Spar-Tipp. Abb Das Einscannen der mitgebrachten Schachtel Accupro 10 ergab eine falsche Austauschanzeige.

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1 1.14 Die Mitgebrachte-Schachtel-Falle Ebenso retaxgefährlich wie die Übernahme bisheriger Medikamente aus der Kundenkartei ist es, wenn der Kunde den Umkarton seines bisherigen Arzneimittels in die Apotheke mitbringt. Der Kunde möchte sich ständige Präparatewechsel ersparen und die Apotheke möchte ihm dabei behilflich sein. Achtung: Wird die mitgebrachte Schachtel nun manuell mit der aktuellen Verordnung bezüglich Wirkstoff, Wirkstoffmenge, Stückzahl und Darreichungsform verglichen und bei vermeintlicher Übereinstimmung in die EDV eingescannt, dann zeigt die EDV unter Umständen keinen erforderlichen Austausch an. Die Apotheke glaubt sich in Sicherheit und gibt das bisherige Medikament ab! teckt sich der Fehler? Nach 129 SGB V sind Arzneimittel austauschbar, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: gleicher Wirkstoff, gleiche Wirkstärke, gleiche Packungsgröße, gleiche oder austauschbare Darreichungsform, gleicher Indikationsbereich. Nur die ersten drei Kriterien sind ohne EDV-Unterstützung vollständig vergleichbar. Weder alle vom G-BA als austauschbar freigegebenen Darreichungsformen noch die Indikationen hat ein Apotheker im Gedächtnis. Beispiel Die Patientin zeigt folgenden Umkarton: Accupro 10, 100 FTA, PZN Sie ist bei der Kasse BKK mh plus versichert. Beim Einscannen werden nur indikationsungleiche Rabattarzneimittel sichtbar, so dass die Apotheke das gewünschte Accupro entsprechend der Indikationsvorgabe des DAV abgibt (siehe Abb ).

2 Abb Das Einscannen der mitgebrachten Schachtel Accupro 10 ergab eine falsche Austauschanzeige. Tatsächlich verordnet war allerdings Quinapril 10 mg, 100 St. Es wurde also nicht namentlich, sondern als Wirkstoff verordnet. Da eine Wirkstoffverordnung keinerlei Indikationen vorgibt, wird der Austauschbereich erheblich erweitert. Daher werden bei korrekter Eingabe gleich vier indikationsgleiche Rabattarzneien angezeigt, die die Apotheke hätte abgeben müssen (siehe Abb )! Die Prüfstelle wird mit Recht wegen Nichtabgabe einer Rabattarznei retaxieren! Abb Bei Eingabe als Wirkstoffverordnung wird die Liste korrekt angezeigt. Spar-Tipp Zuerst die Verordnung wie verordnet in die EDV eingeben: als Firmenverordnung oder ggf. als Wirkstoffverordnung. Dann erst überprüfen, ob das vom Kunden gewünschte Arzneimittel noch in der Austauschliste aufgeführt ist!

3 2.8 Verschreibung von Betäubungsmitteln Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln finden sich in folgenden Gesetzen: Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV), Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Die ausführlichen Gesetzestexte finden sich in den Apotheken-Vorschriften, auf der entsprechenden CD-ROM oder unter Ein ordnungsgemäß ausgestelltes BtM-Rezept laut Bundesministerium (BfArM) zeigt die Abbildung Abb Ordnungsgemäß ausgestelltes BtM-Rezept laut BfArM.

