Kartellrecht in Brasilien: ein Überblick



Ähnliche Dokumente
Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Die Gesellschaftsformen

Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

I. Verfahren bei der Handelsregistereintragung A. Sitzverlegung an einen bestimmten Ort in der Schweiz (Art. 4 Abs. 1 des BRB) vom 12.

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar ZID Dezentrale Systeme

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Ende von Vertragsbeziehungen

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Faktenblatt. Thema: Beitragsrückstände - Ermäßigung und Erlass

Entscheidung der Kommission vom zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind

(ABl. Nr. L 372 S. 31) EU-Dok.-Nr L 0577

IV/M SCHWEIZER RÜCK / ELVIA

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Datum Ausgabe 05/2009

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Nicht über uns ohne uns

Merkblatt zum Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrolle

Hier ist der tatsächliche Aufenthaltsort anzugeben, unbeachtlich davon ob der Ehemann dort beim

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Infoveranstaltung Vergabeverfahren

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht

Erläuterungen zur Definition der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum Prüfund Berechnungsschema sowie zum KMU Berechnungsbogen

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

Fall 3. Ausgangsfall:

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --

Netzwerkeinstellungen unter Mac OS X

Hausarzt relevante medizinische Informationen übermittelt werden, sofern der Patient damit einverstanden ist und einen Hausarzt benennt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Bestandskauf und Datenschutz?

Scheidungsfragebogen

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) Der Oberbürgermeister

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

Aufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)

Homebanking-Abkommen

INTERNATIONALES AKADEMISCHES ABKOMMEN

Internationale Kreditverträge: Verteidigungsstrategien bei Covenant- Verletzungen

Angenommen am 14. April 2005

Fall Nr. IV/M WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998

V ist reicher Erbe und verwaltet das von seinem Vater geerbte Vermögen. Immobilien oder GmbH-Anteile gehören nicht hierzu.

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

ready to use companies Confidenta

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Der ebay Treuhandservice Sicherer geht s nicht

13. Wahlperiode

1 Gütegrundlage. 2 Verleihung. 2.1 Grundsatz. 2.2 Antragstellung. 2.3 Antragsprüfung. 2.4 Entscheidung. Fassung August 2011

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ABSENDUNGEN der BICS-REISEANMELDUNG CHECKEN

PROTOKOLL ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ZYPERN

ÜBERSETZUNG. Geschäftsverzeichnisnr Urteil Nr. 108/2001 vom 13. Juli 2001 U R T E I L

Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen?

Informationen zur Erstellung des Projektantrags in den IT-Berufen und zum AbschlussPrüfungOnlineSystem (CIC-APrOS)

Fachwirt. Geprüfter. werden. Intensivtraining für eine erfolgreiche IHK-Prüfung. Teil A wirtschaftsübergreifende Qualifikationen

30 Abs. 1 SGB XII - Mehrbedarf Alter und EU. 30 Mehrbedarf. (1) Für Personen, die

Stellungnahme der Bundesärztekammer

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien

Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren

Arbeitshilfen zur Auftragsdatenverarbeitung

DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.

Preisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab )

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

ENTDECKEN SIE DIE VORTEILE VON SUBSCRIPTION SUBSCRIPTION-VERTRÄGE VERWALTEN

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand:

Geltendmachung von bevorrechteten Kennzeichenrechten in der.wien Kennzeichenprozedur

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Fall Nr. COMP/M PREUSSAG / HEBEL. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 29/03/2000

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Ehescheidungsformular

Über dieses Buch. Nutzungsrichtlinien

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Transkript:

