EUROPÄISCHE KOMMISSION MEMO Brüssel, 11. September 2014 Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in den EU-Ländern Der Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten für 2014 ( Die Reindustrialisierung Europas ) kommt zu dem Schluss, dass die europäischen Unternehmen in der Krise, die 2008 begann, alle Anstrengungen unternommen haben, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Trotzdem kann das schwere Erbe der Krise ohne geeignete Maßnahmen auf EU-Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht überwunden werden. Insgesamt gesehen zeigen die Daten eine Erholung der Exporte und einen Produktivitätsanstieg in den meisten Mitgliedstaaten. Diese positiven Daten auf EU-Ebene lassen allerdings die erheblichen Unterschiede in der Leistungsfähigkeit und in der Politik zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Branchen nicht erkennen. Der Bericht zeigt, dass viele Faktoren, die die Wettbewerbsfähigkeit behindern, in fast allen Mitgliedstaaten auftreten, z. B. mangelnde Investitionen, Schwierigkeiten beim Zugang zu Finanzmitteln und zu Märkten (besonders für KMU), hohe Energiepreise und ein Umfeld und eine öffentliche Verwaltung, die unternehmensfreundlicher sein müssten. Das verarbeitende Gewerbe und die Folgen der Krise Die Finanzkrise zeigte, wie wichtig die Realwirtschaft und eine starke industrielle Basis für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sind Voraussetzungen für die nachhaltige und solide wirtschaftliche Erholung der EU und die Verwirklichung der Ziele der Agenda Europa 2020. Seit 2008 sind im verarbeitenden Gewerbe 3,5 Millionen Arbeitsplätze verlorengegangen, und der Druck der externen Konkurrenz auf die Preise hat die Gewinnspannen in einer Reihe von Mitgliedstaaten sinken lassen. Darüber hinaus verlor die Investitionstätigkeit durch die rückläufige Nachfrage und die geringere Verfügbarkeit von Krediten an Dynamik. Der Anteil des verarbeitenden Gewerbes an der Bruttowertschöpfung in der EU sank von 15,8 % im Jahr 2008 auf 15,1 % im Jahr 2013 (als Zielvorgabe für 2020 werden 20 % anvisiert). Es ist wichtig, gegen diesen Rückgang im verarbeitenden Gewerbe vorzugehen, denn dieser Bereich spielt für den wirtschaftlichen Erfolg der EU eine wichtige Rolle. Auf die Industrie entfallen in Europa über 80 % der Exporte, der Forschung im privaten Bereich und der Innovationen sowie fast jeder vierte Arbeitsplatz im privaten Sektor. Hierbei handelt es sich oft um hochqualifizierte Tätigkeiten, und durch jeden neuen Arbeitsplatz im verarbeitenden Gewerbe entstehen 0,5 bis 2 Arbeitsplätze in anderen Wirtschaftszweigen. MEMO/14/526
Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe Die Arbeitsproduktivität im verarbeitenden Gewerbe ist zwar dem Bericht zufolge in vielen Mitgliedstaaten gestiegen, doch hängt dies manchmal damit zusammen, dass der Beschäftigungsrückgang noch stärker war als der Produktionsrückgang. Zwischen 2007 und 2012 hat die Beschäftigung im verarbeitenden Gewerbe nur in Deutschland zugenommen. 2
Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten Um weiter zu den weltweit führenden Industrieexporteuren zu gehören und Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen, müssen die EU insgesamt sowie die einzelnen Mitgliedstaaten innovativ bleiben, Wissen in Wertschöpfung umsetzen und die natürlichen Ressourcen auf nachhaltige Weise nutzen. Bei der Betrachtung, wie die Lage in den Mitgliedstaaten jetzt ist und wie sie sich entwickelt, zeigen sich vier Gruppen: Mitgliedstaaten mit hoher und weiter zunehmender Wettbewerbsfähigkeit: Niederlande, Deutschland, Dänemark und Irland. Mitgliedstaaten mit hoher, jedoch stagnierender oder rückläufiger Wettbewerbsfähigkeit: Belgien, das