Kontaktstudiengang C a s e Manag e m e n t

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1 Kontaktstudiengang C a s e Manag e m e n t Institut für Weiterbildung an der Evang. Hochschule Freiburg e.v.

2 Kontaktstudiengang C a s e Manag e m e n t Der Kontaktstudiengang Case Management richtet sich nach den Standards und Richtlinien für die Weiterbildung Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen und in der Beschäftigungsförderung der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) vom , geändert am Das Institut für Weiterbildung an der Evang. Hochschule Freiburg (IfW) ist durch die DGCC seit 2003 als Ausbildungsinstitut für Case Management anerkannt. Zum Kontaktstudiengang Case Management Case Management oder Unterstützungsmanagement ist in den letzten Jahren zu einer der wichtigsten methodischen Neuorientierungen in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen avanciert. Als methodisches System professionellen Handelns reflektiert Case Management in besonderem Maße die Interaktion zwischen Individuum und sozialer Umwelt. Case Management befähigt Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen Menschen in komplexen, teils existenziellen Problemlagen bei der Bewältigung zu unterstützen in dem Individualressourcen, informelle solidarische Unterstützung und formelle Hilfen des Sozialund Gesundheitssystems erschlossen und bedarfsgerecht vernetzt werden. Im Fokus steht der Mensch und nicht das Angebot sozialstaatlicher Institutionen. Als professionelle Methode reagiert Case Management auf der Systemebene auf die zunehmende Unübersichtlichkeit einer Vielzahl von Angeboten des Sozial- und Gesundheitswesens und die damit verbundene Unter,- Über,- und Fehlversorgung von BürgerInnen. Auf der Fallebene erschließt Case Management optimierte Lösungen und Pfade durch koordinierte und abgestimmte Zusammenarbeit institutioneller Dienstleister mit informellen Hilfen, die am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet sind und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird. Case Management ist damit nicht nur ein standardisiertes Verfahren, das sich an ethischen und methodischen Standards orientiert. Es erhebt auch den Anspruch, die notwendigen Hilfen so zu organisieren, dass sie für den Einzelfall oder eine Zielgruppe möglichst passend sind. Veränderung oder Verbesserung der Angebotsstruktur sind untrennbar mit diesem Vorgehen verbunden. Organisationen, die Case Management verwenden, haben nicht nur den Vorteil einer effizienten Ressourcensteuerung sondern auch die Möglichkeit ihre sozialen Dienstleistungen systematisch weiterzuentwickeln. In den letzten Jahren ist Case Management implizit zur Zentralmethode moderner Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung geworden. Überall dort wo es um eine effizientere, bedarfsgerechtere Versorgung und Unterstützung geht, wird inzwischen Case Management erwartet. Sei es bei der Einführung von persönlichen Budgets, dem Fallmanagement im SGB II oder beim Gesamtplan in der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. Freie Träger sind zunehmend gefragt, ihre Angebote im Rahmen eines Case Managements anzubieten und aktiv bei der Gestaltung von entsprechenden Netzwerken mitzuarbeiten. Die Weiterbildungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) gewährleisten eine Ausbildung, die berufsübergreifend in verschiedenen Handlungsfeldern einsetzbar ist. Die Zertifizierung der zugelassenen Ausbildungsinstitute garantiert den TeilnehmerInnen ein geprüftes Curriculum und eine regelmäßig nachzuweisende Qualität. Studienziele 4 Rollenklarheit als Case ManagerIn 4 Vertiefte Kenntnisse in Case Management 4 Verfahrenssicherheit in der Fallsteuerung 4 Befähigung zur ressourcen- und netzwerkorientierten Arbeit 4 Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Systemsteuerung und Anwendungsbezüge Zielgruppe / Voraussetzungen Voraussetzung zur Teilnahme ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens einjährige Berufserfahrung oder eine vergleichbare abgeschlossene pflegeberufliche Ausbildung und mindestens zweijährige Berufserfahrung. Hierzu zählen insbesondere: 4 Dipl.-VerwaltungswirtIinnen (FH) 4 Dipl.-VerwaltungswissenschaftlerInnen 4 Dipl.-SozialarbeiterInnen 4 Dipl.-SozialpädagogInnen 4 Magister/Dipl.-PsychologInnen 4 Dipl.-PflegewissenschaftlerInnen 4 MedizinerInnen 4 Pflegefachkräfte in leitender oder koordinierender Funktion

