Modernisierung. des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums:



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Transkript:

Flutopfer-Stiftung von 1962 Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum Modernisierung des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums: Servicewohnen und Wohnen in ambulant betreuten Hausgemeinschaften für ältere Menschen mit Pflegebedarf - Konzept - Stand: August 2013

2 1. Einleitung Der Vorstand der Flutopfer-Stiftung von 1962 hat im Juli 2010 beschlossen, die 1969 errichtete Pflegeabteilung des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums an der Leuschnerstraße in Lohbrügge durch einen Neubau zu ersetzen. Das bislang aus einer stationären Pflegeeinrichtung sowie einem Wohnhaus bestehende Seniorenzentrum soll durch zusätzliche Seniorenwohnungen erweitert werden. Der stationäre Pflegebereich wird aufgegeben. Senioren mit Pflegebedarf können Pflegeleistungen künftig ambulant in einer von ihnen angemieteten Wohnung in Anspruch nehmen. Möglichst viele der bislang im stationären Rahmen versorgten Bewohnerinnen und Bewohner sollen künftig ambulant betreut werden. Mit dem neuen Konzept trägt die Flutopfer-Stiftung dem gesetzlichen Vorrang der ambulanten vor der stationären Pflege Rechnung. Die Kosten für das Wohnen und die Pflege sowie die hauswirtschaftlichen Leistungen fallen im Vergleich zu einer neu errichteten stationären Pflege geringer aus. Außerdem können Bewohner mit ihren Angehörigen selbst bestimmen, welche Versorgungsleistungen sie persönlich erbringen möchten und welche Leistungen der ambulante Pflegedienst erbringt. Die Flutopfer-Stiftung hat mit dem geplanten Vorhaben ein innovatives Konzept entwickelt, das eine Abkehr von der herkömmlichen stationären Pflege bedeutet und zugleich über die ambulante Pflege in der einzelnen Wohnung hinausreicht. 2. Träger und Geschichte der Einrichtung Träger des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums ist die Flutopfer-Stiftung von 1962. Diese Stiftung wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg aus einem Teil der Spenden anlässlich der Sturmflut von 1962 errichtet. Stiftungszweck ist, Hinterbliebenen von Personen, die durch die Flutkatastrophe vom 16./ 17. Februar 1962 umgekommenen sind, eine Versorgung zu gewährleisten. Das Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum wurde 1968/69 in der Leuschnerstraße 93 errichtet. Die Seniorenwohnungen erstrecken sich über sieben bzw. neun Geschosse und waren 1969 bezugsfertig; 62 Pflegeplätze wurden in den Jahren 1970 und 1971 nach und nach belegt. Ein weiterer Anbau mit zusätzlichen Pflegeplätzen wurde in späteren Jahren erbaut. Es entstand ein Angebot zum Wohnen und Pflegen für ältere, von der Flutkatastrophe 1962 betroffene Hamburgerinnen und Hamburger. Von Beginn an sollte die Einrichtung aber auch nicht von der Flutkatastrophe betroffenen älteren Mitbürgern insbesondere des Stadtteils offen stehen. Das zweizügige Konzept (hier das Wohnen mit Betreuungsangebot dort die stationäre Pflege) sah vor, dass Mieter des Wohnbereichs im Falle von Pflegebedürftigkeit bevorzugt im eigenen Pflegeheim einen Pflegeplatz erhalten sollten. Pflegebedürftigkeit sollte kein Grund sein, den Ort des Wohnens noch einmal wechseln zu müssen. Die Mietpreisbindung machte (und macht) das Angebot gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen attraktiv. Das Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum gehört heute, 40 Jahre nach seiner Errichtung, als fester Bestandteil zum Stadtteil Lohbrügge. Auf dem benachbarten Grundstück Leuschnerstraße 95 hat die Georg und Emma Poensgen-Stiftung 1992 eine Seniorenwohnanlage mit

