Köln, den 18. März 2015-53852/K -



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Transkript:

Köln, den 18. März 2015-53852/K - Prüfungsbericht zur Angemessenheit und Implementierung des Systems der Versicherungsgruppe die Bayerische zur Einhaltung des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten

Inhaltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 1 B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 3 C. Feststellungen zum CMS 6 1. Konzeption des CMS für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb 6 2. Feststellungen, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils geführt haben 6 D. Prüfungsurteil 7 53852/Se

Anlagen Beschreibung des Systems der Versicherungsgruppe die Bayerische zur Einhaltung des Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für den Vertrieb von Versicherungsprodukten 1 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften 2 53852/Se

A. Prüfungsauftrag 1 Mit Schreiben vom 18. Dezember 2013 haben uns die gesetzlichen Vertreter der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g., München (im Folgenden die Bayerische oder Gesellschaft genannt) beauftragt, eine Prüfung der in nachstehender Anlage 1 beigefügten Beschreibung zur Angemessenheit ihres Compliance-Management-Systems (im Folgenden CMS-Beschreibung ) im Hinblick auf die Umsetzung der Anforderungen aus dem Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) mit Stand vom 14. November 2012 (nachfolgend auch als der GDV-Verhaltenskodex bezeichnet) durchzuführen. 2 Unter einem CMS sind die Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens des Unternehmens und seiner Mitarbeiter sowie ggf. Dritten abzielen, d.h. auf die Einhaltung bestimmter Regeln und damit auf die Verhinderung von wesentlichen Verstößen gegen Regeln in abgegrenzten Teilbereichen (Regelverstöße). Unser Auftrag bezog sich auf die Beurteilung der Angemessenheit der in der als Anlage 1 beigefügten CMS- Beschreibung aufgeführten Grundsätze und Maßnahmen für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex. Die Prüfung der Angemessenheit erstreckt sich auch darauf, ob die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen tatsächlich zum 18. März 2015 implementiert waren. Weitergehende Prüfungen, insb. zur Beurteilung der Wirksamkeit der dargestellten Grundsätze und Maßnahmen, haben wir auftragsgemäß nicht vorgenommen. Gemäß Ziffer 3. des Verhaltenskodex hat sich das Unternehmen für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliance-Vorschriften zu geben, die insb. auch die Ächtung von Korruption und Bestechung zum Inhalt haben. Auftragsgemäß umfasst unsere Prüfung nur Compliance-Vorschriften, die sich auf die Ächtung von Korruption und Bestechung in dem Teilbereich Vertrieb beziehen. Weiterhin war unsere Prüfung vereinbarungsgemäß auf solche Maßnahmen und Grundsätze begrenzt, die die Bayerische innerhalb ihrer Unternehmenssphäre eingerichtet hat. Grundsätze und Maßnahmen, die von den Fremdvertrieben in deren eigenen Häusern eingerichtet sind, waren nicht Gegenstand unserer Prüfung. Insoweit ist das Prüfungsurteil auf die im Haus der Bayerischen eingerichteten Grundsätze und Maßnahmen beschränkt. Maßnahmen und organisatorische Vorkehrungen, die direkt durch die Fremdvertriebe in deren Häusern eingerichtet sind, sind demnach nicht Gegenstand dieser Prüfung, sodass wir diesbezüglich keine Aussage treffen. 53852/Se 1

Schließlich weisen wir darauf hin, dass eine inhaltliche Beurteilung der von der Bayerischen vertriebenen Versicherungsprodukte nicht Gegenstand unserer Prüfung war. Insoweit beinhaltet unser Prüfungsurteil keine Aussage zu den Versicherungs- oder sonstigen Produkten der Gesellschaft hinsichtlich deren Eignung zur Vermögensanlage oder Absicherung von Risiken. Unser Prüfungsurteil ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt Entscheidungen hinsichtlich des Abschlusses von Verträgen über Versicherungsprodukte oder sonstiger Vermögensentscheidungen treffen. Unsere Prüfung erstreckt sich dabei vereinbarungsgemäß ausschließlich auf die folgenden (inländischen) Einzelgesellschaften: Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. Bayerische Beamten Versicherung AG Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG 3 Wir erstatten diesen Prüfungsbericht auf Grundlage des mit der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. durchgeführt und der Prüfungsbericht ist zur Information der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. über das Ergebnis der Prüfung bestimmt. Darüber hinaus dient der Prüfungsbericht der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. dazu, die Öffentlichkeit über die Durchführung der Prüfung zu informieren. Der Prüfungsbericht ist jedoch nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen eingehen oder sonstige (Vermögens-)Entscheidungen treffen. Unsere Verantwortung besteht allein der Bayerischen gegenüber. Dritten gegenüber übernehmen wir dagegen keine Verantwortung. Dem Auftrag, in dessen Erfüllung wir die vorstehend benannten Leistungen für die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. erbracht haben, lagen die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Anlage 2) zu Grunde. Durch Kenntnisnahme und Nutzung der in diesem Bericht enthaltenen Informationen bestätigt der Empfänger, die dort getroffenen Regelungen (einschließlich der Haftungsregelung nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen) zur Kenntnis genommen zu haben, und erkennt deren Gültigkeit im Verhältnis zu uns an. 53852/Se 2

B. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 4 Gegenstand unserer Prüfung waren die in der als Anlage 1 beigefügten CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex unter Beachtung der in Abschnitt A. genannten Begrenzungen. Bei der Konzeption des CMS hat die Gesellschaft den GDV-Verhaltenskodex in der Version vom 14. November 2012 sowie als weitere Konkretisierung der Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex die vom GDV seinen Mitgliedsunternehmen empfohlenen Auslegungshinweise zum Verhaltenskodex in der Fassung vom 10. Juni 2013 zugrunde gelegt. Die Verantwortung für das CMS einschließlich der Abgrenzung der Teilbereiche und der Dokumentation des CMS sowie für die Inhalte der CMS-Beschreibung liegt bei den gesetzlichen Vertretern der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen der gesetzlichen Vertreter zur Angemessenheit und Implementierung der Grundsätze und Maßnahmen für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bei den im Abschnitt A. aufgeführten Einzelgesellschaften der Bayerischen abzugeben. Die Zielsetzung der Prüfung liegt als Systemprüfung nicht in dem Erkennen von einzelnen Regelverstößen. Sie ist daher nicht darauf ausgerichtet, Prüfungssicherheit über die tatsächliche Einhaltung einzelner Regeln zu erlangen. Das für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex bei den im Abschnitt A. aufgeführten Einzelgesellschaften implementierte CMS ist angemessen, wenn es geeignet ist, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße gegen den GDV- Verhaltenskodex rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern. Zu einem angemessenen CMS zählt auch, dass bereits eingetretene Verstöße an die zuständige Stelle im Unternehmen zu berichten sind, damit die notwendigen Konsequenzen für eine Verbesserung des CMS getroffen werden. Hinreichende Sicherheit bedeutet nicht absolute Sicherheit: Auch ein ansonsten angemessenes und wirksames CMS unterliegt systemimmanenten Grenzen, sodass möglicherweise auch wesentliche Regelverstöße auftreten können, ohne systemseitig verhindert oder aufgedeckt zu werden. Diese systemimmanenten Grenzen ergeben sich u.a. aus menschlichen Fehlleistungen, Missbrauch oder Vernachlässigung der Verantwortung durch für bestimmte Maßnahmen verantwortliche Personen oder der Umgehung oder Außerkraftsetzung von Kontrollen durch Zusammenarbeit zweier oder mehrerer Personen. 5 Wir haben unsere Prüfung auf der Grundlage der für Wirtschaftsprüfer geltenden Berufspflichten unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980) durchgeführt. Hiernach haben wir die Prüfung so zu planen 53852/Se 3

und durchzuführen, dass wir mit hinreichender Sicherheit beurteilen können, ob die in der CMS- Beschreibung enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt sind, dass die dargestellten Grundsätze und Maßnahmen in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen geeignet sind, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex mit Stand vom 14. November 2012 einschließlich der in der CMS-Beschreibung dargestellten Konkretisierungen rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern und dass die Grundsätze und Maßnahmen zum 18. März 2015 implementiert waren. Als reine Angemessenheitsprüfung umfasste unsere Prüfung auftragsgemäß nicht die Beurteilung der Wirksamkeit der in der CMS-Beschreibung des Versicherungsunternehmens dargestellten Grundsätze und Maßnahmen. Eine Aussage darüber, ob die implementierten Grundsätze und Maßnahmen während der laufenden Geschäftsprozesse von den hiervon Betroffenen nach Maßgabe ihrer Verantwortlichkeit zur Kenntnis genommen und beachtet werden, kann daher nicht getroffen werden. Eine solche Aussage setzt eine umfassende Prüfung der Einhaltung über einen längeren Zeitraum ( Wirksamkeitsprüfung ) voraus. Die Auswahl unserer Prüfungshandlungen haben wir nach unserem pflichtgemäßen Ermessen und unter Berücksichtigung der im Abschnitt A beschriebenen Begrenzungen vorgenommen. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Kenntnisse über das rechtliche und wirtschaftliche Umfeld und die Compliance-Anforderungen des Versicherungsunternehmens berücksichtigt. Wir haben die in der CMS-Beschreibung dargestellten Grundsätze und Maßnahmen sowie die von uns vorgelegten Nachweise überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Im Einzelnen haben wir u.a. folgende wesentliche Prüfungshandlungen durchgeführt: Beurteilung möglicher Risiken im Zusammenhang mit dem GDV-Verhaltenskodex Einsichtnahme in vorhandene interne Regelwerke und Handbücher sowie Durchsicht sonstiger Unterlagen der Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. mit Bezug zu den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex und den in den Auslegungshinweisen des GDV dargestellten unverbindlichen Empfehlungen an Mitgliedsunternehmen Beurteilung der eingerichteten Maßnahmen und Grundsätze auf Eignung zur Sicherstellung der Ziele des GDV-Verhaltenskodex Durchführung von Befragungen mit geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gesellschaft Gespräche während des Prüfungsverlaufs mit dem Vertriebsvorstand, dem Compliance- Officer, dem Projektleiter für die Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex 53852/Se 4

