Landesberufsschule Theresienfeld Nachkontrolle



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Transkript:

Landesberufsschule Theresienfeld Nachkontrolle Bericht 12 2011

Landesrechnungshof Niederösterreich Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 1. Prüfungsgegenstand 1 2. Grundstückseigentum 1 3. Energetische Gebäudesituation 2 4. Schulsozialarbeit 2 5. Lehrpersonal 2 6. Periodisches Mitarbeitergespräch 3 7. Grundlegende Aufbauorganisation 3 8. Organisationsgrundlagen 4 9. Finanzieller Überblick 4 10. Einnahmen 4 11. Laptopgebühr 5 12. Belegprüfung 6 13. Verrechnungs- und Buchungsanweisung 7 14. IT-Betrieb 7 15. Vergaberechtliche Vorschriften bei geladenen Verfahren 8 16. Vergaberechtliche Vorschriften bei geistigen Dienstleistungen 10 17. Revision der Brandmeldeanlage 10 18. Stellenbeschreibung für Brandschutzbeauftragte 11 19. Brandschutzplan 11 20. Brandschutz-Mängelbericht 11 21. Führung eines Brandschutzbuchs 12

Landesrechnungshof Niederösterreich 22. Freihaltung von Fluchtwegen 12 23. Feuerwehralarmplan 13 24. Mangel Bedienstetenschutz 14

Landesrechnungshof Niederösterreich I Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle Zusammenfassung Der Landesrechnungshof hat eine Nachkontrolle zum Bericht 9/2009 Landesberufsschule Theresienfeld durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Nachkontrolle waren von 23 Empfehlungen aus diesem Bericht 21 ganz umgesetzt bzw. in Umsetzung begriffen. Zwei Empfehlungen wurden nicht umgesetzt. Vom Gewerblichen Berufsschulrat für NÖ und von der Landesberufsschule Theresienfeld wurden bereits mehr als 90 Prozent der Empfehlungen umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen. Dadurch wurden Verbesserungen bei den Organisationsgrundlagen sowie Führungsinstrumenten, der Besetzung der Lehrerdienstposten, der energetischen Gebäudesituation, im Beschaffungswesen und der internen Kontrolle im Rechnungswesen erzielt. Weiters wurden alle Empfehlungen im Bereich des Brand- und Bedienstetenschutzes umgesetzt. Einige Empfehlungen wie die grundbücherliche Einverleibung von Dienstbarkeiten, der volle Ausbau der Schulsozialarbeit, Vereinfachungen im Rechnungswesen und Verbesserungen in der IT-Betreuung sind in Umsetzung begriffen. Die Beiträge des ehemaligen NÖ Berufsschulbaufonds für das Schuljahr 2005/2006 sind noch ihrer widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag beträgt seit 40 Jahren pro Lehrling und Lehrgang 7,27 Euro. Die Einhebung der Lern- und Arbeitsmittelbeiträge ist nach dem NÖ Pflichtschulgesetz vorzunehmen. Die NÖ Landesregierung teilte im September 2011 in ihrer Stellungnahme mit, dass die Beiträge des ehemaligen NÖ Berufschulbaufonds beginnend mit dem Rechnungsjahr 2011 bis 2013 der widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden. Weiters wird die Einholung der für die Neufestsetzung des Lern- und Arbeitsmittelsbeitrags erforderlichen Beschlüsse nach den Vorgaben des NÖ Pflichtschulgesetzes angestrebt.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 1 1. Prüfungsgegenstand Der Landesrechnungshof überprüfte die Umsetzung der 23 Empfehlungen aus dem Bericht 9/2009 Landesberufsschule Theresienfeld, den der NÖ Landtag am 21. Jänner 2010 mit der Aufforderung zur Kenntnis genommen hatte, dass den in diesem Bericht dargelegten Auffassungen des Rechnungshofausschusses entsprochen wird. Ziel der Nachkontrolle ist es, den NÖ Landtag über den Stand der Umsetzungen zu informieren. Der Landesrechnungshof stellt daher die Ergebnisse aus dem Bericht Landesberufsschule Theresienfeld mit ihrem jeweiligen Umsetzungsstand dar. Der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ und die NÖ Landesberufsschule Theresienfeld haben 17 Empfehlungen zur Gänze umgesetzt, vier Empfehlungen sind in Umsetzung begriffen und zwei wurden nicht umgesetzt. Somit wurden mehr als 90 % der Empfehlungen umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen und die Lesbarkeit zu vereinfachen, wurden personenbezogene Bezeichnungen im Bericht grundsätzlich nur in einer Geschlechtsform verwendet und umfassten Männer und Frauen. 2. Grundstückseigentum In Ergebnis 1 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Im Zuge des Ankaufs der Grundstücke Nr. 226/110 und 211/1 durch das Land NÖ ist gleichzeitig eine grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeiten zum Gebrauch des Grundstücks Nr. 678/3, EZ 379, Tirolerbach zu Gunsten des Landes NÖ durchzuführen. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs ist in Umsetzung begriffen. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurden die Versorgungsleitungen und Querungen planlich erfasst. Die NÖ Landesimmobiliengesellschaft m.b.h. erwarb mit Kaufvertrag vom 2. Februar 2011 die Grundstücke Nr. 226/110 und 211/1 von der Wirtschaftskammer NÖ. Der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ führte mit der Wassergenossenschaft Theresienfeld mehrere Gespräche über die grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeiten zum Gebrauch des Grundstücks Nr. 678/3, EZ 379, Tirolerbach. Nach Aussage des Gewerblichen Berufsschulrats für NÖ wird die

