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1 [ Gemeinsame Presseinformation Europäischer Systemvergleich: Zahnmedizin in Deutschland auf hohem Niveau BZÄK und KZBV stellen Update der EURO-Z-II-Studie vor Berlin, 3. März 2015 Im europäischen Systemvergleich bietet Deutschland im Bereich der Zahnmedizin Spitzenleistungen und ist im gesundheitsökonomischen Vergleich krisensicher aufgestellt. Das sind die zentralen Ergebnisse einer gesundheitsökonomischen Untersuchung ausgewählter zahnmedizinischer Behandlungsszenarien im europäischen Kontext, die heute von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und vom Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) vorgestellt wurde. Die Publikation EURO-Z-II bietet Einblick in die Systeme zahnmedizinischer Versorgung in Europa. Analysiert wurden die konzeptionell unterschiedlichen nationalen Gesundheitssysteme von sieben Ländern in Europa. Dazu zählen das klassische bismarcksche Sozialversicherungssystem Westeuropas, das steuerfinanzierte, sogenannte Beveridge-System Nord- und Südeuropas sowie die jungen Sozialversicherungssysteme Mittel- und Osteuropas in Anlehnung an das sogenannte Semashko-Modell. Die in vielen Untersuchungen belegte herausragende Mundgesundheit der Bevölkerung in Deutschland wurde nun in den Kontext des Gesundheitssystems gestellt. Hier zeigt sich, dass die Aufteilung in einen überwiegend gesetzlich versicherten Teil (86 Prozent) ergänzt um einen privat versicherten Teil der Bevölkerung (11 Prozent) eine krisensicherere aber innovations- bzw. investitionsfreudige Grundlage schafft. Diese lässt die Bevölkerung garantiert aber auch zeitgemäß an der zahnärztlichen Versorgung teilhaben, so der Präsident der BZÄK, Dr. Peter Engel. 1/2

2 Da in Deutschland ein vergleichsweise hoher Anteil zahnmedizinischer Leistungen im Rahmen der Grundversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird und Ausgaben für Sozialversicherungssysteme überwiegend unabhängig von der Konjunktur getätigt werden, sind hier kaum Schwankungen zu verzeichnen, die sich negativ auf das Versorgungsgeschehen auswirken könnten. Insofern haben unsere Gesundheitsausgaben sogar einen konjunkturstabilisierenden Effekt. GKV-versicherte Patienten werden im Verhältnis zu Versicherten anderer Länder mit relativ niedrigen Selbstbehalten belastet. Im europäischen Ausland gehören viele der untersuchten zahnmedizinischen Behandlungen, vor allem in der Prothetik, nicht zum Leistungsumfang nationaler Gesundheitsdienste. Patienten müssen in diesen Ländern also ihre Behandlung vollständig selbst bezahlen., erläuterte Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Druckfähiges Bildmaterial der Pressekonferenz steht ab 14 Uhr zum Download bereit unter: und Hintergrund Das EURO-Z-Projekt wurde erstmals im Jahr 1999 initiiert und mit der vorliegenden Ausgabe aktualisiert. Die Währungsumstellung im Rahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie zahnärztliche Honorarreformen in einigen Ländern Europas machten ein Update dieser Gesundheitssystemforschung nötig. Die Studie EURO-Z-II -Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext erscheint als Band 34 der Schriftenreihe des IDZ und ist im Fachbuchhandel erhältlich. Pressekontakt: BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer Telefon: , KZBV: Kai Fortelka Telefon: , 2/2

3 EURO Z II Preisvergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext Pressekonferenz zur Vorstellung der EURO Z II Studie 3. März 2015, Bundespressekonferenz, Berlin Dr. David Klingenberger In die Studie einbezogene Länder Sozialversicherungssysteme (Bismarck): Deutschland, Frankreich, Niederlande Sozialversicherungssystem (ehemals Semashko): Ungarn Steuerfinanzierung (Beveridge): Dänemark, Großbritannien Mischsystem: Schweiz Dr. David Klingenberger 1

