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D i e n s t v e r e i n b a r u n g gemäß 36 MVG über die von 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung Kindertagesstätten abweichende Aufteilung der Verfügungszeit in der Kindertagesstätte der Evang. Kirchengemeinde Zwischen der Evang. Kirchengemeinde, als Trägerin der Kindertagesstätte, vertreten durch den 1. Vorsitzenden/die 1. Vorsitzende des Kirchengemeinderats Frau/Herrn und der Mitarbeitervertretung im Evang. Kirchenbezirk, vertreten durch den/die Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung Frau/Herrn wird vereinbart: 1 Rechtsgrundlage Grundlage für diese Dienstvereinbarung ist 8 Abs. 3 Satz 2 ff. der Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evang. Landeskirche Württemberg ( Dienstordnung Kindertagesstätten ). 2 Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für die Kindergartenleitung, die Gruppenleitungen und die Zweitkräfte in der Kindertagesstätte.Sie gilt nicht für Anerkennungspraktikanten/ Anerkennungspraktikantinnen. Diese haben in der Regel eine Verfügungszeit von 25 %. Vor dem 01.07. 2007 getroffene einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben unberührt.

Hinweis: Einzelvertragliche, von 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung Kindertagesstätten abweichende Regelungen der Verfügungszeit sind seit Inkrafttreten der Änderung des 8 der Dienstordnung am 01.07.2007 nicht mehr möglich. Vor diesem Datum abgeschlossene einzelvertragliche Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt. 3 Begriffsbestimmung Zum Begriff der Verfügungszeit wird auf die als Anlage beigefügte Handreichung Bezug genommen. 4 Aufteilung der Verfügungszeit Abweichend von 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung Kindertagesstätten wird hiermit die Aufteilung der Betreuungs- und Verfügungszeit (VZ) im Rahmen dieser Dienstvereinbarung (DV) neu geregelt. Die o. g. Einrichtung besteht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aus Anzahl der Gruppen:. Gruppenform mit Öffnungszeiten. Gesamtanstellungsumfang der von der DV betroffen Mitarbeitenden gem. Stellenplan: % bzw. Stunden/Woche. Gesamtbudget der Verfügungszeit gem. 8 der Dienstordnung: Stunden/Woche. Diese wird in Anpassung an die konkret übertragenen Aufgaben der Mitarbeitenden wie folgt neu verteilt: Stelle/ übertragene Aufgaben Stellenumfang in Std./W 25% VZ in Std./W VZ neu verteilt in W/Std. Betreuungszeit neu in Std./W VZ neu in % Betreuungszeit neu in % Anmerkung: Die zu übertragenden Aufgaben ( ÜA ) sind der als Anlage beigefügten Handreichung zu entnehmen. Die im Grundsockel der Verfügungszeit ( GS ) enthaltenen Aufgaben müssen hier nicht gesondert aufgeführt werden. Beispiel siehe Handreichung.

5 Vertretung Grundsätzlich erhält die Vertretungskraft dieselbe Verfügungszeit wie der/die Vertretene. Abweichungen sind im Einzelfall zu regeln. 6 Dokumentation, Auswertungsgespräch Die Dienststellenleitung 1 ist verpflichtet, der Mitarbeitervertretung jeweils zum Ende des Kindergartenjahres eine Dokumentation über die im vergangenen Kindergartenjahr von allen Mitarbeitenden geleistete Verfügungszeit und deren Verwendung vorzulegen und in einem Auswertungsgespräch zu erläutern. Beide Seiten können einvernehmlich einen längeren Turnus für das Auswertungsgespräch vereinbaren. Ggf. erforderliche Anpassungen dieser Dienstvereinbarung werden zeitnah verhandelt. 7 Inkrafttreten, Kündigung und Unwirksamkeit (1) Diese Dienstvereinbarung tritt mit Wirkung vom in Kraft. (2) Diese Dienstvereinbarung kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. Im Falle der Kündigung der Dienstvereinbarung gilt mit Ablauf der Kündigungsfrist wieder die Regelung des 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung Kindertagesstätten. (3) Werden einzelne Regelungen dieser Dienstvereinbarung aufgrund veränderter Gesetze oder Änderung von Arbeitsrechtsregelungen durch die Arbeitsrechtliche Kommission unwirksam, so werden diese neu verhandelt. Alle anderen Regelungen bleiben wirksam. Unterschrift Dienststelle Unterschrift der / des MAV-Vorsitzenden 1 Diese Aufgabe kann an die Kindergartenleitung delegiert werden

