Jahresbericht Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

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1 Jahresbericht 2012 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

2 Impressum Herausgeber: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hauptverwaltung Hildegardstraße 29/ Berlin Tel.: Fax: Verantwortlich: Klaus-Richard Bergmann Berlin, August 2013 Bildquellen Titelbild: indochine, fotolia.de Seite 3: akzent design GmbH Seite 10: michaeljung, fotolia.de

3 Jahresbericht 2012 Inhaltsverzeichnis Basisdaten 4 Mitglieder und Versicherte 5 Mitglieder 5 Versicherte 6 Prävention 7 Präventionsarbeit 7 Unfallzahlen 7 Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle 8 Kampagnen 8 Aus- und Fortbildung 9 ASD der BG BAU 10 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Hand 10 Leistungswesen 11 Berufskrankheiten 11 Entschädigungsleistungen 12 Neue Renten 13 Umlagerechnung Bilanz 15 3

4 Basisdaten Mitglieder Mitgliedsunternehmen gesamt Gewerbsmäßige Unternehmen Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten Versicherte Versicherte gesamt Präventionsarbeit Betriebsbesichtigungen Unfalluntersuchungen Schulungen Schulungsteilnehmer Meldepflichtige Arbeitsunfälle bezogen auf Vollarbeiter Meldepflichtige Arbeitsunfälle bezogen auf 1 Million Arbeitsstunden 63,68 58,72 40,05 37,16 Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle Arbeitsmedizin Vorsorgeuntersuchungen gesamt Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen Spezielle Vorsorgeuntersuchungen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik Beratungen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Verbände Leistungswesen Meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle und Berufskrankheiten gesamt Arbeitsunfälle Wegeunfälle Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit Entschädigungsleistungen insgesamt 1,45 Mrd. EUR 1,49 Mrd. EUR davon Rentenleistungen 927,04 Mio. EUR 932,62 Mio. EUR Rentenbestand Neue Renten Entgelte und Versicherungssummen 40,4 Mrd. EUR 41,6 Mrd. EUR Umlagesoll (alle Umlagen) 1,63 Mrd. EUR 1,60 Mrd. EUR 4

5 Mitglieder und Versicherte Mitglieder Gewerbebetriebe Mitgliedsbetriebe der BG BAU sind alle gewerblichen Unternehmen der Bauwirtschaft und Unternehmen, die baunahe Dienstleistungen anbieten. Die Mitgliedschaft bei der BG BAU ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann durch keine private Versicherung ersetzt werden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unternehmensgründung oder der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten. Im Unternehmensverzeichnis der BG BAU sind insgesamt gewerbsmäßige Unternehmen eingetragen. Weitere Informationen und Serviceleistungen finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Mitglieder / Beiträge oder unter Webcode Private Bauherren Neben den gewerbsmäßigen Unternehmen ist die BG BAU auch für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten, den Eigenbau, zuständig. Hier gilt die Mitgliedschaft für die Dauer der nicht gewerbsmäßigen Bauarbeiten waren private Bauherren Mitglied der BG BAU. Bis 2011 wurden alle gemeldeten Bauvorhaben berücksichtigt, ab dem Jahr 2012 werden nur noch Bauvorhaben erfasst, bei denen tatsächlich Beiträge anfielen. Insgesamt ergibt sich ein Mitgliederbestand von Unternehmen. Mitgliedsunternehmen

6 Versicherte Weitere Informationen und Serviceleistungen finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Auslandsversicherung oder unter Webcode WCOTFj Gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ist jeder Arbeitnehmer versichert, der in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu einem Unternehmen der Bauwirtschaft oder baunaher Dienstleistungen steht. Der Versicherungsschutz besteht auch bei vorübergehenden geringfügigen Beschäftigungen. Zeitlich begrenzte Auslands - ein sätze sind ebenfalls versichert. Der Versicherungsschutz beginnt im Augenblick der Arbeitsaufnahme. Neu ist seit 2012, dass die Unternehmen ihre Arbeitnehmer auch bei längeren Auslands einsätzen auf Antrag absichern können. Dafür bietet die BG BAU ihren Mitgliedern die Auslandsversicherung. Weitere Informationen und Serviceleistungen finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Versicherte oder unter Webcode Weitere Informationen und Serviceleistungen finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Freiwillige Versicherung oder unter Webcode Bei privaten Bauarbeiten besteht Versicherungsschutz im Grundsatz für alle Personen, die von den Bauherren als Hilfskräfte zu den Eigenbauarbeiten herangezogen werden. Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob sie kurz- oder langfristig, gegen Entgelt oder unentgeltlich beschäftigt werden. Unternehmer oder unternehmerähnliche Personen sind anders als Arbeitnehmer nicht automatisch gesetzlich versichert. Die BG BAU bietet ihnen aber die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Damit sind sie auch bei allen betrieblichen Tätigkeiten gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abgesichert. Im Jahr 2012 waren insgesamt Personen versichert. Versicherte

