DGHO-Seminar DRG 2013 MDK



Ähnliche Dokumente
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Ansatz und Erfahrungen aus Deutschland

Vereinbarung über das Nähere zum Prüfverfahren nach 275 Absatz 1c SGB V (Prüfverfahrensvereinbarung PrüfvV) gemäß 17c Absatz 2 KHG.

MDK-Beratung im GKV-System Vom Einzelfall bis zur Systemberatung Dr. Doris Pfeiffer Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes

S D M K D M KV G ONKOLOGIE C üsseldorf D

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Holger Jegust. 07. März 2009 Fachhochschule Osnabrück

Quittungsheft für Zuzahlungen

Unterstützte Kommunikation aus Sicht der Sozialmedizin

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK VerbundPlus

Modellprojekt über die integrierte. medizinische Versorgung für. Versicherte in Pflegeeinrichtungen

Anlage 2 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für Vereinigte BKK

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Empfehlung. gemäß 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHEntgG. für die. Kalkulation von Zusatzentgelten. des Bundesverbandes der landw. Krankenkassen, Kassel

Ambulante Versorgung psychisch kranker Menschen

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Herkules

Richtlinien. des GKV-Spitzenverbandes. zur Zusammenarbeit der Pflegekassen. mit anderen unabhängigen Gutachtern

GESETZLICHE FÖRDERMÖGLICHKEITEN FÜR DIE EINSTELLUNG VON HYGIENEFACHPERSONAL

Hörgeräteversorgung: Versorgungsanspruch und praxis in der GKV

Gesundheitsbarometer Verbraucherbefragung zur Qualität der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Innovationszentren in der GKV-Versorgung -

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für mhplus BKK

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Name der Organisation (off. rechtl. Bezeichnung) Straße PLZ/Ort Branche Projektverantwortlicher Funktion/Bereich * Telefon

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

zum Vertrag zur Integrierten Versorgung von Patienten mit der Diagnose Osteoporose im Rheinland gemäß 3 Abs. 5 Buchst. e

Wirksamkeit und Nutzen von einrichtungsinternem Qualitätsmanagement (IQM)

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Arzt/Operateur. Bescheinigung

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Erfolg durch Delegation

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Kooperation der Leistungserbringer vor Ort wie kann es funktionieren?

Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

Hinweise der Selbstverwaltungspartner zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags 2012

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

Chefarztabrechnung und Krankenhausentgelt

Beihilfe Bund und Bundesländer auf einen Blick

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung (01/05)

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Beste Arbeitgeber in der ITK. Für IT-Abteilungen mit mindestens 50 Mitarbeitern in Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Update zur regionalen Entwicklung der geförderten Weiterbildung Allgemeinmedizin im ambulanten Versorgungssektor in Deutschland im Jahr 2013

Vereinbarung zum. pauschalierenden Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen für das Jahr 2014

Aktuelle Fragen der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arzneimittelverordnungen

Herzlich willkommen!

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

Vertrag. nach 112 Abs. 2 Nr. 5 SGB V. -Nahtloser Übergang von der Krankenhausbehandlung zur Rehabilitation-

auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Asthma bronchiale

Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.

Vereinbarung Q-Sicherung u. Q-Management

Das ist mein 1. Hilfeplan ein weiterer Hilfeplan. Der letzte Hilfeplan war vom Dieser Hilfeplan gilt von bis

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Ambulanter Pflegedienst Lebenswert APL GmbH

PET/CT Wer zahlt dafür?

Wegfall des Krankengeldes nach 51 SGB V

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Erstantrag auf ambulante Leistungen der Pflegeversicherung

Kollegium Medizin und Recht. Bedeutung des BGH-Urteils zur ärztlichen Freiberuflichkeit

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

Informationen zu Kostenträger-IKs der Knappschaft. zur. Regelung der Datenübermittlung nach 302 SGB V

Erwartungen der Kostenträger an die externe Qualitätssicherung


Schlichtung auf Bundesebene Schlichtung auf Länderebene Neues Prüfverfahren Was ist zu erwarten?

