GEMEINDENACHRICHTEN 03/2014

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1 GEMEINDENACHRICHTEN 03/2014

2 Aufteilung öv-kosten An der Bürgerversammlung wurde im Rahmen der Allgemeinen Umfrage unter anderem gefragt, wie sich die öv- Kosten auf die verschiedenen Verkehrsmittel aufteilen. Da dies jährlich aufgrund der Gewichtung und Anzahl Halte und Haltestellen ändert, konnte diese Auskunft nicht unverzüglich gegeben werden. Mittlerweile konnten die Zahlen ermittelt werden. Diese zeigen sich wie folgt (gerundet): Verkehrsmittel Jährlicher Betrag 2014 in CHF Bus Bahn Luftseilbahn Schiff Total Gem. Art. 45 Abs. 2 Gemeindegesetz (sgs 151.2) können anlässlich der allgemeinen Umfrage an der Bürgerversammlung Fragen von allgemeiner Bedeutung über einen Gegenstand aus dem Aufgabenbereich der Gemeinde gestellt werden. Der Rat beantwortet diese Fragen mündlich oder schriftlich bis spätestens an der nächsten Bürgerversammlung. Dieser Verpflichtung wird somit nachgekommen. Gemeinderat Ausserordentlicher Rettungsdienst Flumserberg Auf den 30. April 2014 tritt Ruedi Gantner als Obmann des ausserordentlichen Rettungsdienstes der Gemeinden Flums und Quarten zurück. Neuer Obmann wird Marc Eberle. Der Obmann des ausserordentlichen Rettungsdienstes der Gemeinden Flums und Quarten, Ruedi Gantner, hat seinen Rücktritt auf den 30. April 2014 bekanntgegeben. Ruedi Gantner ist vom Gemeinderat per 1. Januar 2008 als Obmann des ausserordentlichen Rettungsdienstes gewählt worden. Als anerkannte Persönlichkeit und ausgewiesener Fachmann mit einem enormen Fachwissen und Leidenschaft für den Alpinismus hat er grosse Anerkennung bei den Behörden, in Fachkreisen und bei den am Rettungsdienst beteiligten Partnern genossen. Mit Marc Eberle stellt sich eine kompetente Persönlichkeit mit den erforderlichen Qualitäten als Obmann zur Verfügung. Er bietet Gewähr für einen guten Kontakt zwischen der Organisation des ausserordentlichen Rettungsdienstes 2 Gemeindenachrichten

3 und den Behörden. Der Gemeinderat hat am 20. Februar 2014 Marc Eberle als neuen Obmann des ausserordentlichen Rettungsdienstes per 1. Mai 2014 gewählt. Für seinen Einsatz zugunsten des ausserordentlichen Rettungsdienstes dankt der Gemeinderat Ruedi Gantner herzlich. Dem neuen Obmann wünscht der Gemeinderat viel Erfolg bei der Bewältigung der verantwortungsvollen Aufgaben. Gemeinderat Tourismusentwicklungskonzept Flumserberg Die Gemeinde Quarten inkl. Flumserberg ist nach Bad Ragaz der zweitgrösste Tourismusort in der Ferienregion Heidiland. Nach einem deutlichen Rückgang der Anzahl Hotelleriebetriebe und Betten in den letzten Jahren sind verschiedene Szenarien zur Zukunft der Tourismusdestination Flumserberg entwickelt worden. Während in Unterterzen vor wenigen Jahren mit dem Resort Walensee ein erster Meilenstein in der Förderung der Hotellerie entstanden ist, fehlt bis heute ein koordiniertes und gemeindeübergreifendes Gesamtkonzept für die gesamte Tourismusdestination Flumserberg. Dabei ist vor allem die Alpkorporation Mols als Grundeigentümerin vor wichtige Zukunftsfragen gestellt. Die Alpkorporation Mols möchte daher ihre Mitglieder auf diesem Weg in eine Neuausrichtung der touristisch-landwirtschaftlichen Zukunft ihres gemeinsamen Grundbesitzes mitnehmen und raumplanerische Voraussetzungen für Entwicklungsprojekte schaffen. Zentrale Herausforderung wird das Einbinden aller Akteure hinter eine gemeinsam getragene Strategie sein, welche sich auch wirtschaftlich realisieren lässt. Die Arbeiten verlangen von allen Seiten eine grosse Offenheit für neue Lösungen. Ohne diese Offenheit kann nichts entstehen, was im nationalen oder gar internationalen Standortwettbewerb Bestand haben kann. An einem zweitägigen Workshop wurde gemeinsam eine Vision mit drei Schwerpunkten zur Weiterentwicklung der Tourismusdestination Flumserberg erarbeitet. Die Ergebnisse des Workshops sind in einem ersten Bericht zusammengefasst worden. Aufgrund der Resultate des Workshops soll nun gemeinsam ein Tourismusentwicklungskonzept Flumserberg erarbeitet werden, welches die Rahmenbedingungen enthält und die zukünftige Zusammen- Gemeindenachrichten 3