7 Prävention Präventionsarbeit Obwohl die Unfallzahlen rückläufig sind, sind die Beschäftigten der Bauwirtschaft und im Bereich baunaher Dienstleistungen im Vergleich zur Gesamtwirtschaft einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt. Die Gründe dafür liegen in den besonderen Rahmenbedingungen der Bauwirtschaft. Ständige Veränderungs prozesse auf den Baustellen mit vielen gleichzeitig ablaufenden Arbeitsprozessen unterschiedlicher Gewerke stellen die Verantwortlichen täglich vor neue Herausforderungen. Die Mitarbeiter der BG BAU unterstützen die Unternehmer darum bei der Prävention. Unfallzahlen Erfolge der zielgerichteten Präventionsarbeit können anhand der Entwicklung der Unfallzahlen aufgezeigt werden. Hier setzt sich der Langzeittrend zu sinkenden Zahlen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle fort. Die Schwerpunkte der Präventionsarbeit der BG BAU liegen in den Bereichen: Besichtigung der Betriebe und Baustellen Beratung der Unternehmer und der Beschäftigten Unfalluntersuchungen / Berufskrankheiten-Ermittlungen Durchführung von Schulungen für Versicherte und Unternehmer zu den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Mit dem Ziel, jugendliche Beschäftigte am Bau und im Bereich baunaher Dienstleistungen frühzeitig für Präventionsthemen zu sensibilisieren, wurde im Berichtzeitraum die Präventionsarbeit der BG BAU in den überbetrieblichen Ausbildungszentren weiter verstärkt. Unfallzahlen Wegeunfälle Arbeitsunfälle 7

8 Tödliche Arbeits- und Wegeunfälle tödliche Wegeunfälle tödliche Arbeitsunfälle (inkl. Dienstwege) Kampagnen Weitere Informationen zur GDA finden Sie unter Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ist eine konzertierte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die BG BAU beteiligt sich an der GDA seit 2008 mit einem Arbeitsprogramm. Arbeitsprogramm Das Arbeitsprogramm Bau- und Montagearbeiten der GDA hatte das primäre Ziel, die Häufigkeit und Schwere von Arbeitsunfällen weiter zu verringern. Im Mittelpunkt standen hierbei die Unfallschwerpunkte im Bereich von Gerüsten sowie bei Abbruchund Rückbauarbeiten. Die inhaltliche Gestaltung des Arbeitsprogramms orientierte sich u.a. an der Tatsache, dass die Mehrzahl der Unfälle ihre Ursachen im organisatorischen Bereich hat. Im Zeitraum Juli 2010 bis Juni 2012 wurden durch das Aufsichtspersonal der beteiligten Partner Unternehmen im Rahmen von Baustellenrevisionen mittels einheitlicher Dokumentationsbögen erfasst und bewertet. Die Zielvorgabe von Besichtigungen durch die BG BAU wurde dabei erreicht. Die Veröffentlichung des Abschlussberichts ist für das Jahr 2013 geplant. Ein weiteres Arbeitsprogramm für die Jahre hat die Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes, die Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich sowie Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung zum Ziel. 8

9 Aus- und Fortbildung Die Prävention der BG BAU ist bundesweit einer der größten Ausbildungsträger im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Rund Unternehmer und Versicherte wurden 2012 in den unterschiedlichsten Fachgebieten geschult. Das Schulungsangebot richtet sich an eine breite Zielgruppe, wie z.b. Unternehmer und Führungskräfte, Facharbeiter, Sicherheitsbeauftragte und Auszubildende. Weitere Informationen über das Seminarangebot der BG BAU finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Seminare oder unter Webcode Schulungsteilnehmer Handwerksmeister Unternehmer und Führungskräfte Facharbeiter Betriebsräte und weitere Multiplikatoren Sicherheitsbeauftragte Auszubildende Fachkräfte für Arbeitssicherheit 9

