Protokoll. Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 1
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- Lieselotte Sachs
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1 Protokoll Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 1
2 Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 2
3 Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 3
4 Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 4
5 Begrüßung durch Bürgermeister Franz Möllering Begrüßung durch Ulrich Ahlke Amtsleiter Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit Kreis Steinfurt Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 5
6 Teil 1: Kurzvorträge Verwendete Abkürzungen: AKW Atomkraftwerk EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz WEA Windenergieanlage Bürgermeister Franz Möllering - Ziele der Gemeinde - Durch die Flächennutzungsplanung nimmt die Gemeinde die Steuerung der Windkraftnutzung im Gemeindegebiet in die Hand und weist geeignete Fläche aus. Sie ist dabei an die gesetzlichen Grundlagen, vor allem die Privilegierung der Windenergie im Außenbereich, und die aktuellen Gerichtsurteile gebunden. Die Gemeinde muss der Windenergie substanziell Raum lassen und kann die Windkraftnutzung nicht verhindern. Der Bürgermeister möchte außerdem die Energiewende unterstützen und gleichzeitig die Bürger transparent informieren. Herr Möllering freut sich über die heutige Veranstaltung und die zahlreich erschienenen Bürgerinnen und Bürger. Gudrun Kenning, Anwohnerin - Sichtweise der Anwohner - Frau Kenning trägt ihre starken Bedenken bzgl. der zu erwartenden Beeinträchtigungen durch Lärm, die Höhe der Anlagen u.a. durch die vier geplanten Windräder im Bereich St- Arnold-Ost vor und weist darauf hin, dass das schöne St. Arnold dadurch beeinträchtigt wird. Sie freut sich aber auch über die heutige Veranstaltung. Sie hat u.a. folgende Statements und Fragen: - Die Anwohner sorgen sich um dauerhafte, wenn auch leise, Lärmbelastung und Schattenwurf und deren gesundheitliche Folgen - Die Anwohner sorgen sich um den Wertverlust ihrer Immobilien und Grundstücke - Die Anwohner finden es nicht hinnehmbar, dass aus einem Erholungs- durch die WKA, ein Industriegebiet werden soll. Er würde sich ein geschlossener Gürtel aus Windkraftanlagen im Süden und Osten um St. Arnold herum entwickeln. - Es gibt die Sorge, dass die zukünftige Entwicklung von St. Arnold durch einen Windpark eingeschränkt wird (z.b. keine neuen Wohngebiete) - Sie wartet auf eine Computersimulation (Visualisierung der Anlagen) - Wunsch nach mehr Kommunikation - Was ist der Unterschied zwischen einem Bürgerwindpark und einem Investorenwindpark? - Gibt es Minderungsmaßnahmen für Beeinträchtigungen wie z.b. die Anpflanzung eines Waldes zwischen Windpark und Anwohnern? - Wie werden die Bürger weiter beteiligt? - Wie können die Bürger mitgestalten? z.b. Einfluss auf die Höhe der Anlagen? - Welche juristischen Möglichkeiten hat der Bürger gegen Windenergie? Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 6
7 Svenja Haverkamp, Servicestelle Windenergie Kreis Steinfurt - Windkraft und der Umgang mit den Folgewirkungen Der Vortrag liegt als Power-Point- Präsentation dem Protokoll bei. Er ist um Folien ergänzt, die der Beantwortung der Fragen von Frau Kenning und aus dem Publikum dienen. 1. Schritt: Potenzialanalyse zum Finden von Gebieten zur Windkraftnutzung mit klaren Vorgaben und Abständen (z.b. mit mind. 750 m zu Siedlungen). 