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1 Berner Fachhochschule Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL Vorstudienpraktikum Richtlinien Vorstudienpraktikum für die Zulassung zum Studiengang Agronomie (BSc BFH in Agronomie) an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL) in Zollikofen Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 1

2 Richtlinien für das Vorstudienpraktikum BSc in Agronomie Gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1995 über die Fachhochschulen, auf Artikel 1 bis 5 der Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements vom 2. September 2005 über die Zulassung zu Fachhochschulstudien, auf Artikel 25 des Gesetzes vom 19. Juni 2003 und Artikel 49 der Verordnung vom 5. Mai 2004 über die Berner Fachhochschule sowie auf das Reglement über die verwandten Berufe und die gleichwertigen Vorbildungsausweise der Berner Fachhochschule vom 6. September 2011 erlässt die Departementsleitung der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften folgende Richtlinien: 1. Grundsätze Art. 1 Für die für die Zulassung zum Studium erforderliche Arbeitswelterfahrung, welche berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse in der Agronomie vermittelt (im Folgenden Praktikum genannt) gelten folgende Bedingungen: a Die Dauer des Praktikums beträgt mindestens zwölf volle Monate. b Das Praktikum wird in der Regel an einem Stück auf einem einzigen, in der Schweiz liegenden Betrieb absolviert. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch den/die Studiengangleiter/in. c Die Wahl des Praktikumsbetriebs wird vor Antritt des Praktikums durch die Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften genehmigt. Diese kontrolliert das Praktikum. d Die Betriebsleiterin oder der Betriebsleiter bestätigt die ordnungsgemässe Abso lvierung des Praktikums in einem schriftlichen Zeugnis. e Der von der Kandidatin oder vom Kandidaten abgelieferte Praktikumsbericht wird in allen Teilen als erfüllt beurteilt. f Pferdewissenschaften: idealerweise ist der ausgewählte Betrieb ein kombinierter Betrieb in der Schweiz der zusätzlich zur Landwirtschaft mindestens sechs Pferde hat und entweder Zucht, Pension, Sport oder Handel betreibt. Ist dies nicht möglich, kann das Praktikum in zwei Praktika auf zwei Betrieben (9 Monate Landwirtschaft und 3 Monate Pferde) aufgeteilt werden. Art. 2 Die Dauer des Praktikums verkürzt sich, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat a eine Ausbildung in einem teilweise verwandten Beruf (vgl. Anhang 2) mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis abgeschlossen hat. b mit dem Praktikum vergleichbare Praxiserfahrung in der Landwirtschaft oder im Pferdebereich nachweisen kann. Es werden nur Einsätze von mehr als 2 Monaten am Stück (100% - Beschäftigung) berücksichtigt. Gelegentliches Mitarbeiten an Wochenenden und in Ferien kann nicht berücksichtigt werden. Das verkürzte Praktikum dauert in jedem Fall mindestens sechs Monate, freiwillig können auch die vollen 12 Monate Praktikum absolviert werden. Über die genaue Dauer des verkürzten Praktikums entscheidet der/die Studiengangleiter/in vorbehältlich der Genehmigung durch den/die Ressortleiter/in Lehre. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 2

3 Art. 3 Das Studium an der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften setzt die Praxiskenntnisse, welche an einer einschlägigen Fähigkeitsprüfung verlangt werden, s owie den Stoff, welcher an Landwirtschaftsschulen vermittelt wird, voraus. Es ist Sache der Praktikums- Absolventinnen und -Absolventen, allfällige Lücken durch eigene Anstrengungen zu schliessen. 2. Praktikumsbericht Art.4 Der Praktikumsbericht besteht aus: a Für alle Vertiefungen: Betriebsheft/Betriebstagebuch, Fruchtfolgeplan, Düngungsplan, Aufgaben zur Fütterung, Haltung und Gesundheit von Rindvieh, Analyse der Mechanisierung, Bearbeitung von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen (vgl. Anhang 1). b Für die Vertiefung Pferdewissenschaften: Die Pferdefütterung und haltung wird in einem zusätzlich abzugebenden Bericht behandelt. Art. 5 Sämtliche Praktikumsberichte müssen bis am Freitag der zweiten Studienwoche des ersten Semesters auf dem Sekretariat der HAFL abgeliefert werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der verantwortlichen Person für das Vorstudienpraktikum und der Genehmigung durch den/die Ressortleiter/in Lehre. Art.6 Die Praktikumsberichte resp. die Prüfung im Bereich Betriebswirtschaft werden von Mitarbeitenden der HAFL korrigiert und bewertet. Die Bewertung erfolgt in drei Stufen: a erfüllt: Die Arbeit entspricht den Anforderungen. b teilweise erfüllt: Die Aufgaben sind seriös bearbeitet worden, es fehlen aber wesentliche Teilaspekte oder der Praktikumsbericht weist grössere Mängel, resp. Fehler auf. c nicht erfüllt: Die Arbeit wurde nicht zum vorgeschriebenen Zeitpunkt abgegeben oder die abgegebene Arbeit weist grosse Mängel auf oder sie ist unbrauchbar. Die Bewertung erfüllt bei allen Teilberichten bedeutet die definitive Aufnahme und Immatrikulation ins Studium an der HAFL. Die Bewertung teilweise erfüllt ist provisorischer Natur. Der / die Studierende erhält die Möglichkeit, den Praktikumsbericht zu verbessern. Die für die Bewertung verantwortliche Person bestimmt den Termin der Nachbesserung. Diese hat bis spätestens Ende des ersten Studienjahres zu erfolgen, Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den/die Ressortleiter/in Lehre. Wird eine Nachbesserung vorgenommen und ist deren Ergebnis genügend, wird die Bewertung teilweise erfüllt durch di e Bewertung erfüllt ersetzt. Ist das Ergebnis ungenügend wird die Bewertung teilweise erfüllt durch die Bewertung nicht erfüllt ersetzt. Wenn der / die Studierende die Bewertung nicht erfüllt erhalten hat, kann er / sie die Arbeit einmal wiederholen, resp. noch abliefern. Diese Wiederholung hat bis spätestens Ende des ersten Studienjahres zu erfolgen, Ausnahmen bedürfen der Bewilligung durch den/die Ressortleiter/in Lehre. Bei einer zweiten Bewertung nicht erfüllt muss der / die Studierende das Studium abbrechen. Das Studium kann in diesem Fall erst nach erneuter Anmeldung zum ordentlichen Studienbeginn im folgenden Studienjahr und nach der Anerkennung sämtlicher Praktikumsberichte, wieder aufgenommen werden. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 3