4 In die Studie einbezogene zahnärztliche Behandlungsanlässe (BA) Konservierend chirurgische Leistungen (BA1 bis BA6) 1. Eingehende Untersuchung und Beratung eines neuen Patienten (01) 2. Individualprophylaktische Versorgung von Kindern (IP) 3. Zweiflächige direkte Füllung an Zahn 45 (F2) 4. Subgingivale Kürettage (P200) 5. Wurzelkanalbehandlung an Zahn 46 (WK/F) 6. Extraktion des Zahnes 31 (X) Prothetische Leistungen (BA7 bis BA11) 7. Verblendete Krone auf Zahn 21 (KM) 8. Implantatsetzung regio 11 (I) 9. Vollverblendete Brückevon Zahn 45 bis Zahn 47 (BM) 10. Modellgussprothese (MoGu) 11. Totalprothetische Versorgung im Ober und Unterkiefer (TO/U) Ein Querschnitt durch das zahnmedizinische Behandlungsspektrum! Dr. David Klingenberger Vergleichbarkeit sichern I: Leistungsebene Zerlegung einer definierten zahnärztlichen Behandlung in einzelne Therapieschritte => Verwendung von Therapieschrittlisten Vorgabe der zu versorgenden Zähne (Zahnschema) und der verwendeten Werkstoffe Beispiel: Vestibulär verblendete Krone auf Zahn 21 Werkstoff Gerüst: Gold, Werkstoff Verblendung: Keramik Die Behandlungseckpunkte umfassen die Aufklärung des Patienten, Anästhesie, Vorabformung für ein Provisorium, Stumpfpräparation, Bestimmung der Zahnfarbe für die Verblendung, Abformung des Ober und Unterkiefers zur Herstellung von Meistermodellen sowie die Herstellung und Eingliederung eines Provisoriums; des Weiteren die Anprobe der Krone, Funktionskontrolle mit Einschleifen, Politur, Eingliederung der Krone, Funktions und Nachkontrolle. Dr. David Klingenberger 2

5 Vergleichbarkeit sichern II: Preisebene Umrechnung der national ermittelten Preise in Kaufkraftparitäten Wie viele Währungseinheiten werden gebraucht, um einen vergleichbaren und repräsentativen Warenkorb in einem anderen Landmit einer anderenwährungzu kaufen? Keine bloße Umrechnung von Wechselkursen! Die Kaufkraftparität ist ein rechnerisch ermittelter Wechselkurs, der einen gegebenen Warenkorb im In und Ausland gleich teuer macht. Kaufkraftparität ist als Vergleichswert am aussagekräftigsten! Kaufkraftparität Umrechnungskurse zu EUR Dänemark 10,19 Deutschland 1,00 Frankreich 1,13 Großbritannien 0,89 Niederlande 1,09 Schweiz 1,93 Ungarn 178,15 Dr. David Klingenberger Ergebnisse Gesamt Index 2013 Index Konservierendchirurgische Leistungen 2013 DK 127 NL 121 CH 120 DE 100 GB 87 FR 76 HU 30 Index Prothetische Leistungen 2013 CH DK NL DE FR GB HU HU 30 CH DE NL FR DK HU GB Deutschland liegt preislich im Mittelfeld In Deutschland werden von den Patienten die geringsten Selbstbeteiligungen gefordert Dr. David Klingenberger 3

6 Position Deutschland muss sich im europäischen Vergleich der Gesundheitssysteme nicht verstecken Pressekonferenz am 03. März 2015 zur Vorstellung einer Studie zum Vergleich zahnärztlicher Leistungen im europäischen Kontext Dr. Peter Engel, Präsident der Bundeszahnärztekammer Sperrfrist 03. März 2015 Es gilt das gesprochene Wort