2. Schritt: Leitlinien Bürgerwindpark: Beteiligung der Bürger Mitspracherecht, finanzielle Beteiligung ab Schritt: Servicestelle Windenergie Kreis Steinfurt: Umsetzung Leitlinien, Begleitung Ausbau Windkraft, informelle Aufgaben u.a. Öffentlichkeitsarbeit und Begleitung von allen Akteuren Weitere Ausführungen zu den Themen Lärm, Infraschall (tieffrequenter Lärm unterhalb der Hörgrenze), Schattenwurf, Auswirkungen auf Immobilienwerte. Jörg Rösner, Planungsamt der Gemeinde Neuenkirchen - Stand der gemeindlichen Planung - Erarbeitung des Flächennutzungsplans für den Windpark St. Arnold-Ost: 1. Bürger- und Trägerbeteiligung wurde durchgeführt. 2. Die Offenlage (2. Beteiligung) ist Anfang nächsten Jahres vorgesehen. Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 7
8 Karl-Heinz Zurhold, Windpark An der Landwehr GmbH u. Co.KG - Bürgerwindpark: Wie geht das? Möglichkeiten für BürgerInnen - Der Vortrag liegt als Power-Point- Präsentation dem Protokoll bei. Ziel: Viele sollen sich beteiligen. Probleme: Das Kapital ist für Jahr gebunden, außer bei Gründung einer Genossenschaft (mit den örtlichen Banken). Dann kann man sich kürzer beteiligen, hat aber höhere Verwaltungskosten. Vorteile: Mit der Beteiligung gewinnt der Bürger auch Mitspracherechte durch das Stimmrecht. Es wird ein Prospekt erstellt, das Antworten bereit hält zu allen Fragen zu Chancen, Risiken, steuerlichen Vorteilen etc. Zahlen zur Rentabilität sind derzeit noch nicht möglich zu berechnen, da dies abhängig ist vom EEG (bzw. den Änderungen durch die neue Bundesregierung). Es ist immer ein Ansprechpartner vor Ort, z.b. wenn es Probleme gibt mit Geräuschbelastungen ect. Bei Eigeninteresse am Windpark ( Wenn sich die Mühle dreht, weiß ich dass sie für mich Geld produziert ) ist eine gute Akzeptanz zu erreichen. Anschließend: Rückfragen und Austausch - Frau Kenning weist zu Beginn nochmals darauf hin, dass eine offene Diskussion mit allen Beteiligten gewünscht ist. - Frage an Herrn Rösner nach dem Bauschutzbereich für den Segelflugplatz: Dieser wird bei der Planung der WEA beachtet. - Frage: Wie weit ist das Projekt noch offen und was machen wir hier, können die Bürger noch etwas mitbestimmen? o Bürgermeister Möllering: Diese Frage kann man nicht mit ja oder nein beantworten, da es sich um einen Prozess handelt. Die Kommune muss die Windkraftnutzung im Gemeindegebiet planen und sich dabei an die Kriterien halten. Es gibt hierzu auch Gerichtsurteile, die aussagen, dass die Kriterien anzuwenden sind. Dabei handelt es sich z.b. um das Abstandskriterium der 3- fachen Gesamthöhe zur Wohnbebauung als Kriterium für die optisch bedrängende Wirkung von WEA. Die Gesamthöhe setzt sich aus der Nabenhöhe plus dem senkrecht aufgestellten Rotor zusammen. Bei den großen WEA mit 200 m Gesamthöhe beträgt das Kriterium für den Abstand von Siedlungen somit 600 m. Frau Haverkamp spricht die Empfehlung aus, sich am Windpark zu beteiligen, damit erlangt man Mitspracherecht an der Gestaltung des Windparks. Denn die genaue Ausgestaltung des Parkes sei noch nicht klar. Herr Ahlke macht deutlich, dass es nicht um das Ob der Energiewende vor Ort geht, sondern um das Wie. - Hinweis Bürgermeister Möllering: Die bisher geplanten Anlagen halten einen Abstand von ca m zu Wohnhäusern ein. Derzeit sind vier Anlagen in der Planung. - Frage nach Lärm, welcher im Bundesimmissionsschutzgesetz (und in der TA Lärm) geregelt wird. Anwohner des bisher bestehenden Parks berichten, dass sie von dem Lärm Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 8
