Ludwig-Maximilians-Universität München WS 2013/14 Seminar für Rechnungswesen und Prüfung Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Ballwieser Übung 1: Relevanz von IFRS 1. Bedeutung von IFRS a. Internationalisierung der Umwelt b. Entwicklung der Rechnungslegung c. IFRS und BilMoG d. Das Konvergenzprojekt US-GAAP & IFRS e. IFRS for SMEs f. Fazit Literatur: Ballwieser, Wolfgang: IFRS-Rechnungslegung Konzept, Regeln und Wirkungen, München 2013, insb. S. 1-10 und 235-244. Gros, Marius/Unrein, Daniel: Zum Stand der Konvergenz von IFRS und US-GAAP, in: KoR, 10 Jg. (2010), S. 461-469. Oversberg, Thomas: Übernahme der IFRS in Europa: Der Endorsement-Prozess Status quo und Aussicht, in: DB, 60. Jg. (2007), S. 1597-1602. Stibi, Bernd/Fuchs, Markus: Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Konzeption des HGB Auslegung und Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter dem Einfluss der IFRS?, in: DB, 62. Jg. (2009), Beilage Nr. 5, S. 9-15. Pellens, Bernhard/Fülbier, Rolf Uwe/Gassen, Joachim/Sellhorn, Thorsten: Internationale Rechnungslegung, 8. Aufl., Stuttgart 2011, insb. S. 33-53 und 79-106. Wagenhofer, Alfred: Internationale Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS, 6. Aufl., Frankfurt a.m./wien 2009, insb. S. 17-122. Nützliche Links: http://www.ifrs.org http://ec.europa.eu/internal_market/accounting/ias/index_en.htm Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/1
1. Bedeutung von IFRS a) Internationalisierung der Umwelt Internationalisierung Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/2
o Exportweltmeister Deutschland Volumen der Exporte 2012: 1.097 Mrd. Euro Volumen der Importe 2012: 909 Mrd. Euro (Quelle: Statistischen Bundesamt Deutschland, https://www.destatis.de/de/zahlenfakten/gesamtwirtschaftumwelt/aussenha ndel/gesamtentwicklung/aktuell.html) o Eigentümerstruktur ausgewählter deutscher Unternehmen 2012 (Quelle: Investor Relations Deutsche Bank und Siemens) o Listing Daimler Benz an der NYSE 1993 Intention: Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/3
Problem: Abschlüsse o Neue Börsensegmente: Neuer Markt 1997 2003 Intention: Um mit Ausland vergleichbar zu sein, verlangte Frankfurter Börse, dass Emittenten Abschlüsse nach IAS oder US-GAAP vorlegen Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/4
b) Entwicklung der Rechnungslegung: 1794 Allgemeines Preußisches Landrecht Inventur/Bilanz bei Konkurs, für Umlaufvermögen (UV), Abschreibungen für Anlagevermögen 1861 ADHGB, bilanzielle Werte für Vermögensgegenstände (VGG) und Schulden (S) 1870 AktG Offenlegung Jahresabschluss (JA), Ablösung des Konzessionssystem 1874 LandR Sachsen und Bremen Handelsrecht erlaubt 1884 AktG-Novelle Anschaffungskostenprinzip, Prüfungspflicht 1892 GmbHG spezielle Rechnungslegungs-Normen, keine Offenlegung 1897 HGB Rechnungslegung aller Rechtsformen, erster Bezug unter anderem NWP 1899 GenG Spezielle Rechnungslegung- und Prüfungsregelungen 1931 Aktienrechtsnotverordnung Geschäftsbericht und Prüfung 1937 AktG-Novelle Umfassende Regeln für Ansatz, Bewertung und Gliederung Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/5
1965 AktG-Novelle Wertuntergrenzen für VGG 1969 PublG Offenlegung großer NichtKapGes 1978 4. EU-Richtlinie Koordinierung der Rechnungslegung (RL) von Kapitalgesellschaften (KapGes) Der Koordinierung der einzelstaatlichen Vorschriften über die Gliederung und den Inhalt des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie über die Bewertungsmethoden und die Offenlegung dieser Unterlagen ( ) kommt im Hinblick auf den besondere Bedeutung zu. ( ). Zu diesem Zweck müssen für die Aufstellung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zwingend vorgeschriebene vorgesehen und muß der des Anhangs sowie des Lageberichts festgelegt werden. ( ) 1983 7. EU-Richtlinie Koordinierung der Konzernabschlüsse (KA) 1985 Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) Harmonisierung der Rechnungslegung: einheitliche Rechnungslegung für und 1998 Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) KA nach oder statt HGB 2002 IAS-Verordnung (EU) Vereinheitlichung der Rechnungslegung: Sämtliche kapitalmarktorientierten Unternehmen mit Sitz in der EU haben ihren künftig grundsätzlich nach den aufzustellen. Die Regelung war erstmals anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2004 beginnen (Art. 4 der EU-VO) Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/6
