(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 402.0. Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund



Ähnliche Dokumente
(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 3)

Reglement über das Videoüberwachungssystem <GP605 - ⅓ digitale CCD Farbkamera

Videoüberwachung in St.Gallen Konzeption und Umsetzung eine Zwischenbilanz

Reglement Videoanlage KVA

Verordnung über den Schutz von Personendaten (Kantonale Datenschutzverordnung)

Der Datenschutzbeauftragte

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

DATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni ) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006

Weisung zur Videoüberwachung an der Pädagogischen Hochschule Zürich

( o h n e S t r a f v e r f o l g u n g s b e h ö r d e n )

GeoPilot (Android) die App

1 Einleitung. Lernziele. Symbolleiste für den Schnellzugriff anpassen. Notizenseiten drucken. eine Präsentation abwärtskompatibel speichern

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

geschützten persönlichen Freiheit eingeschränkt werden (Art. 11 Abs. 2 Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004).

Benutzerverwaltung Business- & Company-Paket

BSI Technische Richtlinie

Diese Website und das Leistungsangebot von werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste Überwachung der Arbeitnehmenden

AUTOMATISCHE -ARCHIVIERUNG. 10/07/28 BMD Systemhaus GmbH, Steyr Vervielfältigung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch BMD!

Mit der in Windows Vista integrierten Firewall Schützen Sie Ihren Computer gegen Angriffe aus dem Internet.

1 Zum Schutz der Persönlichkeit regelt dieses Gesetz die Bearbeitung von Daten durch öffentliche Organe.

Reglement über die Videoüberwachung auf öffentlichem Grund (Videoreglement)

Art. 2 Der Geltungsbereich dieser Verordnung bestimmt sich nach 2 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG, LS 170.4).

Reglement über den Datenschutz in der Gemeindeverwaltung Würenlos

Datenschutz-Politik der MS Direct AG

INDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

Arbeitsgruppen innerhalb der Website FINSOZ e.v.

Nokia Karten für S40 Bedienungsanleitung

Dateibeschreibung Videoaufzeichnung Stand:

Reglement über das. Oeffentlichkeitsprinzip und. den Datenschutz

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Checkliste zum Datenschutz in Kirchengemeinden

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Reglement der Verwaltungskommission der Kantonalen Pensionskasse Schaffhausen zur Bildung von technischen Rückstellungen

Abamsoft Finos im Zusammenspiel mit shop to date von DATA BECKER

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Datenschutz in beratenden Berufen 10 Tipps & Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten

Monitoring und Datenschutz

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München

Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz

Ihren persönlichen Anrufbeantworter

Muster- Reglement über Records Management und Archivierung

Reglement über die Videoüberwachung der Schulanlage (Videoüberwachungsreglement)

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Ergänzungsantrag Nr. V/EA 2

Erstellen eines Screenshot

Kundeninformationen zur Sicheren

Datenschutz-Management-System Datenschutzpolitik (13/20)

Anleitung zur Bearbeitung von Prüferkommentaren in der Nachreichung

Organisationsverordnung für das Tagungszentrum Rügel (Organisationsverordnung Rügel)

Nachricht der Kundenbetreuung

DIE ZUKUNFT BEGINNT JETZT: ELEKTRONISCHE UNTERSCHRIFT

Der große VideoClip- Wettbewerb von Media Markt.

s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

3. Klicken Sie im folgenden Fenster unbedingt auf "Installation fortsetzen", um die für das Update benötigten Treiber zu installieren.

Powermanager Server- Client- Installation

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

easysolution GmbH easynet Bessere Kommunikation durch die Weiterleitung von easynet-nachrichten per nach Hause

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Netzwerkeinstellungen unter Mac OS X

Mittagsinfo zum Thema

SCHRITT 1: Öffnen des Bildes und Auswahl der Option»Drucken«im Menü»Datei«...2. SCHRITT 2: Angeben des Papierformat im Dialog»Drucklayout«...

Sozial Konzept. der MoHr Spielhallen GmbH

Mindestanforderungen an. Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus und vergleichbare Kartenanzeigegeräte. zur Nutzung von Inland AIS Daten

Arbeitnehmer unter Beobachtung?

