Gemeinsame Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen der Aktionäre Jörg Höhne, Professor Dr. Gerd Rohmann und Marcel Standar



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Transkript:

Kassel, im April 2014 Gemeinsame Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen der Aktionäre Jörg Höhne, Professor Dr. Gerd Rohmann und Marcel Standar Unserer Gesellschaft sind innerhalb der Frist des 126 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) Anträge der Aktionäre Jörg Höhne, Professor Dr. Gerd Rohmann und Marcel Standar übersandt worden. Diese Anträge sind in ihrem jeweiligen Wortlaut nach Maßgabe von 126 Abs. 1 Satz 3 AktG über die Internetseite unserer Gesellschaft zugänglich gemacht worden. Die Gegenanträge beziehen sich auf die im Bundesanzeiger am 2. April 2014 bekannt gemachten Tagesordnungspunkte 2, 3 und 4 der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Mai 2014. Die Verwaltung hält an ihren am 2. April 2014 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Beschlussvorschlägen fest. Zu den in den Anträgen der Aktionäre Jörg Höhne, Professor Dr. Gerd Rohmann und Marcel Standar angeführten Argumenten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 1. Zu Tagesordnungspunkt 2 Vorstand und Aufsichtsrat haben sich ihre Entscheidungen nicht leicht gemacht, der Hauptversammlung eine Dividende von 0,25 Euro je Aktie, und keine höhere Dividende, wie von Herrn K+S Aktiengesellschaft Bertha-von-Suttner-Straße 7 34131 Kassel Telefon: +49 561 9301-0 Fax: +49 561 9301-1753 www.k-plus-s.com Bankverbindung: Deutsche Bank AG, BLZ 520 700 12, Konto 26 400 200 S.W.I.F.T.-Code: DEUTDEFF520 IBAN DE73 5207 0012 0026 4002 00 Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Ralf Bethke Vorstand: Norbert Steiner (Vors.), Gerd Grimmig, Dr. Burkhard Lohr, Dr. Thomas Nöcker, Dr. Andreas Radmacher, Mark Roberts Sitz der Gesellschaft: Kassel Registergericht: Kassel (HRB 2669)

- 2 - Standar beantragt, vorzuschlagen. Uns ist bewusst, dass dieser Dividendenvorschlag deutlich von der langjährigen Dividendenpolitik unserer Gesellschaft abweicht. Wir können nicht nur auf das Geschäftsjahr 2013 schauen. Es liegen noch große Herausforderungen vor uns. Wir setzen zurzeit unser Programm Fit für die Zukunft um, das Unternehmen und Mitarbeitern viel abverlangt. Die Voraussetzungen für das Wachstum der K+S Gruppe zu schaffen, das allen zugute kommen soll, ist eine enorme Kraftanstrengung. Die Anleiheinvestoren haben in den letzten zwei Jahren durch Zeichnung eines Volumens von 1,5 Mrd. Euro gezeigt, dass sie großes Vertrauen in K+S haben. Mit einer Dividende von 0,25 Euro je Aktie, wie von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen, stärken die Aktionäre, die Eigentümer des Unternehmens, unsere Kapitalbasis weiter und unterstützen unser Wachstum überfinanziert wären wir damit jedoch nicht. Es ist beabsichtigt, baldmöglichst zu unserer grundsätzlichen Dividendenpolitik zurückzukehren, also zu einer Ausschüttungsquote von 40 50 % des bereinigten Konzernergebnisses. Auf eine Dividendenzahlung insgesamt zu verzichten, wie von Herrn Professor Dr. Rohmann vorgeschlagen, ist nach Auffassung der Verwaltung nicht mit der Vorschrift des 254 AktG vereinbar. Danach kann der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen einstellt oder als Gewinn vorträgt, die nicht nach Gesetz oder Satzung von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen sind, obwohl die Einstellung oder der Gewinnvortrag bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung nicht notwendig ist, um die Lebens- und Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft für einen hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Notwendigkeiten übersehbaren Zeitraum zu sichern und dadurch unter die Aktionäre kein Gewinn in Höhe von mindestens vier vom Hundert des Grundkapitals abzüglich von noch nicht eingeforderten Einlagen verteilt werden kann. Nach einhelliger Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat liegen die Voraussetzungen für eine vollständige Aussetzung der Dividende nicht vor. Ein solcher Beschluss unterläge danach einem hohen Risiko der Anfechtbarkeit. Der weitergehende Vorschlag von Herrn Professor Dr. Rohmann betreffend die Verwendung des nicht an die Aktionäre ausgeschütteten Bilanzgewinns ist nach Ansicht der Verwaltung mit 174 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AktG nicht vereinbar. Danach sind in dem Beschluss die

