Prospekt. über die Zulassung von Schuldverschreibungen zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse. 1 (Form und Nennbetrag)



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XONTRO Newsletter. Makler. Nr. 16

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

Transkript:

DEPFA BANK DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG Prospekt über die Zulassung von Schuldverschreibungen zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse Betrag in EUR Gattung Zinstermin Rückzahlungstermin Wertpapierkennnummer 1.000.000.000,00 4,50 % Öffentliche Pfandbriefe Serie 573 fällig 2018-161 756 - kleinste handelbare Einheit EUR 1.000,00 15.01. jährlich nachträglich erstmals am 15.01.2004 Zinslaufbeginn: 24.01.2003 erster kurzer Coupon 15.01.2018 Pfandbriefbedingungen Serie 573 1 (Form und Nennbetrag) (1) Die von der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Frankfurt am Main, (nachstehend die Emittentin" genannt) begebenen 4,50 % Öffentliche Pfandbriefe Serie 573 von 2003/2018 im Gesamtnennbetrag von EUR 1.000.000.000,00 (in Worten: eine Milliarde Euro) sind eingeteilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Öffentliche Pfandbriefe (nachstehend Pfandbriefe" genannt) im Nennbetrag von je EUR 1.000,-. (2) Die Pfandbriefe samt Zinsansprüchen sind für die gesamte Laufzeit in einer auf den Inhaber lautenden Sammelurkunde (die Sammelurkunde") ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, ( CBF") hinterlegt wird. (3) Die Lieferung effektiver Pfandbriefe oder Zinsscheine oder die Umschreibung eines Pfandbriefes auf den Namen eines bestimmten Berechtigten ist während der gesamten Laufzeit der Pfandbriefe ausgeschlossen. Den Inhabern der Pfandbriefe (nachstehend Pfandbriefgläubiger" genannt) stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der CBF übertragen werden können. (4) Die Sammelurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei vertretungsberechtigten Personen der Emittentin und des staatlich bestellten Treuhänders.

- 2-2 (Verzinsung) (1) Die Pfandbriefe werden vom 24. Januar 2003 an mit 4,50 % p.a. verzinst. Die Zinsen sind jährlich nachträglich am 15. Januar eines jeden Jahres zahlbar. Die erste Zinszahlung erfolgt am 15. Januar 2004 (erster kurzer Kupon). (2) Der Zinslauf der Pfandbriefe endet mit Ablauf des der Fälligkeit vorhergehenden Kalendertages. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung nach 193 BGB bewirkt wird. (3) Zinsen, die auf einen Zeitraum von weniger als einem Jahr zu berechnen sind, werden auf der Grundlage der tatsächlich verstrichenen Tage, geteilt durch die Anzahl der Tage (365 bzw. 366) im jeweiligen Zinsjahr, berechnet. 3 (Zahlungen, Fälligkeiten, Kündigung) (1) Die Pfandbriefe werden am 15. Januar 2018 zum Nennwert zurückgezahlt. (2) Sämtliche gemäß den Pfandbriefbedingungen zahlbare Beträge sind von der Emittentin an die CBF zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Pfandbriefgläubiger zu zahlen. (3) Die Pfandbriefe sind sowohl für die Emittentin als auch für die Pfandbriefgläubiger unkündbar. 4 (Status) Die Verpflichtungen aus den Pfandbriefen stellen unmittelbare und unbedingte Verpflichtungen der Emittentin dar. Die Pfandbriefe sind nach Maßgabe des Hypothekenbankgesetzes gedeckt und stehen mindestens in gleichem Rang mit allen anderen Verpflichtungen aus Öffentlichen Pfandbriefen der Emittentin. 5 (Bekanntmachungen) Alle die Pfandbriefe betreffenden Bekanntmachungen werden in einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörse veröffentlicht, an der die Pfandbriefe zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung zugelassen sind. 6 (Begebung weiterer Pfandbriefe) Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Pfandbriefgläubiger weitere Pfandbriefe mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit diesen Pfandbriefen zusammengefasst werden, eine einheitliche Emission mit ihnen bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff Pfandbriefe" umfasst im Fall einer solchen Erhöhung auch solche zusätzlich begebenen Pfandbriefe.

- 3-7 (Rückkauf) Die Emittentin ist berechtigt, jederzeit Pfandbriefe am Markt oder auf sonstige Weise zu erwerben. 8 (Anwendbares Recht, Gerichtsstand) (1) Form und Inhalt der Pfandbriefe, die Rechte und Pflichten der Pfandbriefgläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. (2) Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main.

