DGUV-Statistiken für die Praxis 2016 DGUV. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband

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1 DGUV-Statistiken für die Praxis 06 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband

2 DGUV Statistiken für die Praxis 06 Aktuelle Zahlen und Zeitreihen aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

3 Inhaltsverzeichnis Zum Inhalt der Übersichten... 6 Unternehmen, geleistete Arbeitsstunden und Vollarbeiter Unternehmen, geleistete Arbeitsstunden und Vollarbeiter... Einrichtungen und Versicherte in der Schüler-Unfallversicherung.... Unternehmen nach Betriebsgrößen... 4 Vollarbeiter/Schüler nach Bereich und Berufsgenossenschaft Meldepflichtige Unfälle Arbeits- und Wegeunfälle... 8 Schul- und Schulwegunfälle Arbeits- und Wegeunfallraten... 0 Schul- und Schulwegunfallraten... Arbeitsunfälle nach Bereich und Berufsgenossenschaft... Schulunfälle nach Bundesländern... 4 Wegeunfälle nach Bereich und Berufsgenossenschaft... 5 Schulwegunfälle nach Bundesländern... 7 Neue Unfallrenten Neue Arbeits- und Wegeunfallrenten Neue Schul- und Schulwegunfallrenten... 3 Raten der neuen Arbeits- und Wegeunfallrenten Raten der neuen Schul- und Schulwegunfallrenten Neue Arbeitsunfallrenten nach Bereich und Berufsgenossenschaft Neue Schulunfallrenten nach Bundesländern Neue Wegeunfallrenten nach Bereich und Berufsgenossenschaft Neue Schulwegunfallrenten nach Bundesländern Gesamtherstellung: Bonifatius GmbH, Druck Buch Verlag, Paderborn Zertifikatsnummer: Tödliche Unfälle Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle Tödliche Schul- und Schulwegunfälle Tödliche Arbeitsunfälle nach Bereich und Berufsgenossenschaft Tödliche Wegeunfälle nach Bereich und Berufsgenossenschaft Tödliche Schülerunfälle nach Bundesländern

4 Berufskrankheiten Berufskrankheiten gemäß Anlage zur BKV Berufskrankheiten gem. Anlage zur BKVO der ehem. DDR... 5 Entschiedene Fälle Berufskrankheiten im Überblick Berufskrankheiten nach BK-Recht der ehemaligen DDR Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach Art der Berufskrankheit Anerkannte Berufskrankheiten nach Art der Berufskrankheit. 6 Neue Berufskrankheitenrenten nach Art der Berufskrankheit.. 64 Todesfälle infolge BK nach Art der Berufskrankheit Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit nach Bereich und Berufsgenossenschaft Anerkannte Berufskrankheiten nach Bereich und Berufsgenossenschaft Neue Berufskrankheitenrenten nach Bereich und Berufsgenossenschaft Berufskrankheiten im langjährigen Verlauf... 7 Rentenbestand Beitrag Der Beitragsberechnung der gewerblichen Wirtschaft zu Grunde gelegtes Arbeitsentgelt bzw. Versicherungssumme Von den Unternehmern der gewerblichen Wirtschaft aufzubringendes Umlagesoll (Beitragsvolumen) Umlagebeiträge der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände Teilnehmer an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit Abbildungen Abb. : Geleistete Arbeitsstunden... 3 Abb. : Vollarbeiter/Schüler... 3 Abb. 3: Unternehmen... 5 Abb. 4: Vollarbeiter nach Betriebsgrößen... 5 Abb. 5: Meldepflichtige Arbeitsunfälle im Betrieb nach Betriebsgröße je.000 Vollarbeiter... 7 Abb. 6: Meldepflichtige Arbeits- und Schulunfälle je.000 Vollarbeiter bzw. Schüler... 8 Abb. 7: Meldepflichtige Wege- und Schulwegunfälle je.000 gew. Versicherungsverhältnisse bzw. Schüler... 8 Abb. 8: Neue Arbeitsunfall- und Schulunfallrenten je.000 Vollarbeiter bzw. Schüler... 9 Abb. 9: Neue Wegeunfall- und Schulwegunfallrenten je.000 gew. Versicherungsverhältnisse bzw. Schüler... 9 Abb. 0: Tödliche Arbeits-, Wege- und Schülerunfälle Abb. : Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Abb. : Anerkannte Berufskrankheiten... 7 Abb. 3: Neue Berufskrankheitenrenten Abb. 4: Rentenbestand Abb. 5: Entwicklung des Rentenbestandes Abb. 6: Steuerungskosten für Prävention Abb. 7: Aufwendungen für Entschädigungsleistungen Aufwendungen Entschädigungsleistungen Heilbehandlung Renten... 8 Prävention Prävention Personal der Prävention Ausgewählte Aktivitäten der Prävention Beratung auf Initiative der Unternehmen/Versicherten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen

