Beruf mit Perspektive Die Lehrerausbildung Nordrhein-Westfalen im Überblick



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Transkript:

Beruf mit Perspektive Die Lehrerausbildung Nordrhein-Westfalen im Überblick

3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 4 Die Lehrerausbildung im Überblick 6 Lehrämter an lehrerausbildenden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen 6 Häufig gestellte Fragen zur Lehrerausbildung 8 Allgemeine Fragen zur Reform 8 Vor dem Studium: Eignungspraktikum 9 Neue Studiengänge 10 Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge 18 Reformierter Vorbereitungsdienst 20 Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen 22 Einstellungschancen für Lehrkräfte bis 2030 23 Leistungspunkte in der Lehrerausbildung 24 Lehramt an Grundschulen 24 Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen 25 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen 26 Lehramt an Berufskollegs 27 Lehramt für sonderpädagogische Förderung 27 Schaubild Praxiselemente 28 Weitere Informationen 29

4 Liebe Leserin, lieber Leser, die Landesregierung stellt mit dem neuen Lehrerausbildungsgesetz, das ab dem Wintersemester 2011/2012 an allen nordrhein-westfälischen Universitäten Anwendung findet, wichtige Weichen für die Zukunft unserer Bildungslandschaft. Die wesentlichen Änderungen sind: n n Mit der gleich langen Ausbildung in allen Lehrämtern (sechs Semester Bachelorphase und vier Semester Masterphase) wird die Lehrerausbildung, insbesondere für die Grundschule und die Schulformen der Sekundarstufe I, aufgewertet. n Die neuen Praxiselemente (Eignungspraktikum und Praxissemester) ermöglichen einen frühzeitigeren und intensiveren Praxisbezug und thematisieren die Eignungsfrage von Ausbildungsbeginn an. Das neue Portfolio Praxiselemente und die Einführung von Coaching-Elementen im Vorbereitungsdienst stärken die professionsbezogene Entwicklung der Lehrerpersönlichkeit über alle Phasen hinweg. Die neue Lehrerausbildung orientiert sich an einem zeitgemäßen Lehrerleitbild, das die Lehrerinnen und Lehrer als Lernbegleiter von Schülerinnen und Schülern wahrnimmt. Sie geht von einem umfassenden Verständnis von Unterricht aus, das die Förderung sowie die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Kinder und Jugendlichen in den Blick nimmt. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung sowie der konstruktive Umgang mit Heterogenität erhalten einen hohen Stellenwert. Durchgängig verbindet die neue Lehrerausbildung

5 theoretisches Reflexionswissen mit praktischem Handlungswissen und der Entwicklung eines professionellen Rollenkonzepts für den Lehrerberuf. Mit der neuen Lehrerausbildung wollen wir den Lehrernachwuchs für ein Schulsystem qualifizieren, das sich ebenfalls weiter entwickeln wird. Es soll sozial gerechter und zugleich leistungsfähiger werden, damit unser Land für die Herausforderungen der Zukunft gut vorbereitet ist. Dabei ist die neue Lehrerausbildung entwicklungsoffen angelegt. Die aktuellen Reformen (Sekundarschule, Inklusion) werden im Rahmen einer zum geeigneten Zeitpunkt anzustrebenden Überarbeitung des Lehrerausbildungsgesetzes Berücksichtigung finden und dabei die Lehrämter weiter modernisieren. In dieser Broschüre werden Sie auf viele Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der neuen Lehrerausbildung haben, eine Antwort finden. Bei weiteren Fragen zum Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an die Studienberatungen an den lehrerausbildenden Universitäten unseres Landes. Sylvia Löhrmann Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen

6 Die Lehrerausbildung im Überblick Die Lehrämter sind wie folgt gegliedert: n Lehramt an Grundschulen (G) n Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen (Sekundarstufe I) (HRGe) n Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Schwerpunkt Sekundarstufe II ) (GymGe) n Lehramt an Berufskollegs (BK) n Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SF) Eignungspraktikum an Schulen Für alle Lehramtsstudierenden Bachelor Studium - 6 Semester Fach 1, Fach 2 Bildungswissenschaften Orientierungspraktikum, außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum Abschluss: Bachelor of Arts / Bachelor of Science / Bachelor of Education Master Studium - 4 Semester Fach 1, Fach 2 Bildungswissenschaften, Schulformbezug Darin: Praxissemester Abschluss: Master of Education Vorbereitungsdienst Vorbereitungsdienst: 18 Monate Abschluss: Staatsexamen Lehrämter an lehrerausbildenden Hochschulen in Nordrhein-Westfalen Das Lehramtsstudium kann in Nordrhein-Westfalen an den nachfolgend aufgeführten Hochschulen absolviert werden.