3 28 Wohnungen errichtet. Die Bewohner/innen der beiden Wohnanlagen nutzen zahlreiche Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel Saal und Caféteria gemeinsam. Der stiftungseigene ambulante Pflegedienst Norzel leistet bei Bedarf Grund- und Behandlungspflege für die Bewohner/innen beider Seniorenwohnanlagen in Lohbrügge sowie in den Seniorenwohnanlagen Max Brauer Haus (Bramfeld) und Nordlandweg (Meiendorf). 3. Lage und Anbindung Das Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum befindet sich im Bergedorfer Stadtteil Lohbrügge, der neben dem Kerngebiet des Bezirks Bergedorf die höchste Einwohnerzahl aufweist. Die Einrichtung liegt in einem reinen Wohngebiet in direkter Nachbarschaft zum Grünen Zentrum, einer großen Parkanlage mit hohem Freizeitwert. Auch das Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum selbst verfügt über einen großen Garten mit altem Baumbestand. Die Bushaltestelle direkt vor dem Aufgang zum Wohnhaus sichert eine gute Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. In wenigen Minuten erreicht man so den Lohbrügger Markt sowie den S-Bahnhof und den Stadtkern von Bergedorf. Weitere Einkaufsmöglichkeiten finden sich in fußläufiger Entfernung in der Leuschnerstraße. 4. Neubau und Umstrukturierung zum Wohnen in Hausgemeinschaften Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnungen für Senioren mit niedrigem Einkommen werden derzeit auf dem Gelände der Pflegeabteilung des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums 96 neue Wohnungen als Erweiterung der bestehenden Service-Wohnanlage von Flutopfer-Stiftung und Poensgen-Stiftung gebaut. Um nicht nur Servicewohnen in der bisherigen Form anzubieten sondern auch stärker pflegebedürftigen Menschen den möglichst langen Verbleib in der Wohnanlage zu ermöglichen, wird ein Teil der geplanten Wohnungen in Form von Hausgemeinschaften errichtet. Im Erdgeschoss des Neubaus wird wieder ein Speise- und Veranstaltungssaal mit privatgewerblich betriebener Küche entstehen, der die beiden Gebäudeflügel verbindet. Darüber hinaus sind Büroräume für Leitungs- und Betreuungskräfte sowie für den stiftungsinternen ambulanten Pflegedienst vorgesehen. Im Untergeschoss sind neben den Kellerräumen für die Mieter/innen ein Wasch- und Trockenraum für die Mieter/innen sowie Umkleideräume für das Personal eingeplant. Gästezimmer werden nach Fertigstellung des Neubaus in frei werdenden Büros im benachbarten Altbau eingerichtet. 4.1 Servicewohnen Im Rahmen des Servicewohnens sollen im 3. und 4. Obergeschoss des Neubaus 48 sowie im Erdgeschoss vier Senioren-Wohnungen als abgeschlossene Wohneinheit errichtet werden. Überwiegend handelt es sich um Ein-Personen-Wohnungen mit Küche, Bad, Schlafraum und Wohnzimmer mit einer Größe von ca. 45 m² sowie um Apartments (38 m²) mit Küche, Bad und kombiniertem Wohn-/ Schlafraum. Weiterhin sind Zwei-Personen-Wohnungen mit Küche, Bad, Schlafraum und Wohnzimmer mit einer Größe von ca. 58 m² geplant. Unter den größeren Wohnungen befinden sich auch zwei Rollstuhlfahrerwohnungen. Jede Wohnung verfügt über einen Balkon oder eine Terrasse.