2 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeiten mit der grundbücherlichen Durchführung des Grundstückskaufs bis Ende des Jahres 2011 erfolgen. 3. Energetische Gebäudesituation In Ergebnis 2 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Auf der obersten Geschoßdecke des Schulgebäudes ist eine Wärmedämmung anzubringen. Die NÖ Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Wärmedämmung der obersten Geschoßdecke des Schulgebäudes im Frühjahr 2010 durchzuführen. Aus budgetären Gründen wurde diese im April 2011 beauftragt und in den Sommerferien 2011 ausgeführt. 4. Schulsozialarbeit In Ergebnis 3 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die konkrete Umsetzung der Schulsozialarbeit an allen NÖ Landesberufsschulen soll möglichst rasch erfolgen. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs ist in Umsetzung begriffen. Die Implementierung der Schulsozialarbeit an den Standorten des Industrieund Mostviertels ist abgeschlossen. Für das Wein- und Waldviertel ist die Umsetzung in Vorbereitung und soll ab dem Schuljahr 2012/2013 voll greifen. Die entsprechenden budgetären Mittel sind bereits vorgesehen. 5. Lehrpersonal In Ergebnis 4 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Auf Grund der evaluierten Prognoserechnung zur Entwicklung der Schülerzahlen ist umgehend eine Neuberechnung des Bedarfs an Lehrpersonal durchzuführen. Darauf aufbauend sind die Planungen für die notwendigen Personalrekrutierungen bzw. -umschichtungen anzupassen.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 3 Wie in der Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, wird die Planung bezüglich Lehrerdienstposten regelmäßig mit dem Landesschulrat für NÖ abgestimmt, um einerseits einen hohen Anteil an Mehrdienstleistungen zu vermeiden und andererseits einen künftigen Lehrerüberschuss zu verhindern. Der prognostizierte Rückgang der Schülerzahlen trat nicht ein und wird nach den aktuellen Vorhersagen nicht in dem ursprünglich eingeschätzten Ausmaß erfolgen. Die Anzahl der Lehrer an den Landesberufsschulen erhöhte sich seit dem Schuljahr 2007/2008 von 664 auf 706 Lehrer im Schuljahr 2010/2011. Auch in der Landesberufsschule Theresienfeld wurden die tatsächlich besetzten Dienstposten um rund drei erhöht und außerdem die Zusammenarbeit mit der Landesberufsschule Waldegg bezüglich der gegenseitigen Abdeckung von Engpässen weiter verstärkt. 6. Periodisches Mitarbeitergespräch In Ergebnis 5 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Für die ordnungsgemäße Durchführung des periodischen Mitarbeitergesprächs ist eine entsprechende Struktur zu schaffen. Eine stichprobenartige Überprüfung vor Ort hat ergeben, dass die periodischen Mitarbeitergespräche, wie in der Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, ordnungsgemäß durchgeführt wurden. 7. Grundlegende Aufbauorganisation In Ergebnis 6 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die Aufbauorganisation für den Bereich NÖ Landesberufsschulen ist klar zu dokumentieren. Wie in der Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, wurde im Zuge der Nachkontrolle eine aktuelle Dokumentation der Aufbauorganisation der NÖ Landesberufsschulen vorgelegt.