GE Capital Equipment Financing. GE Capital Leasing-Tool Schulungsunterlagen

Reglement des Elternrates Ottenbach. Reglement. Elternrat. Ottenbach

Anti-Botnet-Beratungszentrum. Windows XP in fünf Schritten absichern

So nutzen Sie VOICEMEETING. Vereinbaren Sie mit allen Konferenzteilnehmern den genauen Zeitpunkt, zu dem die Konferenz stattfinden soll.

Wissenswertes über die Bewertung. Arbeitshilfe

ecaros2 Installer procar informatik AG 1 Stand: FS 09/2012 Eschenweg Weiterstadt

Tapps mit XP-Mode unter Windows 7 64 bit (V2.0)

Die folgende Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Prüfungen und Eingaben.

Datenschutzreglement (DSR)

Folgende Einstellungen sind notwendig, damit die Kommunikation zwischen Server und Client funktioniert:

Dokumentation EGVP-Übertmittlungsfehler bei Server-Engpässen Vorgehensweise Seite 1 von 5

FLUGPLATZORDNUNG WITTENWIL (Windenstart- und Schleppgelände)

Übung - Datenmigration in Windows 7

Anleitung zum DKM-Computercheck Windows Defender aktivieren

Anleitung zur Umstellung der Mehrwertsteuer in WERBAS

Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund. Politische Gemeinde Schmerikon

GoToWebinar. Teilnehmeranleitung Citrix Online UK Ltd. Alle Rechte vorbehalten.

1. Sicherheitsprofilwechsel HBCI-Sicherheitsdatei

1. Einführung. 2. Archivierung alter Datensätze

End User Manual EveryWare SPAM Firewall

Anleitung zur Datensicherung und -rücksicherung in der VR-NetWorld Software

Agentur für Werbung & Internet. Schritt für Schritt: -Konfiguration mit Apple Mail

BSI Technische Richtlinie

Microsoft Office 365 Kalenderfreigabe

GEMEINDE GEBENSTORF DATENSCHUTZREGLEMENT. 1 Zweck

Standard-Kontaktformular

Tipps & Tricks im CRM

Transkript:

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Reglement über die (punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund vom 30. November 00 Der Stadtrat, gestützt auf Art. 6 der Polizeiverordnung der Stadt Schaffhausen vom 8. März 008 erlässt folgendes Reglement: Art. Dieses Reglement gilt für den Betrieb der punktuell eingesetzten polizeilichen Video-Überwachungs-Anlage. Es regelt insbesondere a) die technischen Parameter der Anlage; b) die Erkennbarkeit der Videoüberwachung; c) die nachträgliche Einsichtnahme und Verwendung gespeicherter Videoaufnahmen; d) die Datensicherung; e) die Datenvernichtung und f) die Evaluation der Anlage. Art. Das für den Betrieb verantwortliche Organ ist die Verwaltungspolizei. Art. 3 Die Videoüberwachung dient präventiv der Wahrung und Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit und damit der Vermeidung von Straftaten. Zudem sollen Vandalismus, Belästigung, Unfug und andere Störungen eingedämmt werden. Die Aufnahmen dürfen in einem Strafverfahren gemäss Art. 0 beigezogen werden. Geltungsbereich Verantwortliches Organ Zweck des Video- Überwachungs- Systems Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05)

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Es ist durch organisatorische und technische Massnahmen sicherzustellen, dass keine besonders schützenswerten Personendaten bearbeitet werden. Die Kameras sind zwischen 8.00 Uhr und 07.00 Uhr eingeschaltet. Verhältnismässigkeit Art. 4 Die Video-Überwachungs-Anlage wird erst in Betrieb genommen, wenn eine Prüfung anderer möglicherweise geeigneter Massnahmen ergeben hat, dass der Einsatz der Anlage verhältnismässig ist. Die Beurteilung der Verhältnismässigkeit obliegt dem Stadtrat, welcher sich im Rahmen seiner Entscheidfindung auf die Erfahrungen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei sowie auf die Einschätzungen des Datenschutzbeauftragten des Kantons Schaffhausen stützt. Beschreibung des Video- Überwachungs- Systems Art. 5 Die Video-Überwachungs-Anlage umfasst 8 fest installierte Kameras ohne Zoom- und Bewegungsmöglichkeit. Die aufgezeichneten Bilder werden über Standleitungen und mittels des städtischen Glasfasernetzes (SASAG) von den Kameras zum Datenspeicher transportiert. Standorte Art. 6 Der Stadtrat entscheidet über die Standorte der Kameras der Video-Überwachungs-Anlage. Die Standorte sowie die entsprechenden Situationspläne finden sich im Anhang dieses Reglements. Die Standorte werden zudem auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Art. 7 Erkennbarkeit Betriebszeiten Innerhalb des überwachten Bereiches sowie an den Grenzen der jeweiligen Aufnahmefelder wird auf die Videoüberwachung hingewiesen. Die verwendeten Hinweisschilder werden sowohl im Anhang dieses Reglements wie auch auf der städtischen Homepage veröffentlicht. Art. 8 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05)