5 Zum Inhalt der Übersichten Auswahl und Darstellung Seit 969 erscheint das vorliegende Taschenbuch jährlich (bis 99 unter dem Titel Arbeitsunfallstatistik für die Praxis und darauffolgend bis 006 unter der Überschrift BG-Statistiken für die Praxis ) mit einer Auswahl der wichtigsten Zahlen aus den Statistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften; diese sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in der gewerblichen Wirtschaft und damit für drei Viertel der gesetzlich gegen Arbeitsunfall Versicherten zuständig. Infolge der Fusion zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vom. Juni 007, siehe unten, werden ab dem Berichtsjahr 007 die Zahlen der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gemeinsam unter dem Titel DGUV-Statistiken für die Praxis veröffentlicht. Das Taschenbuch enthält ausgewählte Angaben zum Versicherungsumfang, und zwar zu Unternehmen, Arbeitsstunden und Vollarbeitern in der Allgemeinen Unfallversicherung sowie Einrichtungen und Versicherten in der Schüler-Unfallversicherung. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt jedoch bei den Unfall- und Berufskrankheitenzahlen: Neben den meldepflichtigen und tödlichen Arbeits-, Wege-, Schul- und Schulwegunfällen sowie den neuen Unfallrenten enthält dieses Taschenbuch ein Verzeichnis aller Berufskrankheiten, die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, der anerkannten Berufskrankheiten, darunter der neuen Berufskrankheitenrenten sowie der Todesfälle auf Grund von Berufskrankheiten. Nicht zuletzt wird ein Gesamtüberblick über alle im Berichtsjahr entschiedenen Feststellungsverfahren zum Berufskrankheitengeschehen gegeben. Die Berufskrankheitenzahlen werden außerdem aufgegliedert nach den einzelnen Krankheiten oder Krankheitsgruppen. Daten zum Rentenbestand sind im vorliegenden Taschenbuch ebenfalls enthalten. Das von den Unternehmern in der gewerblichen Wirtschaft aufzubringende Beitragsvolumen (Umlagesoll), der Beitragssatz und die Umlagebeiträge der Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände werden darüber hinaus ebenso wie die Aufwendungen für Entschädigungsleistungen, insbesondere Heilbehandlung und Renten sowie die Steuerungskosten für Prävention, inkl. ausgewählter Angaben zu den Aktivitäten der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand dargestellt. Die Zeitreihen beginnen wegen Änderungen der statistischen Erfassung in der Regel ab 987. Einbeziehung der neuen Bundesländer Ab sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (z.t. neu gegründet) auch für die neuen Bundesländer zuständig; somit fallen die absoluten Zahlen der Jahre ab 99 deutlich höher aus. Außerdem ist bei der Interpretation der Anzahl und Rate der neuen Renten und der Todesfälle folgender statistischer Effekt zu berücksichtigen: Die Zeitdauer für die Unfallermittlung vor allem bei den Todesfällen und für die Rehabilitation, die mit stationärer Behandlung und ggf. Umschulung einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen kann, führt generell zu einer Verschiebung des Feststellungszeitpunkts für einen großen Teil dieser Fälle in Folgejahre. Für die neuen Bundesländer wurde dieser Effekt 99 und z.t. auch 99 statistisch noch nicht durch Fälle aus Vorjahren kompensiert. Seit 993 haben sich jedoch die entsprechenden Raten deutlich stabilisiert. Bis Ende 99 galt in den neuen Bundesländern noch das Berufskrankheitenrecht der ehemaligen DDR mit einer eigenen Berufskrankheitenliste. Auch nach 99 können Berufskrankheiten noch nach dieser Liste entschädigt werden, sofern der Eintritt der Erkrankung vor dem liegt und die Anzeige auf Verdacht der Berufskrankheit bis Ende 993 erfolgt ist. Einführung der europäischen Einheitswährung Euro Seit Einführung des Euro zum. Januar 00 werden alle Beträge in Euro gemeldet. Um einen Vergleich mit den Vorjahren zu erleichtern, wurden Beträge vor dem Jahr 00 in umgerechnet, wobei der Umrechnungsfaktor von,95583 DM für zugrunde gelegt wurde. 6 7

6 Fusionen Am fusionierten der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Dachverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Daneben fanden seit der Jahrtausendwende zwischen den einzelnen Unfallversicherungsträgern ebenfalls eine Vielzahl von Fusionen statt. Die dargestellten Zahlen bilden auch für die Vorjahre stets den zum Zeitpunkt des neuesten Berichtsjahres aktuellen Fusionsstand ab. Datenrevision Aufgrund einer Revision des Datenbestands kann es in den Ausgaben ab dem Berichtsjahr 06 vereinzelt zu leichten Abweichungen gegenüber früheren Veröffentlichungen kommen. Begriffsdefinitionen Meldepflichtiger Unfall: Arbeits- oder Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod führt. Schul- oder Schulwegunfall, der zur Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung oder zum Tod führt. Neue Unfallrente: Unfälle mit so schweren Folgen, dass es im Berichtsjahr erstmals zu einer Entschädigung in Form einer Rente bzw. Abfindung oder zur Zahlung von Sterbegeld gekommen ist. Tödlicher Unfall: Die statistische Erfassung erfolgt seit 994, wenn der Tod im Berichtsjahr innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall eingetreten ist. Bis 993 wurde die erstmalige Feststellung von Sterbegeld oder Hinterbliebenenrente gezählt. Der verwendete Schul -Begriff umfasst Kindertagesbetreuung (inkl. Tagespflege), allgemein bildende und berufliche Schulen sowie Hochschulen. Analog dazu werden dabei auch die Bezeichnungen für Versicherte ( Schüler ) und Unfälle ( Schüler-, Schul- und Schulwegunfall ) umfassend verwendet. Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit: Alle bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften (BGen) und Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand (UVTöH) eingegangenen Verdachtsanzeigen von Versicherten, Krankenkassen, Unternehmern oder anderen Stellen, unabhängig davon, ob sich dieser Verdacht bestätigt. Anerkannte Berufskrankheiten: Diejenigen Fälle unter den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit, bei denen sich im Feststellungsverfahren bestätigt hat, dass tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt. Bei einigen Berufskrankheiten müssen neben den medizinischen Merkmalen und der Feststellung der beruflichen Verursachung auch besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein, z.b. die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit oder die besondere Schwere oder Rückfälligkeit der Erkrankung. Sind nur letztere nicht erfüllt, so wird zwar die Berufskrankheit im juristischen Sinne nicht anerkannt, es werden jedoch ggf. im Rahmen von 3 BKV umfangreiche Leistungen der Prävention und der Rehabilitation erbracht. Neue Berufskrankheitenrenten: Diejenigen anerkannten Berufskrankheiten, bei denen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung in Form einer Rente oder Sterbegeld im Berichtsjahr erstmals festgestellt wurden. Vollarbeiter (-Richtwert): Größe, die zur Berechnung von Arbeitsunfallraten verwendet wird, ein Vollarbeiter entspricht der durchschnittlich von einer vollbeschäftigten Person im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich tatsächlich geleisteten Arbeitsstundenzahl pro Jahr; der Vollarbeiter-Richtwert spiegelt damit die durchschnittliche Expositionszeit eines Vollbeschäftigten gegenüber Arbeitsunfällen wider. Versicherungsverhältnisse: Jedes nach SGB VII begründete Versicherungsverhältnis, wobei bei einer Person Mehrfachversicherung vorliegen kann. Gewichtet nach der unterschiedlichen Zahl der zurückgelegten Wege bei verschiedenartigen Versicherungsverhältnissen erfolgt eine Verwendung als Bezugsgröße für Wegeun- 8 9