4 arbeit regelt. Den ersten Teil des Tourismusentwicklungskonzeptes bilden folgende zu konkretisierenden Schwerpunkte: Treffpunkt Zentrum Flumserberg Leadingbetrieb Flumserberg Gesamtsicht Tourismus Flumserberg (räumliche und organisatorische Entwicklung) Ziel ist es, innerhalb eines Jahres die notwendigen Entscheidungsgrundlagen für die erwähnten Schwerpunkte und eine Gesamtübersicht zu erarbeiten. Dazu sollen folgende Punkte detailliert erarbeitet werden: In einer Gesamtsicht wird die Zukunft der Entwicklung Flumserberg mit allen Schwerpunkten, Teilprojekten und Handlungsanweisungen bezüglich Organisation und hinsichtlich Aufwertung dargestellt. Dies dient als Basis für die weitere Zusammenarbeit der Partner. Es bildet aber ebenso den Rahmen für das Tourismusentwicklungskonzept, welches im regionalen Kontext weiterbearbeitet werden kann, sowie auch für ein Hotelprojekt und einen Treffpunkt Zentrum Flumserberg. Die Alpkorporation Mols sowie die Bergbahnen Flumserberg einigen sich über die Rahmenbedingungen für die Planung und Realisierung der Talstation Gondelbahn Maschgenkamm mit der Option für einen Treffpunkt Zentrum Flumserberg im Gebiet Tannenboden. Dies unter Berücksichtigung der raumplanerischen Vorgaben hinsichtlich der Gesamtarealentwicklung. Es wird ein Standortportfolio für ein Hotel/Resort auf dem Gebiet Tannenboden ausgearbeitet, welches mit möglichen Investoren abgestimmt und vorverhandelt wird. Dieses Portfolio bildet die Grundlage für einen Grundsatzentscheid der Alpkorporation Mols, unter welchen Konditionen sie bereit ist, Land für ein solches Projekt zur Verfügung zu stellen. Es ist auch die Basis für konkrete Angebote von Investoren und Betreibern. Es liegt nun ein Arbeitsplan für die Konzeptentwicklung für ein Tourismusentwicklungskonzept Flumserberg mit dem 4 Gemeindenachrichten

5 prioritären Entwicklungsschwerpunkt «Leadingbetrieb Flumserberg» vor. Die Gesamtkosten für die Erstellung eines Tourismusentwicklungskonzeptes Flumserberg sind dabei auf CHF 143'000 veranschlagt worden. Der Kostenschlüssel ist wie folgt festgelegt worden: Finanzierung durch Der Auftrag wird durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St. Gallen geleitet. In der Steuergruppe sind die beiden Politischen Gemeinden miteinbezogen. Gemeinderat Betrag in CHF Kanton St. Gallen 71'500 Politische Gemeinde Quarten 20'000 Politische Gemeinde Flums 20'000 Alpkorporation Mols 15'750 Bergbahnen Flumserberg AG 15'750 Umwelttipp Gönnen Sie sich gute Luft und ein langlebiges Gerät Herkömmliches Benzin eignet sich schlecht für die Anwendung in Rasenmähern, Laubgebläsen, Kettensägen, Motorsensen oder anderen Kleingeräten. Ein mit gewöhnlichem Benzin betriebener Rasenmäher stösst gleichviel krebserregendes Benzol aus wie 26 Autos. Atmen Sie weniger giftige Abgase ein Gerätebenzin verhindert Ablagerungen im Motor, und es entstehen weniger schädliche Abgase, die Sie während der Arbeit einatmen. So erhalten Sie Ihre Gesundheit und verlängern die Lebensdauer Ihrer Geräte. Die richtigen Geräte kaufen Bei der Beschaffung von Kleingeräten sollten Sie 2 Takt Motoren vermeiden. Bevorzugen Sie elektrische Antriebe oder 4 Takt Motoren. Das umwelt- und gesundheitsschonende Gerätebenzin erhalten Sie in Baumärkten oder Fachgeschäften. Baudepartement und Gemeinderat Gemeindenachrichten 5

6 Infos aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in den letzten Wochen folgende Beschlüsse gefasst: Genehmigung Statuten Strassenunternehmen Nüchenstrasse Auszahlung eines Starthilfe- und Sympathiebeitrags von CHF 1' an das Sarganserländer Sozialjahr Beitrag an die Restaurierung der Römerbrücke in Murg Verabschiedung Baukostenabrechnung Sanierung Murgtalstrasse, Murg Zustimmung Erneuerung Konzession Sesselbahn Obersäss-Stelli Beitrag an die Sanierung des Schlosshofs Sargans von CHF 1' Wahl Obmann für den ausserordentlichen Rettungsdienst der Gemeinden Flums und Quarten Gewähren eines ausserordentlichen Betriebsbeitrags über CHF 5' (zusätzlich zum jährlichen Beitrag über CHF 20'000.00) an die Hallenbad Flumserberg AG Ansetzen der Urnenabstimmung für die 'Erneuerung und Ausbau des Seeuferwegs' auf den 18. Mai 2014 Beschluss zur Umstrukturierung des Bereichs Hauswarte, Hausdienst und Werkhof der Einheitsgemeinde zu neu einer Abteilung Genehmigung der verschiedenen Teilstrassenpläne in Zusammenhang mit dem Projekt Kreisel / Bahnübergang, Unterterzen Kenntnisnahme Projektstudie Sanierung Büelbrücke, Murg Verabschiedung Buchhaltungsabschluss 2013 Realgenossenschaft Wasserversorgung Quinten-Au Wahl von Djokic Sanja, Murg, (nach Lehrabgang) für eine Praktikumsstelle von August bis November 2014 Genehmigung der Vereinbarungen mit der Krebsliga, dem ASPS (Hausbetreuungsdienst für Stadt und Land AG), dem Spitexverband sowie dem SBK Ostschweiz (freiberufliche Pflegerinnen) Genehmigung Teilstrassenplan Trantenbodenweg (Teilaufhebung) Wahl Hauswart Mehrzweckhalle und Hauswart Schulanlagen Stellungnahme zu Anpassungen des BLN-Gebietes (Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung) Aufheben der Rückstellung 'Dravap' (Finanzierung der Aufwendungen für die drahtlose Verbreitung 6 Gemeindenachrichten

