Treuhänder/in mit eidgenössischem Fachausweis
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- Hartmut Beckenbauer
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1 KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Aabachstrasse 7, CH-6300 Zug, T , F , info.wbz@vd.zg.ch Treuhänder/in mit eidgenössischem Fachausweis Lehrgang zur Vorbereitung auf die eidgenössische Berufsprüfung für Treuhänder Juni 2011
2 Inhaltsverzeichnis 1. Berufsbild Voraussetzungen und Perspektiven Zielpublikum Vorbildung und Praxisanforderung Weiterbildung Ausbildung und Fächerübersicht Berufsprüfung Träger Organisation und Durchführung Prüfungsfächer Beurteilung Prüfungswiederholung Fachausweis, Titel Organisation Lehrgangsdauer Unterrichtszeiten Promotionsregelement Promotionsprüfungen Provisorium Empfehlung Absenz Hilfsmittel Prüfungen während den Semestern Kosten Semestergeld Probeprüfungen Lehrmittel Eidg. Prüfungsgebühr Abmeldung und Kündigung Reglement und Wegleitung Anmeldung, Lehrgangsdurchführung und Zulassung Auskunft...9 2
3 1. Berufsbild Der Inhaber, die Inhaberin des Fachausweises Treuhand ist in der Lage, eine qualifizierte Funktion im gesamten Aufgabenbereich des Treuhandwesens zu übernehmen. Sie/er ist gewohnt, selbständig zu arbeiten. Sie/er kann Kunden, vor allem solche aus dem Bereich der privaten Haushalte und der KMU-Betriebe, umfassend beraten. Die Berufsprüfung für Treuhand stellt die massgebliche Qualifikation für die Tätigkeiten in der allgemeinen Treuhandpraxis dar und verlangt neben dem theoretischen Wissen eine vertiefte praktische Berufserfahrung. Das Prüfungsniveau setzt die Fähigkeiten zu gedanklichem Durchdringen von Problemen und anspruchsvollen Aufgaben sowie zu analytischer und vernetzter Denkweise voraus. Ferner werden Kombinationsvermögen im Zusammenhang mit Zahlen und zu gedanklichem Durchdringen eines Problems sowie zur Formulierung der Lösungen verlangt. Verständliches Formulieren und Präsentieren von einfacheren schriftlichen und mündlichen Berichten gehören ebenfalls dazu. Die Inhaber des Fachausweises sind in der Lage, als Assistenten von Mandatsleitern qualifizierte und verantwortliche Tätigkeiten im Bereich Treuhandwesen, Steuern oder Revision zugunsten von kleinen und mittleren Betrieben auszuüben. In vielen Fällen ist die Berufsprüfung die Grundlage zur Weiterbildung zum eidg. dipl. Treuhandexperten, eidg. dipl. Steuerexperten oder eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer. 2. Voraussetzungen und Perspektiven 2.1 Zielpublikum Die Ausbildung richtet sich an Angestellte von Treuhand- und Revisionsgesellschaften sowie der Verwaltung, welche die nachfolgenden Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung gemäss Reglement erfüllen und sich auf die Berufsprüfung für Treuhänder/innen vorbereiten. 2.2 Vorbildung und Praxisanforderung Über die Prüfungsvorbereitung macht die Prüfungsordnung keinerlei Vorschriften. Eine erfolgreiche Vorbereitung erfordert jedoch eine systematische und gründliche Ausbildung. Es sei darauf hingewiesen, dass die eidgenössische Berufsprüfung kein Abschlussexamen der besuchten Schule ist. Zur Zulassung für die eidg. Prüfung müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Eidg. Fähigkeitsausweis (in der Regel als Kauffrau/-mann) Vom Bund als gleichwertig anerkannter Ausweis, z.b. Diplom einer vom Bund anerkannten Handelsmittelschule oder ein von schweizerischen Hochschulen anerkannter Maturitätsausweis 4 jährige Fachpraxis nachweist Zulassungsprüfung erfolgreich absolviert Die vier Jahre kaufm. Praxis müssen bis zum 30. September des Prüfungsjahres der Hauptprüfung erbracht sein. Die vorgeschriebene Fachpraxis stellt eine absolut unterste Grenze dar. Da die ausgedehnte Erfahrung im Rahmen von selbständig betreuten, anspruchsvollen Aufgaben für den Prüfungserfolg von grosser Bedeutung ist, reichen vier Jahre kaufmännische Fachpraxis nur knapp zum erfolgreichen Bestehen aus. Der Prüfungserfolg wird sicherer erreicht, wenn auf einer breiten Erfahrung aufgebaut wird. 3
