Managementsysteme Anforderungen und erfolgreiche Umsetzungen in der Chemiebranche Energiemanagementsysteme ISO 50001.



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Transkript:

Managementsysteme Anforderungen und erfolgreiche Umsetzungen in der Chemiebranche systeme ISO 50001 Wo kommt es her? Was steckt dahinter? Wo geht es hin? 1

Inhalt systeme Studie Austrian Energy Agency EU Entwicklung zur Energieeffizienz Energiestrategie Österreich Energiestrategie NÖ Deutschland: Steuern sparen mit EnMs Österreich: Energieabgabenvergütung ISO 50001:2011 Inhalte Anforderungen NEWS Zur Erleichterung der Lesbarkeit der Unterlagen, wurde vom Autor auf die häufig anzutreffende geschlechterneutrale Schreibweise (großes I, Schrägstrichlösungen, usw.) verzichtet. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich alle personenbezogenen Bezeichnungen in gleicher Weise auf Frauen und Männer beziehen. Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 3- Studie EM 2010, Austrian Energy Agency Energieverbrauch stieg von 1997-2007 um +29% an. Einsparungspotenzial bis 20-30% 60% der in Österreich Befragten (100 Unternehmen) gaben an, zu wenig Zeit zu haben, um sich um zu kümmern. 82% der befragten Unternehmen gaben an, ihren Energieverbrauch zu kennen. Bei51% der befragten Unternehmen ist Energie bei Schulungen ein Thema. Exkurs Dänemark: Unternehmen, die eingeführt haben, konnten um 10% den Energieverbrauch reduzieren. Quelle: Axel Dick Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 4-2

EU Entwicklung zur Energieeffizienz Grünbuch zur Energieeffizienz beschlossen von der europäischen Kommission (21.6.2005) Energieeinsparung von 20% bis 2020 AmGipfel in Lissabon 2007 einigte sich der europäische Rat auf ambitionierte nicht verbindliche Energieeffizienzziele 20% bis 2020 Am 17.12.2008 einigte sich der europäische Rat auf das Energie u. Klimapaket (20% Anteil erneuerbare Energie, Senkung der THG um -20% In der Sitzung des europäischen Rates vom 17.6.2010 sind die Schlussfolgerungen im Anhang 1 festgehalten: 20% Anteil erneuerbare Energie, Senkung der THG um -20% (Basis 1990) Energieeffizienz 20% Energiestrategie Österreich 2010 Zur Umsetzung der 20/20/20 Ziele der EU wurden Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 200 PJ festgeschrieben. (1 PJ (Petajoule) = 10 15 J = 278 GWh) Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 5- EU Entwicklung zur Energieeffizienz Endenergieeffizienz RL 2006/32/EG vom 5.4.2006 Zweck: Kostenwirksamkeit und Effizienz der Endenergienutzung in den MS zu steigern. Generelles Ziel: In 9 Jahren in jedem Mitgliedsstaat 9% des durchschn. Energieverbrauches der Periode 2001-2005 einzusparen. Für Österreich: 80,4 PJ 3 EEAP (Energieeffizienzaktionsplan) für 2007/2011/2014 von jeden MS Nach Schätzungen der Kommission wird die EU die 20%ige Einsparung der Primärenergie bis 2020 nicht erreichen (2010) Quelle: RL Entwurf vom 22.6.2011 Die Kommission hat am 8.3.2011 einen neuen Europäischen Energieeffizienzplan angenommen RL Entwurf vom 22.6.2011 Am 11. September 2012 hat das Europäische Parlament die Energieeffizienzrichtlinie angenommen. Am 04. Oktober 2012 hat in der letzten Instanz auch der Rat der Europäischen Union die neue Energieeffizienz-Richtlinie angenommen, so dass diese bereits im November in Kraft treten kann Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zur Energieeffizienz und zur Aufhebung der RL 2004/8/EG (Kraft- WärmekopplungsRL) und der RL 2006/32/EG Mit der RL werden bestimmte Aspekte des EEP in verbindliche Maßnahmen übergeführt Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 6-3

