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Bei Fragen zum Inhalt dieser Prospektergänzung wenden Sie sich bitte an Ihren Börsenmakler, Ihre Bank, Ihren Rechtsanwalt, Ihren Steuerberater oder einen anderen unabhängigen Finanzberater. Der Verwaltungsrat von Lazard Global Active Funds plc (die Gesellschaft ), dessen Mitglieder unter der Überschrift Unternehmensleitung und Verwaltung im Prospekt der Gesellschaft vom 19. März 2015 (der Prospekt ) namentlich aufgeführt sind, ist für die Angaben im Prospekt und in dieser Prospektergänzung verantwortlich. Der Verwaltungsrat hat diese Angaben mit der erforderlichen Sorgfalt geprüft. Nach bestem Wissen und Gewissen des Verwaltungsrats entsprechen diese Angaben der Wahrheit und es wurden keine für das Verständnis dieser Angaben erforderlichen Informationen ausgelassen. LAZARD GLOBAL FIXED INCOME FUND (ein Fonds der Lazard Global Active Funds plc, einer in Umbrella-Form und mit getrennter Haftung für Verbindlichkeiten der einzelnen Fonds untereinander strukturierten offenen Investmentgesellschaft mit variablem Kapital) PROSPEKTERGÄNZUNG Die vorliegende Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist im Zusammenhang mit diesem zu lesen. Diese Prospektergänzung ersetzt die Prospektergänzung vom 28. März 2013. Datum dieser Prospektergänzung ist der 19. März 2015.

INHALTSVERZEICHNIS BEGRIFFSBESTIMMUNGEN... 3 EINLEITUNG... 5 ANLAGEZIEL UND ANLAGESTRATEGIE... 6 ANLAGE- UND KREDITAUFNAHMEBESCHRÄNKUNGEN...10 ANLAGERISIKEN...10 ANLEGERPROFIL...10 UNTERNEHMENSLEITUNG UND VERWALTUNG...10 VERMÖGENSBEWERTUNG...10 AUSSCHÜTTUNGEN...11 ZAHLUNGSWÄHRUNG UND DEVISENGESCHÄFTE...11 ZEICHNUNG...11 ZEICHNUNGSVERFAHREN...11 ZAHLUNG VON ZEICHNUNGSBETRÄGEN...14 MINDESTZEICHNUNG/MINDESTBESTAND...14 RÜCKNAHME...14 VERFAHREN...14 ZAHLUNG VON RÜCKNAHMEERLÖSEN...16 MINDESTRÜCKNAHME...16 FONDSWECHSEL...17 ANSPRECHPARTNER...17 ÜBERTRAGUNG VON ANTEILEN...17 GEBÜHREN UND KOSTEN...17 VERWALTUNGSGEBÜHREN...17 GEBÜHREN FÜR DIE ABSICHERUNG DER ANTEILKLASSEN...18 SONSTIGE AUFWENDUNGEN...18 AUSGABEGEBÜHR...18 RÜCKNAHMEGEBÜHR...18 UMTAUSCHGEBÜHR...19 2

BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Thesaurierende Anteilklassen : die Anteilklassen Institutional Accumulating, Hedged Institutional Accumulating, Stg Institutional Accumulating und US$ Institutional Accumulating. Geschäftstag : ein Tag, an dem die Börsen in Dublin, London und New York für den Geschäftsverkehr geöffnet sind. Ablauf der Annahmefrist : der Zeitpunkt an einem Handelstag, bis zu dem Anträge auf Zeichnung, Umtausch, Übertragung und Rücknahme von Anteilen angenommen werden, d. h. 12.00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag. Handelstag : jeder Geschäftstag. Ausschüttende Anteilklassen : die Anteilklassen Institutional Distributing, Stg Institutional Distributing, US$ Institutional Distributing, Retail und X. Die Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating : die auf Euro lautende abgesicherte (hedged) thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Accumulating : die auf Euro lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Institutional Distributing : die auf Euro lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Schuldtitel : Anleihen, Schuldverschreibungen (einschließlich strukturierter Schuldverschreibungen), Commercial Paper, verbriefte oder strukturierte Produkte wie Asset-Backed (ABS-Anleihen) und Mortgage-Backed Securities (MBS-Anleihen), Eurodollar- und Yankee-Dollar- Instrumente sowie Einlagenzertifikate. Fonds : Lazard Global Fixed Income Fund. Erstausgabezeitraum : der Zeitraum, in dem Anteile einer bestimmten oder bestimmter Anteilklassen des Fonds erstmals angeboten werden, wie in dieser Prospektergänzung beschrieben, bzw. ein früherer oder späterer Zeitraum, den der Verwaltungsrat jeweils nach seinem Ermessen festlegen und der irischen Zentralbank mitteilen kann. Erstausgabepreis : der Preis, zu dem die Anteile einer Anteilklasse während des jeweiligen Erstausgabezeitraums gezeichnet werden können. Die Anteilklassen Institutional : die Anteilklassen Hedged Institutional Accumulating, Institutional Accumulating, Institutional Distributing, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, US$ Institutional Accumulating und US$ Institutional Distributing. Investment-Grade-Rating : ein Rating von mindestens Baa3/BBB- durch Moody s, Standard & Poor s oder eine andere anerkannte Rating-Agentur. Anlageverwalter : Lazard Asset Management LLC und/oder eine andere gemäß den Vorschriften der irischen Zentralbank mit der Anlageverwaltung für den Fonds beauftragte Stelle. Anlagevertrag : ein Vertrag zwischen dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen und einem Anleger, gemäß dem der Anleger den Anlageverwalter oder das betreffende mit Lazard verbundene Unternehmen beauftragt hat, für ihn Anlagen zu verwalten oder Beratungsleistungen zu erbringen. 3

