Climate Credit Card Business

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Climate Credit Card Business Erleben Sie die erste klimafreundliche Kreditkarte der Schweiz.

Die Vorteile der Climate Credit Card Business auf einen Blick. LEISTUNGEN Vollständige Klimakompensation Ihre sämtlichen Einkäufe mit der Climate Credit Card Business werden klimaneutral gestellt Passfoto auf der Karte (freiwillig) Foto auf der Rückseite der Karte Rechtsschutz für Ihre Einkäufe* Hilft bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Einkäufen weltweit und auch im Internet. Weltweiter Rechtsschutz für die Erledigung des Schadensfalles oder Rückerstattung der Kosten, maximal jedoch CHF 50 000 Reise-Unfallversicherung* Maximale Deckung bei Gepäckverspätung/-verlust, für Ersatzkäufe mit der Climate Credit Card Business (nach 4 Stunden) CHF 3 000 für Bergungs- und Rückführungskosten CHF 60 000 bei Todesfall oder bleibender Invalidität CHF 300 000 Flug-Unfallversicherung* (freiwillig) Für zusätzlichen Leistungsschutz von CHF 500 000 (maximale Deckung) CHF 45/EUR 32/USD 36 Notbargeld bei Kartenverlust CHF 1 000/EUR 700/USD 800 Saldoabfrage Ortstarif Help Line 24h 0844 00 04 30 Onlineaccess (bereits inbegriffen) Die Vorteile auf einen Blick Kontrolle von Saldo** und Karteneinsätzen Zugriff auf die letzten 12 Monatsauszüge** Sicherer im Internet einkaufen mit Verified by Visa und MasterCard SecureCode Mobileaccess (freiwillig) Mehr Sicherheit und Kontrolle per Mobiltelefon Saldo-** oder Transaktionsabfrage per SMS CHF 0.50 pro SMS Shop-Info: mobile Benachrichtigung 1 bei Einkäufen (maximal 25 SMS/Min.) CHF 0.20 pro SMS 1 Die automatischen SMS-Funktionen können via SMS oder Tel. 0844 00 41 41 gestoppt werden. Automiete bei Sixt* Rabatte bis maximal 10 % Priority Pass (freiwillig) Für Zutritt zu weltweit über 600 Airport-VIP-Lounges USD 79 Einzeleintritt (die ersten zwei Eintritte sind ) USD 27 Persönlicher PIN-Code (sofern beantragt) KOSTEN Jahresbeitrag erste Karte CHF 100/EUR 70/USD 80 Jahresbeitrag für jede weitere Karte CHF 50/EUR 35/USD 40 Ersatzkarte weltweit innerhalb von 48 Stunden CHF 20/EUR 14/USD 16 Bargeldbezug mit PIN: Kommission im In- und Ausland 2,5 % Mindestens Bezüge an Geldausgabeautomaten CHF 6/EUR 4/USD 5 Bezüge an Bankschaltern CHF 10/EUR 7/USD 8 Bearbeitungsspesen für Einkäufe in Fremdwährungen, bis maximal*** 0,9 % PRODUKTEIGENSCHAFTEN Währung CHF/EUR/USD Ausgabenlimite pro Karte max. CHF 10 000 EUR 7 000 USD 8 000 Bankkonto bei der Cornèr Bank AG nicht erforderlich * Wenn mit der Climate Credit Card Business bezahlt wurde. ** Bei Sammelmonatsauszügen nicht möglich. *** Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Retail-Wechselkurs der Cornèr Bank AG am Verbuchungstag umgerechnet, zuzüglich Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen. Classic 2/6

Antrag Kartenantrag Wichtig: Bitte Antrag in Blockschrift vollständig ausfüllen und einsenden. Firma beantragt die Ausstellung der Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard Karte(n). 1. Kartentypen und Optionen Kartentyp CHF (SC S2055) CHF (SC S2055) Optionen EUR (SC S2056) EUR (SC S2056) USD (SC S2057) Ref. 1322736266097 Climate Credit Card Business Visa USD (SC S2057) Ref. 1322736432438 Climate Credit Card Business MasterCard Karte mit Farbpassfoto Bitte aktuelles Farbpassfoto beilegen (Namen auf die Fotorückseite schreiben). Ausgabenlimite Für die Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard (bis max. CHF 10 000/EUR 7 000/USD 8 000) 2. Personendaten künftiger Karteninhaber (nachstehend «Inhaber» genannt) Herr Frau Korrespondenz in: Deutsch Französisch Italienisch Name Privatadresse: Strasse/Nr. Geschäftsadresse: Strasse/Nr. Telefon privat Mobiltelefon* Geburtsdatum Für Ausländer: Ausländerausweis Typ Vorname PLZ/Ort PLZ/Ort Telefon Geschäft E-Mail** Nationalität Tätigkeit * Obligatorisch für Mobileaccess ** Obligatorisch für Onlineaccess (Für den elektronischen Zugriff auf den «ökologischen Fussabdruck» und das CO 2 -Zertifikat ist die Beantragung von Onlineaccess obligatorisch. Die Dienstleistung ist kostenlos.) 