Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

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1 Herausgegeben von DB Schenker Rail Deutschland AG Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn GGVSEB und RID Aktueller Stand: Nachtrag 18 November 2010 TÜV Media GmbH

2 Verantwortlich für den Inhalt des RID: OTIF, Bern Die Daten und Informationen in diesem Werk wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Obwohl alles getan wurde, um die in diesem Werk enthaltenen Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell und korrekt zu halten, kann keine Garantie für Fehlerfreiheit gegeben werden. Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. Grundwerk 2003 ISBN Stand Nachtrag 18, November 2010 ISBN Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier 2010 DB Schenker Rail Deutschland AG, Mainz Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Railion Deutschland AG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

3 R I D Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) Anhang C Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Gültig ab 1. Januar 2011 Dieser Text ersetzt die Vorschriften vom 1. Januar Bemerkungen des Sekretariats der OTIF RID-Vertragsstaaten sind (Stand 30. Juni 2010): Albanien, Algerien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irak, Iran, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Marokko, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Syrien, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich. gedruckt in Deutschland

4 RID Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn Inhaltsverzeichnis Registerblatt Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt GGVSEB) vom 17. Juni 2009 Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) RID vom 1. Januar 2009 GGVSEB RID Inhaltsverzeichnis Allgemeine Vorschriften RID Teil 1 Klassifizierung RID Teil 2 Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen RID Teil 3 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen, RID ortsbeweglichen Tanks, Metalltanks und Tankcontainern aus faserverstärkten Kunststoffen Vorschriften für den Versand RID Teil 4 RID Teil 5 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), RID Großverpackungen und Tanks RID Teil 6 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung RID Teil 7 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

5 Seite 2 RID Inhaltsverzeichnis Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiffahrt RSEB (GGVSEB-Durchführungsrichtlinien) RSEB vom 3. September 2009 Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgut-Ausnahmeverordnung GGAV) vom 28. April 2003 Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) Anlage I des Anhangs B des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF) (RID-Ausnahmeverordnung RID-AusnV) RSEB GGAV RID AusnV Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (Gefahrgutbeförderungsgesetz GGBefG) vom 7. Juni 2009 (gültig ab ) GGBefG Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 26. März 1998 GbV N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

6 RID Inhaltsverzeichnis Seite 1-1 Inhaltsverzeichnis Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1.1 Geltungsbereich und Anwendbarkeit Aufbau Geltungsbereich Freistellungen Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Gasen Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von flüssigen Kraftstoffen Freistellungen in Zusammenhang mit Sondervorschriften oder mit in begrenzten oder freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern Freistellungen in Zusammenhang mit ungereinigten leeren Verpackungen Höchstzulässige Gesamtmenge je Wagen oder Großcontainer Freistellungen in Zusammenhang mit der Beförderung von Lithiumbatterien Anwendung von Freistellungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen Anwendbarkeit anderer Vorschriften Allgemeines Beförderungen in einer Transportkette, die eine See- oder Luftbeförderung einschließt Verwendung der für den Seeverkehr zugelassenen ortsbeweglichen Tanks des IMO-Typs Huckepackverkehr Beförderungen, die nicht auf der Schiene erfolgen Begriffsbestimmungen und Maßeinheiten Begriffsbestimmungen Maßeinheiten Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind Anwendungsbereich Art der Unterweisung Einführung Aufgabenbezogene Unterweisung Sicherheitsunterweisung Dokumentation 1-26 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

7 Seite 1-2 RID Inhaltsverzeichnis 1.4 Sicherheitspflichten der Beteiligten Allgemeine Sicherheitsvorsorge Pflichten der Hauptbeteiligten Absender Beförderer Empfänger Pflichten anderer Beteiligter Verlader Verpacker Befüller Betreiber eines Tankcontainers oder eines ortsbeweglichen Tanks Betreiber eines Kesselwagens Betreiber der Eisenbahninfrastruktur Entlader Abweichungen Zeitweilige Abweichungen Militärische Sendungen Übergangsvorschriften Verschiedenes Druckgefäße und Gefäße für Gase der Klasse Kesselwagen und Batteriewagen Tankcontainer, ortsbewegliche Tanks und MEGC (bleibt offen) Klasse Versandstücke, für die nach den Ausgaben 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 keine Bauartzulassung durch die zuständige Behörde erforderlich war Versandstücke, die nach den Vorschriften der Ausgaben 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) der IAEA Safety Series No. 6 zugelassen wurden Radioaktive Stoffe in besonderer Form, die nach den Ausgaben der IAEA Safety Series No. 6 von 1973, 1973 (in der geänderten Fassung), 1985 und 1985 (in der Fassung 1990) zugelassen wurden N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

