PRAKTIKUMSORDNUNG. Anorganisch-Chemisches Institut - Lehramtspraktikum Beckesaal -
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- Gerrit Dittmar
- vor 6 Jahren
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1 PRAKTIKUMSORDNUNG Anorganisch-Chemisches Institut - Lehramtspraktikum Beckesaal - Bei Beginn des Praktikums wird den Studierenden die Praktikumsordnung bekanntgegeben, mit deren Inhalt sie sich vertraut zu machen haben. Letzteres gilt auch für die in den Praktikumsräumen ausliegenden "Richtlinien für Laboratorien" und die Fibel "Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien". Bevor mit den Laborarbeiten begonnen wird, müssen die Studierenden mit ihrer Unterschrift versichern, daß sie von dieser Saalordnung Kenntnis genommen haben und sich verpflichten, sie einzuhalten. Denken Sie bitte daran, daß diese Ordnung zu Ihrer und Ihrer Kommilitonen Schutz aufgestellt worden ist. Durch unsachgemäßes Arbeiten gefährden Sie sich und andere. Wer sich dieser Ordnung nicht fügt, muß mit dem Verlust seines Arbeitsplatzes rechnen. Die Arbeitszeit von Mo Fr, Uhr, darf nicht überschritten werden, da vorher und nachher Hilfe bei Unfällen nicht gewährleistet ist. Im Saal muß stets eine Schutzbrille und ein Labormantel getragen werden. Für die Ablage von Kleidern und Labormänteln stehen Spinde zur Verfügung. Im Saal ist dafür kein Platz. Handys bleiben draußen! Rauchen, Essen und Trinken sind im Saal nicht gestattet. Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz sind selbstverständlich. Dazu gehört auch die Sauberkeit der Abzüge, für die Sie verantwortlich sind. Gas, Wasser und Strom bitte nicht verschwenden. Institutsgeräte sind schonend zu behandeln. Lassen Sie sich vor der ersten Benutzung der Zentrifugen und Spektroskope von den Assistenten/innen einweisen. Chemikalien dürfen Sie nur in kleinen Mengen für die im Praktikum vorgesehenen Vesuche beschaffen. Es ist streng untersagt, irgendwelche Chemikalien aus dem Arbeitssaal oder Institut mitzunehmen bzw. anderweitig zu verwenden. Chemikalien dürfen nur in eindeutig, leserlich und dauerhaft beschrifteten und mit den entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichneten Behältern aufbewahrt werden. Bitte verschmutzen Sie nicht das Abwasser; Schwermetalle sind in den ausstehenden Behältern zu sammeln. Führen Sie bitte alle Arbeiten mit giftigen, übelriechenden oder rauchenden Stoffen unter dem Abzug durch. Die Assistenten/innen sind verpflichtet, Gefäße mit solchen Stoffen zu entfernen, die sich außerhalb des Abzuges befinden. Beachten Sie, daß Schwefelwasserstoff außerordentlich giftig ist (siehe Einzelbetriebsanweisung). Beim Umgang mit leichtentzündlichen Stoffen (z.b. Schwefelkohlenstoff, Ether) darf in der Nähe keine Flamme brennen. Explosive Stoffe (z.b. ClO2) dürfen nur in kleinsten Mengen dargestellt werden. 1
2 Unbekannte Substanzen (z.b. neue Analysen) niemals in größerer Menge mit heißen Gegenständen in Berührung bringen. Umgang mit Gasen Gasflaschen dürfen nicht über Nacht in den Laboratorien stehen, sondern sind entweder ins Flaschenlager zurückzubringen oder an einem anderen sicheren Ort aufzubewahren (Sicherheitsschrank, Freiluftlabor). Gasflaschen mit giftigen, korrosiven oder hochentzündlichen Gasen sind möglichst in unmittelbarer Nähe des Abzugs oder auch darin zu befestigen. Vor Ort sind Gasflaschen mit einer Kette gegen Umfallen zu sichern. Gasflaschen dürfen nur mit speziellen Transportwagen und nur mit aufgeschraubter Ventil-Schutzkappe