Wir fördern Wirtschaft.

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Transkript:

LANDESPROGRAMM WIRTSCHAFT Wir fördern Wirtschaft. Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2014-2020 Schleswig-Holstein. Der echte Norden.

VORWORT Das Land Schleswig-Holstein legt in der Förderperiode 2014-2020 ein neues Wirtschaftsförderprogramm auf: Im Landesprogramm Wirtschaft werden Fördermittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) mit ergänzenden Landesmitteln für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein gebündelt. Aus dem EFRE werden bis 2020 rund 271 Millionen Euro, aus der GRW nach derzeitigem Stand voraussichtlich 250 Millionen Euro im Land eingesetzt werden können. Ziel des Landesprogramms Wirtschaft ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in allen Regionen Schleswig-Holsteins. Investitionen in die wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft werden ebenso gefördert wie der Ausbau der klassischen wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie Vorhaben zur Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und Stadtentwicklungsvorhaben. Das Operationelle Programm (OP) EFRE Schleswig-Holstein 2014-2020 ist als bundesweit erstes Programm von der EU-Kommission genehmigt worden. Ein Bestandteil des Programms ist die ITI Westküste (Integrierte Territoriale Investitionen Tourismus- und Energiekompetenzregion Westküste ). Hier stehen 30 Mio. Euro zur Verfügung, um die Wettbewerbsfähigkeit der Westküste Schleswig-Holsteins zu stärken und zu unterstützen. Jetzt ist es an Ihnen, den Akteuren in unserem Land, gute Projekt ideen zu entwickeln und zu konkretisieren, damit wir gemeinsam die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein und unserer Unternehmen weiter voranbringen. Wir fördern Wirtschaft. Nutzen Sie unsere Förderangebote es lohnt sich. 02 03

DAS LANDESPROGRAMM Das Landesprogramm Wirtschaft bündelt Fördermittel des EFRE und der GRW mit ergänzenden Landesmitteln für die wirtschafts- und regionalpolitische Förderung in Schleswig-Holstein. Übergeordnete Strategie des EFRE Durch den Aufbau eines innovationsfördernden Umfelds sollen ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze und einer umweltgerechten Entwicklung des Landes unterstützt werden. Dieses Ziel wird von dem Leitbild getragen, dass Innovation, Ökonomie, Ökologie und soziale Gerechtigkeit in Schleswig-Holstein im Einklang stehen. Zugleich unterstützt die Strategie des EFRE die von der Landesregierung beschlossene Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung des Landes. Die betrieblich orientierte Wirtschaftsförderung soll stärker zu einer innovativen, nachhaltigen und sozialen Entwicklung beitragen. Übergeordnete Strategie der GRW Grundgesetzlich verankertes Ziel ist die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Gemeinsam werden Standortnachteile in besonders strukturschwachen Regionen durch gezielte gewerbliche Investitionen und die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur gemindert. Ziele des Landesprogramms Wirtschaft sind vor allem: - Zielgerichtete Investitionen in eine wachstumsorientierte und nachhaltige Infrastruktur sowie in Vorhaben mit dem Ziel einer nachhaltigen Wertschöpfung, - Förderung der Wissensgesellschaft und der Wissenswirtschaft sowie der kulturellen Potenziale, - qualitatives Wachstum und Innovation, - Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung der CO2-Emissionen, - Förderung der Energieeffizienz und Nutzung der erneuerbaren Energien in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), - Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz, - gewerbliche Investitionsförderung. Die Prioritätsachsen des EFRE (Förderschwerpunkte) Passgenaue Strategien für das ganze Land Prioritätsachse 1 Stärkung der regionalen Innovationspotenziale - Stärkung der öffentlichen anwendungsnahen Forschungs- und Innovationskapazitäten (FuI) mit Bezug zu den schleswig-holsteinischen Kompetenzfeldern unter Ausrichtung auf die Bedarfe der regionalen Wirtschaft, - Steigerung der Innovationskapazitäten und -fähigkeiten der schleswig-holsteinischen Unternehmen. Maßnahmen: - Ausbau der FuI-Infrastruktur, - Kompetenzzentren, - Verbund- und Kooperationsprojekte, - betriebliche Innovationen, - Innovationsassistenten, - Transfer-, Cluster- und Netzwerkstrukturen. 04 05

FÖRDERSCHWERPUNKTE FÖRDERSCHWERPUNKTE Prioritätsachse 3 Energiewende - Aufbau umweltgerechter Wirtschafts- und Infrastrukturen - - Entwicklung intelligenter Infrastrukturen (inkl. regionaler Speicher) zur optimalen Integration und Nutzung erneuerbarer Energien, - Reduktion der Co 2 -Emissionen der Unternehmen, - Erhöhung der Energieeffizienz der öffentlichen Infrastrukturen. Prioritätsachse 2 Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Wirtschaftsstruktur - Steigerung der Anzahl der wissens- und technologieorientierten Gründungen, - Steigerung der schleswig-holsteinischen Wertschöpfung in KMU in den strukturschwachen Gebieten, - Verbesserung der Positionierung der schleswig-holsteinischen KMU auf den Auslandsmärkten. Maßnahmen: - Seed- und Start-up-Fonds, - Technologie-/Gründerzentren, - produktive Investitionen von KMU in strukturschwachen Gebieten, - Beteiligungsfonds für KMU, - Internationalisierung von KMU. Maßnahmen - FuI- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von erneuerbaren Energien, - Umweltinnovationen, - energetische Optimierung in KMU, - energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen, - Beratungsinitiative Energie- und Klimaschutz für Kommunen. Prioritätsachse 4 Nachhaltige Nutzung bestehender Ressourcen - ressourcenschonende Steigerung der Attraktivität Schleswig- Holsteins als Urlaubsdestination für überdurchschnittlich natur- und kulturaffine Zielgruppen, - Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten von Flächen mit Gestaltungs- und Nutzungsdefiziten. Maßnahmen - ressourcenschonender Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes, - nachhaltige Stadtentwicklung, - Brachflächenrecycling. 06 07

