V e r t r a g. über den Anschluss an das Nahwärmenetz. und die Lieferung von Nahwärme. durch die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg



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Transkript:

V e r t r a g über den Anschluss an das Nahwärmenetz und die Lieferung von Nahwärme durch die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg (Anschluss- und Wärmeliefervertrag) zwischen Fam. Mustermann Musterweg 1, 35287 Erfurtshausen - nachstehend als Wärmekunde bezeichnet - und der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg Am Stein 8, 35287 Erfurtshausen. Anschlussobjekt (falls abweichend von der oben angegebenen Wärmekundenadresse) --------------- Objektnummer: [1/10]

1. Vertragsgegenstand 1.1. Die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg versorgt das oben angegebene Anschlussobjekt des Wärmekunden auf der Grundlage dieses Vertrages und der aktuell gültigen Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV, siehe Anlage 1) ganzjährig mit Wärme für die Raumheizung sowie die Warmwasserbereitung. Als Wärmeträger dient Wasser. 1.2. Aus den vom Wärmekunden getätigten Auskünften über seinen bisherigen Energiebedarf ergibt sich nach Berechnung des Ingenieurbüros EWT für das Anschlussobjekt eine maximale Wärmeanschlussleistung von P=15kW. 1.3. Die Wärmelieferung erfolgt (bitte ankreuzen) ab dem Tag der Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes (Standard) spätestens zum 1. Okt. 2014 (Option) 1.4. Die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg stellt dem Wärmekunden die Wärme an der Sekundärseite der Übergabestation zur Verfügung. Hier enden Lieferpflicht und Verantwortlichkeit der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg. Ab der Sekundärseite der Übergabestation geht die Verantwortlichkeit für die Verteilung der Wärme auf den Wärmekunden über. 2. Technische Bedingungen 2.1. Die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg errichtet, verlegt und unterhält die für die Wärmelieferung notwendigen technischen Anlagen bis einschließlich der Übergabestation und der geeichten Wärmemengenmesseinrichtung (Wärmemengenzähler) im Anschlussobjekt. 2.2. Der Wärmekunde gestattet der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg oder einer von ihr beauftragten Firma auf dem Grundstück des Wärmekunden die Installation der technischen Anlagen, die für die Belieferung des Kunden mit Wärme und für eine zwischen der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg und dem Wärmekunden vereinbarten Durchleitung von Wärme zu Nachbargrundstücken notwendig sind. Diese technischen Anlagen bleiben Eigentum der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg. Der Wärmekunde verpflichtet sich, auf Anforderung durch die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg hin, eine Dienstbarkeit hinsichtlich der dauerhaften Duldung der auf seinem Grundstück verlegten Leitungen der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg auf deren Kosten zugunsten der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg zu bestellen. Soweit die Dienstbarkeit nicht eingetragen ist, gilt ihr Inhalt als schuldrechtlich vereinbart. 2.3. Der Wärmekunde verpflichtet sich, die für seine Anlage festgelegten technischen Bedingungen einzuhalten und seine Anlage so zu betreiben, dass von ihr keine störenden Einflüsse auf das Wärmenetz der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg ausgehen. 2.4. Das als Wärmeträger dienende Wasser kann technisch bedingt Zusätze enthalten. Es darf vom Wärmekunden nicht als Trink- oder Gebrauchswasser entnommen, in seiner Zusam- [2/10]