intern bewegt werden. Das Tragen der Flaschen ist strengstens untersagt. Ammoniakalische Silberlösung darf weder erhitzt noch aufbewahrt werden, da hierbei hochexplosives Knallsilber entsteht, das auch in feuchtem Zustand gefährlich ist. Vor allen Arbeiten lesen Sie die betreffenden Kapitel in den "Richtlinien für chemische Laboratorien" und die Fibel "Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien" der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie, die im Saal aushängen, und beachten Sie die Vorschriften. Es versteht sich von selbst, daß Sie sich rechtzeitig orientieren, wo sich Verbandmaterial, Notdusche, Augendusche, Feuerlöscher usw. befinden. Bei Unfällen bitte sofort die Assistenten/innen rufen und einen Eintrag in das "Verbandbuch" (befindet sich an der Pforte) veranlassen. Nach Arbeitsschluß müssen Gas- und Wasserhähne gut zugedreht, die Gashaupthähne abgeschlossen und die Abzüge ausgeschaltet werden. Zum Praktikumsende müssen die Laborplätze geräumt werden!!! Auch dann, wenn noch nicht alle Arbeiten erledigt sind. Heidelberg, den Dr. M. Hofmann Hiermit bestätige ich, die Praktikumsordnung zur Kenntnis genommen zu haben Heidelberg, den (Unterschrift) 2
3 BETRIEBSANWEISUNG nach 20 GefStoffV, TRGS 451 Anorganisch-Chemisches Institut - Lehramtspraktikum Beckesaal - ALLGEMEINE LABORORDNUNG Beim Umgang mit gasförmigen, flüssigen oder festen Gefahrstoffen sowie mit denen, die als Stäube auftreten, haben Sie besondere Verhaltensregeln und die Einhaltung von bestimmten Schutzvorschriften zu beachten. Der Umgang mit Stoffen, deren Ungefährlichkeit nicht zweifelsfrei feststeht, hat so zu erfolgen wie der mit Gefahrstoffen. Die Aufnahme der Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen. Gefahrstoffe sind Stoffe oder Zubereitungen, die sehr giftig (T+) reizend (Xi) giftig (T) explosionsgefährlich (E) mindergiftig (Xn) krebserzeugend (kanzerogen) brandfördernd (O) sensibilisierend hochentzündlich (F+) fruchtschädigend (teratogen) leichtentzündlich (F) erbgutverändernd (mutagen) entzündlich sonstig chronisch schädigend ätzend (C) umweltgefährlich sind oder aus denen bei der Verwendung derartige Stoffe oder Zubereitungen entstehen oder freigesetzt werden können. Gefährliches biologisches Material, das Krankheitserreger übertragen kann, zählt ebenfalls zu den Gefahrstoffen. Bei allen Arbeiten haben Sie die hier aufgeführten Regelungen einzuhalten. Bei Verstößen kann ein zeitweiliges Arbeitsverbot, im wiederholten Fall der Entzug des Arbeitsplatzes verfügt werden. 1. GRUNDREGELN 1.01 Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen ist durch den Benutzer anhand des Anhangs VI zur Gefahrstoffverordnung oder anhand von Hersteller- oder Händlerkatalogen die Risikogruppe, zu der der Stoff gehört, zu ermitteln. Die ermittelten besonderen Gefahren (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge (S-Sätze) sind als Bestandteil dieser Betriebsanweisung verbindlich Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt oder gelagert werden, die zu Verwechslungen mit Lebensmitteln führen können Sehr giftige oder giftige Stoffe sind von einem Sachkundigen unter Verschluß zu halten Kühl zu lagernde brennbare Flüssigkeiten sowie hochentzündliche Stoffe dürfen nur in Kühlschränken oder Tiefkühleinrichtungen aufbewahrt werden, deren Innenraum explosionsgeschützt ist. 3