8 RID Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Vorschriften für die Klasse Anwendungsbereich Strahlenschutzprogramm Qualitätssicherung Sondervereinbarung Radioaktive Stoffe mit weiteren gefährlichen Eigenschaften Nichteinhaltung Maßnahmen zur Kontrolle und zur sonstigen Unterstützung der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften Behördliche Gefahrgutkontrollen Amtshilfe Sicherheitsberater Liste der zuständigen Behörden und der von ihnen benannten Stellen Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern Administrative Kontrollen für die Anwendung der in Abschnitt beschriebenen Konformitätsbewertungen, wiederkehrenden Prüfungen, Zwischenprüfungen und außerordentlichen Prüfungen Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Konformitätsbewertungsverfahren für Gaspatronen Beförderungseinschränkungen durch die zuständigen Behörden Vorschriften für die Sicherung Allgemeine Vorschriften Unterweisung im Bereich der Sicherung Vorschriften für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial Interne Notfallpläne für Rangierbahnhöfe 1-68 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

9 Seite 1-4 RID Inhaltsverzeichnis Teil 2 Klassifizierung 2.1 Allgemeine Vorschriften Einleitung Grundsätze der Klassifizierung Zuordnung von nicht namentlich genannten Stoffen einschließlich Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle) Zuordnung von Proben Besondere Vorschriften für die einzelnen Klassen Klasse 1: Explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 2: Gase Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Gase Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.1: Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten selbstzersetzlichen Stoffe in Verpackungen Klasse 4.2: Selbstentzündliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 4.3: Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen 2-56 N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

10 RID Inhaltsverzeichnis Seite Klasse 5.1: Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 5.2: Organische Peroxide Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Verzeichnis der bereits zugeordneten organischen Peroxide in Verpackungen Klasse 6.1: Giftige Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 6.2: Ansteckungsgefährliche Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 7: Radioaktive Stoffe Begriffsbestimmungen Klassifizierung Allgemeine Vorschriften Bestimmung der Aktivitätswerte Bestimmung anderer Stoffeigenschaften Klassifizierung von Versandstücken oder unverpackten Stoffen Sondervereinbarungen Klasse 8: Ätzende Stoffe Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe Verzeichnis der Sammeleintragungen Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände Kriterien Nicht zur Beförderung zugelassene Stoffe und Gegenstände Verzeichnis der Eintragungen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

11 Seite 1-6 RID Inhaltsverzeichnis 2.3 Prüfverfahren Allgemeines Prüfung auf Ausschwitzen für Sprengstoffe des Typs A Prüfungen bezüglich der nitrierten Cellulosemischungen der Klasse Prüfungen der entzündbaren flüssigen Stoffe der Klassen 3, 6.1 und Bestimmung des Flammpunktes Bestimmung des Siedebeginns Prüfung zur Bestimmung des Gehalts an Peroxid Prüfung zur Bestimmung des Fließverhaltens Zuordnung metallorganischer Stoffe zu den Klassen 4.2 und N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

12 RID Inhaltsverzeichnis Seite 1-7 Teil 3 Verzeichnisse der gefährlichen Güter, Sondervorschriften und Freistellungen im Zusammenhang mit begrenzten und freigestellten Mengen 3.1 Allgemeines Einführung Offizielle Benennung für die Beförderung Lösungen oder Gemische Verzeichnisse der gefährlichen Güter Erläuterungen zur Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge Tabelle A: Verzeichnis der gefährlichen Güter in UN-numerischer Reihenfolge 3.2-A-1 Tabelle B: Verzeichnis der gefährlichen Güter in alphabetischer Reihenfolge 3.2-B Für bestimmte Stoffe oder Gegenstände geltende Sondervorschriften In begrenzten Mengen verpackte gefährliche Güter In freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter Freigestellte Mengen Verpackungen Prüfungen für Versandstücke Kennzeichnung der Versandstücke Höchste Anzahl Versandstücke in einem Wagen oder Container Dokumentation Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