Vereinigte Königreich, Österreich, Frankreich, Italien, Luxemburg, Schweden und Finnland. Mitgliedstaaten mit moderater, jedoch zunehmender Wettbewerbsfähigkeit: Estland, Litauen, Spanien, Lettland, die Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei und Griechenland. Mitgliedstaaten mit moderater und stagnierender oder rückläufiger Wettbewerbsfähigkeit: Slowenien, Bulgarien, Kroatien, Malta und Zypern. Detaillierte Informationen zur Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen EU-Länder enthalten die länderspezifischen Berichte, die in Englisch und in der jeweiligen Landessprache vorliegen (siehe Link am Ende dieses Textes). Bereiche, in denen allgemein Verbesserungspotenzial besteht Für eine vollständige Erholung der Wirtschaft der EU besteht nach wie vor Verbesserungsbedarf in einigen Bereichen: Branchenübergreifend sind mehr Investitionen nötig, damit die europäische Industrie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten kann. Ergänzt werden sollte dies durch effizientere Innovationen und die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen sowie die Verfügbarkeit hochqualifizierter Arbeitskräfte. Der Aufschwung darf nicht durch die Kreditklemme, unter der die Unternehmen in vielen Mitgliedstaaten leiden, abgewürgt werden. Wegen der Preisschwankungen und der Gefahr von Versorgungsengpässen muss die Energie- und Rohstoffeffizienz gesteigert werden. Außerdem sind effiziente Strommärkte und eine Diversifizierung der Energiequellen erforderlich, damit die Energieversorgung zu erschwinglichen Preisen in ganz Europa sichergestellt ist. Zur Wettbewerbsfähigkeit gehört auch, dass die Kosten und Unwägbarkeiten für Unternehmen beim Umgang mit der öffentlichen Verwaltung reduziert werden müssen. Die meisten Mitgliedstaaten müssen stärker berücksichtigen, welche Auswirkungen Vorschriften und Bestimmungen in anderen Bereichen auf die Wettbewerbsfähigkeit haben. 3
Investitionen Das Wachstum zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU zu erhalten oder zu erhöhen, erfordert in allen Wirtschaftsbereichen und in allen Mitgliedstaaten mehr Investitionen. Die Investitionen der Firmen in Ausrüstung richten sich nach der Nachfrage, und bei besseren wirtschaftlichen Perspektiven ist mit einer Zunahme dieser Investitionen zu rechnen. Einen hohen Anteil der Investitionen in Ausrüstung am BIP verzeichnen Estland, die Tschechische Republik, die Slowakei, Rumänien, Bulgarien und Lettland, auch wenn die drei letztgenannten Länder während der Krise neben Slowenien den größten Rückgang verkraften mussten. 4
Zugang zu Finanzmitteln Die Möglichkeiten der Fremdfinanzierung beeinflussen die Investitionen, die Produktivität und die Beschäftigungslage europäischer Unternehmen und ihr Vordringen auf internationale Märkte. Die Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln ist daher für den Fortbestand der europäischen Industrie entscheidend. Der Bericht zeigt, dass die Kreditvergabe an nichtfinanzielle Unternehmen im Euro-Gebiet im letzten Jahr weiter rückläufig war, wenn diese Tendenz sich auch in der zweiten Jahreshälfte abschwächte. Wie die Abbildung unten zeigt, nimmt die Kreditvergabe an die Realwirtschaft sowohl in den USA als auch in Japan zu. Viele Mitgliedstaaten müssen weiter darauf achten, dass Investitionen und Wachstum nicht durch einen erschwerten Zugang zu Finanzmitteln beeinträchtigt werden. Großunternehmen finden ihre Finanzierungsquellen, kleinere Firmen dagegen haben in vielen Ländern immer noch Schwierigkeiten. Dabei bestehen in den Euro-Ländern auch bei den Finanzierungsbedingungen für KMU erhebliche Unterschiede. Der Binnenmarkt für Bankkredite ist nach wie vor zersplittert; in einigen Ländern ist die Kreditaufnahme für kleine Unternehmen viel kostspieliger als in anderen. Dies wird durch das große Zinsgefälle zwischen den Mitgliedstaaten deutlich. 5