- 3 - Verwendung des Bilanzgewinns im Einzelnen darzulegen, namentlich sind anzugeben: 1. der Bilanzgewinn; 2. der an die Aktionäre auszuschüttende Betrag oder Sachwert; 3. die in Gewinnrücklagen einzustellenden Beträge; 4. ein Gewinnvortrag; 5. der zusätzliche Aufwand auf Grund des Beschlusses. Aus diesem Grund sei zu den Vorschlägen von Herrn Professor Dr. Rohmann zur Verwendung des Bilanzgewinns lediglich der Vollständigkeit halber auf Folgendes hingewiesen: Es gibt weltweit keinen Kali-Produktionsstandort, der ohne den Anfall von festen und/oder flüssigen Rückständen produzieren kann. Soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll verarbeiten wir alle verwertbaren Bestandteile der von uns gewonnenen Salze auch zu Produkten, so dass am Ende nur die nicht vermeidbaren Rückstände entsorgt werden müssen. K+S investiert fortlaufend erhebliche Mittel zur zukunftsfähigen Gestaltung und Optimierung der Entsorgungswege. Als Beispiel sei unser Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz am Standort Werra genannt. Auch für die Forschung und Entwicklung künftiger Verwertungs- und Entsorgungstechniken werden jedes Jahr erhebliche Mittel aufgewendet. Die K+S Entsorgungspraxis ist durch behördliche Genehmigungen zugelassen. Darin wird der K+S auch bescheinigt, nach dem Stand der Technik zu operieren. Teilweise gehen wir darüber hinaus bzw. sind unsere Verfahren einmalig (wie beispielsweise die ESTA -Technologie als trockenes Aufbereitungsverfahren). Die von Herrn Professor Dr. Rohmann genannte Europäische Wasserrahmenrichtlinie richtet sich an die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und war von diesen in nationales Recht umzusetzen. Das ist in Deutschland durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) geschehen. Die wasserrechtlichen Erlaubnisse der K+S zur Entsorgung der flüssigen Rückstände wurden auf Grundlage des aktuellen WHG erteilt und stehen damit in Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie. Die Berücksichtigung all dieser Aspekte erfolgt ungeachtet der Dividende, ist unserer Gesellschaft somit auch bei Ausschüttung der vorgeschlagenen Dividende von 0,25 Euro je Aktie möglich.

- 4-2. Zu Tagesordnungspunkten 3 und 4 Nachdem die Aussagen von Uralkali in der zweiten Jahreshälfte 2013 für erhebliche Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Mengen- und Preisentwicklung im Kalimarkt geführt hatten, zeichnet sich seit Beginn des Jahres 2014 eine Bodenbildung bei den Preisen ab. Wenn diese nachhaltig wäre und sich die Nachfrage normalisierte, könnte darin eine Glättung der unsicheren Marktphasen gesehen werden. Der Vorstand hat dies nicht mit Preisen von 800 USD pro Tonne in Verbindung gebracht; bei diesem Preis hat es sich um eine in der Geschichte unserer Gesellschaft bislang vereinzelt gebliebene Preisspitze während eines äußerst kurzen Zeitraums im Jahr 2008 gehandelt. Rohstoffproduktion ist Ur-Produktion und wie jede industrielle Tätigkeit unvermeidbar mit Eingriffen in die Natur verbunden. Dabei schließen sich Ökonomie und Ökologie keineswegs aus. K+S arbeitet seit Jahrzehnten intensiv daran, die Ressourceneffizienz zu steigern und Rückstände zu verwerten bzw. zu vermeiden. Seit den 1970er Jahren konnte K+S unter anderem durch technische Innovationen das Volumen der anfallenden Salzabwässer deutlich reduzieren. Gegenwärtig setzen wir unser Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz termingerecht um und haben bereits Ende 2013 etwa 90 % der damit verbundenen, per Ende 2015 angestrebten Ziele zur Vermeidung des Anfalls salzhaltiger Produktionsabwässer erreicht. Aus Gründen vorausschauender Sorgfalt führen wir auch Genehmigungsverfahren für standortferne Entsorgungswege an die Nordsee und die Oberweser (Pipelineverfahren) durch. Ergänzt wird dies durch intensive Forschungstätigkeiten im Umweltbereich. Für eine behauptete Gefährdung der Trinkwasserversorgung gibt es keine tatsächlichen Belege, und es sollte insbesondere nach der signifikanten Reduzierung der salzhaltigen Abwässer im Zuge der Umsetzung der von K+S präferierten lokalen Entsorgungslösung auch künftig nicht zu Verschlechterungen bzw. Gefährdungen der Trinkwassergewinnung kommen.

- 5 - In den genannten Punkten vermögen wir keine Versäumnisse in der Verwaltung der Gesellschaft zu erkennen, aufgrund derer Vorstand und/oder Aufsichtsrat nicht zu entlasten wären. K+S Aktiengesellschaft mit Sitz in Kassel Vorstand und Aufsichtsrat