9 der bestehenden WEA betroffen sind, der zwar nicht laut, aber als dauerhafte Belästigung da ist. Es gebe keine Langzeiterfahrungen über gesundheitliche Beeinträchtigungen und zu Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung. o Herr Zurhold beantwortet die Frage. Um zu wissen, welchen Lärm eine Anlage erzeugt, wird jeder WEA-Typ in der Realität d.h. im Betrieb bei hohen Geschwindigkeiten und in offenem Gelände vermessen. Es erfolgen drei Vermessungen, von denen ein Mittelwert gebildet wird (Prüfbericht). Dann wird eine Immissionsprognose für den Lärm erstellt und dabei sind bestimmte Grenzwerte an den Immissionsorten (z.b. Wohnhäuser) einzuhalten. Nach Bau der WEA kontrolliert die Genehmigungsbehörde alle 3 Jahre, oder bei Vorliegen einer Beschwerde, ob die Grenzwerte tatsächlich eingehalten werden. Die Nachvermessung erfolgt bei maximalem Betrieb und optimalen Bedingungen. Es ist auch möglich, und u.u. notwendig, einen schallreduzierten Betrieb zu fahren.die anzufertigende Schallprognose erfasst die Gesamtbelastung mit den bestehenden Anlagen zusammen. - Ein weiteres Kriterium ist der Schattenwurf. Anwohner berichten, dass sie täglich von Schattenbildung betroffen sind. o Herr Zurhold berichtet, dass es bei Schattenwurf eine automatische Abschaltung gibt, wenn die Richtwerte von 30 Min./Tag oder 30 h im Jahr überschritten werden. Es kann im ersten Betriebsjahr immer sein, dass eine Zahl falsch in den Computer eingegeben wurde, sodass die Berechnung und damit die Abschaltung nicht passt. Empfehlung von Herrn Zurhold: Bei Störung durch Schattenwurf bitte Betreiber ansprechen, damit die installierte Abschaltautomatik korrigiert wird. Im Windpark An der Landwehr wohnen die Menschen mitten im Windpark. Bei diesem Windpark wird freiwillig der Faktor 0-Schattenwurf angesetzt, d.h. die WEA werden bei Schattenwurf sofort abgestellt, ohne den genannten Toleranzzeitraum auszunutzen. Frau Haverkamp ergänzt, dass es seit ein paar Jahren im Kreis Steinfurt übliche Praxis ist im Rahmen der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz mit den Betreibern der Parks auf freiwilliger Basis eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, sodass der gesetzlich mögliche Schattenwurf gar nicht mehr ausgenutzt wird. Bei neuen Parks gibt es daher gar keinen Schattenwurf auf Wohnbebauung mehr. - Bericht aus dem Publikum: An 20 Messstellen wurde kein Schattenwurf festgestellt. - Fragen zur Beteiligung am Bürger- und Bürgerinnerpark. o Herr Zurhold: Beim Windpark An der Landwehr wollen sich alle Bürger beteiligen. Was haben die Bürger/Innen für Mitspracherechte bzw. Beteiligungsmöglichkeiten? Frau Haverkamp: Hinweis auf ausliegende Leitlinien der Servicestelle Windenergie. Hier wird ausgeführt, dass die Anwohner vor Ort sich beteiligen sollen und auch Mitspracherechte haben. Generell liege es in der Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger sich diese Mitbestimmungsrechte auch einzufordern und sich in den Prozess einzubringen. - Rote Fläche im Plan (im Norden) ist aufgrund des Artenschutzes (Kiebitz) ausgeschlossen von der Nutzung. (siehe Karte in den Folien von Svenja Haverkamp) - Kann der Bürger den Windpark verhindern? Z.B. durch Bürgerentscheid gegen Konzentrationszonen? o Bürgermeister Möllering und Herr Zurhold weisen darauf hin, dass grundsätzlich WEA gebaut werden dürfen (Privilegierung der Windenergie im Außenbereich, s. Vortrag Svenja Haverkamp), das kann auch nicht durch einen Bürgerentscheid verhindert werden. Dann ist es besser die Gemeinde regelt die Bebauung im Flächennutzungsplan nach den geltenden Kriterien (Gerichtsurteile). Sonst kommt es zu unkontrollierten Bauanträgen und dem Bau von WEA. Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 9
10 2.Teil: Workshop Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 10
