Modul BA-TPC Grundlagen großtechnischer Prozesse und moderner Polymerisationsverfahren

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1 Modul BA-TPC Grundlagen großtechnischer Prozesse und moderner Polymerisationsverfahren Einführung in das Praktikum Technische Chemie und Polymerchemie Sommersemester 2018 Chemnitz, Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 1

2 aus dem Modulhandbuch Modul MA-TCP Ø Modul BA-TCP = Grundlagen großtechnischer Prozesse und moderner Polymerisationsverfahren Ø Zulassungsvorrausetzung: - erfolgreiche Teilnahme und bestandene Abschlussprüfung zum Modul BA-TC (Grundlagen der Technischen Chemie) - erfolgreiche Teilnahme am Modul BA-MaC (Grundlagen der Makromolekularen Chemie) Ø Bewertung der Versuche der Technische Chemie: - erfolgreich testiertes Praktikum ist Zulassung für Abschlussprüfung 6 Versuche mit Platzkolloquium der Praktikumsgruppe 3 verantwortlich verfasste Protokolle pro Studierender - mündliche Modulprüfung zum Praktikum Technische Chemie, 30 Minuten Ø Gesamtprüfungsnote des Modules wird gewichtet mit 55% Technische Chemie und 45% aus benoteten Praktikumsversuchen zum Praktikum Polymerchemie Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 2

3 Ablaufplan Praktikum vorläufiger Planungsstand ( ) Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 3

4 Bildung von Praktikumsgruppen??? Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 4

5 Bildung von Praktikumsgruppen - Teilvorschlag Gruppe Name, Vorname Bemerkung C 1 C 2 C 3 C 4 C 5 Liu, Pei nur Versuche Polymerchemie Luo, Weifan nur Versuche Polymerchemie Walz, Sebastian Weber, Richard Würtemberg, Niklas Godemajer, Patricia Göckeritz, Jenny Schulze, Maria Lisa C 6 Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 5

6 Praktikumsteil Polymerchemie Wichtige Hinweise zum Praktikumsteil Polymerisationsverfahren von Dr. Andreas Seifert Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 6

7 Praktikumsteil Technische Chemie Wichtige Hinweise zum Praktikumsteil Technischen Chemie Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 7

8 Bildungsprofil Grundlagen der Technische Chemie Ausbildung Technische Chemie an der Technischen Universität Chemnitz Bachelor Chemie Master Chemie 5. Semester Modul BA-TC Grundlagen der Technischen Chemie 6. Semester Modul BA-TCP Grundlagen großtechnischer Prozesse und moderner Polymerisationsverfahren 6. Semester Modul BA-BA optional Bachelorarbeit in der Technischen Chemie Vorlesung TC I Mechanische und thermische Grundoperationen Vorlesung TC II Reaktionstechnik Praktikum Technische Chemie Übung TC I Übung TC II Versuche Versuche Mechanische und thermische Grundoperationen Reaktionstechnik Mechanische und thermische Grundoperationen Reaktionstechnik Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 8

9 Versuchsplanung Sommersemester 2018 Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 9

10 Hinweise zur Durchführung des Praktikums Technische Chemie 1. Die Praktikumsversuche sind für Zweiergruppen konzipiert. Die Praktikumstermine sind dem Praktikumsablaufplan zu entnehmen. Praktikumsbeginn ist in der Regel 7.30 Uhr. Die Uhrzeiten für den Praktikumsbeginn können mit den Praktikumsbetreuern vorher vereinbart werden. 2. Zur Vorbereitung holt sich jede Versuchsgruppe die detaillierten Aufgabenstellungen zu den Versuchen, welche die Versuchsgruppe in der folgenden Woche hat, von den zuständigen Praktikumsbetreuern ab. Die zu den Versuchen dazugehörenden Versuchsanleitungen lädt sich die Versuchsgruppe eigenverantwortlich von der Webseite der Professur Chemische Technologie als pdf-file herunter. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 10

11 Muster einer detaillierten Aufgabenstellung Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 11

12 Hinweise zur Durchführung des Praktikums Technische Chemie 3. Zu Beginn des Versuches verfügt die Praktikumsgruppe über sichere Kenntnisse der notwendigen theoretischen Grundlagen. 4. Am Versuchstag weist jeder Studierender dem Praktikumsbetreuer, der für den jeweiligen Versuch weisungsberechtigt ist, seine Kenntnisse während des Versuchstages in einem Platzkolloquium nach. Bei ungenügendem Nachweis der Kenntnisse kann der Versuch nicht durchgeführt werden. Einmalig im gesamten technisch-chemischen Praktikum besteht die Möglichkeit, einen neuen Termin mit dem Praktikumsbetreuer zur Durchführung des Versuches zu vereinbaren. Unentschuldigtes Fehlen am Versuchstag gilt als ungenügende Leistung. 5. Für jeden Versuch wird von der Versuchsgruppe nur ein einziges Protokoll angefertigt, für das - im Falle von Zweiergruppen - jeweils im Wechsel ein Studierender verantwortlich ist. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 12