4 Der Gemeinschaftsraum mit Teeküche und Toilette für private Feiern und gesellige Veranstaltungen wird zentral im Erdgeschoss angesiedelt. 4.2 Wohnen und ambulante Pflege in Hausgemeinschaften Ergänzend zu den Einzelwohnungen werden im 1. und 2. Obergeschoss des Neubaus vier Hausgemeinschaften mit je 11 abgeschlossenen Wohnungen errichtet, die ebenfalls mit einem Bad sowie einer kleinen Küche ausgestattet sind. Hierbei handelt es sich um insgesamt 36 Ein-Personen-Wohnungen mit einer Wohnungsgröße von ca. 38 m ² bzw. 45 m² sowie um acht Zwei-Personen-Wohnungen mit einer Größe von ca. 58 m² jeweils mit Dachterrasse oder Balkon. Die kleineren Wohnungen umfassen neben einer Küche und dem Bad einen kombinierten Wohn-/ Schlafraum mit etwa 23 m². Die größeren Wohnungen bestehen aus Küche, Bad und Wohnzimmer sowie einem separaten Schlafraum. Diese Wohnungen fügen sich zu Hausgemeinschaften mit je 11 bis 13 Bewohner/innen zusammen und werden durch einen Gemeinschaftsbereich verbunden (Wohnzimmer/ Wohnküche), der in der Mitte der jeweiligen Hausgemeinschaft angeordnet ist. Die Ausstattung der Wohnungen obliegt ebenso wie im klassischen Servicewohnen den Bewohner/innen und orientiert sich damit an privatem Wohnraum. Auch der die Apartments verbindende Flur wird wohnlich gestaltet, um die private Atmosphäre der Hausgemeinschaft zu betonen. In den Hausgemeinschaften sind wie auch im klassischen Servicewohnen - überwiegend kleine Wohnungen vorgesehen, um die Miethöhe und damit die Gesamtkosten nach oben zu begrenzen. Die pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner sollen auch bei höherem Pflegebedarf keine höheren Eigenanteile als in stationären Pflegeeinrichtungen bezahlen. 4.3 Zielgruppen Zielgruppe für das Servicewohnen sind Personen ab 60 Jahren mit Wohnberechtigungsschein, die im Alter zwar selbstständig aber nicht (mehr) allein leben wollen und die Unterstützungsmöglichkeiten des Servicewohnens und weitere Leistungen (z.b. Notruf, Mittagessen) in Anspruch nehmen möchten. Auch pflegebedürftige Menschen können hier ergänzend zu den Betreuungsleistungen des Servicewohnens das Angebot einer ambulanten Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen. Zielgruppe für das Wohnen in den Hausgemeinschaften sind pflegebedürftige Menschen, die mindestens über eine Einstufung in Pflegestufe I verfügen und ambulante Pflegeleistungen sowie hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen benötigen. Die Zwei-Personen- Wohnungen in den Hausgemeinschaften sollen an (Ehe-) Paare vermietet werden, bei denen einer oder beide Partner pflegebedürftig sind. Denkbar ist auch eine Vergabe an zwei pflegebedürftige Einzelpersonen, die sich Küche und Bad teilen möchten. Mit dem Angebot werden ebenfalls Personen ab 60 Jahren angesprochen; es kann aber im Einzelfall auch von jüngeren Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden. Die Flutopfer-Stiftung ist bestrebt, möglichst viele der zur Zeit in der stationären Pflege des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums lebenden Bewohnerinnen und Bewohner künftig in den neuen Hausgemeinschaften zu versorgen und zu betreuen. Damit werden erstmalig in

