Krankentagegeldversicherung Aktuelle Rechtsprechung zu den MB/KT



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Transkript:

Taunsreihe der Deutschen Versicherunsakademie (DVA) Krankentaeeldversicherun Aktuelle Rechtsprechun zu den MB/KT 18. November 2014 Residenz am Dom, Köln Taesseminar 09:30 Uhr Beinn der Veranstaltun 17:00 Uhr Ende der Veranstaltun Pflichtfortbildunsveranstaltun em. 15 FAO* Dr. Markus Sauer, LL.M. oec. Rechtsanwalt, Syndikusanwalt Central Krankenversicherun AG, Köln Dr. med. Wolfan Reuter, M.A. Leitender Arzt und Leiter Leistunsmanaement Medizinische Beratun DKV Deutsche Krankenversicherun AG, Köln Moderation Jan Wilmes Fachanwalt für Versicherunsrecht und Partner BLD Bach Lanheid Dallmayr, Rechtsanwälte Partnerschaftsesellschaft mbb, Köln

Thema Krankentaeeldversicherun Aktuelle Rechtsprechun zu den MB/KT Das Taesseminar befasst sich mit der esamten Rechtsentwicklun in der Krankentaeeldversicherun. Schwerpunkt sind die aktuellen höchstund obererichtlichen Entscheidunen, die Einfluss auf die Reulierunspraxis in der Krankentaeeldversicherun haben. Daneben wird auch ein Blick auf die Auswirkunen in der Praxis eworfen, die die Änderunen des Versicherunsvertrasesetzes zum 01.05.2013 auf die Krankentaeeldversicherun hatten. Im Einzelnen: Neue obererichtliche Entscheidunen befassen sich zunächst mit dem Beriff des Nettoeinkommens. Der Bundeserichtshof hat darüber hinaus entschieden, welches Berufsbild als Anknüpfunspunkt für die Beurteilun der Arbeitsunfähikeit bei einem arbeitslosen Versicherten dient. Das OLG Karlsruhe hat rundleende Erwäunen zur Feststellun von Arbeitsunfähikeit an einzelnen Taen bei chronischen Krankheiten anestellt. Das OLG Köln hat sich schließlich einehend mit der Inhaltskontrolle der Definition der Arbeitsunfähikeit in den MB/KT befasst. Im Bereich der Oblieenheiten haben der Bundeserichtshof sowie die Oberlandeserichte einie Präzisierunen und Klarstellunen vorenommen, die u. a. die Themenkreise Belehrun, Berufun auf Oblieenheiten nach Leistunsablehnun und Wie der einstie in die Leistunsprüfun, Auskunft auf Patientenkarteien sowie Vertrauensärztliche Untersuchun betreffen. Eine Vielzahl weiterer Entscheidunen verschie - dener Gerichte befasst sich mit den Mölichkeiten des Versicherers, die Krankentaeeldversicherun anzufechten, einen Rücktritt zu erklären oder zu kündien. Juristische und medizinische Ausführunen werden sich in der Veranstaltun also eränzen. Neben den rechtlichen sind auch die inhaltlichen und metho - dischen Aspekte der ärztlich-utachterlichen Sicht von Bedeutun. Entscheidende Fraen in der Kranken taeeldversicherun können nur durch ein von Juristen und Medizinern emeinsam efundenes Erebnis beantwortet werden. Dieser intensive Dialo zwischen Recht und Medizin findet in dem Seminar zwischen Referenten und Teilnehmern statt. Der medizinische Teil beschäftit sich daher u. a. mit der Frae, wie die Schwächen einer Nachunter - suchun und eines ärztlichen KT-Gutachtens erkannt werden können und welche Bedeutun das Thema zumutbare Willensanstrenun für die ärztliche Beurteilun einer Arbeitsunfähikeit hat. Zielruppe Das Seminar dient Leitern von Leistunsbereichen, erfahrenen Bearbeitern von Krankentaeeldaneleenheiten, Vertrieben, Rechtsanwälten und Ärzten zur Aktualisierun ihres Wissens und bietet die Mölichkeit der Diskussion mit qualifizierten Fachkolleen. Neben zahlreichen neuen und aktuellen Fraen widmet es sich der Verdeutlichun der verän derten neuen Grundparameter, die bei der Fallbearbeitun zu beachten sind. Daneben wird Grundlaenwissen in straffer Form wiederholt und efestit, so dass auch qualifizierte Einsteier, die Krankentaeeld-Spezialisten werden wollen, von Beinn an der aktuellen Diskussion folen können. Das Seminar erfüllt zudem die Anforderunen des 15 FAO. Taunsunterlaen Die Veranstaltunsunterlaen sind erneut ründlich überarbeitet und durch zahlreiche neue Fälle aktualisiert. Die Teilnehmer des Seminars erhalten ein Exemplar des Praxisbuches Krankentaeeldversicherun von Dr. Markus Sauer. Möchten Sie anz bestimmte Fraen im Seminar behandelt wissen? Reichen Sie diese bitte bis zum 27. Oktober 2014 per E-Mail an info@versicherunsforum.de ein! Die Referenten werden Ihre Fraen dann ern ausführlich behandeln.