Handreichung zur Dienstvereinbarung Verfügungszeit Die im Dienstvertrag festgelegte Arbeitszeit umfasst die Arbeit während den Öffnungszeiten und die Verfügungszeit. In der Verfügungszeit sind je nach Funktion Aufgaben wahrzunehmen. Die Aufgabenbeschreibungen in den 18-20 der Dienstordnung 2 sowie die Arbeitshilfe des Evang. Landesverbandes 3 sind hier zugrunde zu legen. Die Verfügungszeit beträgt für die Kindergartenleitung, Gruppenleitungen und Zweitkräfte in der Regel 25 % der Arbeitszeit. Anstelle dieser Regelung kann durch Dienstvereinbarung nach 36 MVG zwischen der Dienststellenleitung und der zuständigen Mitarbeitervertretung die Verfügungszeit für die Kindergartenleitung, die Gruppenleitungen und die Zweitkräfte wie folgt festgelegt werden: Der jeweiligen Einrichtung steht ein Gesamtbudget an Verfügungszeit in Höhe von 25% des Gesamtstellenumfangs des Stellenplans der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung zur Verfügung. Aus diesem Gesamtbudget ist diesen Mitarbeitenden ein Grundsockel von 15% ihres Beschäftigungsumfanges als Verfügungszeit zu gewähren. Die verbleibende Verfügungszeit ist entsprechend den zu übertragenden einrichtungsbezogenen Aufgaben hinzuzurechnen. Es besteht die Möglichkeit zu bestimmen, dass die Verfügungszeit ganz oder zum Teil in der Einrichtung zu verbringen ist. Die Umsetzung dieser Dienstvereinbarung ist Aufgabe der Kindergartenleitung. Kriterien der Verteilung der zu übertragenden einrichtungsbezogenen Aufgaben können sein: - Funktion der Mitarbeiter/-innen - Anstellungsumfang - Qualifikation / Kenntnisse einzelner Mitarbeiter/-innen in bestimmten Tätigkeiten. Für die Erarbeitung der Tätigkeiten, die dem Grundsockel zuzuschreiben sind und der Zuweisung der zu übertragenden einrichtungsbezogenen Aufgaben kann die nachfolgende Tabelle verwendet werden: Bearbeitungshinweise Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4 Tätigkeiten in der Verfügungszeit laut Arbeitspapier Empfehlungen zur Verfügungszeit des Evang. Landesverbands Exemplarische Auflistung der Tätigkeiten in dem entsprechenden Aufgabenbereich. Diese können entsprechend der einrichtungsspezifischen Aufgaben und Tätigkeiten verändert bzw. ergänzt werden. Empfehlenswert ist, Tätigkeiten zu bündeln und nicht zu feingliedrig aufzuschlüsseln. In dieser Spalte findet die Zuordnung der Aufgaben in die zu übertragenden Aufgaben (ÜA) und diejenigen, die in den Grundsockel (GS) von 15% des jeweiligen Beschäftigungsumfangs fließen, statt. Die hier vorgenommene Zuordnung ist beispielhaft und kann an die einrichtungsspezifischen Bedingungen angepasst werden. Zuordnung der jeweiligen Tätigkeiten zu bestimmten Funktionen oder allen pädagogischen Mitarbeiter/-innen. Folgende Abkürzungen können verwendet werden: 2 Dienstordnung für die erzieherisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Tageseinrichtungen für Kinder im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg 3 Arbeitshilfe zur Erstellung von Stellenbeschreibungen in Tageseinrichtungen für Kinder, Ev. Landesverband - Tageseinrichtungen für Kinder, 2000