7 ausländischer Fernsehprogramme in der Gemeinde Quarten) per 1. Januar 2014 und Überführung ins Eigenkapital (Kumulierte Ergebnisse der Vorjahre) Neben den ordentlichen Geschäften sind auch folgende Punkte aktuell in Arbeit: Massnahmenkonzept zur Naturgefahrenkarte (Grundlage für Folgeprojekte u.a. an Gemeindegewässern) Erarbeitung Schulraumkonzept mit Investitionsplanung Realgenossenschaft Wasserversorgung Quinten-Au: weiteres Vorgehen Zukunft Liegenschaft Bünten, Parz. Nr. 985, Oberterzen (Haus Cavigelli) Überarbeitung Wanderwegkarte Folgeprojekte Neubau Wohn- und Pflegezentrum, Unterterzen Die Räte haben sich deshalb Gedanken über eine mögliche Nachfolgelösung gemacht und zwei Vollzeitstellen ausgeschrieben. Der Gemeinderat hat aus den zahlreichen Bewerbungen folgende Personen als Hauswarte ab 16. Juni 2014 gewählt: - Benno Gubser, Unterterzen - Stefan Manhart, Mols Benno Gubser wird sich vorwiegend um die Schulanlagen in Unterterzen kümmern, Stefan Manhart um die Schulanlage Mols und um weitere Aufgaben innerhalb der Gemeinde Quarten. Gemeinderat Personelles Das Hauswarte-Ehepaar Bernadette und Werner Janser sowie Margrit Tschirky haben ihr Arbeitsverhältnis per 30. Juni 2014 pensionsbedingt gekündigt. Gemeinderat und Schulrat danken ihnen für den grossen Einsatz und wünschen jetzt schon alles Gute für die weitere private Zukunft. Benno Gubser Stefan Manhart Wir heissen beide herzlich willkommen. In ihrer neuen Funktion wünschen wir ihnen einen guten Start und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Gemeinderat und Schulrat Gemeindenachrichten 7

8 Raumplanung und Zweitwohnungen Wohin geht die bauplanerische Reise? Die Schweizer Stimmbürgerschaft hat in den letzten beiden Jahren wegweisende Entscheide getroffen. Einerseits wurde die neue Raumplanung (Abstimmung über das neue Raumplanungsgesetz (RPG) vom 3. März 2013) verabschiedetet, andererseits bereits früher die Zweitwohnungsinitiative (Abstimmung zur Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» vom 11. März 2012) angenommen. Beide Abstimmungsergebnisse haben weitreichende und auch einschneidende Folgen. Raumplanung Die bisherige Raumplanung (Ortsplanung) gehört der Vergangenheit an. Neueinzonungen geschehen nur noch in regionalem Kontext. Die einzelne Gemeinde selbst kann folglich keine autonome Ortsplanung mehr betreiben. Ausgenommen davon sind Verschiebungen von Bauzonen innerhalb der Gemeinde, welche aber keine zusätzliche Einzonung zur Folge haben dürfen. Der Bund definiert die Zielsetzung wie folgt: In verschiedenen Kantonen und Gemeinden sind die Bauzonen zu gross. Das führt dazu, dass Gebäude oft weitab von den Ortszentren erstellt werden. Damit wächst die Zersiedelung. Um dies zu ändern, wurde das Raumplanungsgesetz revidiert. Es bremst Landverschleiss und Bodenspekulation: Zu grosse Bauzonen werden verkleinert, bestehende Baulandreserven besser genutzt. Das garantiert eine kompaktere Siedlungsentwicklung, schont die Landschaft und hält die Schweiz als Wohn- und Arbeitsort attraktiv. Die Grösse der gesamtkantonalen Bauzonen sind neu so zu bemessen, dass ihre Kapazitäten den Bedarf für 15 Jahre nicht übersteigen. Die Kapazitäten eines Kantons ergeben sich aus dem Verhältnis zwischen den in den einzelnen Gemeinden vorhandenen Flächen der entsprechenden Zonentypen und der Bauzonenfläche, die pro Einwohnerin und Einwohner und pro beschäftigter Person beansprucht wird (beanspruchte Fläche). Die beanspruchte Fläche, die sich der Kanton dabei höchstens anrechnen lassen darf, entspricht dem für die Gemeinde ermittelten Wert, darf aber nicht höher sein als der Wert, den die Hälfte der vergleichbaren Gebietseinheiten erreicht. Die Ausscheidung neuer Arbeitszonen setzt voraus, dass der Kanton Massnahmen ergreift, die eine haushälterische Nutzung solcher Zonen gewährleisten. Sind die Bauzonen eines Kantons insgesamt zu gross, so dürfen neue Bauzonen nur ausgeschieden 8 Gemeindenachrichten

9 werden, wenn gleichzeitig eine mindestens gleich grosse Fläche ausgezont wird oder eine Kompensation planungsrechtlich gesichert ist und die für deren zielstrebige Umsetzung notwendigen Aufträge erteilt sind. Ab 1. Mai 2014 gilt die neue Raumplanungsverordnung des Bundes (SR 700.1). Die Kantone haben ab diesem Zeitpunkt fünf Jahre Zeit, ihre Richtplanung entsprechend anzupassen. Bis dahin erfolgt keine Neueinzonung ohne eine entsprechende Kompensation andernorts (Auszonung). Diese Kompensation kann kantonal, muss aber sicher regional erfolgen (ausgenommen die bereits erwähnte Verschiebung von Bauzonen innerhalb der Gemeinde). Somit hat jede Region künftig gemeinsam die Entwicklung zu bestimmen, die Ortsplanung dürfte nur noch eine untergeordnete Rolle in Form einer detaillierte Ausführung der übergeordneten Planung darstellen. Die Region Sarganserland-Werdenberg mit den beiden Subregionen hat einen entsprechenden Masterplan bereits schon vor einiger Zeit in Angriff genommen. Für die Gemeinde Quarten stehen dabei innerhalb der Region Zonen für Wohnen und touristische Belange im Vordergrund. Mit den neuen raumplanerischen Vorgaben wird die innere Verdichtung markant an Bedeutung gewinnen. Mit dem vorhandenen Bauland ist möglichst haushälterisch umzugehen und eine möglichst hohe Ausnutzung anzustreben. Es ist selbstredend, dass sich das ebenfalls in Überarbeitung befindliche kantonale Baugesetz in diese Richtung bewegen und hier den Gemeinden klaren Spielraum gewähren muss. Zweitwohnungsinitiative Eine weitere Einschränkung stellt die Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative dar. Die Bestimmungen halten fest, dass nicht nur der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohnungen einer Gemeinde auf höchstens 20 Prozent zu beschränken ist, sondern auch der Anteil der Bruttogeschossfläche der Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Bruttogeschossfläche aller Wohnungen. Mit anderen Worten: Wer neu baut oder eine Erweiterung der Bruttogeschossfläche vornimmt (z.b. Anbau Wintergarten, Erweiterung vorhandene Räume etc.), und seien es auch nur wenige Quadratmeter, erhält mit der Baubewilligung eine Verfügung zum Eintrag als Erstwohnung im Grundbuch. Ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Baubewilligung darf das entsprechende Objekt folglich nur noch als Erstwohnsitz genutzt werden, was in den seltensten Fällen so vorgesehen oder möglich ist. Gemeindenachrichten 9