mit Lazard verbundenes Unternehmen : ein Unternehmen, dessen Konzernobergesellschaft die Konzernobergesellschaft des Anlageverwalters der Gesellschaft ist, oder ein Unternehmen, an dem die betreffende Konzernobergesellschaft eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mindestens 50 % hält. Non-Investment Grade-Rating : ein Rating von Ba1/BB+ bis einschließlich B3/B- durch Moody s, Standard & Poor s oder eine andere anerkannte Rating-Agentur. Die Anteilklasse Retail : die Anteilklasse für Privatanleger. Anteil(e) : Anteil(e) des Fonds. Die Anteilklasse Stg Institutional Accumulating : die auf Pfund Sterling lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse Stg Institutional Distributing : die auf Pfund Sterling lautende ausschüttende Anteilklasse für institutionelle Anleger. ohne Rating bzw. kein Rating : bedeutet, dass kein Rating einer anerkannten Rating-Agentur vorliegt, der Anlageverwalter jedoch von einer Kreditqualität ausgeht, die einem Rating von B3/Boder besser durch Moody s, Standard & Poor s oder eine andere anerkannte Rating-Agentur entsprechen würde. Die Anteilklasse US$ Institutional Accumulating : die auf US-Dollar lautende thesaurierende Anteilklasse für institutionelle Anleger. Die Anteilklasse US$ Institutional Distributing : die auf US-Dollar lautende ausschüttende Anteilklasse des Fonds für institutionelle Anleger. Bewertungstag : jeder Wochentag von Montag bis Freitag, unabhängig davon, ob es sich um einen Handelstag handelt, abgesehen von den Wochentagen, auf welche die folgenden Feiertage fallen: die Weihnachtsfeiertage, Neujahr, Karfreitag, Ostermontag sowie jeder Feiertag, der sich daraus ergibt, dass die vorgenannten Feiertage auf einen Samstag oder Sonntag fallen. Bewertungstermin : 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an jedem Handelstag und an jedem Bewertungstag. Die Anteilklasse X : die Anteilklasse X. 4

LAZARD GLOBAL FIXED INCOME FUND EINLEITUNG Die Gesellschaft ist in Irland von der irischen Zentralbank als OGAW im Sinne der OGAW- Vorschriften zugelassen. Die Erstzulassung des Fonds durch die irische Zentralbank erfolgte am 20. November 2001 unter dem Namen Lazard Global High Quality Bond Fund. Diese Prospektergänzung ist Bestandteil des Prospekts und ist in Verbindung mit den allgemeinen Angaben zur Gesellschaft im aktuellen Prospekt (sowie den jüngsten Jahres- und Halbjahresberichten) zu lesen. In ihrer Struktur entspricht die Gesellschaft einem Umbrella-Fonds, d. h. dass das Anteilkapital der Gesellschaft in mehrere Anteilklassen aufgeteilt werden kann, die jeweils allein oder zusammen mit anderen Anteilklassen einen eigenständigen Fonds der Gesellschaft bilden. Jeder Fonds darf mehr als eine Anteilklasse auflegen. Diese Prospektergänzung enthält Angaben zu den nachstehend aufgeführten Anteilklassen des Fonds: Anteilklassen Währung der Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating Euro Institutional Accumulating Euro Institutional Distributing Euro Stg Institutional Accumulating Stg Institutional Distributing Retail US$ Institutional Accumulating US$ Institutional Distributing X Pfund Sterling Pfund Sterling US-Dollar US-Dollar US-Dollar US-Dollar Zum Datum dieser Prospektergänzung umfasst der Fonds ausschließlich die vorstehend genannten Anteilklassen; es können jedoch künftig im Einklang mit den Vorschriften der irischen Zentralbank noch weitere Anteilklassen aufgelegt werden. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die auf Euro (mit Ausnahme der Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating) und Pfund Sterling lautenden Anteilklassen werden nicht gegenüber der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Ein künftiger Anleger ist zum Besitz von Anteilen der Anteilklasse X nur berechtigt, wenn er einen Anlagevertrag abgeschlossen hat, in dem er den Anlageverwalter oder ein mit Lazard verbundenes Unternehmen beauftragt, für ihn Anlagen zu verwalten oder Beratungsleistungen zu erbringen. Anleger sollten eine Anlage in den Fonds als mittel- bis langfristige Anlage ansehen; eine solche Anlage sollte keinen wesentlichen Teil des Investmentportfolios eines Anlegers ausmachen und ist möglicherweise nicht für alle Anleger geeignet. 5

Anlageziel und Anlagestrategie Anlageziel Das Anlageziel des Lazard Global Fixed Income Fund ist darauf ausgerichtet, eine maximale Gesamtrendite auf Basis einer Kombination aus laufenden Zinserträgen und Kapitalwertsteigerung zu erzielen. Anlagestrategie Der Fonds ist darauf ausgerichtet, ein weltweit breit gestreutes Portfolio aufzubauen und aufrecht zu erhalten, das aus Schuldtiteln, überwiegend mit Investment-Grade-Rating, Devisenterminkontrakten (Forwards), nicht lieferbaren Devisenterminkontrakten und anderen Vermögenswerten besteht. Die Gesamtpalette der Vermögenswerte, in die der Fonds anlegen kann, ist nachfolgend im Abschnitt mit der Überschrift Fondsanlagen dargestellt. Der Vergleichsindex für die Performance des Fonds ist der Barclays Capital Global Aggregate Bond Index (der Benchmark-Index ). Der Benchmark-Index stellt einen breit gestreuten Maßstab der weltweiten Rentenmärkte auf Investment-Grade-Niveau dar. Der Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, den Benchmark-Index unter den im Prospekt unter Benchmark-Indizes genannten Umständen und mit Zustimmung der Depotbank durch einen anderen Index zu ersetzen, wenn er der Auffassung ist, dass dies im Interesse des Fonds liegt. Bei der Auswahl von Fondsanlagen und der Festlegung der Vermögensallokation beurteilt der Anlageverwalter den relativen Wert einzelner Wertpapiere auf der Grundlage seiner makroökonomischen Einschätzung von Faktoren wie den weltweiten Zinssätzen, Zinsstrukturkurven, Sector Spreads und Währungen. Dies wird mit einem disziplinierten Portfolioaufbauprozess kombiniert, mit dem eine ausreichende Streuung und Liquidität des Portfolios sichergestellt werden soll. Länderallokationen und Sektorenengagements werden durch den Benchmark-Index nicht beschränkt. Das Portfolio kann aus taktischen Gründen in Wertpapieren, Währungen und Ländern angelegt sein bzw. Engagements in Wertpapieren, Währungen und Ländern eingehen, die außerhalb des Benchmark-Index liegen, um bessere Renditen zu erzielen und das Risiko zu streuen. Der Fonds darf mehr als 20 % seines Nettoinventarwertes in Schwellenmärkten anlegen. Um das Anlageziel des Fonds zu erreichen, kann der Anlageverwalter verschiedenste Anlagetechniken einsetzen, die der Absicherung gegen verschiedene Marktrisiken (wie Zinssätze, Wechselkurse und allgemeine oder spezifische Preisschwankungen bei Wertpapieren) oder der Wahrnehmung von Chancen zur Ausnutzung von Fehlbewertungen an den Wertpapiermärkten dienen können. Es bestehen keine Beschränkungen bezüglich der durchschnittlichen Portfolio-Laufzeit oder der Laufzeiten der einzelnen Schuldtitel und Zinserträge generierenden Wertpapiere, in die der Fonds anlegen kann. 6

