FIW 39. Brüsseler Informationstagung, 20. Oktober 2010 Horizontale Kooperationsvereinbarungen Dr. Henning Leupold Europäische Kommission Generaldirektion Wettbewerb Alle Stellungnahmen sind rein persönlicher Natur und stellen nicht notwendigerweise die Position der Europäischen Kommission dar.
Struktur der Präsentation Überblick über horizontale Kooperationsvereinbarungen Das derzeitige Regelwerk Die neuen Entwürfe
Horizontale Kooperationsvereinbarungen Vereinbarungen zwischen auf derselben Marktstufe tätigen Unternehmen In der Regel: zwischen tatsächlichen und potentiellen Wettbewerbern Einschließlich: die Mehrzahl vertikaler Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern
Horizontale Kooperationsvereinbarungen Vereinbarungen über F&E Produktionsvereinbarungen Einkaufsvereinbarungen Vermarktungsvereinbarungen Vereinbarungen über Normen Mischformen
Horizontale Kooperationsvereinbarungen Möglich: bedeutende wirtschaftliche Vorteile Kombination komplementärer Tätigkeiten, Fähigkeiten oder Vermögensgegenstände Möglich: Wettbewerbliche Probleme z.b. verschleierte Kartelle, unmittelbare Beschränkung des Wettbewerbs, Kollusion, Marktverschließung Ansatz: maximale Freiheit zu kooperieren und gleichzeitiger Schutz des Wettbewerbs
Das derzeitige Regelwerk F&E und Spezialisierungs-GVOen laufen Ende 2010 aus F&E GVO: gemeinsame F&E inkl. gemeinsame Verwertung (<25% gemeinsamer Marktanteil für Wettbewerber, kein Schwellenwert für Nicht-Wettbewerber) Spezialisierungs-GVO: Spezialisierung und gemeinsame Produktion (<20% gemeinsamer Marktanteil) Horizontal-Leitlinien
Die neuen Entwürfe State of Play Konsultation von Wirtschaft und Mitgliedstaaten: keine radikale Runderneuerung nötig, aber Bedürfnis nach klareren Erläuterungen 4. Mai 2010: Veröffentlichung der überarbeiteten Entwürfe der Horizontal-Leitlinien und der F&E-und Spezialisierungs-GVOen Stellungnahmen: Fokus auf Vereinbarungen über Normen und Informationsaustausch Endgültige Fassungen: zum Jahresende
Die neuen Entwürfe Wichtige Änderungen: Klare Rahmenbedingungen für die Analyse Neu: Erläuterungen zum Informationsaustausch Kapitel zu Vereinbarungen über Normen Graduelle Verbesserungen in anderen Kapiteln Klarstellungen in GVOen
Horizontal-Leitlinien -Einleitung Wettbewerbsbeschränkende Auswirkungen: Tatsächliche oder potentielle (=wahrscheinliche) spürbare negative Auswirkung auf Preise, Produktionsmengen, Innovation, Produktqualität oder Produktvielfalt? Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Parteien Vertragliche Verpflichtungen Veränderung der Anreize Wahrscheinlichkeit der Wettbewerbsbeschränkung: Art und Inhalt der Vereinbarung Marktmacht und andere Markteigenschaften Kausalität: Festlegung der kontrafaktischen Situation
Informationsaustausch Gründe für das neue Kapitel Starke Nachfrage von Seiten der Wirtschaft Ökonomisch komplexes Gebiet Rechtsprechung Dezentralisierte Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts Bislang nur sektorspezifische Erläuterungen
Informationsaustausch Arten des Informationsaustauschs Teil einer anderen horizontalen Kooperationsvereinbarung integrierte Prüfung mit dieser Vereinbarung Teil eines Kartells (Überwachungsmechanismus) Prüfung in Verbindung mit dem Kartell Reiner Informationsaustausch kein Zusammenhang mit anderweitigem rechtswidrigen Verhalten Direkt oder über einen Dritten, der die Daten sammelt und verteilt
Informationsaustausch Kernelemente: Erläuterungen zu bezweckten Wettbewerbsbeschränkungen Relevante Faktoren für die Prüfung wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen Effizienzen
Informationsaustausch Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung: Austausch von individualisierten Informationen über geplantes zukünftiges Preis-oder Mengenverhalten Außerdem: gegenwärtige Daten, wenn sie über geplantes zukünftiges Preis-oder Mengenverhalten Aufschluss geben
Informationsaustausch Wettbewerbsbedenken bzgl. Auswirkungen: Kollusionsergebnis: Koordinierung des Verhaltens der Unternehmen, die zu wettbewerbsbeschränkenden Auswirkungen führt Wettbewerbswidrige Marktverschließung
Informationsaustausch Relevante Faktoren für die Prüfung wettbewerbsbeschränkender Auswirkungen: Marktabdeckung Markteigenschaften Eigenschaften des Informationsaustauschs Inwieweit ändern die Eigenschaften des Informationsaustauschs die Markteigenschaften?
Effizienzen: Informationsaustausch Kosteneinsparungen: Benchmarking gegen Industry Best Practices Reduzierte Lagerbestände Schnellere Auslieferung verderblicher Waren in Gebieten mit hoher Nachfrage bzw. deren Reduzierung in Gebieten mit niedriger Nachfrage Auflösung von Informationsasymmetrien Senkung der Suchkosten von Verbrauchern: öffentlicher Austausch
Entwurf F&E-GVO Klarere Unterscheidung zwischen reinen F&E- Vereinbarungen und kombinierten F&E-und Verwertungsvereinbarungen Klarstellung: gleiche Behandlung von gemeinsamer Verwertung von Produkten und Technologien Potentieller Wettbewerb: Markteintritt in drei Jahren Klarstellung einiger Definitionen Offenlegungsverpflichtung als Voraussetzung der Freistellung
Kernbeschränkungen: Entwurf F&E-GVO Beschränkungen aktiver Verkäufe hinsichtlich der anderen Partei exklusiv zugewiesener Gebiete oder Kunden ohne zeitliche Beschränkung möglich Beschränkungen passiver Verkäufe in Bezug auf Gebiete und Kunden sind Kernbeschränkungen Neue graue Liste : zwei ehemalige Kernbeschränkungen
Entwurf Spezialisierungs-GVO Erweiterter Anwendungsbereich: teilweise Einstellung der Produktion auch umfasst Zweiter Marktanteilsschwellenwert: bei Zwischenprodukten für den Eigenverbrauch Potentieller Wettbewerb: Markteintritt in drei Jahren Klarstellung von Definitionen
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