4 Angaben muss ein BtM-Rezept enthalten? 9 BtMVV Angaben auf dem Betäubungsmittelrezept Name, Vorname, Anschrift des Patienten, Krankenkasse, Versichertenstatus, Ausstellungsdatum, eindeutige Bezeichnung des Arzneimittels, Menge in Gramm, Milliliter oder Stückzahl je abgeteilte Form (falls sich dies nicht zweifelsfrei aus der namentlichen Verordnung ergibt), Gebrauchsanweisung: Falls der Patient eine schriftliche Anleitung erhalten hat, ist der Vermerk gem. schriftl. Anweisung ausreichend. Ansonsten muss die Einzel- und Tageseinnahme angegeben sein! Bei Take-home-Substitutionsmitteln: Reichdauer in Tagen (max. 7 Tage), Name, Anschrift, Telefonnummer, Berufsbezeichnung des Arztes, eigenhändige, ungekürzte Unterschrift des Arztes, im Vertretungsfall zusätzlich der Vermerk i. V., bei Überschreiten der Höchstmenge ist ein A, bei Nachreichung eines BtM-Rezeptes zum Ersatz einer vorab erstellten Notfallverschreibung ein N, bei Substitutionsrezepten ein S bei Substitutionsmittel in der bis zu zwei Tagen benötigten Menge ist zusätzlich zum S der Buchstabe Z anzubringen. Bei Verordnungen im Rahmen des Sprechstundenbedarfs entfallen die Patientenangaben, stattdessen steht im Patientenfeld der Vermerk Praxisbedarf. 2 Abs. 2 BtMVV Verschreiben durch einen Arzt In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und der festgesetzten Höchstmengen abweichen.

5 Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben A zu kennzeichnen. ie Abgabe von Betäubungsmitteln geregelt? 12 BtMVV Abgabe von Betäubungsmitteln (1) Betäubungsmittel dürfen vorbehaltlich des Absatzes 2 nicht abgegeben werden: 1. auf eine Verschreibung, a) die nach den 1 bis 4 oder 7 Abs. 2 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte, b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des 7 Abs.1 Satz 2, des 8 Abs.1 Satz 1 und 2 oder des 9 nicht beachtet wurde, c) die vor mehr als sieben Tagen ausgefertigt wurde, ausgenommen bei Einfuhr eines Arzneimittels nach 73 Abs.3 Arzneimittelgesetz, oder d) die mit dem Buchstaben K oder N gekennzeichnet ist; 2. auf eine Stationsverschreibung, a) die nach den 1 bis 4, 7 Abs.1 oder 10 Abs.3 für den Abgebenden erkennbar nicht ausgefertigt werden durfte oder b) bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des 10 Abs.1 oder des 11 nicht beachtet wurde; 3. auf eine Verschreibung nach 8 Abs. 6, die a) nicht nach Satz 2 gekennzeichnet ist oder b) vor mehr als einem Tag ausgefertigt wurde; 4. auf eine Verschreibung nach 5 Abs.8, wenn sie nicht in Einzeldosen und in kindergesicherter Verpackung konfektioniert sind. Ausländische BtM-Rezepte dürfen nicht beliefert werden. Angaben muss die Apotheke auf dem Rezept anbringen? 12 Abs. 3 BtMVV Abgabe von Betäubungsmitteln Der Abgebende hat auf Teil I der Verschreibung oder der Stationsverschreibung folgende Angaben dauerhaft zu vermerken: 1. Name und Anschrift der Apotheke, 2. Abgabedatum und 3. Namenszeichen des Abgebenden.

6 Ärzte in Gemeinschaftspraxen ein gemeinsames Rezept benutzen? Jeder Arzt einer Gemeinschaftspraxis hat eigene Rezepte zu verwenden und eine eigene Dokumentation zu führen. Die Rezepte sind auf den jeweiligen Arzt codiert mit BtM-Nummer des Arztes, Ausgabedatum und einer fortlaufenden Rezeptnummer. Bei Verwendung eines Gemeinschaftsstempels ist der verordnende Arzt im Stempelaufdruck zu unterstreichen. 8 BtMVV Betäubungsmittelrezept (3) Die nummerierten, mit dem Ausgabedatum des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte und der BtM-Nummer des einzelnen Arztes, Zahnarztes oder Tierarztes versehenen Betäubungsmittelrezepte sind nur zu dessen Verwendung bestimmt und dürfen nur im Vertretungsfall übertragen werden. auf einem BtM-Rezept auch Nicht-BtM verschrieben werden? Auf einem BtM-Rezept dürfen Nicht-BtM (z. B. Laxanzien) nur zusammen mit einem BtM verschrieben werden! 8 BtMVV Betäubungsmittelrezept (1)... Das Betäubungsmittelrezept darf für das Verschreiben anderer Arzneimittel nur verwendet werden, wenn dies neben der eines Betäubungsmittels erfolgt. ge müssen die einzelnen Teile eines BtM-Rezepts aufbewahrt werden? Teil 2 ist das zur Abrechnung bestimmte Originalrezept. Teil 1 muss drei Jahre in der Apotheke aufbewahrt werden, während Teil 3 beim Arzt verbleibt. t die Verschreibungshöchstmenge überschritten? Die Verschreibungshöchstmenge ist überschritten, wenn der Arzt innerhalb von 30 Tagen mehr als zwei Betäubungsmittel verschreibt, und/oder die unter 2 Abs. 1 BtMVV genannten Höchstmengen überschritten werden. In beiden Fällen ist das Rezept mit dem Buchstaben A zu kennzeichnen! Tabelle gibt einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Verschreibungshöchstmengen.

