Webinar: EMAS-Novelle Nov Beginn Uhr

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Transkript:

Gemeinsame Stelle der EMAS-Registrierungsstellen Webinar: EMAS-Novelle 2017 23. Nov. 2017 - Beginn 10.30 Uhr Mit fachlicher Unterstützung von:

Technische Hinweise Fragen und Kommentare: Über die Chatfunktion an den Moderator oder an alle Teilnehmer Zusammenstellung an Arbeitsmaterialien und Links unter: https://www.dihk.de/emas Aufzeichnung des Webinars ab 29. November 2017 verfügbar

Vorstellung der Referenten Prof. Dr.-Ing. Jan Uwe Lieback, GUTcert GmbH, Umweltgutachter Theresa Steyrer, Arqum Gesellschaft für Arbeitssicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagement mbh, Projektleiterin Moderation: Jakob Flechtner, DIHK e.v.

Weiterentwicklung von EMAS Zielsetzung: Kompatibilität von EMAS zu einem Umweltmanagementsystem nach ISO 14001:2015 Umgesetzt mit Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 vom 28.08.2017 zur Änderung der Anhänge I bis III der EMAS- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Ausblick auf weitere vorgesehene Anpassungen: Überarbeitung Anhang IV der EMAS-Verordnung: U. a. Freiheiten bei der Wahl der Bezugsgröße der Kernindikatoren, Anpassung Indikator Biodiversität, indirekte Umweltaspekte Aktualisierung des EMAS-Nutzerhandbuches: Regelungen für ein Multi-Site-Verfahren für einige Branchen

Anpassung der Anhänge I bis III Anhang I - Vorgaben zur Umweltprüfung Erweiterung um neue Themen der ISO 14001:2015 Anhang II - Anforderungen an das Umweltmanagementsystem: Übernahme von ISO 14001:2015 Abschnitt 4 bis 10 Anhang III Umweltbetriebsprüfung: Stärkere Integration des Umweltmanagements in Geschäftsprozesse Wie hoch ist der Aufwand zur Umstellung? Sind mit der Umstellung auch neue Chancen verbunden?

Überblick über den Anpassungsbedarf 1. Bestimmung des organisatorischen Kontextes 2. Erfassung der interessierten Parteien und Bestimmung ihrer Erfordernisse und Erwartungen 3. Betrachtung des Lebenswegs der Produkte und Dienstleistungen 4. Bestimmung von Risiken und Chancen 5. Stärkere Integration des Umweltmanagements in Führungsstrukturen und Geschäftsprozesse 6. Inkrafttreten und Übergangsregelungen

1. Bestimmung des organisatorischen Kontextes Was ist der Kontext der Organisation? Was ist neu? Wie erfolgt die Umsetzung? Chancen und Risiken?

1. Bestimmung des organisatorischen Kontextes Soziokulturelle Faktoren Technologie Umweltereignisse Politik und Recht Interne Themen Umweltzustände Ökonomie Link: Umsetzungsbeispiele Bestimmung des Kontextes der Organisation

2. Erfassung der interessierten Parteien und Bestimmung ihrer Erfordernisse und Erwartungen Wer sind die interessierten Parteien? Was ist neu? Wie ermittle ich Erwartungen und Erfordernisse? Chancen und Risiken?

2. Erfassung der interessierten Parteien und Bestimmung ihrer Erfordernisse und Erwartungen Kunden Öffentlichkeit Nachbarschaft Lieferanten Organisation Behörde Beschäftigte Investoren / Kreditgeber Link: Umsetzungsbeispiele Erfassung interessierter Parteien

3. Betrachtung des Lebenswegs der Produkte und Dienstleistungen Was umfasst bei EMAS die Lebenswegbetrachtung? Was ist neu? Wie erfolgt die Umsetzung? Chancen und Risiken?

