Kanzleiprofil des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Berlin, Frankfurt (O), Augsburg 2014/2015

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1 Kanzleiprofil des Anwaltsbüros [Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Berlin, Frankfurt (O), Augsburg 2014/2015 I. Büroentwicklung Das Anwaltsbüro Gaßner, Groth, Siederer & Coll. [GGSC] verfolgt seit Jahren eine konsequente Ausrichtung als Spezialkanzlei für Umwelt-, Bau-, Energie- und öffentliches Wirtschaftsrecht. Die Tätigkeit in diesen Bereichen erschöpft sich nicht in Arbeiten auf den genannten Gebieten, sondern erstreckt sich insbesondere auf das Zuwendungs-, Beihilfe-, Vergabe-, Gesellschafts-, Insolvenz-, Grundstücks- und Steuerrecht sowie das Kommunalverfassungs- und Kommunalabgabenrecht. Gaßner, Groth, Siederer & Coll. ist an drei Standorten Berlin Frankfurt (O) und Augsburg bundesweit tätig. Derzeit bilden 13 Anwältinnen und 21 Anwälte sowie 3 Betriebswirte das Berufsträgerteam von [GGSC]. Die drei Namensgeber Hartmut Gaßner, Dr. Klaus-Martin Groth und Wolfgang Siederer sowie Caroline von Bechtolsheim, Katrin Jänicke, Dr. Achim Willand, Dr. Jochen Fischer, Dr. Thomas Reif und Dr. Sebastian Schattenfroh sind Partner des Anwaltsbüros. Daneben gibt es eine Reihe von Erfolgspartnern und Erfolgsbeteiligten. Nähere Einzelheiten zur Entwicklung von [GGSC], den Arbeitsschwerpunkten und dem Team finden sich auf unserer neugestalteten Homepage ( Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Tel www. ggsc.de Stralauer Platz 34 Fax berlin@ggsc.de Berlin

2 2 Inhaltsverzeichnis I. Büroentwicklung... 1 II. Highlights... 3 III. Energierecht & Klimaschutz... 6 IV. Geothermie & Wärme V. Bauen und Infrastruktur VI. Abfallwirtschaft und Abfallrecht VII. Vergabeverfahren und Vergaberecht VIII. Betriebswirtschaft und Finanzierung IX. ÖPNV und Verkehr X. Umweltschutz XI. Lebensmittel und Gentechnik XII. Vertretung in Schieds- und Mediationsverfahren... 47

3 3 II. Highlights Einige Highlights mit überregionaler und politischer Bedeutung in der Arbeit von [GGSC] 2014/2015 waren insbesondere folgende Aufgabenstellungen: 1. Betreuung der Gemeinschaftsinitiative zur Abschaffung der dualen Systeme (GemIni) Ausarbeitung von (Hintergrund-)Gutachten und Strategiepapieren Ausarbeitung eines Kompromissmodells und Entwurfs für ein Wertstoffgesetz Kampagnenplanung/Pressearbeit Wahrnehmung der Sprecherfunktion durch Hartmut Gaßner Vertretung gegenüber Verbänden, Verwaltungen und Politikern Organisation eines parlamentarischen Abends mit Vertretern aller Bundestagsfraktionen. 2. Vertretung von Baden-Württemberg gegen EnBW-Schadenersatzforderung; der Energiekonzern EnBW fordert 261 Mio. Schadenersatz für die Abschaltung der Reaktorblöcke in Philippsburg und Neckarwestheim in Folge des Atom-Moratoriums nach Fukushima. 3. Mitarbeit in Endlagerkommission von Hartmut Gaßner, der vom Bundestag und Bundesrat in die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle berufen wurde, in der je acht VertreterInnen des Bundestags, des Bundesrats, gesellschaftlicher Gruppen sowie der Wissenschaft tätig sind. 4. Beratung des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung eines neuen Abfallwirtschaftsplans. 5. Beratung der Landesregierung des Freistaates Sachsen bei der Entwicklung eines Prozessschemas für den sächsischen Abfallvermeidungsbeitrag. 6. Beratung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg in Sachen Stuttgart 21 bei der Auslegung der sog. Finanzierungsvereinbarung. 7. Beratung des Wirtschafts- und des Umweltministeriums Niedersachsen bei der Ausarbeitung einer Verwaltungsvorschrift in Sachen UVP-Vorgaben für Fracking-Vorhaben. 8. Beratung der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) seit vielen Jahren und aktuell Vertretung vor dem EuGH und dem BVerwG.

4 4 9. Beratung der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di beim Verfahren zur Novellierung der EU-Dienstleistungskoordinierungsrichtlinie und der EU-Konzessionsrichtlinie. 10. Beratung des Bundesverbandes Solarwirtschaft bei der Unterstützung neuer Geschäftsmodelle Durchführung von bundesweiten Workshops zu Stromlieferverträgen Entwurf eines Leitfadens zu Stromliefermodellen (in 3 Auflagen) Entwurf von Leitfaden und Merkblatt zur Pilotausschreibung von PV Freiflächen Anlagen. 11. Begleitung der Projektentwicklung für Windparkprojekte der Linden Energy GmbH in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie der ENERGOS Energiewirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH bei der Übernahme von Windparkprojekten mit Kommunal- und Bürgerbeteiligung. 12. Betreuung des Landes Berlin bei der Ausrichtung der internationalen Gartenausstellung 2017, wobei [GGSC] auf frühere Erfahrungen mit der Berliner BUGA 1984, der Potsdamer BUGA 2000, der Hamburger IGA 2013 und verschiedener Landesgartenschauen zurückgreifen kann. 13. Betreuung des Bundesamtes für Strahlenschutz in Sachen Transport- und Zwischenlagergenehmigungen vor Oberverwaltungsgerichten und Bundesverwaltungsgericht sowie bei der Errichtung der Endlager Morsleben und Schacht Konrad. 14. Unterstützung der Asse-Begleitgruppe bei Umsetzung der Lex Asse. 15. Vertretung von insgesamt fünf deutschen und österreichischen Imkerverbänden vor dem EuGH in Gerichtsverfahren um bienenschädliche Pestizide. 16. Umsetzung des Konzepts einer Prepaid-Deponie für die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern Begleitung der notwendigen Planungs- und Bauarbeiten zur Errichtung der Deponie auf Deponie zur Ablagerung von ca. 7,0 Mio. m³ mineralische Abfälle Unterstützung im Rahmen der Überwachung der Kostenentwicklung des Projektes und zu Fragen der steuerlichen Behandlung des Stilllegungs-/Nachsorgeaufwandes. 17. Gutachten für das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das BMUB zum Opt-Out nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO) im Rahmen der laufenden Gentechnik-Novelle.