4 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 8. Organisationsgrundlagen In Ergebnis 7 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Das Organigramm, der Arbeitsverteilungsplan und die Stellenbeschreibungen des Personals der NÖ Landesberufsschule Theresienfeld sind nach den gültigen Vorschriften zu ergänzen bzw. zu überarbeiten. Im Rahmen einer stichprobenartigen Nachkontrolle konnten wie in der Stellungnahme der NÖ Landesregierung zugesagt, aktuelle Unterlagen vorgelegt werden. 9. Finanzieller Überblick In Ergebnis 8 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Vom Gewerblichen Berufsschulrat sind die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, um die ehemaligen NÖ Berufsschulbaufonds-Beiträge für das Schuljahr 2005/2006 ihrer widmungsgemäßen Verwendung zuzuführen. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs wurde nicht umgesetzt. Die NÖ Landesregierung hatte zugesagt, dass die ehemaligen NÖ Berufsschulbaufonds-Beträge für das Schuljahr 2005/2006 in den nächsten zwei Budgetjahren der widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden. Der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ hat aus budgetären Gründen noch nicht mit der Rückführung der Mittel begonnen. Im Rechnungsjahr 2011 ist eine teilweise Mittelrückführung geplant. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs bleibt daher weiterhin aufrecht. Stellungnahme der NÖ Landesregierung: Mit der ersten Tranche der Mittelrückführung wird im Rechnungsjahr 2011 begonnen werden und soll der gesamte Betrag bis ins Rechnungsjahr 2013 der widmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden. Landesrechnungshof Niederösterreich: Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 5 10. Einnahmen In Ergebnis 9 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Der NÖ Landesrechnungshof fordert, Maßnahmen zu setzen, um die Kontrolle der Erfüllung der Vorgaben gemäß den Bestimmungen des NÖ Pflichtschulgesetzes in Bezug auf die eingehobenen Lern- und Arbeitsmittelbeiträge zu ermöglichen. Auf Basis der ermittelten Daten ist eine Neufestsetzung des Lern- und Arbeitsmittelbeitrags durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass dieser möglichst kostendeckend ist und die Höhe des Beitrags auf eine vernünftig administrierbare Eurosumme gerundet wird. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs wurde nicht umgesetzt. Die NÖ Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme mitgeteilt, dass die getätigten Ausgaben für Lern- und Arbeitsmittel ermittelt werden und auf dieser Basis eine Neufestsetzung des Lern- und Arbeitmittelbeitrags erfolgen wird. Dem Gewerblichen Berufsschulrat für NÖ fehlte nach wie vor ein Instrumentarium, um die jährlich getätigten Ausgaben für Lern- und Arbeitsmittel für alle NÖ Landesberufsschulen genau zu erfassen. Erst auf Basis dieser Daten könnte festgestellt werden, ob und in welcher Höhe eine Anpassung des Beitrags erforderlich ist. Der Lern- und Arbeitsmittelbeitrag beträgt seit 40 Jahren pro Lehrling und Lehrgang 7,27 Euro. In der Sitzung des Kollegiums des Gewerblichen Berufsschulrates NÖ vom 7. Dezember 2010 wurde eine Erhöhung auf 2,00 Euro pro Lehrling und Lehrgangswoche diskutiert. Das Kollegium des Gewerblichen Berufsschulrates beantragte die Erhöhung des Lern- und Arbeitsmittelbetrags nicht, weil die diesbezüglichen Stellungnahmen der Wirtschaftskammer NÖ und der Arbeiterkammer NÖ zu keinem gemeinsamen Ergebnis führten. Aufgrund der Vorgaben gemäß den Bestimmungen des NÖ Pflichtschulgesetzes blieb der Landesrechnungshof bei seinen Feststellungen. Stellungnahme der NÖ Landesregierung: Seitens des Gewerblichen Berufsschulrates für Niederösterreich wird weiterhin die Einholung der erforderlichen Beschlüsse, die für die Neufestsetzung des Lern- und Arbeitsmittelbeitrages entsprechend den Vorgaben des NÖ Landesrechnungshofes erforderlich sind, angestrebt.