Energiestrategie Österreich berücksichtigt Energie- und Klimapaket der Europäischen Union (20/20/20) Die drei definierten Strategiesäulen: Forcierung der erneuerbaren Energien konsequente Steigerung der Energieeffizienz* (vorrangig) langfristige Sicherstellung der Energieversorgung der Gesellschaft und die damit in Verbindung stehenden Kosten und Umweltauswirkungen Konkret: 34% Erneuerbaren-Anteil am Gesamtenergieverbrauch 16% CO2-Reduktion gegenüber dem Niveau des Jahres 2005 Stabilisierung des Endenergieverbrauchs auf dem Basisj. 2005 *gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 7- Energiestrategie NÖ Basis: Endenergieeffizienz RL 2006/32/EG vom 5.4.2006 NÖ Energieeffizienzgesetz 2012 (NÖ EEG vom 20.1.2012): Wesentlicher Inhalt: NÖ leistet einen Beitrag zur Erreichung der nationalen Energieeinsparung Schaffung von Maßnahmen und Rahmenbedingungen für effiziente Endenergienutzung Die öffentliche Hand hat eine Vorbildfunktion (Gemeinden) NÖ bietet eine geförderte Energieberatung an (Bewusstseinsbildung zur Energieeffizienz) Energieunternehmen haben die Endverbraucher über Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieberatungen und Energieeffizienzmaßnahmen zu unterrichten Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 8-4

Deutschland: Energie und Steuern sparen mit system nach EN 16001: Kopplung von Steuerermäßigungen an die Einführung von systeme. Aufbau der Strukturen eines EnMs (Übergangsphase 2011/2012). Die jetzigen Steuervergünstigungen wurden von der EU bis 31.12.2012 genehmigt. Folgeregelung ist festzulegen Bedingung: Betriebe müssen Beitrag zur Energieeinsparung leisten. https://de.dqs-ul.com/zertifizierung/umweltmanagement/en-16001.html Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 9- Deutschland: Energie und Steuern sparen mit system nach ISO 50001: Novelle EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) am 30.6.2011 (gültig ab 1.1.2012) Erweiterung der Unternehmen die Anspruch auf Reduktion der EEG-Umlage haben. EEG Umlage: 2011 = 3,51 cent/kwh Früher >10 GWh - heute 1 GWh 2012 = 3,59 cent/kwh Begrenzung der EEG Umlage auf 10% der ermittelten Umlage. Nachweis für Unternehmen > 10 GWh ein zertifiziertes EnMs verpflichtend. Vorteile: CO2-Ausstoß verbessern Wirtschaftlichkeit erhöhen und Wettbewerbsvorteile sichern - durch niedrigere Energiekosten Steuern sparen https://de.dqs-ul.com/zertifizierung/umweltmanagement/en-16001.html Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 10-5

Österreich: Energieabgabenvergütung Rechtsgrundlage ist das Energieabgabenvergütungsgesetz und die Energieabgabenrichtlinien 2011 Ab 2011 können nur mehr Produktionsbetriebe die Energieabgabenvergütung beantragen Rückvergütet werden jene Abgaben, die 0,5% des Nettoproduktionswertes übersteigen, abzüglich eines Selbstbehaltes von 400,--. Der Nettoproduktionswert = Umsätze Vorleistungen (alle vorsteuerabzugsberechtigten Positionen sowie bezogene Leistungen) Beispiel: http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=552697&dstid=147&titel=energieabgabenverg%c3%bctung Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 11- systeme Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung ISO 50001:2011 Beschreibt die Anforderungen an ein system mit Anleitung zur Anwendung. Ist für Organisationen aller Arten und Größen anwendbar. Entspricht der Struktur der ISO 14001 (PDCA-Zyklus). Kann für die Zertifizierung herangezogen werden. Die globale Anwendung trägt zu: einer effizienteren Nutzung der Energiequellen, einer günstigeren Auswirkung auf den Klimawandel und zu einer bessern Wettbewerbsfähigkeit bei. Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 12-6