Kartellrecht in Brasilien: ein Überblick I. Einführung Das brasilianische Fusionskontrollverfahren ist in dem Gesetz Nr. 8884 vom 11. Juni 1994 (das Kartellgesetz) geregelt. Das Kartellgesetz dient dem Schutz des freien Wettbewerbs und der Öffnung des brasilianischen Inlandsmarktes für ausländische Wettbewerber. Die brasilianischen Kartellbehörden haben zwei Hauptaufgaben: Verhinderung wirtschaftlich unerwünschter Konzentration in Brasilien und Überwachung und Beseitigung von Beschränkungen des freien Wettbewerbs durch die Verhängung von Geldbussen von bis US$ 3,5 Mio. Das Kartellgesetz findet Anwendung auf alle Verträge und sonstigen Verhaltensweisen, die für den brasilianischen Markt wettbewerbsschädlich sind oder möglicherweise sein könnten. Dies gilt unabhängig davon, ob die konkrete Vereinbarung oder Verhaltensweise in Brasilien oder im Ausland stattfindet. Das Kartellgesetz führt eine Reihe von Verhaltensweisen auf, die rechtswidrig sind, wenn die Beteiligten dadurch tatsächlich oder potentiell (1) Den freien Wettbewerb oder das freie Unternehmertum zu beschränken; (2) Den Markt für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung anders als durch Verbesserung der Produkte oder Leistungen kontrollieren oder anderweitig beherrschen; (3) Gewinne willkürlich erhöhen; oder (4) Eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Eine marktbeherrschende Stellung ist gegeben, wenn ein Unternehmen oder eine Unternehmensgruppe auf dem relevanten Markt einen Marktanteil von mindestens 20% erreicht. Die zuständige brasilianische Kartellbehörde ist der Conselho Administrativo de Defesa Econômica (CADE), eine autonome Bundesbehörde mit Sitz in der Hauptstadt Brasilia, die dem Justizministerium untersteht. Daneben bestehen noch zwei weitere Behörden. Dabei handelt es sich zum einen um die Secretaria de Acompanhamento Econômico (SEAE), die ihren Sitz in Rio de Janeiro hat und dem Wirtschaftsministerium zugeordnet ist. Die SEAE untersucht angemeldete Vereinbarungen und sonstige Verhaltensweisen von Marktteilnehmern unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Zum anderen gibt es die Secretaria de Direito Econômico (SDE). Die SDE hat ihren Sitz in Brasilia und untersteht dem Justizministerium. Ihr obliegt die juristische Begutachtung von angemeldeten Vereinbarungen und sonstigen Verhaltensweisen. 1

Die abschließende Prüfung und verbindliche Entscheidung erfolgt jedoch durch den CADE. Gegenwärtig wird in Brasilien u.a. erörtert, die drei getrennten Behörden nach dem Vorbild der USA und Europas - zu einer einheitlichen Behörde zusammenzufassen. II. Schwellenwerte für die Anmeldepflicht Grundsätzlich muss jeder Zusammenschluss, der den freien Wettbewerb beschränken oder in sonstiger Weise einschränken könnte oder der zu einer marktbeherrschenden Stellung führen könnte, bei den brasilianischen Kartellbehörden angemeldet werden. Die brasilianischen Kartellbehörden können ein Zusammenschlussvorhaben genehmigen. Wenn bestimmte gesetzlich normiert Voraussetzungen erfüllt sind. Zusammenschlüsse, also insbesondere Fusionen, Unternehmenskäufe und die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen, sind gemäß Artikel 54 des Kartellgesetzes anzumelden, wenn (1) Der Zusammenschluss zu einem Marktanteil von 20% oder mehr in einem relevanten Markt führt; oder (2) Eines der beteiligten Unternehmen im letzen Geschäftsjahr insgesamt weltweit Umsatzerlöse errechnen sich auf der Basis der weltweiten konsolidierten Konzernumsätze. Artikel 54 Kartellgesetz wird von den brasilianischen Kartellbehörden in der Praxis eng ausgelegt, mit der Folge, dass ein Zusammenschluss anzumelden ist, wenn nur eine der beiden Bedingungen erfüllt ist. Aufgrund dieser strengen Interpretation ist daher jeder Zusammenschluss anzumelden, der eine der beiden oben genannten Voraussetzungen erfüllt, und zwar ungeachtet der Frage, ob überhaupt konkrete Auswirkungen auf dem brasilianischen Markt vorliegen. So ist beispielsweise der Erwerb einer niederländischen Gesellschaft durch ein deutsches Unternehmen, das weltweite Umsatzerlöse von mehr als US$173.235 Mio. erzielt, in Brasilien anzumelden, auch wenn die niederländische Zielgesellschaft in Brasilien keine Tochtergesellschaften unterhält, sondern lediglich schuldrechtliche Geschäftsbeziehungen mit u.a. in Brasilien ansässigen Kunden bestehen. Die brasilianischen Kartellbehörden vertreten in einem derartigen Fall die Auffassung, dass der Schwellenwert des Artikel 54 Kartellgesetz erreicht sei und im Hinblick auf die nach Brasilien gelieferten Produkte zumindest möglicherweise negative Folgen auf dem brasilianischen Markt eintreten könnten. III. Vorherige und nachträgliche Anmeldung Zusammenschlüsse können in Brasilien (1) Im Wege einer vorherigen Anmeldung oder (2) Im Wege einer nach dem Zusammenschluss erfolgenden (nachträglichen) Anzeige angemeldet werden. Es steht im Ermessen der Parteien das Zusammenschlussvorhaben bereits vor dem Ver- 2

