Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur Wais Media. Präambel



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Transkript:

Mediendesign Online-Marketing E-Learning Sabine Wais Schulstraße 2 74855 Haßmersheim Tel.: 06266/9295880 Mobil: 0151 14968091 Telefax: 03212 1291007 E-Mail: info@wais-media.com Internet: www.wais-media.com Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur Wais Media Präambel 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Wais Media nachfolgend in Kurzform Agentur genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform Kunde genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Den Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. 4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 1 Auftragsumfang / Auftragsinhalt Die Agentur erbringt Dienstleistungen aus dem Bereich Printmedien. Ebenso erbringt die Agentur Dienstleistungen aus dem Bereich des ELearning, sowie EBooks, Online Videomarketing und Newslettermarketing.

2 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, im Angebot bezeichnete gestalterische Tätigkeit bzw. Beratungstätigkeit und/oder laufende Dienstleistung, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs. 2 Vertragsschluss 1. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden grundsätzlich durch schriftliche Vereinbarung zustande. Durch Gegenzeichnung durch die Agentur der schriftlichen Vereinbarung, wird der zugrunde liegende Auftrag bestätigt. 2. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. 3. Jede Änderung und /oder Ergänzung des Vertrages und / oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. 4. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die gestalterische Freiheit der Agentur an. 3 Urheber- / und Nutzungsrechte 1. Alle Entwürfe, Grafiken, Skizzen, Softwarelösungen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetz gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der Agentur insbesondere die Ansprüche aus 69 a ff, 87 a ff, 97 ff UrhG zu. 2. Ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Agentur dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen des Werkes ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Agentur, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe zu verlangen. 3. Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. 4. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und / oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur. 5. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

3 4 Eigentum 1. Von der Agentur mit dem Zeck erstellte Vorlagen, Dateien, Ausdrucke und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen, Reinzeichnungsdateien und ähnliches), die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabe- und Aufbewahrungspflicht besteht nicht. Wünscht der Kunde die Herausgabe ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 5 Vergütung 1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Danach ist die erste Hälfte des zu zahlenden Entgeltes fällig nach Konzeptdarstellung durch die Agentur. Die restliche Hälfte des Entgeltes ist nach Abnahme durch den Kunden fällig. Für den Fall, dass vertraglich Nichts oder nichts Anderes geregelt ist, werden Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Anfallende Druckkosten sind vom Kunden selbst zu tragen und werden diesem im Voraus von der Agentur in Rechnung gestellt. 2. Für vereinbarte Pflegeleistungen werden die Parteien vorab einen monatlichen Kostenrahmen abstimmen. Die Agentur wird den Kunden in Textform ( 126b BGB) benachrichtigen, wenn absehbar wird, dass der Kostenrahmen im laufenden Monat überschritten wird. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung hat der Kunde der Agentur innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob und in welchem Umfang er im laufenden Monat weitere Pflegeleistungen der Agentur wünscht. Nur wenn eine solche Mitteilung bei der Agentur eingeht oder der Kunde sich mit einer Überschreitung des Kostenrahmens ausdrücklich einverstanden erklärt, ist die Agentur zur Überschreitung des Kostenrahmens berechtigt. 3. Vereinbarte Stundenvergütungen wird die Agentur dem Kunden nach Abschluss eines jeden Monats in Rechnung stellen. Diese Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Eingang beim Kunden zur Zahlung fällig. 4. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung der Leistungen der Agentur getroffen und ist die Erbringung der Leistung den Umständen nach nur gegen Entgelt zu erwarten, hat der Kunde die für diese Leistung üblichen Vergütungssätze zu entrichten. Die Vergütung ist mit der Abnahme der Leistung fällig. 5. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 6. Wird die vertraglich geschuldete Leistung in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei der Abnahme des Teils fällig. Die Höhe der Teilvergütung, so wie die Anzahl der einzelnen Teile wird gesondert vertraglich geregelt. 7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und / oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4 8. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem Kunden 10 Prozent vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr. 9. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. 6 Geheimhaltungspflicht der Agentur 1. Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten. 7 Pflichten des Kunden 1. Der Kunde stellt der Agentur vor Beginn des Auftrages alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben. 2. Kosten, die der Agentur durch die nicht rechtzeitige Überbringung der benötigten Daten und Unterlagen durch den Kunden entstehen, werden von der Agentur gesondert in Rechnung gestellt. 3. Bevor der jeweilige Auftrag in den Druck gegeben wird, bzw. die jeweilige Textgestaltung veröffentlicht wird, erhält der Kunde einen Korrekturabzug im PDF Format. In diesem Freigabe-PDF hat der Kunde, innerhalb der dort gesetzten Frist mitzuteilen, ob Korrekturen notwendig sind und diese entsprechend kenntlich zu machen. Sofern der Kunde der Agentur innerhalb dieser Frist keine Korrekturen mitteilt, gilt die Freigabe als erteilt. 8 Haftung 1. Die Agentur haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern dies nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. 2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der der Agentur zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. 3. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des

5 Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahme mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführenden Maßnahme einen wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Kunden die Kosten hierfür der Kunde. 4. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in der Werbemaßnahme enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe. 5. Je nach Schadensereignis ist die Haftung der Agentur für Schadens- und Aufwendungsersatz insgesamt höchstens bis zu einem Betrag von 30.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. 9 Verwertungsgesellschaften 1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. 2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich. 10 Abnahme 4. Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. 5. Sobald die Agentur die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, erhält der Kunde ein Freigabe-PDF und der Kunde hat innerhalb der dort gesetzten Frist mitzuteilen, ob Korrekturen notwendig sind und diese entsprechend kenntlich zu machen. Sofern der Kunde der Agentur innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel mitteilt, gilt die Abnahme als erteilt. 6. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande

6 kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen. 11 Kündigung 1. Dieser Vertrag kann von der Agentur bis zur Fertigstellung der Leistung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Nach der Fertigstellung ist jede Partei zur ordentlichen Kündigung des Vertrags bei dauerhaften Leistungen mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines jeden Kalenderquartals berechtigt. 2. Die Agentur ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn - Der Kunde seine Verpflichtung gem. 7 und 10 dieses Vertrags nachhaltig verletzt; - Der Kunde trotz Mahnung seiner Verpflichtung zur Abschlagszahlung gem. 5 dieses Vertrags nicht nachkommt. 12 Datenschutz Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Nutzungsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten von der Agentur auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. 13 Schlussbestimmungen 1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erfüllungsort ist der Betriebssitz der Agentur. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mosbach / Baden. 3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre. Kann eine solche Vertragsanpassung nicht übereinstimmend erfolgen, dann richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Haßmersheim, März 2015