1 Allgemeine Grundsätze und Beispiele für hochschulinterne Zielvereinbarungen an der HfMDK Frankfurt am Main Allgemeine Grundsätze für Zielvereinbarungen (ZV) Diese Allgemeinen Grundsätze werden für die Hochschule durch den Senat verabschiedet und gelten für den gesamten Prozess und alle beteiligten Partner. Der Inhalt der ZV wird von der Hochschulleitung und den Dekanaten der Fachbereiche erarbeitet und verantwortet. Damit wird eine Vergleichbarkeit der Vereinbarungen über die Fachbereiche hinweg wie auch ein Eingehen auf die spezifischen Entwicklungsbedingungen von Fachgebieten ermöglicht. Hintergrund der Vereinbarung sollte eine Stärken/Schwächen-Analyse des Fachbereichs und das Leitbild/Profil der Hochschule sein. Die Datenlage muss vor der Abfassung einvernehmlich geklärt und abgestimmt werden. Die Maßnahmen zur Verbesserung sollten auf vorhandenen Reformpotentialen der Fachbereiche aufbauen. Die ZV dient vorrangig der Umsetzung qualitativer Ziele und ergänzt insoweit die vorrangig quantitative Mittelverteilung. Sie dient darüber hinaus der Zuweisung von Mitteln an die Fachbereiche und bindet diese Zuweisung an strukturelle Verbesserungen. Die Dauer des Verhandlungsprozesses sollte 6 Wochen nicht überschreiten. An der Ausgestaltung sollten Studierende beteiligt werden. Indirekt betroffene Einrichtungen der Hochschule müssen informiert oder vor der endgültigen Abfassung beteiligt werden. Die Laufzeit beträgt in der Regel 2 Jahre. Die Verantwortlichkeiten sollten in der Laufzeit an die Verantwortlichen gebunden werden. Der Text muss verständlich formuliert sein, Ziele und Maßnahmen konkret beschrieben und nachvollziehbar sein. Der Stellenwert der ZV muss von der Hochschulleitung verdeutlicht werden. Über das Verfahren und die Inhalte ist eine weitgehende Transparenz in der Hochschule herzustellen. Die Zielvereinbarung ist hochschulintern zu veröffentlichen. Der Aufwand für Berichte und Zwischenberichte sollte minimiert werden.
2 Muster - Zielvereinbarung zwischen dem Präsidium und einem Fachbereich Gliederung: 1. Präambel 2. Ziele und Prioritäten der Hochschule 3. Ziele und Prioritäten des Fachbereichs 4. Stellenplanung 5. Sonstige Finanzierungsplanung und weitere geplante Maßnahmen 6. Finanzielle Unterstützung des Präsidiums 7. Zielwerte und Prüfkriterien für die Bemessung der Zielerreichung des Fachbereichs 8. Konsequenzen 9. Verantwortlichkeiten 10. Laufzeit und Berichtspflichten 1. Präambel Die Hochschule hat vereinbart, den Fachbereichen ein globales Budget zur Bewirtschaftung zu überlassen. Das Budget wird an den vereinbarten Indikatoren bemessen und jährlich neu errechnet. Diese Mittelverteilung erfolgt entsprechend der beschlossenen Grundsätze durch die Hochschulleitung. In Ergänzung der Mittelverteilung werden Zielvereinbarungen zwischen den Fachbereichen und der Hochschulleitung vereinbart. Die Zielvereinbarungen sollen die Ziele der Hochschule und der Fachbereiche in Übereinstimmung bringen. Zugleich dient die ZV der Mittelzuweisung an die Fachbereiche und verbindet diese mit strukturellen Vereinbarungen. Die Hochschulleitung wird mit den Zielvereinbarungen bestimmte Kompetenzen wie die Stellenbesetzung und ihre Ausrichtung auf die Fachbereiche übertragen. Die Zielvereinbarungen legen Verantwortlichkeiten und Fristen für Maßnahmen fest. Sie nennen die Parameter zur Bemessung der Zielerreichung. Werden die Ziele nicht erreicht, können finanzielle Sanktionen durch die Hochschulleitung bestimmt werden. 2. Ziele und Prioritäten der Hochschule (von der Hochschulleitung auszuführen) Übernahme der Ziele aus der Zielvereinbarung mit dem Land, soweit sie für den einzelnen Fachbereich von Bedeutung sind und in diesem Zeitrahmen realisiert werden sollen. Zusätzlich aus dem Senatsbeschluss die wesentlichen Stichworte für die Neustrukturierung des Studienangebots, die Qualitätskontrolle durch neue Instrumente und die Leistungssteigerung durch interne finanzielle Anreize. Entsprechend dem Landesmodell zur Finanzierung der Hochschule werden über das Erfolgsbudget besondere Leistungen durch Prämien finanziert. Die Hochschule strebt an, am