3. Allgemeines Onlineaccess: Der Inhaber erhält seinen Benutzernamen per E-Mail und sein Passwort mit separater Briefpost. Diese beiden Angaben sind, zusammen mit dem SMS Code, die Zugangsberechtigung zu Onlineaccess von Cornèrcard. R23 Mobileaccess: Der Karteninhaber erhält eine Bestätigung per SMS und eine Informationsbroschüre mit seinem Registrierungscode per Post. A19 LSV: Für Zahlungen direkt über die Bank. PIN: Persönlicher Code zum Bargeldbezug an Geldausgabeautomaten, Tankstellen usw. Flug-Unfallversicherung: M67 Anmeldung zur zusätzlichen Flug-Unfallversicherung: Die ACE Versicherungen (Schweiz) AG, Bärengasse 32, 8001 Zürich, ist Trägerin der Flug-Unfallversicherung. Versicherungsdeckung: Flugunfälle als Passagier eines Linienfluges Unfälle bei Benützung eines für den öffentlichen Personenverkehr zugelassenen Transportmittels (Bus, Taxi oder Zug) von oder zu einem Flughafen, im Anschluss oder direkt vor Antritt eines versicherten Linienfluges Beginn und Dauer: Die Versicherung beginnt, sobald die Anmeldung (vor Antritt der Flugreise) bei Cornèrcard eingegangen ist, und wird für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Wird die Versicherung nicht mindestens zwei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sie sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. Erfolgt die schriftliche Kündigung der Karte, so erlischt der Versicherungsschutz mit dem Verfall der Karte. Voraussetzungen: Die Versicherung ist weltweit gültig, sofern mindestens 51% der Flugkosten im Voraus mit der Climate Credit Card Business bezahlt wurden. Jahresprämie: Einzeldeckung: CHF 45/EUR 32/USD 36. Ausschlaggebend ist die Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Leistungen: bei den Todesfall: CHF 500 000 bei bleibender Invalidität: bis CHF 500 000 Massgebend für den Versicherungsschutz und die gewährten Leistungen sind ausschliesslich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Flug- Unfallversicherung, jederzeit abrufbar unter www.cornercard.ch/d/agb 4. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB; Angaben obligatorisch) Die Firma erklärt, dass die Gelder, die zur Begleichung der Kreditkarten-Monatsauszüge dienen und/oder über diesen Betrag hinaus beim Kreditkartenherausgeber eingebracht werden (Zutreffendes ankreuzen), ausschliesslich ihr gehören folgender Person/folgenden Personen gehören, und zwar: Name, Vorname, (evtl. Firma), Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse (-sitz), Staat Die Firma verpflichtet sich, Änderungen dem Kreditkartenherausgeber von sich aus mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars A ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). 3/6

5. Erklärung der Firma und des Inhabers * Die Firma und der Inhaber bestätigen die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag und erklären, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard der Cornèr Bank AG, ausgestellt von Cornèrcard, erhalten und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Der Inhaber verpflichtet sich solidarisch mit der Firma, sämtlichen durch die Benützung der Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard entstehenden Verpflichtungen nachzukommen. Die Cornèr Bank AG ist ermächtigt, über die antragstellende Firma und die künftigen Karteninhaber sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte einzuholen, und kann diesen Antrag ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Bei Annahme dieses Kartenantrages erhält der Inhaber die beantragte Karte und die Versicherungsbedingungen derjenigen Versicherungen, die in den Produkten von Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard jeweils automatisch und kostenlos bzw. auf Anfrage und gegen Gebühr zusätzlich eingeschlossen sind. Die Benützung und/oder die Unterzeichnung der Karte stellen/stellt eine Bestätigung dar, dass der Inhaber die AGB sowie die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten und verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Die Firma nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass der Karteninhaber die Bestimmung zur Benützung von Onlineaccess im Rahmen des Aktivierungsprozesses für Onlineaccess in elektronischer Form und ohne Zutun der Firma verbindlich akzeptiert, soweit Onlineaccess im Kartenantrag oder mittels separaten Formulars beantragt wurde. Sie bestätigt mit ihrer Unterschrift, die Bestimmungen zur Benützung von Onlineaccess (einsehbar unter www.cornercard.ch/d/agb oder bestellbar unter +41 (0)844 00 41 41) zur Kenntnis genommen zu haben und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Jahresbeiträge