MICHAEL MEYER-DAVlES RECHTSANWALT RA Michael Meyer-Davies Rathausmarkt 5 20095 Hamburg Herrn Jörg Bergstedt Ludwigstraße 11 35447 Reiskirchen Rathausmarkt 5 20095 Hamburg P 0401 32 55 32 12 Fax 0401 32 55 32 42 meyer-davies@rathauskanzlei.de Hamburger Sparkasse BLZ 200 505 50 Konto 1139 78 57 68 IBAN DE84200505501139785768 BIC HASPDEHHXXX per EinschreibenlRückschein Hamburg, den 8. Oktober 2014 Aktenzeichen: M-1 01 58-14mfs Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung Sehr geehrter Herr Bergstedt, in dieser Sache zeige ich an, dass mich Herr Holger Strohm mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen beauftragt hat. Auf mich lautende Vollmacht liegt an. Mein Mandant ist als Filmhersteller Inhaber exklusiver Nutzungsrechte an dem Film,,Friedlich in die Katastrophe" aus dem Jahre 2012. Mein Mandant musste feststellen, dass Sie unter http://www.projektwerkstatt. de/filme/verschw. html und
einen Film in einer Länge von über 18 Minuten, dessen Bildanteil -von einigen Lauftexten im Vor- und Abspann abgesehen - zu 100 % aus Filmmaterial meines Mandanten besteht, veröffentlichen und verbreiten. Berücksichtigt man das von Ihnen wiederholt bildlich vorgenommene,,vorspulen", handelt es sich tatsächlich um noch umfangreicheres Filmmaterial meines Mandanten. Auch große Anteile der Tonspur sind unverändert übernommen. Sie greifen damit in exklusive Rechtspositionen meines Mandanten ein, insbesonde- re in das Leistungsschutzrecht des Filmherstellers nach 94 UrhG. Sie können sich dabei nicht auf das Zitatrecht gem. 51 UrhG berufen. Zum großen Teil fehlt es bereits an einem erforderlichen engen inneren Zusammenhang zwischen den gezeigten Bildsequenzen und den neu hinzugefügten Kommentaren. Jedenfalls wird der vom Zweck gebotene Umfang des Zitierens deutlich überschritten. Dies wird daran erkennbar, dass eine kritische inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Film - gegen die mein Mandant ausdrücklich nichts einzuwenden hat - ohne weiteres auch völlig ohne Bild- undloder Tonzitate möglich gewesen wäre. Ich habe Sie daher aufzufordern, es ab sofort zu unterlassen, die beanstandete Film- zusammenfassung zu veröffentlichen undloder zu verbreiten. Dabei genügt es nicht, das beanstandete Verhalten lediglich einzustellen. Sie können die Wiederholungsgefahr vielmehr nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigen. Eine entsprechende Erklärung füge ich bei und fordere Sie auf, sie zu unterzeichnen und bis spätestens 15. Oktober 2014 (hier eingehend) an mich zurück zu senden. Zur Fristwahrung genügt die Übermittlung per Telefax, wenn das Original unverzüglich folgt. Sollten Sie die Frist ungenutzt verstreichen lassen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, ohne weitere Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG sind Sie ferner verpflichtet, meinem Mandanten die Rechtsanwaltskosten für diese Abmahnung zu erstatten. Diese berechnen sich wie folgt: Wert: EUR 50.000,00 1,30 Geschäftsgebühr, 99 2, 13 RVG, Nr. 2300 W RVG EUR 1.51 1,90 Post- und Telekommunikationspauschale, Nr. 7002 W RVG EUR 20,OO Siimme EUR 1.531,90 Ich habe Sie aufzufordern, den ausgewiesenen Betrag bis spätestens zum 21. Oktober 2014 auf mein oben angegebenes Konto zu überweisen. Entsprechende Geldempfangsvollmacht wird ebenfalls anwaltlich versichert. Sollte ich innerhalb der Frist keinen entsprechenden Zahlungseingang feststellen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, auch insoweit gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Auskunft und Schadensersatz, bleibt vorbehalten. Mit fr&ndlichmüßen b& Michael eyer-davies Rechts f i;walt, Anlagen: Vollmacht, strafbewehrte Unterlassungserklärung
MICHAEL MEYER-DAVlES RECHTSANWALT RA Michael Meyer-Davies Rathausmarkt 5* 20095 Hamburg Rathausmarkt 5 20095 Hamburg P 0401 32 55 32 12 Fax 0401 32 55 32 42 meyer-davies@rathauskanzlei de VOLLMACHT In Sachen gegen wegen Strohm, Holger Bergstedt, Jörg Verletzung von Rechten nach dem Urheberrechtsgesetz wird Herrn Rechtsanwalt Michael Meyer-Davies Rathausmarkt 5,20095 Hamburg Tel.: (040) 32 55 32 12 unbeschränkte Vollmacht erteilt, denldie Vollmachtgeber gerichtlich und außergerichtlich gegenüber jedermann, insbesondere gegenüber den Gerichten und Behörden, und zwar in allen Instanzen, zu vertreten. Diese Vollmacht umfasst die Einlegung, Zurücknahme sowie die Beschränkung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen aller Art und den Verzicht auf dieselben. Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, insbesondere Arrest, einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung, einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren, sowie Insolvenz- und Vergleichsverfahren und Familiensachen. Die Vollmacht umfasst darüber hinaus den Abschluß von Vergleichen und die Erklärung von Verzicht und Anerkenntnis. Die Bevollmächtigte kann diese Vollmacht auf andere übertragen Die Bevollmächtigte ist berechtigt, Gegenstande aller Art, insbesondere Geld und Geldeswert, für den oder die Vollmachtgeber in Empfang zu nehmen. Die Bevollmächtigte ist zur Vornahme und zum Empfang von Zustellungen aller Art und in sämtlichen Verfahrensarten berechtigt. Durch Erteilung der Vollmacht werden die in dieser Sache von dem Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt. T/c./9- (Ort, ~htum)
Strafbewehrte Unterlassungserklärung Herr Jörg Bergstedt, Ludwigstraße 11, 35447 Reiskirchen, verpflichtet sich gegenüber Herrn Dr. Holger Strohm, lmmenstelle 10, 23879 Mölln, 1. es ab sofort zu unterlassen, den U. a. unter im lnternet zugänglichen Film mit dem Titel Vereinfachte Welterklärungen und rechtslastige Ideologie im Film von Holger Strohm" zu veröffentlichen undioder zu verbreiten. 2. für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorbezeichnete Unterlassungsverpflichtung eitle Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 an Herrn Holger Strohm zu zahlen. Jörg Bergstedt