Steuerfibel. für Teilnehmer/innen zur berufsbegleitenden Fortbildung beim DAA-Technikum. Eine Information der Studienberatung des DAA-Technikums



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Transkript:

Steuerfibel für Teilnehmer/innen zur berufsbegleitenden Fortbildung beim DAA-Technikum Eine Information der Studienberatung des DAA-Technikums Stand: Februar 2014 Gemeinnützige Fernunterrichts GmbH 45141 Essen

Konzeption und Text: Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NPP Niethammer, Posewang & Partner GmbH, Hamburg und DAA-Technikum Essen Stand: März Februar 2009 2014

Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 I Anreize durch staatliche Förderungen... 7 Was kann ich während einer Fortbildung beim DAA-Technikum beim Finanzamt alles steuerlich absetzen? 1 Steuern sparen bei Lehrgängen des DAA-Technikums... 7 2 Fortbildungskosten... 8 a. Studiengebühren... 8 b. Fahrtkosten... 8 c. Übernachtung... 10 d. Schreibbedarf, Arbeitsmittel usw.... 11 e. Fachliteratur... 11 f. Arbeitszimmer... 11 g. Einrichtungsgegenstände und Computer... 11 h. Porto- und Telefonkosten... 12 3 Abschließende Anmerkungen... 12 II Das Steuer-ABC... 13 Stichworte und Hinweise zu: Abschreibungen... 13 Arbeitslosigkeit... 13 Arbeitszimmer... 14 Ausstattung des Arbeitszimmers... 14 Auswärtstätigkeit... 15 Arbeitsmittel... 16 Außergewöhnliche Belastungen... 16 Berufsverbände/Gewerkschaften... 17 Bewerbungskosten... 18 Bescheinigungen... 18 Bildungsurlaub... 18 Computer... 18 Darlehen... 19 Dienstreisen... 19

Doppelte Haushaltsführung... 20 Fachliteratur... 22 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte... 22 Fahrtkosten... 23 Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte... 24 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und haushaltsnahe Dienstleistungen... 24 Kinder... 25 Kontoführungsgebühren... 26 Lehrgangs- und Prüfungsgebühren... 26 Portokosten... 27 Spenden... 27 Steuerberatungskosten... 28 Steuerbescheid... 28 Telefon... 28 Umzugskosten... 29 Unfallkosten... 30 Unterhaltszahlungen... 30 Unterkunft und Verpflegung... 31 Vorsorgeaufwendungen... 32 Wohneigentum... 34 Zinsabschlagsteuer/Abgeltungssteuer... 35 III Anlagen Berechnungsvordrucke für: Fahrtkosten... als Anlage 1 - am Ende des Heftes Doppelte Haushaltsführung... als Anlage 2 - am Ende des Heftes Fortbildungskosten... als Anlage 3 - am Ende des Heftes Arbeitszimmer... als Anlage 4 - am Ende des Heftes Arbeitsmittel... als Anlage 5 - am Ende des Heftes Eigenbeleg (Beispiel)... als Anlage 6 - am Ende des Heftes

Vorwort Mit dieser Broschüre sollen die steuerlichen Vorteile aufgezeigt werden, die sich Arbeitnehmern bieten, die an den Fortbildungen des DAA-Technikums teil - nehmen. Darüber hinaus enthält diese Broschüre praktische Ratschläge für die Erstellung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung. Dazu befindet sich im zweiten Teil ein Steuer-ABC, in dem Sie die wichtigsten Hinweise alphabetisch sortiert finden. Der Anlage sind einige vorbereitete Arbeitsbögen beigefügt, die bei der Ermittlung der Kosten und dem Nachweis gegenüber dem Finanzamt hilfreich sind. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass eine solche Broschüre auf keinen Fall vollständig sein kann; vielmehr möchten wir Anregungen dazu geben, wie Sie konkret Steuern sparen können. Detailfragen zur Steuererklärung beantworten Ihnen Verbraucherzentralen oder Steuerberatungsbüros. 5