Kreditkarten: Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard: erste Karte CHF 100/EUR 70/USD 80, weitere Karte(n): CHF 50/EUR 35/USD 40. Wechselkurse: Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Retail-Wechselkurs der Cornèr Bank AG am Verbuchungstag umgerechnet, zuzüglich Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen in Höhe von maximal 0,9%. Bargeldbezüge: Auf solche Bezüge wird eine Kommission von 2,5% erhoben, mindestens jedoch CHF 6/EUR 4/USD 5 bei Bezügen an Geldausgabeautomaten und CHF 10/EUR 7/USD 8 bei Bezügen an Bankschaltern. Mahnungen und Kartenersatz: Die Cornèr Bank AG ist berechtigt, dem Inhaber eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20/EUR 14/USD 16 für jede Mahnung und für jedes retournierte Lastschriftverfahren (LSV, Debit Direct) sowie einen Spesenaufwand von CHF 20/EUR 14/ USD 16 für jeden Kartenersatz zu verrechnen. Versicherungsvermittlung und Datenschutz: Die Firma und der Inhaber nehmen zur Kenntnis, dass bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen der Versicherer für Fehler, Nachlässigkeiten oder unrichtige Auskünfte haftet. Die Daten des Inhabers werden vertraulich behandelt, und bei der Bearbeitung und Aufbewahrung von Personendaten beachtet die Cornèr Bank AG die Vorschriften der Datenschutzgesetzgebung. Die Cornèr Bank AG kann für die Bearbeitung des Kartenantrages sowie für die Abwicklung der Kartenbeziehung und Transaktionen Dritte in der Schweiz beauftragen, soweit dies die schweizerische Gesetzgebung erlaubt und ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist. Die Personendaten, die im Rahmen der Versicherungen zur Verfügung gestellt werden, können an die Versicherer weitergeleitet werden und werden von der Cornèr Bank AG und den Versicherern ausschliesslich zum Zweck des Abschlusses und der Verwaltung des Versicherungsvertrages sowie im Rahmen eines Schadensfalles bearbeitet. Die Personendaten werden im Rahmen der Abwicklung des Versicherungsvertrages möglicherweise an beauftragte Dritte und/oder an andere Gruppengesellschaften der Cornèr Bank AG weitergeleitet. Dabei ist auch ein Datentransfer ins Ausland möglich, sofern das Drittland (aus Sicht der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung) über einen gleichwertigen Datenschutz verfügt. Die Personendaten werden in elektronischer Form und/oder in Papierform aufbewahrt. Der Inhaber nimmt sodann zur Kenntnis, dass er nach Massgabe der Datenschutzgesetzgebung Ansprüche auf Auskunft sowie unter gewissen Voraussetzungen auf Berichtigung, Sperrung oder auch Löschung bestimmter bei der Cornèr Bank AG gespeicherter Daten geltend machen kann. Ermächtigung: Die Firma und der Karteninhaber ermächtigen die Cornèr Bank AG, im Schadensfall alle notwendigen Daten an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten, die E-Mail-Adressen für eigene Marketingaktivitäten zu verwenden und die persönlichen Daten (Vorname, Name, Strasse, Nr., PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail- Adresse) sowie die Kartendaten (Cornèrcard ID, Barcode, Verfalldatum der Karte) an South Pole Carbon Asset Management Ltd. («South Pole Carbon») weiterzugeben, damit die Dienstleistungen im Zusammenhang mit CO 2 -Kompensationen sowie weitere Dienstleistungen von South Pole Carbon (elektronischer Newsletter usw.) erbracht werden können. CO 2 -Kompensation: Die Firma und der Karteninhaber nehmen zur Kenntnis, dass sie einmal jährlich ein Zertifikat erhalten, das die gesamten CO 2 -Emissionen aufzeigt, die durch die Benutzung sämtlicher Karten der Firma oder der Einzelkarte des Karteninhabers verursacht und kompensiert wurden. Sie erhalten ausserdem eine Gesamtdarstellung des «ökologischen Fussabdrucks», in der die Transaktionen der Firma bzw. die persönlichen Transaktionen des Karteninhabers ausgewiesen werden, und in der die einzelnen CO 2 -Emissionen unterteilt sind nach Betreiberkategorien in Bezug auf die Benutzung der Karte(n). Cornèrcard kompensiert die von den Karteninhabern verursachten CO 2 -Emissionen der Firma durch den Kauf von entsprechenden Zertifikaten bei South Pole Carbon. Für die Firma und den Karteninhaber fallen dabei keine Gebühren an. Nähere Informationen zur Berechnung der CO 2 -Bilanz aus den Karteneinsätzen unter www.climatecreditcard.ch/business Dienstleistungen von South Pole Carbon: Die Firma und der Karteninhaber nehmen zur Kenntnis und anerkennen, dass South Pole Carbon aus freiem Ermessen entscheidet, ob und welche Zusatzdienstleistungen (im Bereich Kommunikation usw.) angeboten werden. Die Firma und der Inhaber anerkennen Lugano als ausschliesslichen Gerichtsstand. 