13 Seite 1-8 RID Inhaltsverzeichnis Teil 4 Verwendung von Verpackungen, Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen und Tanks 4.1 Verwendung von Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen Allgemeine Vorschriften für das Verpacken gefährlicher Güter in Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen Zusätzliche allgemeine Vorschriften für die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Allgemeine Vorschriften für Verpackungsanweisungen Verzeichnis der Verpackungsanweisungen Anweisungen für die Verwendung von Verpackungen [ausgenommen Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen] Anweisungen für die Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Anweisungen für die Verwendung von Großverpackungen Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Gütern der Klasse 2 und von Gütern anderer Klassen, die der Verpackungsanweisung P 200 zugeordnet sind Besondere Vorschriften für das Verpacken organischer Peroxide der Klasse 5.2 und selbstzersetzlicher Stoffe der Klasse Verwendung von Verpackungen (ausgenommen Großpackmittel (IBC)) Verwendung von Großpackmitteln (IBC) Besondere Vorschriften für das Verpacken ansteckungsgefährlicher Stoffe der Klasse Besondere Vorschriften für das Verpacken von Stoffen der Klasse Allgemeines Vorschriften und Kontrollmaßnahmen für die Beförderung radioaktiver Stoffe mit geringer spezifischer Aktivität (LSA-Stoffe) und oberflächenkontaminierter Gegenstände (SCO-Gegenstände) Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten Sondervorschriften für die Zusammenpackung Verwendung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung nicht tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung ortsbeweglicher Tanks zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase Allgemeine Vorschriften für die Verwendung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anweisungen und Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks Allgemeines Anweisungen für ortsbewegliche Tanks Sondervorschriften für ortsbewegliche Tanks N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

14 RID Inhaltsverzeichnis Seite Verwendung von Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batteriewagen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich Vorschriften für alle Klassen Verwendung Füllungsgrad Betrieb Ungereinigte leere Tanks, Batteriewagen und MEGC Sondervorschriften für die Klasse Tankcodierung und -hierarchie Füllbedingungen und Prüfdrücke Betrieb Kontrollvorschriften für das Befüllen von Flüssiggaskesselwagen Sondervorschriften für die Klassen 3 bis Tankcodierung, rationalisierter Ansatz und Tankhierarchie Allgemeine Vorschriften Sondervorschriften Verwendung von Tankcontainern, einschließlich Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), deren Tankkörper aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) hergestellt sind Allgemeines Betrieb Verwendung und Betrieb der Saug-Druck-Tanks für Abfälle Verwendung Betrieb Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

15 Seite 1-10 RID Inhaltsverzeichnis Teil 5 Vorschriften für den Versand 5.1 Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Verwendung von Umverpackungen Ungereinigte leere Verpackungen [einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen], leere Tanks, leere Wagen und leere Container für Güter in loser Schüttung Zusammenpackung Allgemeine Vorschriften für die Klasse Beförderungsgenehmigung und Benachrichtigung Zulassung/Genehmigung durch die zuständige Behörde Bestimmung der Transportkennzahl (TI) und der Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI) Besondere Vorschriften für freigestellte Versandstücke Zusammenfassung der Vorschriften für Zulassung/Genehmigung und vorherige Benachrichtigung Kennzeichnung und Bezettelung Kennzeichnung von Versandstücken Bezettelung von Versandstücken Bezettelungsvorschriften Vorschriften für Gefahrzettel Anbringen von Großzetteln (Placards) sowie Kennzeichnungen Anbringen von Großzetteln (Placards) Allgemeine Vorschriften Anbringen von Großzetteln (Placards) an Großcontainern, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks Anbringen von Großzetteln (Placards) an Tragwagen, auf denen Großcontainer, MEGC, Tankcontainer oder ortsbewegliche Tanks befördert werden Anbringen von Großzetteln (Placards) an Wagen für die Beförderung in loser Schüttung, Kesselwagen, Batteriewagen und Wagen mit abnehmbaren Tanks Anbringen von Großzetteln (Placards) an Wagen, in denen nur Versandstücke befördert werden Anbringen von Großzetteln (Placards) an leeren Kesselwagen, Batteriewagen, MEGC, Tankcontainern und ortsbeweglichen Tanks sowie an leeren Wagen und Großcontainern für die Beförderung in loser Schüttung Beschreibung der Großzettel (Placards) Orangefarbene Kennzeichnung Allgemeine Vorschriften für die orangefarbene Kennzeichnung Beschreibung der orangefarbenen Tafeln 5-20 N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