I Anreize durch staatliche Förderungen Die staatliche Förderung für berufliche Fortbildung ist in den letzten Jahren immer stärker eingeschränkt worden. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Förderungsmöglichkeiten noch bestehen und wie diese genutzt werden können. Neben der Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit besteht auch die Förderungsmöglichkeit nach AFBG (sog. Meister-Bafög ). Fordern Sie dazu bei Bedarf unser Info-Blatt Meister-Bafög an. 1 Steuern sparen durch Teilnahme an Lehrgängen des DAA-Technikums Alle Aufwendungen, die mit der Teilnahme an einem Lehrgang des DAA- Technikums verbunden sind, sind steuerlich abzugsfähig. Daraus können Ihnen steuerliche Vorteile entstehen. In welchem Umfang ein steuerlicher Abzug möglich ist, hängt zunächst von der Frage ab, ob die Bildungsmaßnahme dem Bereich der Berufsausbildung oder Berufsfortbildung zuzuordnen ist. In der Regel werden alle Lehrgänge des DAA-Technikums als Fortbildungslehrgänge anerkannt. In diesem Fall sind die angefallenen Kosten unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig. Grundsätzlich gilt, dass die Lehrgänge des DAA-Technikums die vom Finanzamt geforderten Voraussetzungen für die Fortbildung erfüllen: 1. Der Lehrgang baut auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf. 2. Der Lehrgang ist nicht Grundlage für einen andersartigen Beruf. 3. Der Lehrgang hat einen konkreten Bezug zur Berufstätigkeit. 4. Der Lehrgang beruht nicht auf privaten Interessen. Etwas anderes gilt, wenn Sie beim DAA-Technikum einen Lehrgang besuchen, aber keine Berufsausbildung besitzen oder dies eine Weiterbildung in einem von Ihnen nicht ausgeübten Beruf darstellt. In diesen Fällen sind die Aufwendungen im Veranlagungszeitraum 2011 im Rahmen eines Höchstbetrages von 4.000,00 als Sonderausgaben abzugsfähig. Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 wird dieser Betrag auf 6.000,00 angehoben. 7

2 Fortbildungskosten Steuerlich anerkannt werden alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fortbildungsmaßnahme stehen, sofern sie nicht unangemessen sind. Diese Aufwendungen sind als Werbungskosten zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Arbeitslohn, Gehalt, sonstige Vergütungen eines Arbeitnehmers) abzugsfähig. Hierunter fallen: Lehrgangs- und Prüfungsgebühr Fahrtkosten und Parkgebühren Übernachtungs- und Verpflegungskosten Aufwendungen für Schreibbedarf und andere Büromaterialien Arbeitszimmer (zu Einschränkungen siehe Steuer-ABC ) Computer Fachliteratur Porto- und Telefonkosten Zinsen für die Finanzierung der vorgenannten Aufwendungen a. Studiengebühren Abzugsfähig sind die Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren. Der Fortbildungsvertrag dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt über die monatlichen Verpflichtungen, die Ihnen durch die Studiengebühren entstehen. Sie erhalten am Jahresanfang von uns eine Bestätigung über die jeweils eingezahlten Lehr - gangsgebühren des Vorjahres automatisch zugeschickt. Achtung! Als Nachweis über die Prüfungsgebühren heben Sie bitte die vom DAA- Technikum ausgestellten Rechnungen auf. b. Fahrtkosten Alle Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Lehrgang stehen, sind steuerlich berücksichtigungsfähig. Dazu zählen z.b. Fahrten zum Präsenzunterricht, zu Prüfungen, zum Besuch von anderen Teilnehmern zwecks gemeinsamer Lerngemeinschaft. 8