4 Massgebend für die Zulassung an die eidg. Prüfungen sind Reglement und Wegleitung 2011 über die Berufsprüfung für Treuhänder, welche unter als PDF-Dokumente zur Verfügung stehen. Es ist Sache der Lehrgangsteilnehmenden, selbst abzuklären, ob sie die Zulassung zur eidg. Berufsprüfung erfüllen. Wir empfehlen dringend, in Zweifelsfällen die Zulassung zur Berufsprüfung vor Beginn des Lehrgangs schriftlich abzuklären. 2.3 Weiterbildung Wer den eidgenössischen Fachausweis für Treuhänder/innen besitzt, ist berechtigt, auf einer nächsten Stufe die höhere Fachprüfung für Treuhandexperten, Steuerexperten oder Wirtschaftsprüfer abzulegen. 3. Ausbildung und Fächerübersicht Der Lehrgang beginnt bei genügender Teilnehmerzahl jedes Jahr und dauert fünf Semester. Der Unterricht findet in geschlossenen Klassen an einem Abend (ausnahmsweise auch an einem zweiten Abenden) und am Samstag statt. Wir erwarten von den Teilnehmenden regelmässigen Unterrichtsbesuch, aktive Mitarbeit und die Bereitschaft, die für das Lösen der Hausaufgaben notwendige Zeit aufzubringen. Der Stoff wird durch Praktiker aus den entsprechenden Fachgebieten vermittelt. Nach Erarbeiten der Grundlagen werden Prüfungsaufgaben in Gruppen und in Einzelarbeit gelöst, korrigiert und besprochen. Vorausgesetzt wird, dass die Teilnehmenden im Wesentlichen mit dem Stoffgebiet der kaufmännischen Lehrabschlussprüfung vertraut sind. Deshalb werden im Rahmen von Lehrstoff und Lektionen, die der Wegleitung zur Treuhänder-Prüfung entsprechen, Schwerpunkte gesetzt. Einzelne Gebiete, die Gegenstand der Prüfung sein könnten, werden zum Teil, das heisst im Sinne einer Vertiefung behandelt. Unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufsprüfung ist die weitergehende Verarbeitung des Stoffes im Selbststudium. Fach 1. Jahr 2. & 3. Jahr Lektionen Recht X 80 Personaladministration X 60 Rechnungswesen X X 200 Steuern X X 170 Revision X 50 Unternehmens- und Wirtschaftsberatung X 130 Lernunterstützung und Standortbestimmungen X X 40 Total Lektionen (ca.) 730 4
5 4. Berufsprüfung 4.1 Träger Die folgenden Organisationen der Arbeitswelt bilden die Trägerschaft: Treuhand- Kammer, Schweizerischer Treuhänder-Verband, Schweizerische Steuerkonferenz, Kaufmännischer Verband Schweiz. Diese stehen unter Aufsicht des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie (BBT). 4.2 Organisation und Durchführung Die Berufsprüfung wird vom obigen Träger durchgeführt und findet jährlich jeweils im Herbst statt. 4.3 Prüfungsfächer Prüfungsteile der eidg. Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung wird schriftlich durchgeführt, umfasst folgende Prüfungsteile und dauert: Recht - 75 Minuten Personaladministration - 75 Minuten Rechnungswesen Grundlagen - 75 Minuten Steuern Grundlagen - 75 Minuten Prüfungsteile der eidg. Hauptprüfung Die Hauptprüfung gliedert sich in eine schriftliche und in eine mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächer: Steuern Minuten Rechnungswesen Minuten Revision Minuten Unternehmens- und Wirtschaftsberatung Minuten Diese Fächer werden schriftlich geprüft, verteilt auf 1 bis 2 Tage. Die mündliche Prüfung dauert 45 Minuten und erstreckt sich auf mindestens drei Prüfungsteile der schriftlichen Hauptprüfung und der Zulassungsprüfung. Die Prüfungskommission entscheidet über die Gleichwertigkeit abgeschlossener Prüfungsteile bzw. Module anderer Prüfungen auf Tertiärstufe sowie über die allfällige Dispensation von den entsprechenden Prüfungsteilen. 