7 Übersicht : Unternehmen, geleistete Arbeitsstunden und Vollarbeiter fallhäufigkeiten, da jede versicherte Tätigkeit ein eigenes Wegeunfallrisiko mit sich bringt. Umlagesoll: Überschuss der Aufwendungen der gewerblichen Berufsgenossenschaften über ihre Erträge, der nach Abschluss des Berichtsjahres auf die Unternehmer in der gewerblichen Wirtschaft umgelegt wird. Umlagebeitrag: Überschuss der Aufwendungen der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand über ihre Erträge, der durch den jährlichen Haushaltsplan festgestellt und mittels Beitragsverfahren auf die versicherten Gebietskörperschaften und bezeichnete Unternehmen umgelegt wird. Entschädigungsleistungen: Alle Dienst-, Sach- und Barleistungen an Verletzte, Erkrankte und Hinterbliebene. Steuerungskosten für Prävention: Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand erlassen als autonomes Satzungsrecht Unfallverhütungsvorschriften, die in den Unternehmen einzuhalten sind. Hier werden nur die Steuerungskosten der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand ausgewiesen. Die Durchführungskosten in den Unternehmen werden statistisch nicht erfasst, machen jedoch mit Sicherheit ein Vielfaches aus. Jahr Unternehmen geleistete Vollarbeiter Vollarbeiter- Arbeitsstunden Richtwert in Unternehmen/Beitragspflichtige, Haushalte und Unternehmen, die Hilfe leisten zum Begriff vgl. S. 9 0

8 Übersicht a: Einrichtungen und Versicherte in der Schüler-Unfall versicherung Jahr Einrichtungen Versicherte Abbildung : Geleistete Arbeitsstunden* Tageseinrichtungen, Tagespflege, allgemein bildende und berufliche Schulen sowie Hochschulen absolut (Mrd.) * ohne Schüler-Unfallversicherung Abbildung : Vollarbeiter/Schüler* absolut (Mio.) Vollarbeiter Schüler * Kinder in Tageseinrichtungen/-pflege, Schüler/innen an allgemein/berufsbildenden Schulen, Studierende an Hochschulen 3

9 Übersicht : Unternehmen nach Betriebsgrößen 06 Unternehmen mit... Vollarbeitern ab 500 bis 9 bis 49 bis 49 bis 499 Unternehmen insgesamt Abbildung 3: Unternehmen* UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Insgesamt Unternehmen/Beitragspflichtige ohne Haushalte & Unternehmen, die Hilfe leisten Die Summe über die Größenklassen kann von der Insgesamt-Zahl abweichen, da in einigen Fällen die Zuordnung zur Betriebsgröße nicht möglich war. absolut (Mio.) 4,5 4,0 3,5 3,0,5,0,5,0 0,5 0, * Unternehmen/Beitragspflichtige, Haushalte & Unternehmen, die Hilfe leisten, sowie Bildungseinrichtungen Abbildung 4: Vollarbeiter* nach Betriebsgröße 06 In Unternehmen ab 500 Vollarbeiter: 34, % In Unternehmen mit bis 9 Vollarbeiter: 6, % In Unternehmen mit 0 bis 49 Vollarbeiter: 9,0 % In Unternehmen mit 50 bis 499 Vollarbeiter: 9,5 % In Unternehmen mit 50 bis 49 Vollarbeiter:,0 % Insgesamt: ohne Vollarbeiter in Betrieben unbekannter Größe * Vollarbeiter (abhängig Beschäftigte, Unternehmer und Versicherte bei (längeren) nicht-gewerbsmäßigen Bauarbeiten) 4 5

