Elternbeiträge im Offenen Ganztag zum Schuljahr 2014/2015 Offener Ganztag Elternbeiträge im Offenen Ganztag in EUR/Monat Einkommensüberschreitungen in einem Haushalt Paket 1 Paket 2 Paket 3 Paket 4 Paket 5 ab 2 Personen 5 Tage 4 Tage 3 Tage 2 Tage 1 Tag S 5 bis/über 1.250,00 112,50 90,00 67,50 45,00 22,50 S 4 bis 1.000,00 90,00 72,00 54,00 36,00 18,00 S 3 bis 750,00 67,50 54,00 40,50 27,00 13,50 S 2 bis 500,00 45,00 36,00 27,00 18,00 9,00 S 1 bis 250,00 22,50 18,00 13,50 9,00 4,50 Frühbetreuung (nur Grundschule West) Ferienbetreuung Elternbeiträge in EUR/Monat Elternbeiträge in EUR/Ferienwoche 7.30-8.00 Uhr 7.30-15.00 Uhr Paket 6 Paket 7 Paket 8 Paket 9 5 Tage 3 Tage 5 Tage 3 Tage 10,00 6,00 65,00 39,00 Einkommensüberschreitungen in einem Haushalt ab 2 Personen nur Kurse Elternbeiträge inkl. Material in EUR/Monat je Kurs je nach Kurs fallen ggf. zusätzliche Materialkosten an S 5 bis/über 1.250,00 8,00 S 4 bis 1.000,00 6,40 S 3 bis 750,00 4,80 S 2 bis 500,00 3,20 S 1 bis 250,00 1,60
Elterninformation für die Einstufung in die Sozialstaffel für den Besuch der Offenen Ganztagsschule der Stadt Bad Oldesloe Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie Ihr Kind in der Offenen Ganztagsschule der Grundschule West/ der Klaus-Groth-Schule angemeldet. Für die Teilnahme Ihres Kindes an den Angeboten der Offenen Ganztagsschule ist gem. der Konzeption Offene Ganztagsschule Bad Oldesloe auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2014 ein Teilnahmebeitrag je Anmeldetag gemäß der jeweils gültigen Beitragsordnung zu erheben. Dieser ist an den Träger der Offenen Ganztagsschule, das Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. zu entrichten. Die Beitragsordnung wird von dem Träger in Abstimmung mit der Stadt Bad Oldesloe erlassen. Die Höhe des Teilnahmebeitrages ist einkommensabhängig. Es wird auf Beschluss des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschusses am 04.09.2013, auf schriftlichen Antrag eine einkommensabhängige Überprüfung der Teilnahmebeiträge analog der Sozialstaffel der Oldesloer Kindertageseinrichtungen durchgeführt. Eine Sozialstaffel für die Teilnahme an der Frühbetreuung und der Ferienbetreuung ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Erhebung Ihres Teilnahmebeitrages ist die jeweils gültige Beitragsordnung für die Angebote im Offenen Ganztag. Verfahren: Als Personensorgeberechtigte(r) haben Sie grundsätzlich den Höchstbeitrag S 5 zu zahlen. Haben Sie als Personensorgeberechtigte(r) ein geringes Einkommen und/ oder mehrere Kinder im Offenen Ganztag der Grundschule West oder der Klaus-Groth-Schule untergebracht, können Sie auf Antrag eine Ermäßigung des Höchstbeitrages erhalten. Der Ermäßigungsantrag (Anlage 1) ist dem zuständigen Fachbereich Bürgeramt, Sachbereich Schulen, Sport und Kindertagesstätten der Stadt Bad Oldesloe mit den erforderlichen Einkommensnachweisen vollständig vorzulegen. Liegt die Summe der Einkünfte Ihrer Familie/ Haushaltsgemeinschaft über dem festgestellten Bedarf, so wird der Höchstbeitrag unter Beachtung der nachstehenden Sozialstaffel gemindert: Beträgt die sind vom Höchstbeitrag Einkommensüberschreitung zu zahlen Beitragsstufe bis/über 1.250,00 100 % S 5 (Höchstbeitrag) bis 1.000,00 80 % S 4 bis 750,00 60 % S 3 bis 500,00 40 % S 2 bis 250,00 20 % S 1 Die Höhe der Teilnahmebeiträge vom Höchstbeitrag S 5 bis zum geringsten Teilnahmebeitrag S 1 sind in der anliegenden Beitragsordnung (Anlage 2) aufgeführt. Der Differenzbeitrag zum Höchstbeitrag wird von der Stadt Bad Oldesloe an den Träger der Offenen Ganztagsschule, die OASE, entrichtet.