7 Hochschule G HRGe GymGe BK SF Technische Hochschule Aachen www.rwth-aachen.de X X Kunsthochschule Alanus in Alfter www.alanus.edu Universität Bielefeld www.uni-bielefeld.de X X X (X) Universität Bochum www.ruhr-uni-bochum.de Universität Bonn (im Aufbau) www.uni-bonn.de X X Musikhochschule Detmold www.hfm-detmold.de Technische Universität Dortmund www.uni-dortmund.de X X X X X Kunstakademie Düsseldorf www.kunstakademie-duesseldorf.de Universität Duisburg-Essen www.uni-duisburg-essen.de X X X X Folkwang-Hochschule Essen www.folkwang-uni.de X X X Universität zu Köln www.uni-koeln.de X X X X X Musikhochschule Köln www.mhs-koeln.de X X Sporthochschule Köln www.dshs-koeln.de X X X X X Universität Münster www.uni-muenster.de X X X X Kunstakademie Münster www.kunstakademie-muenster.de X X X Universität Paderborn www.uni-paderborn.de X X X X Universität Siegen www.uni-siegen.de X X X X (X) Universität Wuppertal www.uni-wuppertal.de X X X X (x) mit Aufbaustudium SF in Planung Stand November 2011 X X X X

Häufig gestellte Fragen zur Lehrerausbildung Allgemeine Fragen zur Reform Warum wurde die Lehrerausbildung reformiert? Durch die Reform hat die Lehrerausbildung eine stärkere fachwissenschaftliche und fachdidaktische Grundlage bekommen. Diagnosefähigkeit und individuelle Förderung rücken stärker als bisher in den Fokus der Ausbildung. Berufsfeld- und Praxisbezug werden sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst intensiviert. Die fachliche und pädagogische Profilierung der künftigen Lehrkräfte wird damit gestärkt. Zudem wird die Struktur der Lehrerausbildung in den Bologna-Prozess eingepasst. Was ist der Bologna Prozess? Der Bologna-Prozess ist durch die Bildungsminister der Europäischen Union im Jahre 1999 auf den Weg gebracht worden. Er ist charakterisiert durch

9 gestufte Studiengänge (Bachelor und Master), durch Leistungspunkte und durch die Modularisierung des Studiums. Ziele sind die Schaffung eines vergleichbaren europäischen Hochschulraums und damit die Erhöhung der Mobilität der Studierenden. Ab wann gelten die neuen Regelungen? Das neue Lehrerausbildungsgesetz ist am 26. Mai 2009 in Kraft getreten. Die Anpassung der Studiengänge an die Vorgaben dieses Gesetzes haben die Hochschulen im Oktober 2011 vollzogen. Auch der Vorbereitungsdienst wurde im Jahr 2011 reformiert und auf 18 Monate gestrafft. Wer eine Ausbildung noch nach den alten Regelungen begonnen hat, kann sie auch nach den alten Regelungen beenden. Bestimmte Regelungen, etwa die zum Seiteneinstieg in den Schuldienst, gelten bereits seit 2009. Vor dem Studium: Eignungspraktikum Was ist ein Eignungspraktikum? Das Eignungspraktikum bietet allen Personen, die ein Interesse an einem Lehramtsstudium haben, die Gelegenheit, von der Schülersperspektive in die Lehrerperspektive zu wechseln und den Arbeitsplatz Schule kennen zu lernen. Die Praktikantinnen und Praktikanten werden dabei aktiv in den Schul- und Unterrichtsalltag eingebunden. Diese frühen Praxiserfahrungen helfen dabei, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudiums zu reflektieren. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt. Umfassende Informationen zum Eignungspraktikum und eine Praktikumsstellenbörse gibt es im Internet unter www.elise.nrw.de. Informationen rund um den Lehrerberuf bietet die deutschsprachige Version von Career Councelling for Teachers (www.nrw.cct-germany.de). Dort gibt es auch die Möglichkeit an einem online Selbsterkundungsverfahren teilzunehmen.

10 Ist es Pflicht ein Eignungspraktikum abzuleisten? Das Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung und Voraussetzung für die spätere Aufnahme in den Vorbereitungsdienst. Im Einzelfall können leitende Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit auf das Eignungspraktikum angerechnet werden. Muss das Eignungspraktikum zwingend vor Studienbeginn absolviert werden? Nein. Das 20-tägige Eignungspraktikum kann muss jedoch nicht vor Aufnahme des Studiums durchgeführt werden. Es soll vor Eintritt in das Orientierungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein. Neue Studiengänge Seit wann gibt es die neuen Studiengänge? Eine Einführung der neuen Studiengänge war den Hochschulen ab dem Wintersemester 2009/2010 möglich. Spätestens zum Wintersemester 2011/2012 mussten alle lehramtsbezogenen Studiengänge umgestellt werden. Wie sehen die neuen Studiengänge aus? Die neuen Studiengänge haben für alle Lehrämter dieselbe Dauer, weisen jedoch entsprechend den Anforderungen an die einzelnen Lehrämter ein jeweils eigenes Profil auf. Das Studium gliedert sich in einen Bachelor- und einen darauf aufbauenden Master-Studiengang. Die Bachelor-Studiengänge haben eine Regelstudienzeit von sechs Semestern, die Master-Studiengänge eine Regelstudienzeit von vier Semestern. Die Studiengänge gliedern sich in Module; das sind Einheiten (Lernpakete), in denen Lehrveranstaltungen thematisch mit dem Ziel zusammengefasst sind, den Erwerb bestimmter Kompetenzen zu ermöglichen. Während des ersten Studienjahres des Bachelor-Studiums ist ein Orientierungspraktikum zu absolvieren. Daneben beinhaltet das Bachelor-Studium ein außerschulisches oder schulisches Berufsfeldpraktikum. Das Master-Studium beinhaltet ein Praxissemester, welches im zweiten oder spätestens im dritten Semester absolviert werden soll.