6. Unterschrift der Firma Firmenstempel * Rechtsgültige Unterschrift(en) gemäss Handelsregister oder gemäss Liste der unterschriftsberechtigten Personen Name(n)/Vorname(n) 7. Unterschrift des Inhabers * Unterschrift des Inhabers Bitte den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Kartenantrag senden an: Cornèr Bank AG, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano. 12.2011 Nicht ausfüllen PIN Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: 091 800 41 41 4/6

Bestimmungen zur Benützung von Mobileaccess 1. Mobileaccess Die Mobileaccess Funktion wird von der Cornèr Bank (nachfolgend «Bank» genannt) im Zusammenhang mit den Personal, Business und Direct (Prepaid) Karten der Bank (nachfolgend «Karten» genannt), den jeweiligen Hauptkarten-, Zusatzkarten- und Begleitkarteninhabern (nachfolgend «Inhaber» genannt), die von der Bank zur Benützung dieser Funktion autorisiert wurden, zur Verfügung gestellt. Die Mobileaccess Funktion stellt via Mobilfunkgerät (zum Beispiel GSM-/GPRS-/EDGE-/UMTS-Mobiltelefon, -Smartphone usw., nachfolgend «Mobiltelefon» genannt) bzw. über die von der Bank anerkannten Telekommunikationsdienste einen Karteninformationsdienst (nachfolgend «Mobileaccess» genannt) zur Verfügung. 2. Mobileaccess Funktionen Mobileaccess bietet grundsätzlich folgende Funktionen: Mobile Abfrage, wie zum Beispiel Abfrage des Kartensaldos bzw. der letzten Kartentransaktionen. Mobile Benachrichtigung, wie zum Beispiel automatische, durch Parameter vorgegebene Mitteilung der verfügbaren, unbenutzten Ausgabenlimite oder Benachrichtigung bei Erreichung der Ausgabenlimite, wobei diese Funktion nur jenen Inhabern zur Verfügung steht, die von der Bank zur Benützung von Onlineaccess berechtigt sind. Die Mobileaccess Funktionen können je nach Inhaber und Typ der Karten variieren. 3. Technische Voraussetzungen für die Benützung von Mobileaccess Der technische Zugriff auf Mobileaccess erfolgt mittels der vom Inhaber selber gewählten Mobiltelefonnummer, die die von der Bank verwendeten mobilen Telekommunikationsdienste (SMS, WAP usw.) unterstützt bzw. auf die erwähnten Dienste zugreifen kann. Als weitere Voraussetzungen für den Zugang zu Mobileaccess muss der Inhaber (a) über eine oder mehrere Karten verfügen, die die Benützung von Mobileaccess vorsehen, und (b) ein gültiges Abonnement eines Providers für mobile Telekommunikationsdienste besitzen, die Mobileaccess bzw. die erwähnten mobilen Telekommunikationsdienste unterstützen. 4. Zugang zu Mobileaccess Zugang zu Mobileaccess erhält, wer die Voraussetzungen gemäss Ziffer 3 der vorliegenden Bestimmungen erfüllt und sich bei der Bank für die Benützung von Mobileaccess registriert hat. Die Registrierung erfolgt durch erfolgreiche Übermittlung per SMS gemäss den betreffenden Weisungen der Bank eines gültigen, dem Inhaber seitens der Bank zur Verfügung gestellten Registrierungscodes an die Bank, direkt nach schriftlicher Beantragung der Funktion im Kartenantrag, mittels Unterzeichnung eines separaten Formulars oder via Onlineaccess als registrierter Nutzer von SMS Code und weiteren von der Bank geforderten Legitimationsmerkmalen. Mit der Registrierung oder dem unterzeichneten Serviceantrag fordert der Inhaber die Bank auf, ihm Mobileaccess im Zusamenhang mit der betreffenden Karte und mittels der im Voraus vom Inhaber angegebenen Mobiltelefonnummer zur Verfügung zu stellen. Jeder, der sich mittels der der Bank gegenüber im Vorfeld angegebenen Mobiltelefonnummer und der genannten Legitimationsmerkmale ausweist, gilt der Bank gegenüber als zur Benützung von Mobileaccess legitimiert. Der Inhaber kann seinen Zugang zu Mobileaccess sperren lassen. Die Bank ist berechtigt, bei Verdacht auf Missbrauch den Zugang zu Mobileaccess zu sperren. Mit der Aktivierung von Mobileaccess durch die Bank erhält der Inhaber via Mobiltelefon und über die von der Bank mitgeteilte Kurznummer bzw. die spezifische Internetadresse Zugriff auf seine Kartenund Kartentransaktionsdaten. Die Bank behält sich das Recht vor, die oben genannten Legitimationsund Sicherheitsmerkmale zur Benützung von Mobileaccess jederzeit zu ändern. 