100 Neues Zuhause: Raus aus dem Kinderzimmer Sie auf den ersten Blick nichts sehen, fragen Sie auch mal beim Vermieter oder den Mitbewohnern nach, ob es bereits Probleme mit Schimmel gegeben hat. Und noch ein Tipp, wenn Sie im Zimmer Wäsche trocknen möchten: Checken Sie die Luftfeuchte. Liegt sie höher als 50 Prozent, sollte eine andere Trockner-Lösung gesucht werden. Kontrollieren lässt sich die Luftfeuchte mithilfe eines Hygrometers, das es für 10 bis 20 Euro im Handel gibt. Der Mietvertrag Haben Sie sich mit dem Vermieter geeinigt und bietet er Ihnen seine Wohnung oder ein WG-Zimmer an, schließen Sie in aller Regel einen schriftlichen Mietvertrag. Häufig greifen die Vermieter auf vorformulierte Standardverträge zurück, in denen Sie bestimmte, im Einzelfall geltende Regelungen separat eintragen können. Aus dem Vertrag gehen unter anderem diese Punkte hervor: Die Vertragspartner: Wer ist Vermieter und wer ist Mieter? Ziehen Sie alleine in die Wohnung, sind die entsprechenden Zeilen im Vertrag leicht auszufüllen: Als Mieter sind Sie Vertragspartner und haften damit auch für sämtliche Zahlungen, die notwendig sind. Schwieriger kann es werden, wenn mehrere Personen einziehen. Was für Wohngemeinschaften zu beachten ist, lesen Sie ab Seite 104. Mietobjekt: Welche Räume kann der Mieter insgesamt nutzen? Neben dem Ein-Zimmer-Apartment unter dem Dach kann zum Beispiel noch ein Kellerraum oder der gemeinsame Waschkeller zum Mietobjekt gehören. Miethöhe: Wie viel müssen Sie jeden Monat für die Wohnung bezahlen kalt und mit Nebenkosten? Möglich ist, dass in dem Vertrag gleich mit angegeben wird, wie sich die Miete
Der Mietvertrag 101 in der nächsten Zeit entwickeln wird: zum Beispiel, dass sie jeweils zum 1. Januar um 20 Euro im Monat steigt (Staffelmiete). Lassen Sie sich dann nicht von einer niedrigen Anfangsmiete blenden, sondern achten Sie auch auf das, was in Zukunft auf Sie zukommt. Mietdauer: Wie lange gilt dieser Mietvertrag? Befristete Mietverträge sind seit 2001 nur erlaubt, wenn der Vermieter dafür berechtigte Gründe angibt zum Beispiel, dass er nach Ablauf der drei im Vertrag genannten Jahre aus dem Ausland zurückkehrt und dann selbst in die Wohnung einziehen will. Möglich ist auch, dass der Vermieter einen Kündigungsausschluss für eine bestimmte Zeit vereinbart. Dann dürfen Sie vor Ablauf des eingetragenen Datums nicht aus dem Vertrag aussteigen. Wollen Sie vorher raus, sprechen Sie mit dem Vermieter. Allerdings muss er Sie nicht vorzeitig aus dem Vertrag lassen. Vielleicht lässt er sich dazu überreden. Wenn nicht, holen Sie sich zumindest die Erlaubnis des Vermieters, dass Sie einen Untermieter einziehen lassen dürfen. Die i Mieterhöhungen Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt, wie weit der Vermieter die Miete erhöhen kann ( 558 BGB): Der Vermieter kann bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, wenn die letzte Mieterhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden. Anders ist die Situation, wenn der Vermieter die Wohnung modernisiert und sich dadurch deren Wert erhöht. In dem Fall sind auch Mieterhöhungen abseits der üblichen Fristen und Grenzen möglich. Teilt der Vermieter Ihnen mit, dass eine saftige Mieterhöhung ins Haus steht, holen Sie sich Rat bei einem Experten im Mieterverein oder bei der Verbraucherzentrale, um prüfen zu lassen, ob die Erhöhung noch rechtens ist.