4 3. Schluss und Übergangsbestimmungen Art. 7 Wer den Praktikumsvertrag vor dem 1. April 2012 abgeschlossen hat, absolviert sein Praktikum nach den bisherigen Richtlinien. Wird der Praktikumsvertrag nach diesem Datum abgeschlossen, sind die vorliegenden Richtlinien massgebend. Art. 8 Die vorliegenden Richtlinien ersetzen diejenigen vom 28. Juli 2008, bzw. vom 14. August 2007 und treten mit der Verabschiedung durch die Departementsleitung rückwirkend auf den 1. April 2012 in Kraft. Verabschiedet durch die Kommission Lehre am 30. August 2012 Verabschiedet durch die Departementsleitung am 5. September 2012 Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 4

5 Anhang 1 Unterlagen für das Vorstudienpraktikum Für die Praktikumsberichte gelten folgende Hinweise: 1. Betriebsheft und Betriebstagebuch Im Betriebsheft werden wichtige allgemeine Daten des Betriebes festgehalten. Wichtige Bereiche des Betriebes werden vertieft. In einem Tagebuch werden alle wichtigen Ereignisse und Tätigkeiten, die sich während des Praktikums auf dem Betrieb abspielen, festgehalten und kommentiert. 2. Betriebswirtschaftliche Aufgaben Im Unterricht des Vorstudienpraktikums werden folgende Kompetenzen vermittelt; die Praktikantinnen und Praktikanten a) begreifen den landwirtschaftlichen Betrieb als komplexes und marktgerichtetes Unternehmen b) kennen den betriebswirtschaftlichen Führungskreislauf und können zu jedem Begriff Beispiele aus der Betriebspraxis nennen c) können eine einfache Informationsanalyse als Vorbereitung zur strategischen Planung erstellen d) sind in der Lage die zentralen strategischen Fragen zu nennen und auf ein Praxisbeispiel anzuwenden e) können an einem einfachen Beispiel zu strategischen Zielen passende Mittel und Verfahren nennen und deren Wahl begründen f) verschaffen sich selbständig einen Überblick über bestehende Betriebszweige auf einem landwirtschaftlichen Betrieb g) sind in der Lage Vorschläge für neue Betriebszweige- unter Angabe von Begründungen zu nennen h) können finanzielle Transaktionen in einer landwirtschaftlichen Buchhaltung darstellen i) können eine Buchhaltung unter Anleitung führen (erfassen von Transaktionen im Journal und Hauptbuch) j) sind in der Lage einen Buchhaltungsabschluss anhand einfacher Methoden grob zu beurteilen Kompetenznachweis: - Einreichung eines Portfolios (40% des Kompetenznachweises) - Schriftliche Einzelprüfung (60% des Kompetenznachweises) 3. Fütterung, Haltung und Gesundheit von Rindvieh Die Praktikantin/der Praktikant bearbeitet selbständig Fragen zur Fütterung, Haltung und Tiergesundheit gemäss abgegebener Aufgabenstellung. 4. Fruchtfolgeplan Der Fruchtfolgeplan gibt Auskunft über die auf dem Praktikumsbetrieb übliche(n) Fruchtfolge(n); allfällig vorgesehene Umstellungen sind darzustellen und zu begründen. Aus der Darstellung ist ersichtlich, welche Kulturen auf den Parzellen bzw. Schlägen stehen. Die gewählte Fruchtfolge ist zu analysieren auf ihre Vor- und Nachteile; mögliche Schwachpunkte (Fruchtfolgekrankheiten, Nitratauswaschung, Einfluss auf Bodenstruktur und Humusgehalt usw.) sind aufzuzeigen und Verbesserungsvorschläge zu machen. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 5