Bitte bewahren Sie zum Nachweis der besuchten Unterrichtstage den Betreuungsplan Ihres Studienortes auf. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi sind die Ausgaben anhand der Fahrzeugbelege einzeln nachzuweisen. Hier gilt es, die Belege sorgfältig aufzubewahren. Bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs können entweder die tatsächlich entstandenen Kosten oder pauschal die Kilometerpauschale angesetzt werden. Die Kilometerpauschale beträgt pro gefahrenem Kilometer bei Benutzung: - eines Kraftwagens 0,30 Euro - eines Motorrades oder Motorrollers 0,13 Euro - eines Mopeds oder Mofas 0,08 Euro - eines Fahrrades 0,05 Euro Hinweis: Ein Ansatz der vorgenannten Kilometerpauschale für Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Lehrgang stehen, ist unabhängig von etwaigen Anpassungen der so genannten Entfernungspauschale möglich, da hier die Grundsätze des steuerlichen Reisekostenrechts anzuwenden sind und die Entfernungspauschale nur Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte betrifft. Die gefahrenen Kilometer sind anhand geeigneter Unterlagen, z.b. Fahrtenbuch, nachzuweisen. Es lohnt sich, einen Kostenvergleich anzustellen. Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten angesetzt werden sollen, sind diese anhand einer Gesamtkostenaufstellung, zu der auch Abschreibungen gehören, zu ermitteln. Ein Formblatt, das der Ermittlung der Gesamtkosten dient, haben wir in der Anlage 1 beigefügt. Nach Ermittlung der Gesamtkosten sind diese durch die Jahresfahrleistung zu dividieren. Man erhält dann die Kosten pro Kilometer. Die Multiplikation mit den im Rahmen der Fortbildung gefahrenen Kilometern ergibt die abzugsfähigen Kosten. Ein Berechnungsbeispiel finden Sie in der Anlage 1. 9

c. Übernachtungskosten und Verpflegung Wenn Sie sich aufgrund der Teilnahme an einer Fortbildungsmaßnahme oder einer Arbeitsgruppe außerhalb Ihrer Wohnung aufhalten, so können Verpflegungsmehraufwendungen geltend gemacht werden. Bis einschließlich 2013 wurde die Höhe der gesetzlichen Pauschalen anhand der Abwesenheitsdauer zwischen 8 und 24 Stunden in einer dreistufigen Staffelung berücksichtigt. Ab dem Jahr 2014 wird teilweise auf die Mindestabwesenheitszeiten verzichtet und die Verpflegungs - mehraufwendungen anhand einer zweistufigen Staffelung berücksichtigt. Eine Übersicht über die gesetzlichen Pauschalbeträge finden Sie in der nachfolgenden Tabelle: Abwesenheitsdauer bis 2013 Höhe ab 2014 Höhe unter 8 Stunden mindestens 08 Stunden 06,00 Euro 12,00 Euro mindestens 14 Stunden 12,00 Euro mindestens 24 Stunden 24,00 Euro 24,00 Euro jeweils An- und Abreisetag (bei mehrtägiger Reise) 12,00 Euro Sofern duch Ihren Arbeitgeber Pauschalen für die Verpflegung erstattet werden, sind die vorgenannten Pauschalbeträge ab dem Jahr 2014 für ein Frühstück in Höhe von 20 %, für ein Mittag- und Abendessen jeweils um 40 % der Pauschale bei 24-stündiger Abwesenheit zu kürzen. Für mehrtägige Reisen gilt, dass neben den Verpflegungspauschalen auch die Übernachtungskosten absetzbar sind. Hier gilt jedoch der Grundsatz, dass diese Kosten nachgewiesen werden müssen. Ein pauschaler Ansatz ist nicht möglich. In der Regel werden Sie am Studien-und Prüfungszentrum übernachten. Lassen Sie sich den gezahlten Zimmerpreis quittieren und heben Sie die Rechnung für Ihre Steuererklärung auf. Wenn sich der Zimmerpreis ohne Frühstück berechnet, sollte das auf der Rechnung vermerkt sein. Mehraufwendungen für Verpflegungen können auch im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Berücksichtigung finden. Die doppelte Haushaltsführung wird durch Fortbildungslehrgänge des DAA-Technikums nicht verursacht. Vielleicht müssen Sie aber aus beruflichen Gründen einen doppelten Haushalt führen. Wir haben deshalb einige generelle Hinweise zur doppelten Haushaltsführung in unser Steuer-ABC aufgenommen. 10