7 Trotz des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes ist die zahnärztliche Versorgung in Europa in unterschiedlichen Systemen organisiert. In der EURO-Z-II- Studie untersucht das Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) die zahnärztliche Versorgung in sechs europäischen Ländern. Die Studie baut dabei methodisch auf der ersten EURO-Z-Studie aus dem Jahr 1999 auf. Analysiert wurden Daten aus Großbritannien, Frankreich, Dänemark, den Niederlanden, der Schweiz sowie Ungarn und anschließend mit Zahlen aus Deutschland verglichen. Die Autoren richteten dabei ihr Augenmerk u.a. darauf, wie die Versorgungssysteme im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung gestaltet sind und was sie kennzeichnet. Es wurde den Fragen nachgegangen, wo Gemeinsamkeiten mit Deutschland existieren und welche Unterschiede bestehen. Zudem wurde ermittelt, wie sich die Mundgesundheit entwickelt hat und worauf diese Entwicklung zurückzuführen ist. Die Euro-Z-II-Studie weist darauf hin, dass wir in Europa sehr heterogene Gesundheitssysteme haben vor allem, was die Finanzierung betrifft. Die Ausgestaltung der Gesundheitssysteme folgt historisch entstandenen sozialpolitischen Leitideen. Deutschland, Frankreich und die Niederlande haben ein beitragsbasiertes Finanzierungssystem (Sozialversicherung), nach dem ehemaligen deutschen Reichskanzler Bismarck-System genannt. In Großbritannien, Dänemark und anderen nordeuropäischen Staaten hingegen herrscht das sogenannte Beveridge-System vor, das sich überwiegend aus allgemeinen Steuermitteln finanziert. In Ungarn und anderen mittel- und osteuropäischen Staaten wiederum dominiert das ursprünglich kommunistisch geprägte Semashko-System, eine Mischform aus Bismarck- und Beveridge-System. Trotz dieser sehr unterschiedlichen Systeme findet die zahnärztliche Tätigkeit in allen untersuchten Ländern laut der Euro-Z-II-Studie in einem besonders regulierten Umfeld statt. Die Ursachen der Regulierung können sehr unterschiedlich sein und die EU- Mitgliedstaaten setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte. In Mitteleuropa gibt es EU-Mitgliedstaaten mit einer am Präventionsgedanken orientierten, strengen berufsrechtlichen Regulierung. Viele EU-Staaten setzen daneben auf sozialrechtliche Regulierung - Schlagwort Sozialgesetzgebung (SGB V in Deutschland). Zudem können wir einen Trend zur zunehmenden Zertifizierung medizinischer Leistungen beobachten. Hier ist als Beispiel Großbritannien zu nennen, das zwar im Vergleich zu kontinentaleuropäischen Staaten auf manche berufsrechtliche Vorgaben verzichtet, dafür aber vermehrt ärztliche Leistungen zertifiziert. Angesichts dieser Unterschiede ergeht heute unser dringender Appell an die Politik, Systemvergleiche nicht an einzelnen Kennzahlen festzumachen, auch wenn dies in Zeiten immer knapper werdender Kassen immer beliebter zu werden scheint, sondern das Gesamtsystem im Auge zu behalten. Es ist keine reine Geldfrage, ob ein System besser oder effizienter ist. Vielmehr ist Ausdruck eines guten Gesundheitssystems, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, der an einer qualitativ hochwertigen Versorgung teilhaben kann. Dazu gehört auch die Frage des Umgangs des Gesundheitssystems mit Schwachen und gesellschaftlichen Randgruppen. 2/3 Pressekonferenz EURO-Z-II-Studie 2015 BZÄK Dr. P. Engel 03. März 2015 Es gilt das gesprochene Wort