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Innovationen Damit die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in den Mitgliedstaaten gesteigert und die Produktivitätslücke zwischen der EU und einigen ihrer wichtigsten Handelspartner geschlossen werden kann, müssen unbedingt bessere Voraussetzungen für Innovationen geschaffen werden. Durch weltweite Beschaffung sind europäische Unternehmen enger in komplexe internationale Wertschöpfungsketten eingebunden. Um Werte zu schaffen, brauchen die Firmen Strategien, bei denen Produkt-, Dienstleistungs- und Verfahrensinnovationen kombiniert werden. In den meisten Mitgliedstaaten sind effizientere Innovationen und die kommerzielle Nutzung von Forschungsergebnissen erforderlich, damit mehr hochwertige Waren und Dienstleistungen hergestellt bzw. angeboten werden können. Dafür wäre es hilfreich, wenn die Mitgliedstaaten alle auf politischer Ebene noch bestehenden Innovationshemmnisse beseitigen könnten insbesondere solche, die kleine und mittelgroße Unternehmen behindern. Eine gute Innovationsleistung, die mit Hilfe des Leistungsanzeigers für Forschung und Innovation gemessen wird, hängt mit einem hohen Grad an wirtschaftlicher Effizienz zusammen, die beispielsweise anhand der Produktivität je geleisteter Arbeitsstunde gemessen werden kann. Länder mit hoher Innovationsleistung wie Schweden, Dänemark und Finnland zeichnen sich im Allgemeinen auch durch eine hohe Produktivität aus. 7
Kenntnisse und Fertigkeiten Der wirtschaftliche Wandel in den EU-Mitgliedstaaten erfordert ständige Fortbildung und Qualifikationen, die den Anforderungen der Unternehmen gerecht werden. Der Fachkräftemangel ist ein Problem in ganz Europa. Selbst wenn die Verdienstmöglichkeiten attraktiv sind, steht für viele Stellen kein geeignetes Personal zur Verfügung. In einer Umfrage von 2013 gaben 39% der befragten Unternehmen an, dass sie sich schwer tun, angemessen qualifizierte Arbeitskräfte zu finden (2008 waren es 36% und 2005 35%). Diese Probleme bei der Stellenbesetzung treten am häufigsten im verarbeitenden Gewerbe auf (43%) und am wenigsten im Bereich der Finanzdienstleistungen (30%). In Österreich und den baltischen Staaten haben mehr als 60 % der Unternehmen Schwierigkeiten, Personal mit den geeigneten Kenntnissen und Fertigkeiten zu finden; in Griechenland, Kroatien, Spanien und Zypern dagegen sind es weniger als 25%. 8
Marktzugang Der Marktzugang und die Integration in globale Wertschöpfungsketten sind die Grundlage der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf dem Weltmarkt. Zwischen 2008 und 2013 nahm die Handelsintegration in vielen Mitgliedstaaten zu, was ihre Fähigkeit zeigt, die Exporte und Importe selbst unter schwierigen Bedingungen zu steigern. Die Abbildung unten zeigt die Veränderung der relativen Öffnung der Mitgliedstaaten für den Handel zwischen 2008 und 2013. 9
Energienutzung und -preise Europas Energiesektor befindet sich mitten in einem weitreichenden Transformationsprozess. Die Gas- und Stromversorgung geht von öffentlichen Monopolen zu privaten Unternehmen über, die in liberalisierten Märkten im Wettbewerb stehen, und der Anteil der Kohle an der Stromerzeugung nimmt immer mehr ab, besonders zugunsten der Wind- und Solarenergie. Die Erschließung günstiger Gasquellen in den USA hat bei den dortigen Energiepreisen eine ganz neue Dynamik ausgelöst; in Europa ist dies jedoch nicht der Fall. Hohe Energiepreise beeinträchtigen energieintensive Industriezweige, da die Energie einen beträchtlichen Anteil ihrer Kosten ausmacht. In der EU sind die Investitionen in energieintensive