11 Welche Fächer kann man studieren? Die Fächer die im Rahmen des Angebots der einzelnen Hochschule studiert werden können, entsprechen grundsätzlich denen, die auch die Lehramtsprüfungsordnung 2003 (siehe www.schulministerium.nrw.de) schon vorsah. Neu hinzu kommen n n n n für das Lehramt an Grundschulen der Lernbereich Natur und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen die Fächer Russisch und Spanisch für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen die Fächer Chinesisch und Japanisch für das Lehramt an Berufskollegs die beruflichen Fachrichtungen Farbtechnik, Raumgestaltung, Oberflächentechnik, Mediendesign und Designtechnik sowie Gesundheitswissenschaft/Pflege und die Unterrichtsfächer Informatik und Pädagogik.

12 Für einige Lehrämter wurde eine Kernfachbindung eingeführt. Pflichtfächer: n n n n Für das Lehramt an Grundschulen sind die Fächer Deutsch und Mathematik Pflicht. Dazu kommt ein weiteres Fach bzw. ein weiterer Lernbereich. Für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen muss eines der beiden Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften sein. Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen ist als eines der beiden Fächer Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch zu wählen. Für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung ist als eines der beiden Fächer das Unterrichtsfach Deutsch, das Unterrichtsfach Mathematik, der Lernbereich Sprachliche Grundbildung oder der Lernbereich Mathematische Grundbildung zu wählen. Die erste sonderpädagogische Fachrichtung muss der Förderschwerpunkt Lernen oder der Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung sein. Die Hochschulen können unter bestimmten Voraussetzungen darüber hinausgehende Vorgaben für Fächerkombinationen durch ihre Studienordnung regeln. Deshalb ist eine zusätzliche Information über die jeweilige Hochschule geboten. Welche Abschlüsse erwerbe ich? Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelor-Studiengangs erwerben Sie den jeweiligen Bachelor (z. B. Bachelor of Science ); nach erfolgreichem Master- Studiengang für ein Lehramt erwerben Sie den Master of Education.

13 Was ist ein Bachelor? Der Bachelor stellt im Allgemeinen einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar, der im Fall der neuen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen in einer Regelstudienzeit von sechs Semestern erworben werden kann. Der Bachelor wird grundsätzlich in mehreren Fächern abgelegt, enthält bereits bildungswissenschaftliche und schulpraktische Elemente und befähigt zum Eintritt in einen darauf aufbauenden Master-Studiengang. Was ist ein Master of Education? Der Master of Education ist ein vertiefender Studiengang mit einer Regelstudienzeit von vier Semestern. In der neuen Lehrerausbildung ist der Bachelor stärker fachlich, der Master stärker fachdidaktisch und bildungswissenschaftlich ausgelegt. Er befähigt zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt. Was versteht man unter Leistungspunkten, ECTS bzw. Workload? Leistungspunkte beschreiben den angenommenen Arbeitsaufwand (Workload) von Studierenden. Ein Leistungspunkt entspricht 25 bis 30 Arbeitsstunden und umfasst dabei auch die Vor- und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen. Was Leistungspunkte im Einzelnen umfassen, ist in einer europaweit einheitlichen Weise im European Credit Transfer System (ECTS) festgelegt. Es macht die Leistungen der Studierenden vergleichbarer und leichter anrechenbar. Ein Semester wird danach üblicherweise mit 30 Leistungspunkten bewertet. Ein sechssemestriger Bachelor umfasst danach 180 und ein zweijähriger Master 120 Leistungspunkte. Was ist eine Akkreditierung? Die Akkreditierung ist eine vorauslaufende Qualitätsüberprüfung durch Experten. Die Studiengänge der Hochschulen werden durch unabhängige Akkreditierungsagenturen überprüft. Im Falle der neuen Lehrerausbildung ist das Ministerium für Schule und Weiterbildung an der Bachelor-Akkreditierung

