Pflegetagebuch für. Seelower Straße 9 10439 Berlin tel 030 444 15 15 info@hkp-johanna.de



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Transkript:

Pflegetagebuch für Seelower Straße 9 10439 Berlin tel 030 444 15 15 info@hkp-johanna.de

Ich, Name und Vorname des pflegenden Angehörigen führe das Pflegetagebuch für: Name, Vorname: geboren am:.. Straße und Hausnummer: Postleitzahl Berlin Ich bin mit den Angaben des/der Tagebuchführenden und der Angaben meiner persönlichen Daten einverstanden., Unterschrift der pflegebedürftigen Person, Unterschrift des/der Tagebuchführenden 1

Informationen zum Pflegetagebuch und dem Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz Das Pflegetagebuch ist ein unterstützendes Hilfsmittel, um übersichtlich darzustellen, welcher pflegerische Aufwand über eine Woche hinweg bei Ihrem Angehörigen nötig war. Der Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), der für die Einstufung der Patienten in die Pflegestufen zuständig ist, hat häufig wenig Zeit, um sich ein vollständiges Bild vom pflegerischen Aufwand Ihres Angehörigen zu machen. Durch die Dokumentation können Sie die Hilfebedürftigkeit darstellen und mögliche Fehleinschätzungen des MDK vermeiden. Übersicht zur Antragsstellung Pflegekasse 5. Entscheidung der Kasse 1. Antragsstellung Begutachtungsauftrag 2. Ergebnis des MDK 4. Pflegebedürftiger 3. Begutachtung Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK) 1. Der Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetz ist vom Pflegebedürftigen oder einem Bevollmächtigten bei der Krankenkasse (zugleich Pflegekasse) zu stellen und kann in Form eines kurzen Anschreibens erfolgen. 2. Die Pflegekasse beauftragt den MDK mit der Erstellung eines Pflegegutachtens. 3. Der Gutachter vereinbart einen Termin mit Ihnen und wird feststellen, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht und welche Pflegestufe vorliegt. Mit dem Pflegetagebuch, dem Medikamentenplan und dem Bereitlegen vorhandener Krankenberichte unterstützen Sie den Gutachter. 4. Der MDK teilt das Ergebnis der Begutachtung dann der Pflegekasse mit. 5. Von dieser erhalten Sie dann einen schriftlichen Bescheid, ob und in welchem Maße Pflegebedürftigkeit vorliegt. Pflegeverrichtungen Der Gutachter des MDK bezieht sich bei seiner Begutachtung nur auf die 21 gesetzlich anerkannten pflegerischen Verrichtungen. Zusätzliche nicht genannte Verrichtungen können bei der Ermittlung der Pflegestufe nicht berücksichtigt werden. Anerkannte Verrichtungen: -,,, Mundpflege, Kämmen, Rasieren, Toilettengang - Zubereitung und Aufnahme der Nahrung - Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und,, Gehen,, Verlassen und Wiederaufsuchen der - Einkaufen, sreinigung, Beheizen der, Kochen,, und Wechseln der Wäsche 2

Es gibt fünf Grundformen, wie der Pflegebedarf erfüllt wird: Beaufsichtigung Unter Beaufsichtigung versteht der MDK, dass der konkrete Handlungsablauf nur durch eine Beaufsichtigung während dieser Handlung sichergestellt werden kann. Dazu zählt auch die Kontrolle, ob die Verrichtung in der erforderlichen Art und Weise durchgeführt wird (z.b. Mund- und Zahnpflege). Nicht berücksichtigt werden das ledigliche Auffordern zu einer Handlung (z.b. Trinken) oder die Kontrolle, ob die Verrichtung überhaupt durchgeführt wurde. Unterstützung Hiermit ist die Bereitstellung sächlicher Hilfen gemeint, die den Pflegebedürftigen in die Lage versetzt die Verrichtungen selbstständig durchzuführen, z.b. das Bereitlegen geeigneter Kleidung im Rahmen des An- und s, das Bereitstellen von Hilfsmitteln zum Gehen (Rollator, Gehbock etc.) im Rahmen der Mobilisation oder aber das Einlassen und Beseitigen des Badewassers. Anleitung (wird nur im Rahmen der Grundpflege berücksichtigt) Ziel ist es, die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen zu erhalten. Die Pflegeperson würde den Pflegebedürftigen im Rahmen der Anleitung zur Erledigung der Verrichtung auffordern. Dies kann bis hin zur ständigen Anwesenheit der Pflegeperson gehen, z. B. würde die Pflegeperson das des Gesichtes im Rahmen der Anleitung demonstrieren. Teilweise Übernahme Gemeint ist, dass die Pflegeperson den Teil der Verrichtungen übernimmt, die der Pflegebedürftige nicht mehr selbstständig ausführen kann, z.b. kann der Pflegebedürftige das Gesicht und den Oberkörper selbst waschen. Beim des Rückens und der Füße ist er jedoch auf die Hilfe der Pflegeperson angewiesen. Vollständige Übernahme Hiermit ist gemeint, dass die Pflegeperson die Verrichtungen ausführt, ohne dass der Pflegebedürftige einen Beitrag zur Verrichtung leisten kann. Wichtig: Ist z.b. Hilfe beim Umsetzen vom Rollstuhl auf die Toilette oder auf dem Weg dorthin notwendig, so muss dies im Bereich berücksichtigt werden. Diese Hilfestellung ist also nicht in den Zeiten der eigentlichen Pflegeleistung (, Wasserlassen) enthalten. Bsp.: Wasserlassen 2-3 Minuten Hinzu kommen: - Weg zur Toilette mit Unterstützung/Beaufsichtigung/Übernahme (1 Minute) - Richten der Kleidung (2 Minuten) - Händewaschen Anleitung/Beaufsichtigung/Übernahme (1-2 Minuten) - Weg zurück Unterstützung/Beaufsichtigung/Übernahme (1 Minute) So werden aus 2-3 Minuten schnell 7-9 Minuten. (vgl.: www.pflegeverantwortung.de) 3

