Mietverwaltungsvertrag Zwischen Herrn Heinz Mustermann Musterstraße 12 12345 Musterstadt - nachstehend Eigentümer genannt und Hausverwaltung Sylvia Kassner Bannemer Feld 18 46569 Hünxe - nachstehend Verwalterin genannt wird nachstehender Mietverwaltungsvertrag geschlossen 1 Gegenstand der Verwaltung Der Eigentümer überträgt der Verwalterin die Verwaltung des vermieteten Grundstücks Musterstraße 12 in 123456 Musterstadt 2 Vertragsdauer Dieser Vertrag wird für die Zeit vom 2013 bis zum..2015 geschlossen. Wird er nicht von einem der Vertragsschließenden rechtzeitig, d.h. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Vertragsende schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 1 Jahr. Der Vertrag kann vorzeitig aus wichtigem Grund gekündigt werden 1/7
3 Aufgaben und Pflichten des Verwalters Die Verwalterin hat die Verwaltung nach den Weisungen des Eigentümers und mit der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns zu führen und hat insbesondere das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu halten. Die Verwalterin ist berechtigt und verpflichtet, die Interessen des Eigentümers zu vertreten und die nachstehenden Aufgaben wahrzunehmen. Zum Aufgabenbereich des Verwalters gehören insbesondere: 1. Allgemeine Verwaltung - der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen zu Marktbedingungen und deren Kündigung sowie der gesamte mündliche und schriftliche Verkehr mit den Mietern / Pächtern, - die Wohnungsabnahme und Erstellung eines Abnahmeprotokolls, sowie Wohnungsübergabe und Erstellung eines Übergabeprotokolls - Neuvermietung einschließlich Mietersuche (ggf. nach Absprache Auftragsvergabe an ein Maklerunternehmen) sowie Wohnungsübergabe mit Erstellungen eines Übergabeprotokolls, - die genaue Beachtung und Durchführung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, die Bewirtschaftung des Grundstücks betreffend sowie die Pflichten und Rechte des Grundstückseigentümers zu vertreten, sowie den Eigentümer im Zusammenhang mit dem Objekt gegenüber Behörden und Ämtern zu vertreten, - objektbezogene Sach- und Haftpflichtversicherungen in erforderlichem Umfang abzuschließen und die fristgemäße Zahlung der Versicherungsprämien. Ferner die Vertretung des Eigentümers gegenüber den Versicherern zur Wahrung der Rechte des Eigentümers bei Versicherungsfällen und Schadenregulierungen, - die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, - die Überprüfung aller Betriebs- und Bewirtschaftungskosten und deren Überwachung, - die Verwaltung von Hausakten und Belegen - die Abwicklung des Schriftverkehrs mit Handwerkern, Lieferanten, Ver- und Entsorgungsunternehmen etc. 2. Kaufmännische Verwaltung - die Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Nebenkosten, - die Sicherstellung und Verwaltung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen, - die Einziehung des Miet- und Pachtzinses, deren gesetzliche Geltendmachung wie generell die Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, Organisation des außergerichtlichen Mahnverfahrens mit Erstellung eines Mahnbescheides, erforderlichenfalls mit Hilfe des Gerichtes, und unter Inanspruchnahme eines geeigneten Rechtsanwaltes (Rechtsanwalt nach Rücksprache), 2/7
- die Zusammenstellung der Unterlagen zur gerichtlichen Betreibung von Mietrückständen durch einen Rechtsanwalt nach Rücksprache mit dem Eigentümer, - die Überprüfung des Mietpreisniveaus und Vorschläge zur Anpassung des Mietzinses sowie deren Durchführung, - die zeitnahe Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen, - die Erstellung und Abrechnung aller Ein- und Ausgabenvorgänge, - die Erstellung einer aktuellen Zahlungsrückstandsliste, - die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung, - die Erstellung der Nebenkostenabrechnung und Einziehung evtl. Nachforderungen sowie Vorschläge zur Anpassung der Vorauszahlungen, - die pünktliche Zahlung aller öffentlichen und sozialen Lasten, Abgaben und der wiederkehrenden Leistungen, die Bezahlung von Handwerker-, Lieferanten und sonstigen Rechnungen und die Leistung anderer für die Hausbewirtschaftung notwendiger Ausgaben, - für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen, 3. Technische Verwaltung - für die ordnungsgemäße laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen und in dringenden Fällen sonstige zur Erhaltung erforderlichen Maßnahmen zu treffen, und die erforderlichen Tätigkeiten in Auftrag zu geben, - die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Heizungs-, Sanitär- und sonstigen Anlagen des Objekts, einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Liefer- und Wartungsverträgen, - die Anschaffung von Geräten und Gegenständen, nach Rücksprache mit dem Eigentümer, die für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und die Ausstattung erforderlich sind, - der Abschluss und Kündigung von Hausmeisterverträgen sowie von Verträgen mit sonstigen Hilfskräften (z.b. für Haus-, Straßen- und Gehwegreinigung, Außenanlagen). Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der vorgenannten Personen in Bezug auf das Objekt. - Dringende, notwendige Reparaturmaßnahmen können bis zu einer Höhe von. (nach VB) ohne Absprache in Auftrag gegeben werden. 3/7