ISO 50001:2011 Anforderungen 4.1 Allgemeine Anforderungen 4.2 Verantwortung des Managements 4.2.1 Top-Management (Verantwortung und Aufgaben) 4.2.2 Beauftragter des Managements 4.3 Energiepolitik 4.4 Energieplanung 4.4.1 Allgemeines 4.4.2 Rechtliche Vorschriften und andere Anforderungen 4.4.3 Energetische Bewertung 4.4.4 Energetische Ausgangsbasis 4.4.5 Energieleistungskennzahlen 4.4.6 Strategische und operative Energieziele sowie Aktionspläne zum Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 13- ISO 50001:2011 Anforderungen 4.5 Einführung und Umsetzung 4.5.1 Allgemeines 4.5.2 Fähigkeiten, Schulung und Bewusstsein 4.5.3 Kommunikation 4.5.4 Dokumentation 4.5.5 Ablauflenkung 4.5.6 Auslegung (neuer, veränderter Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme und Prozesse) 4.5.7 Beschaffung von Energiedienstleistungen, Produkten, Einrichtungen und Energie Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 14-7

ISO 50001:2011 Anforderungen 4.6 Überprüfung 4.6.1 Überwachung, Messung und Analyse 4.6.2 Bewertung der Einhaltung rechtlicher Vorschriften und anderer Anforderungen 4.6.3 Interne Auditierung des systems 4.6.4 Nichtkonformitäten, Korrekturen, Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen 4.6.5 Lenkung von Aufzeichnungen 4.7 Managementbewertung (Management-Review) Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 15- Energieplanung nach ISO 50001 Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 16-8

Literaturliste Energieeffizienz (2011): Vorgaben und neue Entwicklungen. Stand: August 2011. BMWFuJ. Internetadresse: http://www.bmwfj.gv.at/energieundbergbau/energieeffizienz/seiten/default.aspx, abgefragt am 14.9.2011. Wenke, F. (2011): Novelliertes EEG. Mehr Unternehmen mit Anspruch auf Entlastung. In: Offenbacher Wirtschaft 9/2011. Internetadresse: https://de.dqsul.com/zertifizierung/umweltmanagement/en-16001.html. Downloads. Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 17- Energiestrategie Österreich Arbeits-Entwurf zum Bundes-Energieeffizienzgesetz vom 5.3.2012 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz): Verpflichtungen für Unternehmen 8. (2) Große und mittelgroße Unternehmen haben entweder ein EnMS in Übereinstimmung mit der ISO 50001 einzuführen, sich zu zertifizieren oder zumindest alle drei Jahre ein externes Energieaudit durchführen zu lassen bei Energielieferanten 9. (1) Energielieferanten, die Endverbraucher in Österreich beliefern, sind verpflichtet, in jedem Kalenderjahr die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen bei ihren eigenen oder anderen Endkunden nachzuweisen Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 18-9

Energiestrategie Österreich Arbeits-Entwurf zum Bundes-Energieeffizienzgesetz vom 5.3.2012 Bundesgesetz über die Steigerung der Energieeffizienz bei Unternehmen und dem Bund (Bundes-Energieeffizienzgesetz): Energiebeauftragte 10. (1) Unternehmen sowie der Bund, haben für jede Betriebsstätte (>50 MA), jeweils eine fachlich geeignete Person als Energiebeauftragten sowie als Stellvertreter zu bestellen Allgemeine Pflichten des Bundes (Vorbildfunktion des Bundes) 12. (1) Zur Erreichung des Energieeinsparrichtwertes und beim Setzen von Energieeffizienzmaßnahmen hat der Bund eine Vorbildfunktion wahrzunehmen Besondere Pflichten des Bundes 14 - Pflichten des Bundes im Vergabebereich 15 - Sanierung von Bundesgebäuden Friedrich Smida, Rev. 03/2012 - Folie 19-10