10 Somit ist ein Ausbau der ab 11. März 2012 bestehenden Bruttogeschossfläche bei Ferienhäuser- und wohnungen realistischerweise kaum mehr möglich. Dies entspricht aber dem Willen des Schweizerischen Stimmvolks. Daher wird neu für jede Baugesuchseingabe der Nachweis der Bruttogeschossfläche vorher und nachher verlangt und nachgeprüft. Eine Erweiterung der Bruttogeschossfläche ohne Erstwohnungseintrag im Grundbuch ist nicht möglich, es besteht keinerlei Ermessensspielraum seitens der Baubewilligungsinstanz. Eine Einsprache gegen einen Erstwohnungseintrag führt somit zu einer Ablehnung des Baugesuchs (verfassungsrechtlicher Verstoss). Noch sind viele Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen in Arbeit, und die Umsetzung befindet sich im Fluss. Bereits heute kann aber schon festgehalten werden, dass die bauplanerische Zukunft ab 1. Mai 2014 eine gänzlich andere als bisher sein wird. Es gilt für den Kanton, die Region sowie die Gemeinde, aber auch für Baulandund Wohneigentumsbesitzer, sich auf die neue Situation einzustellen und den haushälterischen Umgang mit Bauland in den Vordergrund zu stellen. Individuelle Wünsche bezüglich Zonierung und Ausnutzung (innere Verdichtung) werden künftig eine zunehmend untergeordnete Rolle spielen, zumal eine regionale Abstimmung und die bestmögliche Ausnutzung unumgänglich werden. Nur so können die Aufträge des Schweizer Stimmvolks gerade auch hinsichtlich des stetigen Bevölkerungswachstums umgesetzt werden. Die Ressource Boden ist letztlich ein knappes Gut - vor allem nicht vermehrbar - tragen wir Sorge dazu. Roman Zogg, Gemeindepräsident 10 Gemeindenachrichten

11 Baubewilligungen 26.1/2011 Giger Alois, Schilt 774, 8878 Quinten, Projektänderung zu Baubewilligung Nr. 26/2011; Umnutzung Holzlager in Wohnraum und Erstellung Balkon (bereits erstellt) auf der Parz. Nr. 140, Assek. Nr. 774, Schilt 774, Quinten 53/2013 Blum-Pulfer Doris, Rosengartenstrasse 30, 8882 Unterterzen, Neubau 2 Parkplätze auf der Parz. Nr. 1468, Rosengartenstrasse 30, Unterterzen 80/2013 Manhart Balz, Schulhausstrasse 41, 8885 Mols, Um- und Anbau am bestehenden Einfamilienhaus Assek. Nr. 37 auf der Parz. Nr. 1328, Schulhausstrasse 41, Mols 85/2013 Bertschinger-Bamert Christoph und Carmen, Murgtalstrasse 15, 8877 Murg, Vergrösserung von zwei Fenstern und Erstellung Gartenzugang auf der Parz. Nr. 357, Assek. Nr. 1569, Murgtalstrasse 15, Murg 93/2013 Lieberherr Anton, Laui 819, 8878 Quinten, Ersatz Kleinkläranlage auf der Parz. Nr. 84, Laui 819, Quinten 96/2013 Meier Linus, Murgtalstrasse 13, 8877 Murg, An-/Umbau Milchviehstall Assek. Nr. 1307, Abbruch bestehender Jungviehstall Assek. Nr auf der Parz. Nr. 352, Murgtalstrasse 13, Murg 97/2013 Schmidt-Huber Rainer, in der Lachen 10, 8953 Dietikon, Glas-Überdachung Sitzplatz auf der Parz. Nr. 1845, Wisenstrasse 1, 8884 Oberterzen 101/2013 und 101.1/2013 Mullis Christian, Rütistrasse 46, 8877 Murg, Erstellung Stützmauer und Holzlager (bereits erstellt) auf der Parz. Nr. 1703, Rütistrasse 46, Murg 103/2013 Zimmerli-Wieser Walter und Ellen, Festungsweg 12, D Peitz, Einbau Indach-Solaranlage auf der Parz. Nr. 149, Gand 760, Quinten 105/2013 Zogg-Walser Roman und Claudia, Frattenwälderstrasse 3, 8882 Unterterzen, Neubau Wohnhaus mit Schopf und Erdsondenwärmepumpe auf der Parz. Nr. 685, Hinterlauistrasse, Quarten 6/2014 Romer-Ramseier David und Melanie, Massragastrasse 4, 8885 Mols, Dachund Fassadensanierung am Einfamilien- Gemeindenachrichten 11