5 5 18. Axel-Springer Neubau Axel Springer SE plant in Berlin ein stadtbildprägendes Gebäude als Zentrum der Erarbeitung elektronischer Medienangebote mit Mitarbeitern. [GGSC] beriet bei der Vorbereitung des Architekturwettbewerbs, für den 18 nationale und internationale Planungsbüros Entwürfe erarbeiteten und den das Büro OMA von Rem Kohlhaas aus Rotterdam gewann. Aktuell betreut [GGSC] das Verfahren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie die Verhandlungen des Durchführungsvertrag und der Nachbarschaftsverträge für das 12-geschossige Gebäude mit einer Geschossfläche von ca m Kooperativer Wohnungsbau Berlin Im Sommer 2014 hat der Senat von Berlin erstmalig eine Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen des kooperativen Wohnungsbaus veröffentlicht. [GGSC] hat gemeinsam mit dem Grundeigentum-Verlag hierzu in mehreren Veranstaltungen rechtliche Hinweise gegeben und verhandelt zurzeit die ersten nach der Leitlinie abzuschließenden Verträge für zwei große Wohnungsbauinvestoren. 20. Brandenburgische Architektenkammer Dr. Sebastian Schattenfroh ist Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer und insbesondere in laufender Beratung und Vertretung der Kammer in Vergabe- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie in Gesetzgebungsvorhaben tätig. 21. Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) Dr. Sebastian Schattenfroh ist seit März 2015 Justiziar des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Auch den bdla und seine Mitglieder berät er laufend zu Wettbewerbs- und Vergabeangelegenheiten. Der bdla ist der größte Berufsverband der Landschaftsarchitekten und versteht sich als Sprachrohr aller Landschaftsarchitekten mit Sitz in Berlin. 22. Beihilfe-, vergabe- und zuwendungsrechtliche Begleitung der Ausschreibung von EFRE- Fördermitteln im Land Brandenburg (94 Mio. ) zur Ertüchtigung der Breitbandinternetversorgung im gesamten Land Brandenburg bis zum Abschluss Ende 2015 im Auftrag der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter Mitwirkung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg.

6 6 III. Energierecht & Klimaschutz Atom-Moratorium: [GGSC] vertritt Baden-Württemberg gegen EnBW-Schadenersatzforderung Der Karlsruher Energiekonzern EnBW fordert 261 Mio. Schadenersatz für die Abschaltung der Reaktorblöcke in Philippsburg und Neckarwestheim. Die EnBW hatte im Anschluss an RWE und E.ON im Dezember 2014 die Atomaufsicht auf Schadenersatz wegen des dreimonatigen Moratoriums für die Kernkraftwerke Württemberg vor dem Landgericht Bonn erhoben. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat [GGSC] mit der Prozessvertretung und der Abwehr der Schadensersatzklage beauftragt. Mitarbeit in Endlagerkommission Hartmut Gaßner ist vom Bundestag und Bundesrat in die Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfälle berufen worden, in der je acht VertreterInnen des Bundestags, des Bundesrats, gesellschaftlicher Gruppen sowie der Wissenschaft tätig sind. Hartmut Gaßner ist Mitglied der AG 1, in der er mit Landesbischof Meister auch den Vorsitz innehat, und der AG 2 ( Ziel der Kommission ist die Evaluierung des Standortauswahlgesetzes und die Erarbeitung von Standortauswahlkriterien für die Lagerung hochradioaktiver Abfälle unter besonderer Berücksichtigung der Öffentlichkeitsbeteiligung. Fonds für Atomrückstellungen Zur Frage der Finanzierungsvorsorge für die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus von Kernkraftwerken und der Endlagerung der radioaktiven Abfälle durch Schaffung eines öffentlich-rechtlichen Fonds veranstalteten der Umweltausschuss des Landtags Niedersachsen und der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestags Anhörungen. Hartmut Gaßner war jeweils als Sachverständiger eingeladen. Realisierung von Offshore-Projekten [GGSC] vertritt Projektentwickler und Anlagenbetreiber bei der Realisierung von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee. Aktuell im Vordergrund stehen Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Netzanbindung, Genehmigungs- und Konkurrenzfragen sowie Umweltaspekte. Ein Schwerpunkt sind Verfahrens- und Rechtsschutzfragen im Zusammenhang mit den Kapazitätszuweisungen durch die Bundesnetzagentur. In der Ostsee stehen demgegenüber Genehmigungs- und Konkurrenzfragen im Vordergrund.

7 7 Projektentwicklung und Realisierung von Solarparks Im Süden Brandenburgs hat [GGSC] auf einem Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lieberose im Auftrag der ProCon GmbH die gesamte Projektentwicklung eines Solarparks mit einer Leistung von insgesamt 71 MWp rechtlich begleitet (Solarpark Turnow-Preilack 1 und 2). Aktuell begleitet [GGSC] für die ProCon GmbH die Projektentwicklung von Solarparks, bei denen neben dem Bebauungsplanverfahren und der Lösung von naturschutzrechtlichen Fragestellungen verschiedene Konzepte von Eigenverbrauchsmodellen im Mittelpunkt stehen. Gegenstand ist dabei auch die Realisierung von PV-Anlagen über eine Förderung durch das Ausschreibungsverfahren oder sogar ohne Inanspruchnahme einer EEG-Vergütung. Eigenverbrauch und Direktbelieferungsmodelle [GGSC] berät Betreiber und gewerbliche bzw. industrielle Stromkunden bei der rechtlichen Ausgestaltung von Liefer- und Eigenverbrauchsmodellen. Für den Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat [GGSC] einen Leitfaden zur Stromlieferung entworfen und bundesweit auf einer Reihe von Workshops referiert. Die 3. Auflage des Leitfadens liegt vor. Vertragskonstruktionen zur Begründung des sog. Eigenverbrauchs können von der BaFin als Finanzierungsleasing eingestuft werden. In diesem Fall ist eine diesbezügliche Erlaubnis einzuholen, da Finanzierungsgeschäfte ohne die erforderliche Erlaubnis strafbewehrt sind. Due Diligence für den Kauf und Verkauf von Solarparks Aktuell begleitet [GGSC] auf Verkäuferseite die Veräußerung der Projektrechte für einen bis zu 110 MWp großen Solarpark im Norden Berlins. Dabei steht auch die rechtliche Begleitung von Realisierungsvarianten ohne Inanspruchnahme einer EEG- Vergütung im Mittelpunkt. Minderungs- und Schadensersatzklagen im Solarbereich [GGSC] berät und vertritt mehrere taiwanesische Unternehmen aus der Solarbranche. In einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) ist [GGSC] beauftragt, die erhobene Minderungs- und Schadensersatzklage abzuwehren. Die Klägerin behauptet, die vom taiwanesischen Unternehmen gelieferten Solarzellen seien mangelhaft. Gestritten wird nicht nur über das materielle Recht einschließlich des UN-Kaufrechts, sondern auch über Fragen der internationalen Zuständigkeit.