6. SMS-Mitteilungen der Bank Die Bank behält sich das Recht vor, den Inhaber über relevante Informationen im Zusammenhang mit seiner Karte, Mobileaccess und eventuell verdächtigen Transaktionen mit der Karte auch mittels Mobileaccess zu informieren. 7. Gebühren Die Kommunikations- und Benützungsgebühren werden direkt dem Inhaber durch die jeweiligen Telekommunikationsprovider verrechnet. Die jeweiligen Benützungsgebühren sind in der Mobileaccess Informationsbroschüre und auf der Website der Bank ersichtlich. Zusätzlich können Roaming-Gebühren bei Benützung im Ausland anfallen. 8. Verfügbarkeit Die Bank setzt alles daran, die Verfügbarkeit von Mobileaccess ununterbrochen aufrechtzuerhalten, aber sie kann weder einen unbeschränkten Zugang zu Mobileaccess noch eine unbeschränkte Benützung dieser Funktion gewährleisten. Die Bank behält sich das Recht vor, den Zugriff auf Mobileaccess und/oder die Aufrechterhaltung von Mobileaccess auf Dauer oder zeitweise einzustellen, namentlich um daran Verbesserungen oder Unterhaltsarbeiten vorzunehmen. Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebsbereitschaft der Telekommunikationsnetze gewährleisten. 9. Haftung Die Bank kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihr auf Wunsch des Inhabers via Mobileaccess übermittelten Informationen beim Inhaber eintreffen bzw. innerhalb nützlicher Frist eintreffen. In keinem Fall haftet die Bank für die fehlerhafte, verspätete oder unterbliebene Übermittlung der Informationen auf das Mobiltelefon des Inhabers und für sich daraus allenfalls ergebende Schäden. Insbesondere übernimmt die Bank keinerlei Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Mobileaccess Informationen und Daten, die als vorläufig und unverbindlich gelten. 10. Änderungen der Funktion Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bestimmungen, der Mobileaccess Funktionen, der oben genannten Legitimations- und Sicherheitsmerkmale sowie der entsprechenden Infrastruktur vor. Eventuelle Änderungen werden dem Inhaber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt und gelten als angenommen, wenn der Inhaber nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. 11. Beantragung und Kündigung Die Inhaber, jeder selbstständig für die eigene Karte, und der Hauptkarteninhaber auch für die Zusatzkarte können Mobileaccess zu jedem Zeitpunkt beantragen bzw. schriftlich kündigen. Abgesehen von einer schriftlichen Kündigung seitens des Inhabers wird der Zugang zu Mobileaccess bis zum Verfall bzw. bis zu einem eventuellen Rückzug oder einer Blockierung der Karte zur Verfügung gestellt. 12. Andere Bestimmungen Für alles hier nicht Geregelte gelten vollständig die bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Visa und MasterCard Karten der Bank bzw. für die mobile Benachrichtigung auch die Bestimmungen zur Benützung von Onlineaccess. V3-10-11 5. Sorgfaltspflichten Der Inhaber ist verpflichtet, sein Mobiltelefon, die betreffende SIM-Karte und den Registrierungscode (sofern definierter Bestandteil des Beantragungsprozesses) sorgfältig aufzubewahren und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen sowie alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (insbesondere technische Sicherheitsvorkehrungen, zum Beispiel die Aktivierung von Mobiltelefon-PIN-Codes oder weiteren Sperrcodes) zu treffen. Bei Verlust oder Diebstahl des Mobiltelefons bzw. der SIM-Karte oder des Registrierungscodes und/oder bei Verdacht auf Missbrauch irgendwelcher Natur sowie bei einem Wechsel der Mobiltelefonnummer ist die Bank sofort telefonisch zu benachrichtigen. Diese Benachrichtigung ist anschliessend schriftlich zu bestätigen. Der Inhaber trägt sämtliche Risiken und Folgen, die sich aus Diebstahl oder Verlust des Mobiltelefons und/oder der SIM-Karte bzw. des Registrierungscodes sowie aus deren missbräuchlicher Verwendung ergeben. Unterschrift der Firma Firmenstempel (*) Rechtsgültige Unterschrift(en) gemäss Handelsregister oder gemäss Liste der unterschriftsberechtigten Personen Name(n)/Vorname(n) Unterschrift des Inhabers (*) Unterschrift des Inhabers Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: 091 800 41 41 5/6