16 RID Inhaltsverzeichnis Seite Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr Kennzeichen für erwärmte Stoffe Rangierzettel nach Muster 13 und Allgemeine Vorschriften Beschreibung der Rangierzettel nach Muster 13 und Orangefarbener Streifen Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe Dokumentation Allgemeine Vorschriften Beförderungspapier für die Beförderung gefährlicher Güter und damit zusammenhängende Informationen Allgemeine Angaben, die im Beförderungspapier enthalten sein müssen Zusätzliche oder besondere Angaben für bestimmte Klassen (bleibt offen) Form und zu verwendende Sprache Nicht gefährliche Güter Großcontainer- oder Wagenpackzertifikat Schriftliche Weisungen Aufbewahrung von Informationen über die Beförderung gefährlicher Güter Beispiel eines Formulars für die multimodale Beförderung gefährlicher Güter Sondervorschriften (gestrichen) Sondervorschriften für begaste Güterbeförderungseinheiten (CTU) (UN-Nummer 3359) 5-42 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

17 Seite 1-12 RID Inhaltsverzeichnis Teil 6 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen, Großpackmittel (IBC), Großverpackungen und Tanks 6.1 Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Vorschriften für Verpackungen Allgemeine Vorschriften Fässer aus Stahl Fässer aus Aluminium Fässer aus einem anderen Metall als Stahl oder Aluminium Kanister aus Stahl oder Aluminium Fässer aus Sperrholz (gestrichen) Fässer aus Pappe Fässer und Kanister aus Kunststoff Kisten aus Naturholz Kisten aus Sperrholz Kisten aus Holzfaserwerkstoffen Kisten aus Pappe Kisten aus Kunststoffen Kisten aus Stahl oder Aluminium Säcke aus Textilgewebe Säcke aus Kunststoffgewebe Säcke aus Kunststofffolie Säcke aus Papier Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Kombinationsverpackungen (Glas, Porzellan oder Steinzeug) Zusammengesetzte Verpackungen Feinstblechverpackungen Prüfvorschriften für Verpackungen Durchführung und Wiederholung der Prüfungen Vorbereitung der Verpackungen für die Prüfungen Fallprüfung Dichtheitsprüfung Innendruckprüfung (hydraulisch) N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

18 RID Inhaltsverzeichnis Seite Stapeldruckprüfung Zusatzprüfung auf Permeation für Fässer und Kanister aus Kunststoff nach Unterabschnitt sowie für Kombinationsverpackungen (Kunststoff) mit Ausnahme von Verpackungen 6HA1 nach Unterabschnitt zur Beförderung von flüssigen Stoffen mit einem Flammpunkt 60 C Prüfbericht Standardflüssigkeiten für den Nachweis der chemischen Verträglichkeit von Verpackungen, einschließlich Großpackmitteln (IBC), aus Polyethylen nach Absatz bzw Bau- und Prüfvorschriften für Druckgefäße, Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Allgemeine Vorschriften Auslegung und Bau Werkstoffe Bedienungsausrüstung Zulassung von Druckgefäßen Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Anforderungen an Hersteller Anforderungen an Prüfstellen Vorschriften für UN-Druckgefäße Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung Werkstoffe Bedienungsausrüstung Wiederkehrende Prüfung System für die Konformitätsbewertung und Zulassung für die Herstellung von Druckgefäßen Zulassungssystem für die wiederkehrende Prüfung von Druckgefäßen Kennzeichnung von nachfüllbaren UN-Druckgefäßen Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren UN-Druckgefäßen Kennzeichnung von UN-Metallhydrid-Speichersystemen Gleichwertige Verfahren für die Konformitätsbewertung und die wiederkehrende Prüfung Vorschriften für Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind Auslegung und Bau (bleibt offen) Bedienungsausrüstung Erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Zulassung von Druckgefäßen Anforderungen an Hersteller Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