- 4 - Allgemeine Informationen: Der Vorstand der Bank hat die Ausgabe der vorgenannten Emission beschlossen. Sie wurde von einem Bankenkonsortium bestehend aus Dresdner Bank Aktiengesellschaft, Societé Génerale S.A., ABN AMRO Bank N.V., Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Morgan Stanley AG und Salomon Brothers AG übernommen. Zahlstelle ist die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG, Frankfurt am Main. Die fälligen Zinsen und Kapitalbeträge werden durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt, beziehungsweise durch die depotführenden Kreditinstitute gutgeschrieben. Bekanntmachungen, die die Emission betreffen, werden in einem überregionalen Pflichtblatt der vorgenannten Wertpapierbörse veröffentlicht. Die Emission ist deckungsstockfähig und zur Anlage von Mündelgeld geeignet. Die Zinserträge der Emission unterliegen der Besteuerung im Rahmen des Einkommensteuergesetzes bzw. Körperschaftsteuergesetzes. Die Öffentlichen Pfandbriefe bleiben während der gesamten Laufzeit in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt worden ist. Ein Anspruch der Pfandbriefgläubiger auf Auslieferung von Einzelurkunden ist ausgeschlossen. Die Emission ist nach Maßgabe des Hypothekenbankgesetzes durch Deckungswerte gesichert. Über die Deckungswerte hinaus haftet die Bank mit ihrem gesamten Vermögen. Der Emissionserlös dient zur Deckung des laufenden Finanzbedarfs der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG. Der letzte veröffentlichte Jahresabschluß per 31.12.2001 und der letzte Zwischenbericht per 30.06.2002 der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG stehen dem Publikum am Sitz der Emittentin zur Einsicht und zur Ausgabe zur Verfügung. Die Neuorganisation der DEPFA Gruppe In der außerordentlichen Hauptversammlung der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG am 15. Oktober 2001 haben die Aktionäre dem Konzept der Trennung der Staatsfinanzierungsaktivitäten und Immobilienaktivitäten mit einer Mehrheit von 99,95% des bei der Versammlung anwesenden Aktienkapitals zugestimmt. Dem Beschluss folgend, hatte die neue Obergesellschaft DEPFA Holding plc (umbenannt in DEPFA BANK plc nach Erhalt der irischen Banklizenz im April 2002) ein Umtauschangebot für die Aktien der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG in Aktien der DEPFA BANK plc im Verhältnis 1:1 unterbreitet. Nach Ablauf der Annahmefrist am 13. März 2002 wurden insgesamt 98,1% der Aktien der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG zum Tausch eingereicht. Hierdurch konnte die Trennung der Gruppe in die beiden eigenständigen Banken DEPFA BANK plc, zuständig für die Staatsfinanzierungsaktivitäten, und Aareal Bank AG, zuständig für die Immobilienaktivitäten, erfolgen. Am 6. Juni wurden die Aktien der Aareal Bank AG den Aktionären der DEPFA BANK plc im Zuge einer Sachausschüttung durch Kapitalherabsetzung nach irischem Recht zugeteilt. Die Aktien der Aareal Bank AG sind seit dem 17. Juni 2002 an der Frankfurter Wertpapierbörse eigenständig notiert. Damit ist die vollständige Trennung der beiden Banken vollzogen.

- 5 - Nach der Neuausrichtung ist die DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG nunmehr Tochtergesellschaft der DEPFA BANK plc und fortan für die Staatsfinanzierungsaktivitäten in Deutschland verantwortlich. Sie unterliegt weiterhin den Bestimmungen des deutschen Hypothekenbankgesetzes. Die Struktur der neuen Staatsfinanzierungsgruppe trägt insgesamt den Zielen und Aufgaben einer Staatsfinanzierungsbank mit einem breiten Finanzdienstleistungsangebot für den öffentlichen Sektor Rechnung. Hierbei reicht die Bandbreite der Produkte und Finanzdienstleistungen für die öffentliche Hand von Budget- und Infrastrukturfinanzierungen über die Platzierung öffentlicher Anleihen und Bonitätsanalysen bis hin zu umfassenden Beratungsdienstleistungen. Die Pfandbriefaktivitäten der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank werden wie bisher weiter betrieben. Die Neuordnung war mit einer Reihe von konzerninternen Verkäufen und Übertragungen verbunden, inklusive einer weitgehenden Übertragung des Immobilienkreditportfolios der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG auf die Aareal Bank AG. Mit der Teilung des DePfa Konzerns ging die vollständige Entflechtung der Vorstände beider Banken einher. Alle bisherigen Vorstandsmitglieder der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG gehören nach Abschluss der Teilung auf Ebene der jeweiligen Konzernobergesellschaften entweder dem Board of Directors der DEPFA BANK plc oder dem Vorstand der Aareal Bank AG an. Das Board of Directors der irischen Obergesellschaft DEPFA BANK plc besteht derzeit aus insgesamt 15 Mitgliedern. Davon sind sieben geschäftsführende Mitglieder (,executive members') und acht nicht-geschäftsführende Mitglieder (,non-executive members'). Der Vorstand der DEPFA Deutsche Pfandbriefbank AG besteht aus zwei Mitgliedern. Mit Wirkung zum 19.06.2002 wurden Dr. Marcel Morschbach und Carsten Samusch zu Vorstandsmitgliedern bestellt. Der Aufsichtsrat wird an die neue Rolle des Unternehmens angepasst und besteht künftig aus 6 Mitgliedern (vorher 21). Der Sitz der Gesellschaft wurde von Wiesbaden nach Frankfurt verlegt. Der Firmenbestandteil,DePfa'wird in Großbuchstaben (DEPFA) geschrieben. Die Zulassungsstelle der Frankfurter Wertpapierbörse hat EUR 1.000.000.000 4,50% Öffentliche Pfandbriefe Serie 573 fällig 2018 zum amtlicher Markt zugelassen. Frankfurt am Main im Februar 2003 DEPFA DEUTSCHE PFANDBRIEFBANK AG