Alleinerbe mit dem Berliner Testament

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1 Gemeinsam nach vorn blicken Wann Ehepaare ihr Testament gemeinsam aufsetzen sollten, über die steuerlichen Vorteile einer Schenkung und die Notwendigkeit eines Erbscheins. Alleinerbe mit dem Berliner Testament Ob kleines oder großes Vermögen mit einem notariellen Testament machen Sie es Ihren Lieben in einer oft sehr schweren Zeit zumindest in formellen Angelegenheiten leichter. Dem Wunsch von Ehepartnern, dass nach dem Tod des Erstversterbenden zunächst der überlebende Ehepartner alles erben soll, entspricht das Berliner Testament. Die Ehepartner oder Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehepartners erben (siehe auch Interview unten). Es gibt zwei Varianten des Berliner Testaments. Bei der Einheitslösung geht mit dem Tod des ersten Ehegatten dessen Vermögen in das des verwitweten Ehegatten über. Als alleiniger Vollerbe darf er frei darüber verfügen. Sind die Schlusserben in der Regel die Kinder bindend zu Erben berufen, sind Schenkungen des Überlebenden ihnen gegenüber regelmäßig unwirksam. Stirbt der überlebende Ehegatte, geht sein Vermögen zusammen mit dem des Erstverstorbenen als einheitlicher Nachlass auf die Schlusserben über. Eine solche Verfügung kann vom Überlebenden nicht widerrufen, geändert oder ergänzt werden, sofern das vorher nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Wichtig: Die Schlusserben erlangen beim ersten Erbfall

2 lediglich eine rechtlich begründete Aussicht, künftig Vollerbe zu werden sie können aber ihr gesetzliches Pflichtteilsrecht geltend machen (s. Teil 2 unserer Serie). (Teil 2: Tipp: Für den Fall, dass der überlebende Partner wieder heiratet, sollten Sie eine Wiederverheiratungsklausel ins Testament aufnehmen damit können Sie zum Beispiel festlegen, dass das Kind bei erneuter Hochzeit seinen Teil sofort erhält, und verhindern, dass das Vermögen bei unbekannten Personen landet. Die Trennungslösung setzt den überlebenden Ehegatten als Vorerben und die Kinder als Nacherben ein. Die Kinder oder testamentarisch bedachte Dritte sind dann nur die Nacherben des Vermögensteils des Erstverstorbenen. Ein Nachteil des Berliner Testaments ist, dass dasselbe Vermögen zweimal der Erbschaftsteuer unterworfen ist nämlich beim Übergang des Vermögens auf den Ehegatten sowie beim späteren Übergang auf die Schlusserben. Kinder können dann zum Beispiel bei der klassischen Einheitslösung ihren Freibetrag von Euro nur einmal ausschöpfen, nämlich nach dem Tod des zweiten Elternteils, erklärt Notar Dr. iur. Hubert Kögler vom Notariat Schmidt und Kögler in Neuwied (s. Interview unten). Sind gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag nicht notariell beurkundet, müssen zwei Erbscheine beantragt werden, so dass Sie vier volle Gebühren zahlen!, warnt Kögler zudem. Interview mit Notar Hubert Kögler (Dr. iur. Hubert Kögler - Der Notar vom Notariat Schmidt und Kögler (Neuwied) sprach am 13. Mai beim Sparda-Ratgeber-Forum in Neuwied.) Welche Vorteile bringt das Berliner Testament? Sein Vorteil liegt darin, dass das vielfach als gemeinschaftliches Ehevermögen betrachtete Hab und Gut erst einmal auf den überlebenden Ehepartner übergeht bei der Einheitslösung erhält er die alleinige Entscheidungsfreiheit über Verwaltung und Nutzung des beiderseitigen Vermögens. Es verhindert die aufgrund der gesetzlichen Erbfolge eintretende Erbengemeinschaft mit den Kindern, welche die Verfügungsfreiheit einschränkt. Lassen sich erbschaftsteuerliche Nachteile vermeiden? Der bei hohen Nachlasswerten eintretenden erbschaftsteuerlichen Thematik kann man durch verschiedene Maßnahmen begegnen: In Betracht kommen insbesondere lebzeitige Übertragungen durch die Eltern oder die vermächtnisweise Zuwendung von Vermögensgegenständen durch den erstversterbenden Ehegatten an die Kinder beispielsweise mit Nutzungsvorbehalten für den überlebenden Ehegatten. Bei Ehepaaren, die mehr als ein Kind haben, reichen die Freibeträge jedoch meist aus. Was empfehlen Sie unseren Lesern?