7 Tab Verschreibungshöchstmengen nach BtMVV 2 (1). Betäubungsmittel Höchstmenge in mg Amfetamin 600 Buprenorphin 800 Codein als Substitutionsmittel Diamorphin Dihydrocodein als Substitutionsmittel Dronabinol 500 Fenetyllin Fentanyl 500 Hydrocodon Hydromorphon Levacetylmethadol Levomethadon Methadon Methylphenidat Morphin Opium, eingestelltes Opiumextrakt Opiumtinktur Oxycodon Pentazocin Pethidin Piritramid Tildin Bei längeren Auslandsreisen ergibt sich ein anderes Problem: Damit ein Kunde keine Zollprobleme bekommt, sollte er sich eine Bescheinigung über das Mitführen von BtM auf Auslandsreisen ausstellen lassen. Falls der Arzt kein entsprechendes Formular zur Hand hat, findet es sich im Downloadbereich der Bundesopiumstelle des BfArM. Obwohl auch dass BfArM bestätigt, dass eine Verordnung nicht auf eine Reichweite von 30 Tagen begrenzt ist, steht auf dieser Bescheinigung, dass sie nur für einen 30-Tage-Bedarf gültig ist!

8 normales Rezept mit einem Betäubungsmittel beliefert werden? 8 Abs. 6 BtMVV Betäubungsmittelrezept Nur wenn das Rezept mit dem Vermerk Notfallverordnung versehen ist. Die Apotheke sollte vor der Abgabe mit dem Arzt Rücksprache nehmen. Der Arzt muss unverzüglich ein BtM-Rezept mit der Kennzeichnung N als Ersatz nachreichen! Bei Substitutionsverordnungen sind keine Notfallrezepte erlaubt! BtM-Rezept mit dem Buchstaben N beliefert werden? Nein! Ein mit dem Buchstaben N gekennzeichnetes Rezept ist eine Ersatzverordnung für ein bereits vorab auf ein Notfallrezept abgegebenes Betäubungsmittel. Der Patient muss diese Ersatzverordnung in der Apotheke abgeben, in der er auch die Notfallverordnung eingelöst hat. BtM-Rezept korrigiert werden? Korrektur durch den Arzt. Es ist eine erneute Unterschrift des Arztes erforderlich! Neuausstellung durch den Arzt. Die Apotheke muss das fehlerhafte Rezept an den Arzt zurückgeben, denn dieser muss alle drei Teile in seiner Dokumentation drei Jahre aufbewahren! Änderungen durch den Apotheker. Nach Rücksprache mit dem Arzt darf der Apotheker Ergänzungen oder Korrekturen auf seinen beiden Teilen vornehmen und abzeichnen. Der Arzt muss die Änderung auf seinem Durchschlag vornehmen. Um eventuellen Problemen mit den Rezeptprüfstellen vorzubeugen, empfiehlt es sich jedoch, alle drei Teile vom Arzt korrigieren zu lassen, falls dies möglich ist. am ausgestelltes BtM-Rezept am noch beliefert werden? Ja! Ein BtM-Rezept darf bis zum 8. Tag (der Ausstellungstag zählt mit) beliefert werden. Bei erforderlicher Auslandseinfuhr darf diese Frist ggf. überschritten werden. Um eventuelle Diskussionen mit der Rezeptprüfstelle zu vermeiden, empfiehlt es sich, möglichst nicht am letzten Tag zu beliefern! die Weiterverwendung von Betäubungsmitteln geregelt? Bei der Weiterverwendung von Betäubungsmitteln ist nach 5b BtMVV einiges zu beachten:

9 Auch Pflegeheime sind zur Dokumentation des BtM-Verbleibs verpflichtet, sobald sie die Verfügungsgewalt über die BtM für die von ihnen betreuten Patienten übernehmen. Die Wiederverwendung ist nur in Pflegeeinrichtungen oder Hospizen erlaubt. Die Rücknahme unverbrauchter BtM anderer Patienten und deren Wiederabgabe wäre ein Verstoß gegen die BtMVV und somit strafbar! Es dürfen nur BtM wiederverwendet werden, die unter der Verantwortung des heimbetreuenden Arztes gem. 5b Abs. 1 BtMVV gelagert und dokumentiert wurden. Diese BtM dürfen nicht etwa an beliebige andere Patienten weitergegeben werden! Es ist nur zulässig, diese für andere Bewohner dieses Heimes erneut zu verschreiben (Dokumentationspflicht!). Andernfalls müssen sie an die heimversorgende Apotheke zur Prüfung auf Wiederverwendbarkeit für andere Heimbewohner zurückgegeben werden. Auch die Apotheke muss den Eingang dokumentieren und benötigt im Falle einer möglichen Wiederverwendung eine erneute ärztliche Verschreibung. Es gilt also auch für den Fall der BtM-Wiederverwendung in Heimen die Verpflichtung aller Beteiligten zur lückenlosen Nachweisdokumentation der Herkunft und des Verbleibs. tm-dokumentation mittels EDV erlaubt? Ja! In diesem Fall sind am Monatsende Ausdrucke anzufertigen, die Prüfung durchzuführen und durch Unterschrift zu bestätigen (BtMVV 13 Nachweisführung). chieht mit dem Betäubungsmittel-Warenlager bei Übergabe einer Apo- Die Originaldokumentation der Betäubungsmittel und deren Bestände können an den Apothekennachfolger übergeben werden. Hierzu ist im Gegensatz zur Übergabe einer Arztpraxis vorab keine Genehmigung der Bundesopiumstelle erforderlich. Allerdings sind Übergabebelege gem. Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung zu erstellen und der Bundesopiumstelle zu übersenden. Es empfiehlt sich, eine Kopie der Belege für sich selbst und den Apothekennachfolger anzufertigen und wechselseitig zu unterzeichnen.

10 Darf das nachfolgende Rezept beliefert werden? Beispiel 1 Verordnet: Fentanyl XY-Pharma, 50 mcg/h, 5 St., gem. schriftl. Anweisung Gemäß 9 BtMVV ist die Verordnung ausreichend, wenn sich die Wirkstoffmenge aus der namentlichen Verordnung ergibt und dieser Hersteller nur eine Wirkstoffmenge mit der Freisetzungsrate 50 mcg/h im Handel hat. Ergibt sich die Wirkstoffbeladung bei Produktverordnungen nicht eindeutig aus der Verordnung, so ist auch bei namentlichen Verordnungen die Wirkstoffangabe erforderlich! Beispiel 2 Verordnet: Fentanyl, 25 mcg/h, 5 St., gem. schriftl. Anweisung Seit Juni 2008 dürfen Verordnungen dieser Art nicht mehr beliefert werden! Hier handelt es sich um eine Wirkstoff-Verordnung! Da es im Handel mehrere Fentanylpflaster mit gleicher Freisetzungsrate aber unterschiedlicher Wirkstoffbeladung gibt, ist diese Verordnung bezüglich der Wirkstoffmenge nicht eindeutig. Sie entspricht nicht der BtMVV! Korrekt wäre nach 9 BtMVV: Fentanyl 25 mcg/h (8,25 mg Fentanyl), 5 St. Beispiel 3 Verordnet: Fentanyl XY-Pharma, 25 mcg/h, N1, gem. schriftl. Anweisung Mengenangaben wie N1 oder 1 OP reichen nicht aus, da sie die Stückzahl nicht eindeutig kennzeichnen!