Proramm 18. November 2014 1. Versicherunsfall, Arbeitsunfähikeit, Beweispflicht Die Definition der Arbeitsunfähikeit in den MB/KT (die versicherte Person muss ihre berufliche Tätikeit in keiner Weise ausüben können) unterliet als Leistunsbeschreibun nicht der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle: OLG Köln VersR 2013, 893 Bürotätikeiten bei selbstständiem Handwerker u. U. nicht relevant: OLG Köln, Urteil vom 01.04.2012, 20 U 184/09 Arbeitsunfähikeit von Arbeitslosen: Allemeines Berufsbild als Anknüpfunspunkt, keine Berücksichtiun besonderer Erschwernisse am letzten Arbeitsplatz: BGH VersR 2013, 848 Feststellun von Arbeitsunfähikeit über länere Zeiträume / Anforderunen an den Beweis einzelner Tae, OLG Karlsruhe VersR 2013, 172 Kein KT-Anspruch für Zeiten der Teilnahme an einer Wiedereinliederunsmaßnahme, OLG Köln VersR 2014, 576 Arbeitsunfähikeit / wertschöpfende Tätikeit: OLG Karlsruhe VersR 2013, 172 2. Krankentaeeld, Verdienstausfall, Nettoeinkommen Nettoeinkommen bei Selbstständien ist der Betra, der nach Abzu der Betriebskosten, Ababen und Steuern verbleibt: OLG Dresden VersR 2014, 364 Nettoeinkommen als selbstverständliche Grundlae der Krankentaeeldversicherun: LG Dortmund 2 S 9/14 v. 01.04.2014 Anrechnun von Krankentaeeld auf die Leistunen einer Ertrasausfallversicherun? LG Berlin 7 S 5/13 v. 16.04.2013 3. Oblieenheiten Anforderunen an die drucktechnische Gestaltun der Belehrun nach 28 Abs. 4 VVG: BGH VersR 2013, 297 Berufun auf Oblieenheiten nach Leistunsablehnun und Wiedereinstie in die Leistunsprüfun: BGH VersR 2013, 609 Abrenzun Oblieenheit / Fällikeitsvoraussetzunen bei Auskunft aus einer Patientenkartei: OLG München VersR 2013, 169 Zulässikeit von Aufforderunen zur Vertrauensärztlichen Untersuchun im Monatsrhythmus: OLG Saarbrücken VersR 2012, 845 Keine Sanktionierun der Verletzun vertralicher Oblieenheiten ohne wirksame Umstellun auf das neue VVG: BGH VersR 2011, 1550, OLG Frankfurt/Main VersR 2013, 1127 4. Restschuldversicherun Klausel über das Ende Leistunspflicht bei unbefristeter Berufsunfähikeit ist wirksam: OLG Saarbrücken VersR 2013, 232 Psychische Erkrankunen in der Restschuldversicherun: OLG Stuttart 7 U 156/12, LG Köln VersR 2011, 1168; OLG Köln 20 U 145/12; LG Verden 8 O 201/12 Berufsunfähikeit in der Restschuldversicherun: OLG Schleswi-Holstein 16 U 136/12; OLG Hambur 9 U 26/12; LG Osnabrück 9 S 430/12 Bekannte ernstliche Erkrankunen in der Restschuldversicherun: OLG Hamm VersR 2009, 1482; OLG Naumbur 4 U 34/12; LG Wuppertal 9 S 72/12 v. 04.04.2014 5. Prozessuales Keine einstweilie Verfüun auf Weiterversicherun nach Rücktritt des Versicherers, OLG Koblenz VersR 2014, 96 Klae auf künftie Leistunen: OLG Hamm VersR 2013, 309, OLG Koblenz VersR 2012, 1516; Brandenburisches OLG 11 U 234/12 v. 22.04.2014 Vorran der Sozialhilfe vor einer einstweilien Verfüun auf Krankentaeeldzahlunen: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2012 I-4 U 246/11; LG Bielefeld, Urteil vom 25.07.2012 1 O 297/12 ; OLG Koblenz VersR 2011, 1000; OLG Düsseldorf VersR 2012, 1378

