Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.



Ähnliche Dokumente
Der Versicherungsschutz der Suva. Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.

Wie bin ich als Arbeitnehmer versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz der Suva

Die obligatorische Unfallversicherung

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Die Unfallversicherung bei Arbeitslosigkeit. Informationen von A bis Z.

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Arbeitslos und Unfall? Informationen von A bis Z

Wie sind Arbeitnehmende bei der Suva versichert? Das Wichtigste zur obligatorischen Unfallversicherung

Trotz Unfall nicht gleich von der Rolle.

Arbeitslos und Unfall. Informationen von A bis Z. Der Versicherungsschutz der Suva. Sieben Tage pro Woche, rund um die Uhr.

Leistungen bei Krankheit und Unfall

Versicherungen und Vorsorgeeinrichtung

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent

Unfallversicherung gemäss UVG Merkblatt

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

Unfallversicherung gemäss UVG Merkblatt

6.05 Unfallversicherung UVG Obligatorische Unfallversicherung UVG

Weltweit versichert Gute Reise mit dem Suva-Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle im Ausland

6.05 Stand am 1. Januar 2008

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

UVG. UVG Die berufliche Unfallversicherung als Teil der zweiten Säule.

Bonus-Malus-System Berufsunfallversicherung

2. Säule, UVG. Unfallversicherung. Im Rahmen der 2. Säule sichert die berufliche Unfallversicherung die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung

Vorname Name Geburtsdatum. Telefon Privat Mobile Telefon Geschäft. Wo? Privat Mobile Geschäft

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

Personenversicherungen für Ihr Unternehmen Vorsorge- und Versicherungslösungen aus einer Hand

Obligatorische Versicherung für Arbeitnehmende in der Schweiz

Die Unternehmerversicherung Einzigartiger Schutz bei Unfällen

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Merkblatt. Obligatorische Unfallversicherung im Fürstentum Liechtenstein

Schadenmeldung UVG 1. Arbeitgeber Name und Adresse mit Postleitzahl

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Kantonale Unfallversicherung Merkblatt zur Unfallversicherung gemäss Bundesgesetz vom 20. März 1981 (UVG)

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2010

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

Fachliche Fragen zur Online-Schadenmeldung

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

zum Glück ist er wieder fit war schon richtig, der Arztbesuch gestern

Die obligatorische Unfallversicherung

Leistungsansprüche für die Auslandschweizer und -schweizerinnen

Die Integritätsentschädigung nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung

Berechnung und Auszahlung des Taggelds

Obligatorische Unfallversicherung (UVG) Herzlich Willkommen!

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

1. Wohnort Deutschland Beschäftigter + Familienangehörige Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

MERKBLATT ZUM UNFALLVERSICHERUNGSGESETZ (UVG) VOM 17. JUNI 2004

Das Bonus-Malus-System Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Umschlag-Titel Unterzeile Grundlagen und Anwendung

Merkblatt über die Personenversicherungen

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Sicherheit für eine unbeschwerte Zukunft: Jetzt gibt es 2 Versicherungen, die Sie doppelt entlasten!

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Erklärung zur Abrechnung

Sozialversicherungen: 2015

Agentur für Arbeit Bad Homburg. Gründungszuschuss Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

HOTELA Versicherungen AG. Merkblatt

Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

Bonus-Malus-System BMS 07 Nichtberufsunfallversicherung

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

UVGInformationen zur. Obligatorischen Unfallversicherung

COMPLEMENTA. Hat das Hausarztsystem Vorteile? Wenn Sie bereit sind, bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen, hat das

Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

6.02 Leistungen der EO/MSE Mutterschaftsentschädigung

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

Sozialversicherungsrechtliche Aspekte der Selbständigkeit

Private Unfallversicherung Die individuelle Absicherung für den Handwerker

Die gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stand: / V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

MERKBLATT ÜBER DIE UNFALLVERSICHERUNG GEMÄSS UVG gültig ab 2012

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Elternzeit Was ist das?

Avenue Oldtimer Liebhaber- und Sammlerfahrzeuge. Ihre Leidenschaft, gut versichert

Der DSTG -Tarifausschuss informiert zur

Merkblatt für Case Management-Anbieter: Besonderheiten der Lohnfortzahlung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Unfall

seit 1974 eine gute Sache

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

2.07 Stand 1. Januar 2011

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

Ihre gesetzliche Unfall-Versicherung

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. für die Schülerinnen und Schüler in der Hauptstadt

Vom TCS für Ferien und Reisen ins Ausland empfohlen. TCS Heilungskosten: Die optimale Ergänzung zu Ihrer Krankenversicherung.