8 8 Streitigkeiten zum Inbetriebnahmebegriff des EEG [GGSC] hat sich durch verschiedene Mandate eine umfassende Expertise zum juristisch umstrittenen Begriff der Inbetriebnahme von PV-Anlagen nach dem EEG erarbeiten können. Die Frage des Zeitpunktes der Inbetriebnahme ist nach der Konzeption des EEG zentral für die Bestimmung der Vergütungshöhe und somit gleichfalls für die Investitionsentscheidung zur Errichtung von EE-Anlagen. [GGSC] berät Anlagenbetreiber und vertritt diese erforderlichenfalls bei der gerichtlichen Durchsetzung ihres durch die Inbetriebnahme begründeten Vergütungsanspruches. Gegenwärtig ist ein von [GGSC] betreutes Verfahren zum Inbetriebnahmebegriff nach dem EEG 2009 vor dem BGH anhängig. Interessenvertretung gegenüber dem Netzbetreiber [GGSC] vertritt die Interessen einer Vielzahl von Anlagenbetreibern gegenüber Netzbetreibern, an deren Netze die Anlagen angeschlossen sind. Die Beratung und Vertretung erstreckt sich dabei von der Anlagen- und Netzanschlussplanung über die Realisierung des Netzanschlusses bis hin zu Vergütungs- und Entschädigungsfragen im laufenden Betrieb der Anlage. Zu nennen sind hier insbesondere die Zuweisung des gesetzlich vorgesehenen Netzverknüpfungspunktes, die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei einer verspäteten Herstellung des Netzanschlusses, Entschädigungszahlungen bei Einspeisereduzierungen und die Beratung und Vertretung in Bezug auf die Vergütungsvoraussetzungen nach dem EEG, ggf. in Verbindung mit anderen technischen Vorgaben (z. B. Richtlinien des BDEW und des FGW e. V.). Direktvermarktung [GGSC] hat für diverse EEG-Anlagenbetreiber eine Reihe von Lieferungs- und Direktvermarktungsverträgen in verschiedenen Direktvermarktungskonstellationen geprüft und weiterentwickelt. [GGSC] hat dabei den Übergang von PV-Portfolios mit mehreren hundert MW beim Eintritt in die Direktvermarktung rechtlich begleitet. Besonders im Windbereich stellen sich Rechtsfragen beim Aufeinandertreffen von Windparks unterschiedlicher Betreiber in unterschiedlichen Vermarktungsformen. Energiekostenoptimierung stromintensiver Letztverbraucher [GGSC] begleitet stromintensive Letztverbraucher bei der Reduzierung ihrer Netzentgelte (Geothermie, Papierindustrie u. a.). Tätigkeitsschwerpunkte sind hier regelmäßig die Identifizierung der maßgeblichen Abnahmestelle und die Ermittlung der dortigen Stromabnahme sowie seit 2014 wieder der sog. physikalische Pfad, der für die Ermittlung des individuellen Entlastungsbeitrags maßgeblich ist. Hierbei sind in erster Linie

9 9 die Aussagen der Bundesnetzagentur, die über die Zulässigkeit von reduzierten Netzentgelten entscheidet, heranzuziehen und auszuwerten. Individuelle Netzentgelte ermöglichen eine Reduzierung der Netzentgelte um bis zu 90 %. Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Reduzierung der Stromkosten für stromintensive Letztverbraucher sind die Einsparmöglichkeiten durch eine Reduzierung der EEG-Umlage beim Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle. Auch hier setzt sich [GGSC] teilweise in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern für die Stromkostenoptimierung der Mandanten ein. Gestaltung von geschlossenen Verteilernetzen Auch nach dem neuen EnWG sind Energieversorgungsmodelle außerhalb des öffentlichen Versorgungsnetzes mit rechtlichen Problemen behaftet, die eine Vielzahl von Gestaltungsfragen aufwerfen. [GGSC] berät Energieerzeuger bei dem Betrieb von Erzeugungsanlagen und der Vertragsgestaltung in Arealnetzen hat [GGSC] zur Frage des Vorliegens einer Kundenanlage erfolgreich eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin erstritten. Projektentwicklung für Windparkprojekte [GGSC] vertritt die Linden Energy GmbH bei der Entwicklung von Windparkprojekten in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Die rechtliche Unterstützung betrifft die Begleitung im Bauleitplanverfahren insbesondere bezüglich raumordnungsrechtlicher Fragestellungen (Ausweisung von Windvorranggebieten) und der Bewertung von möglichen Umzingelungswirkungen. Zum anderen stehen im Rahmen der BImSchG-Genehmigungsverfahren die verfahrensrechtliche Ausgestaltung, insbesondere die Vorbereitung, Begleitung und der Abschluss von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Klärung von naturschutzrechtlichen Aspekten im Mittelpunkt. Schließlich unterstützt [GGSC] die Linden Energy GmbH auch bei der Sicherstellung von Nutzungsrechten für die Infrastruktur (Kabel, Zuwegungen). Dies betrifft vor allem die Frage nach einer Verpflichtung der Gemeinden vor Ort zum Abschluss von entsprechenden Nutzungsverträgen (Kontrahierungszwang). Die Beratung von [GGSC] fließt darüber hinaus auch in die Abstimmung mit Investoren im Rahmen der jeweiligen Projekt Due Diligence mit ein.

10 10 Betreuung von Energiegenossenschaften [GGSC] vertritt Energiegenossenschaften, die Projektentwicklung und Realisierung von Erneuerbaren Energieprojekten mit Kommunal- und Bürgerbeteiligung betreiben. Die juristischen Leistungen von [GGSC] sind dabei sehr vielfältig. Sie reichen von der Sicherung der Nutzungsrechte für die Anlagenstandorte über Fragen der öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, einbezogen Fragen der UVP-Pflicht und ausreichender Flächen für naturschutz-/artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, bis zur Suche nach geeigneten Organisationsmodellen, die nicht nur den Anforderungen der Kommunalverfassung entsprechen, sondern auch Kommunal- und Bürgerinteressen und Einflussmöglichkeiten adäquat sicherstellen (u. a. Genossenschafts-/Stiftungsmodelle). Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Genossenschaft BürgerEnergie Berlin, die sich um die Konzession des Berliner Stromnetzes in Kooperation mit dem Land Berlin bewirbt. Due Diligence für Beteiligung an Windparkprojekten [GGSC] vertritt die ENERGOS Energiewirtschaft Landkreis Osnabrück GmbH bei der Übernahme von Windparkprojekten mit Kommunal- und Bürgerbeteiligung. In diesem Zusammenhang führt [GGSC] konkrete Projektprüfungen (Due Diligence) durch. Diese betreffen alle für eine Realisierung notwendigen Aspekte, wie die Prüfung von Werklieferungs-/Wartungs- und Serviceverträgen, Nutzungsverträgen, BImSchG-Genehmigungen, Voraussetzungen der EEG-Vergütung/Windstromvermarktung sowie Strukturierung der Übernahme. Daran anschließend arbeitet [GGSC] auch die entsprechenden Projekt/-Anteilskaufverträge aus und verhandelt diese. Gegenstand sind dabei auch Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Hier ergibt sich eine Schnittstelle, bei der [GGSC] mit Dritten bei der betriebswirtschaftlich-technischen Prüfung zusammenarbeitet. [GGSC] führt somit auch eine Projektkoordination durch, um zu gewährleisten, dass Beratungsleistungen von [GGSC] und sonstigen Beratern wie aus einer Hand erfolgten. Due Diligence zur Sicherstellung von Finanzierungen von Windparkprojekte [GGSC] berät die Sparkasse Osnabrück im Rahmen rechtlicher Prüfungen bei der Verhandlung und dem Abschluss von Finanzierungen für die Realisierung von Windparkprojekten. Die rechtliche Beratung umfasst dabei alle Aspekte der Errichtung und des Betriebes von Windparks. Dies sind zum einen die Sicherstellung der erforderlichen Nutzungsverträge für die Windenergieanlagenstandorte und die Kabelleitungen sowie Flächen für Umspannwerke. Zum anderen betrifft dies alle genehmigungsrechtlichen