5 Hamburg stationäre Pflegeplätze für ältere Menschen in eine ambulant betreute Wohnform umgewandelt. 5. Vertragliche Regelungen Alle Bewohner/innen sowohl im Servicewohnen als auch in den Hausgemeinschaften erhalten einen Einzel-Mietvertrag mit der Flutopfer-Stiftung von 1962 als Vermieterin gekoppelt an den Betreuungsvertrag mit der Stiftung für das Servicewohnen sowie an eine Vereinbarung über den Notruf. Betreuungskräfte erbringen die im Servicewohnen vorgesehenen Betreuungsleistungen wie z.b. Beratung und Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten, kleinere Hilfeleistungen in besonderen Fällen, Angebote zur Freizeitgestaltung, Veranstaltungen und Ausfahrten sowie Förderung von Kontakten der Bewohner/innen untereinander und im Stadtteil (siehe Ziffer 6.). Mit der Notruf-Versorgung wird der stiftungseigene ambulante Pflegedienst beauftragt. Küche und Kiosk werden künftig durch einen Pächter betrieben. Ein Mittagessen kann als Wahlleistung durch alle Mieterinnen und Mieter entweder im Speisesaal oder in der eigenen Wohnung in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige Bewohner/innen können eine einzelvertragliche Regelung mit einem ambulanten Pflegedienst nach Bedarf abschließen, die nicht mit dem Mietvertrag verbunden ist. Es erfolgt also keine Koppelung zwischen Mietvertrag und weitergehenden Betreuungsleistungen und der Mietvertrag bleibt auch dann bestehen, wenn eine Bewohnerin/ ein Bewohner zu einem späteren Zeitpunkt einen anderen als den stiftungseigenen Pflegedienst wählt. Der Pflegedienst Norzel der Flutopfer-Stiftung bietet seine Leistungen im Bereich der Pflege und der Hauswirtschaft für die Bewohnerinnen und Bewohner sowohl der Bestandswohnungen im Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum als auch der neuen Wohnungen an. Den Mieterinnen und Mietern steht es frei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen. Eine gut koordinierte Erbringung der Pflege- und Betreuungsleistungen in den Hausgemeinschaften mit hoher Personalpräsenz ist grundsätzlich dann möglich, wenn möglichst alle pflegebedürftigen Mieterinnen und Mietern den stiftungseigenen Pflegedienst wählen. Auch Bewohnerinnen und Bewohner mit erhöhtem Pflegebedarf können dann ambulant gut versorgt werden. Über dieses konzeptionelle Grundprinzip werden alle potentiellen Nutzerinnen und Nutzer der Hausgemeinschaften ausführlich informiert. Der Mietvertrag und die einzelvertragliche Regelung mit dem ambulanten Pflegedienst werden jedoch auch in den Hausgemeinschaften nicht aneinander gekoppelt. Das Mietverhältnis besteht unabhängig vom Vertrag über die Pflegeleistungen und hat auch dann weiterhin Bestand, wenn eine Bewohnerin/ ein Bewohner den Pflegedienstleister wechselt. Der Grundsatz der Wahlfreiheit ist damit gewährleistet. Einzelne Bewohner/innen, die den stiftungseigenen ambulanten Pflegedienst abwählen und einen anderen Dienstleister beauftragen, haben lediglich Anspruch auf die von dort angebotenen häuslichen Pflegeleistungen und werden durch das Konzept der umfassenden Versorgung nicht erfasst. Sollten sich jedoch mindestens zwei Drittel der Hausgemeinschaftsbewohner für einen gemeinschaftlichen Wechsel des Pflegedienstes Die Stiftung Freundeskreis Ochsenzoll hat im Jahr 2008 eine vergleichbare Umstrukturierung im Bereich psychisch kranker älterer Menschen vorgenommen.

6 aussprechen, so kann deren Interessenvertretung (siehe Ziffer 8.) die Auswahl eines neuen Pflegedienstes veranlassen. 6. Betreuungskonzept Das Konzept für die Betreuung der Mieterinnen und Mieter im Servicewohnen entspricht weitgehend dem bisher in der Wohnanlage durchgeführten Betreuungskonzept, das auf den von der Sozialbehörde festgelegten Grundsätzen für das Betreute Wohnen basiert und die Grundleistungen gemäß 6 Abs. 2 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz abdeckt. Die Betreuungskraft soll durch Beratung, Unterstützung sowie Hilfestellung dazu beitragen, den Bewohnern im Servicewohnen die Möglichkeit zu einem altersgerechten aktiven Leben in der Gemeinschaft und im Stadtteil zu bieten. Die Bewohner sollen