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse Zürich

Rente und Hinzuverdienst

Transkript:

Der Versicherungsschutz der Suva Wir bitten Sie, diese Information für Ihre Mitarbeitenden in Ihrem Betrieb gut sichtbar aufzuhängen.

Darüber sollten Sie als Arbeitnehmer informiert sein Versicherungsschutz Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dieses Betriebs sind Sie automatisch bei der Suva gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Besondere Regeln können für EU- Angehörige oder Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz in der EU gelten. Ihr Personalverantwortlicher hilft Ihnen gerne weiter. Sicheres Arbeiten Alle Arbeitnehmenden sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber bei der Durchführung der Vorschriften über die Arbeitssicherheit zu unterstützen. Sie müssen insbesondere die persönlichen Schutzausrüstungen benützen und die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen; diese dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers weder entfernt noch verändert werden. Zudem haben Arbeitnehmende Anspruch auf frühzeitige und umfassende Information und Anhörung sowie das Recht, Vorschläge zu unterbreiten, bevor der Arbeitgeber einen Entscheid bezüglich Arbeitssicherheit trifft. Unfälle so rasch wie möglich melden Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten sind Ihrem direkten Vorgesetzten oder der Betriebsleitung zu melden selbst dann, wenn die Arbeit nicht unterbrochen werden muss. Eine Verzögerung der Anmeldung kann die teilweise Kürzung von Versicherungsleistungen zur Folge haben. Prämien Die Prämien für die obligatorische Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber; er darf jedoch die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung seinen Arbeitnehmenden vom Lohn abziehen. Über die Höhe des gegenwärtigen Lohnabzugs gibt Ihnen Ihr Arbeitgeber beziehungsweise der Personalverantwortliche gerne Auskunft. Wirkung des Versicherungsschutzes Berufsunfälle und Berufskrankheiten Sie als Arbeitnehmender, als Lehrling oder Praktikant sind während Ihrer beruflichen Tätigkeit gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten obligatorisch versichert. Nichtberufsunfälle Arbeitnehmende, deren wöchentliches Arbeitspensum bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden beträgt, sind auch obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Teilzeitbeschäftigte, die das Mindestmass von acht Stunden pro Woche bei keinem Arbeitgeber erreichen, sind gegen Berufsunfälle, Berufskrankheiten und gegen Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert; gegen Nichtberufsunfälle sind sie nicht versichert. Dauer des Versicherungsschutzes Für eine beschäftigte Person, die gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist, beginnt die Versicherung an dem Tag, an dem sie die Arbeit antritt oder hätte antreten sollen; muss der Arbeitsweg bereits am Vortag angetreten werden, beginnt die Versicherung mit dem Antreten des Arbeitswegs; endet die Versicherung am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn oder Lohnersatz (Taggeld bei Unfall, Krankheit usw.) aufhört. Krankentaggelder einer Kollektivoder Einzeltaggeldversicherung gelten nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Lohnersatz.

