Laborordnung. - Das alleinige Arbeiten im Labor ist strengstens untersagt. - Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten.

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1 Laborordnung 1. Allgemeines: - Das alleinige Arbeiten im Labor ist strengstens untersagt. - Essen und Trinken ist im Labor nicht gestattet. - Rauchen ist im Labor verboten. - Pipettieren mit dem Mund ist ausnahmslos verboten. - Für Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz hat jeder Benutzer selbst Sorge zu tragen. - Verkehrs- und Rettungswege sind frei zu halten. Das Abstellen von Gegenständen aller Art ist verboten. - Brandschutztüren sind geschlossen zu halten. Der Selbstschließmechanismus darf nicht blockiert werden. - Unbefugten ist der Aufenthalt im Labor nicht gestattet. - Werdende und stillende Mütter unterstehen besonderem Schutz. Ihnen ist das Arbeiten im Labor untersagt. Seite 1 von 12

2 2. Notfalleinrichtungen: Alle Notfalleinrichtungen dürfen weder verstellt noch verhängt werden. Sie sind gut erkennbar und frei zugänglich zu halten. Alle Beschäftigten und Studenten müssen die Standorte der Notfalleinrichtungen kennen und über ihre Funktion unterrichtet sein. - Personennotbrausen: hinterer Notausgang - Feuerlöscher: neben Eingangstür - Augenduschen: vorderer Labortisch, Säule - Verbandkasten: Nebenraum - Löschsand: neben Eingangstür - Adsorptionsmittel: neben Eingangstür Seite 2 von 12

3 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln: - Im Labor ist ein Laborkittel zu tragen. - Die Ablage von Straßenkleidung ist im Labor nicht zulässig. - Im Labor darf nur festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk getragen werden. - Im Labor ist ständig eine Schutzbrille zu tragen. Brillenträger benötigen eine Überbrille über der Korrekturbrille oder eine optisch korrigierte Schutzbrille. - Glasbruch ist unter Verwendung der entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen. Seite 3 von 12

4 4. Umgang mit Gefahrstoffen Gefahrstoffbezeichnung: Stoffe und Stoffgemische (Zubereitungen) mit mindestens einer der folgenden Eigenschaften werden als Gefahrstoffe bezeichnet: - Explosionsgefährlich : Symbol: Explodierende Bombe GHS01 Signalwort: Gefahr Explosionsgefährlich (E) - Entzündet sich schnell : Symbol: Flamme GHS02 Signalwort: Gefahr Hochentzündlich (F+) Leichtentzündlich (F) - Brandfördernd : Symbol: Flamme über Kreis GHS03 Signalwort: Gefahr Brandfördernd (O) Seite 4 von 12

5 - Zerstörung von Haut oder Augen : Symbol: Ätzwirkung GHS05 Signalwort: Gefahr/ Achtung Ätzend (C) Reizend (Xi) - Tödliche Vergiftung : Symbol: Totenkopf mit Knochen GHS06 Signalwort: Gefahr Sehr giftig (T+) Giftig (T) Gesundheitsschädlich (Xn) - Gesundheitsgefährdung : Symbol: Ausrufezeichen GHS07 Symbol: Achtung Gesundheitsschädlich (Xn) Reizend (Xi) - Schwerer Gesundheitsschaden, bei Kindern möglicherweise mit Todesfolge : Symbol: Gesundheitsgefahr GHS08 Signalwort: Gefahr Sehr giftig (T+) Giftig (T) Gesundheitsschädlich (Xn) Seite 5 von 12

6 - Gefährlich für Tiere und die Umwelt Symbol: Umwelt GHS09 Signalwort: Achtung/ Umweltgefährlich (N) Gefahr Kennzeichnung: - Sämtliche Behältnisse im Labor sind mit dem Namen des Inhaltes zu kennzeichnen. - Bei Gefahrstoffen gehört zu der Kennzeichnung mindestens zusätzlich zum Stoffnamen die Gefahrenbezeichnung und das Gefahrensymbol. Aufbewahrung von Gefahrstoffen im Labor: - Im Labor darf nur die Menge an Gefahrstoffen vorhanden sein, die für den Fortgang der Arbeit notwendig ist. - Gefahrstoffe dürfen nicht in Behältnissen aufbewahrt werden, die zur Verwechslung mit Lebensmitteln führen können. - Das Behältnismaterial muss für die Aufbewahrung des betreffenden Stoffes geeignet sein. Die Laborbeschäftigten und Studenten sind jeweils auf die besonderen Gefahren der Stoffe hinzuweisen. Die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen für die einzelnen Gefahrstoffe sind im Labor Textilveredlung 2 für jeden zugänglich! Darin sind die jeweiligen Sicherheitsratschläge (P-Sätze) und Hinweise auf besondere Gefahren (H-Sätze) beschrieben. Seite 6 von 12