8 Diesen Vergleich braucht das deutsche Gesundheitssystem, im europäischen wie im internationalen Kontext, aus Sicht der Bundeszahnärztekammer nicht zu scheuen. Auch im zahnärztlichen Bereich können wir deutliche Erfolge vorweisen, wie der Vergleich des deutschen Präventionskonzepts in der Euro-Z-II-Studie zeigt. Der Paradigmenwechsel von einer rein kurativen zu einer präventionsorientierten Zahnheilkunde und das Anreizsystem, das mit dem Bonusheft geschaffen wurde, hat in Deutschland zu durchgreifenden und nachhaltigen Erfolgen geführt. Damit diese Erfolge fortgeführt werden können, müssen alle Zahnärzte, Patienten, Wissenschaft und Politik an einem Strang ziehen. Für Rückfragen: Dr. Alfred Büttner, Telefon: , a.buettner@bzaek.eu Pressekontakt: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: j.kraemer@bzaek.de 3/3 Pressekonferenz EURO-Z-II-Studie 2015 BZÄK Dr. P. Engel 03. März 2015 Es gilt das gesprochene Wort

9 STATEMENT Pressekonferenz zur Vorstellung der EURO-Z-II- Studie 3. März 2015, Berlin Dr. Wolfgang Eßer Vorsitzender des Vorstandes

10 ES GILT DAS GESPROCHENE WORT Sehr geehrte Damen und Herren, im Gesundheitsbereich ist es nicht ohne weiteres möglich, Ländervergleiche anzustellen, weil Strukturen und Finanzierung meist sehr unterschiedlich geregelt sind. Die EURO-Z-II-Studie ermöglicht es, auf fundierter Grundlage mit einer wissenschaftlich belastbaren Methodik über den Tellerrand hinauszuschauen und Systeme miteinander zu vergleichen. Ich bin sicher, dass uns das in der gesundheitspolitischen Debatte in Deutschland, die meist sehr national geführt wird, gut tut. In einer ersten Erhebung des IDZ im Jahr 1999 wurden bei einzelnen zahnärztlichen Behandlungsanlässen bereits zum Teil erhebliche Preisunterschiede zwischen den europäischen Ländern festgestellt. In der Zwischenzeit erfolgte in mehreren EU-Ländern eine Währungsumstellung im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion, in einigen Staaten gab es zudem grundlegende Honorarreformen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung. Grund genug also, den Blick nun noch einmal auf die Thematik der Vergütung zahnärztlicher Leistungen zu werfen, um einen aktuellen Überblick über die Situation in den Ländern Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Niederlanden, Schweiz und Ungarn im Vergleich zu Deutschland zu gewinnen. Aufbauend auf den Ergebnissen der Vorgängerstudie wurde so die Entwicklung der Vergütungssituation im Zeitraum 1999 bis 2013 analysiert. Wir als Zahnärzteschaft sind stolz darauf sagen zu können, dass sich die Mundgesundheit der Menschen in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren ganz erheblich verbessert hat. Gleichzeitig ist der Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der gesetzlichen 2