10 Übersicht 3: Vollarbeiter/Schüler UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Abbildung 5: Meldepflichtige Arbeitsunfälle im Betrieb* 05 nach Betriebsgrößen je.000 Vollarbeiter je ,7 Unternehmen bis 9 Vollarbeiter 6, Unternehmen 0 bis 49 Vollarbeiter 5,3 Unternehmen 50 bis 49 Vollarbeiter 0,4 Unternehmen 50 bis 499 Vollarbeiter durchschnittliche Unfallquote =,5 Unternehmen ab 500 Vollarbeiter * Hier sind nur Arbeitsunfälle im Betrieb berücksichtigt, da nur für diese die Zuordnung zur Betriebsgröße sinnvoll ist. Die durchschnittliche Unfallhäufigkeit ist daher nicht identisch mit der in Übersicht 5 ausgewiesenen Unfallhäufigkeit. 6,9 Insgesamt Schüler-UV Schüler

11 Übersicht 4: Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle absolute Zahlen Übersicht 4a: Meldepflichtige Schülerunfälle absolute Zahlen Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle Insgesamt Jahr Schulunfälle Schulwegunfälle Insgesamt

12 Übersicht 5: Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle je.000 Vollarbeiter bzw. gew. Versicherungsverhältnisse Übersicht 5a: Meldepflichtige Schülerunfälle je.000 Schüler Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle je.000 gewichtete je.000 Vollarbeiter je Million Arbeitsstunden Versicherungsverhältnisse Jahr Schulunfälle je.000 Schüler Schulwegunfälle je.000 Schüler Schülerunfälle insgesamt je.000 Schüler 987 5,79 3,97 6, ,4 3,70 5, , 3,80 5, ,70 3,5 5, ,0 3,76 6, ,7 3,89 6, ,6 3,34 6, ,69 3,7 6, ,58 9,53 6, ,40 6,89 6, ,4 6,6 5, ,7 6,5 6, ,8 5,5 6, ,60 5,06 5, ,8 3,4 5, ,6,33 5, ,0 9,6 5, ,7 7,83 4, ,08 7,5 4, ,95 7,06 4, ,8 6,86 4, ,80 6,64 4, ,30 5,48 4,4 00 5,84 6,5 5,5 0 4,5 5,4 4,34 0 3,3 4,76 3,93 03,50 4,5 4,08 04,7 4,7 3,75 05,98 4,00 3,78 06,89 3,94 3, ,98 7,76 8, ,4 7,70 8, ,5 7,48 8, ,53 7,55 8, ,68 7, 7, ,87 7,47 84, ,83 7,84 87, , 7,68 89, ,36 8,5 89, ,47 8,4 89, ,08 8,45 90, ,88 8,6 9, ,99 8,60 94, ,8 8,08 9, ,65 8,4 90, ,57 7,99 89, ,04 8,04 86, ,30 7,34 83, ,30 7,7 8, ,55 7,7 80, ,7 6,63 80, , 6,95 85, ,5 6,77 80, ,35 7,8 83, ,78 6,69 8,46 0 7,69 6,47 78, ,68 6,54 77, 04 75,00 6,43 8, ,48 6,4 78, ,63 6,4 78,05 0

13 Übersicht 6: Meldepflichtige Arbeitsunfälle absolute Zahlen Übersicht 7: Meldepflichtige Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Insgesamt UV der gewerblichen Wirtschaft 37, 7,9 6,60 3,00,95 0 BG Rohstoffe und 30,8 0,4 9,4 8,34 8,36 chemische Industrie 0 BG Holz und Metall 58,3 43,6 4,6 36,97 37,7 03 BG Energie Textil,93 8,38,84 8,3 8,39 Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft 90,4 66,96 66,54 55,49 55,9 05 BG Nahrungsmittel 56,0 48,66 40,3 34,9 34, und Gastgewerbe 06 BG Handel und 3,63 4,50 6,85,90,90 Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft 48,75 40,3 43,5 4,56 43,9 Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG 8,97 5,69 5,8,69,55 09 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 5,94 3,04 5,7 5,88 6,3 UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) 48,55 5,76 0,84 4,96 4,65 Insgesamt 38,60 7,08 5,84,98,89 Schüler-UV Meldepflichtige Schulunfälle Schüler-UV Meldepflichtige Schulunfälle je.000 Schüler 84,8 74,30 76,35 7,48 7,63 3

14 Übersicht 7a: Meldepflichtige Schulunfälle nach Bundesländern je.000 Schüler Übersicht 8: Meldepflichtige Wegeunfälle absolute Zahlen Bundesland Baden-Württemberg 77,45 68,9 70,66 63, 63,00 Bayern 6,4 59,3 6,7 64,6 63,74 Berlin 0,33 88,03 85,93 83,90 8,6 Brandenburg 4,34 9,09 88,47 83,4 8,09 Bremen 80,4 77,75 78,78 66,78 67,46 Hamburg/Schleswig- Holstein 9,94 83,6 78,9 8,0 79,87 Hessen 7,94 63,00 65,6 6,07 6,39 Mecklenburg- 7,00 84, 89,50 89,48 88,67 Vorpommern Niedersachsen 86,3 86,35 8,55 83,7 85,3 Nordrhein-Westfalen 87,38 75,70 85,7 73,00 7,68 Rheinland-Pfalz 8,54 76,53 69,84 69,53 65,7 Saarland 78,53 78,53 78,88 69,0 69,45 Sachsen 84,45 7,3 74,93 79,3 77,88 Sachsen-Anhalt 04, 8,94 86,9 74,68 67,60 Thüringen 05,46 87,93 87,90 93,7 9,3 Insgesamt 84,8 74,30 76,35 7,48 7,63 länderübergreifender Unfallversicherungsträger UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Insgesamt Schüler-UV Meldepflichtige Schulwegunfälle