Fondsanlagen Zur Erreichung seines Anlageziels wird der Fonds ein weltweit gestreutes Portfolio aufbauen und aufrechterhalten, das die folgenden Kategorien von Fondsanlagen umfasst: Fest und/oder variabel verzinsliche, auf verschiedene Währungen lautende Schuldverschreibungen und andere Schuldtitel mit Investment-Grade-Rating und Non- Investment-Grade-Rating sowie ohne Rating, die von Unternehmen oder Staaten, staatlichen oder quasi-staatlichen Stellen oder supranationalen Einrichtungen auf der ganzen Welt ausgegeben werden. Diese Wertpapiere werden überwiegend über ein Investment-Grade-Rating verfügen, der Anlageverwalter kann jedoch jederzeit aus taktischen Gründen in Wertpapiere mit Non- Investment-Grade-Rating oder ohne Rating anlegen, um bessere Renditen zu erzielen und das Risiko zu streuen. Insgesamt werden nicht mehr als 15 % des auf Anlagen in Schuldtitel entfallenden Gesamtanteils am Nettoinventarwert in Schuldtitel mit Non-Investment-Grade- Rating oder ohne Rating angelegt sein. Units oder Anteile von offenen Organismen für gemeinsame Anlagen, die ein Engagement im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds ermöglichen, einschließlich börsengehandelter Fonds (ETFs). Der Umfang der Anlagen des Fonds in offene Organismen für gemeinsame Anlagen wird insgesamt zu keiner Zeit 10 % des Nettoinventarwertes des Fonds übersteigen. Derivative Finanzinstrumente ( Finanzderivate ), wie nachfolgend beschrieben, und Barmittel und bargeldnahe Mittel. Unter normalen Umständen kann der Fonds bis zu 10 % seines Nettoinventarwertes in Barmitteln (mit Ausnahme von Barmitteln, die für die Abwicklung von Transaktionen gehalten werden) und bargeldnahen Mitteln anlegen, darunter Treasuries, Geldmarktinstrumente und Anteile an Geldmarktfonds, welche die Vorschriften der irischen Zentralbank für Anlagen durch einen OGAW erfüllen. Soweit der Anlageverwalter dies angesichts der Marktbedingungen für angebracht hält, kann ein höherer Prozentsatz des Nettoinventarwertes des Fonds in Barmittel und bargeldnahe Mittel angelegt sein. Die Wertpapiere, in die der Fonds anlegen wird, werden vorbehaltlich der OGAW-Vorschriften an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten gehandelt oder sind dort notiert. Anlagen in Wertpapiere, die in Russland gehandelt werden oder notiert sind, werden zu keiner Zeit mehr als 5 % des Nettoinventarwertes des Fonds darstellen und sind auf Wertpapiere beschränkt, die an der Moskauer Börse gehandelt werden oder notiert sind. Alle Anlagen des Fonds erfolgen unter Einhaltung der in Anlage III des Prospekts genannten Beschränkungen. Anlagen in Finanzderivate Der Fonds kann vorbehaltlich der von der irischen Zentralbank festgelegten Bedingungen und Beschränkungen Geschäfte mit Finanzderivaten eingehen, die Absicherungszwecken (Hedging) (z. B. dem Schutz von Vermögenswerten gegen Schwankungen der Marktkurse oder Währungsrisiken bzw. der Minimierung von daraus resultierenden Verbindlichkeiten) oder einem effizienten Portfoliomanagement (d. h. der Risikoverringerung oder Kostenreduzierung bzw. Kapital- oder Ertragssteigerung im Rahmen des Risikoprofils des Fonds) dienen. 7