tragsabschluss oder innerhalb einer Frist von 15 Werktagen nach dem Closing anzumelden. Ein Zusammenschlussvorhaben kann deshalb in Brasilien schon vor seiner Freigabe durch die brasilianischen Kartellbehörden vollzogen werden. In der Praxis werden in Brasilien daher die meisten Zusammenschlüsse erst nach Vollzug angemeldet. Problematisch ist in diesem Zusammenhang die Ermittlung des konkreten Zeitpunktes, ab dem die oben erwähnte 15-Werktages-Frist für die nachträgliche Anmeldung zu laufen beginnt. Es ist in der Praxis häufig schwierig, einen bereits vollzogenen Zusammenschluss im Nachhinein wieder aufzuheben und zu entflechten. In der Regel hat der Käufer bereits Restrukturierungsmaßnahmen vorgenommen und eine neue Geschäftsführung eingesetzt. Neben den Mitarbeitern der Zielgesellschaft hat auch der Markt Kenntnis von dem Zusammenschluss genommen und sich entsprechend drauf eingestellt. Die Mitglieder des CADE legen die Vorschrift über die 15-Werktages-Frist daher restriktiv aus und stellen für den Fristbeginn auf das tatsächliche Marktverhalten der Beteiligten ab. ß einer im Jahr1998 verabschiedeten Resolution ( Resolution CADE 15/98) beginnt die 15-Werktages-Frist "mit dem Tag der Unterzeichnung des ersten verbindlichen Dokuments zwischen den Parteien zu laufen, es sei denn die Änderung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen den betroffenen Parteien und einem Dritten findet zu einem anderen Zeitpunkt statt." Ein derartiger anderer Zeitpunkt für den Fristbeginn kann nach Auffassung des CADE bereits der Tag sein, an dem das Verhältnis der Beteiligten "von Wettbewerb zu Kooperation" wechselt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass der Zeitpunkt, indem die15- Werktages-Frist beginnt, nach Auffassung des CADE im Einzelfall sogar noch vor der Unterzeichnung des Unternehmenskaufvertrages oder dem Closing liegen kann. Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien hat der CADE erst kürzlich entschieden, dass die 15-Werktages-Frist bereits mit Abgabe des Angebots zu laufen beginnt und nicht erst an dem Tag, an dem das öffentliche Angebot angenommen wird. IV. Bußgelder Die Nichtanmeldung oder eine verspätete Anmeldung von Zusammenschlüssen ist bußgeldbewehrt und kann von der CADE mit Bußgeldern von US$35.000 bis US$3,5 Mio. geahndet werden. Diese Bußgelder werden in der Praxis auch in spürbarer Höhe verhängt. Darüber hinaus ist mit weiteren Verwaltungsverfahren seitens der SDE zu rechnen. V. Ablauf des Prüfungsverfahrens 1. Verfahren Die beteiligten Parteien, d.h. Käufer, Verkäufer und Zielgesellschaft, haben bei der SEAE in dreifacher Ausfertigung eine Anmeldung einzureichen, der die in einem Standardformular zu entnehmenden Angaben (Parteien, Umsatzerlöse, betroffene Märkte, Wettbewerber, etc.) und Unterlagen (Jahresabschlüsse, Vollmachten, etc.) beizufügen sind. Bei Antragstellung ist ferner eine Gebühr in Höhe von R$15.000 ca. US$6.496) zu entrichten. 3

