Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Behörde f. Stadtentwicklung u. Umwelt, Postfach 30 05 80, 20302 Hamburg Siehe Verteiler Amt für Verkehr und Straßenwesen Infrastrukturentwicklung Stadthausbrücke 8 D - 20355 Hamburg Zimmer: C 205 (Eingang Stadthausbrücke 10) Telefon: 040-4 28 40 2894 (Durchwahl) Telefax: 040-4 28 40 2160 e-mail: michael.hoyer@bsu.hamburg.de Ansprechpartner Herr Hoyer Aktenzeichen (bei Antworten bitte angeben): V 30/651.003-8-PLAST8-2011 Hamburg, den 18.05.2011 Rundschreiben Straßenverkehrsplanung RSP 1 / 2011 Planungshinweise für Stadtstraßen Teil 8 Öffentliche Verkehrsmittel: U-Bahn U3 Rödingsmarkt S-Bahn S1/S2/S3 Stadthausbrücke Buslinien 3, 35 Axel-Springer-Platz
- 2 - Die Fortschreibung der PLAST 10 Barrierefreie Verkehrsanlagen hat u.a. Auswirkungen auf den Teil 8. So ist mit der Fortschreibung der PLAST 10 die Einführung von Bodenindikatoren als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Menschen vorgesehen. Bei den derzeit verstärkt anstehenden Erneuerungen von Bushaltestellen werden verschiedene Varianten einer barrierefreien Gestaltung insbesondere bezüglich der taktilen Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen realisiert. Gerade für diese Nutzergruppe ist jedoch eine einheitliche, klar strukturierte Gestaltung wichtig. Ich führe die fortgeschriebenen Abschnitte 4 und 5 der PLAST 8 hiermit ein und bitte diese bei Planung, Entwurf und Bauausführung von Bushaltestellen zu beachten. Die Abschnitte 4 und 5 der Fassung von 1985 verlieren hiermit ihre Gültigkeit und sind durch die beigefügten Anlagen zu ersetzen. Die fortgeschriebenen Abschnitte sind mit der Straßenverkehrsbehörde und dem HVV abgestimmt und stellen in erster Linie eine Anpassung an die betriebene Fortentwicklung dar. Da die Fortschreibung der PLAST 10 noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Anhang mit Auszügen zur Erläuterung beigefügt, der bis zur Einführung benutzt werden kann. Mehrexemplare können unter der Internetadresse www.hamburg.de/plast heruntergeladen werden.
Verteiler für das Rundschreiben Straßenverkehrsplanung RSP 01/2011 Behörde für Inneres Finanzbehörde Amt für Innere Verwaltung und Planung - A 3 - Verkehrsdirektion - VD 5 - Feuerwehr - F 02 - - F 04 - Rechts- und Abgabenabteilung - 146 - Landesabgabenamt - LAG - Immobilienmanagement - 4 - Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Senatskoordinator für die Gleichstellung behinderter Menschen - SK - Senatskanzlei - Planungsstab - SK/PL - Rechnungshof der FHH - 5 - Dezernate Wirtschaft, Bauen und Umwelt der Bezirksämter Hamburg-Mitte Altona Eimsbüttel Hamburg-Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - OD - z. K. - ABH - - IB - - LP - - NR - - U - - WSB - Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation - S - z. K. - SV-V - z. K. Zentralverwaltung - ZP - z. K. -ZR- Amt für Verkehr und Straßenwesen - V L - - V 1 - - V 2 - - V 3 - - V 4 - - V 5 - Amt für Wirtschaft, Hafen und Technologie - W - Hamburg Port Authority - HPA - Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer - LSBG - Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung - LGV -
Technische Universität Hamburg-Harburg - Bibliothek - B 6 - HafenCity Universität - Department BIW, Bibliothek Verband freier Ingenieure für Straßenbau e.v. c/o ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung Schaartor 1 20429 Hamburg Verband Beratender Ingenieure Landesverband Hamburg Sanderskoppel 3 22391 Hamburg Hamburgische Ingenieurkammer Bau Grindelhof 40 20146 Hamburg Hamburgische Architektenkammer Grindelhof 40 20146 Hamburg Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 71 24105 Kiel Handelskammer Hamburg - G II - Handwerkskammer Hamburg Hamburger Verkehrsverbund - HVV - Steinstraße 7 20095 Hamburg Hamburger Hochbahn AG - HHA -. VHH PVG Unternehmensverbund Curslaker Neuer Deich 37 21029 Hamburg - VHH / PVG- Stadtreinigung Hamburg - SRH - Hamburger Stadtentwässerung - HSE -. HafenCity Hamburg GmbH - HCH - ADAC Hansa Amsinckstraße 39-41 20095 Hamburg Hamburger Landesarbeitsgemeinschaft - LAG - für behinderte Menschen e.v. Richardstraße 45 22081 Hamburg
Abschnitt 4 Blatt 1 4. Warteflächen Die Warteflächen bei Bushaltestellen sollten so groß sein, dass eine gegenseitige Behinderung zwischen wartenden Fahrgästen und Rad- bzw. Fußgängerverkehr vermieden wird. Sind die Nebenflächen nicht ausreichend breit, ist zu prüfen, ob die Nebenflächen zu Lasten der Fahrbahn verbreitert oder ob vorhandene Radwege auf die Fahrbahn verlagert werden können. Die Beeinträchtigung ist mit Hilfe des Handbuchs für die Bemessung von Straßen (siehe PLAST1) abzuschätzen. Ist ein Radweg vorhanden, so ist ein Seitenraum zwischen Fahrgastunterstand (FGU) und Radweg von 0,50 m, mindestens jedoch 0,25 m, einzuhalten. Weitere Informationen zu Radwegen und Haltestellen sind in der PLAST 9 Abschnitt 5 zu finden. Im Bereich der 2. Einstiegstür ist ein einbaufreier Bewegungsraum von 2,50 x 2,50 m für Rollstuhlfahrer einplanen. Dieser setzt sich aus dem Mindestbewegungsfeld für Rollstuhlfahrer und der Busrampe zusammen. Abb. 4.1 Wartefläche mit FGU Abb. 4.2 Wartefläche ohne FGU Angaben zu den Bordsteinhöhen im Bereich der Warteflächen siehe Teil II der PLAST 8. Haltestellen des ÖPNV im Straßenraum sollten taktile Leiteinrichtung gemäß PLAST 10 erhalten.