4.4 Beurteilung Der Kandidat erhält in jedem Prüfungsfach eine Note von 1-6. Die Noten 4 und höher bezeichnen genügende Leistungen. Andere als halbe Zwischennoten sind nicht zulässig. Bedingungen zum Bestehen der Zulassungsprüfung Die Zulassungsprüfung gilt als bestanden, wenn in der Gesamtnote mindestens die Note 4,0 erreicht wird. Bedingungen zum Bestehen der Hauptprüfung Die Hauptprüfung ist bestanden, wenn in der Gesamtnote mindestens die Note 4,0 erreicht wird. Die Noten der Zulassungsprüfung werden für die Hauptprüfung nicht übernommen. 5
6 4.5 Prüfungswiederholung Wer die Zulassungsprüfung nicht bestanden hat, kann diese insgesamt oder einzelne Prüfungsteile wiederholen. Es gelten die pro Prüfungsteil besseren Noten. Wer die Hauptprüfung nicht bestanden hat, kann diese zweimal wiederholen. Die zweite Hauptprüfung bezieht sich auf die Prüfungsteile, in denen bei der ersten Hauptprüfung nicht mindestens die Note 5,0 erzielt wurde, die dritte dagegen auf alle Prüfungsteile der zweiten Hauptprüfung. 4.6 Fachausweis, Titel Wer die Hauptprüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser wird vom BBT ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet. Die Fachausweisinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen: Treuhänderin / Treuhänder mit eidgenössischem Fachausweis 5. Organisation 5.1 Lehrgangsdauer Der Lehrgang beginnt im Oktober und dauert fünf Semester (rund 750 Lektionen à 45 Minuten) 5.2 Unterrichtszeiten Der Unterricht findet wie folgt statt: 1./2. Semester: Vorbereitung auf die Zulassungsprüfung (Oktober bis August) Oktober - August; Samstag, Uhr und Mittwoch, Uhr Semester: Vorbereitung auf die eidg. Prüfung Samstag, Uhr und Mittwoch, Uhr Der regelmässige Besuch des Unterrichts ist Voraussetzung für ein erfolgreiches Bestehen der Prüfung. Absenzen sind dem Schulsekretariat zu melden. Bei vielen unentschuldigten Absenzen behält sich die Schulleitung vor, Teilnehmer nicht ins nächste Semester zuzulassen oder vom Unterricht auszuschliessen. 6
7 6. Promotionsregelement 6.1 Promotionsprüfungen Diese finden KBZ-intern statt. Die obligatorischen Prüfungshalbtage sind auf Ende des 1., 3. und 4. Semesters geplant. Geprüft werden die bis zum Prüfungszeitpunkt behandelten Themen. Je Fach ergibt sich eine auf eine Dezimalstelle gerundete Note. Aus diesen Fachnoten wird die Promotionsprüfungsnote errechnet, welche auf eine halbe Note gerundet wird. Die Ergebnisse werden in Form eines Notenattestes spätestens vier Wochen nach der Promotionsprüfung abgegeben. Eine Aufnahme neuer Kursteilnehmenden in laufende Lehrgänge erfolgt grundsätzlich über das Bestehen der vor dem jeweiligen Semester stattfindenden Promotionsprüfung. Definitiv ins nächste Semester aufgenommen wird, wer im Gesamtdurchschnitt mindestens die Note 4,0 höchstens zwei Fachnoten unter 4,0 keine Fachnote unter 3,0 erreicht. 6.2 Provisorium Wer obige Bedingungen nicht erfüllt, wird provisorisch ins nächste Semester aufgenommen. Wer diese Bedingungen in einem nachfolgenden Semester ein zweites Mal nicht erfüllt, wird nicht in das nächste Semester aufgenommen. Diese Kandidatin oder dieser Kandidat hat die Möglichkeit, das Semester zu repetieren. 