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte vom 1. Juli 2004

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit , Berlin

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Freudenberg

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen

auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Indikation Asthma bronchiale

Deutscher Caritasverband (Hg.) AVR. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes. Aktualisierungsbeilage:

Die Deutschen im Frühjahr 2008

Entlass- und Überleitungsmanagement. Dr. Martin Theisohn KGK

Gesundheit. Mit struktur

Vorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wenn die Margen Trauer tragen Business Process Outsourcing im Direktgeschäft

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Aktuelle Urteile zur stationären Krankenhausabrechnung

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

Antrag. Facharztbezeichnung. Straße, Hausnummer, PLZ, Ort der Hauptbetriebsstätte. Ich bin für das MVZ vertretungsberechtigt (Name des MVZ)

Langfristige Genehmigungen

Behandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

Begutachtungen von Pflegebedürftigkeit des Medizinischen Dienstes in Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz

Verordnungsmanagement

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Transkript:

DGHO-Seminar DRG 2013 MDK Achim Reckmann 3. Medizinische Klinik Universitätsmedizin Mainz 1

Medizinische Dienste der Krankenkassen Gesetzliche Grundlagen des MDK Organisation des MDK Prüfungsinhalte und Prüfverfahren Prüfgeschehen in Deutschland SEG-4 Vergütung und Abrechnung Kompetenzzentrum Onkologie KCO 2

Gesetzliche Grundlagen: SGB-V Aufgaben 275 Begutachtung und Beratung 275a entfallen 267 Zusammenarbeit besser: Zusammenarbeitsverpflichtung 277 Mitteilungspflichten der Prüfung an die Geprüften Organisation 278-283 3

Die MDK-Gemeinschaft - I Medizinischer Dienst der Krankenkassen (www.mdk.de) Föderal: 15 MDK Arbeitsgemeinschaften (Ost: e.v.; West: KdöR) NRW: Westfalen-Lippe + Nordrhein Berlin-Brandenburg, Hamburg + Schleswig-Holstein => MDK-Nord Träger: Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen Anzahl gesetzliche Krankenkassen 2003: 327; 7/2011: 154 (www.gkv-spitzenverband.de) Aufsicht: Sozialministerien der Bundesländer Finanzierung: Finanzierungsanteil entsprechend der Mitgliederzahl der Krankenkasse jeweils 50% Krankenkasse und Pflegekasse 540 Mio Gesamtkosten in 2008 (GKV-Anteil: 0,18%; PKV: 1,4%) Mitarbeiter: ca. 7.000 2.100 Ärzte 1.200 Pflegefachkräfte 2.900 Medizinisch/pflegerisches Assistenzpersonal 600 Verwaltung 4

Die MDK-Gemeinschaft - II MDS Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v (www.mds-ev.de) Sitz in Essen, ca. 60 Mitarbeiter berät den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBuK) Koordiniert die MDK-Gemeinschaft Initiiert Begutachtungsanleitung, Übersichts-Gutachten, Fortbildungen Sozialmedizinische Expertengruppen (SEG) SEG 1 "Leistungsbeurteilung / Teilhabe SEG 2 "Pflege / Hilfebedarf SEG 4 "Vergütung und Abrechnung SEG 5 "Hilfsmittel und Medizinprodukte SEG 6 "Arzneimittelversorgung SEG 7 "Methoden- und Produktbewertungen Kompetenzzentren Kompetenz-Centrum Geriatrie (KCG) beim MDK Nord Kompetenz-Centrum Onkologie (KCO) beim MDK Nordrhein Kompetenz-Centrum Psychiatrie/Psychotherapie (KCPP) beim MDK Mecklenburg- Vorpommern in Kooperation mit dem MDK in Hessen Kompetenz-Centrum Qualitätssicherung/Qualitätsmanagement (KCQ) beim MDK Baden- 5 Württemberg

MDK-Aufgaben Beratung und Begutachtung für die gesetzlichen Krankenkassen 275 SGB-V Arbeitsunfähigkeit Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen bzw. maßnahmen Verordnung von Arznei-, Verband- Heil- und Hilfsmitteln Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege Notwendigkeit einer Behandlung im Ausland 6

MDK-Hilfsmittel Arbeitspapiere und Grundsatzgutachten zur Unterstützung der Gutachter In der Regel zum internen Gebrauch Erstellt auf Kosten der Solidargemeinschaft 7

MDK-Aufgaben Einzelfallbegutachtung ( 275 Abs.1 SGB-V) 275 (1) Nr 1: zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, sowie bei Auffälligkeiten zur Prüfung der ordnungsgemäßen Abrechnung, Stichprobenbegutachtung ( 17c Krankenhausfinanzierungsgesetz) Beratung der GKV in Grundsatzfragen: Qualitätssicherung Krankenhausplanung Weiterentwicklung der Vergütungssyteme in der ambulanten und stationären Versorgung Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden 8