12 haus Assek. Nr. 139 / Einbau Dachfenster und Vergrösserung Fenster / Erweiterung Sitzplatzverglasung auf der Parz. Nr. 1228, Massragastrasse 4, Mols 7/2014 Cassani-Broder Rosmarie, Fischenzenstrasse 3, 8882 Unterterzen, Anbau Keller- / Bastelraum auf der Parz. Nr. 1496, Rütistrasse 15, Unterterzen 9/2014 Meier-Willi Hansjörg und Silvana, Bommersteinstrasse 8, 8885 Mols, Erstellung Spielturm mit Rutsche und Schaukel auf der Parz. Nr. 2423, Bommersteinstrasse 8, Mols 10/2014 Oel-Pool AG, Spittelweg 1, 5034 Suhr, Erstellung Benzinpreisanzeige mit LED- Ausleuchtung auf dem Tankstellendach auf der Parz. Nr. 555, Quartnerstrasse, Oberterzen 13/2014 Politische Gemeinde Quarten, Walenseestrasse 7, 8882 Unterterzen, Umbau bestehende Wohnung OG/DG / Umbau bestehendes Büro / Neubau Wohnungszugang inkl. Windfang auf der Parz. Nr. 2448, Walenseestrasse 18, Unterterzen Brandschutztechnische Baubewilligungen 1/2014 HSH Installationstechnik AG, Langäulistrasse 35, 9470 Buchs, Sanierung der bestehenden Ölheizung auf der Parz. Nr. 2108, Assek. Nr. 111, Schulhausstrasse 4, Mols Handänderungen (Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken gemäss Art. 970a ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB) Zeitspanne: vom 20. März 2014 bis 21. April 2014 Abkürzungen: EV GE Gfl. ME Nr. = Erwerbsdatum des Veräusserers = Gesamteigentum = Gebäudegrundfläche = Miteigentum = Grundstücknummer StWE-WQ = Stockwerkeigentums- Wertquote Lendi-Meier Theresia, Mols, an Walser Alois, Mols, Nr. 1251, Munz "Mols", 25'288 m2 Gfl., Acker, Wiese, Strasse, Weg, Wald geschlossen, Scheune mit Wiesenhaus, EV Gemeindenachrichten

13 Eugster Rolf, Quarten, an a) Eugster Ruedi, Mels, b) Eugster-Grünenfelder Patrizia, Mels, zu je 1/2 Anteil ME an Nr. 2475, Stein "Quarten", 654 m2 Gfl., Acker, Wiese, Gartenanlagen, Wohnhaus, EV azireal AG, in Quarten, Murg, an Oertli- Speich Verena, Zürich, Nr. 9310, Untergheit "Murg", 1/119 ME an Nr (Tiefgaragenplatz), EV / Landolt Arthur, Murg, an Landolt- Toscanelli Tersilla, Murg, 1/2 Anteil ME an Nr. 380, Rüti "Murg", 774 m2 Gfl., Gartenanlagen, Einfamilienhaus, EV Erbengemeinschaft Michel Andrea, an Michel-Maikranz Katharina Maria Gisela, Kilchberg, Nr. 1563, Gamperdon "Flumserberg", 328 m2 Gfl., Gartenanlagen, Ferienhaus, EV / Brunott-Kappeler Christina, St-Brais, an a) Motzkus Thorsten, Birmenstorf, b) Motzkus-Ries Angelika, Birmenstorf, zu je 1/2 Anteil ME an Nr. 1963, Schwendi "Flumserberg", 455 m2 Gfl., Gartenanlagen, Ferienhaus, EV Ruckli Urs, Zürich, an Manhart René, Zürich, 1/2 Anteil ME an Nr. 1502, Gäll "Mols", 264 m2 Gfl., Gartenanlagen, Einfamilienhaus, EV a) Giger Thomas, Berschis, b) Giger- Braun Irene, Berschis, ME zu je 1/2 Anteil, an Politische Gemeinde Quarten, in Quarten, Unterterzen, Nr. 2474, Stornenbüel "Unterterzen", 112 m2 Gfl., Acker, Wiese, Strasse, Weg, Übrige bestockte Flächen Pumpwerk Stornen, EV Ortsgemeinde Mols, in Quarten, Mols, an Politische Gemeinde Quarten, in Quarten, Unterterzen, Nr. 2472, Sägeplatz "Mols", 16 m2 Gfl., Gartenanlagen, Übrige befestigte Flächen, Pumpwerk Hornen, EV Gemeindenachrichten 13

14 Seniorenausflug 2014 Am Dienstag, 16. September 2014, findet der Seniorenausflug 2014 statt. Reservieren Sie sich jetzt schon diesen Termin für einen schönen Ausflug und gemütliche Stunden. Weitere Informationen betreffend Anmeldung und Reiseziel werden wir zu gegebener Zeit in den Gemeindenachrichten publizieren. Pro Senectute und Gemeinde Quarten Einweihungsfeier ARA Seez Einladung zur Einweihungsfeier und Tag der offenen Tür der Abwasserreinigungsanlage "ARA Seez" in Flums am Samstag, 14. Juni 2014 Die umfangreichen Um- und Ausbauarbeiten der ARA Seez in Flums werden demnächst abgeschlossen. Gerne laden wir die Bevölkerung zum Tag der offenen Tür ein. Es werden auch Führungen durch die ARA angeboten. Programm Uhr Tag der offenen Tür mit Führungen durch die ARA für die Bevölkerung; es wird eine Festwirtschaft betrieben Uhr Offizieller Einweihungsakt durch Regierungsrat Willi Haag und Informationen durch die Projektleitung, Ingenieurbüro TBF + Partner AG, Zürich; musikalische Umrahmung. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Abwasserverband Seez Politische Gemeinden Quarten, Walenstadt, Flums und Mels Besichtigung Kornmühle Am 31. Mai 2014 ist Schweizerischer Mühlentag. Aus diesem Grund öffnet die Ortsgemeinde Quarten die Türen der Kornmühle in Unterterzen. An diesem Tag kann die Mühle an der Lehrütistrasse, Unterterzen, von Uhr bis Uhr besichtigt werden. Alle Einwohnenden und weitere Interessierte sind herzlich dazu eingeladen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Ortsgemeinde Quarten Rathaus bleibt geschlossen! Das Rathaus bleibt am Freitagnachmittag, 23. Mai 2014, und am Montag, 26. Mai 2014, den ganzen Tag aufgrund der Gemeindereise geschlossen. Auch am Freitag, 30. Mai 2014, nach Auffahrt bleibt das Rathaus geschlossen. Der Brückentag wird mit Ferientagen kompensiert. Wir danken für Ihr Verständnis. Ihr Rathaus-Team 14 Gemeindenachrichten