15 Übersicht 9: Meldepflichtige Wegeunfälle je.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse Übersicht 9a: Meldepflichtige Schulwegunfälle nach Bundesländern je.000 Schüler UV der gewerblichen Wirtschaft 5,09 4,5 5,3 3,75 3,8 0 BG Rohstoffe und 5,07 4,56 5,0 4,0 4,07 chemische Industrie 0 BG Holz und Metall 5,87 5,4 5,0 4,09 4, 03 BG Energie Textil 4,4 3,9 4, 3,8 3,4 Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft 4,45 3,84 4,4 3,8 3, 05 BG Nahrungsmittel 4,43 4,9 4,30 3,03,99 und Gastgewerbe 06 BG Handel und 5,95 4,93 6,03 4, 4, Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft 4, 4,46 5,6 4,8 4,57 Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG 5,54 4,64 5,9 3,5 3,55 09 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 4,67 4,36 5,60 4,7 4,49 UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) 0,8 6,8 6,0 3,99 4,07 Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg/Schleswig- Holstein Hessen Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen 7,76 7,04 6,5,7 6,34 8,3 6,45, 9,6 8,5 6,40 9,5 8,5 9,6 9,64 5,99 7, 5,79 9,8 8,55 7,79 5,4 8,5 8,88 7,05 6,69 8,35 7,96 8,56 8,30 6,4 7,79 5,79 7,8 8,4 8,38 5,48 6,6 0,4 7,3 5,86 8,6 7,4 7,8 7,8 6,9 7,07 4,93 5,84 5,84 6,47 4,45 6,39 9,73 6,8 6,05 5,48 5,88 5,9 6,65 5,97 6,69 5,34 6,6 5,70 6,46 4,34 6,78 0,37 6,5 5,4 6,04 6,0 5,03 6,6 Insgesamt länderübergreifender Unfallversicherungsträger 8,08 7,7 7,8 6,4 6,4 Insgesamt 5,73 4,73 5,5 3,78 3,85 Schüler-UV Meldepflichtige Schulweg unfälle je.000 Schüler 8,08 7,7 7,8 6,4 6,4 6 7

16 Abbildung 6: Meldepflichtige* Arbeitsunfälle/Schulunfälle Abbildung 8: Neue Arbeitsunfallrenten/Schulunfallrenten je Arbeitsunfälle je.000 Vollarbeiter * In der Schüler-Unfallversicherung ist jeder ärztlich behandelte Unfall meldepflichtig Schulunfälle je.000 Schüler je.000,6,4,,0 0,8 0,6 0,4 0, Neue Arbeitsunfallrenten je.000 Vollarbeiter Neue Schulunfallrenten je.000 Schüler * ab 997 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE-Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht Abbildung 7: Meldepflichtige Wegeunfälle/Schulwegunfälle Abbildung 9: Neue Wegeunfallrenten/Schulwegunfallrenten je Wegeunfälle je.000 gew. Versicherungsverhältnisse Schulwegunfälle je.000 Schüler je.000 0,40 0,35 0,30 0,5 0,0 0,5 0,0 0, Neue Wegeunfallrenten je.000 gew. Versicherungsverhältnisse Neue Schulwegunfallrenten je.000 Schüler * ab 997 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE-Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht 8 9

17 Übersicht 0: Neue Arbeits- und Wegeunfallrenten absolute Zahlen Übersicht 0a: Neue Schülerunfallrenten absolute Zahlen Jahr Insgesamt Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle Schulunfälle Schulwegunfälle Insgesamt ³ ³ Schwere Fälle, für die im Geschäftsjahr erstmals eine Rente oder eine Abfindung oder Sterbegeld gezahlt wurde. zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 3 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht Schwere Fälle, für die im Geschäftsjahr erstmals eine Rente oder eine Abfindung oder Sterbegeld gezahlt wurde. zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 3 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht 30 3

18 Übersicht : Neue Arbeits- und Wegeunfallrenten je.000 Vollarbeiter bzw. gew. Versicherungsverhältnisse Übersicht a: Neue Schülerunfallrenten je.000 Schüler Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle je.000 gewichtete je.000 Vollarbeiter je Million Arbeitsstunden Versicherungs - verhältnisse Jahr Schulunfälle je.000 Schüler Schulwegunfälle je.000 Schüler Schülerunfälle insgesamt je.000 Schüler 987,34 0,89 0, ,306 0,805 0,37 989,07 0,749 0,86 990,4 0,78 0, ,959 0,603 0,3 99,0 0,63 0,54 993, 0,77 0,89 994,093 0,697 0,8 995,066 0,676 0,74 996,08 0,668 0, ,869 0,565 0, ,794 0,50 0, ,747 0,479 0, ,696 0,45 0, ,658 0,430 0, ,65 0,46 0, ,63 0,43 0, ,576 0,364 0, ,559 0,356 0, ,530 0,335 0, ,480 0,30 0, ,464 0,88 0, ,455 0,90 0,4 00 0,448 0,80 0,4 0 0,40 0,64 0,37 0 0,404 0,56 0, 03 0,386 0,49 0,3 04 0,37 0,39 0, ,367 0,34 0,0 06 0,353 0,5 0,098 Zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht 987 0,87 0,03 0, ,90 0,099 0, ,65 0,087 0, ,43 0,078 0, 99 0,8 0,059 0, ,4 0,057 0, ,09 0,055 0, ,9 0,056 0, ,8 0,049 0, ,5 0,05 0, ,0 0,04 0, ,075 0,036 0, 999 0,068 0,03 0, ,064 0,09 0, ,06 0,09 0, ,06 0,030 0, ,073 0,09 0, ,074 0,06 0, ,070 0,07 0, ,059 0,0 0, ,046 0,00 0, ,043 0,08 0, ,044 0,08 0, ,036 0,09 0, ,030 0,08 0, ,035 0,08 0, ,03 0,03 0, ,08 0,04 0, ,03 0,04 0, ,08 0,03 0,04 Zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 Einführung SGB VII: Rentenberechtigende MdE Mindestdauer von 3 auf 6 Wochen erhöht 3 33