11 Krankenversicherung kontinuierlich gesunken. Ein Grund für diese Entwicklungen ist neben einer Reihe von gesetzlichen Regelungen die von den Zahnärzten eingeleitete Stärkung der Prävention. In keiner anderen medizinischen Disziplin gibt es eine so enge, kausal nachvollziehbare Verbindung zwischen präventivem Verhalten und dem Gesundheitszustand. Die Mundhygiene beeinflusst die Mundgesundheit unmittelbar. Abgesehen von besonders vulnerablen Patientengruppen wie z. B. Kleinkindern, Pflegebedürftigen und Menschen mit einem Handicap kann jeder die Wahrscheinlichkeit einer Zahnerkrankung selbst senken oder im Idealfall ganz vermeiden. Hier kommt das Prinzip der Eigenverantwortung für die Mundgesundheit zum Tragen. Ein Vollkasko- System der Gesetzlichen Krankenversicherung ist daher in der Zahnmedizin nicht sachgerecht und wäre durch die Solidargemeinschaft auch nicht finanzierbar. Wer sich die Ergebnisse der vorliegenden Studie anschaut, wird erkennen, dass dies auch auf andere Systeme im europäischen Ausland zutrifft. Im europäischen Systemvergleich bietet Deutschland im Bereich der Zahnmedizin Spitzenleistungen und ist im gesundheitsökonomischen Vergleich krisensicher aufgestellt. Da in Deutschland ein hoher Anteil zahnmedizinischer Leistungen im Rahmen der Grundversorgung der GKV erbracht wird und Ausgaben für Sozialversicherungssysteme überwiegend unabhängig von der Konjunktur getätigt werden, sind hier kaum Schwankungen zu verzeichnen, die sich negativ auf das Versorgungsgeschehen auswirken könnten. Insofern haben unsere Gesundheitsausgaben sogar einen konjunkturstabilisierenden Effekt. Die Patienten hierzulande haben angesichts der Ergebnisse einen weiteren Grund zur Freude: Ein Schwerpunkt der Untersuchung ist der Vergleich der Eigenbeteiligung der Patienten in den verschiedenen Gesundheitssystemen. Diese bezeichnet den Anteil der Gesundheitsausgaben, der vom Versicherten selbst getragen werden 3

12 muss, ehe die Erstattungspflicht der Kasse greift. Die einzelnen Länder verfolgen in der Ausgestaltung der Eigenbeteiligung unterschiedliche Konzepte. Manche Länder setzen auf einen umfangreichen Leistungskatalog, verlangen dafür jedoch für viele Leistungen eine Eigenbeteiligung. Andere Länder konzentrieren sich hingegen bei den öffentlich finanzierten Leistungen auf einen schlanken Katalog mit einer geringen Eigenbeteiligung. Während der Patient etwa in der Schweiz oder in den Niederlanden bei fast allen zahnmedizinischen Behandlungen die Kosten vollständig selber tragen muss, trifft dies in Deutschland nur auf die Versorgung mit Implantaten zu. Diese ist aber in keinem der untersuchten Länder Bestandteil des Leistungskataloges. Bei Suprakonstruktionen wird von der GKV ein Festzuschuss gezahlt. Selbst beim Zahnersatz ist die Eigenbeteiligung in Deutschland moderat und beträgt im Rahmen der Regelversorgung fünfzig Prozent. Bei einer höherwertigen Versorgung kann der Patientenanteil einerseits höher ausfallen. Beim Nachweis der Vorsorge im Bonusheft kann der Zuschuss der Krankenkasse andererseits aber auch erhöht werden. Das hohe Versorgungsniveau der Regelversorgung im Festzuschusssystem beim Zahnersatz garantiert sozial Schwächeren über die Härtefallregelung eine im europäischen Vergleich herausragende, zuzahlungsfreie Versorgung. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Patienten in Deutschland bei einem vergleichsweise umfangreichen Leistungskatalog mit relativ niedrigen Eigenbeteiligungen belastet werden. Die Studie widerlegt zudem die oftmals geäußerte Vermutung, Deutschland sei in der zahnärztlichen Versorgung ein Hochpreisland. Im Jahr 2013 liegt Deutschland vielmehr wie auch schon im Jahr 1999 im Vergleich zu den europäischen Nachbarn im Mittelfeld. So zeigt sich, dass beispielsweise im Bereich der konservierenden und chirurgischen Leistungen das deutsche Preisniveau des Jahres 2013 generell unter 4

13 den Werten von Dänemark und den Niederlanden und zumeist auch unter den Werten der Schweiz liegt. Jedes Gesundheitssystem mit seinen Besonderheiten ist dabei historisch gewachsen und hat seine Berechtigung. Verantwortlich für die Unterschiede zwischen den Ländern sind vielfältige und komplexe Faktoren. Die vorliegenden Ergebnisse der EURO-Z-II-Studie müssen daher immer unter den jeweiligen Rahmenbedingungen unterschiedlicher Honorierungssysteme bewertet werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. 5

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