11 11 Aspekte bzgl. der erforderlichen BImSchG-Genehmigungen, eingeschlossen die rechtliche Prüfung der erforderlichen Naturschutz-, Immissionsschutz- und sonstiger Umweltbelange betreffenden Gutachten. Einen weiteren wesentlichen Aspekt stellt die rechtliche Prüfung von Erfolgsaussichten bei Anfechtungen Dritter gegen geplante Windparks dar. Schließlich umfasst die Prüfung die organisatorische und vertragliche Ausgestaltung bei der Aufteilung von mehreren Windenergieanlagen an einem Standort auf verschiedene Betreibergesellschaften, insbesondere Infrastrukturnutzungsverträge mit einer gegründeten Infrastrukturgesellschaft, Poolungsvereinbarungen sowie die Ausgestaltung von Direktvermarktungsverträgen. Über die Finanzierung eines Projektes hinausgehend, hat [GGSC] für die Sparkasse Osnabrück auch die einzelnen Elemente eines Kreditsicherungskonzeptes, d. h. insbesondere die dingliche Absicherung von Nutzungsrechten und die Sicherstellung des Weiterbetriebs von Windenergieanlagen im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Betreibergesellschaft, gutachterlich geprüft. Begleitung von Vergabeverfahren PV auf Deponien Bei der Begleitung von Vergabeverfahren nach der SektVO, mit der die schlüsselfertige Errichtung von PV-Anlagen auf Deponien ausgeschrieben wird, kann [GGSC] seine Expertise im Energierecht mit den umfangreichen Erfahrungen im Vergaberecht verknüpfen. Wir beraten aktuell die Rhein-Main-Deponie GmbH (RMD) und die Gesellschaft zur Entsorgung von Abfällen Kreis Gütersloh mbh (GEG). Dabei kommt den Vergabeverfahren die hohe Flexibilität der SektVO zugute. Auf diese Weise können Verfahren auch noch an die sich rasch ändernden politischen Verhältnisse durch kurzfristige Änderungen des EEG weitgehend angepasst werden. [GGSC] berät zudem Deponiebetreiber u. a. den Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen bei der Errichtung von PV-Anlagen auf Deponien. Neben der bereits erwähnten energie- und vergaberechtlichen Expertise kann [GGSC] auch seine bau- und abfallrechtlichen Erfahrungen einbringen, die bei der Gestaltung der Verträge, einschl. der für die Finanzierung wichtigen Sicherungsrechte, von Bedeutung sind. Windenergie auf Deponien [GGSC] ist beratend bei Vorhaben zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Deponien tätig geworden. Nach Beendigung der Abfallablagerung sind Deponien aufgrund ihrer bestehenden Infrastruktur, der weiten Entfernung zu Siedlungen und der erhöhten Lage prädestiniert für Windenergienutzung. [GGSC] hat für die Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR (ZAK) das Genehmigungsmanagement für das Repowering von Windkraftanlagen auf einer Abfalldeponie übernommen. ZAK hat sich entschie-

12 12 den, mit einem Drittinvestor einen Pachtvertrag abzuschließen, über den ZAK anteilig an den Einnahmen partizipiert. [GGSC] begleitete neben den Verhandlungen eines Pachtvertrages in einem offenen Bieterverfahren auch das vollständige BImSchG- Genehmigungsverfahren, die Verhandlung und den Abschluss eines Vertrages zur Sicherung von Abstands- und Lagerflächen sowie Zuwegungsrechten auf außerhalb des Deponiegeländes liegenden forstrechtlichen Grundstücken. Darüber hinaus begleitete [GGSC] die ZAK auch bei rechtlichen Fragen zur Erlangung der Netzanschlusszusage. Im Endstadium der Projektentwicklung koordinierte [GGSC] auch die Verhandlungen zum Abschluss der Finanzierungsgespräche für das Projekt zwischen ZAK, dem Investor sowie der finanzierenden Bank. Die Windenergieanlagen sind inzwischen errichtet und Ende 2014 in Betrieb genommen worden. Rechtsgutachten zur Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen In einem Rechtsgutachten im Auftrag der Westfalenwind GmbH hat sich [GGSC] 2014 mit der Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild durch Windenergieanlagen befasst. Entgegen verbreiteter Praxis kann der mit der Errichtung von WEA verbundene Eingriff in das Landschaftsbild nicht nur durch Ersatzzahlungen, sondern durch verschiedene lokale Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden, durch die die Vielfalt- und Erlebnisfunktion der Landschaft aufgewertet, ein Nachteilsausgleich für die von Windenergieanlagen Betroffenen geschaffen und damit die Akzeptanz der Anlagen erhöht werden kann. Endlager Asse / Lex Asse Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betreibt seit 2009 das Endlager Asse. Wegen Laugenzutritten durch das Deckgebirge und daraus folgender Risiken für die Langzeitsicherheit beabsichtigt es, die dort gelagerten radioaktiven Abfälle zurückzuholen. Voraussetzung ist eine sogenannte Faktenerhebung, im Rahmen derer Voraussetzungen für die Machbarkeit der Rückholung geprüft werden. Faktenerhebung und Rückholung müssen möglichst schnell durchgeführt werden, da ein unbeherrschbarer Laugenzutritt, der die Fortsetzung der Rückholung unmöglich machen würde, nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu hat [GGSC] auf Vorschlag der Begleitgruppe Asse II in Gesprächen und Diskussionen mit den beteiligten Bundes- und Landesbehörden sowie Bundestagsabgeordneten an dem am beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Rückholung radioaktiver Abfälle und der Stilllegung der Schachtanlage Asse II entscheidend mitge-

13 13 wirkt. [GGSC] begleitet die weitere Umsetzung durch das BfS und unterstützt die Tätigkeit der Begleitgruppe Asse II auch im Jahr Seit 2014 berät [GGSC] ferner die bundeseigene Asse GmbH, die vom BfS mit der Betriebsführung der Anlage beauftragt ist. Gegenstand der Tätigkeit ist die vergabe- und vertragsrechtliche Beratung der Asse GmbH bei der Vergabe eines Auftrags zur Herstellung der Notfallbereitschaft durch Bereitstellung einer hochwertigen Magnesiumchloridlösung. Endlager Morsleben und Konrad [GGSC] berät das BfS ferner im Zusammenhang mit der Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle in Morsleben (ERAM) sowie der Umrüstung des ehemaligen Erzbergwerks Konrad zu einem Endlager für nicht wärmeentwickelnde radioaktive Abfälle. Für das ERAM erstellte [GGSC] 2014 ein Rechtsgutachten wasserrechtlichen Fragen bei der Stilllegung. Für das Endlager Konrad hat [GGSC] das BfS zu der von verschiedener Seite auf Grund der Erfahrungen mit der Schachtanlage Asse II geforderten Neubewertung des 2002 planfestgestellten Betriebes nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik beraten. Standort-Zwischenlager und Atomtransporte [GGSC] vertrat das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiterhin in Gerichtsverfahren gegen die Genehmigung von Standort-Zwischenlagern und Atomtransporten. Das OVG Schleswig hat im Juni 2013 der Klage gegen das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel stattgegeben und die Revision nicht zugelassen. [GGSC] hat das BfS vor dem OVG Schleswig vertreten und die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht vorbereitet. Die Frage des Drittschutzes von Anrainern bei Atomtransporten hat die Rechtsprechung jahrelang beschäftigt. Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht hat das Bundesverwaltungsgericht den Drittschutz atomrechtlicher Beförderungsgenehmigungen im März 2013 erstmals bejaht und die Sache an das OVG Lüneburg zurückverwiesen. Das Verfahren wird in 2015 fortgeführt. [GGSC] vertritt auch hier das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Emissionshandelsrecht [GGSC] vertritt und berät die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt (UBA) weiterhin in einer Reihe anhängiger Revisionsverfahren sowie zwei