Geschwisterermäßigung: Der nach der Beitragsstaffel zu zahlende Geschwisterbeitrag ermäßigt sich für das zweite beitragspflichtige Kind auf 30 % des Höchstbeitrages oder des Sozialstaffelbeitrages. Ab dem dritten beitragspflichtigen Kind wird kein Beitrag erhoben. Wenn das erste beitragspflichtige Kind bereits unter die Beitragsstufe S 1 (Ermäßigung auf 20 % des Höchstbeitrages) fällt, wird für das zweite Kind kein Beitrag erhoben. Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Wierzoch, Tel. 504-361, bei der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, gern zur Verfügung. Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister
STADT BAD OLDESLOE Der Bürgermeister Schulen, Sport und Kindertagesstätten Anschrift/ Stadthaus, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Zentrale: Telefon 04531/504-0 Telefax 04531/504-121 Stadt Bad Oldesloe Postfach 1261 23832 Bad Oldesloe Internet www.badoldesloe.de Stadt Bad Oldesloe Der Bürgermeister Fachbereich III Markt 5 23843 Bad Oldesloe A n t r a g Geschäftszeiten Mo. - Fr. 08.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr Bankverbindung weitere Bankverbindungen unter www.badoldesloe.de Auskunft erteilt Aktenzeichen III.60.3 2 Eingangsdatum auf Einstufung in die Sozialstaffel für den Besuch der Offenen Ganztagsschule der Stadt Bad Oldesloe Frau Wierzoch Stadthaus, Markt 5, Erdgeschoss, Raum E.21 Telefon 04531/504-361 Telefax 04531/504-99-900 Beatrice.wierzoch@badoldesloe.de 1. Mein(e)/Unser(e) Kind(er) besucht/besuchen die Offene Ganztagsschule Grundschule West. 2. Personensorgeberechtigte/r: Name:... Anschrift:... Telefon:... 3. Aufgrund von zu geringem Einkommen beantrage/n ich/ wir eine Ermäßigung der Elternbeiträge im Offenen Ganztag für mein/e Kind/er: Name Vorname Geburtsdatum 4. Weitere in der Familien-/ Haushaltsgemeinschaft lebende Personen: Name Vorname Geburtsdatum Verwandtschaftsgrad zum Kind
5. Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen (monatlich) (alle Angaben sind durch Nachweise zu belegen) weitere im Haushalt lebende Personen (Ehegatte/in, Lebensabschnitts gefährt/in) Antragsteller/in 5.1 Erwerbseinkommen netto...... 5.2 Einkünfte aus Selbständigkeit bzw. Land- u. Forstwirtschaft (netto)...... 5.3 Urlaubsgeld (netto / jährlich)...... 5.4 Weihnachtsgeld (netto / jährlich)...... 5.5 sonst. Leistungen des Arbeitgebers (netto / jährlich)...... 5.6 Kindergeld...... 5.7 Rente, Versorgungsbezüge...... 5.8 Unterhalt...... 5.9 Unterhaltsvorschuss...... 5.10 Leistung der Krankenkasse...... Art der Leistung:... 5.11 Arbeitslosengeld II / I...... 5.12 Wohngeld/ Lastenzuschuss...... 5.13 Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII...... 5.14 Ausbildungsvergütung, BaföG, BAB...... 5.15 Waisenrente für......... 5.16 Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommenssteuererklärung...... 5.17 Zinseinnahmen aus Sparvermögen (jährlich)...... 5.18 Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung...... 5.19 sonstige Einnahmen ( z.b. Dividenden, Vermögensbeteiligungen etc.)............ 5.20 Elterngeld (unter 300,00 anrechnungsfrei)... Seite 2