14 als zentraler Arbeitgeber beteiligt. Bei der Master-Akkreditierung ist die Zustimmung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung erforderlich. Die Akkreditierung bescheinigt den lehrerausbildenden Hochschulen, dass das Studiengangkonzept den Anforderungen des Gesetzes, der Kultusministerkonferenz und weiteren Vorgaben des Akkreditierungsrates entspricht und dass das Konzept geeignet ist, die gesetzten Ziele zu erreichen. Was ist mit Polyvalenz gemeint? Im Zusammenhang mit einem Studiengang bedeutet Polyvalenz, dass der durch den Studiengang erworbene Abschluss vielseitig verwendbar ist. In der neuen Lehrerausbildung soll der Bachelor-Studiengang so ausgestaltet sein, dass er nicht nur lehramtsspezifische Elemente enthält, sondern Kompetenzen vermittelt, die auch für andere Berufsfelder außerhalb der Schule eine Grundlage bieten. Was ist ein Portfolio? Im Portfolio werden Dokumente und Reflexionen aus den verschiedenen Praxiselementen gesammelt. Beginnend mit dem Eignungspraktikum bis hin zum Ende der Ausbildung begleitet das Portfolio den Erwerb der berufsbezogenen Kompetenzen angehender Lehrkräfte. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat zur Anlage des Portfolios eine Handreichung herausgegeben, die im Internet unter www.elise.nrw.de einzusehen ist. Die Hochschulen informieren über die Portfolioeinlagen für die Praxiselemente in den Studiengängen. Was ist ein Diplomzusatz (Diploma Supplement/Zusatz zum Abschlusszeugnis)? Der Diplomzusatz ergänzt die offiziellen Dokumente über den Hochschulabschluss. In den Diplomzusätzen werden die Hochschulabschlüsse nach einheitlichen Vorgaben beschrieben, z. B. Zugangsvoraussetzungen, Kompetenzziele, Studieninhalte. Dadurch soll die Einstufung und Bewertung der Abschlüsse in anderen Bundesländern und auch außerhalb von Deutschland erleichtert werden. Im Diplomzusatz der Lehramtsstudiengänge werden insbesondere auch das lehramtsrelevante Profil des Studiums und die Praxiselemente dokumentiert.

15 Wie komme ich in einen Master-Studiengang? Um in den Master-Studiengang zu kommen, müssen Sie sich an der Hochschule, die den entsprechenden Master-Studiengang anbietet, unter Vorlage des Bachelor-Zeugnisses bewerben. Können alle, die einen lehramtsbezogenen Bachelor haben in einen Lehramts-Master-Studiengang wechseln? Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, allen nordrhein-westfälischen Absolventinnen und Absolventen eines lehramtsbezogenen Bachelors eine Fortführung ihres Lehramtsstudiums im Master of Education zu ermöglichen. Die Zulassung hängt ab von den Kapazitäten der jeweiligen Hochschule und der Ausgestaltung des abgeschlossenen Bachelor-Studiengangs (einschließlich des berufsqualifizierenden Charakters). Hochschulen können ihre Bachelor-Studiengänge so gestalten, dass sie für Master-Studiengänge für verschiedene Lehrämter qualifizieren, um so die Anschlussfähigkeit für ihre Absolventinnen und Absolventen zu erhöhen. Unter Umständen müssen aber auch Wartezeiten oder auch Hochschulwechsel in Kauf genommen werden. Kann ich mit einem Bachelor, der schon auf ein bestimmtes Lehramt zugeschnitten ist, in den Master für ein anderes Lehramt wechseln? Dies entscheidet wie bei allen übrigen Studiengängen auch die Hochschule. Sie kann ausnahmsweise einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den anderen Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des Bachelor-Studiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht. Kann ich mit einem nicht-lehramtsbezogenen Bachelor in den Lehramts- Master einsteigen? In diesem Fall entscheidet die Hochschule. Sie kann ausnahmsweise einen (zunächst vorläufigen) Einstieg in den Lehramts-Master zulassen, wenn während des Masters Leistungen des lehramtsbezogenen Bachelor-Studiums nachgeholt werden und zu erwarten ist, dass dies innerhalb eines Jahres geschieht.