14 14 Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH wegen emissionshandelsrechtlicher Zahlungspflichten. Es geht um objektive, also verschuldensunabhängige Sanktionen, die die DEHSt auf Grundlage des Treibhausgasemissionshandelsgesetzes festgesetzt hat, weil Anlagenbetreiber in ihren Emissionsberichten zu wenige Kohlendioxidemissionen berichtet und deshalb bis zum Stichtag zu wenig Berechtigungen abgegeben haben. Das Bundesverwaltungsgericht hat die entscheidenden Rechtsfragen dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Ein weiteres, vom Verwaltungsgericht Berlin initiiertes Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH betrifft die Verhältnismäßigkeit der in der Emissionshandelsrichtlinie geregelten Höhe der Sanktionen. Daneben hat [GGSC] die DEHSt im Jahr 2014 in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht über die Zulässigkeit bedingter Zuteilungsanträge sowie bei einer Amtshaftungsklage vor dem Landgericht Berlin erfolgreich vertreten. Bewertung der kostenoptimalen Methode im Vergleich zum bisherigen Wirtschaftlichkeitsverständnis nach 5 Abs. 1 EnEG Zusammen mit der ECOFYS Germany GmbH hat [GGSC] dieses Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesinstituts für Bau, Stadt und Raumforschung (BBSR) bearbeitet. Anlass dieser rechtlich-finanzwirtschaftlichen Analyse war der Umstand, dass sich die Kostenoptimalitätsmethode gemäß der Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamteffizienz von Gebäuden vom gängigen Wirtschaftlichkeitsbegriff gem. 5 EnEG unterscheidet. Die Untersuchung wird in die Überlegungen zur weiteren Modifizierung von EnEG und EnEV einfließen. Erdgasgewinnung durch Fracking Zur Erdgasgewinnung durch Fracking hat [GGSC] im Rahmen eines interdisziplinären Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) die möglichen Umweltauswirkungen der rechtlichen Regelungen und Verwaltungsstrukturen bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mit dem sogenannten Fracking untersucht. Schwerpunkt der Prüfung waren die Auswirkungen auf das Grundwasser. BMU und UBA haben das Gutachten im August 2012 vorgestellt; die Handlungsempfehlungen sind Grundlage für laufende Gesetzgebungsvorhaben hat [GGSC] das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium in Niedersachsen mit der Beratung im Zusammenhang mit dem Entwurf eines Runderlasses zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Frackingvorhaben in Tight-Gas-Lagerstätten beauftragt. Dadurch soll eine umfassende Berücksichtigung der Umweltbelan-

15 15 ge und eine Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden. Der Entwurf wird im Rahmen von Fachgesprächen mit den Beteiligten erörtert. Für Nordhessen hat die zuständige Bergbehörde im Sommer 2013 die Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgas durch Fracking versagt. Anschließend hat [GGSC] die Bergbehörde im Klageverfahren des Unternehmens gegen die Versagung der Erlaubnis vor dem VG Kassel vertreten. Ferner vertritt [GGSC] einen Wasserverband im Zusammenhang mit behördlichen Verfahren zur Zulassung einer Probebohrung für eine Erdgasgewinnung. Zu den als Regelungspaket Fracking laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Umwelt- und Bergrechts hat [GGSC] den NABU Deutschland e.v. beraten.

16 16 IV. Geothermie & Wärme Geothermieprojekte im bayerischen Molassebecken [GGSC] betreut seit Jahren eine Vielzahl großer Geothermievorhaben im sogenannten Molassebecken in der Planungs- und Bauphase sowie im laufenden Betrieb. Projekt der Gemeinde Pullach, IEP Innovative Energie für Pullach GmbH Projekt der Gemeinden Aschheim, Feldkirchen und Kirchheim, AFK-Geothermie GmbH Projekt Unterföhring, GEOVOL Unterföhring GmbH Projekt Garching, Stadt Garching, Energiewende Garching GmbH & Co. KG Projekt Waldkraiburg, Stadtwerke Waldkraiburg Projekt Ismaning, Wärmeversorgung Ismaning GmbH & Co. KG Projekt Oberhaching/Taufkirchen, Gemeindewerke Oberhaching GmbH, Axpo Power AG, Zürich Projekt Holzkirchen, Gemeindewerke Holzkirchen GmbH Projekt Altdorf, ALKOM AdöR Projekt Markt Schwaben, KUMS AdöR Projekt Rupertiwinkel, Salzburg AG Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Finanzierungs- und Beihilfefragen, Fördermittelbeschaffung, Organisationsberatung, Vertragsgestaltung und Vergabeverfahren sowie laufende energie- und wirtschaftsrechtliche Beratung nehmen breiten Raum ein. Berg- und energierechtliche Beratung Geothermieprojekt Oberhaching / Taufkirchen [GGSC] hat die Gesellschafter der GeoEnergie Taufkirchen GmbH & Co. KG bei der vertraglichen Gestaltung einer Mitberechtigung an den bergrechtlichen Erlaubnissen der Projektgesellschaft sowie im bergrechtlichen Bewilligungsverfahren beraten und gegenüber der obersten Bergbehörde vertreten. Neben der laufenden wirtschaftsrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit dem weiteren Baufortschritt des Geothermiekraftwerks prüfte [GGSC] für die Gesellschafter umfassend die Folgen der Novellierung des EEG 2014 für das Geothermieprojekt und suchte nach Möglichkeiten zur Sicherung der bestehenden Vergütungssätze und Degressionsstufen. Neugestaltung des Geothermieprojekts Holzkirchen Grundlage der bisherigen Geothermieprojektplanung war eine Dublette mit großen Bohrdurchmessern. So sollte gewährleistet werden, dass die hydraulischen Voraussetzungen für Förderraten über 100 l/s und eine umfangreiche wirtschaftliche Strompro-