6. Monatliche Belastungen weitere im Haushalt lebende Personen (Ehegatte/in, Antragsteller/in Lebensabschnittsgefährt/in) 6.1 Kaltmiete... a) Nebenkosten... 6.2 Hauslasten a) Schuldzinsen (keine Tilgung)... b) Gebäudeversicherung... c) Schornsteinfegergebühren... d) Müllabfuhr... e) Grundsteuer... f) Wasser/Abwasser... g) Heizkosten... 6.3 Arbeitsmittel...... 6.4 Fahrten zur Arbeitsstätte a) einfache km-entfernung... km... km b) Monatskarte ÖPNV...... 6.5 Beiträge zu Berufsverbänden...... 6.6 KFZ-Versicherung (nur Haftpflicht / jährlich)...... 6.7 Privathaftpflichtversicherung (jährlich)...... 6.8 Rechtschutzversicherung...... 6.9 Hausratversicherung (jährlich)...... 6.10 Unfallversicherung...... 6.11 Lebensversicherung auf den Todesfall / Sterbegeldversicherung (jährlich)...... 6.12 Riesterrente (15%)...... 6.13 Krankenversicherung...... 7. Sonstige finanzielle Belastungen (monatlich) 7.1 Unterhaltszahlung... an... Name./ Anschrift 7.2 Sonstige ( z.b. Tagesmutter, BaföG-Rückzahlung etc.)...... Seite 3
8. Erklärungen Mir/Uns ist bekannt, dass für die Einkommensüberprüfung Belege über alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert - auch der mit mir/ uns in Familien-/ Haushaltsgemeinschaft lebenden Personen- lückenlos vorzulegen sind (Originale werden nach Einsichtnahme zurückgereicht). Ich/Wir versichere/n, dass die von mir/ uns gemachten Angaben bzw. diesem Antrag beizufügenden Nachweise - insbesondere alle Einkünfte betreffend wahr und lückenlos sind. Ich weiß / wir wissen, dass ich/wir wegen wissentlich falsch oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann/können ( 263 StGB Betrug -) und zu Unrecht erhaltene Ermäßigungen der Elternbeiträge nachzahlen muss/müssen. Ich/Wir wurde/n auf meine/unsere Mitwirkungspflicht und die Folgen fehlender Mitwirkung ( 60 ff. Sozialgesetzbuch SGB I- allgem. Teil) hingewiesen und bin/sind ferner darüber informiert, dass ich/wir jede Änderung der Familien- und Einkommensverhältnisse unverzüglich und unaufgefordert dem Sachbereich III.60 (Schulen, Sport und Kindertagesstätten) der Stadt Bad Oldesloe mitzuteilen habe/n. Die Erhebung der vorstehenden Daten erfolgt aufgrund des 5 des Vertrages zwischen der Stadt Bad Oldesloe und dem Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. in Verbindung mit dem Beschluss des Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss vom 04.09.2013 sowie dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2014. Sie sind zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung erforderlich. Ich/Wir versichere/versichern Ihnen, dass die erbetenen Detailfragen ausschließlich dem Ziel der Beitragsberechnung dienen, personenbezogene Daten nur für den Zeitraum des Besuchs des Offenen Ganztags gespeichert und die abgefragten Informationen an Dritte nicht weiter gegeben werden. Der Speicherung und Verarbeitung der erhobenen Daten durch den Sachbereich III.60 (Schulen, Sport und Kindertagesstätten) der Stadt Bad Oldesloe stimme/n ich/wir unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu. Im