7 5. Besondere Gefahren im Labor Textilveredlung 1 : - Quetschstellen/ Einzugsstellen am Foulard - Verbrühungsgefahr beim Arbeiten mit Dampf - Verbrühungsgefahr beim Arbeiten mit Heißwasser - Verbrühungsgefahr beim Arbeiten mit Heizbadflüssigkeiten - Verbrühungsgefahr beim Abkühlen der Laborfärbegeräte (Kühlwasserentsorgung) - Rutschgefahr beim Arbeiten mit Heizbadflüssigkeiten (bei Entnahme der Färbebecher) - Rutschgefahr bei Austritt von Textilhilfsmitteln - Sichtkontrolle Kühlwasserzuläufe - Spitze Scheren nicht in Laborkitteltaschen transportieren. Seite 7 von 12

8 6. Verhalten im Gefahrfall - Personenschutz geht vor Sachschutz. - Ruhe bewahren und überstürztes unüberlegtes Handeln vermeiden. - Gefährdete Personen warnen, ggf. zum Verlassen der Räume auffordern. - Feuer: Bei Ausbruch eines Brandes ist die Brandschutzordnung der Hochschule zu beachten und nach den dort festgelegten Regelungen zu verfahren. Insbesondere gilt: - Notruf auslösen, Tel.: 112 (Telefon Nebenraum hinter der Tür) - oder evtl. Druckknopfmelder betätigen: vor Flurabschlusstür zum Treppenhaus, rechts neben Sicherungskasten - Bis zum Eintreffen der Feuerwehr ist der Brand mit den vorhandenen Feuerlöschern zu bekämpfen, sofern dies gefahrlos möglich ist. Menschenrettung geht vor! - Veranlassen, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr auf der Straße erwartet und eingewiesen werden. - Alle nicht an Lösch- und Rettungsmaßnahmen beteiligten Personen haben den Gefahrenbereich zu verlassen. - Fenster und Türen geschlossen halten. - Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. - Wenn möglich, gleichzeitig gefährdete Personen aus Nachbarbereichen warnen und zum Verlassen der Räume auffordern. Seite 8 von 12

9 Auslaufen von Flüssigkeiten und flüssigen Textilhilfsmitteln: - Mit Saug- und Bindemittel aufnehmen und - der Entsorgung zuführen. Bei brennbaren Flüssigkeiten: - Zündquellen vermeiden, - Elektroschalter nicht betätigen, - für gründliche Durchlüftung sorgen, soweit ohne persönliche Gefährdung möglich. - Mit Saug- und Bindemittel aufnehmen, - ins Freie bringen oder dicht schließende Sammelbehälter verwenden und - Laborleiter/ Laboringenieurin informieren. - Der Entsorgung zuführen. Bei ätzenden Flüssigkeiten: - Gut lüften, - mit geeignetem Bindemittel aufnehmen und - Laborleiter/ Laboringenieurin informieren. - Der Entsorgung zuführen. - Falls Verlassen der Räume erforderlich, nach Möglichkeit Apparaturen abstellen (außer Kühlwasser). Seite 9 von 12

10 Erste Hilfe und Notrufnummern: - Notruf: Sekretariat Dekan (Fr. Hübler): Vermittlung Münchberg: Ersthelfer: Frau Strobel: Haustechnik: Herr Wurzbacher: 8175 (Funktelefon: 7424) - Bei allen Hilfeleistungen ist auf die eigene Sicherheit zu achten. - Bei Unfällen, die zu leichten Verletzungen, Unwohlsein oder Hautreaktionen geführt haben, ist ein Arzt aufzusuchen (siehe dazu auch ausliegende Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen!). - Bei Unfällen mit schwerwiegenden Verletzungen sowie mit Verletzungen, deren Art und Schwere nicht eingeschätzt werden kann, ist unverzüglich ein Notarzt zu alarmieren. - Bis zum Eintreffen des Notarztes Erste Hilfe leisten. - Ortskundige Personen am Eingang des Gebäudes postieren, die den Notarzt auf direktem Weg zum Verletzten führen. Seite 10 von 12

11 - Im Nebenraum hängen 3 Plakate mit Hinweisen für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Erste Hilfe muss immer wieder trainiert werden! (neben Verbandkasten) Anleitung zur Ersten Hilfen bei Unfällen (neben Waschbecken) Erste Hilfe in Laboratorien (Fensterseite) - Die Broschüre Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien liegt ebenfalls im Nebenraum aus. Seite 11 von 12

12 7. Entsorgung und Ressourcenschonung - Die Mengen der verwendeten Chemikalien sind auf das kleinstmögliche Maß einzuschränken. Hier gilt der Grundsatz Verwertung vor Entsorgung. - Eine Belastung des Abwassers mit wassergefährdenden Stoffen ist zu verhindern. 8. Mit geltende Vorschriften - Allgemeine Laborordnung der Hochschule Hof (in der jeweils gültigen Fassung) - Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen - Broschüre Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien - Gebrauchsanweisungen und Handbücher von Laborgeräten - Hausordnung der Hochschule Hof (in der jeweils gültigen Fassung) In Kraft gesetzt: Münchberg, den gez. Seite 12 von 12

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