17 17 duktion gegeben sind. Eine Fündigkeitsversicherung sollte die hohen Risikoinvestitionen absichern. [GGSC] führte für alle 16 Gewerke dieser Bohrdublette Verhandlungsverfahren durch. Im Frühjahr 2013 lag das Endergebnis vor und der Auftraggeber nahm die Auswertung auf der Grundlage der Zuschlagsmatrizen vor. Danach kam es zur Projektunterbrechung wegen der fehlenden Fündigkeitsversicherung. Alle Anbieter solcher spezieller Versicherungen hatten sich aus dem Markt zurückgezogen. Das Projekt hat keine Fündigkeitsversicherung in Aussicht. Um die Höhe der Risikoinvestitionen abzusenken, wurde inzwischen ein Bohrkonzept für eine günstigere Dublette eines (wärmegeführten) Geothermieprojekts entworfen. Hier liegen die benötigten Förderraten niedriger, so dass die Dublette bei gleicher Teufe geringere Bohrdurchmesser aufweist. Auf dieser Basis hat der Gemeinderat die Umsetzung des Projekts beschlossen. [GGSC] koordiniert auch für das neue Konzept das rechtliche, technische und terminliche Zusammenspiel der 16 Gewerke stets unter Berücksichtigung von Fragen der Liquidität und Risikoanalyse. Geothermieprojekte im Norddeutschen Becken und im Oberrheingraben [GGSC] betreut darüber hinaus zunehmend Geothermievorhaben im sogenannten Norddeutschen Becken und im Oberrheingraben: Projekt der Stadt Munster, HeideGeo GmbH & Co. KG Projekt eines Privatinvestors am Standort Heede Projekt der Stadt Bad Bevensen Projekt der Überlandwerke Groß-Gerau GmbH Für diese norddeutschen Projekte im Planungsstadium leistete [GGSC] u. a. Wirtschaftlichkeitsanalysen, entwickelte Finanzierungs- sowie Versicherungskonzepte, unterstützte bei Vertragsgestaltung sowie Vergabeverfahren und half bei der Investorensuche. Stadtwerke Neuburg: Beratung zu Vergabeverfahren, Wärmelieferungsverträgen und Tarifgestaltung Die Stadtwerke Neuburg, ein Eigenbetrieb der Stadt Neuburg a. d. Donau, befinden sich derzeit in einem Prozess umfassender Umstrukturierung. [GGSC] unterstützt die Stadtwerke dabei in vergaberechtlicher Hinsicht, gestaltet die Wärmelieferungsverträge neu und wirkt an der Erstellung des Wärmepreis- und Tarifsystems mit.

18 18 Umfassendes kartell- und zivilrechtliches Gutachten zu neuem Tarifmodell eines Wärmeversorgers Ein bayerischer Wärmeversorger hat sein Tarifmodell mit der Zielsetzung der Reduzierung von Abnahmespitzen und Belohnung von gleichmäßiger Abnahme grundlegend neu gestaltet. Vor der Markteinführung hat [GGSC] das neue Tarifmodell aus zivil- und kartellrechtlicher Sicht umfassend auf seine Zulässigkeit überprüft und konkrete Empfehlungen für einzelne Änderungen ausgesprochen.

19 19 V. Bauen und Infrastruktur Axel-Springer-Neubau Axel Springer SE plant in Berlin ein stadtbildprägendes Gebäude als Zentrum der Erarbeitung elektronischer Medienangebote mit Mitarbeitern. [GGSC] beriet bei der Vorbereitung des Architekturwettbewerbs, für den 18 nationale und internationale Planungsbüros Entwürfe erarbeiteten und den das Büro OMA von Rem Kohlhaas aus Rotterdam gewann. Auf der Grundlage dieses Entwurfs hat das Bezirksamt Mitte von Berlin das Verfahren eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans I-9-1 VE eingeleitet, das für den Vorhabenträger von [GGSC] rechtlich betreut wird und in dem zur Zeit der Durchführungsvertrag zur Verhandlung ansteht. [GGSC] erarbeitet darüber hinaus Nachbarschaftsverträge für das 12-geschossige Gebäude mit einer Geschossfläche von ca m 2. Kooperativer Wohnungsbau Berlin Im Sommer 2014 hat der Senat von Berlin erstmalig eine Leitlinie für den Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen des kooperativen Wohnungsbaus veröffentlicht. [GGSC] hat gemeinsam mit dem Grundeigentumverlag hierzu in mehreren Veranstaltungen rechtliche Hinweise gegeben und verhandelt zurzeit die ersten nach der Leitlinie abzuschließenden Verträge für zwei große Wohnungsbauinvestoren. Brandenburgische Architektenkammer Dr. Sebastian Schattenfroh ist Justiziar der Brandenburgischen Architektenkammer. Er übernimmt die laufende Beratung und Vertretung der Kammer in Vergabe- und Wettbewerbsangelegenheiten sowie in Gesetzgebungsvorhaben und berät die Kammermitglieder in allen für Architekten relevanten Rechtsgebieten. Zudem begleitet er für die Kammer Verfahren vor der EU-Kommission und gegenüber der Kommunalaufsicht wegen Verstößen gegen das Vergaberecht durch öffentliche Auftraggeber (freihändige Planungsvergaben unter Missachtung der Ausschreibungspflichten). Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla) Dr. Sebastian Schattenfroh ist seit März 2015 Justiziar des Bundes Deutscher Landschaftsarchitekten (bdla). Auch den bdla und seine Mitglieder berät er laufend zu Wettbewerbs- und Vergabeangelegenheiten. Der bdla ist der größte Berufsverband der Landschaftsarchitekten und versteht sich als Sprachrohr aller Landschaftsarchitekten mit Sitz in Berlin.

20 20 Begleitung der Ausschreibung von EFRE-Fördermitteln im Land Brandenburg [GGSC] erbringt die beihilfen-, vergabe- und zuwendungsrechtliche Begleitung der Ausschreibung von EFRE-Fördermitteln im Land Brandenburg (94 Mio. ) zur Ertüchtigung der Breitbandinternetversorgung im gesamten Land Brandenburg bis zum Abschluss Ende 2015 im Auftrag der Investitionsbank des Landes Brandenburg unter Mitwirkung des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg. Wohnungsbau und Bodenordnung Der hohe Wohnungsneubaubedarf im Raum Berlin erfordert zunehmend Maßnahmen der Bodenordnung, um für größere Investitionen sachgerecht zugeschnittene Baugrundstücke zu erhalten. [GGSC] betreut einen Investor in einem förmlichen Umlegungsverfahren der Landeshauptstadt Potsdam. Mit dem Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg wird die vertragliche Umlegung eines Bolzplatzes zur Ermöglichung von ca. 300 Wohnungen verhandelt. Ein anderes Mandat betrifft sechs Wohnhochhäuser, deren Errichtung die Eigentumsneuordnung bei einem für eine bezirkliche Kindertagesstätte genutzten Grundstück voraussetzt. Humboldthafen Eins in Berlin-Mitte Eine Joint Venture aus dem niederländischen Projektentwickler OVG und dem deutschen Projektentwickler Bischoff & Compagnons errichtet in direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof die neue Deutschlandzentrale der PriceWaterhouseCoopers AG. Gesamtinvestitionsvolumen rund 130 Mio. ; Fertigstellung voraussichtlich Frühjahr [GGSC] begleitet den Investor OVG / Bischoff & Compagnon (Erstellung und Verhandlung des GU-Vertrages, Begleitung weiterer Vertragsverhandlungen, baubegleitende Beratung). Bötzow-Brauerei Beratung und Vertretung des Bauherrn beim Umbau eines denkmalgeschützten Brauerei-Areals. Gestaltung und Verhandlung aller Architekten- und Fachplanerverträge. Öffentlich-rechtliche Begleitung. Investitionsvolumen rund 150 Mio..