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Business Visa und/oder MasterCard Karten der Cornèr Bank AG 1. Allgemeines/Kartenausgabe Bei Annahme des Kartenantrages stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) den von der Firma, die den Antrag gestellt hat (nachstehend «Firma» genannt), angegebenen physischen Personen (nachstehend «Inhaber» genannt) eine persönliche, unübertragbare Kreditkarte (nachstehend «Karte» genannt) auf den Namen der Firma und des Inhabers lautend aus. Die Karte bleibt Eigentum der Bank und wird gegen Zahlung einer von der Bank festgesetzten jährlichen Gebühr herausgegeben. Der Inhaber muss die Karte sorgfältig aufbewahren und vor Zugriff von Dritten schützen. Falls von der Firma gewünscht, erhält der Inhaber mit separater Post einen persönlichen und geheimen Code (nachstehend «PIN» genannt). Die Firma ist gehalten, sämtliche Änderungen der im Kartenantragsformular gemachten Angaben insbesondere eventuelle Änderungen persönlicher Daten oder der Adresse unabhängig davon, ob diese die Firma oder den Inhaber betreffen, der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen und, falls der Inhaber die Firma verlassen sollte, die Karte in zwei Teile zerschnitten der Bank zurückzusenden. Die Firma und der Inhaber Letzterer insoweit, als er nicht den Nachweis erbringt, die Karte als Angestellter der Firma beantragt und sie ausschliesslich zu beruflichen Zwecken zugunsten ebendieser Firma verwendet zu haben haften solidarisch der Bank gegenüber, d. h. jeder einzeln und für das Ganze, für die Zahlung der Jahresgebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. 2. Gültigkeit der Karte Die Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Verfall schriftlich gekündigt wird. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern. Der Inhaber verpflichtet sich, die Karte bei Erhalt zu unterschreiben. Die Bank teilt der Firma bzw. dem Inhaber die Ausgabenlimite mit und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu verändern. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, die Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. 3. Benützung der Karte Der Inhaber ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen sowie Bargeldvorschüsse bei den dazu ermächtigten Banken weltweit zu beziehen. Mit der Karte und seinem persönlichen PIN (sofern beantragt) kann der Inhaber an den Geldausgabeautomaten Barbezüge tätigen. Der Inhaber ist gehalten, den von der Bank erhaltenen PIN möglichst bald bei einem der zahlreichen schweizerischen Geldausgabeautomaten, die mit dem Visa und/oder MasterCard Markenzeichen versehen sind, durch einen neuen PIN nach seiner Wahl zu ersetzen. Er verpflichtet sich, den PIN nirgends aufzuschreiben und denselben niemandem zu enthüllen, auch nicht jemandem, der sich als Angestellter der Cornèr Bank AG oder Mitglied der Firma ausgeben oder ausweisen sollte. Der Inhaber und die Firma haften für absolut alle Folgen, die aus der Nichterfüllung der Schutzpflicht des PINs bzw. der Karte herrühren. Der beziehbare Bargeldbetrag wird unabhängig von der festgesetzten Ausgabenlimite von Mal zu Mal von der Bank bestimmt. Auf die Bargeldbezüge erhebt die Bank eine Kommission von 2.5%, jedoch mindestens (CHF 6/EUR 4/USD 5)* bei Bezügen an Geldausgabeautomaten und (CHF 10/EUR 7/USD 8)* bei Bezügen an Bankschaltern. Die ermächtigten Vertragsunternehmen und Banken sind berechtigt, einen Identitätsausweis zu verlangen. Der Inhaber und die Firma anerkennen die Richtigkeit der Beträge, die auf den eigens dazu bestimmten Belegen die vom Inhaber beim Einsatz der Karte unterschrieben werden angegeben sind, wie auch die Richtigkeit der unter Benützung des PINs abgewickelten Transaktionen. Ausserdem anerkennen der Inhaber und die Firma den Betrag der mit der Karte oder mit den Kartenangaben ohne Unterschriften und ohne Benützung des PINs getätigten Transaktionen (z. B. bei automatischen Tankstellen, im Internet usw.). Die Firma und der Inhaber autorisieren die Bank unwiderruflich, diesen Betrag dem Vertrags unternehmen bzw. der ermächtigten Bank zu überweisen. Sie werden der Bank gegenüber Solidarschuldner für die von der Bank bezahlten Beträge. Die Bank behält sich das Recht vor, diejenigen Belege nicht zu honorieren, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Die Karte hat nur die Funktion eines bargeldlosen Zahlungsmittels. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für alle Transaktionen, die unter Benützung der Karte abgeschlossen wurden. Insbesondere anerkennen der Inhaber und die Firma, dass die Bank auch dann nicht verantwortlich ist, wenn seitens der angeschlossenen Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken die Karte aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise akzeptiert werden sollte. Sie anerkennen ausserdem, dass die Bank für deren Leistungen nicht verantwortlich ist und verzichten darauf, ihr gegenüber jegliche Art von Einwendungen zu erheben, die die Belege selbst und/oder die damit zusammenhängenden Abwicklungen betreffen. Dies gilt auch im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Für Streitfälle oder Reklamationen jeder Art, die Waren oder Dienstleistungen betreffen, sowie die Ausübung irgendeines diesbezüglichen Rechtes müssen sich der Inhaber und die Firma einzig und allein an das Vertragsunternehmen bzw. an die ermächtigte Bank wenden. Insbesondere wird die Verpflichtung des Inhabers und der Firma zur Zahlung der auf den Monatsauszügen ausgewiesenen Beträge an die Bank durch das Entstehen von Streitfällen nicht aufgehoben. Die Karte darf nur für legale Transaktionen benützt werden. 4. Monatsauszug/Sammelmonatsauszug/Karteneinsatzlisten Alle mit der Karte oder mit den Kartenangaben getätigten Einkäufe und sonstige Transaktionen sowie Einzahlungen werden valutabasierend, nach Datum der Verbuchung, verwaltet. Einmal pro Monat schickt die Bank der Firma, die dem Inhaber unverzüglich volle Mitteilung macht, einen oder mehrere Monatsauszug(-züge) oder Sammelmonatsauszüge (nachstehend «Monatsauszug» genannt) in der Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Je nach der in der Rahmenvereinbarung zwischen Bank und Firma für den Monatsauszug gewählten Ausgestaltungsvariante stellt die Bank dem Inhaber zusätzlich eine Karteneinsatzliste zu. Diese Karteneinsatzliste hat rein informellen Charakter. Massgebend für die Bestimmung des der Bank geschuldeten Gesamtbetrages ist einzig der Monatsauszug. Für Ausgaben, die in einer anderen Währung als der im Kartenantrag gewählten getätigt wurden, anerkennen der Inhaber und die Firma den von der Bank angewendeten Wechselkurs. Die Bank hat innerhalb des auf dem Monatsauszug angegebenen Datums den darauf ausgedruckten Gesamtbetrag zu erhalten. Sollte die Bank bis zum angegebenen Datum nicht im Besitze der vorgesehenen Zahlung sein, werden der Inhaber und die Firma ohne jede weitere Mahnung für den gesamten Saldo als in Verzug betrachtet, und zwar mit allen diesbezüglichen rechtlichen Folgen. Eventuelle Überschreitungen der Ausgabenlimite sind sofort zu begleichen. Der Monatsauszug gilt als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum desselben schriftlich beanstandet wird. Die Saldoziehung durch Zustellung des Monatsauszuges bzw. dessen Genehmigung hat keine Novation des Schuldverhältnisses zur Folge. 5. Zahlungsmodus Die Bank belastet keine Zinsen, wenn der auf dem Monatsauszug ausgedruckte zu bezahlende Gesamtbetrag innerhalb der auf dem Monatsauszug angegebenen Frist bei der Bank eintrifft. Wenn die Zahlung mit Verspätung erfolgt, erhebt die Bank auf alle Transaktionen ab Verbuchungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung einen Jahreszinssatz von maximal 15%. Jede Zahlung wird zunächst auf die Zinsforderung angerechnet. 6. Guthaben-Verzinsungsbedingungen Die Bank vergütet auf die Karte dann Zinsen, sofern ungeachtet der Benützung der Karte für den gesamten Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Monatsauszügen der Durchschnitt des monatlichen Aktivsaldos pro Karte sich auf nicht weniger als (CHF 500/EUR 350/ USD 400)* beläuft. Der Zinssatz kann von Monat zu Monat variieren und wird auf dem Monatsauszug angegeben. Die Kartenbenützungen verringern den Saldo, sobald sie der Bank gemeldet werden. Die aufgelaufenen Zinsen werden nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35% auf dem Monatsauszug gutgeschrieben. Auf Verlangen der Firma liefert die Bank eine Bescheinigung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Die Rückerstattung des Karten-Aktivsaldos muss von der Firma schriftlich und für den gesamten Saldo beantragt werden und erfolgt nur mittels Gutschrift auf das Post- oder Bankkonto der Firma. 