Falle einer Beitragsermäßigung trete/n ich/wir meine/unsere Ansprüche gegenüber der Stadt Bad Oldesloe, an den Träger des Offenen Ganztags das Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung e.v. ab....... Ort/ Datum Unterschrift der Personensorgeberechtigten des im Antrag genannten Kindes Hinweise: Der ermäßigte Elternbeitrag zur Offenen Ganztagsschule ist an den Träger der Offenen Ganztagsschule, das Familienzentrum OASE Oldesloer alternative soziale Einrichtung zu entrichten. Seite 4
Anlagen zur Ermäßigung des Elternbeitrages Für eine Elternbeitragsermäßigung im Offenen Ganztag ist ein vollständig ausgefüllter Antrag (inkl. sämtlicher Belege im Original oder in Kopie) erforderlich. In der Regel sind folgende Unterlagen als Nachweis für die erklärten Angaben vorzulegen: zu Pkt. 5.1 zu Pkt. 5.2 zu Pkt. 5.3 zu Pkt. 5.4 zu Pkt. 5.5 zu Pkt. 5.6 zu Pkt. 5.7 zu Pkt. 5.8 zu Pkt. 5.9 zu Pkt. 5.10 zu Pkt. 5.11 zu Pkt. 5.12 zu Pkt. 5.13 zu Pkt. 5.14 zu Pkt. 5.15 zu Pkt. 5.16 zu Pkt. 5.17 zu Pkt. 5.18 zu Pkt. 5.19 zu Pkt. 5.20 Erwerbseinkommen / netto immer die aktuelle Netto Verdienstbescheinigung ( bei schwankenden Einkommen mehrere, um ein durchschnittliches Nettoeinkommen ermitteln zu können). Kranführer, Bauarbeiter etc. haben die Möglichkeit, die Einkünfte eines ganzen Jahres nachzuweisen. Einkünfte aus Selbständigkeit bzw. Land u. Forstwirtschaft / netto werden durch eine monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung und / oder die Gewinnermittlung des letzten Jahres (Einnahme Überschussrechnung) nachgewiesen. Urlaubsgeld / netto und jährlich Verdienstbescheinigung des Monats, in der diese Leistung gezahlt wurde. Netto Nachweis oder Bescheinigung vom Abreitgeber, dass keine einmaligen Zahlungen geleistet werden. Weihnachtsgeld / netto und jährlich siehe zu Pkt. 5.3 sonst. Leistungen des Arbeitgebers / netto und jährlich siehe zu Pkt. 5.3 Kindergeld Nachweis über Kontoauszug oder Gehaltsbescheinigung Rente, Versorgungsbezüge Nachweis durch Rentenbescheid, Bescheid vom Versorgungsamt (BFA oder LVA) oder Nachweis auf dem Kontoauszug Unterhalt Unterhaltsfestsetzung oder Kontoauszug mit der Überweisung Unterhaltsvorschuss Bescheid der Unterhaltsvorschusskasse Leistung der Krankenkasse Nachweis durch Bescheid der Krankenkasse Arbeitslosengeld II / I Bescheid des Arbeitsamtes bzw. Jobcenter Wohngeld / Lastenzuschuss Wohngeldbescheid Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Bescheid über die Hilfe zum Lebensunterhalt Ausbildungsvergütung, BaföG, BAB Netto-Verdienstbescheinigung, BaföG-Bescheid, BAB wird nachgewiesen durch den Bescheid vom Arbeitsamt Waisenrente Bescheid der Rentenstelle (BFA oder LVA) Lohnsteuerjahresausgleich / Einkommenssteuererklärung Steuerbescheid vom Finanzamt über die Rückzahlung (insbesondere für Selbständige) Zinseinnahmen aus Sparvermögen Nachweis erfolgt über ein Schreiben von der Bank oder Sparbuch Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung Miet - bzw. Pachtvertrag oder Steuerklärung sonstige Einnahmen durch entsprechende Nachweise Elterngeld Bescheid des Elterngeldes