Spalte 5 L (Leitung), GL (Gruppenleitung), ZK (Zweitkraft). Für die jeweilige Tätigkeit wird ein Zeitrichtwert angeben, aufgrund dessen der Grundsockel der Verfügungszeit für alle Mitarbeiter/-innen und die Verteilung der verbleibenden Verfügungszeit abgeleitet wird. Für Tätigkeiten, die sich nicht mit einem Zeitrichtwert bemessen lassen, muss insgesamt ein Zeitbudget benannt werden (Zeitpuffer). Zu berücksichtigen ist, dass bestimmte Tätigkeiten von verschiedenen Mitarbeiter/-innen mit unterschiedlichem Zeitaufwand insgesamt ausgeübt werden. Zum Beispiel nehmen Teilzeitbeschäftigte nicht an allen Elternabenden teil, oder sie werten weniger Beobachtungsbögen aus.

1. Aufgabenbereich 2. Tätigkeiten dazu sind 3. Zuordnung in 4. ausgeübt durch GS ÜA Pädagogische Vor- Laufende Reflektion der pädagogischen Arbeit, und Nachbereitung Analyse, etc. X alle Pädagogischer Tag X alle Planung und Vorbereitung der Arbeit mit den Kindern X alle Auswertung und Dokumentation von Beobachtungen X alle Materialvorbereitung X alle Dokumentationen erstellen (Aktivitäten, Projekte ) X Weiterentwickeln der pädagogischen Konzeption X Fachliteratur X alle 5. Zeitrichtwert 6. Bemerkungen Je nach Stellenumfang unterschiedlich Organisation und Verwaltung Journal der Gruppe / Anwesenheitsliste X Anwesenheit vor Öffnungszeit X alle nach Dienstplan Dienstplangestaltung, Urlaubslisten, etc. X Bestellungen X Anmeldungen und Abrechnungen X Reparaturen veranlassen X Etat / Budgetverwaltung X Terminplanung X Zusammenarbeit im Team Dienstbesprechungen X alle Teilnahme differenziert nach Anstellungsumfang

Fallbesprechungen X kollegiale Beratung X Supervision X Mitarbeiterinnengespräche / PE-Gespräche X alle Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen X Zusammenarbeit mit Eltern und Familien Elternabende gemeinsamen Projekte mit Eltern X Entwicklungs- / Einzelgespräche X Feste und Feiern X Elternbeiratssitzungen X X alle Teilnahme differenziert nach Anstellungsumfang Zusammenarbeit mit dem Träger Dienstbesprechungen X (Kirchen-) Gemeinderatssitzungen X Kindergartenausschusssitzungen X Familiengottesdienste X Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Kontakte, Dokumentationen, Gremien, Sitzungen, gemeinsame Veranstaltungen z. B. mit: Grundschule X andere Kindergärten X Beratungsstellen X Sondereinrichtungen X Spielgruppen X

Öffentlichkeitsarbeit Artikel für Zeitung, Gemeindebriefe, Schreiben, etc. X Aushänge, Schaukasten X Tage der offenen Tür X Pin-Wände und Elternbriefe X Hauswirtschaftliche Tätigkeiten Versorgung der Gruppenräume X Reinigung des Spielmaterials X Einkäufe X Wäsche X Anleitung Teilnahme an Anleiter/-innentreffen X Anleitungsgespräche X Sonstiges