4 1.05 Sämtliche Standgefäße sind mit den Namen des Stoffes und den Gefahrensymbolen zu kennzeichnen; große Gefäße sind vollständig zu kennzeichnen, d.h. auch mit R- und S-Sätzen Das Einatmen von Dämpfen und Stäuben sowie der Kontakt von Gefahrstoffen mit der Haut und Augen sind zu vermeiden. Beim offenen Umgang mit gasförmigen, staubförmigen oder solchen Gefahrstoffen, die einen hohen Dampfdruck besitzen, ist grundsätzlich im Abzug zu arbeiten Im Labor muß ständig eine Schutzbrille getragen werden; Brillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzbrille oder aber eine Überbrille nach W DIN 2 über der eigenen Brille tragen Im Labor ist das Essen, Trinken und Rauchen untersagt; außerhalb sind Verkehrs- und Fluchtwege freizuhalten Die in den Sicherheitsratschlägen (S-Sätzen) und speziellen Betriebsanweisungen vorgesehenen Körperschutzmittel wie Korbbrillen, Gesichtsschutz und geeignete Handschuhe sind zu benutzen. Beim Umgang mit sehr giftigen, giftigen oder ätzenden Druckgasen ist eine Gasmaske mit geeignetem Filter am Arbeitsplatz bereit zu halten Im Labor ist zweckmäßige Kleidung, z.b. ein Baumwollkittel, zu tragen, deren Gewebe aufgrund des Brenn- und Schmelzverhaltens keine erhöhte Gefährdung im Brandfall erwarten läßt. Die Kleidung soll den Körper und die Arme ausreichend bedecken. Es darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden Die grüne Broschüre "Sicheres Arbeiten in Chemischen Laboratorien" ist zu Beginn eines Praktikums durchzulesen, ihr Inhalt bei den Laborarbeiten streng zu beachten. Die Broschüre muß im Labor jederzeit zur Einsichtnahme bereit liegen Weitere spezielle Betriebsanweisungen für besonders gefährliche Stoffe, Stoffgruppen und Tätigkeiten sind zu lesen und der Inhalt ist bei Laborarbeiten zu beachten. 2. ALLGEMEINE SCHUTZ- UND SICHERHEITSEINRICHTUNGEN 2.01 Die Frontschieber der Abzüge sind zu schließen; die Funktionsfähigkeit der Abzüge ist zu kontrollieren. Defekte Abzüge dürfen nicht benutzt werden Man hat sich über den Standort und die Funktionsweise der Notabsperrvorrichtung für Strom und Gas zu informieren. Nach Eingriffen in die Strom- und Gasversorgung sind unverzüglich die diensthabenden Assistenten/innen (Aushang im Labor) zu informieren. Eingriffe sind auf Notfälle zu beschränken und die betroffenen Verbraucher zu warnen Die Notduschen sind durch die Laboraufsicht monatlich auf ihre Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen Feuerlöscher sind nach der Benutzung neu zu füllen. Feuerlöscher, auch solche mit verletzter Plombe, sind dazu bei den diensthabenden Assistenten/innen (Aushang im Labor) abzugeben Bodeneinläufe und Becken-Siphons sind mit Wasser gefüllt zu halten, um die Abwasserleitungen gegen den im Labor herrschenden Unterdruck zu verschließen. 3. ABFALLVERMINDERUNG UND -ENTSORGUNG 4
5 3.01 Die Menge gefährlicher Abfälle ist dadurch zu vermindern, daß nur kleine Mengen von Stoffen in Reaktionen eingesetzt werden. Der Weiterverwendung und der Wiederauf-bereitung, z.b. von Lösungsmitteln, ist der Vorzug vor der Entsorgung zu geben. Reaktive Reststoffe, z.b. Alkalimetalle, Peroxide, Hydride, Raney-Nickel, sind sachgerecht zu weniger gefährlichen Stoffen umzusetzen Anfallende, nicht weiterverwendbare Reststoffe, die aufgrund ihrer Eigenschaften als Sonderabfall einzustufen sind, müssen in den vorgesehenen Behältern gesammelt werden. 4. VERHALTEN IN GEFAHRENSITUATIONEN Beim Auftreten gefährlicher Situationen, z.b. Feuer, Austreten gasförmiger Schadstoffe, Auslaufen von gefährlichen Flüssigkeiten, sind folgende Anweisungen einzuhalten: 4.01 Ruhe bewahren und überstürztes, unüberlegtes Handeln vermeiden! 