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Art. 9 Die Aufzeichnungen werden ereignisunabhängig und ohne Sichtung gespeichert. Es dürfen keine Kopien der Aufzeichnungen angelegt werden. Aufzeichnung Art. 0 Die Aufnahmen dürfen ausschliesslich auf Anordnung der Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons an diese herausgegeben sowie gesichtet werden. Die mit der Sichtung betrauten Personen sind darin klar zu bezeichnen. Unbeteiligte Dritte, welche sich zufällig auf den herauszugebenden Aufnahmen befinden, sind mit technischen Mitteln unkenntlich zu machen. Der Entscheid über ein Unkenntlichmachen erfolgt durch die anordnende Strafverfolgungsbehörde. Art. Die Aufzeichnungen werden während 0 Tagen aufbewahrt und danach automatisch gelöscht. Vorbehalten bleibt die Sichtung und Herausgabe gemäss Art. 0. Art. Die Videoaufzeichnungen werden geschützt aufbewahrt. Der Verlust oder die Manipulation der Daten, etwa durch Diebstahl, unbefugte Vernichtung, zufälligen Verlust, Fälschung oder widerrechtliche Verwendung, wird mittels geeigneter Massnahmen verhindert. Insbesondere ist: a) der Zutritt zum Speicherraum für Unberechtigte durch Einsatz von geeigneter Technologie zu verunmöglichen; b) dafür zu sorgen, dass die digitalen Speichermedien in einem in baulicher und klimatischer Hinsicht geeigneten Raum aufbewahrt werden; c) ein unerwünschter Datentransfer in andere Systeme auszuschliessen. Art. 3 Sichtung und Herausgabe Sämtliche Zugriffe auf das gespeicherte Bildmaterial werden protokolliert. Die Protokollierung umfasst insbesondere den Grund, die Person, den Zeitpunkt, das gesichtete Bildmaterial und die Verwendung. Aufbewahrungsdauer Informationssicherheit Protokollierung Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05) 3

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Der Zugang des Wartungspersonals zu den Aufbewahrungsräumen zur regelmässigen Überprüfung der technischen Geräte wird in einem separaten Protokoll festgehalten. Evaluation Art. 4 Die Verwaltungspolizei der Stadt Schaffhausen überprüft die Kamerastandorte jeweils spätestens alle zwei Jahre zusammen mit der Schaffhauser Polizei und in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten des Kantons Schaffhausen auf die weitere Notwendigkeit der Überwachung hin. Anschliessend ist gestützt auf das Resultat der Evaluation dem Stadtrat Antrag zu stellen auf Fortführung, Anpassung oder Einstellung der Videoüberwachung. 3 Bilden sich neue Brennpunkte, so besteht die Möglichkeit, die Video-Überwachungs-Anlage nach einer entsprechenden Evaluation um weitere Kameras zu ergänzen. 4 Das Reglement ist jeweils anzupassen. In-Kraft-Treten Art. 5 Der Stadtrat bestimmt das Inkrafttreten. ) Das Reglement ist in der Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen zu veröffentlichen. Fussnoten: Vom Stadtrat in Kraft gesetzt auf den 5. Dezember 00. Gemäss Stadtratsbeschluss vom 3. März 05. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05) 4

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Anhang Standorte ) Kammgarnareal inkl. Baumgartenstrasse ) Standort Kameras, Standort Hinweisschilder Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05) 5

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 ) Stadthausgasse Safrangasse Platz - Repfergasse sowie Rosengässchen Standort Kameras, Standort Hinweisschilder Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05) 6

(Punktuelle) Videoüberwachung auf öffentlichem Grund 40.0 Anhang Beschilderungen Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 4. April 05) 7