21 21 Wohnungsbauprojekt Fünf Morgen in Berlin-Zehlendorf [GGSC] begleitet für die Unternehmensgruppe Stofanel das Neubauprojekt Fünf Morgen in Berlin-Zehlendorf. Es werden rund 135 Wohneinheiten nebst einem Gewerbe- Sonderbau im Hochpreissektor geplant und gebaut; das Gesamtinvestitionsvolumen beträgt ca. 120 Mio.. [GGSC] hat die gesamte bauplanungsrechtliche Gestaltung des Projekts durchgeführt. Ferner gestaltet und verhandelt [GGSC] die Planungs- und Bauverträge. Seit Beginn der Bautätigkeit im Frühjahr 2012 begleitet [GGSC] auch die Bauphase. Wohnungsbauprojekt Haus Cumberland am Kurfürstendamm [GGSC] begleitet für die Unternehmensgruppe Maruhn/Profi Partner AG das Projekt Haus Cumberland am Kurfürstendamm. Für ca. 120 Mio. entstehen über 100 Wohnungen und gewerbliche Nutzungen in einem denkmalgeschützten Wohnblock mit fünf Innenhöfen. [GGSC] gestaltet alle Planungs- und Bauverträge und begleitet das Projekt in der Bauphase. Grundstücksentwicklung in Zusammenarbeit mit Behörden und Bürgern Umfassende rechtliche Unterstützung leisten wir für die Groth Gruppe bei der Entwicklung von Grundstücken für den Bau von insgesamt mehr als Wohnungen in Zusammenarbeit mit dem Land Berlin und den zuständigen Bezirksämtern und Bezirksverordnetenversammlungen sowie den Bürgerinnen und Bürgern der jeweiligen Stadtteile. Dabei werden alle Planungsverfahren (F-Plan-Änderungen, B-Plan-Verfahren, V+E-Pläne und Landschaftspläne) und die dazugehörigen städtebaulichen Verträge und Durchführungsverträge betreut. Der erste V+E-Plan ist inzwischen planreif. Zwei weitere befinden sich in der öffentlichen Auslegung. Landtag Land Brandenburg Beratung und Vertretung des Landes Brandenburg in sehr umfangreichen Schiedsgerichts- und diversen Schlichtungsverfahren im Zusammenhang mit dem Neubau des Landtags Potsdam Museum Barberini Beratung und Vertretung des Bauherrn bei dem Neubau eines Kunstmuseums in der Potsdamer Stadtmitte. Gestaltung und Verhandlung aller Bauverträge ab der Rohbauphase; baubegleitende Rechtsberatung, seit 2014.

22 22 Sicherung von Dauerwohnraum in Tourismusgemeinden Tourismusgemeinden leiden akut unter Mangel an bezahlbarem Dauerwohnraum für die ortsansässige Bevölkerung, die zunehmend durch Zweit- und Ferienwohnnutzungen verdrängt wird. Die gebotene Vorhaltung kommunaler Infrastrukturen der Daseinsvorsorge wird durch diesen Prozess (Entstehung von Rollladensiedlungen ) gefährdet. [GGSC] berät die Gemeinde Sylt, die von dieser Problematik besonders betroffen ist, wie dieser Entwicklung mit privatrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Instrumenten entgegengewirkt werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Ausschluss von Zweitwohnungsnutzungen durch maßgeschneiderte Bebauungspläne sowie durch Erbbaurechtsverträge mit Wohnungsbaugenossenschaften. Internationale Gartenausstellung 2017, Berlin Das Land Berlin plant eine Internationale Gartenausstellung für das Jahr Diese war ursprünglich auf dem Tempelhofer Feld angesiedelt, wurde aber 2012 auf das Areal Gärten der Welt in Berlin-Marzahn verlegt. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird je nach Verlauf der Ausstellungsplanung bei ca. 40 Mio. liegen. [GGSC] begleitet für die zuständige Tochtergesellschaft des Landes zum einen die erforderlichen Ausschreibungsverfahren (z. B. Projektmanagementleistungen), zum anderen die vorbereitenden Architektenwettbewerbe und berät darüber hinaus in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Auch bei der Lösung weiterer Rechtsprobleme wird [GGSC] hinzugezogen, wobei [GGSC] auf frühere Erfahrungen mit der Berliner BUGA 1984, der Potsdamer BUGA 2000, der Hamburger IGA 2013 und verschiedener Landesgartenschauen zurückgreifen kann. Highlight im Jahre 2014 war der Abschluss eines wettbewerblichen Dialogs zur Errichtung und zum Betrieb einer Seilbahn auf dem Gelände der IGA. Bundesgartenschau Heilbronn 2019 [GGSC] berät die Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH im Zusammenhang mit den für die Entwicklung eines Areals am Neckar erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren. Schwerpunkte liegen hier in der Auslotung des wasserrechtlichen Verschlechterungsverbotes bzw. Verbesserungsgebotes sowie auf dem Gewässerrandstreifenschutz und damit auf aktuellen Kernfragen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung im Kontext der Entwicklung ehemaliger Industriebrachen zu attraktiven Wohn- und Landschaftsstandorten.

23 23 Grün Berlin und Tempelhof Projekt [GGSC] begleitet seit Jahren die Projektentwicklung und das Baumanagement im Gebäude des ehemaligen Flughafens Tempelhof. Für die Tempelhof Projekt GmbH, eine Tochtergesellschaft des Landes Berlin, wurden sämtliche Vergabevorgänge neu strukturiert, Musterverträge für Planungs- und Bauleistungen erstellt und eine Reihe von VOF-Verfahren begleitet. In den laufenden Planungs- und Bauphasen beraten wir die Tempelhof Projekt GmbH in honorar- und baurechtlichen Fragen. Auch für die Grün Berlin GmbH, eine weitere Tochtergesellschaft des Landes Berlin, gestaltet [GGSC] eine Reihe von VOF-Verfahren und Architektenwettbewerben. Ferner hat [GGSC] die für die Planungsleistungen erforderlichen Verträge ausgearbeitet und verhandelt. Schließlich begleitet [GGSC] auch Vergabeverfahren mit übergreifender Bedeutung für alle eintrittspflichtigen Parks von Berlin, etwa für das Ticketing. Durchsetzung eines Uferwegs am Großen Glienicker See Im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam hat [GGSC] eine rechtliche Struktur zur Durchsetzung des seit langem geplanten Uferwegs am Großen Glienicker See entwickelt. Auf dieser Grundlage hat [GGSC] auch 2014/2015 die Landeshauptstadt Potsdam in den damit zusammenhängenden Enteignungsverfahren beraten und vor der Enteignungsbehörde vertreten. Gleichzeitig werden parallel laufende Verwaltungsstreitverfahren über die Ausübung von Vorkaufsrechten begleitet. Rückforderung von GA-G Zuwendungsmitteln [GGSC] hat für die Investitionsbank des Landes Brandenburg die rechtliche Betreuung des Verfahrens zur Rückforderung von mehr als 9 Mio. Fördermittel für ein Hotelprojekt in Brandenburg übernommen. Gegen den Geschäftsführer des Zuwendungsempfängers und gegen mehrere Mitarbeiter einer Hausbank laufen zurzeit Strafverfahren u. a. wegen Betruges. Nach der Auswertung der Verfahrensunterlagen wurden die zweckentfremdeten Mittel zurückgefordert und parallel eine Schadensersatzklage gegen die Hausbank des inzwischen rechtskräftig als Betrüger verurteilten Geschäftsführers des Zuwendungsempfängers erhoben.