ein möglichst selbständiges und unabhängiges Leben mit einer hohen Lebensqualität führen können. Die Angebote der Seniorenbetreuerin orientieren sich an der Lebenssituation der Bewohner; die Annahme der Angebote beruht auf Freiwilligkeit. Die Betreuerin soll für und mit den Bewohnern Aktivitäten vorbereiten und durchführen, die die Kommunikation und Interaktion untereinander fördern. Bewohner, Angehörige, Betreuer und Interessenten werden in regelmäßigen täglichen Sprechstunden über das Angebot des Servicewohnen im Hause informiert und beraten; auf Wunsch werden Hausbesichtigungen durchgeführt. Über die Sprechstunden hinaus werden Bewohnerinnen und Bewohner auch nach persönlicher Vereinbarung beraten oder ein Hausbesuch in der Wohnung durchgeführt. Alle neu eingezogenen Bewohner, deren Angehörige oder Betreuer erhalten ausführliche Informationen. Die Mieterinnen und Mieter können darüber hinaus Beratung und Hilfestellung bei der Erledigung persönlicher Angelegenheiten (z. B. Ausfüllen von Anträgen, Vermittlung von Haushaltshilfen und Pflegediensten, Hilfe bei der Krankenhausunterbringung, Unterstützung bei behördlichem Schriftwechsel) erhalten. Es werden Gespräche und Hilfen in persönlichen Krisensituationen angeboten und ggf. professionelle Hilfen vermittelt. Auf Wunsch besucht das Betreuungspersonal kranke Bewohnerinnen und Bewohner in der Wohnung oder in der Klinik. Zu den Betreuungsleistungen zählen außerdem die Förderung der Kontaktpflege unter den Bewohnern bzw. Vermittlung von Kontakten im Stadtteil, die Anregung von Neigungs- und Hobbygruppen, die Leitung und Begleitung von solchen Gruppen im Hause (z. B. Gymnastik, Werken, Basteln, Darstellendes Spiel u. a.), die Leitung von internen Veranstaltungen (z. B. Konzerte, Dia-Vorträge, bunte Nachmittage zur Geselligkeit, Feste u. a.), die Vorbereitung von Ausflügen und Fahrten, Theater- oder Kinobesuchen. Um Kontakte zwischen den Bewohnern der Servicewohnanlage und den Nachbarn im Stadtteil zu erhalten oder neu anzuknüpfen, sollen Menschen aus der Nachbarschaft das Angebot des privaten Küchenpächters nutzen, im Saal zu Mittag zu essen oder Kaffee zu trinken. Die Einbindung der Wohnanlage in den Stadtteil soll außerdem durch die Einbeziehung von Ehrenamtlichen aus der Region unterstützt werden. Einen Anknüpfungspunkt hierfür bietet die Mitgliedschaft des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums im Bürgerverein Lohbrügge. Das Seniorenzentrum kooperiert darüber hinaus mit dem Mehrgenerationenhaus brügge sowie mit einer Kindertagesstätte.

7 Für die Betreuung aller Mieterinnen und Mieter im Altbestand sowie den neuen Wohnungen des Wilhelm Leuschner Seniorenzentrums und in der Georg und Emma Poensgen-Stiftung sollen künftig 1,25 Personalstellen zur Verfügung stehen. Neben der Selbstständigkeit im Alter spielt auch das Bedürfnis nach Sicherheit für die Zielgruppe von Service-Wohnanlagen eine große Rolle. Deshalb wird die hausinterne Notrufanlage den Mieterinnen und Mietern der neuen Wohnungen ebenso wie den Bewohnern im Bestand weiterhin zur Verfügung stehen. 7. Selbstbestimmung, Teilhabe und Normalität Bei der Entwicklung des neuen ambulanten Konzepts haben nicht nur die vergleichsweise hohen Kosten einer stationären Pflege sondern insbesondere fachliche Gründe eine Rolle gespielt. So ist in den ambulanten Hausgemeinschaften ein selbst bestimmtes Wohnen und Leben in den eigenen vier Wänden möglich. Die Wohnqualität mit eigenem Apartment einschließlich Küche und Bad orientiert sich am Normalitätsprinzip und bietet mit den Gemeinschaftsräumen zusätzliche Möglichkeiten der Teilnahme am Leben in der