SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008. Probeprüfung



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Transkript:

SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Berufsprüfung 2008 Probeprüfung 2008 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) - Beiträge Lösungsvorschläge Zeitvorgabe: max. Punktzahl: 20 Minuten 24 Punkte

Probeprüfung 2008 / AHV Beiträge / Lösungsvorschläge Seite - 2-1. Versicherungspflicht (6 Punke) 1.1 Peter P. wird von seinem Arbeitgeber in Peru eingesetzt. Im Einverständnis mit seinem Arbeitgeber führt er die obligatorische Versicherung weiter. P. ist verheiratet. Seine Ehefrau (Peruanerin) ist nicht erwerbstätig und begleitet ihren Ehemann nach Peru. Sie erkundigt sich bei Ihnen, wie sie Beitragslücken in der AHV vermeiden kann. Was antworten Sie ihr? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Frau P. kann der obligatorischen Versicherung beitreten (Art. 1a Abs. 4 Bst. c AHVG). Sie muss ein entsprechendes Gesuch innert 6 Monaten nach Abreise nach Peru einreichen, damit die Versicherung ununterbrochen weiterläuft (Art. 5j Abs.1 AHVV). Wenn sie die Beitrittserklärung später einreicht, beginnt die Versicherung erst am ersten Tag des Monats, der der Beitrittserklärung folgt (Art. 5j Abs. 2 AHVV). 1.2 Roland R. wird von seinem deutschen Arbeitgeber für 2 Jahre in die Schweiz entsandt (Entsandtenbescheinigung liegt vor). In welchem Staat wird R. für diese 2 Jahre der Sozialversicherung unterstellt? Entsandte bleiben der Sozialversicherung ihres Herkunftsstaates unterstellt. Im vorliegenden Fall also in Deutschland. 1.3 Manfred M., Österreicher, ist Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich und Erwerbsort in der Schweiz. Welches Sozialversicherungsabkommen ist auf ihn anwendbar und in welchem Staat wird M. der Sozialversicherung unterstellt? Auf M. findet das EU-Abkommen Anwendung. Danach sind Personen, welche nur in einem Staat erwerbstätig sind, der Gesetzgebung dieses Staates unterstellt, also der Schweiz.

Probeprüfung 2008 / AHV Beiträge / Lösungsvorschläge Seite - 3-2. Selbständigerwerbende (5 Punkte) Walter W. hat am 1. März 2007 seine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen. Vom 1.3. 31.12.2007 hat er ein Erwerbseinkommen von Fr. 133'755.-- erzielt. Das im Betrieb investierte Eigenkapital am 31.12.2007 betrug Fr. 275'366.--. Berechnen Sie die persönlichen Beiträge von W. für das Jahr 2007. Der Zinssatz für das im Betrieb investierte Eigenkapital beträgt 3 %, der Ansatz für die Verwaltungskostenbeiträge 2 %. Einkommen 2007 Fr. 133 755.--./. Zins a/eigenkapital (3 % von Fr. 276'000.--) proratisiert auf 10 Monate Fr. 6 900.-- massgebendes Einkommen (auf 100 Franken abgerundet) Fr. 126'800.-- 1 9,5 % AHV/IV/EO-Beiträge von Fr. 126'800.-- Fr. 12 046.-- 2 2 % Verwaltungskostenbeiträge von Fr. 12 046.-- Fr. 240.90 3 Gesamtbeitrag 2007 Fr. 12'286.90 1 = 2 Punkte 2 = 2 Punkte 3 = 1 Punkt

Probeprüfung 2008 / AHV Beiträge / Lösungsvorschläge Seite - 4-3. Nichterwerbstätige (6 Punkte) Max und Marie M. sind beide 60 Jahre alt und nichterwerbstätig. Im Jahre 2007 verfügten sie über die folgenden Renteneinkommen und Vermögen: Max M. Rente der Eidg. IV Fr. 26'520.-- BVG-Rente Fr. 34'000.-- Überbrückungsrente des ehemaligen Arbeitgebers Fr. 13'260.-- Vermögen per 31.12.2007 Fr. 315'870.-- Marie M. Rente der SUVA Fr. 18'600.-- Leibrente Fr. 12'200.-- Vermögen per 31.12.2007 Fr. 115'325.-- Berechnen Sie aufgrund dieser Angaben die von Max und Marie M. für das Jahr 2007 geschuldeten Nichterwerbstätigenbeiträge. Der Ansatz für die Verwaltungskostenbeiträge beträgt 3 %. BVG-Rente Fr. 34 000.-- Überbrückungsrente Fr. 13 260.-- Rente der SUVA Fr. 18 600.-- Leibrente Fr. 12 200.-- 78'060 x 20 Fr. 1'561 200.-- 1 Vermögen Fr. 431'195.-- Fr. 1'992 395.-- massgebendes Vermögen (:2, abgerundet) Fr. 950'000.-- 2 Beitrag gemäss Tabelle Fr. 1 818.-- 3 3 % Verwaltungskostenbeiträge von Fr. 1'818.-- Fr. 54.55 4 Nichterwerbstätigenbeitrag 2007 pro Ehepartner Fr. 1'872.55 1 = 2 Punkte 2 = 2 Punkt 3 = 1 Punkte 4 = 1 Punkt

Probeprüfung 2008 / AHV Beiträge / Lösungsvorschläge Seite - 5-4. Massgebender Lohn (6 Punkte) 4.1. Entscheiden Sie bei den folgenden Lohnbestandteilen, ob sie beitragspflichtig sind oder nicht (Zutreffendes ankreuzen). (4 Punkte) pflichtig nicht pflichtig Nachtschichtzulagen Ausbezahlte Ferien Entschädigung der Mutterschaftsversicherung (EO) Geschenk für bestandene Prüfung im Wert von Fr. 800.-- Spesenersatz für Geschäftsreise Taggelder einer Unfalltaggeldversicherung Taggelder der ALV Kinderzulagen 4.2. Ein Arbeitgeber bezahlt seinem Arbeitnehmer im Monat April 2008 einen massgebenden Lohn von Fr. 13'800.-- aus. Berechnen Sie die Lohnabzüge für AHV/IV/EO und ALV. (2 Punkte) AHV/IV/EO 5.05 % von Fr. 13'800.-- Fr. 696.90 ALV 1 % von Fr. 10'500.-- Fr. 105.-- 5. Verjährung (1 Punkt) Eine Beitragsverfügung wird am 15. August 2008 rechtskräftig. Bis wann muss die Ausgleichskasse die entsprechenden Beiträge spätestens einkassiert haben? 31. Dezember 2013 (Art. 16 Abs. 2 AHVG).