13 Hinweise zur Durchführung des Praktikums Technische Chemie 6. Der Praktikumsassistent bestätigt durch Unterschrift die Erfüllung der Aufgabe und den ordnungsgemäßen Zustand des Versuchsstandes. (aufgetretene Störungen und Beschädigungen haben die Studierenden zu melden und - falls möglich - unter Anleitung zu beseitigen). Die Abgabe des Protokolls hat grundsätzlich am Montag in der darauf folgenden Woche beim jeweiligen Praktikumsassistenten in analoger und digitaler Form (als pdf-file per ) zu erfolgen. Dem Protokoll sind als Anhang die handschriftlichen Aufzeichnungen und Messergebnisse beizufügen. 7. Das Technisch-chemische Grundpraktikum gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Versuche durchgeführt wurden und das zu jedem Versuch vorliegende Protokoll eine (interne) Note 4 hat. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 13

14 Was soll das Versuchsprotokoll enthalten? Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 14

15 Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 15

16 Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 16

17 Hinweise zum Praktikumsprotokoll Zwischen Wert und Einheit steht ein geschütztes Leerzeichen. Einheiten werden nicht kursiv geschrieben. Text in Formeln wird ebenfalls nicht kursiv geschrieben. Fortlaufende Beschriftung der Gleichungen sowie Erläuterungen der in der Gleichung enthaltenen Symbole. Im laufenden Text muss ein direkter Bezug zu Abbildungen, Diagrammen, Tabellen und Gleichungen vorgenommen werden. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 17

18 Hinweis zu den erteilten Noten während des Praktikums Teil Technische Chemie Die Erfassung und Bewertung des Kolloquiums und des Protokolls eines jeden Versuches hat nur internen Charakter und dient in erster Linie zur Bewertung und Einschätzung Ihrer eigenen Leistung! Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 18

19 Arbeitsschutzbelehrung zum Praktikum 1. Arbeitsschutzgerechtes Verhalten in Laboratorien 2. Verhalten in Gefahrensituationen und im Alarmfall 3. Unfallversicherungsschutz Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 19

20 Vor dem Praktikumsbeginn. Wo befinden sich: Notausgang, Nottreppe, allgemeine Fluchtwege? Alarmanlagen, Telefon, Notruf, Assistentenzimmer? Feuerlöscher, Feuermelder? Atemschutzmasken und -filter? Körperduschen, Löschdecken? Augenduschen? Erste-Hilfe-Schränke? Krankentragen? Sollten Sie wissen: wie und/oder von wem die Medien (Gas, Wasser, Strom) abgeschaltet werden können? dass bei einem Brand kein Aufzug benutzt werden darf? dass Feuerlöscher nach jeder Benutzung frisch gefüllt werden müssen? dass Druckgasflaschen stets gegen Umfallen gesichert sein müssen? was Selbstschutz bedeutet? was bei schweren Unfällen zu tun ist? welche Chemikalien, mit denen Sie evtl. arbeiten müssen, giftig, explosionsgefährlich oder leicht entzündlich sind? wo Sicherheitsinformationen zu finden sind Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 20

21 Verhalten in den Praktikumslaboratorien Personen, die nicht in den Laboratorien arbeiten, dürfen diese nur mit Erlaubnis des für das betreffende Laboratorium Verantwortlichen betreten. Zutritt zu den Laboratorien der Professur Chemische Technologie und Polymerchemie, in denen geheimhaltungsbedürftige Forschungsarbeiten durchgeführt werden, ist auf ein Minimum zu beschränken. Es gilt ein generelles Photographierverbot. Es sind nur solche Versuche durchzuführen, die zur Praktikumsarbeitsaufgabe gehören. Abfälle und Lösungsmittel dürfen nicht in Ausgüsse gegossen werden - sie sind aufzubereiten oder in den hierfür vorgesehenen entsprechend ausgezeichneten Sammelbehälter zu sammeln. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 21

22 Verhalten in den Praktikumslaboratorien Mit defektem Material; Glasgefäßen, Handwerkzeug, Elektrogeräten/Elektrokabel usw. darf nicht gearbeitet werden. Die Frontschieber der Abzüge sind zu schließen; die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren. Essen und Trinken ist in Laboratorien der Chemischen Technologie und Polymerchemie untersagt! Im Labor muss eine Schutzbrille getragen werden; Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder aber eine Überbrille über der eigenen Brille tragen. Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 22