6 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle Landesrechnungshof Niederösterreich: Die Stellungnahme wurde zur Kenntnis genommen. Der Landesrechnungshof stellte jedoch klar, dass diese Vorgaben im NÖ Pflichtschulgesetz enthalten sind. 11. Laptopgebühr In Ergebnis 10 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Der Zweck für die Einhebung der Laptopgebühr ist klar zu definieren und darauf aufbauend eine entsprechende Kalkulation durchzuführen. Die NÖ Landesregierung hatte zugesagt, eine Kalkulationsgrundlage für die Laptopgebühr zu erstellen. Mit der Laptopgebühr wird die Nutzung der Geräte außerhalb des Unterrichts während der gesamten Lehrgangsdauer abgegolten. Die Laptopgebühr geht von einem durchschnittlichen Anschaffungswert eines Laptops von 1.000,00 Euro und einer Nutzungsdauer von vier Jahren aus. Die Gebühr betrug 20,00 Euro pro 10-Wochen-Lehrgang und Schüler. Das ergibt umgelegt auf die Nutzungsdauer der Geräte rund 320,00 Euro. Somit trägt der Schulerhalter für die Unterrichtszeit 68 % und die Schüler für die Privatnutzung 32 % der Anschaffungskosten. 12. Belegprüfung In Ergebnis 11 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Bei künftigen Überprüfungen durch den Gewerblichen Berufsschulrat ist verstärkt darauf zu achten, dass dem Prinzip der Trennung von Anordnung und Vollzug gemäß den Vorgaben der Vorläufigen Verrechnungs- und Zahlungsordnung des Landes NÖ (VVZO) nachgekommen wird. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurde bei den Überprüfungen in den NÖ Landesberufsschulen durch den Gewerblichen Berufsschulrat für NÖ auf die Einhaltung des Prinzips der Trennung von Anordnung und Vollzug geachtet und dies in den jeweiligen Überprüfungsprotokollen dokumentiert.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 7 13. Verrechnungs- und Buchungsanweisung In Ergebnis 12 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Der NÖ Landesrechnungshof fordert, im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, auf die Erstellung der Verrechnungs- und Buchungsanweisung in Form eines eigenen Formulars zu verzichten. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs ist in Umsetzung begriffen. Wie von der NÖ Landesregierung in Aussicht gestellt, beabsichtigt der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ von der Erstellung der Verrechnungs- und Buchungsanweisung in Form eines eigenen Formulars für die Belege des Schulverlags abzugehen. Als Ersatz dafür ist ein bereits entworfener Stempel vorgesehen, mit dem alle für die Anweisung relevanten Angaben wesentlich wirtschaftlicher und zweckmäßiger direkt auf dem jeweiligen Beleg vermerkt werden können. 14. IT-Betrieb In Ergebnis 13 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Der NÖ Landesrechnungshof fordert nochmals nachdrücklich die Entwicklung einer entsprechenden Betriebs- und Wartungsstrategie für den IT- Bereich der NÖ Landesberufsschulen, um eine möglichst effektive und rasche Betreuung sicherzustellen. Die Empfehlung des Landesrechnungshofs ist in Umsetzung begriffen. Die NÖ Landesregierung hat in ihrer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die NÖ Landesberufsschulen etappenweise auf das neue Bildungsnetz umgestellt werden und ergänzend eine Betriebs- und Wartungsstrategie angestrebt wird. Jene 13 NÖ Landesberufsschulen, darunter auch die NÖ Landesberufsschule Theresienfeld, die bereits an das Bildungsnetz angeschlossen sind, können technische Supportleistungen wie zb Client- und Druckerinstallationen, Wartungsarbeiten von Hard- und Software und einen telefonischen Service-Desk durch ein beauftragtes Serviceunternehmen in Anspruch nehmen. Das entlastet, wie auch die Schulleitung bestätigte, den EDV-Kustos an der Schule.