ITI WESTKÜSTE ITI WESTKÜSTE / TOURISMUS Leitthemen der ITI Westküste: Erneuerbare Energien und Energieeffizienz Die ITI Westküste Als Küstenregion mit verschiedenen Hafenstandorten und der Hochseeinsel Helgoland kann die Region z. B. besonders von der Entwicklung der Windenergie profitieren. Über die ITI sollen die positiven Entwicklungen im Energiebereich verstetigt und ein klares Kompetenzprofil für die Westküste herausgearbeitet werden. Ressourcenschonender Tourismus Das Thema ist für die Westküste von entscheidender Bedeutung, da die Tourismuswirtschaft eine wichtige Branche und ein bedeutender Arbeitgeber ist. Eine kontinuierliche Verbesserung der Attraktivität als Urlaubsdestination und die vollständige Ausnutzung zielgruppenspezifischer Potenziale sind entscheidende Faktoren für die Wirtschaftsleistung und Beschäftigungssituation. Sonderförderprogramm Tourismus: Das Land hat zudem ein Sonderförderprogramm für den Tourismus aufgelegt. Darin werden alle Fördermöglichkeiten für diese Branche gebündelt. ITI Westküste wird in einem Wettbewerbsverfahren umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie hier: EU-SH.schleswig-holstein.de Ziele sind - die Stärkung regionaler Innovationspotenziale, - die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen touristischen Wirtschaftsstruktur, - die Modernisierung von Beherbergungsbetrieben, insbesondere KMU in strukturschwachen Gebieten, - die Errichtung, Aufwertung und energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen (Modellvorhaben im Bereich Thermen/ Erlebnisbäder), - die nachhaltige touristische Inwertsetzung des Natur- und Kulturerbes sowie - die Fachkräftesicherung in der Branche. 08 09

Haben Sie eine Projektidee oder ein Konzept? Für Fördermöglichkeiten in folgenden Bereichen: ANSPRECHPERSONEN Für Informationen und Beratungen stehen folgende Ansprechpersonen zur Verfügung: Ansprechperson für Grundsatzfragen zum Landesprogramm Wirtschaft: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Rüdiger Balduhn Tel.: 0431/ 988-4526 Fax: 0431/988-617-4526 ruediger.balduhn@wimi.landsh.de EFRE: Transfer-, Cluster- und Netzwerkstrukturen, Seed- und Start-up- Fonds und Beteiligungsfonds, Technologie-/Gründerzentren, Produktive Investitionen in KMU, Energetische Optimierung öffentlicher Infrastrukturen und in KMU, Klimaschutzberatung in Kommunen, Ressourcenschonenden Erhalt und Weiterentwicklung des Kultur- und Naturerbes, nachhaltige Stadtentwicklung, Brachflächenrecycling: GRW: Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen wie beispielsweise Gewerbegebiete, Kommunikationsverbindungen/ Breitband, touristische Einrichtungen, Vernetzungs- und Kooperationsvorhaben: IB.SH Förderlotse Tel. 0431/9905-3365 foerderlotse@ib-sh.de www.ib-sh.de/foerderlotse Für EFRE-Fördermöglichkeiten in folgenden Bereichen: Kompetenzzentren, Ausbau der anwendungsnahen FuI-Infrastruktur, Verbund- und Kooperationsprojekte, Betriebliche Innovationen (auch GRW), Innovationsassistenten, Internationalisierung von KMU, FuI- und Demonstrationsprojekte zur Produktion, Verteilung und Speicherung von Erneuerbaren Energien, Umweltinnovationen: WTSH GmbH Andreas Fischer Tel. 0431/ 66666-840 fischer@wtsh.de Für die ITI Westküste: Projektgesellschaft Norderelbe mbh Sven-Olaf Salow Tel.: 04821/17888-15 Fax: 04821/17888-11 salow@pg-norderelbe.de Informationen im Internet: EU-SH.schleswig-holstein.de 10 11

Herausgeber Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Postfach 7128, 24171 Kiel Kontakt Jutta Moede-Hinz jutta.moede-hinz@wimi.landsh.de Telefon: 0431/988-4603 Bildnachweise Titel, Seite 06: Fraunhofer EMB Lübeck; Seite 02: Jürgen Haacks / Uni Kiel; Seite 05 links: GMA_Büsum_Respirometrie; Seite 05 rechts: Patrick Hayes / Uni Kiel; Seite 08: Andreas Birresborn Informationen im Internet EU-SH.schleswig-holstein.de November 2014 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der schleswig-holsteinischen Landesregierung und der Publizitätsvorschriften der europäischen Strukturfonds herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Personen, die Wahlwerbung oder Wahlhilfe betreiben, im Wahlkampf zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.