16 Kann ich mit einem lehramtsbezogenen Bachelor in einen fachwissenschaftlichen Master wechseln? Ein Wechsel ist aufgrund der polyvalenten Elemente des Bachelor-Studienganges grundsätzlich möglich. Letztendlich hängt die Entscheidung jedoch von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Kann ich mit einem in einem anderen Bundesland erworbenen lehramtsrelevanten Bachelor in einen nordrhein-westfälischen Lehramts-Master einsteigen? Dies ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Die Entscheidung im Einzelfall trifft die jeweilige Hochschule. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz berücksichtigen (z. B. den Quedlinburger Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.6.2005), ist davon auszugehen, dass ein Wechsel nach Nordrhein-Westfalen grundsätzlich möglich sein wird. Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Bachelor in einen nordrheinwestfälischen Lehramts-Master einsteigen? Dies ist grundsätzlich möglich, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Lehrerausbildung in Deutschland in der Regel eine Zweifachausbildung ist. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule auf Antrag; sie hängt von den Voraussetzungen ab, die die Hochschule an den Zugang zum jeweiligen Master stellt. Kann ich mit einem Fachhochschul-Bachelor in den Lehramts-Master einer Universität und danach in den Vorbereitungsdienst einsteigen? Im Regelfall ist dies nicht möglich. Eine Ausnahme besteht für das Lehramt an Berufskollegs mit zwei verwandten beruflichen Fachrichtungen. Hier kann die Hochschule den Zugang von FH-Bachelor-Absolventen zum Lehramts- Master ermöglichen. Für diese Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen ist zu beachten, dass ein Zugang zum Vorbereitungsdienst möglich

17 ist, sofern der Master-Abschluss ausschließlich an einer Universität oder in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport an Kunst- und Musikhochschulen oder an der Deutschen Sporthochschule Köln erworben wird. Anderen Absolventinnen und Absolventen eines FH-Bachelors bleibt die Möglichkeit, ihre Leistungen im Rahmen eines universitären Bachelor-Studienganges anrechnen zu lassen, wobei Voraussetzung ist, dass das Lehramtsstudium insgesamt überwiegend an der Universität absolviert wird. Wie kann ich ein zweites Lehramt erwerben? Eine weitere Lehramtsbefähigung können Sie wie bisher durch einen für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschluss erwerben. Wie kann ich eine Befähigung für ein drittes Lehrfach erwerben? Eine Lehrbefähigung für ein weiteres Fach können Sie durch weitere Studienund Prüfungsleistungen an einer Hochschule erwerben.

18 Was ist ein Praxissemester? Das Praxissemester findet im zweiten oder dritten Semester des Master- Studiums statt. Es orientiert sich am Schulhalbjahr und der zentrale Lernort ist die Praktikumsschule. Verantwortet wird es von den Hochschulen; ausbildungsfachlich wird es von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (früher Studienseminare) begleitet. Zugleich sollen Lehrforschungsprojekte der ausbildenden Universitäten (Projekte des forschenden Lernens) damit verbunden werden. Das Praxissemester soll erste berufliche Handlungskompetenzen als Lehrkraft vermitteln sowie in den nachfolgenden Studienteilen ein gezielteres Studium ermöglichen. Wo und wann muss ich das Praxissemester absolvieren? Das Praxissemester wird in der Regel frühestens ab dem Sommersemester 2015 angeboten. Die Bergische Universität Wuppertal wird das Praxissemester früher anbieten, da sie ihre Lehrerausbildung aus dem Modellversuch Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung heraus umstellt. Wann kann ich mich für das Praxissemester bewerben? Dieses wird den Lehramtsstudierenden der Studiengänge nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz rechtzeitig an den jeweiligen Hochschulen bekannt gegeben. Geplant ist, dass die Bewerbung für das Praxissemester an der Hochschule online über ein Praktikumsportal erfolgen soll. Dort soll ein Praktikumsplatz entsprechend dem Lehramt und den studierten Fächern gebucht werden können. Mit der Wahl eines Praktikumsplatzes würde automatisch auch die Zuweisung zu einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgen. Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge Bis wann und wo kann ich mich noch für einen Studiengang einschreiben, der zur Ersten Staatsprüfung führt? Grundsätzlich ist eine Einschreibung in Studiengänge, die zur Ersten Staatsprüfung führen, nicht mehr möglich. Die Hochschulen können aber in Einzelfällen, in denen etwa aufgrund von Anrechnungen kein volles Lehramtsstudi-

19 um mehr nötig ist, ausnahmsweise weiterhin in Studiengänge, die zur Ersten Staatsprüfung führen, einschreiben. Die Entscheidung trifft die jeweilige Hochschule. Ich befinde mich in einem Studiengang nach der Lehramtsprüfungsordnung (LPO) von 2003; bis wann kann ich mein Studium abschließen? Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befunden haben, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG) 2002 und der LPO 2003 beenden, soweit Sie die Erste Staatsprüfung spätestens vier Semester nach dem Zeitpunkt abschließen, zu dem die Regelstudienzeiten für entsprechende Studiengänge nach altem Recht für das jeweilige Lehramt an der jeweiligen Hochschule auslaufen. Ich befinde mich im Modellversuch Gestufte Studiengänge in der Lehrerausbildung, bis wann kann ich mein Studium abschließen? Sofern Sie sich am 30. September 2011 in diesem Studiengang befunden haben, können Sie Ihr Studium nach den Vorschriften des Modellversuchs beenden, soweit Sie den Master-Abschluss spätestens vier Semester nach dem Zeitpunkt abschließen, zu dem die Regelstudienzeiten für entsprechende Studiengänge nach altem Recht für das jeweilige Lehramt an der jeweiligen Hochschule auslaufen. Ich befinde mich in einem Studiengang nach den bisherigen oder älteren Vorschriften. Kann und soll ich in die neue Lehrerausbildung wechseln? Ob Sie in einen Studiengang der neuen Lehrerausbildung wechseln und inwieweit erbrachte Studienleistungen hierbei angerechnet werden können, entscheidet die jeweilige Hochschule. Ob ein Wechsel in die neue Lehrerausbildung sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Dies hängt zum einen vom jeweiligen Lehramt ab, welches Sie studieren; zum anderen hängt es von dem Stadium ab, in dem sich Ihr Studium befindet. Sie sollten sich vor einem Wechsel ausführlich an Ihrer Hochschule, z. B. am Zentrum für Lehrerbildung, und von der jeweiligen Geschäftsstelle des Landesprüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen beraten lassen.