19 Seite 1-14 RID Inhaltsverzeichnis Anforderungen an Prüfstellen Kennzeichnung von nachfüllbaren Druckgefäßen Kennzeichnung von nicht nachfüllbaren Druckgefäßen Vorschriften für in Übereinstimmung mit in Bezug genommenen Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind Auslegung, Bau und erstmalige Prüfung Wiederkehrende Prüfung Vorschriften für nicht in Übereinstimmung mit in Bezug genommenen Normen ausgelegte, gebaute und geprüfte Druckgefäße, die keine UN-Druckgefäße sind Werkstoffe Bedienungsausrüstung Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel aus Metall Zusätzliche Vorschriften für Druckgefäße aus Aluminiumlegierungen für verdichtete, verflüssigte, gelöste Gase und nicht unter Druck stehende Gase, die besonderen Vorschriften unterliegen (Gasproben), sowie für Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten, mit Ausnahme von Druckgaspackungen und Gefäßen, klein, mit Gas (Gaspatronen) Druckgefäße aus Verbundwerkstoffen Verschlossene Kryo-Behälter Allgemeine Vorschriften für Druckgaspackungen, Gefäße, klein, mit Gas (Gaspatronen) und Brennstoffzellen-Kartuschen mit verflüssigtem entzündbarem Gas Auslegung und Bau Flüssigkeitsdruckprüfung Dichtheitsprüfung Verweis auf Normen Bau- und Prüfvorschriften für Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A der Klasse Allgemeines Vorschriften für Verpackungen Codierung für die Bezeichnung des Verpackungstyps Kennzeichnung Prüfvorschriften für Verpackungen Bau-, Prüf- und Zulassungsvorschriften für Versandstücke und Stoffe der Klasse (bleibt offen) Allgemeine Vorschriften (bleibt offen) Vorschriften für freigestellte Versandstücke Vorschriften für Industrieversandstücke Vorschriften für Versandstücke, die Uranhexafluorid enthalten N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

20 RID Inhaltsverzeichnis Seite Vorschriften für Typ A-Versandstücke Vorschriften für Typ B(U)-Versandstücke Vorschriften für Typ B(M)-Versandstücke Vorschriften für Typ C-Versandstücke Vorschriften für Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten Prüfmethoden und Nachweisverfahren Prüfung der Unversehrtheit der dichten Umschließung und der Strahlungsabschirmung und Bewertung der Kritikalitätssicherheit Aufprallfundament für die Fallprüfungen Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter normalen Beförderungsbedingungen Zusätzliche Prüfungen für Typ A-Versandstücke für flüssige Stoffe und Gase Prüfungen zum Nachweis der Widerstandsfähigkeit unter Unfall-Beförderungsbedingungen Gesteigerte Wassertauchprüfung für Typ B(U)- und Typ B(M)-Versandstücke mit einem Inhalt von mehr als 10 5 A 2 und für Typ C-Versandstücke Wassereindringprüfung für Versandstücke mit spaltbaren Stoffen Prüfungen für Typ C-Versandstücke Prüfungen für Verpackungen, die für mindestens 0,1 kg Uranhexafluorid ausgelegt sind Zulassung der Bauart von Versandstücken und Stoffen Antrag und Beförderungsgenehmigung für radioaktive Stoffe Bau- und Prüfvorschriften für Großpackmittel (IBC) Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich (bleibt offen) (bleibt offen) Codierungssystem für die Kennzeichnung von IBC Kennzeichnung Grundkennzeichnung Zusätzliche Kennzeichnung Übereinstimmung mit dem Bauartmuster Kennzeichnung von wiederaufgearbeiteten Kombinations-IBC (31HZ1) Bauvorschriften Allgemeine Vorschriften Prüfungen, Bauartgenehmigung und Inspektion Besondere Vorschriften für IBC Besondere Vorschriften für metallene IBC Besondere Vorschriften für flexible IBC Besondere Vorschriften für starre Kunststoff-IBC Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

21 Seite 1-16 RID Inhaltsverzeichnis Besondere Vorschriften für Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter Besondere Vorschriften für IBC aus Pappe Besondere Vorschriften für IBC aus Holz Prüfvorschriften für IBC Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen Bauartprüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Hebeprüfung von unten Hebeprüfung von oben Stapeldruckprüfung Dichtheitsprüfung Hydraulische Innendruckprüfung Fallprüfung Weiterreißprüfung Kippfallprüfung Aufrichtprüfung Vibrationsprüfung Prüfbericht Bau- und Prüfvorschriften für Großverpackungen Allgemeines Codierung für die Bezeichnung des Typs der Großverpackung Kennzeichnung Grundkennzeichnung Beispiele für die Kennzeichnung Besondere Vorschriften für Großverpackungen Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Metall Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus flexiblen Werkstoffen Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus starrem Kunststoff Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Pappe Besondere Vorschriften für Großverpackungen aus Holz Prüfvorschriften für Großverpackungen Durchführung und Häufigkeit der Prüfungen Vorbereitung für die Prüfungen Prüfvorschriften Zulassung und Prüfbericht N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