15 Freie Wohnung im Sagenhaus Pass und Identitätskarte Zu vermieten ab frühestens 1. Juli 2014 oder nach Vereinbarung im Sagenhaus in Unterterzen gemütliche 4,5-Zimmer-Wohnung (113 m2) im 1. OG mit Balkon Mietzins inkl. gedeckter Autounterstand CHF zuzüglich Nebenkosten Interessiert? Dann melden Sie sich bitte bei der Finanzverwaltung Quarten Tel Die Ferienzeit ist nicht mehr weit. Denken Sie bereits jetzt daran, Ihre Reiseausweise rechtzeitig zu bestellen. Falls Sie nur eine Identitätskarte wünschen, können Sie diese wie bisher beim Einwohneramt (Tel ) oder neu bei der kantonalen Ausweisstelle in St. Gallen beantragen. Entscheiden Sie sich für die Bestellung über die Ausweisstelle St. Gallen, können Sie den Antrag online unter ausfüllen und selber einen Termin buchen. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie sich telefonisch an die Mitarbeitenden der Ausweisstelle wenden (Tel ). Das Foto für die Identitätskarte wird direkt vor Ort bei der Ausweisstelle aufgenommen und ist im Preis inbegriffen. Für die persönliche Vorsprache in St. Gallen muss zwingend ein Termin vereinbart werden. Die Identitätskarte wird weiterhin in der heutigen Form (ohne Datenchip) hergestellt. Der Antrag für einen Reisepass oder das Kombi-Angebot (Reisepass und Identitätskarte als günstigeres Kombi- Angebot) muss immer direkt bei der Ausweisstelle in St. Gallen bestellt werden. Einwohneramt Gemeindenachrichten 15

16 Mitteilungen der AHV-Zweigstelle Abrechnungspflicht für Hausdienstarbeit Wer einen eigenen Haushalt führt und Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt und sie entlöhnt (Geldoder Naturallohn) ist verpflichtet, von diesem Lohn Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten, auch wenn dieser noch so bescheiden ist. Ferienentschädigungen unterstehen auch der Beitragspflicht. Wer die Meldung unterlässt, kann sich strafbar machen. Unter Hausdienstarbeit fallen beispielsweise folgende Tätigkeiten: Raumpflegerin/Raumpfleger Kindermädchen (Au-pair-Mädchen/ -Mann; Babysitterin/Babysitter) Kinderbetreuung Haushaltshilfe Hauswartin/Hauswart Berufsleute, welche Tätigkeiten im Haus bzw. in der Wohnung oder ums Haus herum erledigen Beitragspflicht (AHV, IV, EO) für Nichterwerbstätige Gerne machen wir unsere Einwohnerinnen und Einwohner auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige aufmerksam. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen. Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen. Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen. Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren. Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, namentlich: vorzeitig Pensionierte Bezügerinnen und Bezüger von IV- Renten Verwitwete Weltreisende Ehefrauen und Ehemänner von Pensionierten (sowie Partner in eingetragenen Partnerschaften) Teilzeitbeschäftigte ausgesteuerte Arbeitslose Studierende Geschiedene 16 Gemeindenachrichten

17 Als Nichterwerbstätige beitragspflichtig gelten auch Personen, die zwar erwerbstätig sind, deren Bruttojahreseinkommen aber weniger als CHF beträgt. Nichterwerbstätige müssen jedoch keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihre Ehefrau oder ihr Ehemann in der Schweiz ein Bruttojahreseinkommen in der Höhe von mindestens CHF erzielt. Flexibles Rentenalter Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren, für Frauen bei 64 Jahren. Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente Es gilt zu beachten, dass bei einem Rentenvorbezug die Anmeldung spätestens am letzten Tag des Monats eingereicht werden muss, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird. Eine rückwirkende Anmeldung kann nicht berücksichtigt werden. Bei verheirateten Personen hat jeder Ehegatte unabhängig vom anderen die Möglichkeit, die Rente vorzubeziehen oder aufzuschieben. Es ist somit möglich, dass beispielsweise die Ehefrau ihre Rente vorbezieht und ihr Ehemann die Rente aufschiebt. Die Rentenkürzung beträgt 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr. um 1 oder 2 ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich) oder um 1 bis höchstens 5 Jahre aufschieben Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Wer umgekehrt die Rente aufschiebt, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine erhöhte Rente. Wer seine Altersrente beziehen möchte, muss den Anspruch anmelden. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung 4 bis 5 Monate vor dem Erreichen des Rentenalters einzureichen. Gemeindenachrichten 17

18 Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dann, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Sie sind keine Sozialhilfe. Ergänzungsleistungen können Personen erhalten, die: einen Anspruch auf eine Rente der AHV, eine Rente der IV oder nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV haben oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten. in der Schweiz ihren Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben und Bürgerinnen und Bürger der Schweiz sind. EL können auch Ausländerinnen und Ausländer erhalten, die seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Spezialregelungen gelten für EU-Bürgerinnen und Bürger, für die das Personenfreizügigkeitsabkommen gilt sowie für Staatsangehörige der EFTA. Die jährlichen Ergänzungsleistungen entsprechen der Differenz zwischen den anerkannten Ausgaben und den Einnahmen, die angerechnet werden können. Im Online-Schalter auf kann mit dem Online- Rechner «Ergänzungsleistungen» eine provisorische Schätzung vorgenommen werden, ob ein Anspruch auf diese Leistung besteht. Abrechnungspflicht für Selbständigerwerbende im Nebenerwerb Üben Sie eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb aus? Dann stellen Sie sich sicherlich die Frage nach der AHV-Abrechnungspflicht. Eine selbständige Tätigkeit (auch im Nebenerwerb) muss in jedem Fall angemeldet werden. Übersteigt jedoch das jährliche Einkommen aus dem selbständigen Nebenerwerb CHF nicht, so sind Sie grundsätzlich beitragsbefreit. Alle vorgängig erwähnten Formulare können auf heruntergeladen oder bei der AHV-Zweigstelle, Schalter Rathaus (Tel ), bezogen werden. AHV-Zweigstelle 18 Gemeindenachrichten