23 Verhalten in den Praktikumslaboratorien Verkehrswege, Durchgänge, Türen und Fenster müssen immer ungehindert zugänglich sein. Kabel und Schläuche, die Wege im Labor kreuzen, dürfen nicht lose auf dem Boden liegen (Stolpergefahr), sondern müssen in Kabelkanälen auf Brücken über die Durchgänge gelegt werden. Bei allen Arbeiten mit Vakuum muss zumindest eine Schutzbrille mit Seitenschutz getragen werden. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 23

24 Meldung/Verhalten bei versehentlichem Voralarm Wird bei Versuchen oder Arbeiten durch Rauch oder Dampf ein Voralarm ausgelöst und das akustische Signal im Melder hat angesprochen, sind sofort der Versuch oder die Arbeit zu unterbrechen, die Fenster zu öffnen und die Gebäudeleitzentrale Tel oder außerhalb der Dienstzeit die Betriebswache zu informieren. Tel Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 24

25 Verhalten im Alarmfall/Unfällen Beim Auftreten gefährlicher Situationen (Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten) sind die folgenden Anweisungen einzuhalten: Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern. Gefährdete Versuche abstellen, Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muss weiterlaufen!). Licht in den Laboratorien brennen lassen. Die verantwortlichen Leiter der Praktika Technische Chemie bzw. Polymerchemie, Prof. Dr. Schwarz bzw. Dr. Seifert (je nach Unfallort) sind darüber zu informieren. Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können, oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Auch bei Unfällen durch elektrischen Strom ist ein Arzt zu konsultieren. Eine Unfallmeldung ist umgehend mit dem Arbeitsschutzverantwortlichen und dem Praktikumsverantwortlichen spätestens innerhalb von 3 Tagen zu erstellen. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 25

26 Verhalten im Alarmfall Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! So schnell wie möglich einen notwendigen NOTRUF tätigen. Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen. Kleiderbrände löschen. Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen. Bei Augenverätzungen mit weichem, umkippenden Wasserstrahl, am besten mit einer am Trinkwassernetz fest installierten Augendusche, beide Augen von außen her zur Nasenwurzel bei gespreizten Augenlidern 10 Minuten oder länger spülen. Atmung und Kreislauf prüfen und überwachen. "Erst-Helfer" zur Erst-Versorgung hinzuziehen. Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen. Verletzte Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 26

27 Erst-Helfer für Erstversorgung Name Raum Telefon Frau Benndorf 1/K 24a HA Dr. Dietzsch 1/240a HA Frau Dörr 1/317a HA Frau Goldmann 1/235 HA Prof. Holze 1/150 HA Frau Kehr 1/315 HA Frau Lindner B 106 HA Herr Schauer 1/234 HA Frau Stöß 1/153a HA Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 27

28 4W-Regel beim Notruf Feuerwehr-Notruf * 112 Polizei-Notruf * 110 Feuer/Unfall-Leitzentrale, Schadestraße Setzen Sie einen Notruf gemäß folgenden Schema ab: Wo geschah der Unfall? - Ortsangabe Was geschah? - Feuer, Verätzungen, Sturz usw. Welche Verletzungen? - Art und Ort am Körper Wieviel Verletzte? - Anzahl W a r t e n! Niemals auflegen, bevor Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat. Es könnten wichtige Fragen zu beantworten sein! Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 28

29 Fluchtwegen im Alarmfall Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 29

30 Kontaktdaten der Unfallkasse Sachsen Unfallkasse Sachsen Körperschaft des Öffentlichen Rechts Postanschrift: Postfach 42 Rosa-Luxemburg-Straße 17a, Meißen Meißen Tel.: 03521/ Wird nach einem Unfall ein Arzt aufgesucht, muss ihm der Unfallversicherungsträger Mitgeteilt werden. Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 30

31 Löschen eines Brandes - Löschmittel Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 31

32 Allgemeine Faustregeln für das Löschen Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 32

33 Handhabung von Feuerlöschern Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 33

34 ... weitere Aktivitäten heute... Ø evtl. noch Praktikumsgruppen bilden Ø für anstehende Versuche in der kommenden Woche die detaillierten Aufgabenstellungen abholen und ggf. Protokollvorlage erklären lassen Ø Uhrzeiten für Praktikumsbeginn mit Praktikumsassistenten vereinbaren Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 34

35 ???...Entstehung von Plagiaten???... Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 35

36 Bei Ihren Praktika in der Polymerchemie und in der Chemischen Technologie viel Erfolg!!!! Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Schwarz 36

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