zu Pkt. 6.1 Kaltmiete Nachweis erfolgt durch den Mietvertrag a) Nebenkosten durch Mietvertrag oder Nebenkostenabrechnung zu Pkt. 6.2. Hauslasten a) Schuldzinsen durch Zins-Tilgungsplan oder entsprechenden Nachweis der Bank b) Gebäudeversicherung c) Schornsteinfegergebühren durch den letzten Rechnungsbeleg d) Müllabfuhr durch den letzten Rechnungsbeleg der AWS e) Grundsteuer wird durch den letzten Grundsteuerbescheid nachgewiesen f) Heizkosten durch die Heizkostenabrechnung g) Wasser/Abwasser Durch die Abrechnung der Stadtwerke zu Pkt. 6.3 Arbeitsmittel durch entsprechende Nachweise (Quittungen etc.) zu Pkt. 6.4 Fahrten zur Arbeitsstätte a) einfache km-entfernung Angabe der km-entfernung zwischen Wohnort bis zur Arbeitstätte b) Monatskarte ÖPNV Nachweis erfolgt durch Kontoauszug mit der Überweisung oder durch die Fahrkarte (Tages- oder Monatskarte) zu Pkt. 6.5 Beiträge zu Berufsverbänden durch Kontoauszug oder entsprechenden Nachweis zu Pkt. 6.6 KFZ-Versicherung (nur Haftpflicht ) zu Pkt. 6.7 Privathaftpflichtversicherung zu Pkt. 6.8 Rechtschutzversicherung zu Pkt. 6.9 Hausratversicherung zu Pkt. 6.10 Unfallversicherung zu Pkt. 6.11 Lebensversicherung auf den Todesfall / Sterbegeldversicherung zu Pkt. 6.12 Riesterrente (15%) zu Pkt. 6.13 Krankenversicherung Angaben nur bei Selbständigen, Angestellten und Beamten die nicht krankenversicherungspflichtig sind (bei Angestellten Brutto-Einkommen über 3.297,83 ). Nachweis erfolgt durch den Beleg der Versicherung. Hinweis zu Pkt. 6.7 - Pkt. 6.12 Die Gesamtsumme der Versicherungen darf einen Betrag in Höhe von 5 % des bereinigten Nettoeinkommens nicht übersteigen. zu Pkt. 7.1 zu Pkt. 7.2 Unterhaltszahlung Unterhaltsfestsetzung oder Kontoauszug mit der Überweisung Sonstige/Tagesmutter durch entsprechende Nachweise Weitere Angaben: Mehrbedarf für werdende Mütter ab der 12. Schwangerschaftswoche Nachweis erfolgt durch Mutterpass
Seite 1 Grundschule West, Helene-Stöcker-Str. 2, 23843 Bad Oldesloe Berechnung zur Ermäßigung des Elternbeitrages im Offenen Ganztag für Mustermann, Emily Anzahl der im Haushalt lebenden Personen 4 A. Bedarf Regelsätze Haushaltsvorstand / Alleinstehende 1 353,00 Ehegatten, Lebenspartner 1 353,00 bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 2 x 229,00 448,00 ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 0 x 261,00 0,00 ab Beginn des 15. Lebensjahres 0 x 296,00 0,00 ab Beginn des 19. Lebensjahres 0 x 313,00 0,00 Mehrbedarf für alleinerziehende Personen mit 1 oder 3 Kindern unter 16 Jahren 140,76 0,00 für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche 66,47 0,00 Unterkunftsbedarf Kaltmiete 610,65 Nebenkosten (ohne Kabelanschluss) 94,00 Hauslasten Schuldzinsen (keine Tilgung) 0,00 0,00 Gebäudeversicherung 0,00 0,00 Schornsteinfegergebühren 0,00 0,00 Müllabfuhr 0,00 0,00 Grundsteuer 0,00 0,00 Wasser/Abwasser 0,00 0,00 Heizkosten 0,00 89,36 Sonderbedarf Beitrag zur Krankenversicherung 0,00 Summe des Bedarfs aller im Haushalt lebenden Personen 1.948,01 B. 1. monatliches Erwerbseinkommen 