19 Knigge für den Hundespaziergang Ein Spaziergang mit dem Hund kann etwas Wunderbares sein. Allerdings nur dann, wenn sich die Hundebesitzer ihrer Verantwortung bewusst sind und die geschriebenen ebenso wie die ungeschriebenen Gesetze für solche Ausflüge mit dem Vierbeiner kennen und auch einhalten. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte, wird oft zum Streitpunkt und kann Hunde und ihre Halter schnell in ein schlechtes Licht rücken. Wer sich an gewisse Anstandsregeln hält, trägt viel dazu bei, die Toleranz gegenüber Hunden zu fördern und aus Hundeskeptikern vielleicht sogar Hundefreunde zu machen. Freies Verhalten Es gehört sich für alle Hundehalter, ihre Vierbeiner anzuleinen, wenn Spaziergänger ohne Hund dazu gehören natürlich auch Kinder, Radfahrer, Jogger, Rollerblader und andere Passanten entgegenkommen. Eine solche Begegnung ist kein Grund für Diskussionen und Erklärungen. Denn nicht jeder Passant muss sich dafür interessieren, was der Hund alles kann und was er vermutlich nicht tun würde. Es ist ganz einfach nur eine Geste des Anstandes den Mitmenschen gegenüber. Menschen, die sich vor Hunden fürchten, aber auch solche, die gerade ihre schönste Hose ausführen, sind dankbar für diese Art von Respekt. Begegnungen mit anderen Hunden Wenn sich zwei Hundehalter mit ihren angeleinten Tieren kreuzen, so soll dies zügig und an kurzer Leine stattfinden (Hunde auf der äusseren Seite). Kein Beschnuppern und «Grüezi säge». Somit gilt das Motto: «Entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner.» Wenn man also einem Hundehalter begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es Ehrensache, dass man auch sein Tier anleint. Wo gehört der Hund an die Leine? Hunde gehören an die Leine, wenn sie sich oder andere gefährden (zum Beispiel im Strassenverkehr). Es gibt auch Anlagen, in denen Hunde generell an der Leine zu führen sind. Es ist ein Zeichen der Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner auch ohne Aufforderung und Verbotsschilder in Naturschutz- und in Siedlungsgebieten sowie in Sportanlagen an die Leine zu nehmen. Gemeinderat Gemeindenachrichten 19

20 Neophytenbekämpfung Geschätzte Gartenbesitzer: Helfen Sie mit, die Ausbreitung von invasiven Neophyten zu verhindern! Vielleicht wachsen in Ihrem Garten Goldruten, Sommerflieder oder andere Pflanzen, die zu den invasiven Neophyten gehören? Diese bedrängen die einheimische Artenvielfalt - auch in Quarten. Gerne informieren wir Sie hiermit genauer über diese Pflanzen und bitten Sie um Ihre Mithilfe. Was sind invasive Neophyten? Es handelt sich dabei um Pflanzen, die aus anderen Kontinenten bei uns eingeschleppt wurden und welche sich bei uns wegen fehlender Konkurrenz oder mangels natürlicher Feinde sehr effizient und auf Kosten der angestammten Vegetation ausbreiten. Invasive Neophyten breiten sich oft in wenig genutzten Lebensräumen aus, etwa an Bachufern, in Feuchtgebieten oder in Trockenwiesen. Genau hier sind jedoch viele seltene Pflanzen- und Tierarten zu Hause. Die invasiven Pflanzen bedrängen sie weiter und können einheimische Populationen zum Erlöschen bringen. Manche Neopyhten sind für den Menschen gefährlich, so die Ambrosie mit stark allergenen Pollen und der Riesen-Bärenklau mit Hautverbrennungen. Wieder andere verursachen Probleme wegen ihrer destabilisierenden Wirkung von Gewässer-, Bahn- und Strassenböschungen. Die komplette schwarze Liste der Neophyten ist einsehbar auf: Goldruten im Garten Goldruten mit ihren gelben Blütenständen sind ein beliebter Schmuck in Garten und Haus. Doch ausserhalb der Gärten verursachen die Goldruten Probleme in artenreichen Lebensräumen. Die Ausbreitung über grössere Distanz geschieht über Samenflug (bis zu 20'000 Samen pro Blütenstand). Einzelpflanzen erobern dank den unterirdischen Ausläufern Sommerflieder im Garten Der Sommerflieder ist auch als "Schmetterlingsstrauch" bekannt, denn seine Blüten als Nektarquelle locken Schmetterlinge an. Doch für deren Fortpflanzung ist er wert-los. Wichtig für die Raupen wären einheimische Sträucher, und Gräser. Problem für die Natur Der Kräuter Sommerflieder verstreut mit dem Wind bis zu drei Millionen Samen pro Pflanze und erreicht so fast jeden Winkel in der Landschaft. Als Pionierstrauch besiedelt er offene Flächen und 20 Gemeindenachrichten