19 Übersicht : Neue Arbeitsunfallrenten absolute Zahlen Übersicht a: Neue Schulunfallrenten nach Bundesländern absolute Zahlen UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg/Schleswig- Holstein Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt länderübergreifender Unfallversicherungsträger Insgesamt Schüler-UV Neue Schulunfallrenten

20 Übersicht 3: Neue Arbeitsunfallrenten je.000 Vollarbeiter Übersicht 4: Neue Wegeunfallrenten absolute Zahlen UV der gewerblichen Wirtschaft 0,734 0,589 0,479 0,388 0,375 0 BG Rohstoffe und 0,966 0,809 0,656 0,487 0,49 chemische Industrie 0 BG Holz und Metall 0,946 0,758 0,67 0,50 0, BG Energie Textil 0,485 0,499 0,55 0,375 0,36 Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft,36,85,43,454, BG Nahrungsmittel 0,787 0,649 0,57 0,373 0,383 und Gastgewerbe 06 BG Handel und 0,73 0,58 0,508 0,35 0,34 Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft,368,38,006 0,847 0,83 Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG 0,74 0,59 0,5 0,96 0,9 09 BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 0,30 0,90 0,39 0,97 0,78 UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) 0,443 0,370 0,5 0,0 0,03 Insgesamt 0,696 0,559 0,448 0,367 0, UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Insgesamt Schüler-UV Neue Schulunfallrenten je.000 Schüler 0,064 0,070 0,036 0,03 0,08 Schüler-UV Neue Schulwegunfallrenten

21 Übersicht 4a: Neue Schulwegunfallrenten nach Bundesländern absolute Zahlen Übersicht 5: Neue Wegeunfallrenten je.000 gewichtete Versicherungsverhältnisse Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 6 3 Hamburg/Schleswig Holstein Hessen Mecklenburg Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt länderübergreifender Unfallversicherungsträger UV der gewerblichen Wirtschaft 0,99 0,8 0,43 0,0 0,099 0 BG Rohstoffe und 0,68 0,47 0,00 0,33 0,5 chemische Industrie 0 BG Holz und Metall 0,69 0,6 0,84 0,33 0, 03 BG Energie Textil 0,08 0,05 0,6 0, 0,08 Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft 0,09 0,73 0,45 0,06 0, BG Nahrungsmittel 0,68 0,47 0,3 0,09 0,073 und Gastgewerbe 06 BG Handel und 0,40 0,34 0,75 0,0 0,06 Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft 0,76 0,65 0,3 0,094 0,085 Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG 0,49 0,35 0,3 0,088 0, BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 0,74 0,7 0,3 0,09 0,00 UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) 0, 0,67 0,38 0,098 0,090 Insgesamt 0,00 0,79 0,4 0,0 0,098 Schüler-UV Neue Schulwegunfallrenten je.000 Schüler 0,09 0,07 0,09 0,04 0,

22 Übersicht 6: Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle absolute Zahlen Übersicht 6a: Tödliche Schülerunfälle absolute Zahlen Jahr Insgesamt Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle Schulunfälle Schulwegunfälle Insgesamt zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 bis 993: erstmalige Feststellung von Sterbegeld oder Hinterbliebenenrente im Berichtsjahr ab 994: Todesfälle im Berichtsjahr, Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 bis 993: erstmalige Feststellung von Sterbegeld oder Hinterbliebenenrente im Berichtsjahr ab 994: Todesfälle im Berichtsjahr, Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall 40 4

23 Übersicht 7: Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle je.000 Vollarbeiter bzw. gew. Versicherungsverhältnisse - Übersicht 8: Tödliche Arbeitsunfälle absolute Zahlen Jahr Arbeitsunfälle Wegeunfälle je.000 gewichtete je.000 Vollarbeiter je Million Arbeitsstunden Versicherungs - verhältnisse 987 0,044 0,07 0, ,046 0,08 0, ,04 0,06 0, ,04 0,06 0,0 99 0,033 0,0 0, ,04 0,05 0, ,044 0,08 0, ,039 0,05 0, ,037 0,04 0, ,035 0,03 0, ,03 0,00 0, ,09 0,09 0, ,030 0,09 0, ,06 0,07 0, ,04 0,06 0, ,05 0,06 0, ,04 0,06 0, ,00 0,03 0, ,09 0,0 0, ,00 0,03 0, ,07 0,0 0, ,06 0,00 0, ,03 0,008 0, ,04 0,009 0, ,03 0,008 0, ,03 0,008 0, ,0 0,008 0, ,0 0,008 0, ,0 0,008 0, ,0 0,007 0, UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Insgesamt Schüler-UV Tödliche Schulunfälle zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 bis 993: erstmalige Feststellung von Sterbegeld oder Hinterbliebenenrente im Berichtsjahr ab 994: Todesfälle im Berichtsjahr, Tod innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall 4 43

