Design for all. Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn



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Transkript:

Design for all Informationen für alle Nutzer von Bus und Bahn

Informationszugang für ALLE Auch Senioren und Fahrgäste mit Handicap, beispielsweise blinde, sehbehinderte und schwerhörige Menschen, haben einen berechtigten Anspruch auf uneingeschränkten Informationszugang. Dies gilt nicht nur für betriebliche Störungen innerhalb einer Reisekette, sondern im gleichen Maße für alle Fahrgastinformationen. Mit der Unterzeichnung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Bundesregierung besteht die Pflicht zur Umsetzung dieses Rechts. Reisekette Der barrierefreie Informationszugang innerhalb einer geschlossenen Reisekette erstreckt sich lückenlos von der Bushaltestelle am Wohnort über die Bahnhöfe oder Flughäfen mit all ihren Informationselementen bis hin zum Reiseziel. Dies schließt natürlich die barrierefreie Gestaltung aller Personentransportmittel ein. Zwei-Sinne-Prinzip Um allen Fahrgästen einen Informationszugang gewähren zu können, müssen alle Informationen zu betrieblichen Störungen und Fahrgastinformationen so angeboten werden, dass sie mindestens mit zwei Sinnen (visuell, akustisch, taktil) wahrgenommen werden können.

Gestaltungsanforderungen an visuelle Informationen Anordnungshöhe von Anzeigen und Aushängen: in mittlerer Lesehöhe von 1.300 mm (mit Toleranz von 1.000 mm bis 1.600 mm für die unterste/oberste Zeile mehrzeiliger Informationen) möglichst großflächige Darstellung von visuellen Informationen

Ermittlung der erforderlichen Schriftgrößen nach DIN 32975 scharfrandige Zeichendarstellung Zeichenanordnung auf einfarbigem Hintergrund vorzugsweise dunkle Schrift auf hellem Hintergrund Anzeigedauer von Wörtern bei dynamischen Anzeigen: mindestens zwei Sekunden (gemäß TSI PRM) unbedingte Vermeidung von Laufschriften Kontrastgestaltung zwischen visueller Information und ihrem Hintergrund kontrastierende Gestaltung aller Ausstattungs- und Bedienelemente der Informations- und Serviceeinrichtungen gegenüber ihrer Umgebung

Gestaltungsanforderungen an akustische Informationen Fahrgastinformationen müssen im vollen Umfang erfolgen und dürfen nicht auf betriebliche Störungen begrenzt werden. Alle Fahrzeuge müssen über eine Lautsprecheranlage zur Fahrgastinformation verfügen. Automatische Lautsprecheranlagen müssen den Ausschluss von Fehlinformationen durch Korrektur- oder Unterdrückungsfunktion ermöglichen. Bei nicht automatisierten Ansagen sind Nebengeräusche am Mikrofon zu vermeiden. akustisches Signal zur Ankündigung der Durchsage verständliche, akzentfreie Artikulation Alle akustischen Informationen sollten in leichter Sprache gegeben werden, damit sie auch für Menschen mit beeinträchtigter Kommunikationsfähigkeit verständlich sind.

Gestaltungsanforderungen an taktile Informationen Reliefdarstellung von Informationen in 2 mm Erhabenheit Aufgrund fehlender Sensibilität in den Fingerkuppen einiger Nutzer (z. B. bei Diabetikern, Rheumatikern) sind für Darstellungen keine Eingravierungen zu verwenden. klare und leicht taktil erkennbare Konturen (eindeutige geometrische Form, unverwechselbare Oberflächenstrukturgestaltung von Figuren usw.)

Taktile Symbole mit unterschiedlichem Informationsgehalt sollten nicht ähnlich gestaltet werden. So sind beispielsweise ein Quadrat mit Kreuz für einen Aufzug, ein Quadrat mit einer Diagonale für eine Telefonzelle und ein ausgefülltes Quadrat für Säulen leicht miteinander zu verwechseln. Einsatz von Braille- und Profilschrift Die Kantenlänge für taktile Piktogramme sollte in Fahrzeugen 60 mm, außen am Fahrzeug 85 mm betragen. deutliche Wahrnehmbarkeit durch Materialwechsel gegenüber der angrenzenden Umgebung (Änderung der Oberflächenstruktur, Materialhärte oder Form) Literaturhinweise und weitere Informationen finden Sie unter www.gfuv.de

Der Gemeinsame Fachausschuss für Umwelt und Verkehr (GFUV) erarbeitet Mindeststandards für die barrierefreie Nutzung der gebauten Umwelt und des öffentlichen Verkehrs speziell für blinde und sehbehinderte Menschen. Im GFUV sind vertreten: der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e. V. (DVBS) Pro Retina Deutschland e. V. der Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V. (VBS) der Bundesverband der Rehabilitationslehrer/-lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e. V. Herausgeber: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) Rungestraße 19, 10179 Berlin Telefon: (0 30) 28 53 87-0, Fax: -200 E-Mail: info@dbsv.org Internet: www.dbsv.org Stand April 2010 Mit freundlicher Unterstützung