11 4.1 Rezeptformalitäten Das Ausfüllen der Rezepte ist an bestimmte Formalitäten gebunden (siehe Retaxfallen 1.1 bis 1.10 und Kap. 4.3). Wegen der weitreichenden Bedeutung der Inhalte eines Rezeptes sind alle Beteiligten gehalten, diese Formalitäten auch exakt einzuhalten. Warum ist die Einhaltung der Rezeptformalitäten so wichtig? Das Rezept dient nicht allein dazu, dem Versicherten den Bezug eines Arzneimittels, Hilfsmittels oder eines Medizinproduktes zu ermöglichen. Zum einen ist ein Rezept eine Urkunde, mit der nicht beliebig verfahren werden darf. Darüber hinaus dienen die Inhalte eines Rezeptes aber auch: zur geregelten Erhebung von Daten aus dem Arzneimittelbereich im Sinne der Transparenz und Wirtschaftlichkeit durch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen. Auch letzteren stehen die Daten nach 300 SGB V seit dem (GKV WOrG) zu. zur Erstellung von Informationen an die Vertragsärzte im Sinne einer Steuerung der Arzneimittelausgaben und einer Beratung zur wirtschaftlichen Verordnungsweise nach 73 Abs. 8 SGB V durch die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. zur Berechnung von arztgruppenspezifischen bzw. morbiditätsbezogenen Richtgrößen nach 84 SGB V sowie zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und Richtgrößenprüfung nach 84 und 106 SGB V. zur Meldung von Budgetdaten an das Bundesgesundheitsministerium durch die Krankenkassen. Die Abbildung zeigt die Felder, die der Vertragsarzt ausfüllen muss (Vorderseite), Abbildung diejenigen Angaben, die auf der Rückseite des Rezepts angegeben werden.

12 Abb Vom Vertragsarzt auszufüllende Rezeptfelder. 1) Ankreuzen ob der Patient von der Zuzahlung befreit ist oder nicht 2) Ankreuzen, wenn die Verschreibung in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr eingelöst werden muss. Die zuständige Krankenkasse trägt dann die Nachtdienstgebühr 3) Derzeit ohne besondere Bedeutung 4) Bei einem Unfall außerhalb der Arbeit anzukreuzen 5) Bei einem Arbeitsunfall anzukreuzen. Zuständig ist dann die entsprechende Berufsgenossenschaft 6) Statusangaben gemäß Bundesversorgungsgesetz 7) Bei Verordnung eines Hilfsmittels anzukreuzen; Hilfsmittel fallen nicht in das Ausgabenvolumen für Arzneimittel 8) Bei Verordnung oder Bezug von Impfstoff über Sprechstundenbedarf anzukreuzen. Impfstoffe fallen nicht in das Ausgabenvolumen für Arzneimittel 9) Anzukreuzen bei Bezug von Sprechstundenbedarf 10) Nur für den zahnärztlichen Bereich 11) Das Aut-idem-Feld ist durch den Arzt anzukreuzen, wenn nur das namentlich verordnete Arzneimittel durch die Apotheke abgegeben und keine Substitution erfolgen soll 12) Nur auszufüllen bei einem Unfall, bei dem evtl. andere Kostenträger zuständig sind

13 13) Feld für die Verordnung von bis zu drei Positionen von Arznei,- Heil- oder Hilfsmitteln oder Impfstoffen 14) Stempel der Praxis mit BSNR und LANR des verordnenden Arztes 15) Eigenhändige Unterschrift des verordnenden Arztes Abb Rezeptrückseite mit Angaben für die Hilfs- und Heilmittelbehandlung sowie Genehmigungsvermerke. 16) Unterschrift des Patienten für eine durchgeführte Heilmittelbehandlung 17) Genehmigungen etc. durch Krankenkassen (derzeit obsolet) 18) Stempel der abgebenden Stelle für die Lieferung von Hilfsmitteln

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