3 Auf jeden Fall ist ein Testament zu erstellen, um die vielfach ungewollten Folgen der gesetzlichen Erbfolge zu verhindern. Für viele Ehepaare ist die Form des Berliner Testaments eine geeignete Möglichkeit. Dabei sollten sie ausdrücklich festlegen, welche der Varianten Einheitslösung oder Trennungslösung gewählt ist. Und ob die Verfügungen wechselbezüglich und damit bindend sind oder ob der überlebende Ehegatte befugt ist, von einer ursprünglich getroffenen Schlusserbenregelung nach seinem Gutdünken abzuweichen. Bankvollmacht nicht nur für den Todesfall Die Eigenheimquote im Saarland liegt bei 63 Prozent, in Rheinland-Pfalz bei 57 Prozent damit sind die Länder Spitzenreiter im bundesweiten Durchschnitt.* Und die Zahl könnte weiter wachsen, denn einer aktuellen Sparda-Studie* zufolge wollen in den nächsten Jahren noch deutlich mehr Menschen ein Haus oder eine Wohnung zur Selbstnutzung erwerben. Gerade wer eine Immobilie oder ein ähnlich großes Vermögen sein Eigen nennt, sollte sich möglichst frühzeitig um eine wasserdichte Nachlassregelung kümmern. Denn er kann seinen Erben damit nicht zuletzt unnötige Kosten und womöglich auch Streit ersparen. Erste Maßnahme ist es, einem Angehörigen oder engen Vertrauten eine Bankvollmacht über den Tod hinaus auszustellen. Denn diese berechtigt den Bevollmächtigten dazu, alles zu erledigen, was unmittelbar mit der Kontoführung in Zusammenhang steht. Das heißt, er darf Bargeld abheben, Überweisungen veranlassen etwa um Rechnungen für Strom und Wasser zu bezahlen, oder bestehende Daueraufträge wie beispielsweise Mietzahlungen löschen. Im Übrigen ist die Bankvollmacht bereits zu Lebzeiten sinnvoll, sei es, dass Sie durch plötzliche Krankheit Ihr Konto nicht mehr selber verwalten oder auch nur für kurze Zeit keine Unterschrift leisten können... *Stand: September 2014 Legitimation mit einem Erbschein Liegt keine Vollmacht über den Tod hinaus vor, benötigen die Erben bereits für die Nutzung oder Umschreibung des Kontos des Verstorbenen eine Erblegitimation. In einzelnen Fällen, zum Beispiel bei einer bestehenden Baufinanzierung, ist es erforderlich, eine Erblegitimation auch dann vorzulegen, wenn eine Vollmacht vorhanden ist. Denn diese weist Sie gegenüber Behörden, Banken und Miterben als legitimen Erben aus. Ein Erbschein oder ein notarielles Testament sind insbesondere für alle Rechtsgeschäfte wichtig, die im Zusammenhang mit dem ererbten Vermögen abgewickelt werden sollen. Dabei kann es um die Umschreibung von Grundstücken im Grundbuch gehen, um Immobilienverkäufe oder die Weiterführung eines geerbten Geschäftes. Die Beantragung des Erbscheins ist zudem unerlässlich, wenn die Erbenstellung angezweifelt wird. Der Antrag kann formlos mündlich oder schriftlich beim Nachlassgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers erfolgen. Ihr Erbrecht müssen Sie diesem gegenüber durch relevante Angaben und Urkunden belegen. Je nachdem, ob sich der Erbschein auf das gesetzliche Erbrecht, auf ein Testament oder einen Erbvertrag stützt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Liegen weder Testament noch Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge und der