Die Finanzderivate, in die der Fonds anlegen darf, umfassen: Devisentermingeschäfte, einschließlich nicht lieferbarer Devisenterminkontrakte (Forwards), die genutzt werden können, um ein Engagement an den Devisenmärkten einzugehen, und/oder der Absicherung gegen Schwankungen des relativen Werts der Portfolio-Positionen des Fonds infolge von Wechselkursänderungen dienen sollen; Devisen- und Zins-Futures, die zur Absicherung gegen voraussichtliche zukünftige Wechselkursoder Zinsänderungen, die sich ansonsten auf den Wert des Fonds in seiner Basiswährung auswirken könnten, verwendet werden können; Währungsoptionen, die zur Absicherung gegen auf Ebene des Fonds-Portfolios entstehende Wechselkursrisiken verwendet werden können; und Index-Terminkontrakte und/oder Swaps, die jeweils eingesetzt werden können, um ein kostengünstigeres und zeiteffektiveres Engagement im Einklang mit der Anlagepolitik des Fonds zu erreichen, ohne dass eine unmittelbare Anlage in die Referenzwerte erforderlich ist. Der Fonds wird in Finanzderivate nur im Einklang mit dem gegenwärtig von der irischen Zentralbank genehmigten Risikomanagementverfahren ( RMV ) der Gesellschaft anlegen. Das RMV der Gesellschaft gestattet zur Zeit keine Anlagen in Futures oder Optionen. Daher werden Anlagen in Futures oder Optionen erst erfolgen, wenn das RMV entsprechend aktualisiert und von der irischen Zentralbank genehmigt wurde. Der Fonds kann in Finanzderivate anlegen, die im Freihandel (OTC) gehandelt werden oder an den in Anlage I des Prospekts genannten Geregelten Märkten gehandelt werden oder notiert sind. Anlagen in Finanzderivate erfolgen nach Maßgabe der Bestimmungen in Anlage II des Prospekts. Das Gesamtrisiko des Fonds, bestehend aus dem zusätzlichen Risiko und Leverage, die der Fonds durch die Nutzung von Finanzderivaten, einschließlich derivativer Komponenten, erzeugt, wird mindestens täglich mithilfe des Commitment-Ansatzes berechnet und darf zu keinem Zeitpunkt 100 % des Nettoinventarwertes des Fonds überschreiten. Währungsabsicherungspolitik Der Fonds kann Techniken und Instrumente, einschließlich Anlagen in Finanzderivate, einsetzen, um für eine Absicherung gegen Währungsrisiken auf Ebene des Portfolios (wie nachstehend beschrieben) sowie auf Ebene der Anteilklassen zu sorgen. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungsgeschäfte erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Absicherung (Hedging) auf Portfolioebene Der Fonds kann Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um den Wert bestimmter Portfoliopositionen zu schützen oder in Erwartung von Änderungen des relativen Werts der 8

Währungen, in denen derzeitige oder künftige Bestände des Fondsportfolios denominiert oder notiert sind. Beispielsweise kann der Fonds Währungsabsicherungstransaktionen abschließen, um das Währungsrisiko auszugleichen, das sich daraus ergibt, dass Fondsanlagen im Portfolio auf andere Währungen als seine Basiswährung (US-Dollar) lauten, oder um sich gegen Änderungen der Wechselkurse zwischen dem Zeitpunkt, in dem der Anlageverwalter eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers eingeht, und dem Abrechnungstag für den Kauf oder Verkauf des betreffenden Wertpapiers zu schützen, oder um den Gegenwert einer Dividende oder Zinszahlung in einer anderen Währung festzuschreiben. Es kann jedoch keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Währungsabsicherungstransaktionen erfolgreich sein oder tatsächlich den gewünschten Effekt erzielen werden. Absicherung (Hedging) auf Ebene der Anteilklassen Der Fonds kann zudem Währungsabsicherungsgeschäfte eingehen, um sich gegen Schwankungen der Währung, auf die eine Anteilklasse lautet, gegenüber der Basiswährung des Fonds zu schützen, sofern diese Währungen nicht identisch sind. Soweit diese Hedging-Transaktionen erfolgreich sind, wird sich die Performance der betreffenden Anteilklasse voraussichtlich parallel zu der Performance der Fondsanlagen bewegen und die Absicherungsstrategie wird den Umfang beschränken, in dem Anteilinhaber der abgesicherten Anteilklasse von einem Wertverfall der Währung der Anteilklasse gegenüber der Basiswährung des Fonds oder gegenüber den Währungen, auf die die Vermögenswerte des Fonds lauten, profitieren. Soweit der Fonds Strategien einsetzt, die darauf abzielen, bestimmte Anteilklassen abzusichern, kann keine Zusicherung dafür gegeben werden, dass diese Strategien den gewünschten Effekt erzielen werden. Die Kosten und Verbindlichkeiten bzw. Vorteile im Zusammenhang mit Anlageinstrumenten, die für Zwecke der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds eingesetzt werden, werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Das mit Währungspositionen verbundene Risiko wird 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Sämtliche Transaktionen werden eindeutig der betreffenden abgesicherten Anteilklasse zuordenbar sein und die Währungspositionen unterschiedlicher Anteilklassen werden nicht kombiniert oder gegeneinander aufgerechnet. Die Gesellschaft setzt Verfahren ein, um abgesicherte Positionen zu überwachen und um sicherzustellen, dass überbesicherte Positionen 105 % des Nettoinventarwerts der betreffenden abgesicherten Anteilklasse nicht übersteigen. Im Rahmen dieser Verfahren überprüft die Gesellschaft die abgesicherten Positionen, die 100 % des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse überschreiten, mindestens einmal im Monat, um sicherzustellen, dass sie nicht von Monat zu Monat vorgetragen werden. Auch wenn die Gesellschaft dies nicht beabsichtigt, können aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle der Gesellschaft liegen, überbesicherte oder unterbesicherte Positionen entstehen. Fondswährung Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Der Zeichnungspreis wird in US-Dollar, Euro und Pfund Sterling veröffentlicht. Handel und Abrechnung erfolgen in US-Dollar, Euro und Pfund Sterling. Die Wechselkursgebühren für Handel und Abrechnung in einer anderen Währung als der Währung der jeweiligen Anteilklasse gehen zu Lasten des Anlegers (weitere Informationen finden sich im Kapitel Zahlungswährung und Devisengeschäfte in dieser Prospektergänzung). 9

Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen OGAW. Entsprechend finden auf den Fonds die Anlage- und Kreditaufnahmebeschränkungen in den OGAW-Vorschriften und den OGAW- Verlautbarungen der irischen Zentralbank Anwendung. Diese Beschränkungen sind in Anlage III des Prospekts im Einzelnen ausgeführt. Anlagerisiken Anteilinhaber und künftige Anleger sollten zusätzlich zu den im Folgenden dargestellten Risiken die im Prospekt dargelegten Anlagerisiken beachten und bedenken. Wechselkursrisiko Der Fonds kann zur Absicherung gegen das Wechselkursrisiko Devisentransaktionen auf Ebene seiner Portfolio-Bestände bzw. gegebenenfalls auf Ebene einer Anteilklasse abschließen, wobei jedoch keine Garantie besteht, dass eine Absicherung oder ein Schutz erzielt werden kann. Diese Strategie kann außerdem dazu führen, dass der Fonds von der Wertentwicklung der Wertpapiere des Fonds in geringerem Maße profitiert, wenn die Währung, auf die die von dem Fonds gehaltenen Wertpapiere lauten, gegenüber der Basiswährung des Fonds steigt. Im Falle einer abgesicherten Klasse (die in einer anderen Währung als der Basiswährung des Fonds denominiert ist) gilt dieses Risiko gleichermaßen. Die Basiswährung des Fonds ist der US-Dollar. Die auf Euro (mit Ausnahme der Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating) und Pfund Sterling lautenden Anteilklassen werden nicht gegenüber der Basiswährung des Fonds abgesichert (hedged). Der Wert von auf Euro (mit Ausnahme der Anteilklasse Hedged Institutional Accumulating) und Pfund Sterling lautenden Anteilen unterliegt daher einem Wechselkursrisiko gegenüber der Basiswährung des Fonds. Anlegerprofil Der Fonds ist für Privatanleger und institutionelle Anleger geeignet, deren Ziel es ist, mittel- bis langfristig eine attraktive Rendite über einen breiten globalen Rentenindex auf Basis eines aktiv verwalteten Portfolios aus gestreuten internationalen Staatsanleihen und anderen Schuldtiteln zu erzielen, und die bereit sind, eine mittlere Volatilität zu akzeptieren. Unternehmensleitung und Verwaltung Der Prospekt enthält ausführliche Angaben zum Verwaltungsrat und zu Dienstleistern der Gesellschaft. Lazard Asset Management LLC wurde als Anlageverwalter des Fonds bestellt. Vermögensbewertung Der Nettoinventarwert des Fonds und der einzelnen Anteilklassen wird zu jedem Bewertungstermin nach Maßgabe der Satzung von der Verwaltungsstelle ermittelt. Einzelheiten hierzu werden im Kapitel Gesetzlich vorgeschriebene und sonstige Informationen im Prospekt ausgeführt. 10

Ordnungsgemäß eingegangene Zeichnungs- und Rücknahmeanträge werden an einem Handelstag bearbeitet. Der Nettoinventarwert des Fonds sowie jeder Anteilklasse steht an jedem Bewertungstag zur Verfügung, unabhängig davon, ob der Bewertungstag ein Handelstag ist. Ausschüttungen Ausschüttungen auf die Ausschüttenden Anteilklassen werden, sofern eine Auszahlung erfolgt, normalerweise im April und Oktober eines jeden Jahres gezahlt. Nähere Angaben dazu finden sich im Kapitel Ausschüttungspolitik im Prospekt. Für die Thesaurierenden Anteilklassen werden keine Ausschüttungen vorgenommen. Etwaige einer Thesaurierenden Anteilklasse zurechenbare Erträge und Gewinne werden im Namen der Anteilinhaber der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse im Fonds thesauriert; diese Erträge und Gewinne spiegeln sich dann im Nettoinventarwert der betreffenden Thesaurierenden Anteilklasse wider. Zahlungswährung und Devisengeschäfte Werden Zahlungen für den Kauf oder die Rücknahme von Anteilen oder Ausschüttungen in einer anderen Währung angeboten oder verlangt als derjenigen, auf die die Anteile der betreffenden Anteilklasse des Fonds lauten, so tätigt die Verwaltungsstelle für Rechnung und auf Gefahr und Kosten des betroffenen Anlegers die notwendigen Devisengeschäfte. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme über einen bestimmten Geldbetrag (und nicht über eine bestimmte Anzahl von Anteilen) wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem betreffenden Handelstag maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Im Falle eines Antrags auf Kauf oder Rücknahme einer bestimmten Anzahl von Anteilen wird das erforderliche Devisengeschäft durchgeführt, sobald der relevante Zeichnungs- bzw. Rücknahmepreis ermittelt wurde, und zwar zu dem an dem betreffenden Tag maßgeblichen Wechselkurs. Bei Ausschüttungen wird das erforderliche Devisengeschäft zu dem an dem Geschäftstag vor dem Tag der Auszahlung der Ausschüttung maßgeblichen Wechselkurs ausgeführt. Die Kosten dieser Devisentransaktionen trägt der Anleger. ZEICHNUNG Zeichnungsverfahren Anlegervertrag Ein Anleger in die Anteilklasse X ist erst dann zur Anteilzeichnung berechtigt, wenn zwischen ihm und dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen ein gültiger Anlagevertrag besteht. Zeichnungsantrag Die Antragsteller müssen den vom Verwaltungsrat für den Fonds vorgeschriebenen Zeichnungsantrag ( Zeichnungsantrag ) ausfüllen und den Anforderungen im Hinblick auf die Verhinderung von Geldwäsche unverzüglich nachkommen. Ein Zeichnungsantrag, aus dem die Zahlungsmodalitäten und der Empfänger der Zeichnungsbeträge hervorgehen, liegt dieser Prospektergänzung bei. Zeichnungsanträge sind (sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt) unwiderruflich und können der Verwaltungsstelle auf Gefahr des Antragstellers per Telefax übersandt werden. Das Original des Zeichnungsantrags muss binnen vier Geschäftstagen nach Ablauf der 11