3 Erfolgsbudget maximal beteiligt zu werden und den bisher geringen Anteil zu erhöhen. Für die Finanzierung über das Erfolgsbudget tragen vor allem bei: - Drittmittel - Promotionen - Berufung von Frauen - Absolventinnen und Absolventen - Davon in der RSZ plus 2 Semester - Bildungsausländer in der RSZ Die Hochschule strebt an, ab dem Jahr 2005 auch Erfolg in herausragenden Aufführungen und Wettbewerben von Studierenden und Lehrenden sowie von Projekten mit Außenwirkung in das Erfolgsbudget aufnehmen zu lassen. 3. Ziele des Fachbereichs Der Fachbereich verfolgt folgende strukturelle Ziele: Hierzu zählen die in absehbarer Zukunft (max. 4 Jahre) angestrebten Zielvorstellungen für die Studiengänge, für neue Studiengänge oder ihre Einstellung, die Gestaltung der studienrelevanten Struktur wie Aufnahmeprüfung, Unterrichtsformen, Beratung und die Erhöhung von Qualität und Erfolg. Dazu sind auch die operativen Maßnahmen zu beschreiben, nach zeitlicher Abfolge, Meilensteinen für bestimmte Umsetzungsschritte, Verantwortlichkeiten Die Umsetzung der Maßnahmen ist nicht der Maßstab für Erfolg und Zielerreichung. Der Fachbereich strebt an, für die Grundfinanzierung der Hochschule durch das Land folgende Beiträge zu leisten: - Angestrebte Zahl der Studierenden in der RSZ - Werte für Prämien im Erfolgsbudget - Aufführungen, Wettbewerbe, Projekte Für das Erfolgsbudget müssen nicht alle Parameter angesprochen sein, sondern solche, die für den Fachbereich besonders gut erreichbar sind. 4. Stellenplanung Einrichtung neuer Stellen, Besetzung freiwerdender Stellen, Ausschreibungsbedingungen und Tätigkeitsbeschreibungen 5. Sonstige Finanzierungsplanung und weitere geplante Maßnahmen Besondere Vorhaben der Finanzierung über den Regelbetrieb hinaus, z.b. Investitionen, besondere Maßnahmen zur Verstärkung der Ausbildung von Jungstudierenden, Weiterbildung, Theaterakademie u.ä. 6. Finanzielle Unterstützung des Präsidiums
4 (von der Hochschulleitung auszuführen) Im Rahmen der Budgetierung erhält der Fachbereich einen Betrag von xxx für das Haushaltsjahr 2004 (entspricht 20% des Gesamtbudget des Fachbereichs) zur Erreichung der in dieser ZV vereinbarten Ziele. Für das Haushaltsjahr 2005 werden Mittel in Aussicht gestellt auf der Basis des Budgetierungsmodells. Aus dem zentralen Pool des Präsidiums werden darüber hinaus folgende Maßnahmen unterstützt: - Z.B.workshop/Projekt/Öffentlichkeitsarbeit/Aufführung - Als Anreiz können sich die Fachbereiche um Mittel/Preise bewerben bei herausragenden künstlerischen Einzelleistungen von Studierenden und Lehrenden. 7. Zielwerte und Prüfkriterien für die Bemessung der Zielerreichung der Fachbereiche Die Zielwerte bilden den Erfolgsmaßstab für die unter 3. formulierten Ziele. Beispiele für Messgrößen: Beschlussfassung einer neuen Studienordnung bis zum:... Vorlage eines Konzeptes zur Aufnahmeprüfung bis zum... Einrichtung des neuen Studiengangs bis zum... Mindestzahl an Absolventinnen/Absolventen... Geplante Drittmittelprojekte im Umfang von... Promotionen abgeschlossen bis... Teilnahme an Aufführungen/Wettbewerbe/Projekte in... 8. Konsequenzen Werden die Ziele nicht erreicht, sind die Gründe darzulegen. Die Hochschulleitung kann für die Folgejahre aus der Nichterreichung von Zielen Konsequenzen ziehen, sofern diese anhand klarer Prüfkriterien vereinbart wurden, z.b: - keine Mittel mehr aus dem zentralen Pool - Reduzierung des Umfangs der laufenden Sachmittel, die über die ZV zugewiesen werden - Überprüfung bis Streichung von freiwerdenden Stellen 9. Verantwortlichkeiten Für die Hochschulleitung ist der Präsident verantwortlich. Für den Fachbereich ist die Dekanin/der Dekan verantwortlich. Die Amtszeiten sollten entsprechend berücksichtigt werden. Die Hochschulleitung benennt eine Person für das interne laufende Berichtswesen zu den Zielvereinbarungen. 10. Laufzeit und Berichtspflichten Die Zielvereinbarungen werden für 2 Jahre abgeschlossen. Sollten sich in diesem Zeitraum die Rahmenbedingungen der Hochschule erheblich verändern, werden Nachverhandlungen im gegenseitigen Einverständnis möglich.
5 Der Fachbereich berichtet nach 1 Jahr (in Kurzfassung) und nach 2 Jahren über den Grad der Umsetzung. Die Hochschulleitung kann weitere Informationen laufend erfragen. Präsidium Unterschrift Dekanat Fachbereich Unterschrift