4 Antragsteller muss die verwandtschaftlichen Verhältnisse durch Vorlage von Heirats-, Scheidungs-, Geburts- und Sterbeurkunde darlegen. Existieren Testament oder Erbvertrag, wird je das Original vorgelegt. Für den Antrag mit eidesstattlicher Versicherung und die Erteilung des Erbscheins wird je eine volle Geschäftsgebühr (Gebühr 1,0 = 165 Euro bei einem Nachlassvermögen von Euro) auf Grundlage der Kostenordnung erhoben (s. Tabelle). Maßgeblich ist der Wert des bereinigten Nachlasses (z.b. Nachlassguthaben abzüglich etwaiger Schulden) zum Zeitpunkt des Erbfalls. Mehr Infos zur Beantragung eines Erbscheins: Amtsgericht Saarbrücken ( Amtsgerichte Rheinland-Pfalz ( Gerichte/broker.jsp?uMen=919c40a4-87e4-11d4-a ab) Stand: August 2014; Quelle: Deutscher Anwaltverlag & Institut der Anwaltschaft GmbH; * Die Beträge setzen sich zusammen aus je 2x 1,0 Gebühr: für den Antrag plus eidesstattliche Versicherung und die Erbscheinerteilung durch das Amtsgericht; bei Antragsstellung beim Notar kommen 19% MwSt. dazu.

5 Schenkung das vorgezogene Erbe Manchmal möchten Menschen ihre Familienmitglieder oder andere Vertraute bereits zu Lebzeiten beschenken, statt ihnen erst nach dem eigenen Tod einen Teil ihres Vermögens oder alles zu vererben. Gute Gründe gibt es viele, zum Beispiel die finanzielle Unterstützung beim Hausbau oder -kauf der Nachkommen. Mit einer Schenkung kann sich der Schenker vertraglich dazu verpflichten, dem Beschenkten einen Gegenstand oder ein Recht ohne Gegenleistung zu übertragen. Wichtig: Ein Schenkungsvertrag ist wirksam, wenn das Schenkungsversprechen notariell beurkundet wird. Handelt es sich um eine Handschenkung, sprich: die Schenkung wird umgehend vollzogen, ist die Beurkundung nicht nötig. Schenkungen sollen nicht zum Nachteil anderer Erbberechtigter vorgenommen werden. Wird das Vermögen erst kurz vor dem Tod des Erblassers verschenkt, schützen gesetzliche Regeln die Pflichtteilsberechtigten vor Benachteiligung. Bei Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall besteht der sogenannte Ergänzungsanspruch: Die Schenkungen werden der Erbmasse anteilig wieder hinzugerechnet, wodurch sich der Pflichtteil erhöht im ersten Jahr in voller Höhe, mit jedem Jahr Abstand zum Erbfall um ein Zehntel weniger. Erst Schenkungen, die mindestens zehn Jahre zurückliegen, werden nicht mehr angerechnet. Wurde das Vermögen bewusst verschenkt, um das spätere Erbe der Vertragserben zu beeinträchtigen, spricht man von einer böswilligen Schenkung dagegen können diese innerhalb von drei Jahren nach dem Erbfall Klage einreichen. Wohneigentum verschenken? Grundsätzlich kann man auch sein Wohneigentum zu Lebzeiten verschenken und weiterhin darin wohnen bleiben. Der Schenker überträgt dann mit einem notariellen Vertrag das Eigentum auf den Beschenkten und im Vertrag wird zusätzlich ein entsprechendes Wohn- und Nutzungsrecht vereinbart. Mit einem Eintrag im Grundbuch sichern Sie sich als Schenker ab. Freibeträge mehrfach nutzen Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Wert der Schenkung, dem Freibetrag und der Steuerklasse und ist diesbezüglich deckungsgleich mit der Erbschaftsteuer (s. auch Teil 2 unserer Serie). Allerdings können Sie den Freibetrag bei Schenkungen alle zehn Jahre in Anspruch nehmen, wodurch diese Option steuerlich interessanter sein kann als ein normales Erbe. Ein weiterer Aspekt: Die Steuer geht nicht automatisch zu Lasten des Beschenkten auch der Schenkende kann sie übernehmen (Teil 2:

6 Hinterbliebenenschutz mehr Weitsicht für die Angehörigen Je nach Region rechnet man heute mit Bestattungskosten zwischen und Euro. Für trauernde Angehörige ist das oft eine zusätzliche Bürde. Wer eine würdige Bestattung nicht zur finanziellen Belastung für die Angehörigen werden lassen möchte, kann rechtzeitig Vorsorge treffen. Die DEVK hat ein Angebot entwickelt, mit dem Sparda-Kunden ihre Hinterbliebenen sinnvoll unterstützen können. Wir beraten Sie gern. Ihre Vorteile: Keine Gesundheitsprüfung Bereits nach 2 Jahren Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme im Todesfall Hohe Überschussbeteiligung Abschluss bis zum 75. Lebensjahr möglich; gegen Einmalbetrag sogar bis zum Alter von 80 Jahren Keine Besteuerung im Todesfall

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