5.1 Erwerbseinkommen netto 720,69 1.923,89 5.2 Einkünfte aus Selbständigkeit bzw.land- u. Forstwirtschaft netto 0,00 0,00 5.3 Urlaubsgeld(Gesamt) / 261,17 21,76 5.4 Weihnachtsgeld(Gesamt) / 1.095,16 91,26 5.3 Urlaubsgeld(Gesamt) / 76,69 6,39 5.4 Weihnachtsgeld(Gesamt) / 501,07 41,76 5.5 sonst. Leistungen des AG (Gesamt) 0,00 0,00 0,00 5.6 Summe der monatlichen Erwerbseinkünfte 768,84 2.036,92 B. 2. Mehrbedarfsberechnung für Erwerbstätige 5.6 Summe der monatlichen Erwerbseinkünfte 768,84 2.036,92 5.7 Arbeitsmittel 5,20 5,20 5.8 a Fahrkosten zur Arbeitsstätte PKW km 25,0 x 5,20 130,00 a Fahrkosten zur Arbeitsstätte PKW km 40,0 x 5,20 208,00 b Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln 0,00 0,00 5.9 Zwischensumme aus Punkt 5.6 -(5.7+5.8) 555,64 1.901,72 5.10 25% vom Regelsatz des Haushaltsvorstandes 97,75 97,75 5.11 Zwischensumme aus Punkt 5.9. -5.10 457,89 1.803,97 5.12 15 % von Punkt 5.11 68,68 270,60 5.13 Zwischensumme aus Punkt 5.10+5.12 166,43 368,35 Seite 1 von 4
Seite 2 B. 3. Berechnung bereinigtes Erwerbseinkommen 5.14 Summe der monatlichen Erwerbseinkünfte (Pkt. 5.6) 768,84 2.036,92 5.15 Arbeitsmittel (Pkt. 5.7) 5,20 5,20 5.16 Fahrkosten zur Arbeitsstätte (Pkt. 5.8 a) 130,00 Fahrkosten zur Arbeitsstätte (Pkt. 5.8 a) 208,00 Fahrkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Pkt. 5.8 b) 0,00 0,00 5.17 Summe Punkt 5.13 < 195,50 166,43 195,50 5.18 bereinigtes Erwerbseinkommen 389,20 1.706,22 B. 4. monatliches Einkommen 5.19 bereinigtes Erwerbseinkommen (Pkt.5.18) 389,20 1.706,22 5.20 Kindergeld 368,00 5.21 Rente / Versorgungsbezüge 0,00 0,00 5.22 Unterhalt 0,00 0,00 5.23 Unterhaltsvorschuss 0,00 0,00 5.24 Leistung der Krankenkasse 0,00 0,00 Art der Leistung: 5.25 Arbeitslosengeld I 0,00 0,00 5.26 Wohngeld / Lastenzuschuss 0,00 0,00 5.27 Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII 0,00 0,00 5.28 Ausbildungsvergütung/ BaföG / BAB 0,00 0,00 5.29 Waisenrente für 0,00 0,00 5.30 Lohnsteuerjahresausgleich 41,45 3,45 5.31 Zinseinnahmen aus Sparvermögen / 30,68 2,56 5.32 Zinseinnahmen aus Sparvermögen / 20,45 1,70 5.33 Einnahmen aus Vermietung / Verpachtung 0,00 0,00 5.34 Elterngeld (>300,00 ) 0,00 0,00 5.35 0,00 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme 390,91 2.080,23 Summe der Einkünfte aller im Haushalt lebenden Personen 2.471,14 C. monatliche Belastung 6.1 Beiträge zu Berufsverbänden 0,00 5,11 6.2 KFZ-Versicherung (nur Haftpflicht) 409,03 0,00 34,09 6.3 Privathaftpflichtversicherung 143,16 0,00 11,93 6.4 Rechtschutzversicherung 15,34 0,00 1,28 6.5 Hausratversicherung 92,03 0,00 7,67 6.6 Unfallversicherung 0,00 0,00 0,00 6.7 Lebensversicherung auf den Todesfall / Sterbegeldversicherung 163,61 13,63 7.1 Unterhaltszahlung 0,00 0,00 7.2 Tagesmutter 0,00 0,00 7.3 0,00 0,00 Zwischensumme 0,00 73,71 Summe der Belastungen aller im Haushalt lebenden Personen 73,71 D. Einkommen (B.4.) -- Belastung (C) (monatlich) 2.397,43 E. Bedarf (A) -- D (Einkommen -- Belastung) -449,42 F. Einkommensüberschreitung / - unterschreitung Beitragsstufe S 2 bis 500,00 Überschreitung Seite 2 von 4