102 Neues Zuhause: Raus aus dem Kinderzimmer Möglichkeit, Ihre Wohnung selbst unterzuvermieten, kann er Ihnen nur in bestimmten Situationen verweigern zum Beispiel wenn der Untermieter durch Pöbeleien im Haus aufgefallen ist oder anderweitig zu befürchten ist, dass der Hausfrieden durch diese Person gestört wird. Um mögliche Auseinandersetzungen um einen vorzeitigen Auszug zu vermeiden, versuchen Sie einen Mietvertrag ohne Kündigungsausschluss abzuschließen. Haustiere: Ist das Halten von Hunden und Katzen untersagt oder ausdrücklich erlaubt? Kleintiere wie Hamster oder Meerschweinchen dürfen Sie als Mieter immer halten, der Vermieter darf also Tierhaltung über den Mietvertrag nicht generell verbieten. Steht im Mietvertrag nichts zu Tieren oder ist dort ausdrücklich erwähnt, dass Tierhaltung erlaubt ist, dürfen Sie sich zum Beispiel einen Hund oder eine Katze anschaffen. Dann müssen Sie aber trotzdem darauf achten, dass die anderen Hausbewohner nicht belästigt werden. Ist das Tier zu laut oder macht es im Treppenhaus sein Geschäft, kann der Vermieter Sie abmahnen oder in extremen Fällen auch verlangen, dass Sie das Tier abschaffen. Pflichten im Haus: Müssen Sie zum Beispiel Flur und Treppenhaus putzen? Im Vertrag ist festgelegt, ob und wenn ja welche Aufgaben auf Sie zukommen. Vielleicht steht im Mietvertrag aber auch, dass der Vermieter sich um die Treppenhausreinigung kümmert. Dann darf er mit Ihnen vereinbaren, dass er Ihnen die anteiligen Kosten für die Reinigung mit den Betriebskosten in Rechnung stellt. Es kann auch sein, dass Sie beispielsweise bei Schneefall den Winterdienst mit übernehmen müssen. Eine solche Pflicht muss aber ausdrücklich im Mietvertrag vermerkt sein. Schönheitsreparaturen: Wann müssen Sie in Ihrer Wohnung zum Pinsel greifen? Vertraglich ist geregelt, in welchen Abständen Sie beispielsweise Küche, Bad und andere Räume
Der Mietvertrag 103 renovieren müssen. Stehen im Vertrag allerdings starre Fristen, zum Beispiel dass nach drei Jahren auf jeden Fall die Renovierung der Küche ansteht, ist eine solche Klausel ungültig. Auch wenn der Mietvertrag viele Punkte ausdrücklich regelt, kann es immer wieder zu Streit zwischen Vermieter, Mieter und Nachbarn kommen. Kritisch kann es zum Beispiel werden, wenn Sie unbedingt bunte Wände in der Wohnung wollen oder gerne mit Ihren Freunden feiern. An einige Regeln müssen Sie sich dann halten (t Checkliste, Seite 104). Sonderfall Wohngemeinschaft Wenn Sie die neue Wohnung nicht allein beziehen, sondern sich zu einer Wohngemeinschaft zusammentun, gilt vieles von dem, was für Einzelmieter gilt, auch. Zum Beispiel müssen je nach Vertrag Dienste im Haus übernommen werden, und bei Feiern sollten Sie die Lautstärke ab 22 Uhr herunterfahren. Ansprechpartner Haben Sie das Gefühl, vom Vermieter benachteiligt zu werden, können Sie sich Hilfe holen. Ansprechpartner finden Sie zum Beispiel in Mietervereinen. Hier müssen Sie zwar einen Mitgliedsbeitrag zahlen, doch dieser kann sich lohnen, wenn Sie dafür unberechtigte Forderungen Ihres Vermieters abwehren können. Mehr Informationen finden Sie unter anderem beim Deutschen Mieterbund (www.mieterbund.de) oder beim Mieterschutzbund (www.mieterschutzbund.de). Wenn Sie und Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben und der Versicherer auch für Mietrechtsangelegenheiten zahlt, können Sie sich auf Kosten des Versicherers Rat bei einem Rechtsanwalt holen. Klären Sie allerdings bei Ihrem Auszug von zuhause, ob Sie dann noch einen Anspruch auf Leistungen aus einer Rechtsschutzversicherung Ihrer Eltern haben.
104 Neues Zuhause: Raus aus dem Kinderzimmer Checkliste: Kritische Fragen zwischen Mieter und Vermieter yy Der Mieter möchte seine Wände rot, blau und lila streichen. Der Vermieter darf das nicht verbieten, doch wenn der Mieter auszieht, muss er die Wände so hinterlassen, dass die Farben eine erneute Vermietung nicht verhindern. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. VIII ZR 416/12). Der Vermieter darf also den Mieter auffordern, die bunten Wände zu überstreichen. y y hat für vier Wochen seinen Freund aus dem Work-and-Travel-Jahr in Australien zu Gast. Ein solcher Besuch ist problemlos möglich. Besucher dürfen in der Mietwohnung übernachten, und sie dürfen auch über längere Zeit dort sein. Nach etwa sechs Wochen darf der Vermieter aber doch fragen, wie der Gast einzuordnen ist ob der Besucher nicht tatsächlich ein fester Mitbewohner oder Untermieter ist. Für eine Untervermietung brauchen Sie die Genehmigung des Vermieters. Ist der Gast sehr lange da, muss er womöglich in die Abrechnung der Betriebskosten mit einbezogen werden. y y lädt im Sommer regelmäßig Freunde auf seinen Balkon ein. Dagegen spricht nichts vorausgesetzt, die Interessen der Nachbarn werden nicht gestört. Dazu gehört, dass ab 22 Uhr die Lautstärke zurückgefahren wird. y y grillt im Sommer mehrmals auf dem Balkon. Auch Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, es sei denn, der Vermieter hat das Grillen mit Holzkohle oder auch Elektrogrills ausdrücklich im Mietvertrag untersagt. Sie sollten Ihre Nachbarn 48 Stunden vor der Feier informieren. Ein Vertragsverstoß liegt allerdings vor, wenn Geruch oder Qualm in die Nachbarwohnung dringt. Wie die Situation insgesamt zu beurteilen ist, hängt vom Einzelfall ab. y y schafft sich eine Ratte an. Der Vermieter darf Tierhaltung nicht grundsätzlich verbieten. Kleintiere wie Hamster und Meerschweinchen dürfen Sie halten. Tiere, die wie etwa eine Ratte bei anderen Mietern Ekel auslösen können, kann der Vermieter allerdings verbieten. Das Halten exotischer Tiere, auf die die Mitbewohner allgemein mit Abscheu, Ekel oder Angst reagieren, gehört nicht zum Wohngebrauch. y y will seine Wohnung untervermieten, weil er für ein Jahr in Spanien studiert. Sie müssen sich die Erlaubnis des Vermieters holen, die Wohnung unterzuvermieten. Das Studium in Spanien ist ein berechtigter Grund für eine Untervermietung, sodass der Vermieter Ihnen diese nur ausnahmsweise verweigern kann zum Beispiel, wenn Ihr Untermieter durch Streitereien im Haus bereits besonders negativ aufgefallen ist. Verweigert der Vermieter Ihnen die Untervermietung, können Sie mit einer wie im Normalfall üblichen Frist von drei Monaten kündigen.