3. Betrachtung des Lebenswegs der Produkte und Dienstleistungen Behandlung am Ende des Lebensweges Beseitigung Rohstoffgewinnung Entwicklung / Design Transport Nutzung Produktion Beschaffung Link: Umsetzungsbeispiele Lebenswegbetrachtung

4. Bestimmung von Risiken und Chancen Was beinhaltet ein risikobasierter Ansatz? Was ist neu? Wie erfolgt die Umsetzung?

4. Bestimmung von Risiken und Chancen Risiken Kontext Interessierte Parteien Umweltaspekte Verpflichtungen Lebens weg Sonstige Link: Umsetzungsbeispiele Bestimmung von Risiken und Chancen Chancen

5. Stärkere Integration des Umweltmanagements in Führungsstrukturen und Geschäftsprozesse Was ist mit Einbindung in Führungsstrukturen und Geschäftsprozesse gemeint? Was ist neu? Wie kann die Umsetzung erfolgen? Chancen und Risiken?

5. Stärkere Integration des Umweltmanagements in Führungsstrukturen und Geschäftsprozesse Engagement der Leitungsebene Erneuerbare Energien nutzen Beschaf -fung Information an Kunden und Vertriebspartner Umweltkosten und nutzen im Controlling Interne und externe Berichterstattung Geschäftsprozesse Anforderungen an Lieferanten Produktentwicklung Link: Umsetzungsbeispiele Integration in Geschäftsprozesse

6. Inkrafttreten und Übergangsregelungen Bis wann müssen die neuen Anforderungen an das Umweltmanagement umgesetzt sein? Änderungsverordnung (EU) 2017/1505 ist am 18. September 2017 in Kraft getreten Erfüllung der neuen Anforderungen zum Zeitpunkt der nächsten Begutachtung der Organisation gemäß Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (externes Audit)

6. Inkrafttreten und Übergangsregelungen Die Zeit bis zur nächsten Begutachtung reicht nicht zur Umstellung. Welche Übergangsregelungen gibt es? Option A: Begutachtung nach den bisherigen Anforderungen Option B: Verschiebung der Begutachtung

Option A Begutachtung nach bisherigen Anforderungen Regelung: Begutachtungen vor dem 14. September 2018 können in Absprache mit der/dem Umweltgutachter*in noch nach den bisherigen Anforderungen erfolgen. In diesem Fall verliert die EMAS-Registrierung aber zum 14. September 2018 ihre Gültigkeit. Fallbeispiel: 14.9.: Inkrafttreten der Verordnung 14.9.: Ende Übergangsfrist Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2017 2018 30.10. Externes Audit erfolgt nach alten Anforderungen Nächstes externes Audit vor 14.9. damit Gültigkeit auf 14.9.18 begrenzt 30.10. Externes Audit Neues Datum gilt auch für Folgejahre

Option B Verschiebung der Begutachtung Regelung: Begutachtungen, die vor dem 14. März 2018 anstehen, können in Absprache mit der/dem Umweltgutachter*in und der Registrierungsstelle um bis zu sechs Monate verschoben werden. Fallbeispiel: 14.9.: Inkrafttreten der Verordnung 14.9.: Ende Übergangsfrist 30.01. externes Audit Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan 2017 2018 2019 30.10. Externes Audit Verschiebung um drei Monate externes Audit auf 30.01. verschoben 30.10. Externes Audit Neues Datum kann auch für Folgejahre genutzt werden

Hinweis für kleine Organisationen (Artikel 7 der EMAS-Verordnung) Gibt es Erleichterungen für kleine Organisationen? Nein, aber: Kleine Organisationen müssen nach dem ersten und dem dritten Jahr nur eine aktualisierte, nicht-validierte Umwelterklärung vorlegen. Da in diesem Fall keine externe Begutachtung erfolgt, muss das Umweltmanagementsystem auch noch nicht an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Hinweis zu ISO 14001:2004 Zertifikaten Wie lange behält die mit einer EMAS-Registrierung gemeinsam erfolgte Zertifizierung nach ISO 14001:2004 ihre Gültigkeit? Die Übergangsfrist zur ISO 14001:2015 endet am 14. September 2018, alle Zertifikate nach der alten Systematik verlieren spätestens dann ihre Gültigkeit.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme und für die fachliche Unterstützung von: Kontakt: Jakob Flechtner Gemeinsame Stelle der EMAS-Registrierungsstellen Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.v. Breite Str. 29 10178 Berlin Tel. +49 (0)30 20308 2204 Email: emas@dihk.de