6 5. Düngungsplan Der Düngungsplan gibt Auskunft über: - die Nährstoffversorgung der Parzellen bzw. Schläge aufgrund vorliegender Bodenanalysen - die mengenmässige Verteilung der Hofdünger - die Düngung der einzelnen Kulturen während des Praktikums - die Ergänzungsdüngung mit betriebsfremden Düngemitteln (Mineraldünger, Kompost usw.). In einem Begleitkommentar ist dieser Düngungsplan auf mögliche Schwierigkeiten in der Düngung zu beurteilen. Die Aussagen beziehen sich auch darauf, ob parzellenweise pflanzengerec ht, zeitgerecht und umweltschonend gedüngt wurde. 6. Analyse der Mechanisierung Die Analyse der Mechanisierung gibt Auskunft über: - Die auf einem Betrieb eingesetzten eigenen und fremden technischen Hilfsmittel - Die ungefähren jährlichen Auslastungen der verwendeten Maschinen - Das Mechanisierungskonzept der wichtigsten Betriebszweige heute und in nächster Zukunft - Die örtliche Bedeutung des überbetrieblichen Maschineneinsatzes 7. Analyse der Pferdefütterung, -haltung und gesundheit (nur für die Vertiefung ES) Die Analyse der Pferdefütterung, -haltung und gesundheit informiert über: - Die auf dem Betrieb eingesetzten eigenen und zugekauften Futtermittel - Den ungefähren jährlichen Verbrauch an Futter - Das aktuelle Fütterungskonzept der auf dem Hof stehenden Pferde - Das Haltungssystem auf dem Hof - Die während dem Praktikum angetroffenen gesundheitlichen Problemen der Pferde Weiterführende Informationen werden an den Ausbildungstagen für Praktikantinnen und Praktikanten an der HAFL gegeben. Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 6

7 Anhang 2 Liste der verwandten und teilweise verwandten Berufsabschlüsse (Auszug aus dem Reglement über die verwandten Berufe und die gleichwertigen Vorbildungsausweise der Berner Fachhochschule vom 6. September 2011) Studiengang Agronomie (Vertiefungen Agrarwirtschaft, Pflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Internationale Landwirtschaft) verwandter Beruf Landwirt/in Landwirt/in mit Spezialrichtung Biolandbau Landwirt/in EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) und Landwirt/in EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau Teilweise verwandter Beruf Obstbauer/-bäuerin Obstfachmann/ -frau EFZ (Berufsfeld Landwirtrschaft) Winzer/in Winzer/in EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) Geflügelzüchter/in Geflügelfachmann/-fachfrau EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) Gemüsegärtner/in Gemüsegärtner/in EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) Bereiter/in Pferdepfleger/in Pferdefachmann/-frau EFZ mit Fachrichtungen Gangpferdereiten, Klassisches Reiten, Pferdepflege, Pferderennsport, Westernreiten Tierpfleger/in Tierpfleger/in EFZ Käser/in (bis 2003) Molkerist/in (bis 2003) Milchtechnologe/in Weintechnologe/in EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) Landmaschinenmechaniker/in Biologielaborant/in Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 7

8 Studiengang Agronomie (Vertiefung Pferdewissenschaften) verwandter Beruf Landwirt/in Landwirt/in mit Spezialrichtung Biolandbau Landwirt/in EFZ (Berufsfeld Landwirtschaft) und Landwirt/in EFZ mit Schwerpunkt Biolandbau Bereiter/in Hufschmid/in EFZ Kommentar Verwandter Beruf Teilweise verwandte Berufe nicht aufgeführte Berufe Der Berufsabschluss ermöglicht den Zugang zum Studiengang Agronomie. Für den Zugang zum Studiengang Agronomie ist eine geregelte und qualifizierende Arbeitswelterfahrung im Bereich Agronomie verlangt, die mindestens 6 Monate dauert. Für den Zugang zum Studiengang Agronomie ist eine mindestens einjährige geregelte und qualifizierende Arbeitswelterfahrung im Bereich Agronomie verlangt. Es sind nur Berufe aus dem aktuell gültigen BBT-Berufsverzeichnis berücksichtigt. Bei Unklarheiten, insbesondere bei Berufen, die im folgenden Anhang nicht aufgeführt sind, sollten die Verantwortlichen des Studiengangs kontaktiert werden. Dabei kann es sich um ältere Berufe, die nicht mehr im BBT-Berufsverzeichnis geführt werden oder um neue Berufe handeln, die nachträglich ins BBT-Berufsverzeichnis aufgenommen wurden. Kontakt Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften Schulsekretariat Länggasse Zollikofen Telefon: office.hafl@bfh.ch Berner Fachhochschule Haute école spécialisée bernoise Bern University of Applied Science s Seite 8

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