Februar 2017 IW - Michael Warburg 1. Erwartungen und Vorgaben aus Sicht der Schnittstelle Handel-Verbraucher
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1 Februar 2017 IW - Michael Warburg 1 Erwartungen und Vorgaben aus Sicht der Schnittstelle Handel-Verbraucher Michael Warburg /Februar 2017
2 Gliederung Februar 2017 IW - Michael Warburg 2 1. Einleitung 2. Definition der Schnittstellen 3. Erwartungen und Rahmenbedingungen 4. Fazit
3 Einleitung Februar 2017 IW - Michael Warburg 3 Handel als Schnittstelle zum Verbraucher Maßgeblich geprägt ist das Handeln durch Eigenverantwortung und die Sicht und Erwartungen der Verbraucher (Verbraucherverbände, Testmedien, NGO s, Kundenreaktionen ) Betriebswirtschaftliche Belange müssen bis zu einem gewissen Grad zurückstehen (BPA-Thermopapier, Tierschutz, Nachhaltigkeit ) Diese Erwartungen der Schnittstelle B2C müssen umgesetzt werden an der Schnittstelle B2B
4 Definitionen Schnittstellen Februar 2017 IW - Michael Warburg 4 B2B Schnittstellen des Handels Wer ist B und wer ist B? Klassischer Handel mit Markenprodukten Eigenmarkenhandel (Copacking) Herstellung der Eigenmarken
5 Februar 2017 IW - Michael Warburg 5 Verbraucherschutz und Rückstände von Mineralöl Problem Mineralölrückstände aus und durch Verpackungen sowie weiteren Kontaminationsquellen wurden im Lebensmittel und Verpackungsmaterial nachgewiesen Maßnahmen Verpackungen mit Sperrschichten oder Innenbeutel oder Komplettumstellung z.b. auf Glas. Stellte sich aber als nicht ausreichend heraus. Die gesamte Wertschöpfungskette einschließlich Agrarbereich ist zu untersuchen um mögliche Eintragswege auszuschließen
6 Februar 2017 IW - Michael Warburg 6 Rechtssicherheit Problem Rechtliche Grundlage zur Bewertung liegt nicht vor. Weder Verpackung, Druckfarben oder das Lebensmittel selbst sind Gegenstand verbindlicher Mineralölregelungen. Nur die allgemeinen Anforderungen, dass ein Lebensmittel nicht geeignet sein darf, die Gesundheit zu gefährden, stellen die unbestimmte Rechtsgrundlage dar. Maßnahme Gemeinschaftliche Mineralölregelung. Hoffentlich erfolgt im Jahr 2019 erster EU- Entwurf nach der jetzt vereinbarten Testphase. Bis dahin ist eine individuelle Bewertung der Produkte erforderlich. Verschiedene Grundlagen zur Bewertung müssen herangezogen werden. Entsprechend der Bewertung sind Anforderungen zu formulieren.
7 Februar 2017 IW - Michael Warburg 7 Risikobewertung und Festlegung von Vorgaben durch den Handel Frage Was soll Grundlage individueller Vorgaben (Eingreifwerte/Grenzwerte) sein? Welche Aspekte sollen berücksichtigt werden? Wer soll die Bewertung vornehmen? Ist das die Erwartung des Verbrauchers? Antwort Eine fachliche Bewertung durch Experten ist erforderlich. Ergebnis ist vorrangig die Festlegung eines ADI- (Acceptable Daily Intake) oder ETD-Wertes (erlaubte Tagesdosis) oder eines ARfD-Wertes (akute Referenzdosis) wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert. Nur auf Grundlage dieser wissenschaftlichen Daten ist eine Abschätzung auf Produkt-, Produktkategorieoder Gesamtlebensmittel-Ebene möglich. Diese Abschätzung ersetzt eine nicht formulierte oder überzogene (0-Toleranz) des Verbrauchers bzw. seiner Vertretung.
8 Februar 2017 IW - Michael Warburg 8 Risikobewertung und Festlegung von Vorgaben durch den Handel müssen an den Hersteller weitergegeben werden Problem Auswahl der Bewertungsgrundlagen soll alle Aspekte wie Gesundheitsschutz, Praktikabilität, Akzeptanz und betriebswirtschaftliche Anforderungen berücksichtigen. Fachliche Bewertung muss im Einzelfall erfolgen. Anschließend ist die formale Umsetzung sicherzustellen. Handel als Schnittstellenvermittler zwischen Hersteller - Verbraucher Maßnahme Da derartige umfängliche Bewertungen nicht zum originäre Kompetenzgebiet des Handels zählen, ist externe Beratung erforderlich (z.b. durch Interessenvertretungen). Gestützt ist dies insbesondere auf die Risikobewertung und Gefahrenanalyse der Experten.
9 Februar 2017 IW - Michael Warburg 9 Vermittlung der Erwartungen und Vorgaben des Handels/Verbrauchers an den Hersteller Problem Wie können eigene Erwartungen und die Erwartungen der Verbraucher durch den Einzelhandel an den Hersteller herangetragen/weitergegeben werden. Maßnahme In Form von Produktanforderungen oder Spezifikationen werden Anforderungen auf Grundlage der Ergebnisse der Bewertungen festgehalten. Im Idealfall sind diese Vereinbarungen zwischen Handel und Hersteller deckungsgleich mit den Erwartungen der Verbraucher. Beispiel: Keine mineralölhaltige Druckfarben einsetzen. Die Verpackung enthält eine Barriereschicht, die einen Übergang auf das Produkt verhindert. Rückstände von Mineralöl dürfen im Lebensmittel folgende Werte nicht überschreiten:(anlehnung an Referentenentwurf) MOSH C20 C25 (C35) max. 2 mg/kg MOAH C16 C25 (C35) max. 0,5 mg/kg
10 Februar 2017 IW - Michael Warburg 10 Sicherstellung der vereinbarten Rahmenbedingungen Problem: Wird und wenn ja wie werden die Einhaltung, der Fortschritt und technische Entwicklung der Rahmenbedingungen kontrolliert? Antwort: Regelmäßiges Monitoring der Gehalte durch eigene Einrichtungen oder Dienstleister. Grundlage der Beurteilung sind die vereinbarten Anforderungen. Fortschritte in der Wertschöpfungskette (insbesondere Agrarbereich, Supply chain und Analytik) werden regelmäßig abgerufen und auf Umsetzungsmöglichkeit und -notwendigkeit geprüft. Ergebnisse fließen in ein Minimierungskonzept ein.
11 Fazit Februar 2017 IW - Michael Warburg 11 Fazit: Wissen um Mineralölrückstände und deren Analytik entwickeln sich ständig. Alles sind nur Momentaufnahmen. Dies gilt auch für Rechtsvorschriften, die einer ständigen Prüfung und Aktualisierung bedürften wenn sie denn kommen. Übertriebene Forderungen wie Null-Toleranzen sind nicht zielfördernd. Ebenso stellen NGO-getriebene überzogene Forderungen keinen Lösungsansatz dar. Gemeinsames Minimierungskonzept Handel-Hersteller muss aufgelegt werden. Realistische Anforderungen sind notwendig, die im Einzelfall angepasst werden können. Z.B. Eingreif- anstelle starrer Grenzwerte. Information und Aufklärung an den Verbraucher ist erforderlich, wenn die Schnittstelle B2C funktionieren soll. Dazu gehört auch der Hinweis auf z.b. Wirkung küchentechnischer Verfahren.
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