PLAST 8 Abb. 4.3 Systemskizze am Beispiel eines Haltestellenkaps Abschnitt 4 Blatt 2
Abschnitt 4 Anhang Bis zur Einführung der fortgeschriebenen PLAST 10 sind folgende Hinweise zu beachten: Haltestellen des ÖPNV im Straßenraum sollten taktile Leiteinrichtung gemäß Abb.3.6.1 oder 3.6.2 erhalten. Bei Doppelhaltestellen kann, zur besseren Orientierung, die Einrichtung eines Leitstreifens, der in mindestens 0,65 m Abstand parallel zum Bord auf das Einstiegsfeld geführt wird, zweckmäßig sein. Im Bereich der 2. Einstiegstür ist ein Bewegungsraum von 2,50 x 2,50 m für Rollstuhlfahrer einbaufrei zu gewährleisten. Abb. 3.6.1 Bodenindikatoren für Bushaltestelle am Fahrbahnrand Abb. 3.6.2 Bodenindikatoren für Bushaltestelle am Fahrbahnrand mit Radweg Im Zuge einer selbsterklärenden Straße und aufgrund der Notwendigkeit von klar erkennbaren Strukturen insbesondere für blinde und sehbehinderte Menschen sind eine einheitliche, einfach begreifbare Gestaltung und eine einheitliche Verwendung von Materialien notwendig. In Hamburg sind ausschließlich Rippenund Noppenplatten als Bodenindikatoren für Bushaltestellen am Fahrbahnrand in der im Folgenden ausgeführten Form zu verwenden. Hinweis: Die Abmessungen beziehen sich auf die in Hamburg gewählten Maße und Bodenindikatorart. Aufmerksamkeitsstreifen (AS) Ein Streifen aus Bodenindikatoren mit Noppenprofil, der über die gesamte Breite des Gehwegs verlegt wird (nicht durch Radwege!). Er wird auch Auffangstreifen genannt. Er weist auf Querungsstellen hin und führt blinde und sehbehinderte Menschen zur Querungsstelle oder zum Einstiegsbereich von Bussen bei Haltestellen. Der Aufmerksamkeitsstreifen hat eine Tiefe von mindestens 50 cm. Die Anlage von Begleitstreifen zur besseren Erkennbarkeit für Sehbehinderte kann zweckmäßig sein. Alternativ kann der Aufmerksamkeitsstreifen um eine Plattenreihe verbreitert werden. Begrenzungsstreifen (BS) Begrenzungsstreifen (auch Trennstreifen genannt) sind in Laufrichtung
Abschnitt 4 Anhang aneinander gereihte Bodenindikatoren mit einem Noppenprofil zwischen Radweg und Gehweg. Sie verdeutlichen für blinde und sehbehinderte Menschen den Übergang zum Radweg. Durch die Noppenstruktur ist die Trennung für alle Fußgänger wahrnehmbar. Da Fahrräder insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten erst spät zu hören sind, wird die Gefahr eines Zusammenstoßes verringert. Der Begrenzungsstreifen ist mindestes 25 cm breit auszuführen. Einstiegsfeld Eine definierte Fläche aus Bodenindikatoren mit Rippenprofil, die auf den Einstiegsbereich, also dort wo in der Regel die erste Bustür zu finden ist, an einer Haltestelle aufmerksam macht. Das Aufmerksamkeitstfeld hat eine Ausdehnung von mindestens 100 cm x 75 cm. Die Rippen sind paralell zur Bordkante zu verlegen. Das Feld hat einen Mindestabstens von 40 cm von der Fahrbahn. Die lange Seite ist parallel zur Fahrbahn. Leitstreifen (LS) Leitstreifen sind in Laufrichtung aneinander gereihte Bodenindikatoren mit einem Längsprofil (Rippenplatten). Sie leiten blinde und sehbehinderte Menschen entlang bestimmter Strecken. Der Leitstreifen hat eine Mindestbreite von 25 cm und zu festen Einbauten einen Mindestabstand von 60 cm.