Beispiel Im Folgenden wird veranschaulicht, wie eine Aufteilung der Verfügungszeit nach 4 der Dienstvereinbarung über die von 8 Abs. 3 Satz 1 der Dienstordnung Kindertagesstätten abweichende Aufteilung der Verfügungszeit vorgenommen werden kann. Sowohl die übertragenen Aufgaben wie auch die zugeteilten Zeiten sind als Beispiele zu verstehen. Die o. g. Einrichtung besteht zum Zeitpunkt der Unterzeichnung aus Anzahl der Gruppen: drei Gruppenform mit Öffnungszeiten zwei Gruppen mit verlängerter Öffnungszeit von jeweils 7:30 Uhr 13:30 Uhr und eine Regelgruppe von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Die Regelöffnungszeiten sind jeweils von Montag bis Freitag vor- und nachmittags. Gesamtanstellungsumfang der von der DV betroffen Mitarbeitenden gem. Stellenplan: insgesamt 500 % bzw. 200 Std./W Gesamtbudget der Verfügungszeit gem. 8 der Dienstordnung: insgesamt: 50 Std./W Diese wird in Anpassung an die konkret übertragenen Aufgaben der Mitarbeitenden wie folgt neu verteilt: Stellenumfang in verteilt in zeit neu in ungszeit 25% VZ VZ neu Betreuungs- Betreu- Stelle/ VZ neu übertragene Aufgaben in % in Std./W Std./W Std./W Std./W neu in % Leitung/Gruppenleitung Gruppe 1 40 10 13 27 32,5 67,5 - Dokumentationen erstellen Organisation und Verwaltung - Dienstplangestaltung, etc. - Bestellungen - Anmeldungen und Abrechnungen - Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen - Entwicklungs-/ Einzelgespräche - Elternbeiratssitzungen - Dienstbesprechungen - (Kirchen-) Gemeinderatssitzungen - Kindergartenausschusssitzungen Zusammenarbeit mit and. Institutionen Kontakte, Dokumentationen, Gremien, Sitzungen, gemeinsame Veranstaltungen z. B. mit: - Grundschule - andere Kindergärten - Beratungsstellen Öffentlichkeitsarbeit - Artikel für Zeitung, Gemeindebriefe, Schreiben, etc. Gruppenleitung Gruppe 2 40 10 11 29 27,5 72,5

- Dokumentationen erstellen Organisation und Verwaltung - Journal der Gruppe - kollegiale Beratung Vorbereitung und Durchführung von: - gemeinsamen Projekten mit Eltern - Einzelgesprächen Zusammenarbeit mit and. Institutionen Kontakte, Dokumentationen, Gremien, Sitzungen, gemeinsame Veranstaltungen z. B. mit: - Grundschule - andere Kindergärten Öffentlichkeitsarbeit - Aushänge, Schaukasten Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Versorgung der Gruppenräume - Reinigung des Spielmaterials - Einkäufe Anleitung - Teilnahme an Anleiter/-innentreffen - Vorbereitung und Reflektion von Angeboten Gruppenleitung Gruppe 3 40 10 11 29 27,5 72,5 - Dokumentationen erstellen Organisation und Verwaltung - Journal der Gruppe - kollegiale Beratung Vorbereitung und Durchführung von: - gemeinsamen Projekten mit Eltern - Einzelgesprächen Zusammenarbeit mit and. Institutionen Kontakte, Dokumentationen, Gremien, Sitzungen, gemeinsame Veranstaltungen z. B. mit: - Grundschule - andere Kindergärten Öffentlichkeitsarbeit - Elternbriefe Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Versorgung der Gruppenräume - Reinigung des Spielmaterials - Einkäufe Seite 2 von 11 Seiten

Anleitung - Teilnahme an Anleiter/-innentreffen - Vorbereitung und Reflektion von Angeboten Zweitkraft Gruppe 1 Organisation und Verwaltung - Journal der Gruppe - kollegiale Beratung Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Versorgung der Gruppenräume - Reinigung des Spielmaterials Zweitkraft Gruppe 2 - kollegiale Beratung Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Versorgung der Gruppenräume - Reinigung des Spielmaterials - Wäsche Zweitkraft Gruppe 3 30 7,5 5 25 16,67 83,33 30 7,5 5 25 16,67 83,33 20 5 5 15 25 75 - kollegiale Beratung Hauswirtschaftliche Tätigkeiten - Versorgung der Gruppenräume - Reinigung des Spielmaterials - Wäsche Anmerkung: Die zu übertragenden Aufgaben ( ÜA ) sind der Anlage (Handreichung) zu entnehmen. Die im Grundsockel der Verfügungszeit ( GS ) enthaltenen Aufgaben müssen hier nicht gesondert aufgeführt werden. Seite 3 von 11 Seiten