Annahmefrist für den betreffenden Zeichnungsantrag bei der Verwaltungsstelle eingehen. Alle erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche sollten dem Original des Zeichnungsantrags beiliegen. Gehen das Original des Zeichnungsantrags sowie die erforderlichen Dokumente im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäsche nicht innerhalb dieser Frist ein, so kann die Verwaltungsgesellschaft die Anteile nach ihrem Ermessen zwangsweise zurücknehmen. Eine Rückgabe von Anteilen durch die Antragsteller auf eigenen Wunsch ist erst möglich, wenn das Original des Zeichnungsantrags sowie die angeforderten Dokumente im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche bei der Verwaltungsstelle eingegangen sind. Anteilinhaber können bei der Verwaltungsstelle telefonisch, per Fax oder durch andere von der Gesellschaft genehmigte Kommunikationsmittel weitere Anteile zeichnen. Telefonische Aufträge werden von der Verwaltungsstelle aufgezeichnet. Erstausgabezeitraum Der fortlaufende Erstausgabezeitraum für Anteile der Anteilklassen Institutional Accumulating, Institutional Distributing, Stg Institutional Accumulating, Stg Institutional Distributing, US$ Institutional Distributing und X endet um 17:00 Uhr (irischer Zeit) am 18. September 2015, sofern dieser Zeitraum vom Verwaltungsrat nicht verkürzt oder verlängert und dies der irischen Zentralbank entsprechend mitgeteilt wird. Anträge für die Zeichnung von Anteilen während des jeweiligen Erstausgabezeitraums müssen (zusammen mit dem Zeichnungsbetrag in frei verfügbaren Mitteln und allen erforderlichen Dokumenten im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche) innerhalb des Erstausgabezeitraums eingehen. Alle Anleger, die während des Erstausgabezeitraumes Anteile zeichnen, müssen den Zeichnungsantrag ausfüllen (bzw. zu vom Verwaltungsrat genehmigten Bedingungen ausfüllen lassen). Erstausgabepreis Für alle Anteile der auf Euro lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf 100. Für alle Anteile der auf Pfund Sterling lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf Stg 100. Für Anteile der auf US-Dollar lautenden Anteilklassen beläuft sich der Erstausgabepreis auf US$ 130,00. Ausführungszeitpunkt Sämtliche Zeichnungsanträge, einschließlich von Zeichnungsanträgen, die nach dem jeweiligen Erstausgabezeitraum eingehen, werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an dem jeweiligen Handelstag) ermittelten Zeichnungspreises der betreffenden Anteile. Zeichnungsanträge für Anteile aller Klassen müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. vor 12.00 Uhr (irischer Zeit) an dem betreffenden Handelstag) eingegangen und angenommen worden sein. Zeichnungsanträge, die nach dem Ablauf der Annahmefrist an dem betreffenden Handelstag eingehen, werden normalerweise zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Anträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des 12

betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Zeichnungsanträge werden bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Ist die Zahlung für eine Zeichnung nicht innerhalb der geltenden Frist vollständig in frei verfügbaren Mitteln eingegangen, so ist die Gesellschaft berechtigt (und bei fehlender freier Verfügbarkeit verpflichtet), die Zuteilung rückgängig zu machen und/oder den Antragsteller für diejenigen Kosten in Anspruch zu nehmen, die dem Fonds auf Grund des fehlenden Zahlungseingangs oder der fehlenden Mittelverfügbarkeit entstanden sind. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt, zur Deckung dieser Kosten die Anteile des Antragstellers an dem Fonds oder an einem anderen Teilfonds der Gesellschaft insgesamt oder teilweise zu verkaufen bzw. zurückzunehmen. Zeichnungs- und Ausgabepreise Der Zeichnungspreis je Anteil wird festgestellt durch (a) Bestimmung des Nettoinventarwerts der betreffenden Anteilklasse zum Bewertungstermin des Handelstages, an dem die Zeichnung erfolgen soll; (b) (c) Teilung des gemäß (a) festgestellten Betrags durch die Zahl der an dem betreffenden Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen den Zeichnungspreis um einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) erhöhen, sofern ein umfangreicher Zeichnungsantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Zeichnungsantrag für Anteile der Anteilklasse Retail eine Ausgabegebühr von bis zu 7 % des Zeichnungspreises zu erheben. Auf die Anteile der Anteilklassen Institutional und der Anteilklasse X wird keine Ausgabegebühr erhoben. Der Ausgabepreis entspricht also dem Zeichnungspreis zuzüglich einer etwaigen Ausgabegebühr. Der jeweils letzte Zeichnungspreis wird an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung gestellt und auf der Website des Promoters unter www.lazardassetmanagement.co.uk (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile von Anteilen Zeichnungsbeträge, deren Höhe unter dem Ausgabepreis für einen Anteil liegt, werden nicht an den Antragsteller zurückgezahlt. Vielmehr werden in einem solchen Fall Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch nicht kleiner als ein Hundertstel eines Anteils sein dürfen. Zeichnungsbeträge, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, werden dem Antragsteller nicht zurückgezahlt, sondern von der Gesellschaft zur Deckung von Verwaltungskosten einbehalten. 13

Zahlung von Zeichnungsbeträgen Zahlungsweise Zahlungen für gezeichnete Anteile müssen in Höhe des Zeichnungsbetrages ohne Abzug von Bankgebühren in der Währung der Auftragsplatzierung per telegrafischer Überweisung auf das zum Handelszeitpunkt angegebene Bankkonto erfolgen (es sei denn, die örtlichen Bankusancen lassen elektronische Banküberweisungen nicht zu). Andere Zahlungsweisen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Verwaltungsgesellschaft. Zahlungszeitpunkt Zahlungen für Zeichnungsanträge müssen binnen drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag eingehen. Mindestzeichnung/Mindestbestand Erstzeichnung Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag festlegt, dürfen bei der Erstzeichnung von Anteilen einer Klasse die folgenden Beträge ( Mindesterstzeichnungsbeträge ) nicht unterschritten werden: Anteilklasse Retail Anteilklassen Institutional Anteilklasse X US$ 2.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro oder Pfund Sterling Folgezeichnungen US$ 500.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro oder Pfund Sterling US$ 1.000.000 oder der entsprechende Gegenwert in Euro oder Pfund Sterling Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Betrag bestimmt, dürfen Folgezeichnungen für Anteile der einzelnen Anteilklassen einen Betrag von US$ 1.000 oder den entsprechenden Gegenwert in Euro oder Pfund Sterling nicht unterschreiten. Mindestbestand Sofern die Verwaltungsgesellschaft nach eigenem Ermessen keinen geringeren Mindestbestand zulässt, müssen einem Anteilinhaber nach der teilweisen Rückgabe oder anderweitigen Veräußerung von Anteilen noch mindestens Fondsanteile im Wert des vorstehend für die betreffende Anteilklasse bestimmten Mindesterstzeichnungsbetrages verbleiben. RÜCKNAHME Verfahren Rücknahme Jeder Anteilinhaber ist (außer in Zeiten, in denen die Berechnung des Nettoinventarwertes auf Grund der im Kapitel Vorübergehende Aussetzung des Prospekts beschriebenen Umstände ausgesetzt ist) berechtigt, bei der Verwaltungsstelle die Rücknahme seiner Fondsanteile durch die Gesellschaft an 14