4 Rechnungslegung und Informationspflicht - Die Verwalterin ist zur ordnungsgemäßen Buchführung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung einschließlich geordneter Sammlung der Originalbelege verpflichtet. - Auf Nachfrage des Eigentümers, hat die Verwalterin unverzüglich Rechenschaft über die aktuellen Kontostände und Kontenbewegungen auf Giro- und Mietkautionskonten zu erteilen. - Der Verwalter hat die Pflicht, den Eigentümer unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter in Kenntnis zu setzen, insbesondere durch Übermittlung von Durchschriften oder Abschriften des Schriftwechsels auf Verlangen. 5 Zahlungsverkehr Der gesamte Zahlungsverkehr für das Objekt wird über ein Girokonto abgewickelt, welches die Verwalterin bei der Bank:.. BLZ:.. Kto-Nr.:.. eröffnet, das ausschließlich als Verwaltungskonto für das benannte Objekt dient. - Die Verwalterin hat Gelder oder sonstige Gegenstände, die zur Immobilienverwaltung gehören getrennt von ihrem Vermögen zu halten. - Die Bankgebühren gehen zu Lasten des Eigentümers. - Weist das Girokonto kein ausreichendes Guthaben auf, hat der Eigentümer in auf Anforderung für ausreichende Deckung zu sorgen. - Überschüsse des Mietkontos überweist die Verwalterin dem Eigentümer zum. (Zeitraum nach Absprache) auf die nachstehende Bankverbindung des Eigentümers. Bank: BLZ: Kontoinhaber: Kto-Nr.: - Mietkautionen werden von der Verwalterin gesondert vom eigenen Vermögen angelegt. Das Guthaben des Mieters steht diesen nach Auszug einschließlich der Zinsen zur Verfügung, wenn keine verrechnungsfähigen Forderungen gegen die Mieter bestehen. 4/7
6 Verwaltervergütung 1. Der Eigentümer ist verpflichtet dem Verwalter für seine Tätigkeit eine monatliche, zum Anfang des Monats fällig werdende, netto Vergütung von je Wohneinheit, je Gewerbeeinheit, und je Garage zu zahlen. 2. Bei Neuvermietung einer Wohnung erhält die Verwalterin für die Bonitätsprüfung, den Mietvertrag und die Wohnungsübergabe einschließlich der Wohnungsabnahme und Erstellung der entsprechenden Protokolle eine Pauschale von 145,00 Euro. Für PkW Stellplätze oder Garagen, sofern diese nicht zusammen mit einer Wohnung vermietet worden sind, erhält die Verwalterin für die entsprechende Neuvermietung eine Pauschale von 40,00 Euro. Eventuelle Kosten für Makler und Inserate übernimmt der Vermieter. 3. Die Bearbeitung von außergewöhnlichen Schäden und Baumaßnahmen wird mit einer Stundenvergütung von 45,00 Euro berechnet. Dies betrifft v.a. die Bearbeitung von größeren Leitungswasser- oder Brandschäden, Auszug von Mietnomaden, die mehrere Begehungen und Handwerkertermine vor Ort erfordern. 4. Sonstige notwendige Auslagen für Porto, Fahrgeld, Kopien, Geschäftsbücher, werden nach einer ordnungsgemäßen Aufstellung in Rechnung gestellt. 5. Bei Erstellung einer Heizkostenabrechnung durch die Hausverwaltung Sylvia Kassner erfolgt eine zusätzliche Berechnung nach Vereinbarung mit dem Eigentümer. 6. Bei Durchführung größerer Bauarbeiten wird der Verwalterin ein zusätzliches Entgelt nach besonderer Vereinbarung gewährt. 7. Sonderarbeiten, die außerhalb der üblichen Hausverwaltertätigkeit liegen und die in Wahrnehmung der Interessen des Eigentümers von der Verwalterin übernommen werden, sind besonders zu vergüten. Hier gilt ein Stundenhonorar von 45,00 Euro als vereinbart. 8. Die Verwalterin ist berechtigt, die Vergütung sowie die Auslagen aus den eingehenden Mietund Pachtzinsen vom laufenden Girokonto zu entnehmen; ist diese Entnahme nicht möglich, so verpflichtet sich der Eigentümer, die Vergütung an den Verwalter unmittelbar bei Fälligkeit zu zahlen. 9. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19%. 5/7
7 Vertretung Sollte die Verwalterin längere Zeit an der Ausübung ihrer Tätigkeit verhindert sein, so ist sie verpflichtet und berechtigt einen geeigneten Vertreter zu bestellen. Der Eigentümer muss hiervon rechtzeitig vorher in Kenntnis gesetzt werden. Der Vertreter ist Erfüllungsgehilfe der Verwalterin. Eine Übertragung der Vertretung auf Dauer auf einen Dritten ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Eigentümers zulässig. 8 Haftung Die Verwalterin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Sach- und Vermögensschäden. Die Verwalterin hat neben der Bürohaftpflichtversicherung auch eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung abzuschließen und verpflichtet sich zur Aufrechterhaltung der Versicherung während der Laufzeit des Vertrages. 9 Vollmacht Dieser Dienstvertrag ersetzt nicht die Hausverwaltungsvollmacht und kann als solche nicht verwandt werden. Er regelt ausschließlich die Beziehungen zwischen Eigentümer und Verwalterin im Innenverhältnis. Der Eigentümer erteilt der Verwalterin eine schriftliche Vollmacht über den Inhalt der übertragenden Befugnisse. Die Ausstellung der Vollmachtsurkunden kann von der Verwalterin in der benötigten Anzahl jederzeit verlangt werden. Bei Beendigung des Vertrages sind sie unaufgefordert an den Auftraggeber zurückzugeben. 10 Besondere Vereinbarungen Weiterhin wird folgendes vereinbart: 6/7
11 Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, salvatorische Klausel Mündliche Abreden sind neben diesem Vertrag nicht getroffen worden. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist der Vertrag vielmehr seinem Sinne gemäß zur Durchführung zu bringen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß. Die Vertragsschließenden bestätigen hiermit, eine Abschrift dieses von ihnen gelesenen, genehmigten und eigenhändig unterschriebenen Vertrages erhalten zu haben. Ort, Datum Ort, Datum Eigentümer HSK Hausverwaltung Sylvia Kassner 7/7