6 Wir haben unsere Prüfung (mit Unterbrechungen) in den Monaten von September 2014 bis März 2015, bis zum 18. März 2015 durchgeführt. 7 Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise sind erteilt worden. Die gesetzlichen Vertreter haben uns die Vollständigkeit und Richtigkeit der CMS-Beschreibung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise zur Konzeption des CMS sowie zur Angemessenheit und Implementierung schriftlich bestätigt. 53852/Se 5

C. Feststellungen zum CMS 1. Konzeption des CMS für die Umsetzung der Anforderungen aus dem GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb 8 Die auf das CMS zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb bezogene CMS- Beschreibung liegt als Anhang 1 diesem Bericht bei. Darin beschrieben sind Grundzüge und Grundelemente des CMS wie sie per 18. März 2015 bei der Bayerischen umgesetzt sind sowie die getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung und Einhaltung der Regelungen des GDV-Verhaltenskodex. Die Versicherungsgruppe die Bayerische hat im Jahr 2012 die Funktion eines Compliance-Officers als eigene Stellenverantwortung mit direkter Berichtslinie an den Vorstandsvorsitzenden geschaffen und damit einhergehend das CMS v.a. im Hinblick auf die Anforderungen von Solvency II weiterentwickelt. Die CMS Grundsätze sind im Organisationshandbuch verankert und somit verbindlich für sämtliche Mitarbeiter der Gesellschaft festgelegt. Darin werden die übergeordneten Grundelemente eines CMS für die Bayerische definiert sowie die Maßnahmen zu deren Umsetzung beschrieben. Zur Umsetzung der CMS Grundsätze wurden verschiedene Leitlinien erlassen, die verbindlich für alle Mitarbeiter sowie das Management anzuwenden sind. Zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex wurden neben den bereits bestehenden, weitergehende Leitlinien für den Vertrieb von Versicherungsprodukten implementiert, die sich an den einzelnen Vorgaben des Kodex orientieren. Dabei sind die von der Gesellschaft erlassenen Richtlinien und Anweisungen für den Innendienst sowie den angestellten Außendienst unmittelbar gültig. Der Exklusiv- Vertrieb ist auch direkt an die von der Gesellschaft erlassenen Grundsätze gebunden. Zur Überwachung der Einhaltung dieser Grundsätze sind verschiedene Kontrollmechanismen eingerichtet worden. Die Maßnahmen zur Umsetzung des GDV-Verhaltenskodex im Fremdvertrieb können aufgrund dessen Unabhängigkeit ausschließlich auf vertraglicher Basis erfolgen. Die dabei getroffenen Maßnahmen fokussieren auf die Möglichkeiten bei der vertraglichen Anbindung an die Gesellschaft sowie während der Dauer der Geschäftsverbindung auf nachgelagerte Kontrollmechanismen innerhalb der Bayerischen. 2. Feststellungen, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils geführt haben 9 Im Rahmen der Prüfung konnten keine Feststellungen identifiziert werden, die zu einer Einschränkung oder einer Versagung des Gesamturteils führen. 53852/Se 6

D. Prüfungsurteil 10 Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse sind die in der CMS-Beschreibung enthaltenen Aussagen über die Grundsätze und Maßnahmen des CMS in Bezug auf den GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt. Die in der CMS-Beschreibung dargestellten Grundsätze und Maßnahmen sind in Übereinstimmung mit den angewandten CMS-Grundsätzen geeignet, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Verstöße gegen den GDV-Verhaltenskodex einschließlich der in der CMS- Beschreibung dargestellten Konkretisierungen rechtzeitig zu erkennen als auch solche Regelverstöße zu verhindern, und die Grundsätze und Maßnahmen waren zum 18. März 2015 implementiert. Ohne dieses Urteil einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass sich unsere Prüfung auf diejenigen Maßnahmen und Grundsätze beschränkt hat, die die Bayerische Beamten Lebensversicherung a.g. sowie die weiteren im Abschnitt A. aufgeführten Einzelgesellschaften bei sich zur Einhaltung der Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex implementiert haben; weitergehende Prüfungshandlungen bei Fremdvertrieben haben wir nicht vorgenommen. Die CMS-Beschreibung für die Umsetzung der Leitsätze des GDV-Verhaltenskodex bei der Gesellschaft wurde zum 11. März 2015 erstellt. Jede Übertragung dieser Angaben auf einen zukünftigen Zeitpunkt birgt die Gefahr, dass wegen zwischenzeitlicher Änderungen des CMS falsche Schlussfolgerungen gezogen werden. Köln, den 18. März 2015 RBS RoeverBroennerSusat GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Dr. Varain Wirtschaftsprüfer Gratz Wirtschaftsprüfer 53852/Se 7