Abschnitt 4 Anhang aneinander gereihte Bodenindikatoren mit einem Noppenprofil zwischen Radweg und Gehweg. Sie verdeutlichen für blinde und sehbehinderte Menschen den Übergang zum Radweg. Durch die Noppenstruktur ist die Trennung für alle Fußgänger wahrnehmbar. Da Fahrräder insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten erst spät zu hören sind, wird die Gefahr eines Zusammenstoßes verringert. Der Begrenzungsstreifen ist mindestes 25 cm breit auszuführen. Einstiegsfeld Eine definierte Fläche aus Bodenindikatoren mit Rippenprofil, die auf den Einstiegsbereich, also dort wo in der Regel die erste Bustür zu finden ist, an einer Haltestelle aufmerksam macht. Das Aufmerksamkeitstfeld hat eine Ausdehnung von mindestens 100 cm x 75 cm. Die Rippen sind paralell zur Bordkante zu verlegen. Das Feld hat einen Mindestabstens von 40 cm von der Fahrbahn. Die lange Seite ist parallel zur Fahrbahn. Leitstreifen (LS) Leitstreifen sind in Laufrichtung aneinander gereihte Bodenindikatoren mit einem Längsprofil (Rippenplatten). Sie leiten blinde und sehbehinderte Menschen entlang bestimmter Strecken. Der Leitstreifen hat eine Mindestbreite von 25 cm und zu festen Einbauten einen Mindestabstand von 60 cm.
Abschnitt 5 Blatt 1 5. Fahrgastunterstände An Bushaltestellen ist, soweit möglich, Platz für Fahrgastunterstände (FGU) vorzusehen. Der Aufstellort ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig. Für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ist eine Anordnung zwischen Haltestellenmast (mit taktiler Führung, vergl. PLAST 10) und Einstiegsbereich der 2. Tür günstig. Eine Anordnung im Ausfahrbereich der Haltestelle (siehe Zeichnung Busbucht), dem vorderen Einstieg zugeordnet, hat den Vorteil weniger sichteinschränkend (z.b: bei der Querung von Radwegen) zu sein und in einem Bereich zu liegen wo i.d.r: mehr Platz zur Verfügung steht. In diesem Fall könnte auch der Radweg zudem eher hinter dem FGU geführt werden. Bei der Aufstellung desr FGU sind folgende Mindestabstände und- abmessungen zu berücksichtigen: Abstand der Seitenwände zur Bordkante: (kein Durchgang von Rollstuhlnutzern erforderlich) Abstand des Daches zur Bordkante Abstand Dach und Seitenwände zum Radweg Regelfall: Mindestabstand: Mindestgehwegbreite vor dem FGU: (Sicherheitstrennstreifen und Mindestbewegungsraum Rollstuhl) Abstand zu Bodenindikatoren (z.b. Leitlinien): Mindesthöhe (lichte Höhe): Der FGU darf erforderliche Sichtbeziehungen nicht beinträchtigen, nicht in Verlängerungen von Fußgängerfurten stehen und LSA-Signalgeber sowie Verkehrszeichen nicht verdecken. 1,50 m 0,75 m 0,50 m 0,25 m 2,00 m 0,60 m 2,30 m Die Abmessung des aktuellen Modells des Fahrgastunterstandes in Hamburg finden Sie im Anhang 1.
Anhang 1 Aktueller Fahrgastunterstand Auf Basis des Werberechtsvertrages von 2007 kommen derzeit Fahrgastunterstände der Firma J.C. Decaux zum Einsatz. Seit 2010 werden 2 Typen in den Längen ca. 2,75 m und ca. 4,00 m verwand: Typ Norman Foster Typ André Poitiers Die Fahrgastunterstände können mit Seitenwänden (ca. 0,8 oder 1,0 m) oder ohne aufgestellt werden. Auch eine verkürzte Dachform von ca. 1,30 m kann zur Anwendung kommen. In der Abbildung 1 ist die kurze Variante mit Werbeträger dargestellt. Abb 1 FGU mit Werbeträger (Prinzipskizze) Um bei begrenzter Fläche Rollstuhlfahrern die Benutzung zu ermöglichen kann auf die Seitenwände verzichtet werden. Die mindestens erforderlichen 2,0 m bis zur Bordkante können dann bis zur Sitzbank des FGU gezogen werden. Die Sitzbank hat eine Breite von ca. 40 cm. Es ist zweckmäßig ab 50 zusteigenden Fahrgästen pro Tag große Fahrgastunterstände vorzusehen. Weitere Informationen unter: www.jcdecaux.de/hamburg.html. 01/2012