Die Verfahrensdauer beträgt in unproblematischen Fällen zwischen sechs und neuen Monaten. Das Verfahren ist in folgende Abschnitte unterteilt: Prüfung durch die SEAE Binnen einer Frist von 30 Tagen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen ist die SEAE verpflichtet, die wirtschaftlichen Auswirkungen des angemeldeten Zusammenschlussvorhabens auf den relevanten Märkten zu ermitteln und insbesondere zu prüfen, ob eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt wird. In dieser Phase kommt es häufig zu Rückfragen und Anforderungen weiterer Informationen seitens der SEAE. Diese ergänzenden Auskunftsersuchen hemmen jeweils den Fristablauf. Nach Abschluss der Prüfung erstellt die SEAE ein schriftliches Gutachten. Prüfung durch die SDE Das SEAE-Gutachten wird zusammen mit den gesamten Anmeldungsunterlagen anschließend an die SDE weitergeleitet und von dieser innerhalb einer Frist von weiteren 30 Tagen unter rechtlichen Gesichtspunkten geprüft. Auch diese Prüfung wird mit einem juristischen Gutachten über mögliche rechtliche Auswirkungen des Zusammenschlussvorhabens abgeschlossen. Abschließende Prüfung und Entscheidung durch den CADE Die bei Gutachten von SEAE uns SDE nebst den kompletten Anmeldungsunterlagen werden zur Prüfung und abschließende Entscheidung an den CADE übermittelt. Allerdings ist der CADE an die beiden Gutachten der SEAE und SDE inhaltlich nicht gebunden und kann in seiner Beurteilung von diesen ganz oder teilweise abweichen. Das siebenköpfige Gremium entscheidet in strittigen Fällen durch Mehrheitsbeschluss. In komplexeren Zusammenschlussvorhaben findet in Brasilien regelmäßig eine mündliche Anhörung statt, bei der die Parteien das Zusammenschlussvorhaben und dessen Auswirkungen auf die relevanten Märkte erläutern können. Dies entspricht im Kern den Pre-Notification-Meetings bei der Europäischen Kommission. Entscheidung Der CADE kann in seiner Entscheidung entweder: Die Transaktion ohne Einschränkungen freigeben; Die Transaktion teilweise genehmigen; oder Die Transaktion insgesamt untersagen. Bei nur teilweise Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens kommt es häufig zum Abschluss eines sogenannten Auflagenvertrages (Compromisso de Desempenho). Durch diesen wird sichergestellt, dass Käufer und Zielgesellschaft durch den Zusammenschluss in einem bestimmten Markt keine marktbeherrschende Stellung begründen oder verstärken können. Die Auflagen juristischer oder wirtschaftlicher Art sowie gegebenenfalls die Übernahme von Unterlassungsverpflichtungen werden zwi- 4

schen den Parteien und dem CADE im Einzelnen ausgehandelt. Der CADE überwacht sorgfältig, ob sich die Parteien in der Folgezeit an die Auflagen und Verpflichtungen halten. Zu diesem Zweck sind dem CADE in regelmäßigen Abständen entsprechende Berichte vorzulegen. Rechtsmittel Die Entscheidung des CADE ist auf Verwaltungsebene abschließend. Wenn neue Fakten oder bisher unbekannte Dokumente bekannt und vorgelegt werden, die möglicherweise zu einer günstigeren Entscheidung geführt hätten, kann es ausnahmsweise zu einer Wiederaufnahme des Verfahrens und erneuten Prüfung des Zusammenschlusses durch die Kartellbehörden kommen. Ansonsten steht es den Parteien frei, eine ablehnende Entscheidung ganz oder teilweise gerichtlich anzufechten. In der Regel ist dies ein beschwerlicher und zeitintensiver Weg. 5