mensetzung verändert oder verunreinigt werden. Auf die hohe Vorlauftemperatur wird ausdrücklich hingewiesen. 2.5. Für die Prüfung, Wartung und Reparatur der technischen Einrichtungen, die Behebung von Störfällen sowie zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten gemäß diesem Vertrag gestattet der Wärmekunde einem ausgewiesenen Beauftragten der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg ein Zutrittsrecht auf sein Grundstück sowie zu seinen Räumen. Dieses Zutrittsrecht wird hiermit ausdrücklich vereinbart. Wird dieser Zutritt verwehrt und kann deshalb die Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg bei Störfällen nicht zu den technischen Anlagen der Genossenschaft gelangen, trägt der Wärmekunde die hieraus entstehenden Kosten. 2.6. Der Wärmekunde ist berechtigt, die Wärme an seine Mieter weiterzuleiten. In diesen Fällen hat er sicherzustellen, dass seine Mieter gegenüber der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg keine weitergehenden Schadensersatzansprüche erheben können, als in der AVBFernwärmeV vorgesehen sind. Eine Weiterleitung der bezogenen Wärme an Dritte ist nur in Absprache mit der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg möglich. 2.7. Des Weiteren gelten die technischen Anschlussbedingungen (Anlage 3 TAB) 3. Anschlussgebühren, Preise, Bezahlung und Abrechnung 3.1. Der Wärmekunde bezahlt a) Fall Standard (Anschluss und Wärmebezug ab Heizperiode 2013 / 2014) einen Arbeitspreis für die bezogene Wärme; ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einen Grundpreis für die Wärmebereitstellung. b) Fall Option (Anschluss jetzt und Wärmebezug spätestens zum 1. Okt. 2014) ab dem Zeitpunkt der Installation der Hausübergabestation und der Möglichkeit der Genossenschaft zur Wärmelieferung einen Grundpreis für die Anschlussbereitstellung. Die vom Wärmekunden bezogene Wärmemenge wird mittels eines geeichten Wärmemengenzählers an der Übergabestation gemessen. 3.2. Der Grundpreis und der Arbeitspreis richten sich nach der aktuellen Preisliste (siehe Anlage 2), die Bestandteil dieses Vertrages ist. 3.3. Arbeits- und Grundpreis werden gemäß der Preisliste (Anlage 2) angepasst. 3.4. Ungeachtet dessen kann eine Preisanpassung aufgrund von unvorhergesehenen Entwicklungen notwendig werden. Derartige Preisänderungen bedürfen der ausführlichen Begründung gegenüber der Mitgliederversammlung der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg. 3.5. Das Abrechnungsjahr läuft vom 1.7.-30.6 des Folgejahres. 3.6. Der Wärmekunde leistet auf den Grundpreis und den Arbeitspreis monatliche Abschlagszahlungen. Diese sind jeweils zum 10. des Monats fällig. Die Höhe der Abschlagszahlungen orientiert sich an der jeweils erwarteten Gesamtzahlung des Wärmekunden für das Abrechnungsjahr. 3.7. Alternativ kann der Kunde eine Jahresvorauszahlung in Höhe der erwarteten Gesamtzahlungen für den Abrechnungszeitraum zu Beginn des Wärmebezugs/Beginn des [3/10]

Abrechnungsjahrs leisten. Dabei räumt die Genossenschaft dem Kunden ein Skonto von 2% bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ein. 3.8. Gewünschte Zahlungsweise: monatliche Abschlagszahlung O Jahresvorauszahlung O 3.9. Liegen keine validen Verbrauchsdaten aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum vor, so erfolgt die Festsetzung der monatlichen Abschlagszahlungen nach Anlage 4. (Anm: Für Kunden, die sofort anschließen und ihren Wärmebedarf ausschließlich aus dem Nahwärmenetz beziehen (also ihre Altanlage außer Betreib setzen), werden valide Verbrauchszahlen für das zweite Abrechnungsjahr vorliegen.) 3.10. Die Abschlagszahlungen werden bei der Jahresabrechnung verrechnet. Überzahlungen des Wärmekunden werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr verrechnet; darüber hinaus gehende Überzahlungen werden dem Wärmekunden erstattet; Restforderungen der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg werden mit der nächsten Abschlagszahlung für das Folgejahr fällig. 3.11. Für die Abschlagszahlungen und die Restforderungen erteilt der Wärmekunde der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg eine Einzugsermächtigung in der Anlage 5. 4. Vertragsdauer 4.1. Der Wärmeliefervertrag ist an die Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g. gebunden. 4.2. Eine Kündigung des Wärmeliefervertrages durch den Kunden erfolgt durch Kündigung der Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g. bzw. der Kündigung des für diesen Anschluss gezeichneten Genossenschaftsanteils. Der Wärmeliefervertrag endet mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g. bzw. der endgültigen Auflösung des betreffenden Genossenschaftsanteils. 4.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgt die Verschließung und Verplombung der Hausanschlussstation. Die Genossenschaft kann die Hausanschlussstation später rückbauen. 5. Sonstiges 5.1. Soweit in diesem Vertrag und seinen Anlagen nichts anderes bestimmt ist, gilt die Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (siehe Anlage AVBFernwärmeV) vom 20. Juli 1980 in ihrer letzten gültigen Fassung. 5.2. Sollte eine Regelung in diesem Vertrag rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Regelungen davon unberührt. Sollte bei Vertragsabschluss ein Sachverhalt nicht oder nicht ausreichend geregelt worden sein, verpflichten sich die Vertragspartner, eine dem Vertragsgegenstand entsprechende Regelung nachzuholen. 5.3. Der Wärmekunde erklärt hiermit ausdrücklich sein Einverständnis, dass die mit der vereinbarten Wärmelieferung anfallenden Daten von der Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg zum Zwecke der Datenverarbeitung unter Beachtung der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes gespeichert werden. [4/10]