22 RID Inhaltsverzeichnis Seite Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks und von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von Stoffen der Klassen 1 und 3 bis Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Sicherheitseinrichtungen Druckentlastungseinrichtungen Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Schmelzsicherungen Berstscheiben Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von nicht tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Bodenöffnungen Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

23 Seite 1-18 RID Inhaltsverzeichnis Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks zur Beförderung von tiefgekühlt verflüssigten Gasen Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Auslegungskriterien Mindestwanddicke des Tankkörpers Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge und Einstellung von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für ortsbewegliche Tanks Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von UN-Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC), die für die Beförderung nicht tiefgekühlter Gase vorgesehen sind Begriffsbestimmungen Allgemeine Vorschriften für die Auslegung und den Bau Bedienungsausrüstung Druckentlastungseinrichtungen Abblasmenge von Druckentlastungseinrichtungen Kennzeichnung von Druckentlastungseinrichtungen Anschlüsse für Druckentlastungseinrichtungen Anordnung von Druckentlastungseinrichtungen Füllstandsanzeigevorrichtungen Traglager, Rahmen, Hebe- und Befestigungseinrichtungen für MEGC Baumusterzulassung Prüfung Kennzeichnung N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

24 RID Inhaltsverzeichnis Seite Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Kesselwagen, abnehmbaren Tanks, Tankcontainern und Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehältern), deren Tankkörper aus metallenen Werkstoffen hergestellt sind, sowie von Batteriewagen und Gascontainern mit mehreren Elementen (MEGC) Anwendungsbereich Vorschriften für alle Klassen Bau Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Vorschriften für Tanks, die nach in Bezug genommenen Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Vorschriften für Tanks, die nicht nach in Bezug genommenen Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften für die Klasse Bau von Tankkörpern Ausrüstung Zulassung des Baumusters Prüfungen Kennzeichnung Vorschriften für Batteriewagen und MEGC, die nach in Bezug genommenen Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Vorschriften für Batteriewagen und MEGC, die nicht nach in Bezug genommenen Normen ausgelegt, gebaut und geprüft sind Sondervorschriften Vorschriften für die Werkstoffe und den Bau von Tankkörpern von Kesselwagen und Tankcontainern, für die ein Prüfdruck von mindestens 1 MPa (10 bar) vorgeschrieben ist, sowie von Tankkörpern von Kesselwagen und Tankcontainern zur Beförderung tiefgekühlt verflüssigter Gase der Klasse Werkstoffe und Tankkörper Prüfvorschriften Bestimmung der Kerbschlagzähigkeit Verweis auf Normen Vorschriften für die Auslegung, den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung des Baumusters, die Prüfung und die Kennzeichnung von Tankcontainern, einschließlich Tankwechselaufbauten (Tankwechselbehälter), aus faserverstärkten Kunststoffen (FVK) Allgemeines Bau Ausrüstungsteile Prüfung und Zulassung des Baumusters Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

25 Seite 1-20 RID Inhaltsverzeichnis Prüfungen Kennzeichnung Vorschriften für den Bau, die Ausrüstung, die Zulassung, die Prüfung und die Kennzeichnung von Saug-Druck-Tanks für Abfälle Allgemeines Bau Ausrüstung Prüfungen Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Schüttgut-Containern Begriffsbestimmung Anwendungsbereich und allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von Containern, die dem CSC entsprechen und als Schüttgut-Container verwendet werden Vorschriften für die Auslegung, den Bau und die Zulassung von Schüttgut-Containern, die keine Container gemäß CSC sind N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

26 RID Inhaltsverzeichnis Seite 1-21 Teil 7 Vorschriften für die Beförderung, die Be- und Entladung und die Handhabung 7.1 Allgemeine Vorschriften Vorschriften für die Beförderung in Versandstücken Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung Allgemeine Vorschriften Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts a) Sondervorschriften für die Beförderung in loser Schüttung bei Anwendung des Unterabschnitts b) Vorschriften für die Beförderung in Tanks Vorschriften für die Be- und Entladung und die Handhabung Allgemeine Vorschriften Zusammenladeverbote Schutzabstand Vorsichtsmaßnahmen bei Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln (bleibt offen) (bleibt offen) Handhabung und Verstauung Reinigung nach dem Entladen (bleibt offen) (bleibt offen) Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter Vorschriften für den Versand als Expressgut Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug) 7-20 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn N 18

27 Seite 1-22 RID Inhaltsverzeichnis Nicht offizieller Teil des RID Prüfvorschriften für Kunststoffgefäße 1 N 18 Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn

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