7. Kartenverlust Bei Verlust oder Diebstahl der Karte müssen der Inhaber und die Firma die Bank sofort telefonisch benachrichtigen und diese Benachrichtigung anschliessend schriftlich bestätigen. Bei Diebstahl müssen sie auch bei der Polizei Anzeige erstatten. Bis zum Eingang ihrer Nachricht bei der Bank haften der Inhaber und die Firma für alle Missbräuche der Karte. Sie sind von der Haftung befreit, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten in vollem Umfang erfüllt haben. 8. Sperrung der Karte Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Karten zu sperren und/oder zurückzuziehen, ohne Gründe dafür angeben zu müssen, aufgrund ihres unanfechtbaren Urteils. Die Bank lehnt jegliche Verantwortung für Konsequenzen ab, die dem Inhaber oder der Firma als Folge einer Sperrung und/oder einer Zurückziehung der Karte entstehen könnten. Die Benützung der Karte nach ihrer Sperrung ist unrechtmässig und ist ebenso wie die daraus für den Inhaber und die Firma entstehenden Verpflichtungen gerichtlich verfolgbar. Die Bank behält sich das Recht vor, den angeschlossenen Vertragsunternehmen und den ermächtigten Banken alle Informationen zu geben, die diese für den Fall benötigen, um sich vom Inhaber oder von der Firma direkt den geschuldeten Betrag zu beschaffen. 9. Einwilligungsklauseln/Übertragbarkeit/Gerichtsstand/Weitere Bestimmungen Die Bank ist ermächtigt, Telefongespräche zwischen ihr und dem Inhaber oder der Firma zum Zweck der Qualitätssicherung und aus Gründen der Sicherheit aufzuzeichnen, auf Datenträgern zu speichern und für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Im Weiteren bestätigen der Inhaber und die Firma die Richtigkeit der im Kartenantrag gemachten Angaben und ermächtigen die Bank, sämtliche zur Prüfung ihres Antrages sowie für die Abwicklung des Kreditkartenvertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, ihren Banken und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen sowie der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der Inhaber und die Firma akzeptieren, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die internationalen Kreditkartennetze zur Bank geleitet werden. Die Bank kann ihre Rechte aus diesem Kreditkartenvertrag (aus Benützung der Karte, Jahresgebühr usw.) ganz oder teilweise Dritten im In- und Ausland zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte im In- und Ausland übertragen. Sie darf solchen Dritten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen und Daten jederzeit zugänglich machen. Wenn die Dritten nicht dem schweizerischen Bankgeheimnis unterstehen, wird eine Weitergabe nur erfolgen, wenn sich die Empfänger der Informationen und Daten zu deren Geheimhaltung verpflichten und diese Verpflichtung auch eventuellen weiteren Vertragspartnern überbinden. (Die Dritten zugänglich gemachten Informationen und Daten dienen grundsätzlich nur zur Einziehung und Durchsetzung ausstehender Forderungen.) Der Inhaber und die Firma haben den Inhalt der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptieren ihn mit der Unterzeichnung des Kartenantrages vollumfänglich. Zudem erhalten der Inhaber und die Firma zusammen mit der Karte eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unterzeichnung und/oder die Benützung der Karte stellt eine weitere Bestätigung der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Änderungen werden dem Inhaber und der Firma auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Inhaber oder die Firma nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers und der Firma mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Betreibungsort für die Inhaber und die Firmen mit ausländischem Wohnsitz bzw. Sitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, zwingende Bestimmungen des schweizerischen Rechts vorbehalten, Lugano. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Inhaber oder die Firma beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. * Ausschlaggebend ist die Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Version gültig ab 15.10.2011 Unterschrift der Firma Firmenstempel (*) Rechtsgültige Unterschrift(en) gemäss Handelsregister oder gemäss Liste der unterschriftsberechtigten Personen Name(n)/Vorname(n) Unterschrift des Inhabers (*) Unterschrift des Inhabers Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: 091 800 41 41 6/6