6. Ergänzende Bestimmungen Bestandteile dieses Vertrages sind: 6.1. Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (Anlage 1 AVBFernwärmeV) 6.2. Preisliste vom September 2013 (Anlage 2 Preisliste) 6.3. Technische Anschlussbedingungen (Anlage 3 TAB) 6.4. Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen (Anlage 4) 6.5. Lastschriftmandat (Anlage 5) 7. Besonderheiten keine Erfurtshausen, den 1.9.2013 (Energiegenossenschaft Erfurtshausen eg) (Wärmekunde) [5/10]

Anlage 1: Verordnung über Allgemeine Bestimmungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) Diese kann in ihrer aktuellen Fassung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bezogen werden. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/avbfernw_rmev/gesamt.pdf [6/10]

Anlage 2: Preisliste (Stand September 2013) 1. Der Grundpreis (GP) beträgt pro Monat 20,00 Euro netto. 2. Der Arbeitspreis (AP) für die bezogene Wärme beträgt 0,06 Euro netto pro kwh. Grundbetrag und Arbeitspreis werden pauschal um 2% pro Abrechnungszeitraum heraufgesetzt. Der Grundbetrag wird dabei auf ganze Cent, der Arbeitspreis auf hundertstel Cent gerundet. [7/10]

Anlage 3: Technische Anschlussbedingungen (Stand September 2013) 1. Der Wärmekunde ist verantwortlich für den Stromanschluss und die Stromlieferung zum Betrieb des Pumpensystems/der Hausanschlussstation; kann der Kunde keinen Strom zur Verfügung stellen, ist die Genossenschaft von der Verpflichtung zur Wärmelieferung entbunden. (Anmerkung für unsere Kunden: Auch die bisherige Heizung bleibt bei Stromausfall kalt! Die Genossenschaft muss sich in einem solchen Fall aus der Haftung nehmen.) 2. Der Wärmekunde ist für die Abführung von Wasser aus dem Überdruckventil der Hausanschlussstation verantwortlich. Die Genossenschaft haftet nicht für Schäden des Kunden, die im Zusammenhang mit dem Austritt von Wasser aus dem Überdruckventil der Hausanschlussstation des Kunden entstehen, wenn das Überdruckventil nicht ordnungsgemäß an die Entwässerung angeschlossen ist. 3. Der Wärmekunde wird im Zusammenhang mit dem ordnungsgemäßen Funktionieren der Beheizung seines Hauses über die Hausübergabestation auf die Notwendigkeit des hydraulischen Abgleichs seiner Heizungsanlage hingewiesen. Diese ist von einem Heizungsfachbetrieb durchzuführen und im Beschwerdefall der Genossenschaft gegenüber nachzuweisen. [8/10]

Anlage 4: Berechnung der monatlichen Abschlagszahlungen eingestellte Leistung: verbrauchsabhängige Kosten pro Jahr: verbrauchsunabhängige Kosten pro Jahr: 15 kw 1725,00 285,60 Anschlussmonat Höhe der monatlichen Abschlagszahlungen Gesamtzahlung Gesamtzahlung mit 2% Skonto Juli 168 12 mal 2.010,60 1.970,39 August 179 11 mal 1.963,80 1.924,52 September 192 10 mal 1.917,00 1.878,66 Oktober 205 9 mal 1.841,45 1.804,62 November 210 8 mal 1.679,65 1.646,06 Dezember 207 7 mal 1.448,85 1.419,87 Januar 192 6 mal 1.149,05 1.126,07 Februar 166 5 mal 832,00 815,36 März 137 4 mal 549,45 538,46 April 100 3 mal 301,40 295,37 Mai 70 2 mal 139,60 136,81 Juni 47 1 mal 46,80 45,86 Vor dem Wärmebezug werden 23,80 verbrauchsunabhängige Kosten pro Monat als Abschlag fällig. [9/10]

Anlage 5: Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g., Am Stein 8, 35287 Erfurtshausen Gläubiger-Identifikationsnummer DE70ZZZ00000183300 Mandatsreferenz M SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Energiegenossenschaft Erfurtshausen e.g. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort _ _ Kreditinstitut (Name und BIC) D E IBAN Datum, Ort und Unterschrift [10/10]