6. Arbeitsunfähikeit und Mobbin Praxis nach dem Mobbinurteil des BGH (VersR 2011, 518): Berufsunfähikeit Wiederherstellunsoblieenheit? 7. Berufsunfähikeit und Rentenbezu Leistunspflicht trotz Berufsunfähikeit? OLG Brandenbur 11 U 234/12 v. 22.04.2014 / Laux jurspr-versr 7/2014 Anforderunen an die Befunde und sonstien Untersuchunserebnisse für Darleun und Beweis von Berufsunfähikeit: Klärun durch den BGH: Ebenso BGH VersR 2012, 981; BGH VersR 2010, 1171, 1174 Berufsunfähikeit ween Nichtvornahme einer notwendien Operation: Anforderunen an den Vortra des Versicherers und was nicht berücksichtit werden darf: OLG Saarbrücken VersR 2012, 845 Berufsunfähikeit bei Fortsetzun der Tätikeit und Raubbau an der Gesundheit des Versicherten: OLG Köln VersR 2010, 107 8. Anfechtun/Kündiun durch den Versicherer Psychotherapeutische Behandlun ween Arbeitsüberlastun vs. Depression als Anfechtunsrund: OLG Köln VersR 2013, 487 Anforderunen an die esonderte Mitteilun im Sinne von 19 Abs. 5 VVG: OLG Stuttart VersR 2014, 985 + OLG Stuttart VersR 2014, 691; BGH VersR 2013, 297 Rücktritt ohne Belehrun bei Arlist: BGH VersR 2014, 565 Nichtanabe von Arztbesuchen reicht nicht aus für arlistie Täuschun: OLG Koblenz VersR 2013, 1113 Gesundheitsfraen im Maklerfraeboen: OLG Köln VersR 2013, 745 Kündiun und Anfechtun der Versicherun durch den Nachversicherer, LG Berlin VersR 2010, 1036 Hinweispflicht nach 19 Abs. 5 VVG bei Antrastellun 2007 und Annahme 2008: OLG Hamm VersR 2013 485 Reichweite der außerordentlichen Kündiun: Kosten neben Krankentaeeldversicherun: BGH VersR 2012, 304; BGH VersR 2012, 219 Darleunslast für die Gründe von objektiv unzutreffenden Anaben im Versicherunsantra: OLG Frankfurt/M. VersR 2011, 653 Verdeckter Ermittler nur bei Verdachtsmomenten zulässi: OLG Köln VersR 2013, 702 9. Praxis nach der Kleinen VVG-Reform zum 01.05.2013 Unisex-Tarife in der Privaten Krankenversicherun Unisexbeiträe bei Höherversicherun? Wirksamkeit der Leistunsausschlüsse für Schwanerschaft und Mutterschutz? Beschränkun des Tarifwechsels Auskunft bei eplanten Heilbehandlunen, 192 Abs. 8 VVG KT-Versicherunsschutz für die Heilbehandlun? Einsichtnahme in Gutachten Erweiterun des Anspruchs des VN Relevanz für die Krankentaeeldversicherun Neue Frist zur Kündiun bei einer Beitrasanpassun Rückwirkende Kündiun künfti mölich Prorammablauf 09:30 Uhr Berüßun, anschließend Vorträe 11:00 Uhr Kaffeepause 11:15 Uhr Vorträe 13:00 Uhr Mittaessen 14:00 Uhr Vorträe 15:30 Uhr Kaffeepause 15:45 Uhr Vorträe 17:00 Uhr Ende der Veranstaltun Prorammänderunen bleiben vorbehalten.

Referenten/Moderation Dr. Markus Sauer, LL.M. oec. Dr. Markus Sauer, LL. M. oec., Rechtsanwalt bei der Central Krankenversicherun AG in Köln, ist seit 1997 als Syndikusanwalt in allen rechtlichen Bereichen der Privaten Krankenversicherun täti. Seine nun schon lanjährie und anerkannte Vortrasund Schulunstätikeit zur Krankentaeeldver - sicherun im VersicherunsForum beann 2001. Von 2004 bis 2013 war er auch Mitlied des Prü - funs ausschusses Versicherunsfachwirt bei der Industrie- und Handelskammer Köln. Dr. Markus Sauer ist Autor des Fachbuchs Kran - ken taeeldversicherun Systematik und Rechtsprechun (2. Auflae. 2014) sowie Mitautor des Kommentars Bach/Moser zur Privaten Krankenversicherun seit der 4. Auflae. Dr. med. Wolfan Reuter, M.A. Dr. med. Wolfan Reuter, M.A. ist seit 2007 Leitender Arzt und Leiter Leistunsmanaement Medizinische Beratun der Deutsche Krankenversicherun AG in Köln. Von 2005 2009 war er Aufsichtsrat der Marina Salud S. A., Betreiberin der Gesundheitsversorun im spanischen Denia (Valencia). Er studierte von 1981 bis 1988 Medizin, Politische Wissenschaften und Sozioloie in Freibur und Paris. Anschließend arbeitete er bei der Pronos AG, der Uniklinik Gießen, der Kassenärztlichen Bundesvereiniun (KBV) und in der Pharmaindustrie. Moderation Jan Wilmes Jan Wilmes, Fachanwalt für Versicherunsrecht, ist seit 1982 Rechtsanwalt und seit 1990 Partner bei BLD Bach Lanheid Dallmayr. Sein Tätikeitsbereich ist die private Krankenversicherun einschließlich der privaten Pfleepflichtversicherun sowie der Restschuldversicherun. Zu seinen Veröffentlich - unen ehören u.a. Bach/Moser, Private Krankenversicherun, 4. Auflae, Beck-Verla, Bach/Moser, Kommentar zur privaten Krankenversicherun, 3. Auflae 2002 sowie Wilmes/Müller-Frank, Die Rechtsprechun zur Krankentaeeldversicherun seit 1984.