Drei Stufen der Einzelfallprüfung BSG-Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R 1. Stufe: Sachverhaltserhebung durch die Krankenkasse - KH hat die Abrechnungs-Daten nach 301 elektronisch an die KK zu übermitteln - Je nach Landesvertrag ist einen Kurzbericht an die KK zu übermitteln ( 112 (2) Nr. 2 SGB-V): Notwendigkeit/Dauer EINZELNER Fälle (Bayern, RLP, NRW, Niedersachsen) Behandlungsunterlagen dürfen nicht übermittelt werden! 301 (1): Elektronische Übermittelung der Krankenhäuser von Nr 3: den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, bei Kleinkindern bis zu einem Jahr das Aufnahmegewicht, Nr. 5: die Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung, bei Verlegung die der weiterbehandelnden Fachabteilungen Nr. 6: Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren, 9

drei Stufen der Einzelfallprüfung BSG-Urteil vom 22.04.2009 - B 3 KR 24/07 R 2. Stufe: Einschaltung des MDK durch die Krankenkasse Wenn Voraussetzung/Art/Umfang der Behandlung unklar: MDK muss intern beraten 3. Stufe: Sachverhaltserhebung durch den MDK im Auftrag der KK Einzelfallprüfung mit Begehungsrecht vor Ort und kompletter Akteneinsicht BSG, Urteil vom 16.05.2012, B 3 KR 14/11 R Ausschlussfrist und Verwertungsverbot 6 Wochen nach Rechnungseingang für alle Fälle ab 1.4.2007 (GKV-WSG) 10

MDK-Einzelfallprüfung 275 SGB-V Begutachtung und Beratung (1c) Bei Krankenhausbehandlung [ ] ist eine Prüfung [ ] zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 300 Euro zu entrichten (für Fälle ab 1.4.2007). 11

MDK-Gesetzliche Grundlagen Unabhängigkeit 275 SGB-V (5) Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer medizinischen Aufgaben nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie sind nicht berechtigt, in die ärztliche Behandlung einzugreifen. Finanzierung und Auftraggeber: GKV, aber unabhängig? Facharztstandard, Prüfung auf Augenhöhe? Vorabprüfungen nicht möglich 12

MDK-Prüfgeschehen Umfrage medinfoweb.de Zuletzt: 2012 in 177 Krankenhäusern, Zeitraum 2011, 2,26 Mio. Fälle Datenjahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Prüfquote 11,6 10,3 11,3 10,4 11,1 12,4 Prüfung zugunsten KT 35,3 34,7 40,8 43,1 41,6 39,4 MW Erlösverlust ( ) 399 413 439 466 437 511 Anteil Klage (%) 1,0 0,9 0,6 0,7 0,6 Anteil Kodierung durch Ärzte Anteil Inhaus- Prüfungen 80 50 39 30 36 36 32 36 13

MDK-Prüfgeschehen Umfrage medwebinfo.de Rangliste Prüfgründe zugunsten Kostenträger 14

MDK-Prüfgeschehen Umfrage medwebinfo.de Prüfungen pro Bundesland 15

MDK-Prüfgeschehen Umfrage medwebinfo.de Prüfquoten der Kostenträger 16

MDK-Prüfgeschehen Umfrage medwebinfo.de Zusammenfassung: Gut 17 Mio der abgerechneten 18 Mio stationären Fälle des Jahres 2010 wurden korrekt abgerechnet (95,4%)!! Bei ca 2 Mio. MDK-Prüfungen resultieren +875 Mio Rückzahlung an die Kostenträger -350 Mio Aufwandsentschädigung -250 Mio Personalkosten +275 Mio. Saldo MDK-Management und Ergebnisse unterscheiden sich nach Bundesländern 17

Die SEG-4 Vergütung und Abrechnung Federführender MDK: MDK Baden-Württemberg Arbeitsfeld Stationäre Versorgung Definition und laufende Überarbeitung von Aufgreifkriterien zur DRG-Prüfung Erarbeitung einheitlicher Anleitungen zur Einzelfall- und Stichprobenprüfung Weiterentwicklung des DRG-Systems (Kodierrichtlinien etc.) Pflege einer länderübergreifenden Datenbank mit Kodierempfehlungen Erarbeitung eines Qualitätssicherungskonzepts für Krankenhausprüfungen Schnittstelle Ambulante / Stationäre Versorgung Beratung / Überprüfung von Entgeltkalkulationen i. R. von vertraglichen Vereinbarungen Fallpauschalen in integrierten Versorgungssystemen Fallpauschalen in DMP-Programmen Arbeitsfeld Ambulante Versorgung Prüfsysteme vertragsärztlicher Abrechnung Weiterentwicklung von Gebührenordnung/EBM Leistungs- und Mengensteuerung, Evaluation Analyse ärztlichen Handelns unter den Bedingungen pauschalierter Vergütung 18

Die SEG-4 Vergütung und Abrechnung http://www.mdk.de/1534.htm laufende Anpassung der Datenbank an DKR + Ergänzungen Stand 30.10.2013: 467 Kodierempfehlungen (71 Hämatologie / Onkologie) 17