Für eine beschäftigte Person, die nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert ist, beginnt die Versicherung mit dem Antreten des Arbeitswegs und endet, sobald die versicherte Person nach Beendigung ihrer Arbeit den direkten Heimweg zurückgelegt hat. Versicherungsleistungen Bei Unfällen und Berufskrankheiten haben die bei der Suva versicherten Arbeitnehmenden Anspruch auf: Pflegeleistungen und Kostenvergütungen medizinische Behandlung, ambulant oder in einem Spital in der allgemeinen Abteilung, bei freier Wahl des Arztes, Zahnarztes usw. Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen oder Funktionsausfälle ausgleichen (z.b. Prothesen) Ersatz von Schäden an Sachen, die einen Körperteil oder eine Körperfunktion ersetzen (z.b. Prothesen) unbegrenzte medizinisch notwendige Reise-, Transport- und Rettungskosten in der Schweiz und mit gewissen Einschränkungen im Ausland Ganzheitliche Rehabilitation Unfallpatientinnen und -patienten, die schwer geschädigt sind und nach der Behandlung im Akutspital eine umfassende Rehabilitation benötigen, hilft die Suva in ihren eigenen Rehabilitationskliniken in Bellikon und Sitten. Ziel ist es, die Gesundheit so weit als möglich wiederherzustellen und den Weg in den Alltag und ins Berufsle ben zurückzufinden. Geldleistungen Taggeld: ab dem 3. Tag nach dem Unfalltag 80 Prozent des letzten vor dem Unfall bezogenen Verdiensts, abgestuft nach dem Grad der Arbeitsunfähigkeit. Invalidenrente: bis zu maximal 80 Prozent des versicherten Verdiensts, abgestuft nach dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Unter bestimmten gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen werden auch Hilflosenentschädigungen ausgerichtet. Integritätsentschädigung: einmalige Geldleistung für eine dauernde und erhebliche Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit. Sie darf den am Unfalltag geltenden Höchstbetrag des versicherten Jahresverdiensts nicht übersteigen und wird entsprechend der Schwere des Integritätsschadens abgestuft. Hinterlassenenrente: Witwen bzw. Witwer erhalten 40 Prozent, Halbwaisen 15 Prozent, Vollwaisen 25 Prozent und unterstützungsberechtigte geschiedene Ehegatten bis 20 Prozent des versicherten Verdiensts. Der Gesamtbetrag dieser Bezüge darf 70 Prozent (bei unterstützungsberechtigten geschiedenen Ehegatten 90 Prozent) des versicherten Verdiensts nicht übersteigen. Teuerungszulagen: Bezügerinnen und Bezüger von Invaliden-, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten haben Anspruch auf Teuerungszulagen. Als versicherter Verdienst gilt für die Bemessung der Taggelder der letzte vor dem Unfall bezogene Lohn, für die Bemessung der Renten der innerhalb eines Jahres vor dem Unfall bezogene Verdienst. Der Höchstbetrag des versicherten Verdiensts wird vom Bundesrat festgesetzt. Kürzung der Versicherungsleistungen Bei Berufs- und Nichtberufsunfällen kann es zu Leistungskürzungen beziehungsweise -verweigerungen kommen: Für Verletzungen, die sich die versicherte Person absichtlich selbst zugefügt hat, besteht mit Ausnahme eines gesetzlich festgelegten Beitrags an die Bestattungskosten im Todesfall kein Anspruch auf Versicherungsleistungen.

Verunfallt die versicherte Person bei der Ausübung eines Vergehens oder eines Verbrechens, können die Geldleistungen gekürzt, in besonders schweren Fällen verweigert werden. Bei Nichtberufsunfällen gilt zudem: Hat die versicherte Person den Unfall grobfahrlässig herbeigeführt, werden die Taggelder während längstens zwei Jahren nach dem Unfall von Gesetzes wegen gekürzt. Verunfallt eine versicherte Person, weil sie sich einer aussergewöhnlichen Gefahr oder einem Wagnis ausgesetzt hat, so muss sie je nach Sachverhalt mit der Verweigerung sämtlicher Versicherungsleistungen oder mit einer Kürzung der Geldleistungen um mindestens 50 Prozent rechnen. Abredeversicherung halben Lohn aufhört, abgeschlossen werden. Einfach und schnell erledigen Sie dies unter www.suva.ch/ abredeversicherung. Bei Fragen oder Problemen hilft Ihnen Ihre Suva- Agentur gerne weiter. Die Abredeversicherung gewährt die gleichen Leistungen wie die obligatorische Nichtberufsunfallversicherung. Das Berufsunfallrisiko bei selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit ist durch die Abredeversicherung nicht gedeckt. Unternehmerversicherung Für Selbstständigerwerbende im Zuständigkeitsbereich der Suva besteht die Möglichkeit, die Unternehmerversicherung (freiwillige Versicherung nach UVG) abzuschliessen. www.suva.ch/fuv Auskünfte und weitere Informationen Wenn Sie mehr wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder an Ihre Suva-Agentur (Tel. 0848 820 820). Wer obligatorisch gegen ausserberufliche Unfälle versichert ist, kann die Nichtberufsunfallversicherung durch besondere Abrede für höchstens sechs aufeinander folgende Monate verlängern. So können Versicherungslücken vermieden werden, die zum Beispiel bei unbezahltem Urlaub entstehen oder wenn bei ganzer oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit Lohn oder Lohnersatzleistungen (Taggeld bei Unfall, Krankheit usw.) zusammen weniger als 50 Prozent des letzten Lohns ergeben. Die Versicherung zurzeit 45 Franken pro Monat muss spätestens am 30.Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den Unfallversicherung für Arbeitslose Arbeitslose Personen, die Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung haben, sind bei der Suva obligatorisch gegen Unfälle versichert. Assistance Ausserhalb der Arbeitszeit steht Ihnen für Schadenmeldungen und Notfälle die Assistance von SuvaCare zur Verfügung unter Tel. 0848 724 144.

Suva Postfach, 6002 Luzern Telefon 041 419 58 51 www.suva.ch Bestellnummer 1807.d Ausgabe: Februar 2014