3 KONTAKTSTUDIENGANG CASE MANAGEMENT IM GESUNDHEITSWESEN Des weiteren sind Nachweise über Befähigungen und Kenntnisse zu erbringen in: 4 Kommunikations- und Gesprächsführung (mind. 54 Stunden) 4 Moderation (mind. 18 Stunden) 4 allgemeine sozialrechtliche Kenntnisse (mind. 48 Stunden) 4 Selbstreflexion (mind. 36 Stunden) 4 eine entsprechende berufliche Praxis während der Weiterbildung im Gesundheits- und Sozialbereich oder in der Beschäftigungsförderung Zielgruppe sind vorrangig die bereits im Fallmanagement (SGB II) und in der Eingliederungshilfe (SGB XII) beschäftigten MitarbeiterInnen. Darüberhinaus richtet sich die Weiterbildung an Personen, die in einer personennahen Dienstleistung beschäftigt sind und ihre Tätigkeit auf das Case Management ausdehnen bzw. in das Case Management wechseln möchten und an Personen aus dem Pflegebereich, deren Tätigkeit koordinierende, steuernde oder institutionsüberleitende Funktionen beinhaltet. Studienaufbau im Überblick Der Studiengang umfasst 222 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten). Diese gliedern sich in 5 Basismodule sowie in 3 arbeitsfeldspezifische Module (Vertiefung) zu den Themen Case Management in der Behindertenhilfe, in der Beschäftigungsförderung und in der Pflege. Zudem sind 18 UE Kollegiale Beratung, 24 UE Supervision und 24 UE Selbstorganisierte Arbeitsgruppen Bestandteil des Lehrplans. Das Studium endet mit einer Abschlussarbeit in Form einer schriftlichen Hausarbeit. Basismodule Arbeitsfeldspezifische Insgesamt Module Unterricht (Module) Kollegiale Beratung Supervision Selbstorganisierte Arbeitsgruppen / Abschlussveranstaltung Summe Unterricht wird während der Seminarmodule berufsbegleitend an den Seminarwochenenden in Anwesenheit der Lehr-Case-Manager angeboten. Der Unterricht wird in Form von Lerneinheiten in der Großgruppe (Vortrag und Diskussion) oder in begleiteter, thematischer Gruppenarbeit angeboten. Kollegiale Beratung findet in selbst gewählten Regionalgruppen von 3-5 TeilnehmerInnen statt. Ziel ist die Rollenklärung/Rollenfindung, bezogen auf das jeweils eigene Handlungsfeld bzw. die aktuelle berufliche Situation (Systemanalyse) Die Treffen werden hinsichtlich Ort und Inhalt selbst verantwortet. Es besteht Protokollierungspflicht. Supervision ist eine begleitete themen- und arbeitsfeldorientierte Reflexion in der Kleingruppe (3 bis 5 TeilnehmerInnen). Im Fokus steht das eigene professionelle Handeln. Das Angebot wird von einem erfahrenen Case Manager mit Supervisionsausbildung angeboten. Termine nach Absprache. Selbstorganisierte Arbeitsgruppen bilden thematische Schwerpunkte und bereiten sich zu Themen der Weiterbildung vor. Die Lerngruppen erhalten Arbeitsaufträge mit der Option unterschiedliche Inhalte und Spezialisierungen mit Blick auf Fall- und Systemsteuerung bearbeiten zu können. Nachweise erfolgen durch Anwesenheitsliste, Protokolle, Rücklauf der bearbeiteten Aufträge. Ziel der Abschlussveranstaltung ist das Üben und Vertiefen von Präsentationstechniken und Präsentationskompetenz. Spezielle Fragestellungen des Case Management oder die Ergebnisse einer Projektarbeit werden von den SeminarteilnehmerInnen einzeln oder als Kleingruppe präsentiert.