Die SEG-4 Kodierempfehlungen Konsensverfahren: MDK-Gemeinschaft Eingabe eines Kodierproblems SEG-4 Erarbeitet Lösungsvorschlag Beteiligte MDK in der SEG-4 Abstimmung Konsens gegeben Bei mindestens 2/3 Mehrheit 2011: Nur 7 teilnehmende MDK Hessen, RLP, W-L, Nordrhein, Bayern, Thüringen, BW Quelle: KCO 2011 MDS Veröffentlichung 20

Die SEG-4 Kodierempfehlungen Beispiel 1: => Regel: möglichst spezifische Kodierung 21

Die SEG-4 Kodierempfehlungen Beispiel 2: => Regel: keine Kausalketten. Hier wirklich korrekt angewandt? 22

Die SEG-4 Kodierempfehlungen Beispiel 3: => Regel: jedoch bei lokal palliativer Therapie ist der Tumor die HD 23

Die SEG-4 Kodierempfehlungen Beispiel 4: => Wirklich? DISSENS! 24

Das Kompetenzzentrum Onkologie (KCO) Gegründet: 3.4.2000 Sitz: Düsseldorf, MDK-Nordrhein Leiter: Prof. Heyll, Stv. Leiter: Dr. Thiele Mitarbeiter - Stab: insgesamt 7 Ärzte (mehrh. mit SP Hämatologie / int. Onkologie) Aufgaben: Bündelung der Aktivitäten der MDS/MDK-Gemeinschaft im Bereich Onkologie Erstellung von Anleitungen und Informationen für den Gutachterdienst der MDS/MDK-Gemeinschaft Entwicklung und Umsetzung neuer Arbeitsprogramme für den Bereich Onkologie (z.b. Analyse der Versorgungsstruktur, Entwicklung neuer Fallpauschalen, gesundheitsökonomische Untersuchungen, Schaffung eines Fortbildungsangebots für MDS/MDK-Mitarbeiter, Ermittlung der Patientenzufriedenheit u.a.) Vorbereitung von Entscheidungen des MDS und der Spitzenverbände der GKV im Bereich Onkologie durch Erstellung von Materialsammlungen, Grundsatzgutachten o.ä., Kontakt zu den Ansprechpartnern Onkologie der MDK/MDS-Gemeinschaft, die als Multiplikatoren das KC Onkologie bei den oben genannten Aufgaben regional unterstützen, sowie Bildung von Expertengruppen zu 4 Indikationen: - Bronchialkarzinome, - gastrointestinale Tumore, - hämatologische Neoplasien und Stammzelltransplantationen sowie - Mammakarzinome. Web: www.kconkologie.de 25

Das Kompetenzzentrum Onkologie (KCO) Beispiel Grundsatzgutachten: Gutachten: KCO 15942/2010 Bewertungen der Zusatzentgelte Leistung Indikationen bei AM: zugelassene und zulassungsüberschreitende Indikationen Abrechnungsvoraussetzungen / Versorgungsstufe Kombination mit anderen ZE oder NUB OPS-Code Preiseinschätzung Dosierung DRG (Bsp.) Anwendungshäufigkeit Alternativen Zulassung nach AMG Änderungen zum Vorjahr Bemerkungen Leider nur MDK-intern verfügbar 26

Das Kompetenzzentrum Onkologie (KCO) Weitere Beispiele Grundsatzgutachten: Empfehlungen von KC und AG Onkologie zur sozialmedizinischen Begutachtung bei Behandlungen mit Stammzelltransplantation (2005) 2. Allo Stammzelltransplantation bei Rezidiv einer malignen hämatologischen Grunderkrankung (2007) Tandem-Transplantation bei Multiplem Myelom (2007) Stellungnahme des KCO zur Herceptin-Therapie bei Patientinnen mit HER2/neu-positivem Mamma-Karzinom (2005) 27

KCO-Prüfstrategie bei stationärer Behandlung Prüfung der korrekten Entgeltzuordnung ja nein ja Notwendigkeit zur stationären Aufnahme? Ambulant vor teilstationär vor stationär ( 39 SGB-V) 2, 12, 28, 70 SGB-V Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllt? Klinische Studie? Anforderung nach AMG und GCP erfüllt? 12 (1) Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Prüfung nicht zugelassener Arzneimittel Stationäre Aufnahme auch ohne Studie notwendig? ja nein ja ja nein nein nein Empfehlung kein Entgelt zuzuordnen Quelle: Prof. Heyll, 2008 28

Das Kompetenzzentrum Onkologie (KCO) sowie eine jährliche DRG Fortbildung MDS/MKS für den onkologischen Themenkreis Nehme hier gerne Problemfälle mit! 29