Hausgemeinschaft. Die Bewohnerinnen und Bewohner bestimmen ihren Tagesablauf selbst und sprechen mit ihrem ambulanten Pflegedienst die zeitliche Lage der Pflegeeinsätze sowie der von ihnen beauftragten hauswirtschaftlichen Leistungen ab. Sie entscheiden eigenständig, ob und welche Mahlzeiten sie zusammen mit anderen Bewohnern in dem Gemeinschaftsraum ihrer Hausgemeinschaft einnehmen möchten. Gemeinsame Mahlzeiten sowie weitere gemeinschaftliche Aktivitäten der Hausgemeinschaftsbewohnerinnen und bewohner werden durch das Pflege- und Betreuungspersonal angeregt und gefördert und durch eine entsprechende Gestaltung der Gemeinschaftsräume unterstützt. Das eigene Apartment bietet daneben die erforderliche Rückzugsmöglichkeit. Die Angehörigen der pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner in den Hausgemeinschaften sollen aktiv am alltäglichen Leben in den Hausgemeinschaften teilnehmen. Erfahrungsgemäß ist die Bereitschaft Angehöriger zur Mitwirkung im ambulanten Setting höher als in der stationären Pflege und die Angehörigen können sich mit ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten besser einbringen. Die Einbeziehung der Angehörigen erfolgt darüber hinaus im Rahmen eines regelmäßigen Angehörigentreffs. 8. Mitwirkung und Interessenvertretung Die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner im gesamten Haus wird derzeit durch einen gewählten Hausbeirat gemäß 6 Abs. 3 HmbWBG wahrgenommen. Der Hausbeirat vertritt die Interessen aller Nutzerinnen und Nutzer gegenüber der Flutopfer- Stiftung und wirkt in Angelegenheiten von nutzerübergreifendem Interesse mit. Hierzu zählen insbesondere die Freizeitgestaltung, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen, die Gestaltung und Nutzung der Gemeinschaftsräume, das Angebot von Küche und Kiosk sowie bauliche Maßnahmen. Die künftige Ausgestaltung der Mitwirkung im Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum soll gemäß 4 Wohn- und Betreuungsmitwirkungsverordnung gemeinsam mit den neuen Bewoh-

8 nern entwickelt und erprobt werden. Ziel ist eine wirksame Interessenvertretung insbesondere der Bewohnerinnen und Bewohner der Hausgemeinschaften. Die in 6 Abs. 4 vorgesehene regelmäßige Nutzerbefragung wurde von der Flutopfer- Stiftung bereits gemeinsam mit anderen Trägern konzipiert und 2011 erstmals durchgeführt. 9. Personal- und Qualitätsmanagement Zur Erbringung von Pflegeleistungen sowie von hauswirtschaftlichen Versorgungsleistungen beschäftigt der ambulante Pflegedienst Norzel examinierte Pflegefachkräfte, Gesundheitsund Pflegeassistentinnen, Pflegehelferinnen sowie Hauswirtschaftskräfte. In den Hausgemeinschaften soll soweit möglich Personal der bisherigen stationären Pflegewohnbereiche eingesetzt werden. Die Beschäftigten werden für die Tätigkeit in den neuen Strukturen fortgebildet. Eine feste Zuordnung von Pflegekräften und hauswirtschaftlichem Personal zu den Hausgemeinschaften gewährleistet die Kontinuität in der Betreuung. In Vertretungssituationen können Beschäftigte des ambulanten Pflegedienstes eingesetzt werden, die ansonsten Bewohner/innen aus anderen Bereichen des Servicewohnens betreuen und deshalb das gesamte Haus und dessen Bewohner/innen bereits kennen und selbst dort bekannt sind. Das Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum und der ambulante Pflegedienst Norzel sind Mitglied der Qualitätsgemeinschaft Pflege im Paritätischen Wohlfahrtsverband Hamburg. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur internen Qualitätssicherung und kontinuierlichen Verbesserung durchgeführt. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem das Beschwerdemanagement, Pflegevisiten, Fallbesprechungen, Qualitätszirkel sowie Fort- und Weiterbildungen. 10. Kosten für die Bewohner/innen und Finanzierung Im Servicewohnen sowie in den Hausgemeinschaften zahlen die Bewohner/innen monatlich eine bei geförderten Sozialwohnungen durch die Wohnungsbaukreditanstalt festgesetzte Anfangsmiete (derzeit 5,90 pro m²; Erhöhung alle zwei Jahre) für das individuelle Apartment. Hinzu kommen Betriebs- und Nebenkosten, der Betreuungszuschlag für das Servicewohnen (geplant 45,- Euro/ Monat) und der Kostenbeitrag für den Notruf (ca. 18.- Euro monatlich). Pflegebedürftige Bewohner/innen tragen darüber hinaus einen individuellen Eigenanteil zu den Pflegeleistungen und zur hauswirtschaftlichen Versorgung bei. Durch die Pflegekasse werden über die Sachleistungspauschale (je nach Pflegestufe derzeit monatlich Euro 450.-, 1.100.-, 1.550.-) die Leistungen der häuslichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung anteilig finanziert. Ergänzend können solche Leistungen mit dem Sozialhilfeträger abgerechnet werden. Bewohner/innen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen und hierfür gemäß 45b SGB XI eine Kostenerstattung in Höhe von 100.- bzw. 200.- Euro monatlich bei der Pflegekasse beantragen. Gegebenenfalls übernimmt der Sozialhilfeträger die Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung nach SGB XII.

9 Die ambulante Behandlungspflege/ häusliche Krankenpflege gemäß SGB V wird über die Krankenkassen finanziert. Musterberechnungen zeigen, dass Betreuung und Pflege im Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum in der ambulanten Form für die Bewohner/innen preisgünstiger sind als die Leistungen einer neu errichteten stationären Pflegeeinrichtung. 11. Weitere Schritte, Zeitplan und Erprobung Nach der Grundsatzentscheidung des Vorstands vom Juli 2010 zur Umstrukturierung des Pflegebereichs im Wilhelm Leuschner Seniorenzentrum wurde im Sommer 2011 mit den Vorarbeiten für den Abbruch begonnen. Mit einer Fertigstellung des Neubaus ist zum 1. Oktober 2013 zu rechnen. Das Konzept des Wohnens mit ambulanter Pflege in den Hausgemeinschaften bedarf nach Auffassung der Flutopfer-Stiftung einer Erprobung über einen Zeitraum von mehreren Jahren. Hierbei sind - ggf. mit externer Unterstützung - insbesondere folgende Fragestellungen zu beantworten: Gelingt eine gezielte Vermietung von Wohnungen im Servicewohnen an pflegebedürftige ältere Menschen? Können einzelvertraglich vereinbarte Pflegeleistungen, hauswirtschaftliche Hilfen und Betreuungsleistungen des Servicewohnens für eine Anzahl von bis zu 52 Bewohner/innen in einer Weise koordiniert erbracht werden, dass für alle Bewohner/innen eine hohe Personalpräsenz spürbar wird? Welche Auswirkungen auf die Versorgung der Mieter/innen in den Hausgemeinschaften hat es, wenn einzelne Bewohner/innen unterschiedliche Pflegedienste wählen? Ist eine hochwertige Versorgung in ambulanten Hausgemeinschaften auf der Grundlage der beschriebenen Grundleistungen ohne zusätzliche Kosten für die Bewohner/innen möglich? Gelingt der Umzug bisher stationär versorgter Bewohner/innen in die ambulanten Hausgemeinschaften? Bei welchem Pflegebedarf bzw. welchen Krankheitsbildern sind in der Praxis die Grenzen einer ambulanten Betreuung und Pflege erreicht? Wie gelingt die Einbeziehung von Angehörigen und Ehrenamtlichen? Wie gemeinschaftlich gestaltet sich das Wohnen in den Hausgemeinschaften tatsächlich? Von einer zufrieden stellenden Beantwortung dieser Fragen hängt auch die Übertragung des Konzepts auf andere Einrichtungen der Flutopfer-Stiftung bzw. der mit ihr kooperierenden Stiftungen ab.