21 rasch grosse Flächen in dichten Beständen. Selbst kleine Stücke der Ausläufer können wieder austreiben. In artenreichen Krautflächen und Wiesen verdrängen die Goldruten seltene Arten. verhindert das Aufkommen von einheimischen Sträuchern Kräutern, und Bäumen. Im Wald behindert er an einigen Orten massiv die Naturverjüngung. Samen bleiben Wichtig: Ausbreitung verhindern Noch besser: Pflanzen entfernen Blütenstände vor der Samenbildung (Samenflug verhindern). im Boden lange keimfähig. abschneiden Bei feuchtem Boden Pflanzen mit Wurzelausläufern ausreissen (ev. vorher Boden lockern mit Stechgabel). Wiederholung und Nachkontrollen während mehrerer Jahre nötig. Blütenstände vor der Samenbildung abschneiden (Samenflug verhindern). Junge Pflanzen jäten, bei älteren Pflanzen den ganzen Wurzelstock ausgraben oder im Sommer mehrmals schneiden. Achtung: Blüten und Wurzeln gehören in die Einheimisch in gelb: Johanniskraut (Hypericum perforatum) Gilbweiderich Kehrichtverbrennung oder in eine professionelle Kompostierung! (Lysimachia vulgaris) Alternativpflanzen Einheimisch in lila: Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Pflanze giftige Nicht-invasiver Exot: Gemeiner Flieder (Syringa vulgaris) Allgemeine Regeln Keine invasiven Neophyten neu anpflanzen. Es gibt genügend Alternativen! Vorhandene Problempflanzen wenn immer möglich entfernen. Es kann mehrere Jahre dauern, bis ein Bestand definitiv beseitigt ist. Ausbreitung von invasiven Arten über den eigenen Garten hinaus vermeiden: 1. Problempflanzen nicht absamen lassen! Blütenstände vor der Samenreife abschneiden. 2. Kein Pflanzenmaterial aus dem Garten in der freien Natur deponieren. 3. Wurzeln und Samenstände von invasiven Neophyten im Kehricht entsorgen, nicht kompostieren! Haben Sie Probleme mit invaisven Neophyten? Unser Pflanzenschutzbeauftragter Othmar Peter (Tel ) steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung. Bei der Bekämpfung im eigenen Garten können Sie tatkräftige Unterstützung beim Verein Primajob, Weite, anfordern (Tel. Tel ). Gemeinderat Gemeindenachrichten 21

22 Veranstaltungskalender Mai 2014 So Mo Di Di Mi Fr Sa Fr Sa Frauen und Müttergemeinschaft Murg Erstkommunion Apéro Schützengesellschaft Mols Vorübung Feldstich, Sektionsmeisterschaft Samariterverein Walenstadt & Umgebung Übung Samariterposten und Reanimation Mütter und Väterberatung Sarganserland Beratung (Tel. Anmeldung) Samariterverein Walenstadt & Umgebung Gesundheitsabend Retten mit Herz Schützenverein Quarten-Oberterzen Training / Div. Stiche / OMM 1. Runde Militärschützenverein Quinten Training Musikgesellschaft Walensee-Quarten Jahreskonzert Murg Pfarreiheim Mols Tiesen Walenstadt EXI-Turnhalle Murg Pfarreiheim Walenstadt Paschga Oberterzen Quinten Schiessstand Unterterzen MZH Blumenau Sa Schützengesellschaft Mols 1. Bundesprogramm-Obligatorschiessen Mols Tiesen Mo- Fr Di Sa Fr Mi Militärschützenverein Quinten Obligatorische Bundesübung Samariterverein Walenstadt & Umgebung Nothelferkurs Frauen und Müttergemeinschaft Murg Maiandacht Militärschützenverein Quinten Training Musikschule Sarganserland Freitagskonzert Quinten Schiessstand Walenstadt EXI Turnhalle Murg Kirche Quinten Schiessstand Murg Turnhalle 22 Gemeindenachrichten

23 Mo Di Juni 2014 Di Do Männerriege Mols Veloplausch (Mühlehorn) Verschiebedatum: Do 12. Juni 2014 Fr Sa Mo Do Fr Fr Sa Sa Sa So Mo Mo Schützengesellschaft Mols Vorübung Feldstich, Verbandstich Mütter und Väterberatung Sarganserland Beratung Mütter und Väterberatung Sarganserland Beratung (Tel. Anmeldung) Schützenverein Quarten-Oberterzen Training / Div. Stiche / OMM 2. Runde Militärschützenverein Quinten Training Schützengesellschaft Mols Training und Zehnerstich Resort Walensee WM-Lounge wird bis am 13. Juli 2014 durchgeführt Schützenverein Quarten-Oberterzen Training / Div. Stiche / OMM 2. Runde Samariterverein Walenstadt & Umgebung Kurs Notfälle bei Kleinkindern Militärschützenverein Quinten Obligatorische Bundesübung Männerriege Mols Märimo-Reise Schützengesellschaft Mols Training und div. Stiche Samariterverein Walenstadt & Umgebung Regionalübung Sarganserland Mols Tiesen Unterterzen MZH Blumenau Murg Pfarreiheim Mols Parkplatz Schiffahrt Oberterzen Quinten Schiessstand Mols Tiesen Unterterzen Resort Walensee Oberterzen Walenstadt Restaurant Seehof Quinten Schiessstand Mols Hotel Schiffahrt Mols Tiesen Wangs Gemeindenachrichten 23

24 Mo Mi Fr Sa Sa Samariterverein Walenstadt & Umgebung Regionalübung Sarganserland Turnverein Murg Jugi kocht Schützenverein Quarten-Oberterzen Training / Div. Stiche / OMM 2. Runde Schützenverein Quarten-Oberterzen 1. HR SSV GM Feld A und D Karate-do Walensee Prüfung Wangs Murg Sagisteg Oberterzen Oberterzen Murg Turnhalle Veranstaltungskalender Geben Sie uns Ihre Termine frühzeitig bekannt, damit wir Ihnen eine rechtzeitige Veröffentlichung garantieren können. Blick vom Walenstadtberg auf den Walensee, Mürtschenstock und Glarneralpen, 1962 Gemeinderatskanzlei Quarten Walenseestrasse Unterterzen Telefon Telefax info@quarten.ch

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