24 Übersicht 9: Tödliche Wegeunfälle absolute Zahlen Übersicht 9a: Tödliche Schülerunfälle nach Bundesländern absolute Zahlen UV der gewerblichen Wirtschaft BG Rohstoffe und chemische Industrie 0 BG Holz und Metall BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse 04 BG der Bauwirtschaft BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe 06 BG Handel und Warenlogistik 07 BG Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation 08 Verwaltungs-BG BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege UV der öffentlichen Hand (Allgemeine UV) Bundesland Baden-Württemberg Bayern Berlin 3 4 Brandenburg Bremen Hamburg/Schleswig Holstein Hessen Mecklenburg- 0 3 Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Insgesamt länderübergreifender Unfallversicherungsträger Insgesamt Schüler-UV Tödliche Schulwegunfälle

25 Abbildung 0: Tödliche Unfälle absolut Tödliche Arbeitsunfälle * zur Interpretation vgl. Hinweis S. 7 Tödliche Wegeunfälle Tödliche Schülerunfälle insg

26 Übersicht 0a: Berufskrankheiten gemäß Anlage zur Berufskrankheiten Verordnung BK Nr. Berufskrankheiten Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten Metalle und Metalloide 0 Erkrankungen durch Blei oder seine Verbindungen 0 Erkrankungen durch Quecksilber oder seine Verbindungen 03 Erkrankungen durch Chrom oder seine Verbindungen 04 Erkrankungen durch Cadmium oder seine Verbindungen 05 Erkrankungen durch Mangan oder seine Verbindungen 06 Erkrankungen durch Thallium oder seine Verbindungen 07 Erkrankungen durch Vanadium oder seine Verbindungen 08 Erkrankungen durch Arsen oder seine Verbindungen 09 Erkrankungen durch Phosphor oder seine anorganischen Verbindungen 0 Erkrankungen durch Beryllium oder seine Verbindungen Erstickungsgase 0 Erkrankungen durch Kohlenmonoxid 0 Erkrankungen durch Schwefelwasserstoff 3 Lösemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide) und sonstige Stoffe 30 Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine 30 Erkrankungen durch Halogenkohlenwasserstoffe 303 Erkrankungen durch Benzol, seine Homologe oder durch Styrol 304 Erkrankungen durch Nitro- oder Aminoverbindungen des Benzols oder seine Homologe oder ihrer Abkömmlinge 305 Erkrankungen durch Schwefelkohlenstoff 306 Erkrankungen durch Methylalkohol (Methanol) 307 Erkrankungen durch organische Phosphorverbindungen 308 Erkrankungen durch Fluor oder seine Verbindungen 309 Erkrankungen durch Salpetersäureester 30 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylaryloxide 3 Erkrankungen durch halogenierte Alkyl-, Aryl- oder Alkylarylsulfide 3 Erkrankungen der Zähne durch Säuren 33 Hornhautschädigungen des Auges durch Benzochinon 34 Erkrankungen durch para-tertiär-butylphenol 35 Erkrankungen durch Isocyanate 36 Erkrankungen der Leber durch Dimethylformamid 37 Polyneuropathie oder Enzephalopathie durch organische Lösungsmittel oder deren Gemische vgl. Fußnote S. 5 BK Nr. Berufskrankheiten 38 Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol 39 Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten Mechanische Einwirkungen 0 Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze 0 Meniskusschäden nach mehrjährigen andauernden oder häufig wiederkehrenden, die Kniegelenke überdurchschnittlich belastenden Tätigkeiten 03 Erkrankungen durch Erschütterung bei Arbeit mit Druckluftwerkzeugen oder gleichartig wirkenden Werkzeugen oder Maschinen 04 Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen an den Händen 05 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch ständigen Druck 06 Druckschädigungen der Nerven 07 Abrissbrüche der Wirbelfortsätze 08 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeiten in extremer Rumpfbeugehaltung 09 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen schwerer Lasten auf der Schulter 0 Bandscheibenbedingte Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch langjährige, vorwiegend vertikale Einwirkung von Ganzkörperschwingungen im Sitzen Erhöhte Zahnabrasionen durch mehrjährige quarzstaubbelastende Tätigkeit Gonarthrose durch eine Tätigkeit im Knien oder vergleichbare Kniebelastung mit einer kumulativen Einwirkungsdauer während des Arbeitslebens von mindestens Stunden und einer Mindesteinwirkungsdauer von insgesamt einer Stunde pro Schicht 3 Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen 4 Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung vgl. Fußnote S. 5 Mit Inkrafttreten der 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung am sind diese Berufskrankheiten hinzugekommen