11 Meinungsbilder zu den gestellten Fragen: Risiken: Welche konkreten Beeinträchtigungen erwarte ich? - Schall und Dauerbeeinträchtigung aus Norden und Osten (Tonhaltigkeit) - Gesundheit - Beeinträchtigung durch Befeuerung - Einschränkung bei Erweiterung von Baugebieten - Wertverlust Grundstücke/ Immobilien - Verlust Wohnqualität und Lebensqualität - Konkrete Standorte und Anzahl - St. Arnold stirbt aus - Flucht in Stadt - akzeptable Beeinträchtigung (besser als AKW) - 2-Klassen-Gesellschaft Beteiligte Nicht-Beteiligte (soziale Spannungen) Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 11
12 Nutzen: Welchen Nutzen kann der Windpark für mich oder die Gemeinde haben? - Steuereinnahmen? Kein Windpark zahlt Gewerbesteuern! (Aussage aus dem Publikum: Der Windpark Hollich hat im Jahr 2012 über Euro Gewerbesteuern an die Stadt Steinfurt gezahlt) - Geringere Energiekosten? - Energiesicherung? - Rendite - Unabhängigkeit Konzerne - Wertschöpfung Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 12
13 Alternativen: Was kann meine Gemeinde am sinnvollsten für die Energiewende tun? - Energie sparen - Energiebewusstsein (Kindergärten, Schulen, Haus im Glück e.v.) - Breit aufstellen: Solar, PV, Biogas - Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der Gemeindegrenzen - Warum nicht in dünn besiedelten Gebieten (Windenergie nutzen)? - Regionalplan - PV Netzüberlastung Beteiligung? - Andere Flächen für Wind suchen z.b. zwischen St. Arnold und Steinfurt - Wie wird der Windpark gestaltet? - Wo stehen welche Räder in der Windzone? (Zeichnung Abstände zu Wohngebäuden möglichst groß gestalten) m Anlagen sind optisch ruhiger (weil sie sich langsamer drehen) - Bsp. Bioenergiepark Saerbeck Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 13
14 Lösungen: Welche Lösungsmöglichkeiten kann ich mir vorstellen? - Rücksicht - Konsens finden suchen - Freier Strom für St. Arnold - Bayrische Abstände - AKW länger - Sich beteiligen - Bürgerfond - Viele kleine WEA Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 14
15 Ausblick: Wie soll es weiter gehen? - Verkauf des Parks? Bürgerinteresse? (Anm. Publikum: Der Park wird in Bürgerhand bleiben) - Wie, wann und wieviel kann ich investieren? Zeitplan? - Planung: Wie ist das Suchgebiet entstanden? (Anmerkung: s. Folien Svenja Haverkamp) - Erweiterungsmöglichkeiten St. Arnold begrenzt? - Wo sind die möglichen Standorte? - Anteile dauerhaft vor Ort belassen - Vorrangige Beteiligung für wen? + wie (Höhe) - 4 große oder besser 8 kleine Windenergieanlagen? - Lage Naturschutzgebiet in der Zone? (Anmerkung: Es liegt kein Naturschutzgebiet in der Zone) - Weitere Potenzialflächen in Neuenkirchen entwickeln - Energiewende weiterentwickeln - Bürger mitnehmen! - Energiewende durchführen AKW abschalten - Schlagschatten Norden? Osten? Projektstand? Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 15
16 An wen können sich Bürgerinnen und Bürger mit weiteren Fragen wenden? Kommunale Planung Gemeinde Neuenkirchen Jörg Rösner AnsprechpartnerInnen der Interessengemeinschaft gegen den Windpark Brigitte Weßling, Goethestr. 66 (Sprecherin) Gudrun Kenning, Heinestr. 20 Schall, Schatten, Flächenherleitung Konzentrationszone St. Arnold, Natur-und Artenschutz, Energiewende allgemein Svenja Haverkamp, Servicestelle Windenergie Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung allgemein Karl-Heinz Zurhold, Windpark an der Landwehr 0173/ Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung in St. Arnold Interessengemeinschaft Bürgerwind Rheine/Neuenkirchen GbR Eindrücke: Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 16
17 Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 17
18 Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 18
19 Gez. Margit Kahlert (BIL Witzenhausen, Mediatorin, Tel ) Bürgerinformation Windpark St. Arnold - Neuenkirchen Seite 19
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