einem Handelstag zu beantragen. Für die Rücknahme von Anteilen muss die Antragstellung über die Verwaltungsstelle erfolgen. Sämtliche Rücknahmeanträge werden auf Forward-Pricing -Basis abgewickelt, d. h. unter Heranziehung des zum Bewertungstermin (d. h. 16.00 Uhr (New Yorker Zeit) an dem betreffenden Handelstag) ermittelten Rücknahmepreises der Anteile. Rücknahmeanträge werden nur angenommen, wenn für die ursprünglich gezeichneten Anteile Zahlung in frei verfügbaren Mitteln erfolgt ist und die vollständig ausgefüllten Zeichnungsanträge im Original eingegangen sind. Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt erst, wenn das Original des Zeichnungsantrags und sämtliche von der Verwaltungsgesellschaft geforderten Unterlagen (einschließlich der Dokumente im Zusammenhang mit den Verfahren zur Verhinderung von Geldwäsche) eingegangen und die Verfahren zur Verhinderung der Geldwäsche abgeschlossen sind. Rücknahmeanträge für Anteile des Fonds müssen vor Ablauf der Annahmefrist (d. h. 12.00 Uhr (irischer Zeit) am betreffenden Handelstag) eingehen. Geht der Rücknahmeantrag nach Ablauf der Annahmefrist ein, so wird er in der Regel als Antrag auf Rücknahme von Anteilen am darauffolgenden Handelstag behandelt; in diesem Fall gilt für die zurückzunehmenden Anteile der Rücknahmepreis dieses Tages (nach Abzug etwaiger anwendbarer Rücknahmegebühren). Die Verwaltungsgesellschaft kann jedoch bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände nach ihrem Ermessen Rücknahmeanträge, die nach Ablauf der Annahmefrist, aber vor dem Bewertungstermin des betreffenden Handelstages eingehen, zur Abwicklung an diesem Tag zulassen. Nach dem Bewertungstermin an dem betreffenden Handelstag eingehende Rücknahmeanträge werden zur Bearbeitung bis zum nächsten Handelstag zurückgehalten. Sofern die Verwaltungsgesellschaft nicht etwas anderes bestimmt, sind Rücknahmeanträge unwiderruflich und können auf Gefahr des Antragstellers per Telefon, Telefax oder Post gestellt werden. Rücknahmepreis Der Rücknahmepreis je Anteil wird ermittelt durch (a) (b) (c) Ermittlung des Nettoinventarwertes der jeweiligen Anteilklasse zum Bewertungstermin an dem Handelstag; Teilung des gemäß (a) errechneten Betrags durch die Zahl der zum Bewertungstermin umlaufenden Anteile der betreffenden Anteilklasse; und Addition oder Subtraktion des Betrages, der zur Rundung des Ergebnisses auf die vom Verwaltungsrat als angemessen erachteten Dezimalstellen erforderlich ist. Der Verwaltungsrat kann in seinem Ermessen einen von ihm als angemessen erachteten Betrag für Steuern und Gebühren (praktisch eine Verwässerungsgebühr) vom Rücknahmepreis abziehen, sofern ein umfangreicher Rücknahmeantrag eingeht und der Verwaltungsrat der Ansicht ist, dass die Erhebung dieser Steuern und Gebühren im Interesse der anderen Anteilinhaber des Fonds ist. Der Verwaltungsrat kann für die Anteilklassen des Fonds nach seinem alleinigen Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als missbräuchlich angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. 15

Der jeweils letzte Rücknahmepreis steht an jedem Geschäftstag zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsstellen der Verwaltungsstelle und des Promoters zur Verfügung und wird auf der Website des Promoters unter www.lazardassetmanagement.co.uk (die auf aktuellem Stand zu halten ist) veröffentlicht. Bruchteile Gibt ein Anteilinhaber nicht seine gesamten Anteile an einem Fonds zurück, so (a) (b) werden in dem Fall, dass ein Teilbetrag des Rücknahmeerlöses niedriger ist als der Rücknahmepreis für einen Anteil, Bruchteile von Anteilen ausgegeben, die jedoch jeweils mindestens einem Hundertstel eines Anteils entsprechen müssen; werden Rücknahmeerlöse, deren Höhe weniger als einem Hundertstel eines Anteils entspricht, dem Anteilinhaber nicht zurückgezahlt, sondern zur Deckung von Verwaltungskosten vom Fonds einbehalten. Zwangsrücknahme Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, Anteile zum Rücknahmepreis zwangsweise einzuziehen oder die Übertragung von Anteilen auf einen Qualifizierten Inhaber zu verlangen, wenn nach ihrer Einschätzung (i) die Anteile nicht im Besitz eines Qualifizierten Inhabers sind oder (ii) sich durch die Rücknahme bzw. Übertragung die Gefahr steuerlicher oder aufsichtsrechtlicher Nachteile für die Gesellschaft oder die Anteilinhaber ausschließen oder verringern lässt. Zahlung von Rücknahmeerlösen Zahlungsweise Die Zahlung von Rücknahmeerlösen erfolgt durch telegrafische Überweisung auf Kosten des Anteilinhabers auf das im Zeichnungsantrag genannte oder ein anderes der Verwaltungsstelle schriftlich mitgeteiltes Bankkonto. Zahlungszeitpunkt Sofern der Verwaltungsgesellschaft die erforderlichen Unterlagen vorliegen und alle erforderlichen Überprüfungen (d. h. von Kontoangaben) erfolgt sind, gelangt der Rücknahmeerlös spätestens drei Geschäftstage nach dem Handelstag zur Auszahlung, an dem die Rücknahme erfolgt. Bei einer Teilrücknahme teilt die Verwaltungsstelle dem betreffenden Anteilinhaber mit, wie viele Anteile in seinem Besitz verbleiben. Mindestrücknahme Mindestrücknahme Der Wert der zur Rücknahme vorgelegten Anteile darf je Anteilklasse und Rücknahmevorgang US$ 1.000 (oder einen von der Verwaltungsgesellschaft bestimmten geringeren Betrag ( Mindestrücknahmebetrag )) oder den entsprechenden Gegenwert in Euro oder Pfund Sterling nicht unterschreiten. 16