20 Reformierter Vorbereitungsdienst Ab wann gibt es den neuen Vorbereitungsdienst? Der reformierte Vorbereitungsdienst wurde zum 1. November 2011 eingeführt. Er dauert nunmehr 18 Monate. Reicht ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst aus? Ja. In Verbindung mit den Praxisanteilen im Studium ist der standardorientierte Aufbau der Lehrerkompetenzen entsprechend der Vorgabe der Kultusministerkonferenz (mindestens 18 Monate schulpraktische Ausbildung, davon mindestens 12 Monate in einem Vorbereitungsdienst) selbst ohne das erst später wirksam werdende Praxissemester gesichert. Kann ich mit einem alten Ersten Staatsexamen in den neuen Vorbereitungsdienst? Ja. Dies gilt auch für den Master of Education der Studiengänge des Bachelor- Master Modellversuches. Kann ich mich mit einem Abschluss (Erstes Staatsexamen oder Master of Education) aus einem anderen Bundesland ohne weitere Voraussetzungen für den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst bewerben? Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden. Da die einzelnen Bundesländer bei der Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge die gemeinsam vereinbarten Vorgaben der Kultusministerkonferenz (z. B. den Quedlinburger Beschluss vom 2.6.2005 und den Beschluss der KMK vom 28.2.2007) berücksichtigen, ist davon auszugehen, dass eine Anerkennung in Nordrhein-Westfalen im Regelfall möglich sein wird. Kann ich mit einem im Ausland erworbenen Master ohne weitere Voraussetzungen in den nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eintreten? Nein. Ihr Abschluss muss hinsichtlich des Zugangs zu einem entsprechenden Vorbereitungsdienst zunächst als gleichwertig anerkannt werden.

Wie unterscheidet sich der neue Vorbereitungsdienst inhaltlich von der alten Ausbildung? Der neue gestraffte Vorbereitungsdienst wird inhaltlich an die im Laufe des Lehramtsstudiums (s. Praxiselemente, Praxissemester) bereits erworbenen schulfachlichen Kenntnisse und schulpraktischen Kompetenzen anschließen und hat die abschließende berufliche Qualifizierung der jungen Lehrkräfte zum Ziel. Die Ausbildung erfolgt auf der Grundlage eines neuen Kerncurriculums und orientiert sich konsequent an den Kompetenzen und Standards für die Lehrerbildung, wie sie die Kultusministerkonferenz festgelegt hat. Wo findet die Ausbildung statt? Der Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen wird in Schulen und in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (früher Studienseminare) geleistet. Alle öffentlichen nordrhein-westfälischen Schulen beteiligen sich an der Ausbildung junger Lehrkräfte.

22 Gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen Wird meine in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähigung in Nordrhein-Westfalen anerkannt? Ihre in einem anderen Bundesland erworbene Lehramtsbefähigung wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel als Befähigung zu einem entsprechenden Lehramt anerkannt. Wird meine Lehramtsbefähigung, die ich nach der neuen Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen erwerbe, in den anderen Bundesländern anerkannt? Die Vorschriften zur neuen Lehrerausbildung erfüllen die gemeinsamen Vorgaben der Länder in der Kultusministerkonferenz, so dass mit einer Anerkennung in den anderen Bundesländern im Regelfall zu rechnen ist. Eine wichtige Voraussetzung einer Anerkennung ist aber auch, dass die Fächer (Ihre Lehrbefähigungen) in dem anderen Bundesland unterrichtet werden. Wenn ich meine Lehramtsbefähigung im Ausland erwerbe, kann ich dann auch in Nordrhein-Westfalen unterrichten? Die Lehramtsbefähigung kann wie bisher im Einzelfall für ein entsprechendes Lehramt anerkannt werden. Für Lehramtsbefähigungen aus dem EU-Ausland und dem Europäischen Wirtschaftsraum gelten dabei die großzügigeren Vorschriften der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich vom 22. Oktober 2007 (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt, GV.NRW. S. 430). Weitere Informationen und Hinweise zur zuständigen Behörde finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de unter den Stichwörtern Lehrerausbildung und Anerkennungsverfahren.