4 Studieninhalte Basismodule 1 bis 5 Modul 1 Modul 4 Geschichte und Konzepte des Case Management 4 Einführung in die Thematik 4 Grundlagen der Case Management-Methodik 4 Geschichte des Case Management 4 Grundfunktionen des Case Management 4 Konzepte des Case Management, einschließlich Strategien, Verfahren und Phasen Modul 2 Ethische, politische und rechtliche Aspekte des Case Management 4 Ethische Grundlagen beim Case Management 4 Disziplinäre Perspektiven und Sichtweisen: Reha, Pflege, Medizin, Sozialarbeit, Beschäftigungsförderung 4 Politikwissenschaftliche Grundlagen 4 Konzepte der (Sozial-)Politik: Zivilgesellschaft, Marktkonzept, welfare mix 4 Case Management Prinzipien: Selbstverantwortung, Selbstbestimmung 4 Rechtliche Grundlagen des Case Management (SGB, BGB) einschließlich Strategien, Verfahren und Phasen Modul 3 Der Case Management-Ablauf - Intaking und Assessment 4 Outreaching, Case Finding, Intaking 4 Zwangskontexte in der Beratung 4 Beraterische und personale Beziehungen beim Case Management 4 Individuelle Bedarfslagen versus Normierungen des Sozialen Sicherungssystems 4 Assessment I: Verfahren im Umgang mit Komplexität Der Case Management-Ablauf - Assessment II 4 Problemanalyse, Fallverstehen 4 Instrumente, Auswertung des Assessments Integrations- und Hilfeplanung und Ressourcenerschließung 4 Zielentwicklung, Zeit- und Kostenplanung 4 Zuordnung von Maßnahmen und Verantwortlichkeiten 4 Partizipation in der Integrations- und Hilfeplanung 4 Der Ressourcenraum in der Integrations- und Hilfeplanung 4 Software-Unterstützung 4 Empowerment-Strategien 4 Selbst- und Fremdhilfe Modul 5 16 UE Leistungssteuerung 4 Vorbereitung, Vermittlung, Anpassung, fallbezogene Vernetzung 4 Systemtheoretischer Ansatz 4 Netzwerkmanagement 4 Case Management im Rahmen interinstitutioneller Verankerung und (kommunaler) sozialpolitischer Steuerung Monitoring 4 Umgang mit multiplen Informationsquellen 4 Vereinbarungen treffen 4 formelle und informelle Helfer 4 Probleme im Fallverlauf 4 Netzwerkintervention, Informationssysteme 4 Re-Assessment Entpflichtung und Evaluation 4 Überleitung der Beratung an andere Unterstützer 4 Nachsorge, Follow-Up 4 Überprüfung der Zielerreichung (im quantitativen, qualitativen und strukturellen Sinn) 4 Effektivität und Effizienz, Output und Outcome, Indikatorenentwicklung Implementation und zielorientierte Projektplanung beim Case Management

5 Studieninhalte Arbeitsfeldspezifische Module 6 bis 8 Modul 6 Modul 8 Case Management in der Behindertenhilfe 4 Differenzierung des Behinderungsbegriffs 4 Recht auf Teilhabe 4 ambulant vor stationär 4 individuelle Hilfeplanung 4 Personenzentrierte Planung /Finanzierung 4 Kommunale/regionale Hilfeplanung 4 Servicestellen nach SGB IX 4 Gesamtplan nach 58 SGB XII 4 Selbstbestimmung / Autonomie 4 Zur Situation von Menschen mit Behinderung und die Herausforderung im Case Management 4 Möglichkeiten und Grenzen von Case Management in der Behindertenhilfe 4 Fallarbeit Modul 7 Case Management in der Beschäftigungsförderung 4 Fallmanagement/Case Management 4 Persönlicher Ansprechpartner in der Beschäftigungsförderung - Erwartungen, Definitionen, Funktionen, Abgrenzungen 4 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 4 Fördern und Fordern 4 Die Rolle(n) der FallmanagerIn/Case ManagerIn 4 Prozesselemente im beschäftigungsorientierten Case Management 4 Netzwerkarbeit / Zusammenarbeit mit Dritten 4 Angebotssteuerung und Erfolgsmessung 4 Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung des und im beschäftigungsorientierten Case Management 4 Matchingverfahren in Richtung Arbeitsmarkt/Vermittlung Case Management in der Pflege 4 Demographischer Wandel und Strukturwandel der Familien 4 Pflege zwischen Familie und professioneller Unterstützung 4 Leistungsbemessung/Pflegebegutachtung und Assessments 4 Hilfeplanung als Aushandlungsprozess 4 Modell der Zukunft: persönliche Budgets und Case Management 4 Das Prinzip der Geteilten Verantwortung 4 Ressourcenplanung und Linking Lehrkräfte/ReferentInnen Prof. Dr. jur. Thomas Klie Verantwortliche Ausbildungsleitung und lehrender Case Manager, Dozent für Verwaltungswissenschaft und Recht an der Evang. Hochschule Freiburg, C a s e Management-Ausbilder (DGCC), Mitherausgeber der Fachzeitschrift Case Management Dr. Michael Monzer Dipl. Psychologe, Case Management-Ausbilder (DGCC), Mitherausgeber der Fachzeitschrift Case Management, Zuständig für Qualität und Qualifizierung beim JobCenter Stuttgart Christiane Bader Case Management-Ausbilderin (DGCC), Dipl. Sozialpädagogin, Pflegeberaterin bei COMPASS, private Pflegeberatung Ursula Grathwol-Schuster Dipl. Verwaltungswirtin, Fallmanagerin ARGE Breisgau-Hochschwarzwald Case Management-Ausbilderin (DGCC), Agentur für Arbeit Freiburg und andere ReferentInnen

