Sicherheitsunterweisung



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3.3 Organisation nach Betriebssicherheitsverordnung

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Berufsunfähigkeit trifft jeden Vierten. Sehr gut, dann bei der SV zu sein.

Transkript:

Sicherheitsunterweisung Für die Arbeitsgruppen Gerhards, Niedner-Schatteburg und alle Vertiefungsstudierende, Praktikanten etc. TU Kaiserslautern, 15.07.2014

Sicherheitsunterweisung Warum? Zur Vermeidung von Unfällen.. Ursachen für Unfälle: Gefahren, die ausgehen von - menschlichem Verhalten, - Geräten und Apparaturen, - Gefahrstoffen. Beim Unfall wirken häufig mehrere Ursachen zusammen.

Der Schutz vor Unfällen ist gewährleistet, wenn die gültigen Vorschriften, Normen und Regelungen beachtet werden: Chemikaliengesetz Gefahrstoffverordnung - Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Umgang mit Gefahrstoffen im Hochschulbereich MAK Maximale Arbeitsplatzkonzentrationen TRK Technische Richtkonzentrationen BAT Biologischer Arbeitsstofftoleranzwert etc. Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Druckbehälterverordnung - Technische Regeln für Druckbehälter (TRB) - Technische Regeln für Druckgase (TRG) Unfallverhütungsvorschriften z.b. BGV A8 (Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz) Richtlinien für Laboratorien Abfallgesetz Bundesimmissionsschutzgesetz Wasserhaushaltsgesetz Mutterschutzgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz

TU Kaiserslautern Zentrale Dienste: Arbeitssicherheit

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentrale-dienste/

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentraledienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/

http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/zentraledienste/arbeitssicherheit-aktiver-brandschutz/ http://tu-kaiserslautern.agu-hochschulen.de/

Überarbeitete Brandschutz-Verordnung http://www.uni-kl.de/universitaet/verwaltung/vertretungen-undfachkraefte/betriebsarzt/ba-rechtsvorschrift/ba-brandschutzord/ TU KL -Tor

http://www.unikl.de/universitaet/verwaltung/zentraledienste/arbeitssicherhei t-aktiver-brandschutz/ AGU-System

Bitte beachten: Sicherheitsinformationen des Fachbereichs http://www.chemie.uni-kl.de/index.php?id=322&l=0 Betriebsanweisung Laborordnung

Sicherheitsinformationen des Fachbereichs http://www.chemie.uni-kl.de/home-chemie/sicherheit/

Informationen, die jeder kennen sollte als pdf.datei erhältlich C. Riehn

Informationen, die jeder kennen sollte

Was sind Gefahrstoffe? Nach 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich brandfördernd hoch- oder leicht- oder entzündlich sehr giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich sonstige chronisch schädigende Eigenschaften obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen

Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen.

Name des Gefahrstoffes T+ Kurzbezeichnung des Gefahrstoffsymbols Gefahrstoffsymbol Sehr giftig Bezeichnung des Gefahrstoffsymbols

NEU

ALT Name Gefahrstoffsymbol R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren, Neu: H-Sätze S-Sätze Sicherheitsratschläge, Neu: P-Sätze Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden. Es wurde ein Chemikalien-Kataster in der PC angelegt (Datenbank der AK Gooßen, Open Inventory ). Alle Mitarbeiter haben Zugang zu dem Chemikalien-Kataster. Alle neuen Chemikalien müssen registriert (Menge, Lagerort, SDB) werden.

NEU

NEU

Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe: http://www.eusdb.de/ Bereitstellung der SDBs über: Chemikalien-Kataster der PC. http://www.sicherheitsdatenblatt-suche.de

Sicherheitsdatenblätter (SDB) für Gefahrstoffe Material Safety Data Sheet (MSDS)

BETRIEBSANWEISUNG gem. 20 GefStoffV GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG Acetonitril GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT ERSTE HILFE SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN SACHGERECHTE ENTSORGUNG VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

Aufbewahrung Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, dass sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Missbrauch und Fehlgebrauch verhindert wird.!totenkopf-chemikalien! Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

Sachgerechte Entsorgung Es gilt das Verursacherprinzip! Vor Versuchsbeginn um Vorgehensweise der Entsorgung kümmern. Abfallkanister bereitstellen.

Sicherheitsunterweisung Unsere wichtigsten Regeln: Nie alleine arbeiten! Vorschriften beachten, über Regelungen vor Versuchsbeginn informieren (BAs, Gefährdungs- Beurteilungen, Labor-Ordnung, TR etc.)! Nie ohne vorherige Einführung durch Sachkundige an Versuchsapparaturen arbeiten (Laser, (Kryo- )Magnet, Vakuumtechnik)! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859 Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859 Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535

Sicherheitsunterweisung Achtung: In jedem Labor (und Büro) liegen aus: - Betriebsanweisungen! - Gefährdungsbeurteilungen! Bitte vor Arbeitsaufnahme durchlesen und dort ebenfalls unterschreiben! Jährliche Aktualisierung! Sicherheitsbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859 Laserschutzbeauftragter PC: Dr. Christoph Riehn, R. 52-526, Tel. 4859 Strahlenschutzbeauftragter: Dr. Thomas Kolling, R.52-523, Tel. 2535

Bsp. ICR-Magnet

Bsp. Laser

Bsp. Laser

Bsp. Gefährdungsbeurteilung

Bsp. Gefährdungsbeurteilung (Laser)

Sicherheitsunterweisung Spezielle Gefahrenhinweise: LASER (BA; neue Verordnung zu opt. Strahlung) Magnetfelder (ICR-Labor) (BAs beachten!) Vakuum-Apparaturen, Druckgasflaschen, Tiefkalte, flüssige Gase (BAs beachten!) Elektrische Anlagen, Hochspannung (BAs beachten!)

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (62S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre ( 64S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 160 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung Broschüre ( 22 S., als pdf) erhältlich bei C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung (LASER)-Strahlung https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

Sicherheitsunterweisung https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

Sicherheitsunterweisung https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/arb_vo/ostrv_ges.htm

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut/ Photosens. (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Gefährdung: Augen (Schutzbrille), Haut (Handschuhe), Brandschutz ( Beam Block ).

Sicherheitsunterweisung LASER-Strahlung Broschüre (58 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung Kalte Flüssige Gase Broschüre (3 S., als pdf) erhältlich bei: C. Riehn, riehn@chemie.uni-kl.de

Sicherheitsunterweisung Bitte unterschreiben! Danke für die Aufmerksamkeit!