27 BK Nr. Berufskrankheiten Druckluft 0 Erkrankungen durch Arbeit in Druckluft 3 Lärm 30 Lärmschwerhörigkeit 4 Strahlen 40 Grauer Star durch Wärmestrahlung 40 Erkrankungen durch ionisierende Strahlen 3 Durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten sowie Tropenkrankheiten 30 Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war 30 Von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten 303 Wurmkrankheit der Bergleute, verursacht durch Ankylostoma duodenale oder Strongyloides stercoralis 304 Tropenkrankheiten, Fleckfieber 4 Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells 4 Erkrankungen durch anorganische Stäube 40 Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) 40 Quarzstaublungenerkrankung in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) 403 Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankungen der Pleura 404 Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose), in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachten Erkrankungen der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbestfaserstaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 5 Faserjahren 405 Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells oder des Pericards 406 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Aluminium oder seine Verbindungen 407 Erkrankungen an Lungenfibrose durch Metallstäube bei der Herstellung oder Verarbeitung von Hartmetallen 408 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Thomasmehl (Thomasphosphat) 409 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Nickel oder seine Verbindungen vgl. Fußnote S. 5 BK Nr. Berufskrankheiten 40 Bösartige Neubildungen der Atemwege und der Lungen durch Kokereirohgase 4 Chronische obstruktive Bronchitis oder Emphysem von Bergleuten unter Tage im Steinkohlebergbau bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von in der Regel 00 Feinstaubjahren [(mg/m3) x Jahre] 4 Lungenkrebs durch die Einwirkung von kristallinem Siliziumdioxid (SiO) bei nachgewiesener Quarzstaublungenerkrankung (Silikose oder Siliko-Tuberkulose) 43 Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 00 Benzo[a]pyren-Jahren [(μg/m³) x Jahre] 44 Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis, die einer Verursachungswahrscheinlichkeit von mindestens 50 Prozent nach der Anlage entspricht 45 Lungenfibrose durch extreme und langjährige Einwirkung von Schweißrauchen und Schweißgasen (Siderofibrose) 4 Erkrankungen durch organische Stäube 40 Exogen-allergische Alveolitis 40 Erkrankungen der tieferen Atemwege und der Lungen durch Rohbaumwoll-, Rohflachs- oder Rohhanfstaub (Byssinose) 403 Adenokarzinome der Nasenhaupt- und Nasennebenhöhlen durch Stäube von Eichen- oder Buchenholz 43 Obstruktive Atemwegserkrankungen 430 Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen (einschl. Rhinopathie) 430 Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen 5 Hautkrankheiten 50 Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen 50 Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe 503 Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung 6 Krankheiten sonstiger Ursache 60 Augenzittern der Bergleute Diese Erkrankungen müssen zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können. Mit Inkrafttreten der 3. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung am sind diese Berufskrankheiten hinzugekommen. 50 5

28 Übersicht 0b: Berufskrankheiten gemäß Anlage zur Berufskrankheiten Verordnung der ehemaligen DDR BK Nr. Berufskrankheiten BK Nr. Berufskrankheiten I. Krankheiten durch chemische Einwirkungen 0 Blei und seine anorganischen Verbindungen 0 Bleiorganische Verbindungen 03 Cadmium und seine Verbindungen 04 Quecksilber und anorganische Quecksilberverbindungen 05 Organische Quecksilberverbindungen 06 Mangan und seine Verbindungen 07 Beryllium und seine Verbindungen 08 Nickel und seine Verbindungen 09 Chromium und seine Verbindungen 0 Arsen und seine Verbindungen (außer Arsenwasserstoff) Arsenwasserstoff Phosphor und anorganische Phosphorverbindungen 3 Organische Phosphorverbindungen 4 Fluor und seine anorganischen Verbindungen 5 Kohlenmonoxid 6 Schwefelwasserstoff 7 Schwefelkohlenstoff 8 Benzen 9 Toluen, Xylen 0 Styren Aliphatische Halogenkohlenwasserstoffe (außer Vinylchlorid) Vinylchlorid 3 Aromatische Halogenkohlenwasserstoffe 4 Aromatische Nitro- und Aminoverbindungen 5 Methanol 6 Dimethylformamid 7 Salpetersäureester 8 Benzochinon 9 Säuren II. Krankheiten durch Stäube 40 Quarz 4 Asbest 4 Aluminium 43 Hartmetall 44 Thomasschlackenmehl III. Krankheiten durch physikalische Einwirkungen 50 Lärm 5 Ionisierende Strahlung 5 Nichtionisierende Strahlung 53 Druckluft 54 Teilkörpervibration IV. Krankheiten durch Infektionserreger und Parasiten 60 Von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionserreger und Parasiten 6 Vom Tier auf den Menschen übertragbare Infektionserreger und Parasiten 6 In den Tropen aufgenommene Infektionserreger und Parasiten V. Krankheiten durch fortgesetzte mechanische Überbelastung des Bewegungsapparates 70 Verschleißkrankheiten der Wirbelsäule 7 Verschleißkrankheiten von Gliedmaßengelenken 7 Erkrankungen der Sehnengleitgewebe, der Sehnenscheiden, Sehnenfächer, Sehnen- und Muskelursprünge und -ansätze 73 Druckschädigung peripherer Nerven 74 Chronische Erkrankungen der Schleimbeutel durch Druck 75 Ermüdungsbrüche der Knochen VI. Krankheiten durch nicht einheitliche Einwirkungen 80 Hautkrankheiten durch chemische und physikalische Einwirkungen 8 Irritative chronische Krankheiten der oberen und tieferen Luftwege und Lungen durch chemische Stoffe 8 Allergische Krankheiten der oberen und tieferen Luftwege und Lungen durch pflanzliche oder tierische Allergene oder durch chemische Stoffe VII. Berufliche verursachte bösartige Neubildungen 90 Bösartige Neubildungen der Haut 9 Bösartige Neubildungen durch chemische Kanzerogene 9 Bösartige Neubildungen durch ionisierende Strahlung 93 Bösartige Neubildungen durch Asbest 5 53

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