6 Kontaktstudiengang C a s e Manag e m e n t Studienabschluss Um einen erfolgreichen Studienabschluss zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: 4 Schriftliche Abschlussarbeit in Form einer Hausarbeit über einen Ausschnitt aus dem Case Management - alternativ eine Projektarbeit - einschließlich einer theoretischen Fundierung des Dargelegten unter Ver wendung einschlägiger Literatur. Die Abschlussarbeit wird von der Kursleitung hinsichtlich des Erfolges bewertet. Bei Nichtanerkennung kann die Arbeit mit einem neuen Thema einmalig wiederholt werden. 4 Teilnahme an mindestens 90 % der Veranstaltungstermine. Der versäumte Stoff ist nachzuarbeiten. Zertifikat Bei erfolgreichem Abschluss des Kontaktstudienganges erhalten die TeilnehmerInnen das Zertifikat Case ManagerIn (DGCC). Studienort Freiburg i. Brsg. Studiengebühren Die Studiengebühr beträgt 2.240, zahlbar in zwei Raten. Die erste Rate ist vor Beginn des Kontaktstudiengangs, die zweite nach dem Modul 5 zu entrichten. Schriftliches Studienmaterial sowie Imbiss und Getränke sind inbegriffen. Kontoverbindung: Evang. Kreditgenossenschaft e.g., Konto Nr , BLZ Anmeldung Bitte richten Sie Ihre Anmeldung mit folgenden Bewerbungsunterlagen/ Nachweisen an das Institut für Weiterbildung: 4 Studienabschluss 4 Berufstätigkeit / entsprechende berufliche Praxis 4 Kommunikations- und Gesprächsführung (mind. 54 Stunden) 4 Moderation (mind. 18 Stunden) 4 allgemeine sozialrechtliche Kenntnisse (mind. 48 Stunden) 4 Selbstreflexion (mind. 36 Stunden) Die Nachweise können in Form von Seminarteilnahmebescheinigungen von anerkannten Bildungsträgern oder Bescheinigungen von Arbeitgebern erbracht werden. Alternativ können diese während der Weiterbildung additiv an der Evang. Fachhochschule oder dem IfW erbracht werden. Ihre Ansprechpartnerin: Virginia Guerra Institut für Weiterbildung an der Evang. Hochschule Freiburg e.v Bugginger Str. 38, Freiburg Tel / Fax 0761 / case.management@eh-freiburg.de Rücktritt Ein Rücktritt muss gegenüber dem Institut für Weiterbildung schriftlich erklärt werden. Bei Nichtteilnahme ohne vorherigen Rücktritt bleibt der Anspruch auf die volle Studiengebühr bestehen. Nach verbindlicher Anmeldung durch den Teilnehmenden und erteilter Zulassungsbestätigung durch das IfW ist bei einem Rücktritt bis zwei Wochen vor Beginn des Kontaktstudiengangs eine Rücktrittsgebühr von 10% der 1. Rate der Studiengebühr zu entrichten. Bei einem Rücktritt bis Ende der zweiten Woche nach Beginn des Studiengangs wird eine Gebühr von 20 % erhoben. Danach ist die volle Studiengebühr für den 1. Studienabschnitt zu bezahlen. Dieses Verfahren wird analog für den 2. Abschnitt des Studiengangs angewandt. Das Institut für Weiterbildung e.v. behält sich vor, den Studiengang bis zu zwei Wochen vor Beginn wegen zu geringer TeilnehmerInnenzahl abzusagen. mit WeiterBildung

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