8 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle Bezüglich einer umfassenden IT-Betriebs- und Wartungsstrategie sieht der Landesrechnungshof jedoch noch Entwicklungspotential. 15. Vergaberechtliche Vorschriften bei geladenen Verfahren In Ergebnis 14 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die Abteilung Landeshochbau wird neuerlich aufgefordert, auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften verstärkt zu achten, insbesondere hinsichtlich der richtigen Wahl der Vergabeverfahren, möglichst korrekter Leistungsbeschreibungen und objektiver nachvollziehbarer Preisangemessenheitsprüfungen. Die Abteilung Landeshochbau hat ihre Mitarbeiter eindringlich auf die Einhaltung der Grundsätze des freien und lauteren Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter hinzuweisen. Die NÖ Landesregierung hatte zugesagt, besonders auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Schätzung des Auftragswerts, der Wahl des Vergabeverfahrens, die Unternehmerauswahl bei geladenen Vergabeverfahren und die Preisangemessenheitsprüfung zu achten sowie alle Bedienstete auf deren Einhaltung, im speziellen auf die vom Landesrechnungshof aufgezeigten Mängel hinzuweisen. Die Umsetzung der Empfehlung wurde stichprobenartig an folgenden neun Vergabeverfahren überprüft: Direktvergaben: Planung und Örtliche Bauaufsicht des technischen Innovationsprogramms für die Landesberufsschule Amstetten; Adaptierung der medizintechnischen Gasanlage für die Sanierung der Operationssäle des Landesklinikums Mostviertel, Waidhofen an der Ybbs; Verbleiungsarbeiten für die Sanierung der Operationssäle des Landesklinikums Mostviertel, Waidhofen an der Ybbs. Nicht offene Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung: Dachdeckerarbeiten bei der Sanierung des Osttrakts des Landesklinikums Mostviertel Melk; Lieferung und Montage der Beschriftung und Beschilderung für den Zuund Umbau des Landespflegeheimes Melk an der Donau;

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 9 Lieferung und Montage von Sektionaltoren aus Aluminium für den Zuund Umbau des Landespflegeheimes Melk an der Donau; Medizinisch-Technische Möblierung für den Zu- und Umbau des Landesklinikums Mostviertel, Waidhofen an der Ybbs. Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung: Projektsteuerungsleistungen beim Neubau des Landesklinikums Thermenregion Neunkirchen; Generalplanerauftrag für ein neues Betriebsgebäude der Mariazellerbahn in Laubenbachmühle. Der Landesrechnungshof anerkannte die Umsetzung der Empfehlung hinsichtlich folgender vergaberechtlicher Vorschriften: Die Wahl des Vergabeverfahrens wurde begründet und dokumentiert. Der Auftragswert wurde vorweg sachkundig geschätzt. Die Unternehmerauswahl bei geladenen Vergabeverfahren erfolgte unter Einhaltung der allgemeinen Vergabegrundsätze. Einheitliche Ausschreibungsunterlagen (Vorbemerkungen, Leistungsbeschreibungen) und Werkvertragsmuster wurden erarbeitet und verwendet. Durch die Einladung mehrer Bieter war ein Preiswettbewerb gegeben. Die Prüfung der Preisangemessenheit war anhand der Vergleichsangebote nachvollziehbar. Die einzelnen Vergabeschritte wurden zweckmäßig dokumentiert. Die Bediensteten der Abteilung Landeshochbau wurden in periodisch stattfindenden Besprechungen auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften hingewiesen. Zum Beispiel wurde in der Besprechung vom 1. Juni 2010 nachweislich die korrekte Vorgangsweise bei Direktvergaben erläutert.

10 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 16. Vergaberechtliche Vorschriften bei geistigen Dienstleistungen In Ergebnis 15 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Beim Gewerblichen Berufsschulrat sind in Hinkunft die vergaberechtlichen Vorschriften genau einzuhalten, insbesondere bei der Vergabe geistiger Dienstleistungen. Im Wesentlichen betrifft dies die Unternehmerauswahl, die Angebotsentgegennahme und -eröffnung, die Prüfung der Angebote, das Zuschlagsverfahren sowie die gesamte Vergabedokumentation. Die Umsetzung der Empfehlung wurde stichprobenartig an einem Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung mit nur einem Unternehmer für die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts zur Führung von Schülerheimen einer geistigen Dienstleistung überprüft: Die Art der Dienstleistung wurde vorweg beurteilt und die Entscheidung festgehalten. Der Auftragswert wurde vorweg sachkundig geschätzt. Die Unternehmerauswahl wurde vom Amtsleiter und seinem Stellvertreter nach einer Markterhebung getroffen. Die Wahl des Vergabeverfahrens wurde begründet. Die Angebotslegung bzw. -abgabe erfolgte mit E-Mail. Mit der Bietergemeinschaft wurde ein Verhandlungsgespräch geführt, was auch zu einer Preisreduktion führte. Die Prüfung der Preisangemessenheit erfolgte nachvollziehbar an Hand von vorherigen ähnlichen Aufträgen. Die einzelnen Vergabeschritte wurden zweckmäßig dokumentiert. 17. Revision der Brandmeldeanlage In Ergebnis 16 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die vorgeschriebene Revision der Brandmeldeanlage ist umgehend vom Betreiber einzufordern.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 11 Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurde die Revision der Brandmeldeanlage am 18. März 2010 von einer akkreditierten Überwachungsstelle durchgeführt. 18. Stellenbeschreibung für Brandschutzbeauftragte In Ergebnis 17 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die Stellenbeschreibung des Brandschutzbeauftragten ist zu aktualisieren. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurde die Stellenbeschreibung des Brandschutzbeauftragten aktualisiert und dem Brandschutzbeauftragten ausgehändigt. 19. Brandschutzplan In Ergebnis 18 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Der Lageplan des Brandschutzplans ist umgehend an die Gegebenheiten nach der Sanierung der Außenanlagen anzupassen. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurde der Lageplan des Brandschutzplans im April 2011 durch eine Ziviltechniker GmbH an die Gegebenheiten nach der Sanierung der Außenanlagen angepasst. 20. Brandschutz-Mängelbericht In Ergebnis 19 wurde folgende Empfehlung festgehalten: In Hinkunft sind ein Kontrollplan sowie Brandschutz-Mängelberichte gemäß Technische Richtlinien Vorbeugender Brandschutz O 120 zu erstellen. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, wurden von den Brandschutzbeauftragten Brandschutzmängelberichte im neu aufgelegten Brandschutzbuch erstellt. Der Kontrollplan war im Brandschutzbuch integriert.