Fondswechsel Ausführliche Angaben zum Umtausch von Fondsanteilen finden sich im Kapitel Fondswechsel des Prospekts. Ansprechpartner Die wichtigsten Angaben über den Ansprechpartner für Anteilkäufe und -verkäufe sind im Folgenden aufgeführt. Lazard Global Active Funds plc Teilfonds: Lazard Global Fixed Income Fund Lazard Fund Managers (Ireland) Limited C /o BNY Mellon Investment Servicing (International) Limited Wexford Business Park Drinagh Wexford Irland Tel: +353-53 9149888 Fax: +353-53 9153901 Übertragung von Anteilen Die Übertragung von Anteilen der Anteilklasse X ist nur zulässig, wenn zwischen dem vorgesehenen Übertragungsempfänger und dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen ein gültiger Anlagevertrag besteht. Die übrigen Bedingungen für die Übertragung von Anteilen sind im Prospekt dargelegt. GEBÜHREN UND KOSTEN Verwaltungsgebühren Anteilklassen Institutional und Anteilklasse Retail Die Verwaltungsgesellschaft erhält eine Gebühr in Höhe von 0,75 % per annum des Nettoinventarwertes jeder Anteilklasse Institutional und von 1,00 % per annum des Nettoinventarwertes der Anteilklasse Retail. Die Gebühren werden anhand des täglich ermittelten Nettoinventarwertes einer jeden Anteilklasse taggenau berechnet und sind monatlich nachträglich zahlbar. Die Gebühren und Kosten des Anlageverwalters, des Promoters und der Vertriebsstellen werden aus der von der Verwaltungsgesellschaft bezogenen Gebühr gezahlt. Anteilklasse X Von dem auf die Anteilklasse X entfallenden Vermögen werden keine Verwaltungsgebühren in Abzug gebracht. Die Anteilinhaber unterliegen stattdessen einer Gebühr in Bezug auf ihre Anlage in den Fonds, deren Höhe in dem Anlagevertrag zwischen den Anteilinhabern und dem Anlageverwalter oder einem mit Lazard verbundenen Unternehmen geregelt ist. 17

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, auf Verlangen der Verwaltungsgesellschaft den Rückkauf des gesamten Anteilbesitzes eines Anteilinhabers (abzüglich geschuldeter Anlageverwaltungsgebühren) zurückzunehmen, sofern der entsprechende Anlagevertrag beendet wird. Gebühren für die Absicherung der Anteilklassen Die Bankverwaltungsstelle wurde beauftragt, die Durchführung von Devisentransaktionen zu unterstützen, um das Risiko der abgesicherten Anteilklassen des Fonds aus Änderungen des Wechselkurses zwischen der Nennwährung der betreffenden abgesicherten Anteilklasse und der Basiswährung des Fonds abzusichern (Hedging). Die Gebühren der Bankverwaltungsstelle werden im Prospekt näher beschrieben. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Kosten der Gesellschaft (wie unter Sonstige Aufwendungen im Kapitel Gebühren und Kosten des Prospekts ausführlich beschrieben) werden den einzelnen Anteilklassen des Fonds anteilig bis zu einem Höchstsatz von jährlich 0,30 % des Nettoinventarwertes des Fonds zugewiesen. Darüber hinausgehende Kosten mit Ausnahme von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Fondsanlagen (einschließlich Maklergebühren, Transaktionsgebühren für die Depotbank und Unterdepotbanken, Stempelsteuern und anderer anfallender Steuern) sind von der Verwaltungsgesellschaft zu tragen. Zur Klarstellung: Die Verwaltungsgesellschaft tritt nicht für die Kosten im Zusammenhang mit der Absicherung von Währungsrisiken zugunsten einer bestimmten Anteilklasse des Fonds ein; diese Kosten werden ausschließlich dieser Anteilklasse zugerechnet. Ausgabegebühr Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen für jeden Zeichnungsantrag für Anteile der Anteilklasse Retail eine Ausgabegebühr von bis zu 7 % des Zeichnungspreises zu erheben. Diese Gebühr ist an die Verwaltungsgesellschaft zu entrichten. Die Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt, die Ausgabegebühr ganz oder teilweise an Finanzmittler weiterzugeben, die zum Verkauf von Anteilen des Fonds beitragen. Auf die Anteile der Anteilklassen Institutional und der Anteilklasse X wird keine Ausgabegebühr erhoben. Rücknahmegebühr Der Verwaltungsrat kann für die Anteilklassen des Fonds nach seinem alleinigen Ermessen eine Rücknahmegebühr in Höhe von maximal 2 % des Rücknahmepreises erheben. Diese Gebühr darf nur erhoben werden, wenn der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass Anteilinhaber kurzfristige Handelspraktiken verfolgen, die als missbräuchlich angesehen werden, nicht im Interesse der Anteilinhaber sind oder bei denen der Verwaltungsrat nach seinem alleinigen Ermessen der Ansicht ist, dass ein die Rücknahme beantragender Anteilinhaber Arbitragegewinne zu erzielen versucht. 18

Umtauschgebühr Der Verwaltungsrat ist berechtigt, nach seinem alleinigen Ermessen eine Umtauschgebühr in Höhe von maximal 1 % des Rücknahmepreises der umzutauschenden Anteile zu erheben. 19