6.3 Empfehlung Für die eidg. Prüfung: Aufgrund der Ergebnisse der Promotionsprüfung des 1 bzw. 4. Semesters werden folgende Empfehlungen für die eidg. Prüfung (Zulassungsprüfung bzw. Hauptprüfung) erteilt. A = gute Prüfungsaussichten B = mit entsprechendem Einsatz Aussicht auf Erfolg C = keine Erfolgsaussichten 6.4 Absenz Am Prüfungstag: In begründeten Ausnahmefällen (Krankheit/Unfall) kann eine verpasste Prüfung nachgeholt werden. Dafür wird eine Abmeldung vor dem Prüfungstermin und ein entsprechender Nachweis (Arztzeugnis) vorausgesetzt. Durch Nachprüfungen entstehende Zusatzkosten können den betreffenden Prüfungskandidaten belastet. 6.5 Hilfsmittel An Prüfungen: Die Richtlinien werden frühzeitig vor der jeweiligen Prüfung bekannt gegeben. Grundsätzlich gelten die Regeln der eidg. Prüfung ( 6.6 Prüfungen während den Semestern Je Fach und Semester wird mindestens eine Prüfung durchgeführt und benotet. Diese dienen der Lernfortschrittskontrolle und ermöglichen den Studierenden die Überprüfung des Ausbildungsstandes und den Dozierenden die Feststellung des Unterrichtserfolges. Es werden keine Zeugnisse erstellt. 7
8 7 Kosten 7.2 Semestergeld Die Höhe des Semestergeldes entnehmen Sie bitte dem Beiblatt. Die Studiengebühr wird am Anfang jedes Semesters in Rechnung gestellt. 7.3 Probeprüfungen Diese Prüfungen sind obligatorisch und grundsätzlich kostenlos. Allfällig erforderliche Nachprüfungen jedoch sind nach Aufwand kostenpflichtig. Bei ungenügenden Leistungen oder bei unentschuldigtem Fernbleiben behalten wir uns das Recht vor, Teilnehmer vom weiteren Besuch des Lehrgangs auszuschliessen. 7.4 Lehrmittel Die Kosten für Lehrmittel betragen je Semester durchschnittlich etwa Fr Diese sind im Kursgeld nicht inbegriffen. 7.5 Eidg. Prüfungsgebühr Die Prüfungsgebühr wird vom Träger der Prüfung erhoben und ist im Semestergeld nicht enthalten. Den aktuellen Betrag entnehmen Sie bitte den Anmeldeinformationen. Es besteht keine Verpflichtung an der Berufsprüfung teilzunehmen. 8 Abmeldung und Kündigung Massgebend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind integraler Bestandteil des Ausbildungsvertrages (siehe Anmeldeformular). 9 Reglement und Wegleitung Aktuelle Informationen wie Wegleitung, Prüfungsreglement sowie Hinweise zu den nächsten Prüfungen können Sie an folgender Stelle abrufen: Sie werden aber auch am Informationsabend und am ersten Unterrichtstag abgegeben. 10 Anmeldung, Lehrgangsdurchführung und Zulassung Ihre Anmeldung richten Sie bitte mit dem beigelegten Anmeldeformular an das Sekretariat Weiterbildung des Kaufmännischen Bildungszentrums Zug. Wir weisen darauf hin, dass eine Durchführung des Lehrgangs nur dann möglich ist, wenn genügend Anmeldungen vorliegen. Zum Lehrgang werden vorrangig jene Personen zugelassen, welche die Bedingungen für eine Prüfungszulassung erfüllen. Interessenten, bei denen dies nicht der Fall ist, können den Lehrgang nur nach Rücksprache mit der Schulleitung besuchen. In Zweifelsfällen empfehlen wir, die Zulassung zur Berufsprüfung vor Lehrgangsbeginn schriftlich abzuklären. Auskünfte erteilt: Zentralsekretariat KV Schweiz Ressort höhere Prüfungen Postfach Zürich Tel.: Mail: berufsbildung@kvschweiz.ch 8
9 11 Auskunft Für weitere Fragen zur Ausbildung empfehlen wir unseren Informationsabend. Ferner stehen Ihnen das Sekretariat und der Lehrgangsleiter gerne zur Verfügung. Lehrgangsleiter: Herr Reto Wegmüller Administration: Frau Doris Zingg Tel Kaufmännisches Bildungszentrum Zug Weiterbildung Aabachstrasse Zug Tel Fax info.kbz@vd.zg.ch Internet 9
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