12 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 21. Führung eines Brandschutzbuchs In Ergebnis 20 wurde festgehalten: Vom NÖ Landesrechnungshof wird empfohlen, ein standardisiertes Brandschutzbuch für alle NÖ Landesberufsschulen analog jenem für die NÖ Landespflegeheime und die NÖ Landwirtschaftlichen Fachschulen zu erstellen und den Brandschutzbeauftragten zur Verfügung zu stellen. Auch eine Führung der Brandschutzbücher in elektronischer Form wird als zweckmäßig erachtet. Wie von der NÖ Landesregierung zugesagt, hat der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ ein standardisiertes Brandschutzbuch für alle NÖ Landesberufschulen erstellt und allen Brandschutzbeauftragten im August 2010 zur Verfügung gestellt. Das Brandschutzbuch gilt bis Ende Dezember 2011. Im Herbst 2011 ist eine Evaluierung des Brandschutzbuchs mit allen NÖ Landesberufsschulen beabsichtigt. Eventuelle neue Erkenntnisse werden in das neue Brandschutzbuch für das Jahr 2012 einfließen. 22. Freihaltung von Fluchtwegen In Ergebnis 21 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Die Getränkeautomaten sind vom Fluchtweg zu entfernen. Die NÖ Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme zugesagt, die Getränkeautomaten vom Fluchtweg zu entfernen. Die Getränkeautomaten wurden vom Fluchtweg entfernt und in einem eigenen Raum im Erdgeschoß der Landesberufsschule zweckmäßig untergebracht.

Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 13 Getränkeautomaten 23. Feuerwehralarmplan In Ergebnis 22 wurde folgende Empfehlung festgehalten: Im Einvernehmen mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr ist ein objektbezogener Feuerwehralarmplan für die NÖ Landesberufsschule Theresienfeld zu erstellen. Die NÖ Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme zugesagt, hinsichtlich der Erstellung eines objektbezogenen Feuerwehralarmplans mit der Feuerwehr Wiener Neustadt Kontakt aufzunehmen. Der objektbezogene Feuerwehralarmplan wurde von den Brandschutzbeauftragten im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr Theresienfeld und der Bezirksalarmzentrale Wiener Neustadt erstellt und am 27. Mai 2011 allen Beteiligten zur Kenntnis gebracht.

14 Landesberufsschule Theresienfeld, Nachkontrolle 24. Mangel Bedienstetenschutz In Ergebnis 23 wurde folgende Empfehlung festgehalten: In den Raucherzonen für Bedienstete und Schüler sind selbstlöschende Aschenbecher aufzustellen. Die NÖ Landesregierung hatte in ihrer Stellungnahme zugesagt, selbstlöschende Aschenbecher anzuschaffen. Der Gewerbliche Berufsschulrat für NÖ veranlasste einerseits die Adaption von vorhandenen Aschenbechern unter Mitarbeit der NÖ Landesberufsschule Neunkirchen und bestellte andererseits im April 2011 zusätzliche Aschenbecher. Aschenbecher, selbstlöschend St. Pölten, im Oktober 2011 Die Landesrechnungshofdirektorin Dr. Edith Goldeband