Orientierungswerte zur Bemessung der Pflegezeit Voraussetzungen für Pflegestufe I Um diese Einstufung zu erhalten muss ein täglicher Hilfebedarf von 90 Minuten bestehen. Hiervon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen. Der Hilfebedarf wäre z.b. bei einer einmaligen wöchentlichen Unterstützung beim nicht gegeben. Voraussetzungen für Pflegestufe II Hilfebedarf von mindestens 3 Stunden täglich, davon mindestens 2 Stunden Grundpflege. Voraussetzungen für Pflegestufe III Hilfebedarf von mindestens 5 Stunden täglich, davon mindestens 4 Stunden Grundpflege. Grundpflege ist: Minuten Ganzkörperwäsche 20 25 Oberkörper 8 10 Unterkörper 12 15 Hände/Gesicht 1 2 10 15 20 25 Zahnpflege 5 Kämmen 1 3 Rasieren 5 10 Wasserlassen 2 3 Stuhlgang 3 6 Richten der Kleidung 2 4 10 Wechseln kleiner Vorlagen 1 2 Wechseln/Entleeren von Urinbeuteln/- flaschen 2 3 Stomabeuteln 3 4 Minuten 2 3 Aufnahme der Nahrung 15 20 1 2 2 3 Ankleiden 8 10 4 6 Die Orientierungswerte dienen einer einheitlichen Bewertung durch die Gutachter. Natürlich ist unter bestimmten Bedingungen ein höherer Zeitaufwand zu erwarten, z.b. bei der Anleitung und Beaufsichtigung von Demenzkranken, bei Abwehrverhalten des Pflegebedürftigen oder allgemeinen Faktoren, wie z.b. zu hohes Körpergewicht, starken Schmerzen oder zeitaufwendigem Einsatz technischer Hilfsmittel. Die Gutachter sind angehalten, trotz der Richtwerte die individuellen Situationen einzuschätzen. Das heißt, bei höherem Zeitaufwand dürfen durch oben genannte Bedingungen nicht einfach die Richtwerte zugrunde gelegt werden. Sollte dies der Fall sein, widersprechen Sie solcher Vorgehensweise! 4

Sind Sie mit der Beurteilung des MDK nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen. Zur Begründung Ihres Widerspruchs kann es hilfreich sein das Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse anzufordern und der Pflegekasse unzutreffende Aussagen im Gutachten mitzuteilen. Ihr Anschreiben könnte so aussehen: Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom tt.mm.20jj Datum: tt.mm.20jj Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom tt.mm.20jj ein. Ich bin mit der Einstufung in die Pflegestufe nicht einverstanden. Zur Begründung des Widerspruchs senden Sie mir bitte das schriftliche Gutachten des MDK zu. Mit freundlichen Grüßen 5

Pflegetagebuch für: Max Mustermann Pflegetag: 1, 24.11.2010 Ganzkörperwäsche 18 10 Zahnpflege 3 3 Kämmen 2 2 Rasieren 3 Wasserlassen 8 8 4 Stuhlgang 5 z. B. vergisst immer wieder was er mit dem Waschlappen anfangen soll will ständig weglaufen Richten der Kleidung 4 2 3 12 3 2 4 3 Aufnahme der Nahrung 6 15 10 Ankleiden 10 5 10 der 15 Kochen 5 20 5 reinigen (auch Wechseln/ der 22 Beheizen der Gesamtaufwand 79 86 57 6

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 1, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 7

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 2, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 8

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 3, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 9

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 4, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 10

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 5, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 11

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 6, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 12

Pflegetagebuch für: Pflegetag: 7, Ganzkörperwäsche Zahnpflege Kämmen Rasieren Wasserlassen Stuhlgang Richten der Kleidung Aufnahme der Nahrung Ankleiden der Kochen reinigen (auch Wechseln/ der Beheizen der Gesamtaufwand 13