10 ASD der BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz aus einer Hand Der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnische Dienst (ASD der BG BAU) unterstützt die ihm angeschlossenen Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der DGUV Vorschrift 2. Nach erfolgreicher Fusion der beiden früheren Dienste, Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD) und Sicherheitstechnischer Dienst (STD) zum ASD der BG BAU, im Jahr 2011, konnte im Jahr 2012 die Umstrukturierung des fusionierten Dienstes begonnen werden. Im Rahmen des Zusammenschlusses von sechs Regionen in drei Bezirke (Nord / Mitte / Süd), mussten die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen werden, um dies zum Stichtag 1. Januar 2013 umsetzen zu können. Die Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 2 Nach Inkraftsetzung der DGUV Vorschrift 2, die die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Unternehmen zum 1. Januar 2011 neu regelt, war deren Umsetzung in die Praxis auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung der wesentlich bestimmende Faktor der Betreuung. Die Betreuung kann in der Regelbetreuung oder in der alternativen Betreuung bis 50 Vollarbeiter erfolgen und bestimmt den Einsatz der Sicherheitsfachkräfte und Betriebsärzte nach Maßgabe des Unternehmers. Kleinstunternehmen bis 10 Vollarbeiter können in der alternativen Betreuung das so genannte Kompetenzzentrum-Modell wählen. Daneben existiert noch eine weitere Möglichkeit, sich in der alternativen Betreuung von 11 bis 50 Vollarbeitern betreuen zu lassen. Immer muss die Initiative für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Dienstleistungen der BG BAU vom Unternehmer ausgehen. In Ergänzung hierzu ist die ab 50 Vollarbeitern vorgeschriebene Regelbetreuung zusätzlich noch durch ein aktives Vorgehen der Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte charakterisiert. Grundlage der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung ist die Gefährdungsbeurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz, bei der der Unternehmer die fachspezifischen Kenntnisse des Dienstes nutzen kann. Darüber hinaus beraten die Mitarbeiter des ASD der BG BAU bundesweit und flächendeckend die angeschlossenen Mitgliedsunternehmen in allen Fragen des Arbeitsund Gesundheitsschutzes. Ortsnahe Betreuung Erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden durch die Betriebsärzte in über 60 Zentren, Standorten, mobilen Einheiten oder vor Ort erbracht. Bei der Umsetzung von Anforderungen anlässlich Zertifizierungen wird sicherheitstechnisch und betriebsärztlich Unterstützung geleistet. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Unterstützung ist ebenfalls gewährleistet, wenn Menschen nach einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit oder einer anderen schweren Erkrankung wieder in einen Beruf eingegliedert werden. Ziel der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung ist die Optimierung der Arbeitsbedingungen, um den Beschäftigten gerade in Zeiten des demographischen Wandels ein möglichst hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Gesundheit zu erhalten und die Unternehmen von vermeid - baren Kosten zu entlasten. 10

11 LEISTUNGSWESEN Berufskrankheiten In der Berufskrankheitenverordnung (BKV) sind vom Gesetzgeber zurzeit 73 Berufskrankheiten aufgeführt. Nur wenn bestimmte gesetzlich definierte Voraussetzungen vorliegen, kann die BG BAU eine Krankheit als Berufskrankheit anerkennen. Im Jahr 2012 sind bei der BG BAU Verdachtsmeldungen für Berufskrankheiten eingegangen. Dies bedeutet einen leichten Anstieg der Meldungen. Weitere Informationen und Serviceleistungen finden Sie im Internet der BG BAU unter der Rubrik Versichertes Risiko Berufskrankheiten oder unter Webcode Lärmschwerhörigkeiten und beruflich bedingte Hauterkrankungen bilden weiterhin die häufigsten Verdachtsmeldungen. Die Verdachtsmeldungen von asbestbedingten Lungenerkrankungen steigen weiterhin leicht an. Berufskrankheiten (gemeldete Verdachtsfälle) BK-Nummer Lärmschwerhörigkeit Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch Asbeststaub Lendenwirbelsäule, Heben und Tragen Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura Gonarthrose Meniskusschäden Chronische Erkrankung der Schleimbeutel Schleimhautveränderungen Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippen- oder Bauchfells Quarzstaublungenerkrankung (Silikose) Halswirbelsäule Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen Hautkrebs Benzol, Blut und lymphatisches System Erkrankung durch Erschütterung bei Arbeiten mit Druckluftwerkzeugen Erkrankungen der Sehnenscheiden Lungenkrebs, PAK Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen Lungenkrebs, Asbest und PAK Lungenkrebs durch Quarzstaub Lendenwirbelsäule, Ganzkörperschwingungen Vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen Adenokarzinome Quarzstaublungenerkrankungen in Verbindung mit aktiver Lungentuberkulose (Siliko-Tuberkulose) Sonstige Gesamtsumme

12 Entschädigungsleistungen Erleiden Versicherte einen Arbeits- oder Wegeunfall bzw. erkranken an einer Berufskrankheit, werden unverzüglich geeignete Mittel der Rehabilitation eingesetzt. Die BG BAU übernimmt hier sämtliche erforderliche Kosten der ambulanten und statio nären Heilbehandlung. Schwerverletzten wird durch das Reha- Management der BG BAU eine optimale medizinische Versorgung zuteil. Um die Versicherten während der medizinischen Rehabilita tion finanziell abzusichern, zahlt die BG BAU Verletztengeld. Bei schweren Verletzungen oder Erkrankungen werden berufsfördernde Leistungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erbracht, unter gegebenen Umständen auch mit Zahlung eines Übergangsgeldes. Im Falle einer Minderung der Erwerbsfähigkeit in einem bestimmten Grade oder bei Todesfällen zahlt die BG BAU Rente an Versicherte, Witwen und Waisen. Entschädigungsleistungen in Mio. EUR

