Information STAR Regionales Netzwerktreffen, AA Bielefeld 07.03.2012 Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben
Prüfung der Reha-Eigenschaft
Behinderte Menschen als Berechtigte i.s.d. 19 Abs. 1 SGB III sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung i.s. von 2 Abs. 1 SGB IX nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen. Dies gilt auch für lernbehinderte Menschen ( 19 Abs.1) oder bei drohender Behinderung ( 19 Abs. 2) Seite 3
Förderungsfähiger Personenkreis Antragsteller muss bereit sein, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen Antragsteller muss den Fortgang des Reha-Verfahrens aktiv unterstützen Es muss ein ausreichendes Leistungsvermögen vorhanden sein, um das Ziel der Maßnahme zu erreichen Seite 4
Angebote der AA für jugendliche Behinderte/ Leistungen zur Teilhabe
Betreuung der jugendlichen Behinderten Beratungen erfolgen im Rahmen der Berufsorientierung an den Schulen Jede Förderschule wird von einer Beraterin betreut Die Beratungen beginnen in der Regel in den Vorentlassklassen Beratung/Förderung von Jugendlichen aus dem Rechtskreis SGB II erfolgt ebenfalls in der Agentur für Arbeit Seite 6
Angebote der Reha-Beratung Berufsorientierung in den Schulen (in Kooperation mit den Schulen und Netzwerkpartnern) Berufliche Beratung / Förderplanung Einschaltung der Fachdienste (ÄD/PD/TB) zur Leistungsabklärung und Ermittlung des Förderbedarfes Elternabende / Informationsveranstaltungen an den Schulen Informationen/Beiträge/Veranstaltungen im Rahmen der Netzwerkarbeit. Seite 7
Maßnahmen der Berufsausbildung/ Berufsvorbereitung
Leistungen zur Teilhabe 98 SGB III 1. Allgemeine Leistungen 2. Besondere Leistungen Vorrang der allgemeinen Leistungen Besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden nur erbracht, soweit nicht bereits durch die Gewährung allgemeiner Leistungen die Teilhabe erreicht werden kann. Seite 9
Förderung durch Maßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, je nach individuellem Förderbedarf Ausbildungen in behindertenspezifischen Einrichtungen (BBW, gleichgestellte Einrichtungen nach 35 SGB IX) Ausbildungen nach 102 SGB III (integratives/kooperatives Modell) Ausbildungen in Betrieben (Förderung z.b. durch ausbildungsbegleitende Hilfen, Ausbildungszuschüsse) Unterstützte Beschäftigung Seite 10
Leistungen der Leistungen der Arbeitsagentur
Leistungen Welche Kosten können übernommen werden? Sozialversicherung Rentenversicherung Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung Arbeitslosenversicherung (Jugendliche in Reha- Einrichtungen) Teilnahmekosten Lehrgangsgebühren, Prüfungsgebühren Lernmittel, Arbeitskleidung Unterkunft, Verpflegung, An- und Abreise Seite 12
Leistungen Leistungen an Arbeitgeber Eingliederungszuschüsse Eingliederungszuschüsse für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Ausbildungszuschüsse Seite 13
Wege - wenn keine Ausbildung möglich ist Der allgemeine Arbeitsmarkt (Leistung : Entgelt) Integrations - firmen Teilqualifikationen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Schule Ableistung der Vollzeit- Schulpflicht Arbeitsstelle (Integrationsfachdienst) Unterstützte Beschäftigung (UB) Psychologisches Gutachten Ärztliches Gutachten Antrag auf Reha-Leistungen Der geschützte Arbeitsmarkt (Betreuung, sinnvolle Beschäftigung) Arbeitsbereich der WfbM (Förderung durch den Landschaftsverband) Berufsbildungsbereich der WfbM 1-2 Jahre 3 Monate Eingangsbereich der WfbM Aufnahmeentscheidung im Fachausschuss (WfbM, Arbeitsamt, Landschaftsverband) Vorlage im Fachausschuss Psychologisches Gutachten Ärztliches Gutachten Antrag auf Aufnahme in die WfbM Antrag auf Reha-Leistungen Februar 2012 Seite 14
Förderung durch Maßnahmen Zugang zu den Maßnahmen erfolgt ausschließlich nach individueller Beratung durch die Reha Berater Art, Umfang und Dauer der Förderung können je nach individuellem Förderbedarf unterschiedlich sein Die Gutachten der Fachdienste der BA bilden die Grundlage für die Reha Entscheidung (Eignung, Begabung, Umfang des Förderbedarfes). Seite 15