24 24 Konversionsfläche Lichterfelde-Süd Auf einer der letzten noch nicht entwickelten Groß-Flächen der Alliierten und der Reichsbahn im ehemaligen West-Berlin sollen ein 40 ha großes Wohngebiet und ein 60 ha großer Landschaftspark entstehen. [GGSC] betreut für den Eigentümer und Investor die rechtliche Seite aller erforderlichen Planungsverfahren, aller naturschutzrechtlichen Verfahren und aller öffentlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen. Es ist vorgesehen, Wohnungen auf der Grundlage des Berliner Modells für den kooperativen Wohnungsbau zu errichten. Kunst-Campus Auf einer der spannendsten Mischnutzungsflächen im zentralen Bereich Berlins will ein Mandant von [GGSC] direkt neben dem Kulturstandort Hamburger Bahnhof eine Wohnanlage mit Kunstgalerien und 120 Eigentumswohnungen errichten. [GGSC] berät ihn beim V+E-Plan-Verfahren, das inzwischen Planreife erreicht hat, und bei allen Regelungen zur Erschließung und Infrastruktur sowie bei einer überraschend erforderlich gewordenen Altlastensanierung gemeinsam mit dem Nachbareigentümer. Immissionskonflikte zwischen Wohn- und Sportnutzungen Auch 2014/2015 haben sich die Immissionskonflikte zwischen Sportanlagen, die von der Berliner Sportverwaltung betrieben werden, und Wohnungsbauvorhaben, auf die Berlin dringend angewiesen ist, fortgesetzt. Ein Klageverfahren der Sportverwaltung gegen eine von [GGSC] erwirkte Wohnungsbaugenehmigung konnte zu Gunsten des Wohnungsbaus beendet werden. In einem zweiten vergleichbaren Fall ist noch ein Widerspruchsverfahren der Sportverwaltung anhängig. Weitere Konflikte stehen bevor, wenn es zur Olympiabewerbung Berlins kommen sollte. Streit um Baugrubenaushub 2,4 Mio. klagt ein Grundstückseigentümer gegen einen von [GGSC] betreuten Investor ein. Dieser hatte ein Fachunternehmen mit der Herstellung der Baugrube beauftragt. Das Tiefbauunternehmen seinerseits hat mit dem Kläger einen Vertrag zur Sortierung von Baugrubenaushub und zur Verwertung des dabei anfallenden Bodens auf dem Grundstück geschlossen, den der Grundstückseigentümer später angefochten hat. [GGSC] sieht keine Rechtsgrundlage für die Inanspruchnahme des Bauherrn hinsichtlich der nun anfallenden Kosten der Entsorgung des unsortierten Bauabfalls.

25 25 Entwicklung eines weiteren Wohnbauvorhabens an der Mediaspree [GGSC] begleitet einen Vorhabenträger bei der Aufstellung und Umsetzung eines Bebauungsplans für ein derzeit von einer Spedition als Firmensitz genutztes Grundstück an der Mediaspree. Ziel ist die Entwicklung eines mischgenutzten Standorts mit attraktivem, aber erschwinglichem Wohnraum, unmittelbar am Wasser. Das Vorhaben zeichnet sich durch eine großzügige Freiflächenplanung einschließlich eines der Öffentlichkeit zugänglichen Uferwegs aus. Der von [GGSC] konzipierte Durchführungsvertrag wird bereits auf der Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung abgeschlossen werden. Beschluss einer Umwandlungsverordnung für die sozialen Erhaltungsgebiete in Berlin Mit Beschluss vom hat das Land Berlin die Verordnung über die Einführung eines Genehmigungsvorbehaltes zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in den sozialen Erhaltungsgebieten beschlossen. [GGSC] hat die S.T.E.R.N. GmbH sowie das Land Berlin bei den entsprechenden Voruntersuchungen bzw. Vorprüfungen rechtlich beraten. Bezirkliche Beratung im sozialen Erhaltungsrecht [GGSC] hat den Bezirk Tempelhof-Schöneberg von Berlin im Rahmen der Aufstellung von drei sozialen Erhaltungsgebieten und der Erarbeitung der diesbezüglichen Prüfkriterien beraten. Derzeit erarbeitet [GGSC] in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigenbüro für Energiefragen ein Rechtsgutachten für den Bezirk Pankow zur Frage der Genehmigungsfähigkeit von energetischen Sanierungsmaßnahmen in den sozialen Erhaltungsgebieten des Bezirks. Revitalisierung des ehemaligen PFAFF-Geländes Für die Stadt Kaiserslautern hat [GGSC] den Abschluss von Grundstückskaufverträgen im Zusammenhang mit der beabsichtigten Revitalisierung des Firmengeländes des ehemaligen Nähmaschinenherstellers begleitet. Hier soll auf einer Fläche von ca m² eine städtebaulich verträgliche Sanierung und Entwicklung (Bauen, Wohnen, Forschen) erfolgen. Das Vorhaben wird vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Entwicklungsträger wird eine kommunale Eigengesellschaft der Stadt sein.

26 26 VI. Abfallwirtschaft und Abfallrecht Gemeinschaftsinitiative Ablösung duale Systeme [GGSC] berät die Gemeinschaftsinitiative zur Ablösung der Dualen Systeme (GemIni), die von namhaften privaten und kommunalen Entsorgungsunternehmen gebildet worden ist. [GGSC] hat 2014/2015 umfangreiche Ausarbeitungen zur Kritik am Dualen System der Verpackungsverordnung vorgelegt und das Konzept der Gemeinschaftsinitiative ausgearbeitet. Zwischenzeitlich sind eine Reihe von Strategiepapieren sowie der Entwurf eines Wertstoffgesetzes ausgearbeitet worden. Rechtsanwalt Hartmut Gaßner ist Sprecher der Gemeinschaftsinitiative. Er vertritt GemIni gegenüber Öffentlichkeit, Politik und Verbänden, insbesondere durch Vorträge und die Teilnahme an Fachgesprächen. GemIni ist zu einem Markenbegriff in der politischen Debatte zur Weiterentwicklung der Wertstoffwirtschaft geworden. Verpackungsentsorgung [GGSC] vertritt kontinuierlich und bundesweit eine Vielzahl von Kommunen in Fragen der Verpackungsentsorgung, insbesondere zur Ausgestaltung der Abstimmungsvereinbarungen, Systembeschreibungen und Leistungsverträge mit den Systembetreibern. Dabei stehen auch die rechtssichere Ausgestaltung von PPK- und anderen Wertstoff-Ausschreibungen im Fokus der Beratungspraxis. In mehreren verpackungsrechtlichen Grundsatzverfahren vertritt [GGSC] Kommunen und kommunale Betriebe vor den Gerichten. [GGSC] vertritt mehrere öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, u. a. den Landkreis Biberach, in Klage- und Rechtsmittelverfahren, die von dem größten Systembetreiber angestrengt worden waren. Dieser verlangt die Herausgabe eines Anteils an den von den Kommunen erfassten werthaltigen Altpapiermengen. Abfallwirtschaftsplan in Nordrhein-Westfalen Das Land Nordrhein-Westfalen stellt einen neuen Abfallwirtschaftsplan für Siedlungsabfälle auf. Zusammen mit Prognos wird [GGSC] das Land hierbei unterstützen. Im Rahmen eines ausführlichen Rechtsgutachtens hat sich [GGSC] in diesem Zusammenhang mit der Frage befasst, ob bei einem Abfallwirtschaftsplan die Pflicht zu einer Strategischen Umweltprüfung nach 14 b UVPG besteht. Danach stand die Frage der Zulässigkeit der Bildung von Entsorgungsregionen zur gutachterlichen Prüfung.

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