23 Einstellungschancen für Lehrkräfte bis 2030 Wie groß ist der Lehrerbedarf in der Zukunft? In welchen Lehrämtern und mit welchen Fächern habe ich gute Einstellungschancen? In den nächsten 20 Jahren werden in Nordrhein-Westfalen an öffentlichen und privaten Schulen voraussichtlich rund 100.000 Stellen neu zu besetzen sein. Dies entspricht beinahe zwei Drittel aller Lehrerstellen im Schuljahr 2009/2010. Bezogen auf die unterschiedlichen Schulformen kann prognostiziert werden, dass die Schulen der Sekundarstufe I die besten Einstellungschancen bieten. An Grundschulen bestehen für Bewerberinnen und Bewerber nur eingeschränkte Beschäftigungsmöglichkeiten. An Förderschulen bieten sich den angehenden Lehrkräften sehr gute bis hervorragende Einstellungschancen. An Gymnasien und Berufskollegs werden vor allem für Lehrkräfte mit mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Fächern bzw. Fachrichtungen die Einstellungschancen gut sein. Einzelheiten der Bedarfsprognose können auf der Internetseite des Schulministeriums eingesehen werden unter www.schulministerium.nrw.de/zbl/chancen/prognosen.pdf. Wie kann ich mich in Nordrhein-Westfalen auf eine Stelle im Schuldienst bewerben? Da der überwiegende Teil der Lehrerstellen von den Schulen selbst ausgeschrieben wird, ist das Online-Ausschreibungsverfahren inzwischen der Regelfall. Über das Portal LEO Lehrereinstellung-online können Interessierte das Stellenangebot sichten und sich online bewerben. Einstellungen erfolgen jeweils zum Schulhalbjahresbeginn, aber auch bei Bedarf während des laufenden Schuljahres. Über diese direkte Bewerbungsmöglichkeit hinaus können Interessierte sich in ein Listenverfahren einschreiben. Über das Listenverfahren sollen die Stellen besetzt werden, die durch das Ausschreibungsverfahren nicht vergeben werden konnten. Weitere Informationen finden Sie unter www.schulministerium.nrw.de/bp/leoangebote und www.schulministerium.nrw.de/zbl/wege/einstellung/index.html. Wie viel Geld verdiene ich als Lehrkraft? Dies hängt im Einzelfall von verschiedenen Faktoren ab: Art des Lehramtes, Familienstand, Zahl der Kinder usw. Die Besoldungstabellen, die über die Internetseite des Schulministeriums zugänglich sind, geben hier Auskunft: www.schulministerium.nrw.de/zbl/besoldung/index.html.

24 Leistungspunkte in der Lehrerausbildung Leistungspunkte werden nur in der universitären Phase der Lehrerausbildung vergeben. Im Praxissemester werden Leistungspunkte auch für die Leistung in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung vergeben. Für die Lernbereiche, Unterrichtsfächer, beruflichen Fachrichtungen, das bildungswissenschaftliche Studium (mit Ausnahme des bildungswissenschaftlichen Studiums für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung) sowie bei der Bachelor- und Masterarbeit sind Bandbreiten von +/ 3 Leistungspunkten vorgesehen. Der Gesamtwert von 300 Leistungspunkten darf jedoch nicht unterschritten werden. Lehramt an Grundschulen Lernbereich I Sprachliche Grundbildung 55 Lernbereich II Mathematische Grundbildung 55 Lernbereich III oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik 55 eines Unterrichtsfaches Vertieftes Studium des Lernbereichs I, II oder III oder 12 des Unterrichtsfachs Bildungswissenschaften/Grundschulpädagogik einschließlich 64 n Praxiselemente nach 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV) n Konzepte frühen Lernens und vorschulischer Bildung n Sonderpädagogik sowie n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen der Fachdidaktik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Praxissemester nach 8 LZV 25 Bachelor- und Masterarbeit 28 Summe 300 Leistungspunkte

25 Als Lernbereich III sind zugelassen der Lernbereich Natur- und Gesellschaftswissenschaften (Sachunterricht) und der Lernbereich Ästhetische Erziehung. Als Unterrichtsfach sind folgende Fächer zugelassen: Englisch, Kunst, Musik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Sport. An Stelle eines dritten Lernbereichs oder Unterrichtsfachs kann auch das vertiefte Studium von Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte treten, in dessen Rahmen bis zur Hälfte des Studienumfangs auch eine Vorbereitung auf herkunftssprachlichen Unterricht erfolgen kann. Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 80 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 80 Bildungswissenschaften / Entwicklung und Sozialisation 81 im Jugendalter, einschließlich n Praxiselemente nach 7 LZV n Sonderpädagogik sowie n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) n Lehramtsbezogener Profilbereich (etwa Arbeitslehre und Berufswahl/Berufsorientierung, wirtschaftliches Handeln in Unternehmen und im Privathaushalt, Sozialpädagogik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Praxissemester nach 8 LZV 25 Bachelor- und Masterarbeit 28 Summe 300 Leistungspunkte Für das Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen wurde eine Kernfachbindung eingeführt: Eines der zu wählenden Fächer muss Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Sozialwissenschaften sein.