Industrien zurückgegangen, in China, Japan und den USA dagegen nicht. Die neuen Investitionen in diesem Bereich fließen vor allem in die USA. Europas Energiepreise belasten also die Wettbewerbsfähigkeit. Europa hat im Vergleich zur Konkurrenz auf dem Weltmarkt hohe Strompreise. Auch zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterscheiden sie sich stark: Der Energiemarkt in den nordischen Ländern ist gut integriert und begünstigt die Wettbewerbsfähigkeit. Die Integration und die Stromerzeugung aus Wasserkraft sorgen dafür, dass der Strom in Finnland und Schweden relativ günstig bleibt. In Deutschland sind die Strompreise für die Industrie stark gestiegen, was zum Teil an höheren Steuern und Abgaben liegt. Die höchsten Preise in der EU haben Italien, Malta und Zypern. In Zypern sind die Strompreise für die Industrie fast doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt. 10
Öffentliche Verwaltung Um die Ziele der EU-Politik zu erreichen, müssen in allen Politikbereichen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigt werden. Dazu dient vor allem die konsequente und eindringliche Prüfung aller Vorschriften, die Unternehmen betreffen, auf Verträglichkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit. Dieser Test muss bei neuen Regelungen fester Bestandteil einer umfassenderen Folgenabschätzung sein. Viele Mitgliedstaaten müssen die Kosten und Unwägbarkeiten für Unternehmen beim Umgang mit der öffentlichen Verwaltung reduzieren. In dem Schaubild zur Wirksamkeit des staatlichen Handelns (siehe unten) wird die Qualität der öffentlichen Verwaltung insgesamt bewertet, d. h. das ordnungspolitische System, die Unparteilichkeit der Verwaltung und die Qualität der angebotenen Dienste. Im Durchschnitt hat sich die Wirksamkeit des staatlichen Handelns in der EU in den letzten fünf Jahren kaum verbessert. Zwar konnten viele Mitgliedstaaten den Index gegenüber 2008 halten oder verbessern, doch in zwölf Ländern ist er gefallen: in Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Frankreich, Zypern, Ungarn, Österreich, Schweden und dem Vereinigten Königreich. In Griechenland, Österreich und Dänemark ging der Wert deutlich zurück, während die größten Verbesserungen in Italien, Lettland, Kroatien, Bulgarien und Finnland zu verzeichnen waren. 11
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Hintergrund des Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten Im Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten werden die derzeitige Situation der europäischen Industrie dargestellt und die Fortschritte der einzelnen EU- Länder miteinander verglichen. Dieses Barometer, das nach Ländern aufgeschlüsselt die Lage anzeigt, beruht auf Indikatoren in folgenden Bereichen: Investitionen und Zugang zu Finanzmitteln; Innovationen, Kenntnisse und Fertigkeiten; Energie, Rohstoffe und Nachhaltigkeit sowie Zugang zu Märkten, Infrastruktur und Dienstleistungen. Es lässt sich außerdem ablesen, wie die Industriepolitik auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Im diesjährigen Bericht wird gründlicher untersucht, wie das Geschäftsumfeld durch eine wachstumsfreundliche Verwaltung verbessert werden kann. Der Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten ist seit 2010 jährlich veröffentlicht worden. Er geht auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zurück, demzufolge die Union und die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind. Den diesjährigen Bericht wird die Kommission im Europäischen Semester 2015 heranziehen, wenn sie die Empfehlungen für haushalts- und strukturpolitische Reformen in den einzelnen Mitgliedstaaten verfasst. Den vollständigen Bericht sowie die einzelnen Länderberichte finden Sie hier. 13