4.02 Gefährdete Personen warnen, gegebenenfalls zum Verlassen der Räume auffordern Gefährdete Versuche abstellen; Gas, Strom und ggf. Wasser abstellen (Kühlwasser muß weiterlaufen!) Aufsichtsperson und/oder die diensthabenden Assistenten/innen (Aushang im Labor) benachrichtigen Bei Unfällen mit Gefahrstoffen, die Langzeitschäden auslösen können oder die zu Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen. Der Vorgesetzte, der Praktikumsleiter oder stellvertretend die diensthabenden Assistenten/innen (Aushang im Labor) sind darüber zu informieren. Von dort ist möglichst schnell die Unfallmeldung an die Hochschulverwaltung abzugeben. 5. REGELN FÜR DIE RICHTIGE ERSTE-HILFE-LEISTUNG 5.01 Bei allen Hilfeleistungen auf die eigene Sicherheit achten! NOTRUF absetzen (siehe weiter unten 6., auch "Notfall-Information" am Telefon) Personen aus dem Gefahrenbereich bergen und an die frische Luft bringen Kleiderbrände löschen Notduschen nutzen; mit Chemikalien verschmutzte Kleidung vorher entfernen, notfalls bis auf die Haut ausziehen; mit Wasser und Seife reinigen, abwaschen und mit Wasser nachspülen Bei Augenverätzungen: aufliegenden Kopf leicht zur Seite des verletzten Auges wenden, bei gespreizten Augenlidern weichen Wasserstrahl in den inneren Augenwinkel richten, etwa 20 Minuten spülen Atmung und Kreisläufe prüfen und überwachen Bei Schock, aber vorhandenem Bewußtsein: in Rückenlage Beine nur leicht (max. 10 cm) über Herzhöhe mit entlasteten Gelenken lagern. 5
6 5.08 Bei Bewußtlosigkeit: wenn Atmung merklich, Körper in stabile Seitenlage bringen; sonst Überstrecken des Halses. Sollte Atmung nicht sofort einsetzen, Beatmung durch Helfer; dabei Eigensicherung beachten, wenn Vergiftungsfall vorliegt (Bei Herzstillstand: Herz-Lungen- Wiederbelebung durch ausgebildete Personen) Blutungen stillen, Verbände anlegen, dabei Einmalhandschuhe benutzen Verletzte Person bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes nicht allein lassen Information des Arztes sicherstellen. Angabe der Chemikalien möglichst mit Hinweisen für den Arzt aus entsprechenden Büchern, Vergiftungsregistern (in der Pforte des Organisch-Chemischen Instituts); Erbrochenes und Chemikalien sicherstellen. 6. NOTRUF von jedem Telefon innerhalb der Universität Heidelberg aus münzfreier NOTRUF von den Münzfernsprechern, soweit vorhanden Setzen Sie einen NOTRUF gemäß folgendem Schema ab: WO geschah der Unfall Ortsangabe WAS geschah Feuer, Verätzungen, Sturz, usw. WELCHE Verletzungen Art und Ort am Körper WIEVIELE Verletzte Anzahl WARTEN niemals auflegen, bevor die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet hat; es können wichtige Fragen zu beantworten sein. 6
7 7. WICHTIGE RUFNUMMERN Feuerwehr 112 Rotes Kreuz 111 Notarzt / Krankentransporte 111 Betriebsarzt 8963 / 8970 (Dr. Buchholz) Sanitäter 8411 / 8412 (Frau Sujer) 8425 (Herr Lautenschläger) Sicherheitsbeauftragter 8434 / 8575 (Herr Beutel) Chirurgie (Ambulanz) / Augenklinik (Ambulanz) H. N. O (Ambulanz) Giftnotruf Mainz Giftnotruf Berlin FEUERALARM Alarmsignal Alarmort ermitteln Entstehungsbrand mit Feuerlöscher (oder ggf. Löschdecke, Sand) löschen; dabei auf eigene Sicherheit achten; Panik vermeiden. Wenn Flucht notwendig: - Arbeitsplatz sichern (wenn möglich), - Strom und Gas ausschalten (wenn möglich), - Gebäude auf dem kürzesten Fluchtweg verlassen, dabei keine Aufzüge benutzen. PERSONENSCHUTZ GEHT VOR SACHSCHUTZ Heidelberg, den Prof. Dr. G. Huttner Prof. Dr. W. Siebert 7
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