2004 Bilanzrechtsreform Gesetz BilReG Umsetzung der EU-Verordnung, in Kraft seit 1.1.2005 KapG andere Rechtsformen kmo nicht kmo kmo nicht kmo KA EA Grau hinterlegt: deutsche Regelungen für die gewährten Mitgliedstaatenwahlrechte! 2009 IFRS for SMEs Standard für nicht öffentliche rechnungslegungspflichtige Unternehmen 2009 BilMoG Deregulierung und Kostensenkung für KMU; gleichwertige Alternative zu IFRS 2013 Bilanzrichtlinie 2013/34/EU (gleichzeitig Aufhebung der 4. und 7. EU-Richtlinien) Umsetzung in nationales Recht bis 20. Juli 2015 Hauptpunkte: Kostenreduktion für bilanzierende Unternehmen, insbesondere für KMU; Erhöhung der Vergleichbarkeit, Transparenz und Verständlichkeit der Abschlüsse Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/7
Rechnungslegung nach IFRS weltweit Quelle: http://www.iasb.org/about+us Stand: 2009 Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/8
c) IFRS und BilMoG BilMoG Annäherung an IFRS Abweichung von IFRS IFRS Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/9
d) Das Konvergenzprojekt US-GAAP & IFRS United States Generally Accepted Accounting Principles Bis 2000 dominierte US-GAAP die internationale Rechnungslegung Mit Übernahme der IFRS in der EU und weiteren Ländern entwickelten sich die IFRS zu einer ernsthaften Alternative Der Sarbanes-Oxley-Act 2002 (SOX) in den USA verringert die Attraktivität der US-Börsen für internationale Unternehmen Seit 2007 erkennt die SEC IFRS Abschlüsse an. Überleitungsrechnungen von IFRS auf US-GAAP entfallen somit für ausländische Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind Konvergenzprojekt von US-GAAP und IFRS seit 2002 o Ziel: einen einzigen Satz qualitativ hochwertiger prinzipienorientierter Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die verständlich und durchsetzbar sind und deshalb von allen Marktteilnehmern an allen Börsenplätzen akzeptiert werden o Hindernisse: Unterschiede im Kultur-, Rechts- und Wirtschaftssystem, Pfadabhängigkeiten, Regel- vs. Prinzipienorientierung Einfluss von Regierungen und Börsenaufsichten auf das Standardsetting, Einfluss (nationaler) Enforcement- und Haftungsregelungen auf die Auslegung der Standards, Bestehende inhaltliche Unterschiede ohne absehbaren Konsens o Vorteile: Kostensenkung, verbesserte internationale Vergleichbarkeit, Vereinfachung von Auslandsinvestitionen, besseres Verständnis bei (potenziellen) ausländischen Investoren, Beitrag zur effizienteren Ressourcenallokation Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/10
e) IFRS for SMEs IFRS for small and medium-sized entities In der EU bisher nicht erlaubt Anwenderkreis und Adressaten: Ziele: o Interpretation des IASB: Der IFRS for SMEs richtet sich die verpflichtet oder freiwillig Abschlüsse zur Informationsbereitstellung für erstellen o Keine Formulierung von quantitativen Anforderungen (z.b. Mindestumsätze) Festlegung von Größenkriterien zur Konkretisierung überlässt das IASB den nationalen Gesetzgebern o der JA von KMU o Entwicklung eines Regelwerks mit qualitativ hochwertigen, international vergleich- und durchsetzbaren Rechnungslegungsnormen o Ziel einer Etablierung eines Rechnungslegungsstandards insbesondere o Keine Ausschüttungs-und Steuerbemessungsfunktion des Standards (Der Abschluss kann jedoch als Grundlage für die Ausschüttungsbemessung genutzt werden) o Entscheidungsnützliche Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Unternehmens für ökonomische Entscheidungen für den Adressatenkreis zur Verfügung zu stellen Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/11
f) Fazit Übung Internationale Rechnungslegung, WS 13/14, Kretzschmar Übung 1/12