13 Neue Renten Rente an Versicherte wird gewährt, solange durch die Folgen des Versicherungsfalles eine rentenberechtigende Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) verursacht wird. Handelt es sich um einen tödlichen Arbeitsunfall, wird eine Rente an die Hinterbliebenen gezahlt. Über die zu genehmigenden Renten entscheiden die Rentenausschüsse in den Bezirksverwaltungen. Die Entwicklung der im Jahr 2012 erstmals gewährten Renten bei der BG BAU ist leicht ansteigend. Entwicklung der neuen Renten

14 Umlagerechnung 2012 Ktgr Ausgaben Unfallentschädigungen 40 Ambulante Heilbehandlung ,32 45 Zahnersatz ,75 46 Stationäre Behandlung ,09 47 Verletztengeld und besondere Unterstützung ,23 48 Sonstige Heilbehandlungskosten ,68 49 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ,16 50 Renten an Versicherte und Hinterbliebene ,56 51 Beihilfen an Hinterbliebene ,73 52 Abfindungen ,77 53 Unterbringung in Alters- und Pflegeheimen 0,00 56 Mehrleistungen und Aufwendungsersatz 0,00 57 Sterbegeld, Überführungskosten ,56 58 Leistungen bei Unfalluntersuchungen , ,07 59 Prävention ,32 Vermögensaufwendungen und sonstige Ausgaben 63 Umlagewirksame Vermögensaufwendungen ,68 64 Beitragsausfälle ,98 65 Beitragsnachlässe 0,00 67 Zuführungen zu den Vermögen ,57 69 Sonstige Aufwendungen , ,85 Verwaltungskosten, Verfahrenskosten 70 Gehälter und Versicherungsbeiträge ,56 71 Versorgungsbezüge, Beihilfen u.a ,65 72 Allgemeine Sachkosten der Verwaltung ,87 73 Kosten der Grundstücke, Gebäude und der bewegl. Einrichtungen für die Verwaltung ,42 74 Aufwendungen für die Selbstverwaltung ,29 75 Vergütungen an andere für Verwaltungsarbeiten ,45 76 Kosten der Rechtsverfolgung ,09 77 Gebühren und Kosten der Feststellung der Entschädigungen ,30 78 Vergütungen für die Auszahlung von Renten ,67 79 Vergütungen an andere für den Beitragseinzug 0, , ,54 Ktgr Einnahmen Beiträge und Gebühren 21 Sonst. Beitragseingänge ,47 22 Verzugszinsen, Säumniszuschläge , ,40 Vermögenserträge und sonstige Einnahmen 32 Umlagewirksame Vermögenserträge aus den Betriebsmitteln ,27 35 Einnahmen aus Ersatzansprüchen ,98 36 Geldbußen, Zwangsgelder ,41 37 Entnahmen aus den Vermögen ,22 38 Einnahmen aus öffentlichen Mitteln 0,00 39 Sonstige Einnahmen , ,11 Umlagesoll Überschuss der Aufwendungen , ,54 14

15 Bilanz per 31. Dezember 2012 Aktiva Passiva Ktgr Bezeichnung Betriebsmittel 00 Sofort verfügbare Zahlungsmittel ,08 der Betriebsmittel 01 Forderungen der Betriebsmittel ,40 davon: Umlageforderung ,03 Forderungen aus Lastenverteilung ,98 Sonstige Forderungen ,39 02 Geldanlagen und Wertpapiere ,06 der Betriebsmittel 04 Sonstige Aktiva , ,76 Ktgr Bezeichnung 10 Betriebsmittel ,74 11 Kurzfristige Verbindlichkeiten, ,02 Kredite und Darlehen 15 Rücklage ,29 16 Verwaltungsvermögen ,78 17 Verpflichtungen des ,92 Verwaltungsvermögens 18 Rückstellungen für Altersversorgung ,16 Rücklage 05 Rücklage ,29 Verwaltungsvermögen 06 Liquide Mittel und Forderungen ,55 des Verwaltungsvermögens 07 Bestände des ,56 Verwaltungsvermögens 08 Mittel für Altersrückstellungen ,16 09 Rechnungsabgrenzung des Verwaltungsvermögens , , , ,91 15

16 Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hildegardstraße 29/ Berlin Telefon: Fax: August 2013

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