Oranisation Residenz am Dom Veranstaltunsort Residenz am Dom An den Dominikanern 6 8 50668 Köln Telefon: 0221 1664-962 Fax: 0221 1664-903 E-Mail: info@residenz-am-dom.de Internet: www.residenz-am-dom.de Hauptbahnhof/ Main Station Lae Die Residenz am Dom befindet sich im Stadtzentrum von Köln, nahe dem Hauptbahnhof. Vom Fluhafen Köln/Bonn Fahren Sie mit der S-Bahnlinie S13 in Richtun Köln-Hauptbahnhof es fährt alle 20 Min. ein Zu, die Fahrzeit beträt ca. 13 Min. Weiter siehe Fußwe vom Kölner Hauptbahnhof. Fußwe vom Kölner Hauptbahnhof Sie fahren mit dem Zu bis zum Kölner Hauptbahnhof und verlassen den Bahnhof über den Ausan»Dom/Innenstadt«. Halten Sie sich rechts und ehen die Domprobst Ketzer Straße entlan. Nach ca. 30 m erreichen Sie einen kleinen Kreisverkehr. Gehen Sie weiter eradeaus die Straße An den Dominikanern entlan. Die Residenz am Dom befindet sich nach wenien Metern auf der rechten Seite. Mit dem Taxi Bei der Benutzun eines Taxis vom Fluhafen entstehen Kosten von ca. 30,, die Fahrzeit beträt etwa 25 Min. Parkmölichkeiten In der Tiefarae stehen ausreichend Parkplätze zur Verfüun. Die Einfahrt befindet sich in der Postprivatstraße. Die Parkebühr beträt pro Stunde 1,80, die Taesebühr beträt 20,. Veranstalter VersicherunsForum der Deutschen Versicherunsakademie (DVA) GmbH Wilhelmstraße 43 i 10117 Berlin Anmeldunen an David Grondke Telefon: 030 2020-5092 Fax: 030 2020-6092 Internet: www.versicherunsforum.de E-Mail: info@versicherunsforum.de Bonusproramm Gratis Jeder Teilnehmer erhält pro Veranstaltun einen Bonuspunktecoupon (10 Punkte für Taesveranstaltunen, 20 Punkte für 2-Taesveranstaltunen). Für 100 Bonuspunkte erhält der Einreicher der Oriinalcoupons eine kostenfreie Teilnahme an einer Taesveranstaltun. Das Bonusproramm ilt nicht bei Inhouse- bzw. Kooperations-Veranstaltunen. Rabatt Bei einer Sammelanmeldun zu derselben Veranstaltun erhält der dritte sowie jeder weitere Teilnehmer desselben Unternehmens 25% Rabatt auf die Teilnahmeebühr. Taunsebühr Die Teilnahmeebühr pro Person beträt 420, zzl. esetzl. MwSt. Die Teilnahmeebühr umfasst die kompletten Taunsunterlaen und die Bewirtun während der Veranstaltun. * Die Veranstalter übernehmen keine Garantie für die Anerkennun der Fortbildun durch einzelne Rechtsanwaltskammern. Schadensersatzansprüche sind auseschlossen. www.versicherunsforum.de Übernachtun Lindner Hotel Dom Residence Stolkasse/An den Dominikanern 4a 50668 Köln Telefon: 0221 1644-441 Fax: 0221 1644-440 E-Mail: info.domresidence@lindner.de Hotelbuchunen erfolen durch die Teilnehmer selbst. Ein berenztes Zimmerkontinent (120, inkl. esetzl MwSt. für Zimmer inkl. Frühstück) steht zum Abruf bis zum 27.10.2014 unter dem Stichwort Versicheruns- Forum zur Verfüun.