26 Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 100 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 100 Bildungswissenschaften / Methoden wissenschaftlichen 41 Arbeitens einschließlich n Praxiselemente nach 7 LZV sowie n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Praxissemester nach 8 LZV 25 Bachelor- und Masterarbeit 28 Summe 300 Leistungspunkte Für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen wurde eine Kernfachbindung eingeführt: Eines der beiden Fächer muss Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Geschichte, Latein, Mathematik, Physik, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre oder Spanisch sein.

27 Lehramt an Berufskollegs Leistungspunkte A B Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 100 140 (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw. Große berufliche Fachrichtung (B) Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 100 60 (berufliche Fachrichtung oder Unterrichtsfach) (A) bzw. Kleine berufliche Fachrichtung (B) Bildungswissenschaften / Berufspädagogik einschließlich 41 41 n Praxiselemente nach 7 LZV sowie n Diagnose und Förderung (neben Anteilen im Rahmen einer Fachdidaktik) n Berufspädagogik Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungs- 6 6 geschichte Praxissemester nach 8 LZV 25 25 Bachelor- und Masterarbeit 28 28 Summe 300 300 Lehramt für sonderpädagogische Förderung Fachwissenschaft und Fachdidaktik des ersten Faches 55 Fachwissenschaft und Fachdidaktik des zweiten Faches 55 Bildungswissenschaften einschließlich Praxiselemente nach 7 LZV 26 Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte 6 Erste sonderpädagogische Fachrichtung 50 Diagnose, Förderung, Prävention Zweite sonderpädagogische Fachrichtung Diagnose, Förderung, 55 Prävention Praxissemester nach 8 LZV 25 Bachelor- und Masterarbeit 28 Summe 300 Leistungspunkte

28 Praxiselemente in der neuen Lehrerausbildung Orientierungspraktikum Berufsfeldpraktikum Bachelor Eignungspraktikum 20 Tage Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit sind anrechnungsfähig Master of Education Praxissemester Vorbereitungsdienst Die neue Lehrerausbildung nach dem LABG 2009 umfasst neben dem Vorbereitungsdienst folgende Praxiselemente: Eignungspraktikum Zeitpunkt: in der Regel vor Aufnahme des Studiums oder im ersten Studienjahr Dauer: 20 Tage Ort: Schule Orientierungspraktikum Zeitpunkt: in der Regel im ersten Studienjahr des Bachelor Dauer: 1 Monat Ort: Schule Berufsfeldpraktikum Zeitpunkt: Bachelor-Studium Dauer: 4 Wochen Ort: schwerpunktmäßig außerschulische Berufsfelder Praxissemester Zeitpunkt: zweites, spätestens drittes Semester des Master-Studiums Dauer: 5 Monate Ort: Schule

29 Weitere Informationen Persönliche Beratung rund um die Lehrerausbildung in NRW bieten die zentralen Studienberatungsstellen der einzelnen Universitäten an. Die Kontaktdaten finden Sie unter: www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/studienstarter/ studienberatungsstellen/index.php Weitere Informationen zur Lehrerausbildung: Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen: www.wissenschaft.nrw.de/studieren_in_nrw/index.php Studiengangssuche: www.studieren-in-nrw.de Studienland NRW: www.studinavi-nrw.de Gemeinsames Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit und der Kultusministerkonferenz: www.studienwahl.de/de/studieren/studienfelder/lehraemter/ nordrhein-westfalen0233.htm Allgemeine Informationen zum Lehrerberuf in Nordrhein-Westfalen und Prognosen zum Lehrerarbeitsmarkt: www.schulministerium.nrw.de/zbl Eignung für den Lehrerberuf, Eignungsreflexion: www.nrw.cct-germany.de Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen: www.zfsl.nrw.de Stipendien von Begabtenförderwerken: www.stipendiumplus.de Lehrerausbildung in anderen Bundesländern: www.bildungsserver.de

30 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen und bewerbern oder Wahlhelferinnen und -helfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift verteilt worden ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einzelner Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49 40221 Düsseldorf Telefon 0211 5867-40 Telefax 0211 5867-3220 poststelle@msw.nrw.de www.schulministerium.nrw.de MSW 12/2011 Gestaltung: www.kurzewerbung.de Druck: Druck- und Medienhaus GmbH, Essen

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